Nov 30

Nach Suizid Nachricht: Syrische Familie prügelt auf Polizisten ein!

Am vergangenen Dienstag beging ein 17-jähriger Syrer Selbstmord in der JVA Herford

Köln/Herford – Ihr Sohn hat am vergangenen Dienstag in der JVA Herford einen Selbstmord begangen – als Polizisten am Dienstag den Eltern die Todesnachricht überbracht haben, kam es zum Angriff auf die Beamten!

Rückblick: Ein 17-jähriger Syrer hatte sich in seiner Zelle stranguliert. Und das, obwohl er unter Beobachtung stand, weil er als suizidgefährdet galt. Nur einen Monat zuvor wurde der Jugendliche aus dem Knast in Iserlohn nach Herford verlegt.

Als Polizisten gegen 14.20 Uhr zusammen mit Notfallseelsorgern in Köln-Hohlweide die Angehörigen über dessen Ableben benachrichtigen wollten, wurden sie vom Vater (41), der Mutter (36) sowie dem Bruder (19) des Verstorbenen mit Faustschlägen angegriffen. Ein Polizist wurde verletzt.

Erst dank hinzugerufener Einsatzkräfte wurde die Situation beruhigt. Zur Verhinderung weiterer Angriffe wurde der 19-Jährige in Gewahrsam genommen. Gegen das Trio wird jetzt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Quelle: BILD

Nov 29

Anti- konservative Denuntiations-Fibel für Erzieher: „Mädchen trägt Kleider und Zöpfe“

Schrieb das Vorwort zur Schnüffel-Fibel für die Kitas: Familienministerin Franziska Giffey (SPD), hier bei einer Lesestunde an der Evangelischen Schule LichtenbergFoto: AXEL SCHMIDT / Reuters

Wirbel um ein Projekt der Amadeu Antonio Stiftung! In der Broschüre „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Erziehung“ wird an Fallbeispielen erklärt, wie man vermeintlich rechtslastige Elternhäuser erkennt.

KEIN WITZ!

Das Vorwort hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geschrieben. O-Ton: „Wir erleben (…) einen deutlichen Anstieg rechtspopulistischer Bewegungen.“ Deshalb sei es „wichtig, die frühkindliche Bildung demokratisch zu gestalten (…).“

► Zum Beispiel Fall I.3.: „Kinder aus völkischen Elternhäusern“ erkenne man so: „Das Mädchen trägt Kleider und Zöpfe, es wird zu Hause zu Haus- und Handarbeiten angeleitet, der Junge wird stark körperlich gefordert.“

Empfehlung: „Die Eltern zum persönlichen Gespräch in die Kita einladen“, um ihnen zu erklären, wie „autoritäre und geschlechterstereotype Erziehungsstile die vielfältigen Möglichkeiten von Kindern einschränken (…).“

„Haarsträubende Behauptungen“

► Beispiel II.2: Eine Mutter macht sich Sorgen, weil Flüchtlingskinder in die Klasse der eigenen Kinder aufgenommen werden. Sie fürchtet, das Bildungsniveau könne sinken.Es wird eine Aussprache empfohlen: „Diese Sorgen sind unbegründet.“ Das wisse man dank der Forschung der „Migrationspädagogik“.

CDU-Innenpolitiker Christoph Bernstiel ist entsetzt! „Ich finde es unfassbar, dass eine mit Steuergeld finanzierte Broschüre junge Mädchen, die Zöpfe und Kleider tragen, als potenziell „völkisch“ bezeichnet. Auf den 60 Seiten finden sich noch weitere haarsträubende Behauptungen und Handlungsempfehlungen wie ,auffällige‘ Eltern umerzogen werden sollen. Frau Giffey sollte diese Broschüre schnellstmöglich zurückrufen und überarbeiten lassen!“

Der umstrittene Spielplatz in Berlin-Neukölln
Der umstrittene Spielplatz in Berlin-NeuköllnFoto: epd-bild/Rolf Zoellner

Die CDU-Abgeordnete Sylvia Pantel zu BILD: „Hier werden Kinder stigmatisiert und den Eltern ein Erziehungsstil und Auffassung versucht, anzuerziehen. Das sind Methoden, die den Erziehungsauftrag der Eltern und ihrer Sorgepflicht glauben bewerten oder einschränken zu können. Das ist eine Gesinnungsschnüffelei, die wir in der Vergangenheit hatten, zu DDR-Zeiten.“

