Dez 17

Neutrale-Lehrer.de: Kein Lehrer darf seine Weltsicht den Schülern aufzwingen

Wie wollen wir unsere Kinder erziehen? Diese Frage stellt das neue Portal der AfD und ermöglicht das Melden linksauthoritärer und einseitiger politischer Botschaften durch Lehrkräfte in Niedersachsen

Von der Aufklärungsseite „Neutrale Lehrer Niedersachsen“ geht eine zentrale Botschaft aus: Kein Schüler in Niedersachsen soll Angst haben, im Unterricht seine Meinung zu sagen! Das Neutralitätsgebot sichert es jedem Schüler zu, sich ohne Angst vor Repressalien im Unterricht zu äußern. Ziel soll sein, das Neutralitätsgebot wieder in das Bewusstsein von Schülern, Eltern und Lehrern zu  rücken. Die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag leistet nach eigenen Angaben damit wertvolle Arbeit für eine Erziehung, die dazu beitragen soll,  Schüler wieder auf der Grundlage freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der freien Meinungsäußerung zu erziehen. Folgende Punkte sind der AfD Niedersachsen wichtig:

  • Schüler müssen sich eine eigene Meinung bilden
  • Für eine freie Meinungsäußerung
  • Verstöße gegen das Neutralitätsgebot sind Kennzeichen totalitärer Regime
  • Die Landesschulbehörde ist in der Pflicht
  • Nein zu einem Klima der Angst im Klassenzimmer
  • Schule ist kein Ort der Anpassung, Schule ist ein Ort gelebter Demokratie

Schulbehörde nimmt eigenes Beschwerdeformular einfach vom Netz, die AfD hilft nun bei Beschwerden – bis die Schulbehörde wieder den Verpflichtungen nachkommt

Für Beschwerden gibt es eine extra eingerichtete Internetseite der Schulbehörde:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/beschwerden

Allerdings wurde eine wichtige Funktion der Seite Mitte November vom Netz genommen und nun heißt es lapidar: „das Online-Formular wird überarbeitet.“

Das bisherige Onlineformular sah ausdrücklich auch die Annahme anonymer Beschwerden vor.

So sah das diesbezügliche Angebot bis Mitte November 2018 aus:

Bis die Landesschulbehörde ihrer Aufgabe wieder nachkommt, bietet die AfD an, Beschwerden aufzunehmen und unter Wahrung von Persönlichkeitsrechten an die Behörde weiterzuleiten: info@neutrale-lehrer.de

Kritik von Linken und Okömedien

Reichlich Kritik an der Praxis kam von den Betroffenen, also der linken Ökomendien wie ARD und öffentlich rechtlichen Radios, aber auch von den Altparteien.

 

Quelle: Truth24.net

Helfen
Ihnen hat unser Beitrag gefallen? Dann sagen sie unsere News weiter, auch über eine Unterstützung würden wir uns freuen

Dez 17

Schule lehnt Kind von AfD-Politiker ab: So rechtfertigt sich ein Waldorf-Sprecher

Schüler gehen die Treppenstufen hinauf in eine Schule (Symbolbild)

Ein Kind wird von einer Berliner Waldorfschule abgelehnt. Daran ist erst einmal nichts Ungewöhnliches – am Grund der Ablehnung dagegen schon. Denn: Das Kind wird nicht aufgenommen, weil sein Vater für die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt.

Laut „Berliner Zeitung“ gab es an der Schule Befürchtungen, dass der Vater den Schulfrieden gefährden würde. Der endgültigen Entscheidung vorausgegangen war eine Elternversammlung, bei der der Fall diskutiert wurde. Außerdem wurden der AfD-Abgeordnete und seine Frau Ende November von etwa 20 Lehrern befragt, unter anderem zu politischen Überzeugungen, heißt es in dem Bericht weiter.

„Um eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes wurde gerungen – sie konnte aber nicht erreicht werden“, zitiert der Bericht den Geschäftsführer des Trägervereins der betreffenden Schule. Die Schule sehe jedoch keine Möglichkeit, das Kind angesichts des Konflikts mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen. Weil der Fall auch künftig Konfliktpotenzial berge, habe man diese Entscheidung getroffen.

