Mrz 20

Weil zwei Zeugen schwiegen: Freispruch im Leipziger Dealer-Mord

Mehmet C. (23) wurde freigesprochen

Leipzig – Der zweite Prozess um den brutalen Mord an einem Tunesier in Grünau im Oktober 2016 endete am Mittwoch mit einer unangenehmen Überraschung: Mehmet C. (23) wurde freigesprochen. Der Grund: Wichtige Zeugen verweigerten die Aussage!

Der Türke war nach der Tat mit dem inzwischen schon wegen Mordes verurteilten Kosovo-Albaner Argjent K. (22) per Flixbus nach Dortmund geflohen. Später war er in Berlin untergetaucht.

Während bei Argjent K. fest steht, dass er den Tunesier Hamza G. (24) am Morgen des 21. Oktober an der Bushaltestelle Stuttgarter Allee auflauerte und mit sieben Messerstichen regelrecht hinrichtete, konnte das Gericht seinem nun angeklagten Kumpanen eine Tatbeteiligung nicht nachweisen.

Der Richter: „Es gibt handfeste Indizien, doch die reichen nicht für eine Verurteilung.“ Insbesondere deshalb nicht, weil etliche Zeugen aus dem Umfeld der Albaner-Gang im Prozess die Klappe hielten. „Viele hatten ein Aussageverweigerungsrecht, weil auch gegen sie selbst ermittelt wird.“

Der Richter musste den Türken freisprechen, sagte zu ihm: „Sie haben in einem Chat mit Gewalt gegen das spätere Opfer gedroht, waren in der Tatnacht auch in der Wohnung der albanischen Täterfamilie.“

Scharfe Kritik übten das Gericht an der Verteidigung des Angeklagten. Die Anwälte hatten bereits im Vorfeld des Prozesses mit entscheidenden Zeugen gesprochen – um ihnen das Schweigen zu empfehlen?

Erst durch den Prozess war bekannt geworden, dass in Grünau eine Albaner-Gang seit Jahren ihr Unwesen trieb, Drogengeschäfte, Nachbarn terrorisierte.

Der Richter zum Motiv für den brutalen Mord: „Als 2016 zunehmend mehr Nordafrikaner nach Grünau kamen und es regelmäßig Auseinandersetzungen gab, sollte mit der Vernichtung von Hamza G. ein warnendes Exempel statuiert werden.“

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie gegen das Urteil Einspruch einlegt. Da sie eine Verurteilung wegen Mordes forderte, dürfte es so kommen.

Quelle: BILD

Mrz 20

Pläne für Hotels mit Flüchtlingen: Nur ein Haus wird wieder Gäste empfangen

Das Hotel Haghof wird nach seinem Umbau kaum wiederzukennen sein. Einziehen soll ein Kongresszentrum. Foto: Gottfried Stoppel

Zwei Hotels im Rems-Murr-Kreis wurden vom Landkreis angemietet und als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Das Hotel Haghof soll ein Kongresszentrum werden, das Gebäude in Winterbach wird abgerissen und weicht dem Neubau einer Firma.

Alfdorf/Winterbach – Weil die Flüchtlingszahlen zurück gehen, werden im Rems-Murr-Kreis weniger Unterkünfte zur Erstunterbringung benötigt. Das betrifft auch zwei ehemalige Hotels, die der Kreis für diesen Zweck angemietet hatte: das Hotel Haghof in Alfdorf sowie das ehemalige Best-Western-Hotel in Winterbach. Aus ersterem sind die Flüchtlinge bereits im vergangenen Sommer ausgezogen, das letztere wird in den nächsten Wochen geräumt.

Ein Kongresszentrum mit Blick zum Hohenstaufen

Die Zukunft der beiden Gebäude könnte unterschiedlicher nicht sein. Das ehemalige Golf- und Landhotel im Gehöft Haghof soll von einem Investor wiederbelebt werden: Im Gemeinderat von Alfdorf wurde die Bauvoranfrage für ein Kongresszentrum mit Hotelbetrieb gestellt. Die Pläne des Architekten Martin Bühler sehen vor, das Gebäude bis zum Erdgeschoss abzutragen. Auf dieses sollen zwei Geschosse mit Flachdach gesetzt werden, die so gedreht sind, dass der Blick aus den Konferenzräumen in Richtung Hohenstaufen geht. Im bestehenden Erdgeschoss soll das Catering unterkommen, der eigentliche Hotelbetrieb in einem weiteren Gebäude.

Haghof punktet mit Golfclub, Reitställen und der Hagmühle

„Wir haben dem Investor in Gesprächen signalisiert, dass die Verwaltung die Pläne positiv begleiten wird, weil wir finden, dass diese große Potenzial haben“, sagt Michael Segan, der Bürgermeister von Alfdorf. Dies gilt aus touristischer Sicht, aber auch weil die größte Firma am Ort Bedarf an solchen Räumen gemeldet habe. „Das Hotel war früher schon ein Tagungszentrum, allerdings wurde lange nichts investiert – da wurde noch mit Flipcharts gearbeitet“, sagt Segan, der sich auch interessante Kooperationen mit dem benachbarten Golfclub, den zwei Reitställen oder der Hagmühle vorstellen könnte. Der Gemeinderat hat die Pläne mehrheitlich befürwortet. Allerdings müsse für die Parksituation noch eine Lösung gefunden werden, sagt Segan. Zudem muss beim Landratsamt geklärt werden, ob der Bebauungsplan, der ein Satteldach vorsieht, geändert werden muss. „Wenn nicht, dann könnten die Pläne relativ schnell umgesetzt werden“, erläutert Segan.