Und Familienministerin Giffey? Sie stellte auf BILD-Anfrage klar: „Es ist nicht Aufgabe des Staates zu prüfen, wie Eltern leben und was sie denken. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Auch die Erziehung von Kindern ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Aber auch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher haben eine Verantwortung für die Kinder, die sie betreuen. Sie sollten in der Lage sein, eigenständig zu entscheiden, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Das kann auch der Fall sein, wenn Eltern radikalen Gesinnungen anhängen. Dies zu erkennen, ist aber manchmal nicht einfach, darum unterstützen wir Pädagoginnen und Pädagogen mit Informationen. Es geht dabei allein um eins, das Wohl der Kinder.“

Quelle: BILD

Nov 29

Asylantrag von Asif N. schon wieder abgelehnt!

Der afghanische Flüchtling Asif N. mit seinem Anwalt Michael Brenner bei einer Pressekonferenz. (Archivbild)

Nürnberg – Der Asylantrag von Asif N., bei dessen versuchter Abschiebung sich im Mai 2017 Mitschüler und Linksautonome der Polizei in den Weg gestellt hatten, ist erneut abgelehnt worden.

Das teilte der Anwalt des 22-jährigen Afghanen, Michael Brenner, am Donnerstag mit.

Brenner habe Klage eingereicht und sehe durchaus Chancen, dass N. vor Gericht doch Recht bekommt und Asyl erhält. Sollte das nicht klappen, gebe es noch weitere Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, zum Beispiel wegen guter Integration.

Vorerst habe N. eine Aufenthaltsgestattung, bis das Verwaltungsgericht Ansbach über die Klage entschieden hat. Das passiert Brenner zufolge frühestens in einem Jahr.

Asif sollte im Mai 2017 in Abschiebegewahrsam genommen werden, nachdem sein erster Asylantrag abgelehnt worden war. Unterstützer stellten sich der Polizei in den Weg. Der Einsatz hatte bundesweit für Aufmerksamkeit und Kritik gesorgt. Das Asylverfahren von N. wurde daraufhin neu aufgerollt.

Am 19. Dezember soll dem Oberlandesgericht Nürnberg zufolge die Hauptverhandlung im Strafprozess gegen N. beginnen. Weil er sich bei dem Abschiebeversuch im Mai 2017 heftig gewehrt und Polizisten verletzt haben soll, ist N. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens angeklagt. Außerdem soll der 22-jährige Anfang Mai Flaschen auf eine Ampel geworfen haben, was die Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung wertet.

Die Verhandlung findet vor einem Jugendrichter unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Asifs Mitschüler versuchten die Abschiebung zu verhindern, die Aktion sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit. (Archivbild)
Asifs Mitschüler versuchten die Abschiebung zu verhindern, die Aktion sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit. (Archivbild)

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Nov 29

Grundsteueranhebung in Unna: Steuerplus wird für Flüchtlingsunterbringung benötigt

Bild mit Symbolik – das Geld liegt auf der Straße, bzw. im Haus- und Grundeigentum der Bürger. (Archivbild / Quelle Pixabay)

Die Haushaltsberatungen sind im vollen Gange, die Diskussion um die massive Grundsteueranhebung, die die Stadt Unna plant – von 762 auf 878 Punkte – läuft heiß. Umso perplexer saß FLU-Chef Klaus Göldner am Mittwochabend (28. 11.) vor dem Fernsehapparat:

In der WDR-Lokalzeit lief ein Bericht, in dem die Grundsteueranhebung für Unna bereits als beschlossen dargestellt wurden. Auch die Gründe wurden benannt:

Kita, Inklusion – und Flüchtlingsunterbringung.

Vor dem Haupt- und Finanzausschuss am heutigen Nachmittag (29. 11.) schickte Göldner deshalb folgenden kurzfristigen Antrag ins Rathaus.

Klaus Göldner, Fraktionsvorsitzender der Freien Liste Unna (FLU). (Archivbild RBU)

„Rat und Verwaltung der Kreisstadt Unna befinden sich aktuell in schwierigen Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2019/2020. Insbesondere geht es dabei auch um die Frage, ob und in welcher Höhe Grund- und Gewerbesteuern zur Haushaltssicherung angehoben werden sollen. Die Debatte darüber ist in vollem Gange und ganz sicher noch nicht abgeschlossen. Gerade in der heutigen Sitzung nimmt die Haushaltsberatung breiten Raum ein.