Dürfen Privatschulen Kinder wegen der Gesinnung der Eltern ablehnen?

Darf eine Privatschule ein Kind wegen der politischen Gesinnung eines Elternteils ablehnen – oder ist das diskriminierend? Dabei handelt es sich um eine rechtliche Grauzone. Einerseits besagt Paragraf 100 des Berliner Schulgesetzes, dass die Aufnahme von Schülern an Privatschulen nach den Regeln zu erfolgen hat, die auch an öffentlichen Schulen gelten. Andererseits haben Privatschulen das Recht, sich die Schüler aufgrund des Schulprofils auszusuchen, sagt eine Sprecherin der Bildungsverwaltung auf Anfrage von FOCUS Online.

Das habe jedoch gesetzliche Grenzen, es dürfe etwa keine Benachteiligung nach dem Antidiskriminierungsgesetz geben. Bis der Bericht der mittlerweile eingeschalteten Privatschulaufsicht vorläge, könne die Verwaltung aber keine weiteren Angaben zu dem Fall machen, sagt die Sprecherin. Auch eine mögliche Handhabe gegen die Schule hänge „immer vom Einzelfall“ und damit vom Ergebnis dieser Überprüfung ab.

Kind kann nichts für politische Einstellung des Vaters

Detlef Hardorp, der bildungspolitische Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg, teilt auf Anfrage von FOCUS Online schriftlich mit, dass es sehr wohl möglich ist, Kinder grundlos abzulehnen. „Wenn man 140 Anmeldungen auf 30 Plätze hat, ist kaum zu erwarten, dass die Schule 110 Ablehnungsbegründungen schreibt.“

Ob die Schule der Familie des betroffenen Kindes die Absage begründet hat, wisse er nicht. Es sei jedoch wichtig sei, dass Eltern hinter dem pädagogischen Ansatz der Schule stünden. Da die AfD Gesamt- und Gemeinschaftsschulen ablehne, dürfe „man sich dann schon die Frage stellen, ob die Eltern tatsächlich hinter der Pädagogik der Schule stehen.“ Ob das jedoch die Ablehnung des Kindes rechtfertigt, ist unklar.

Hardorp selbst scheint bereits vor einiger Zeit Schwierigkeiten mit der Aufnahme des Kindes befürchtet zu haben. Vor zwei Jahren, als es um die Aufnahme des Kindes in den Kindergarten ging, habe er vor einer Ablehnung gewarnt. Damals habe er an die Schule geschrieben: „Die AfD setzt auf Ausgrenzung. Wir müssen uns in Acht nehmen, das nicht mit ihnen zu tun – und schon gar nicht mit ihren Kindern.“ Das sehe er auch heute nicht anders.

Waldorf-Sprecher betont Credo – und äußert damit indirekt Kritik

Hardorp betont grundsätzlich das Waldorf-Credo und kritisiert die Schule damit indirekt: „Menschen aller politischen Einstellungen sollten ihre Kinder auf Waldorfschulen schicken können.“ Das sei so auch in der Stuttgarter Erklärung aus dem Jahr 2007 festgehalten, in dem sich Waldorfschulen explizit gegen Diskriminierung aussprechen. Er kenne den Ablehnungsprozess in diesem speziellen Fall jedoch zu wenig, um sich ein konkretes Urteil zu erlauben. Auf die Frage, ob der Schulleitung Konsequenzen drohen, betont er die Selbstverwaltung der Waldorfschulen. „Eine Konsequenz aber ist das große und sehr kritische Medienecho. Damit muss sie jetzt umgehen.“

Für das Kind hat die Ablehnung derweil direkte Konsequenzen: Es kann nicht auf dieselbe Schule wie seine Freunde gehen. „Wie sollen wir jetzt unserem Kind erklären, dass seine Freunde im kommenden Jahr an die Waldorfschule dürfen, wir aber dort nicht erwünscht sind?“, fragt der Vater des Kindes in der „Berliner Zeitung“.