Das Winterbacher Hotel wurde an einen Unternehmer aus dem Ort verkauft

Zügig wird es nun auch in Winterbach gehen: Bis Ende April sollen die letzten Flüchtlinge ausziehen. Dort läuft die Zeit für das ehemalige Hotel allerdings endgültig ab. Der Landkreis hat das Gebäude noch bis Ende nächsten Jahres gemietet. Wenn die Flüchtlinge ausgezogen sind, soll das Gebäude zunächst als gewerbliche Unterkunft genutzt werden – in den Zimmern sollen Saisonarbeiter oder reisende Handwerker unterkommen. Grundstück und Gebäude gehören mittlerweile nicht mehr der Arcadia-Hotelbetriebsgesellschaft, sondern seit vergangenem September Volker Nonnenmann. Der Winterbacher Unternehmer plant dort ein Gebäude für seine gleichnamige Firma, die weltweit 3000 Kunden im Werkzeug- oder Maschinenbaubereich mit zum Teil selbst hergestellten Komponenten beliefert. „Das ist die Chance, den Standort Deutschland wieder zusammenzuführen“, sagt Volker Nonnenmann, der 70 Mitarbeiter beschäftigt.

Volker Nonnenmann plant einen Neubau für Logistik, Fertigung und Büros

Mangels Platz in Winterbach musste er bisher auf drei Hallen in Schorndorf ausweichen. Die Hoffnung, eine geeignete Fläche in Winterbach oder zumindest in der Nähe zu finden, hatte er eigentlich schon aufgegeben: „Im ganzen Remstal gibt es kaum Platz in Industriebereichen“, sagt Nonnenmann, der glücklich darüber ist, nun an seinem Wohnort ein perfektes Gelände direkt an der Bundesstraße bekommen zu haben.

Der Landkreis sei noch zuständig für den Abriss des ehemaligen Hotels. „Wir wollen im April mit den Planungen des Neubaus anfangen“, sagt Volker Nonnenmann. Unterkommen sollen Logistik, Fertigung und Büros. „So ein Gebäude baut man nicht in vier Wochen.“

Quelle: StN

Mrz 20

Abriss für Flüchtlinge alt gegen neu: Schorndorf plant Reihenhäuser und Mehrfamilienhaus

Die beiden Gebäude 2/4 und 6/8 am Richterweg (rechts im Bild) haben als Flüchtlingsunterkunft nach vier Jahren ausgedient. Foto: ZVW/Gabriel Habermann (Archiv)

Schorndorf. Gute vier Jahre ist es her, seit die Stadt in einer denkwürdigen Bürgerinformationsveranstaltung im Paulus-Gemeindezentrum ihr Vorhaben verteidigen musste, in den Gebäuden Richterweg 2 bis 8 knapp 70 Flüchtlinge unterzubringen. Mittlerweile sind die beiden Häuser wieder leer, und die Stadtbau forciert die Planungen für den Abriss der Gebäude und den Neubau von vier Reihenhäusern und eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohnungen.

„Gemeinsam werden wir es packen, da bin ich ganz sicher“, lautete damals das Schlusswort des Oberbürgermeisters, nachdem die zunächst sehr kritische und aggressive Stimmung im Laufe der Veranstaltung in eine mehrheitlich positive und teilweise sogar erwartungsfrohe umgeschlagen war. Jetzt, vier Jahre später, stellt Matthias Klopfer fest, dass das Zusammenleben von Anwohnern und Ankömmlingen nicht zuletzt auch dank des Engagements von haupt- und ehrenamtlichen Helfern und Betreuern „insgesamt ein gutes“ war – was natürlich nicht heißt, dass es rund um die Gemeinschaftsunterkunft nicht auch Probleme durch Belästigungen mit Müll und Lärm gegeben hat.

Mietvertrag wurde auf Wunsch des Landkreises vorzeitig gekündigt

„Wir halten Wort“, sagt der Oberbürgermeister heute auch – mit Blick darauf, dass Martin Schmidt, der Geschäftsführer der Stadtbau, als damals neuer Eigentümerin der dann an den Landkreis für die Flüchtlingsunterbringung vermieteten Gebäude, den besorgten Anwohnern schon damals in Aussicht gestellt hatte, dass die beiden Grundstücke am Richterweg nach Auslaufen des auf fünf Jahre befristeten Mietvertrags neu bebaut werden sollten. Wobei jetzt sogar alles noch ein bisschen schneller geht. Denn auf Wunsch des Landkreises ist der Mietvertrag für die beiden mittlerweile leerstehenden Gebäude etwa ein Jahr früher als erwartet beendet worden, so dass schon 2020 nach dem Abbruch der alten Häuser mit der Umsetzung der Neubauplanung begonnen werden kann.