Ich bitte um eine Erklärung des Bürgermeisters, eventuell mit anschließender Aussprache, wie es zu einem Fernsehbericht in den Abendstunden des 28.11.2018 kommen konnte und wer dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) die Informationen dazu gegeben hat. Der Fernsehbericht in der Lokalzeit Dortmund, einer regional sehr beliebten Sendung des WDR, wurde mit Filmaufnahmen aus unserer Stadt untermalt.

Im Bericht wurde definitiv festgestellt, dass die Grundsteuern in Unna angehoben werden. Es wurde sogar bereits die finanzielle Auswirkung der Anhebung für Unnaer Hausbesitzer im Bericht als beschlossen dargestellt. Sogar über die Gründe für die Anhebung weiß der WDR zu berichten. Sie werden mit Kostensteigerungen im Bereich Kita, Inklusion und Flüchtlingsunterbringung konkret benannt.

Vor diesem Hintergrund fragt man sich, welchen Charakter die jetzt noch folgenden Beratungen haben sollen, wenn das Ergebnis zuvor bereits im Fernsehen verkündet wird.“

Quelle: Rundblick Unna

Nov 29

Von Behörden angeboten: Arabischer Vergewaltiger darf sein gewaltsam gezeugtes Kind besuchen

Sammy Woodhouse geht an die Öffentlichkeit © Twitter/Woodhouse

Mutter ging jetzt an die Öffentlichkeit, um das britische Gesetz anzuprangern. Sie ist eines der 1400 Missbrauchsopfer von Rothenham. Der Vater ihres Sohn war der Bandenchef.

Eines der Opfer des Missbrauchsskandals im britischen Rotherham schlägt Alarm, nachdem die Behörden ihrem Vergewaltiger ein Besuchsrecht ihres Sohns angeboten haben. In einem am Mittwoch auf Twitter veröffentlichten Video forderte Sammy Woodhouse, dass Vergewaltigern per Gesetz jeglicher Zugang zu den Kindern verboten werden müsse, die bei der Tat gezeugt wurden.

Der Mann stelle für sie ebenso wie für ihren Sohn eine Gefahr da. Mit dem Gang an die Öffentlichkeit outete sich Woodhouse als eines der Opfer des organisierten Missbrauchs von Kindern in Rotherham. Laut einem Untersuchungsbericht von 2014 waren mindestens 1.400 Minderjährige in der nordenglischen Stadt zwischen 1987 und 2003 sexuell missbraucht und zur Prostitution gezwungen worden, ohne dass die Behörden eingriffen.

Ihre Peiniger, Mitglieder einer aus Pakistan stammenden Gang, wurden im Februar 2016 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zu den Schlüsselzeugen des Prozesses zählte damals auch Woodhouse. Sie hatte als 15-jähriges Opfer einen Sohn geboren.

Vater war Bandenchef

Nach einem Bericht der „Times“ haben die Behörden von Rotherham nun dem zu 35 Jahren Haft verurteilten Anführer der Gang, Arshid Hussain, im Rahmen eines Fürsorgeverfahrens mitgeteilt, dass er Besuche des Jungen im Gefängnis beantragen und damit eine Rolle im Leben des Kindes spielen könne. Daraufhin entschloss sich Woodhouse, in die Offensive zu gehen.

Es könne nicht angehen, dass der Stadtrat von Rotherham dem Mann, der sie vergewaltigt habe, nun anbiete, Elternrechte zu beantragen, sagte Woodhouse. Es gehe nicht nur um sie, fuhr sie fort: „Das geschieht immer wieder im ganzen Land, und das muss aufhören“.

Ein Sprecher des Stadtrats von Rotherham verteidigte die Entscheidung: Er sei gesetzlich verpflichtet, bei Fürsorgeverfahren die Eltern zu informieren, ob sie nun das Sorgerecht hätten oder nicht. Doch könne der Rat die Gefühle der Betroffenen verstehen und unterstütze eine allgemeine Debatte über das Problem.

Im Ermessen der Behörden

Das Justizministerium widersprach allerdings den Beteuerungen des Sprechers. Nach seinen Angaben liegt es durchaus im Ermessen der Behörden, bei Gericht ein Schweigerecht gegenüber dem Elternteil zu beantragen, das kein Sorgerecht besitze. Der vorliegende Fall sei „erschütternd“ und alle zuständigen Behörden arbeiteten daran, „die Versäumnisse nachzuvollziehen und zu thematisieren“, erklärte das Ministerium.