Kritik der Berliner Bildungssenatorin

Sandra Scheeres, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, kritisiert die Entscheidung der Schule. „Es ist äußerst problematisch, dass ein Kind für das politische Engagement der Eltern verantwortlich gemacht wird“, lässt die SPD-Politikerin über ihre Sprecherin ausrichten.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen Berlin-Brandenburg betont, nicht in die Entscheidung der Schule einbezogen worden. „Wir hatten noch keine Gelegenheit, uns über die Entscheidung der Schule auszutauschen“, so Hardorp. Die nächste Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft finde im Januar statt. Es ist davon auszugehen, dass das Thema dann behandelt wird.

Quelle: Focus

Dez 17

Die Post beschenkt alle Bundestagsabgeordneten – fast – AfD Abgeordnete gehen leer aus

Adventskalender der Post für Bundestagsabgeorndete Symbolbild: picture alliance/imageBROKER / Pixabay / JF-Montage

Weihnachten: Zeit der Besinnlichkeit; Zeit auch, an andere zu denken; Zeit, ein bißchen Gutes zu tun, vielleicht mal mit einer kleinen freundlichen Geste jene zu beschenken, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Politiker zum Beispiel. Dachte sich offenbar auch die Deutsche Post, die längst keine spießig-miefige Briefbeförderungs-Behörde mehr ist, sondern ein Dax-notierter, international erfolgreicher Logistikkonzern, was man schon daran erkennt, daß sie jetzt als „Group“ firmiert.

Die Post also, an der Vater (oder Mutter!) Staat noch mit annähernd 21 Prozent größter Einzelanteilseigner ist, bescherte die Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Einkommen jeweils etwas mehr als 9.500 Euro pro Monat – kein zusätzliches Weihnachtsgeld) auch in diesem Jahr wieder mit einem gelben Adventskalender, hinter dessen 24 Türchen sich je eine leckere Lindt-Weihnachtskugel befindet.

Alle Abgeordneten? Nein! Wie das Christkind, so ist auch die Post um Differenzierung bemüht. Und weil Knecht Ruprecht nur die artigen Kinder beschenkt und für die garstigen oder die, die kein Gedicht aufsagen konnten, die Rute aus dem Sack zieht, gehen 94 Mitglieder des Hohen Hauses in der Hauptstadt leer aus: die Abgeordneten der AfD, sprich der größten Oppositionsfraktion und die beiden fraktionslosen Ex-AfDler.

Die Vorteile der Privatisierung

Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT bei der Pressestelle der Post, wie das denn begründet wird, und ob nicht möglicherweise – angesichts von noch gut einem Fünftel Anteilen an ihrem Unternehmen in den Händen der Steuerzahler – die Post zu etwas mehr Neutralität verpflichtet sei? Also: entweder Lindt für alle oder für keinen?

Die Antwort aus Bonn erfolgt prompt, fällt aber doch recht pauschal aus: „Die Deutsche Post DHL Group verschickt seit vielen Jahren traditionell als Gruß zur Vorweihnachtszeit einen Adventskalender an ausgewählte Kunden sowie Stakeholder aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Als Privatunternehmen sind wir dabei frei in der Auswahl unserer Adressaten“, teilt ein Unternehmenssprecher mit.

Ja, ja, die Vorteile der Privatisierung … Vielleicht werden sie sich auch die Mitglieder der Linksfraktion, die freilich vom vorweihnachtlichen Geschenksegen profitieren dürfen, auf der Zunge zergehen lassen wie eine zartschmelzende Lindor-Cremefüllung.

Nicht schwarz ärgern oder grün vor Neid werden

Denn eigentlich fordern die Dunkelroten laut ihrem Wahlprogramm ja, den gelben Dienstleister wieder in die öffentliche Hand und in „gesellschaftliche Eigentumsformen zu überführen“. (Wobei es dann zum Fest der Liebe künftig wohl nichts mehr aus einer Schweizer Confiserie, sondern nur eine Jahresendfigur vom VEB Schokokombinat geben könnte).

Doch auch die, die heuer leer ausgingen, können von den Vorzügen der freien Marktwirtschaft in vollem Umfang profitieren. Indem sie sich nicht schwarz ärgern oder grün vor Neid werden, sondern vom eigenen Geld – zum Beispiel – einen lila Weihnachtsmann kaufen und damit jemandem eine Freude machen. Verschicken kann man den ja zur Not auch per Hermes.