Geplante Bebauung am Richterweg.
Geplante Bebauung am Richterweg. Foto: Hermann Architektur, Garfik: ZVW

Und weil es sich bei den geplanten neuen Wohnungen am Richterweg durchweg um Eigentumswohnungen handeln soll, will Martin Schmidt schon im Herbst dieses Jahres so weit sein, dass diese erworben werden können – möglicherweise auch von Interessenten, die bereits auf einer Vormerkliste stehen.

Bis zum Abbruch der Gebäude allerdings, so Matthias Klopfer, sei noch vorstellbar, dass vorübergehend akut Wohnungssuchende in die eine oder andere der insgesamt acht Drei-Zimmer-Wohnungen, in denen zeitweise 64 Flüchtlinge – zunächst aus Mazedonien, Serbien und dem Kosovo – untergebracht waren, eingewiesen werden. Bezugsfertig sollen die neuen Wohnungen im Herbst 2021 sein.

Reihenhäuser hatte die Stadtbau lange nicht mehr im Angebot

Vier Reihenhäuser im oberen Bereich des leicht ansteigenden Geländes und ein tiefer liegendes und auch tiefer im Hang liegendes Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen – verteilt auf zwei Vollgeschosse und das Dachgeschoss – sollen auf einer Grundstücksfläche von rund 1700 Quadratmetern realisiert werden. Im Untergrund zwischen den beiden Gebäudekomplexen soll eine Tiefgarage angelegt werden mit 19 Stellplätzen, dazu kommen drei Außenstellplätze. Mit Blick auf die vier Reihenhäuser erinnert Oberbürgermeister Matthias Klopfer daran, dass es immerhin schon fast zehn Jahre her ist, dass die Stadtbau so etwas Ähnliches gemacht hat – damals in Form der Kettenhäuser in der Bismarckstraße. Einerseits, so Klopfer, seien die vier Häuser „auch wieder nur ein Tropfen auf den heißen Stein bei diesem Segment“, anderseits aber sei es noch gar nicht so lange her, dass dieser Typ von Wohneigentum gar nicht mehr so gut gelaufen sei.

 

Weitere Projekte

Zu den derzeit priorisierten Projekten der Stadtbau gehört zunächst einmal das geplante mehrgeschossige Gebäude im Wieslaufweg 8 mit insgesamt 40 Mietwohnungen, in das auch ein zweigruppiger Kindergarten integriert werden soll (wir haben in unserer gestrigen Ausgabe berichtet).

In der Unteren Uferstraße entsteht ein Gebäude mit insgesamt 16 kleinen möblierten Appartements, die nach der Devise „Wohnen auf Zeit“ vorübergehend gemietet werden können – was für Monteure und Praktikanten ebenso interessant sein kann wie für Firmenmitarbeiter, die nicht gleich eine Wohnung finden.

Eine Kombination aus solchen Appartements und regulären Mietwohnungen ist für die Hegelstraße geplant, wo insgesamt 16 Wohneinheiten entstehen sollen. Auch in dieses Gebäude wird ein zweigruppiger Kindergarten integriert.

Indirekt beteiligt ist die Stadtbau auch am Bonava-Projekt auf dem ehemaligen Pfleiderer-Areal, wo unter anderem 35 preisgünstige Wohneinheiten im Sinne des städtischen Wohnraumversorgungskonzeptes realisiert werden.

Quelle: zww

Mrz 19

18 Mio Euro Kosten: Baubeginn für Flüchtlingsheim an der Sandstraße

Die Animation zeigt wie die neue Flüchtlingsunterkunft aussehen soll. . Foto: Stadt Leverkusen

An der Sandstraße entsteht für 18 Millionen Euro ein Neubau. 84 Wohnungen sind teilweise barrierefrei.

Der Baubeginn für die neuen Unterkünfte für Flüchtlinge an der Sandstraße steht unmittelbar bevor. Voraussichtlich ab Montag, soll die Baustelle eingerichtet werden, berichtet die Pressestelle der Stadtverwaltung.

Nach Abschluss des Erdaushubs sollen im Lauf der kommenden Wochen Kräne aufgestellt werden und die Rohbauarbeiten starten. Die alten, maroden Gebäude der Gemeinschaftsunterkunft waren abgerissen worden. Nach einem Beschluss des Stadtrates wird nun komplett neu gebaut. Geschätzte Kosten: rund 18 Millionen Euro.

Es sollen insgesamt 84 kleine Wohneinheiten in acht Gebäuden entstehen. Ergänzt werden sie durch insgesamt zwei Gebäudetrakte für die Hausmeister, den Sicherheitsdienst, die Caritas und einen Aufenthalts- und Schulungsbereich für die Bewohner.

Jede Wohnung ist für jeweils vier Personen konzipiert, berichtet die Stadtverwaltung. Sie besteht aus einem Küchen- und Aufenthaltsbereich, zwei Zimmern für jeweils zwei Bewohner, sowie einem Badezimmer. Die Einheiten haben eine Größe von knapp 50 Quadratmetern. Insgesamt sind sechs Wohneinheiten barrierefrei geplant, ebenso die zwei Verwaltungsgebäudetrakte und die komplette Außenanlage.