Die Abgeordnete von Rotherham, Sarah Champion, äußerte ihren „Abscheu“ über den Fall. „Opfer werden durch das System immer und immer wieder von neuem traumatisiert“, sagte sie dem Fernsehsender BBC.

Quelle: Kleinezeitung

Nov 28

Versuchte Vergewaltigung Kirchheim: Schwarzafrikaner schockiert mit überraschender Aussage!

Prozessauftakt wegen versuchter Vergewaltigung am Landgericht Heidelberg. (Archivfoto)
© HEIDELBERG24

Heidelberg – Kyle P. soll im Mai 2018 versucht haben, Barbara M. zu vergewaltigen. Jetzt steht er vor Gericht. Während des Prozessauftakts lässt er über seinen Anwalt eine schockierende Aussage verlesen:

Der Angeklagte Kyle P. steht am Montag (26. November) vor dem Heidelberger Landgericht. Der Vorwurf: Er soll versucht haben, die 56-jährige Barbara M. am späten Abend des 28. Mai zu vergewaltigen!

Barbara ist beim Prozessauftakt als Nebenklägerin persönlich vor Ort und blickt ihrem Angreifer ins Gesicht. Sie wirkt in Anbetracht der Umstände gefasst. Doch als der Anwalt des Angeklagten die Aussage des 24-Jährigen verliest, fließen bei ihr die Tränen. Zu schmerzhaft ist die Erinnerung an den schrecklichen Abend, die durch die unfassbare Behauptung des Täters hochkommt:

Der Täter sagt, dass er sie nicht vergewaltigen wollte, sondern nur erschrecken! Ein Dealer soll ihm dafür 300 Euro und Gras geboten haben, weil sich die Frau „in seine Dealergeschäfte eingemischt“ haben soll. Der angebliche Anstifter soll Kyle vorher ein Foto des Opfers gezeigt haben und ihm auch gesagt haben, wann Barbara wo zu finden ist. Also habe er am besagten Abend auf sie gewartet und sie angegriffen. Mit der Aussage „ich ficke dich“ soll er gemeint haben, dass er sie schlagen werde – eine überraschende Behauptung.

Überraschend deshalb, weil sowohl das Opfer als auch ihre Anwältin diese Version während der Hauptverhandlung das erste Mal hören! Das erzählt uns Barbaras Rechtsbeistand während einer Verhandlungspause.

Angeklagter lässt Opfer mit gebrochener Nase zurück

Denn die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft lässt etwas anderes vermuten: Am Abend des 28. Mai soll Kyle sein Opfer von hinten an Hals und Nacken gepackt und sie ins hohe Gras neben der Kirchheimer Straße gezerrt haben. Weil sich Barbara heftig gewehrt hat, schlägt er sie mit der Faust ins Gesicht und droht, sie solle ruhig sein, sonst töte er sie! Doch sie wehrt sich weiter: Kratzt und beißt ihren Angreifer. Sie solle die Klappe halten, da er doch nur ficken wolle, soll er laut Staatsanwaltschaft zu ihr gesagt haben.

Letztendlich bricht er sein Vorhaben ab und lässt die Frau mit einer gebrochenen Nase und einer schweren Kehlkopfprellung liegen! Er wird noch am selben Abend gefasst und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Öffentlichkeit von Verhandlung ausgeschlossen

Über seinen Anwalt entschuldigt sich Kyle: „Ich schäme mich und möchte mich entschuldigen.“ Der gebürtige Trinidader und Tobagoer lebte zur Tatzeit in der Asylunterkunft des Patrick-Henry-Village, da über seinen Asylantrag noch nicht entschieden worden war. Er hatte die Möglichkeit bei seiner Mutter, die bereits seit Jahrzehnten in Deutschland lebt, zu wohnen. Dies hätten die Behörden laut seiner Aussage jedoch nicht erlaubt.

Was Barbara selbst zur Tatnacht zu sagen hat, ist unklar, da die Öffentlichkeit für die Dauer ihrer Aussage ausgeschlossen wird.

Weitere Verhandlungstermine sind am 3. und 7. Dezember angesetzt. Diese sollen für die Öffentlichkeit wieder zugänglich sein.