Quelle: Jungefreiheit

Dez 17

„Hatte etwas Spaß“ – Afghane betäubt und vergewaltigt Ex-Freundin (19)

Bild: Christof Birbaumer

Die achtmonatige Beziehung zu einem Afghanen (20) bereut eine 19-jährige Tirolerin mittlerweile zutiefst. Sie wurde geschlagen und bedroht – und ihr Ex-Freund soll sie sogar vergewaltigt haben, nachdem er offenbar K.-o.-Tropfen in ihr Getränk gemischt hatte. Nun kam es in Innsbruck zum Prozess!

„Ich habe sie geliebt, und ich hätte sie nie zu etwas gezwungen. Wir hatten auch noch nie Sex“, gab sich der 20-Jährige am Innsbrucker Landesgericht am Donnerstag kleinlaut. Doch glaubt man seiner Ex-Freundin, war die Beziehung für sie die Hölle auf Erden. „Er hat mir immer wieder das Handy tagelang weggenommen, ließ mich die Wohnung nicht verlassen, schickte mir Drohnachrichten und schlug mich mehrmals.“ Laut Anklage wurde ihr durch einen Faustschlag sogar das Kiefer ausgerenkt.

 

„Hatte etwas Spaß“ – drei Jahre Haft
Was der Afghane mit der jungen Tirolerin aber im April aufführte, weiß nur er. „Nachdem ich einen Saft getrunken hatte, wurde ich ganz komisch und müde. Dann bin ich eingeschlafen. Mit Unterleibsschmerzen wachte ich wieder auf“, erinnerte sich die 19-Jährige. Er soll zu ihr nur gesagt haben, dass er „etwas Spaß“ hatte.

Der „Spaß“ brachte ihm nun drei Jahre Haft ein. Seine Anwältin meldete volle Berufung an.

Quelle: krone

Dez 16

Versuchte Tötung? Schwarzafrikaner sticht in Tiefgarage auf Ex-Freundin ein

Einen wahren Albtraum erlebte eine Münchnerin am Samstag in einer Tiefgarage in Riem: Sie traf auf ihren Ex-Partner – der Mann attackierte sie.

München – Eine gefährliche Attacke hat sich am Samstag in einer Tiefgarage in München-Riem ereignet: Wie die Polizei mitteilt hat ein 63 Jahre alter Mann aus Somalia seiner 57-jährigen Ex-Freundin eine Stichverletzung zugefügt. Die Frau wurde in ein Klinikum eingeliefert. Lebensgefahr besteht den Angaben zufolge aber nicht.

Laut Polizei waren die beiden in der Tiefgarage aufeinander getroffen. Der Mann wollte seine frühere Lebenspartnerin in die Wohnung begleiten – sie lehnte allerdings ab. Wie er ihr die Stichverletzung zufügte ist derzeit noch unklar.

Stich-Attacke in Tiefgarage in Riem: Streife nimmt mutmaßlichen Täter in Gebüsch fest

Nach der Tat flüchtete der 63-Jährige aus dem Gebäude. Ein Nachbar alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Eine Polizeistreife konnte den Mann in einem Gebüsch unweit des Tatorts festnehmen.

Die Hintergründe der Attacke werden derzeit geklärt. Die Ermittler gehen allerdings von einer Beziehungstat aus sowie angesichts der Verletzungen der 57-Jährigen von einer versuchten Tötung.

Quelle: tz

Dez 16

Arfghanischer Angreifer forderte „bisschen Respekt“ von Zugbegleiterin

Bei der Fahrkartenkontrolle auf der Oberen Ruhrtalbahn zwischen Freienohl und Oeventrop ereignete sich der Angriff auf eine Zugbegleiterin.

Meschede.   Der Angreifer auf eine Zugbegleiterin bei Meschede ist wegen „machohaftem Verhalten“ schon vorher aufgefallen. Das wurde vor Gericht bekannt.

Nach dem Angriff auf eine Zugbegleiterin zwischen Meschede und Freienohl muss ein 19 Jahre alter Fahrgast 1200 Euro als Geldstrafe bezahlen. Das Amtsgericht Meschede verurteilte ihn wegen Körperverletzung. Jugendrichterin Mareike Vogt sprach von einem „wirklich brutalen Angriff aus einem nichtigen Anlass“.