„In den Gebäudetrakten mit Gemeinschaftsfunktion wird es einen großen, zentralen Waschraum mit Trockenraum und einen Aufenthaltsbereich mit Teeküche für alle Bewohner geben“, heißt es weiter. In den Außenanlagen sollen ein Bolzplatz, Spielplätze, Tischtennisplatten, aber auch Ruhezonen mit Tischen und Bänken entstehen.

Die Vorbereitungen zum Bauverfahren waren schwierig. Bereits im Sommer 2016 hatte der Stadtrat die Verwaltung mit der Planung beauftragt. Doch war ein erstes europaweites Vergabeverfahren wegen mangelnder Nachfrage von Baufirmen gescheitert. Erst im zweiten Anlauf gelang es, die Firma Depenbrock Systembau aus Bielefeld für den Auftrag zu gewinnen. Die Bauzeit wird inklusive der Erstellung der Außenanlage ca. zwei Jahre betragen.

Nun entstehen acht Baukörper, die zwei- bzw. dreigeschossig sind und über Treppenhäuser miteinander zu drei Bauriegeln verbunden werden. „Die gesamte Wohnanlage wird in Massivbauweise erstellt, im Bereich der Wohnungen wird die Fassade weitestgehend mit Klinkerriemchen, im Bereich der Verwaltungs- und Aufenthaltsräume mit einer Plattenfassade robust und nachhaltig verkleidet“, heißt es in der Pressemitteilung.

Zusätzlicher Platz im Vergleich zur alten Gemeinschaftsunterkunft entsteht durch den Neubau nicht. Sobald die ersten Bauten bezugsfertig sind, können Flüchtlinge einziehen und derzeitige Container-Unterkünfte im Stadtgebiet schrittweise abgebaut werden.

Das gesamte Bauprojekt an der Sandstraße wurde im Dezember den Anliegern bei einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Zum Baubeginn wurden Informationsschreiben an die Anwohner verteilt, berichtet die Stadt weiter.

Quelle: rp

Mrz 19

Baris G. – Gast zum Koksen gezwungen?

Baris G. (l.) muss sich seit Dienstag vor Gericht verantworten. Vertreten wird er durch Anwalt Pieplow Foto: Uli Engers

Köln – Was steckt hinter diesem seltsamen Vorwurf? Die Kellner Marcel R. (31) und Baris G. (34) sollen einen Gast in einer Kölner Bar am Salierring zum Koksen gezwungen haben. Das ist gefährliche Körperverletzung, so der Staatsanwalt. Das Duo muss sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Die Anklage wirft den beiden Kellnern auch schwere räuberische Erpressung und Computerbetrug vor. Sie sollen ihr Opfer genötigt haben, seine Rechnung für ein paar Bier doppelt zu bezahlen. Dann sollen sie ihn gleich zweimal genötigt haben, Kokain zu nehmen. Anschließend sollen sie ihn mit einem Messer bedroht haben, um mit seiner EC-Karte 640 Euro an einem Geldautomaten zu ziehen.

War es möglicherweise ein Racheakt? Eine Verwechslung?

Die Ringbar geriet schon Monate vorher ins Visier der Ermittler. Auch da ging es um Kokain. Das Lokal wurde durchsucht, der Inhaber zum Verhör aufs Polizeipräsidium gebracht. Die beiden Kellner sollen ihr Opfer mehrfach gefragt haben, ob er ein V-Mann ist. Sie sollen ihn über acht Stunden in der Bar und dem Keller festgehalten haben.

Der junge Mann, der jetzt in Sachsen-Anhalt lebt, ist Nebenkläger im Prozess. Vergeblich hatte er sich auf den Weg zum Termin gemacht, war schon morgens um 4 Uhr aufgebrochen. Sein Anwalt Wolfgang Kutsch: „Mein Mandant hat erheblich unter der Tat gelitten. Er traute sich ein halbes Jahr lang nicht mehr allein aus dem Haus.“

Der Prozess soll nun am Freitag starten. Mit Marcel R., gegen den ein Haftbefehl erlassen wurde. Wenn er bis dahin gefasst ist.

Quelle: BILD

Mrz 19

„Jeder Moslem, der dich tötet, kommt ins Paradies!“- Iraker stach Christ in Schläfe!

Der Iraker Issa A. (32) verdeckt sein Gesicht, will nicht erkannt werden. Jetzt muss er in den KnastFoto: Michael Gstettenbauer

Düsseldorf – Wenn religiöser Fanatismus fast zum Tod führt…

Der irakische Asylbewerber Issa A. (31) ist vom Landgericht Düsseldorf wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten Knast verurteilt worden.

23. Juli 2017: In dieser Flüchtlingsunterkunft in Langenfeld geschah das Verbrechen
23. Juli 2017: In dieser Flüchtlingsunterkunft in Langenfeld geschah das VerbrechenFoto: Patrick Schüller

Die Bluttat in einer Flüchtlingsunterkunft in Langenfeld geschah, als das Opfer gerade aus der Kirche kam. Issa A. riss ihm eine Kette mit Kreuzanhänger vom Hals, warf sie in eine Toilette. Dabei hat er laut Richter gerufen: „Jeder Moslem, der dich tötet, kommt ins Paradies!

Der Iraner schwebte in Lebensgefahr, verlor viel Blut. Issa A. ist schon zuvor mehrfach als gewalttätig aufgefallen.

