Wohl in Folge der massiv zunehmenden Migrantenkriminalität in Form von Rohheitsdelikten, ist nun eine weitere Gesetzesverschärfung durch Heiko Maas auf den Weg gebracht worden. Ob sie im Einklang mit dem Grundgesetz steht ist fraglich
Wer künftig mit den Herren der Ordnungsmacht in Konflikt gerät, muss mit deutlich härteren Strafen rechnen. Die Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wird aus dem bisherigen § 113 StGB herausgelöst und in § 114 StGB-E als selbständiger Straftatbestand mit deutlich verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet.
Integration durch Gesetzesänderung: Bereits nach Verschärfungen des Strafrechts wegen muslimischer Sexattacken, die nun auch jeden Deutschen zum leichten Verdächtigen machen, ist nun auch eine Verschärfung des Strafmaßes für Gewalt gegen Polizisten geplant – die Deutschen integrieren sich beispielhaft
Nach der massiven Vergewaltigungswelle durch illegale arabische Migranten, wurden diese nicht etwa ausgewiesen, erst kürzlich wurde der Grapscherparagraph verabschiedet, der nun auch alle Deutschen Männer zu leichten falschen Verdächtigen macht. Integration durch Gesetzesanpassung sozusagen. Nun geht die Bundesregierung mit einem weiteren Migratengesetz an die Regierungsbank, dabei schränkt sie durch die Hintertür die Rechte aller Bürger vorsorglich gleich für die Zukunft mit ein. Offenbar eine Reaktion auf die massiven Demonstrationen gegen die Bundesregierung in vielen Städten, zuletzt wieder in Dresden. Keiner spricht über diesen totalitären Gesetzesabschnitt.
Versammlungen und Demonstrationen aller Deutschen sind betroffen – dazu muss der Verdächtige nicht mal die Absicht haben eine Straftat zu begehen, jetzt herrscht wieder die Sippenhaft in Deutschland – das kennt man bereits, aus dem 3. Reich
Doch die Gesetzesänderung hat es richtig in sich, denn hier sollen vorsorglich auch all diejenigen bestraft werden können, die nur Anwesend sind und selbst nichts strafbares getan haben. Künftig liegt in der Regel ein „besonders schwerer Fall“ auch dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt und (noch) keine Absicht besteht, diese zu verwenden.
Zudem reicht ein leichtes „schubsen“ oder anrempeln eines Polizisten bereits aus, um als tätlicher Angriff im Sinne des Gesetzes zu der Mindeststrafe von 3 Monaten zu führen.
Ebenso stellt es Polizisten besser, die während der Dienstfahrt angegriffen werden, allerdings ist es wohl grundgesetzlich unvereinbar und unerklärlich, weshalb etwa ein Schlag durch das Fenster gegen einen Polizeibeamten härter bestraft werden soll, als etwa ein vergleichbarer Schlag gegen ein wehrloses Mädchen, beziehungsweise jeden anderen Bürger. Nach Meinung vieler Juristen, könnte die Gesetzesverschärfung grundgesetzwidrig sein, da sie gegen den Gleicheitsgrundsatz verstößt und weil sie Taten bestrafen soll, die noch gar nicht begangen wurden.
Über diese negativen Seiten wird in der Presse allerdings nicht berichtet. Kritik am System, das macht man doch nicht.
Erinnerungen an das Dritte Reich werden hier wach, das hatten die Deutschen doch alles schon mal, was kommt als nächstes? Hier ein Auszug aus dem Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1. § 1. (1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
Auszug aus dem Gesetz aus der Nazizeit, es erinnert stark an die „Fake News Debatte“ die regierungskritische Berichterstattung unterdrücken soll und den neu geplanten Straftatbestand, der Polizisten zu wertvolleren Menschen machen soll.
Quelle: Truth24.net
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