Beim zweiten Prozesstag wurden neue Details bekannt: Der Flüchtling aus Afghanistan war wegen „machohaften Gehabes“ auch schon aus seiner Wohngruppe herausgeflogen.

„Eine bloße Schutzbehauptung“

Am ersten Prozesstag hatte er, wie berichtet, der Zugbegleiterin die Schuld gegeben, die ihn bei der Fahrkartenkontrolle angeblich festgehalten habe und er sich nur befreien wollte: „Es ist eine Schande für einen Mann, dass eine Frau ihn festhält“, sagte er aus.

Staatsanwalt Henning Michels nannte den angeblichen Angriff der Frau in seinem Plädoyer „lebensfremd“ und „eine bloße Schutzbehauptung“ des Mannes: Es wäre doch eine „Kamikaze-Aktion“, wenn eine Frau einen jungen Mann angehen würde, der in Begleitung einer ganzen Gruppe war.

Zuvor hatte das Opfer, die 54 Jahre alte Zugbegleiterin, ausgesagt. Die Gruppe von sechs Flüchtlingen war im März in Meschede zugestiegen. Bei der Fahrkartenkontrolle hätten fünf ihre Tickets und die Ausweise in der Hand gehabt – nur der 19-Jährige habe „sich etwas zögerlich verhalten“. Bei seiner Fahrkarte habe sie gesehen, dass der Name darauf durchgestrichen und ein anderer eingetragen worden war. Sie habe gesagt: „Da stimmt aber etwas nicht!“

Keiner aus der Gruppe hilft der Frau

Der 19-Jährige entgegnete: „Bisschen Respekt, bitte!“ Die Fahrkarte wollte sie ihm nicht wiedergeben: Die Zugbegleiter sind von der Bahn angehalten, gefälschte Fahrkarten als Beweis einzubehalten. Daraufhin baute sich der Mann „ganz, ganz nahe vor meinem Gesicht auf und sagte wieder: Bisschen Respekt, bitte!“

Um die Fahrkarte wiederzubekommen, nahm er die Frau in den Schwitzkasten, packte ihren Pferdeschwanz, drückte sie auf eine Sitzbank und zog so lange an ihren Fingern, bis sie die Karte losließ. Der Mann habe die Karte dann aus dem Fenster geworfen: „Die anderen standen schön herum und machten gar nichts.“ Erst ein anderer Fahrgast, der mit der Gruppe nichts zu tun hatte, griff ein.

Die Zugbegleiterin drückte ihren Notknopf, der Zugführer hielt in Freienohl, wo der Täter flüchtete. Der 19-Jährige bestritt erneut diese Darstellung: „Das ist alles nicht wahr.“

Bis heute gesundheitliche Probleme

Die Frau war zweieinhalb Wochen krank geschrieben, eine Sehne war angerissen, zwei Halswirbel ausgerenkt. Bis heute habe sie Probleme, sagte sie: von Kopfschmerzen über Migräne bis zu Angstzuständen und Alpträumen.

Der 19-Jährige war bislang nicht vorbestraft. Bekannt wurde über ihn, dass er vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen war: Im Januar 2016 war er, wegen seines Alters, durch das Jugendamt in Obhut genommen worden. Er kam in eine Wohngruppe – die er aber wechseln musste: In einer Einschätzung der Behörden wird er als „wenig anpassungsfähig“„impulsiv“, mit „machohaftem Gehabe“ beschrieben.

>>>HINTERGRUND<<<

Verurteilt wurde der 19-Jährige nicht nach Jugend-, sondern nach dem Erwachsenen-Strafrecht: „Der Angeklagte machte einen reifen, erwachsenen Eindruck“, so Richterin Mareike Vogt in ihrem Urteil.