Quelle: BILD

Mrz 19

Tote in Utrecht: Hinweise auf Terror verdichten sich

Nach dem Straßenbahnattentat im niederländischen Utrecht verdichten sich die Hinweise auf ein terroristisches Motiv: Die Auswertung eines Schreibens, das im Fluchtauto des mutmaßlichen Schützen gefunden wurde, weise auf ein solches Motiv hin, teilte die Justiz am Dienstag mit. Der inzwischen festgenommene 37-Jährige hatte am Montag drei Menschen getötet.

Die bisherigen Ermittlungen hätten keine Hinweise auf irgendeine Beziehung zwischen dem Hauptverdächtigen und den Opfern ergeben, teilte die Polizei weiter mit. Zuvor war über eine Beziehungstat spekuliert worden. Ein Augenzeuge hatte am Montag nach der Tat berichtet, dass der mutmaßliche Täter es gezielt auf eine Frau in der Straßenbahn abgesehen hatte. Außer dem Hauptverdächtigen hat die Polizei noch zwei andere Männer festgenommen. Sie sind 23 und 27 Jahre alt und stammen ebenfalls aus Utrecht.

Durch die Schüsse am Montag kamen eine 19 Jahre alte Frau und zwei Männer im Alter von 28 und 49 Jahren ums Leben. Außerdem wurden drei Menschen schwer und vier Menschen leicht verletzt, indem sie zum Beispiel in der Hektik unmittelbar nach der Tat stürzten.

Der Polizei bereits bekannt

Der 37 Jahre alte Hauptverdächtige, der am Montagabend nach stundenlanger Fahndung gefasst worden war, sollte weiter vernommen werden. Der gebürtige Türke Gökmen Tanis ist bei der Polizei bereits durch andere Delikte aus der Vergangenheit bekannt. „Wir wissen relativ viel über ihn“, sagte Rutker Jeuken vom Innenministerium.

Das Gebäude, in dem der Utrecht-Attentäter verhaftet worden ist

AP/Peter Dejong
In diesem Haus wurde der Hauptverdächtige am Montagabend festgenommen

Medienberichten zufolge hat Tanis ein langes Vorstrafenregister, wurde demnach unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt und stand zuletzt wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs vor Gericht. Noch vor wenigen Wochen sei er in Haft gewesen, dann aber freigelassen worden, berichtete der Sender NOS.

Am Dienstag wehen die Fahnen auf öffentlichen Gebäuden in den Niederlanden auf halbmast. Auch König Willem-Alexander und Königin Maxima zeigten sich bestürzt. In einer Erklärung des Hofes hieß es: „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Familien.“ Das Königspaar rief die Niederländer auf, für eine freie Gesellschaft zusammenzustehen. In Gedanken seien sie bei den Bürgern und Bürgerinnen von Utrecht.

Gedenken im Parlament

Das niederländische Parlament in Den Haag gedachte der Opfer mit einer Schweigeminute. „Utrecht liegt im Herzen unseres Landes“, sagte Ministerpräsident Mark Rutte. „Die Niederlande sind ins Herz getroffen worden.“ Die Folgen der Tat seien groß. Dennoch seien die Utrechter Dienstagfrüh wieder in die Straßenbahnen eingestiegen und ganz normal zur Arbeit gefahren. Diese Routine sei die beste Antwort auf eine solche Tat. Sie zeige, „dass unsere Gesellschaft stärker ist als Hass und Gewalt“.

Rechtspopulist Geert Wilders forderte im Parlament den Rücktritt von Justizminister Ferdinand Grapperhaus. Gökmen T. habe zahlreiche Vorstrafen und sei erst kürzlich freigelassen worden, was niemals hätte geschehen dürfen. „Sie sind dafür verantwortlich“, sagte Wilders zu Grapperhaus. „Sie müssen zurücktreten! Abhauen!“

Türkischer Geheimdienst ermittelt

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan teilte indessen mit, dass auch der Geheimdienst seines Landes zu dem Angriff ermittle. Ziel sei es herauszufinden, ob es sich um einen Terroranschlag oder einen Familienstreit handelte, sagte er am Montagabend in einem Interview. Die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu zitierte zuvor Angehörige mit der Aussage, eines der Opfer sei ein Verwandter, die anderen seien zufällige Passanten gewesen.

Der Vater des Verdächtigen sagte der Nachrichtenagentur DHA, er habe keinen Kontakt mit seinem Sohn, seit dieser nach der Scheidung von seiner Ehefrau 2008 in die Türkei zurückgekehrt sei. Sein Sohn sollte bestraft werden, wenn er schuldig sei.

Die niederländischen Parteien nahmen unterdessen ihren Wahlkampf für die am Mittwoch anstehenden Provinzwahlen wieder auf. Allerdings soll der Wahlkampf im Ton leiser als sonst geführt werden. Der Wahlkampf war nach den Schüssen in Utrecht ausgesetzt worden.

Attacken in den letzten Monaten

Anders als in vielen Nachbarländern sind die Niederlande in den vergangenen Jahren von Terroranschlägen verschont geblieben. In den vergangenen Monaten gab es allerdings eine Reihe bedrohlicher Vorfälle. So vereitelte die niederländische Polizei erst im September nach eigenen Angaben einen großen Anschlag.

In den Städten Arnheim und Weert wurden sieben Verdächtige festgenommen, die einen islamistischen Anschlag auf eine Großveranstaltung geplant haben sollen. In den Wohnungen der Verdächtigen fanden die Ermittler große Mengen an Materialien zur Herstellung von Bomben, darunter hundert Kilogramm Dünger.

Ende August war ein 19-jähriger Afghane mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Amsterdamer Bahnhof mit einem Messer auf Passanten losgegangen. Zwei US-Bürger wurden dabei schwer verletzt. Die Ermittler gingen von einem „terroristischen“ Motiv aus.

Mrz 18

Nach Angriff im Bordell: Messer-Frau „Shirin“ stellt sich bei der Polizei | Hamburg

Die verletzte „Paloma Latina“ (23) wird von Polizisten und Sanitäter aus dem Bordell gebrachtFoto: THOMAS KNOOP

Hamburg – Die flüchtige Messerstecherin aus dem Bordell im Eimsbüttel hat sich bei der Polizei gestellt.

Mit einem Anwalt erschien sie Sonntagnachmittag am Polizeikommissariat 23 an der Troplowitzstraße (Eppendorf) und erklärte, sie sei die Gesuchte. Polizeisprecher Daniel Ritterskamp: „Die Frau wurde vom Kriminaldauerdienst vernommen. Danach entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.“ Die Ermittlungen dauern an.

Gegen 13 Uhr waren Polizei und Feuerwehr zur gutbürgerlichen Lappenbergsallee alarmiert worden. Dort hatte es einen Messer-Angriff gegeben.

Ein LKA-Ermittler kommt zum Tatort, um dort Spuren zu sichern
Ein LKA-Ermittler kommt zum Tatort, um dort Spuren zu sichernFoto: THOMAS KNOOP

Tatort: ein Souterrain-Bordell unweit der Apostelkirche. Laut Polizei-Ermittlungen sollen sich die Prostituierten „Paloma Latina“ (23) und „Shirin“ (20) in die Haare bekommen haben. Nach BILD-Informationen ging es um Geld.

Plötzlich soll „Shirin“ mit einem Küchenmesser zugestochen haben. Ihre Kollegin erlitt eine stark blutende Wunde an der rechten Hand und kam ins Krankenhaus.

Die mutmaßliche Messerstecherin flüchtete. Zu Fahndungszwecken standen der Polizei zunächst nur Fotos aus dem Internet zur Verfügung. Mit ihnen wirbt „Shirin“ halb nackt für ihre Dienste …

Quelle: bild

Mrz 18

Zwangsehe mit 15 Jahren: Sie warf ein Messer, ihr Mann starb – dreifache Mutter angeklagt

Es ging um Eifersucht: Eine 35-Jährige aus Essen ist wegen Totschlags angeklagt
Quelle: dpa/Roland Weihrauch

„Wenn du nicht gehst, wird mein oder dein Blut fließen“: Das sollen die Worte einer 35-Jährigen gewesen sein, bevor sie ihren Ehemann mit einem Messer tötete. Seit dem Alter von 15 Jahren war sie verheiratet – laut eigener Aussage aus Zwang.

Die Tatwaffe war ein Brotmesser, die Klinge drang 20 Zentimeter tief in die Brust: Seit Montag steht eine 35-jährige Türkin aus Essen vor Gericht, weil sie ihren Ehemann getötet haben soll. Zum Prozessauftakt legte die dreifache Mutter ein Teilgeständnis ab.

Über die Tat im September 2018 sagte sie: „Ich habe ein Messer genommen und es geworfen.“ Wohin die Waffe geflogen sei, habe sie aber nicht gesehen. Ihr Mann brach in der Küche der gemeinsamen Wohnung zusammen. Er hatte keine Chance. Hintergrund soll ein bereits Jahrzehnte währender Ehestreit gewesen sein.

Die Angeklagte ist nach eigenen Angaben mit 15 gegen ihren Willen verheiratet worden. Weil sich ihr Mann in den Tagen vor der Tat nicht mehr um sie und die gemeinsamen Kinder gekümmert habe, habe die Angeklagte vermutet, dass er sie mit einer anderen Frau betrüge. Deshalb habe sie ihn in der Tatnacht aufgefordert, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. „Ich habe ihm gesagt: Wenn du nicht gehst, wird mein Blut oder dein Blut fließen“, sagte die 35-Jährige im Prozess. Sie habe ihrem Mann damit aber nur Angst einflößen wollen.

Dass der 43-Jährige durch das Messer lebensgefährlich verletzt worden ist, habe sie erst gar nicht erkannt. Erst als er keine Luft mehr bekommen habe, sei ihr klar geworden, dass es ernst war. Seine letzten Worte haben nach ihren Angaben so gelautet: „Ich habe dich sehr geliebt. Ich habe dich nicht betrogen.“ Die Anklage lautet auf Totschlag.

Quelle: welt

Mrz 18

Prozessauftakt zum Tod von Daniel H: „Sind Sie Mitglied oder Unterstützer der AfD?“

  • In Dresden steht Alaa S., 23 Jahre alt und 2015 aus Syrien geflohen, vor Gericht, weil er im vergangenen Sommer den 35-jährigen Daniel H. getötet haben soll.