Staatsanwalt Henning Michels betonte angesichts sich häufender Angriffe auf Zugbegleiter: „Die Justiz ist aufgefordert, ein Signal zu setzen.“

Einspruch gegen das Urteil will der Flüchtling nicht einlegen: „Ich habe keine Lust mehr, das noch mal anzuhören.“

Quelle: wp

Dez 16

Dublin-Fälle: Doppel-Asylbewerber sollen geringere Sozialleistungen erhalten

Eigentlich müssen Asylbewerber dort ihr Asylverfahren durchlaufen, wo sie erstmals den Boden der EU betreten haben. Viele halten sich aber nicht an die „Dublin-Verordnung“ und beantragen doppelt Asyl. Dagegen wollen die Bundesländer nun vorgehen.
Quelle: WELT/Sebastian Struwe

Die 16 Ministerpräsidenten fordern eine Gesetzesinitiative, dass „Dublin-Fälle“ nur noch gekürzte Sozialleistungen erhalten sollen. Etwa ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber könnte bald davon betroffen sein.

Asylbewerber sollen in Deutschland künftig geringere Sozialleistungen erhalten, sofern sie schon in einem anderen europäischen Staat Asyl beantragt haben. Damit wollen die Bundesländer Anreize für eine unerlaubte Weiterwanderung innerhalb Europas reduzieren.

Die 16 Ministerpräsidenten fordern „die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative auf“, das Asylbewerberleistungsgesetz so zu erweitern, dass die sogenannten Dublin-Fälle „nur noch gekürzte Leistungen erhalten“. Der Beschluss, der nach der Dezember-Konferenz der Länderchefs an die Bundesregierung versandt wurde, liegt WELT vor.

Von den Kürzungen könnte ungefähr ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein. So viele werden etwa als „Dublin-Fälle“ eingestuft. Im ersten Halbjahr 2018 gab es bei rund 77.000 Asylerstanträgen rund 30.000 sogenannte Übernahmeersuchen. Bei so vielen Migranten kam das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Ergebnis, dass ein anderer Dublin-Staat für sein Asylverfahren zuständig ist, und bat das jeweilige Land, den Migranten zurückzunehmen.

Immerhin rund 21.000 Mal erteilten die angefragten Staaten ihre Zustimmung, weil sie die Einschätzung der deutschen Seite teilten, dass sie zuständig seien. Tatsächlich überstellt wurden aber nur 4922 dieser „Dublin-Fälle“, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Linkspartei-Anfrage hervorgeht. In den vergangenen Jahren war die Erfolgsquote sogar noch schlechter.

Je länger die nach Deutschland weitergereisten Doppel-Asylbewerber ihre Rückführung durch Klagen, ärztliche Atteste oder Untertauchen verzögern, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit für eine Rückführung in ihren zuständigen Staat. Denn findet eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten statt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an Deutschland über. Falls sich der Migrant in Haft befindet, kann die Überstellungsfrist auf maximal ein Jahr verlängert werden. Auf höchstens 18 Monate kann sie verlängert werden, wenn der Abzuschiebende nicht auffindbar ist.

Grundsätzlich erhalten Asylbewerber in den ersten Monaten nur sogenannte Grundleistungen, die etwa zehn Prozent niedriger als die Sozialhilfe sind und zum Teil als Sachleistungen erbracht werden. Nach der Anerkennung ihres Antrags, aber spätestens 15 Monate nach der Einreise erhalten sie Leistungen in Höhe der Sozialhilfe, bei einem Alleinstehenden sind das 416 Euro.

Diese rasche materielle Gleichstellung der Migranten, selbst wenn ihr Antrag abgelehnt wird, war die politische Folge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils im Jahr 2012, das die bis dahin viel niedrigeren Zahlungen als menschenunwürdig beurteilte.

Allerdings wurde den verantwortlichen Politikern bewusst, dass die im europäischen Vergleich hohen Leistungen Deutschland noch attraktiver für illegale Migranten machen. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren für verschiedene Tatbestände Leistungskürzungen ermöglicht, die eine Halbierung der Bezüge nach sich ziehen können.

Quelle: welt

Dez 16

Brüssel: Protest gegen UN-Migrationspakt endet mit Gewalt

Die Polizei setzt Tränengas und Wasserwerfer ein.
Jonas Roosens

In Belgien zerbricht die Regierung am Streit über den UN-Migrationspakt. Und auch auf der Straße kommt es zu wütenden Protesten. Bei einer Demonstration in Brüssel kommt es zu Ausschreitungen.

Tausende Belgier sind in Brüssel gegen den UN-Migrationspakt auf die Straße gegangen. Nach Polizeiangaben beteiligten sich mindestens 5.500 Teilnehmer an der Kundgebung in der Nähe wichtiger EU-Institutionen, zu der ein rechtsradikales Parteienbündnis aufgerufen hatten. Die Demonstranten forderten auch den Rücktritt von Premierminister Charles Michel, dessen Regierungsbündnis am Streit um den Migrationspakt zerbrochen war. Während der Demonstration kam es zu Ausschreitungen.

„Unser Volk zuerst“ und „Wir haben genug, geschlossene Grenzen“ stand auf Schildern der Kundgebungsteilnehmer. Nach einem friedlichen Auftakt griffen Demonstranten die Polizisten mit Wurfgeschossen an und beschädigten Außenfassaden von EU-Gebäuden, wie ein Journalist der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Die Sicherheitskräfte setzten Tränengas und Wasserwerfer gegen die Randalierer ein.

Eine linke Gegendemonstration zog etwa Tausend Menschen an, darunter auch eine Gruppierung der Protestbewegung „Gelbe Westen“, die sich von dem rechten Aufmarsch distanzierte. Zu der Gegendemo versammelten sich einem anderen Stadtviertel nach Polizeiangaben rund tausend Menschen. Beide Kundgebungen waren zunächst von den Brüsseler Behörden aus Angst vor Ausschreitungen untersagt worden. Der belgische Staatsrat entschied jedoch, dass die Demonstrationen stattfinden dürfen.

Die rechte Demonstration war als „Marsch gegen Marrakesch“ von der Jugendorganisation der fremdenfeindlichen Partei Vlaams Belang sowie einem dutzend anderer, vorwiegend flämischer rechtsradikaler Organisationen initiiert worden. In der marokkanischen Stadt hatten am vergangenen Montag 150 Staaten, darunter Belgien, dem umstrittenen UN-Migrationspakt zugestimmt. Aus Proteste verließ die flämische Nationalisten-Partei N-VA die  Regierungskoalition.

Quelle: n-tv

Dez 15

Berlin-Attentäter Anis Amri war laut Italien Teil von Terrorzelle

Der Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz am 12. Dezember, kurz vor dem zweiten Jahrestag eines Terroranschlags am 19. Dezember. Die Polizei vermutet nun, dass dahinter doch kein Einzeltäter, sondern eine Terrorzelle steckte. (Bild: Sean Gallup / Getty Images)

Kurz vor dem zweiten Jahrestag des Anschlags auf einen Berliner Weihnachtsmarkt, bei dem zwölf Personen ums Leben kamen, mehren sich Zweifel an der Einzeltäter-These der deutschen Behörden.

(Reuters) Die italienischen Sicherheitsbehörden gehen laut einem Medienbericht davon aus, dass der Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, kein Einzeltäter war, sondern Teil einer Terrorzelle. Das berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen 173 Seiten langen Untersuchungsbericht des Polizeipräsidiums in Brindisi. Die Analyse wurde der deutschen Justiz im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens in deutscher Übersetzung zur Verfügung gestellt.

In dem Papier, das von der deutschen Regierung als «VS – Nur für den Dienstgebrauch» eingestuft wurde, heisse es in Bezug auf die inzwischen geschlossene Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit, in der Amri und andere Islamisten ein- und ausgingen, wörtlich: «Es ist davon auszugehen, dass hier eine einzige terroristische Zelle religiöser beziehungsweise salafistischer Prägung vorliegt, der zweifelsohne alle eingangs bezeichneten Personen sowie der verstorbene Amri angehör(t)en.»