  • Am ersten Tag dauert es nicht lange, bis der Prozess da ist, wo der Fall von Anfang an war: mitten in der Flüchtlingsdebatte.

  • Der wichtigste Zeuge dürfte ein Mann sein, der in dem Dönerimbiss „Alanya“ arbeitete, und Alaa S. am Tatabend gesehen hat.

  • Ob er es war, der Daniel H. die tödlichen Stiche versetzt hat, ist bislang nicht klar. Der zweite Tatverdächtige ist im Irak untergetaucht.

Von Annette Ramelsberger, Dresden

Ein Mensch ist gestorben, durch Stiche ins Herz und die Lunge. Am Rande des Chemnitzer Stadtfestes, am 26. August 2018, in einer warmen Sommernacht. Das Opfer: Daniel H., 35, ein Schreiner aus Chemnitz, deutsche Mutter, kubanischer Vater, einer, der mit Freundin und Stiefsohn als kleine Familie lebte. Ein Mann, der keine Sympathien für die rechte Szene hatte. Doch dieser Mann ist den Rechten zum Helden geworden – weil die Täter mutmaßlich zwei Flüchtlinge waren.

Gerade in diesem Fall wäre es wichtig, den genauen Hergang und die Verantwortlichen klar benennen zu können. In diesem Fall, der die Republik in Aufruhr versetzte, zu Straßenschlachten und dem Aufmarsch von Rechtsradikalen führte und am Ende fast zum Bruch der Bundesregierung. Ein Fall, über dessen Nachwehen Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen sein Amt verlor.

Doch nichts an diesem Prozess ist einfach. Nicht die Umstände, nicht die Erwartungen, die an ihn gerichtet werden. Und schon gar nicht die Beweislage.

Das Gericht ist aus Sicherheitsgründen nach Dresden umgezogen

Einer der Tatverdächtigen ist abgetaucht, ins Ausland geflohen, im Irak wird nach ihm gefahndet. Er hatte den Streit mit Daniel H. angezettelt. DNA-Spuren, die auf ihn deuten, wurden an einem Messer gefunden. Doch nun steht der andere Flüchtling vor Gericht, von dem es keine DNA-Spuren gibt. Alaa S., 23 Jahre alt, Friseur, 2015 aus Syrien geflohen. Einer derjenigen, die mit dem großen Flüchtlingstreck nach Deutschland kamen. Doch ob er es war, der dem Schreiner die tödlichen Stiche versetzt hat, ist nicht wirklich klar.

Das Gericht ist aus Sicherheitsgründen von Chemnitz nach Dresden umgezogen und hat den Prozess in den Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden verlegt. Weit draußen vor der Stadt, zwischen Friedhof und Gefängnis. Am Morgen vor Beginn des Prozesses kann man in der taz die Einschätzung der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig lesen: Es werde schwierig für Chemnitz, wenn es keine Verurteilung gäbe. Sie hoffe darauf, dass der Angeklagte verurteilt wird. So ist offenbar die Gemütslage in Sachsen. Es ist eine Steilvorlage für die Verteidigung.

Es geht gleich richtig los: Verteidigerin Ricarda Lang verlangt, dass die drei Richter und die zwei Schöffen Erklärungen abgeben, ob sie auch wirklich unbefangen über den Angeklagten urteilen können. Sie fragt: „An welchen Kundgebungen von Pegida oder Pro Chemnitz haben Sie teilgenommen? Sind Sie Mitglied oder Unterstützer der AfD? Haben Sie sich in Leserbriefen oder Ähnlichem zur sogenannten Flüchtlingskrise geäußert? Haben Sie an dem Trauermarsch nach dem Tod von Daniel H. teilgenommen? Haben Sie Blumen oder Kränze für ihn niedergelegt?“

Und schon ist der Prozess da, wo der ganze Fall von Anfang an war: mitten in der Flüchtlingsdebatte, mitten in der Auseinandersetzung des Staates mit Rechtsradikalen. 24,3 Prozent der Chemnitzer haben bei der Bundestagswahl AfD gewählt. Anwältin Lang sagt: „Der Angeklagte entspricht dem erklärten Feindbild derer, die die Kundgebungen der AfD unterstützen.“ Und natürlich zitiert die Verteidigerin die Worte von Oberbürgermeisterin Ludwig. Hier werde von politischer Seite Einfluss genommen, kritisiert sie. Noch nicht einmal der Staatsanwalt stellt sich gegen die konkreten Fragen der Verteidigung. Das sei schon grundsätzlich gerechtfertigt.

Die Verteidigung fordert umgehend die Einstellung des Verfahrens, hilfsweise die Aussetzung und die Aufhebung des Haftbefehls gegen Alaa S. Alles, was die Staatsanwaltschaft ermittelt habe, sei „vage, eventuell und bewegt sich im Bereich des Ungefähren“, erklärt Verteidiger Frank Wilhelm Drücke. Das ganze Verfahren verkomme zu einem „Verstetigungsmechanismus von Vorurteilen“. Drücke sagt: „Es mangelt an handfesten Beweisen. Unser Mandant ist unschuldig. Das wird die Hauptverhandlung ergeben.“

Schon vor Beginn des Prozesses hat die Verteidigung von Alaa S. beantragt, das Verfahren in ein Bundesland zu verlegen, in dem dieses Jahr keine Landtagswahlen sind. Sie fürchtet den „Druck der Straße“ auf die Richter, gewalttätige Demonstrationen. Es sei naheliegend, dass die Richter nicht unbeeindruckt und angstfrei urteilen könnten, schrieben die Verteidiger. Und sie führten in ihrem Antrag auch an, dass rechtes Gedankengut auch unter den Justizmitarbeitern verbreitet sei – immerhin hatte ein Justizhauptsekretär den Haftbefehl gegen einen Beschuldigten an die rechte Gruppe „Pro Chemnitz“ herausgegeben. Der Justizbeamte kandidiert nun für die AfD. Der Bundesgerichtshof lehnte den Antrag auf Verlegung des Verfahrens ab. Es gebe „nicht die geringsten Anhaltspunkte“, dass die Richter nicht angstfrei urteilten.

Am Morgen des Prozesses dann akribische Sicherheitsvorkehrungen. Und überschaubarer Andrang – denn in Chemnitz wird an diesem Tag ein Mann zu Grabe getragen, dessen Beisetzung noch mehr Zuschauer anzieht als dieser Prozess: Thomas Haller, Gründer der Hooligan-Vereinigung HooNaRa, ausgeschrieben: Hooligans, Nazis, Rassisten. Für diesen Mann wurde auch im Stadion des Chemnitzer FC eine Gedenkminute abgehalten wurde.

In Dresden macht sich der Rechtsstaat ans Werk.

Der wichtigste Zeuge: ein Mann aus dem Dönerimbiss

 

Der Staatsanwalt verliest die Anklage. Kurz ist sie. Die Anklage wirft Alaa S. Totschlag an Daniel H. und versuchten Totschlag an dessen Bekannten Dimitri M. vor. Die Anklage zeichnet nicht das Bild eines heimtückischen Überfalls von zwei Männern auf Daniel H. Eher das Bild einer aus dem Ruder gelaufenen Schlägerei. Auslöser dieser Schlägerei war Farhad A. Der war schon vorher pöbelnd durch die Kneipen gezogen und hatte Gäste als „Nazis“ beschimpft. Dann traf er auf die Gruppe um Daniel H. im Zentrum von Chemnitz.

Die beiden Kumpel Daniel H. und Dimitri M. standen in jener Sommernacht mit anderen Freunden zusammen, als der Iraker Farhad R. auf sie zukam und Daniel H. ganz offensichtlich auf Kokain ansprach. Er zog, so sagen Zeugen, die Nase hörbar hoch und fragte nach einer „Karte“. Daniel H. sprach kurz mit dem Iraker, dann rief er ihm zu: „Verpiss dich.“ Farhad A. gab Daniel H. daraufhin eine Ohrfeige. Der wehrte sich und stieß Farhad A. zu Boden. In diesem Moment kam der Angeklagte Alaa S. hinzu, der seinen Bekannten auf dem Boden liegen sah. Er ging „in Angriffshaltung“ – so die Anklage – auf Daniel H. zu, der wehrte sich mit einem Faustschlag. Da habe Alaa S. ihn am Nacken gepackt und ihm mehrere Messerstiche versetzt. Auch den Kumpel von Daniel H. traf ein Stich in den Rücken. „Potenziell lebensgefährlich“ nennt das der Staatsanwalt Stephan Butzkies. Vermutlich wurde dieser Stich von Farhad A. geführt. Aber die Staatsanwaltschaft sieht die beiden Flüchtlinge als gemeinschaftlich Handelnde, mit gemeinsamen Tatplan und Tatentschluss, und rechnet diesen Stich also ebenfalls Alaa S. zu. Auch seien die beiden gemeinsam weggelaufen.

Der wichtigste Zeuge in diesem Prozess dürfte ein Mann sein, der in dem Dönerimbiss „Alanya“ arbeitete. Dort hatte sich Alaa S. gerade einen Döner gekauft, als er auf den Streit aufmerksam wurde und hinauslief. Der Koch des Imbisses erklärte bei der Polizei, er habe sowohl Farhad A. als auch Alaa S. gesehen, wie sie auf Daniel H. eingestochen haben. Die beiden seien an ihm vorbeigerannt und hätten blutverschmierte Hände gehabt. Der Koch klagte Ende November bei der Polizei, er werde von Bekannten des Angeklagten unter Druck gesetzt und sei schon geschlagen worden, um seine Aussagen zurückzunehmen. Zwei Wochen später dann erklärte der Zeuge, er habe nicht von Stichen geredet, sondern von Faustschlägen. Das müsse falsch aufgenommen worden sein.

Der Angeklagte kommt herein. In weißem Hemd und hellem Sakko, das Haar akkurat rasiert und gegelt. Er ist ja Friseur. Hinten im Saal winken ihm ein paar Freunde zu. Vorne sitzen die, die bereits den Antrag der Verteidigung auf Auskunft nach der politischen Haltung des Gerichts laut und empört als „Witz“ bezeichnen. Sie rumoren, ein Wachtmeister schreitet ein. Das Gericht will erst später über den Antrag der Verteidigung entscheiden.

Quelle sz

Ältere Beiträge «

» Neuere Beiträge

Close