Eine Passantin fotografiert wenige Tage vor dem Jahrestag ein Denkmal für die Opfer des Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin am 19. Dezember 2018. (Bild: Sean Gallup / Getty Images)

Eine Passantin fotografiert wenige Tage vor dem Jahrestag ein Denkmal für die Opfer des Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin am 19. Dezember 2018. (Bild: Sean Gallup / Getty Images)

Amri hatte im Dezember 2016 einen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert und zwölf Personen getötet. Der Tunesier wurde vier Tage später von der italienischen Polizei bei Mailand erschossen. Vor seiner Einreise nach Deutschland hatte er sich in Italien aufgehalten und dort auch im Gefängnis gesessen.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im deutschen Parlament, Irene Mihalic, sagte dem RedaktionsNetzwerk zu dem Papier: «Die Anhaltspunkte mehren sich, dass Amri kein Einzeltäter war, sondern zumindest Mitwisser hatte. Die Einzeltäter-These ist totaler Murks. Doch leider wird alles, was von ihr abweicht, von den deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden nicht weiter untersucht.»

Quelle: nzz

Dez 15

Linksfaschismus | Aus Zigeunerbraten wird Pusztabraten: Metzgerei benennt Schinken um

Aus Zigeunerbraten wird Pusztabraten: Die Metzgerei Boneberger ändert den Namen des Schinkens, weil sich Kunden beschwert haben.
© Herold/sta

Wer neuerdings in die Auslagen der Filialen der Metzgerei Boneberger aus Schongau schaut, wundert sich: Der Schinken „Zigeunerbraten“ heißt jetzt „Pusztabraten“ – weil sich Kunden beschwert haben.

Schongau – Er ist laut Hersteller deftig, mager, zart und saftig, schmeckt nach Knoblauch und Chili. Die Rede ist vom „Zigeunerbraten“, einem Schinken, den die Metzgerei Boneberger seit eh und je anbietet. 150 Kilogramm werden davon wöchentlich hergestellt, sagt Boneberger-Chef Michael Walk. Neuerdings werden ihn Kunden aber nicht mehr unter diesem Namen in der Auslage finden. Stattdessen steht auf dem Schinken nun ein Schildchen mit dem Schriftzug „Pusztabraten“. Die Wurst ist die gleiche, nur der Name ist eben neu – und zwar aus einem bestimmten Grund.

Die Namensänderung begründet Michael Walk mit Beschwerden, die immer wieder auch per Mail bei ihm eingingen. „Es war jetzt keine Kampagne, sondern es gab stete Beschwerden, auf die ich jetzt reagiert habe“, sagt Walk. In den Münchner Filialen hätten sich Kunden sogar persönlich beschwert.

Zigeuner-Kochsalami – geht es nach manchen Kunden, darf es auch diese nicht mehr geben.

„Auf so einen Ärger kann ich gerne verzichten.“ Deshalb werde er auch die „Zigeuner-Kochsalami“ umbenennen und sich für den „Zigeunerbraten“, der am Freitag als Tagesgericht im Imbiss angeboten wurde, einen neuen Namen überlegen.

Der Chef sagt zum „Zigeunerbraten“-Eklat: „Der Zeitgeist ist offenbar so.“

Am Freitag hatte die Metzgerei „Zigeunerbraten“ auf der Tagesgerichte-Karte. Auch hier muss sich der Chef einen neuen Namen überlegen.

Letzte Woche sei jedenfalls der neue Name für den „Zigeunerbraten“ erstmals in den Läden verwendet worden. „Der Zeitgeist ist offenbar so“, sagt Walk. Die meisten Kunden allerdings, so Walk, reagieren auf die Namensänderung mit Lachen.

Möglichen Ärger über die Bezeichnung scheinen auch die Gaststätten im Landkreis zu umgehen, aber auf andere Art und Weise. Das ergab eine Umfrage bei 15 Wirtshäusern in der Region. Den Zigeunerbraten sucht man auf den Speisekarten der befragten Lokale vergeblich, auch unter anderer Bezeichnung.

Ein Wirt ändert den Namen „Zigeunerbraten“ nicht mehr – weil er eh in zwei Wochen in Ruhestand geht

Lediglich im Eichbichl-Stüberl in Habach steht er ab und zu noch auf der Tageskarte. „Das Thema mit der Bezeichnung gibt es seit 20 Jahren“, sagt der Inhaber Herbert Messing. Beschwerden habe es bei ihm jedoch nie gegeben. Ändern würde Messing den Namen jetzt sowieso nicht mehr, da er in zwei Wochen in den Ruhestand geht.

Quelle: Merkur

Ältere Beiträge «

» Neuere Beiträge

Close