Quelle: heidelberg24

Nov 28

Schwangere Studentin (22) bei Flucht vor Polizei getötet: Serbe gibt totem Beifahrer die Schuld

Polizisten errichten einen Sichtschutz für die verunglückte Frau

Berlin – Weil sie Werkzeug im Wert von 300 Euro klauten, raste der Angeklagte mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde durch Berlin und erfasste eine unbeteiligte junge Fußgängerin tödlich. Knapp sechs Monate nach dem dramatischen Unfall im Stadtteil Charlottenburg sitzt der Angeklagte am Dienstag erstmals der Familie der getöteten Studentin im Landgericht gegenüber.

Die Anklage lautet auf Mord – es sei ihm darum gegangen, „um jeden Preis der Polizei zu entkommen“. Der 27-Jährige aber erklärt nun, er habe nicht erkannt, dass Polizisten ihn verfolgten.

Die 22 Jahre alte Studentin hatte keine Chance. Sie schob am Abend des 6. Juni 2018 ihr Fahrrad auf dem Bürgersteig und wollte bei für sie grüner Ampel die Straße überqueren, als das Fahrzeug der mutmaßlichen Diebe angerast kam. Der Fahrer habe tödliche Folgen zumindest billigend in Kauf genommen, heißt es in der Anklage. „Es war ihm egal.“ Die junge Frau starb noch am Unfallort.

„Der Familie geht es furchtbar“, sagt Gregor Gysi als einer der Anwälte der vier Nebenkläger. Was geschah, sei „auf jeden Fall verbrecherisch“ gewesen, so der Linken-Politiker. Die Umstände würden für Mord sprechen. Über die getötete 22-Jährige, die Soziale Arbeit studierte, sagte er: „Sie hat sich für alle Benachteiligten egal welcher Nationalität eingesetzt.“

Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Dorsch sagt am Rande der Verhandlung, an der enormen Geschwindigkeit mache die Anklage den Mordvorwurf fest. Der Angeklagte sei nach dem Motto gefahren: „Alles, was mich bei der Flucht behindert, fahre ich um.“ Er habe den zuvor begangenen Diebstahl verdecken wollen – mit gemeingefährlichen Mitteln.

Das stark beschädigte Fuchtauto steht am Straßenrand.
Das stark beschädigte Fuchtauto steht am Straßenrand.

Der aus Serbien stammende Angeklagte erklärt, was geschehen sei, tue ihm „unendlich leid“. Er sei mit zwei entfernten Verwandten unterwegs gewesen.

Den Diebstahl habe ein 18-jähriger Begleiter initiiert. „Ich sollte seinen Wagen fahren.“ Plötzlich seien sie von einem Fahrzeug überholt worden. „Männer in Zivil stiegen aus.“ Sein Beifahrer habe gerufen: „Mafia!“. Aus Angst habe er Gas gegeben.

Der Angeklagte will die Verfolger nicht als Polizisten erkannt haben. Als sie auf eine rote Ampel zufuhren, habe sein Beifahrer ein noch höheres Tempo verlangt. „Er drückte auf mein Bein, der Motor heulte auf.“ Dass eine Frau getroffen wurde, habe er nicht bemerkt.

Der 27-Jährige, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, sowie zwei 18- und 14-jährige Brüder sollen zunächst einen Kleintransporter aufgebrochen und neun Werkzeugkoffer gestohlen haben.

Zivilpolizisten hätten das Trio beobachtet und die Verfolgung aufgenommen, so die Anklage. Auf der Flucht habe der 27-Jährige eine Polizeiblockade durchbrochen. Rücksichtslos habe er Gas gegeben, habe rote Ampeln missachtet und sei mit mehreren Fahrzeugen kollidiert.

Ein Polizeibeamter und zwei Autofahrerinnen waren bei der wilden Fluchtfahrt durch die City-West verletzt worden. Auch die drei mutmaßlichen Diebe kamen in ein Krankenhaus. Der 18-Jährige erlag wenig später seinen Verletzungen.

Das Verhalten der Polizei wird in dem Verfahren eine Rolle spielen. Es sei darüber nachzudenken, warum die Polizei die Verfolgung aufnahm und „warum ohne Blaulicht und Sirene“, sagt Anwalt Gysi nach dem ersten Prozesstag. Für die Verhandlung sind 16 weitere Termine bis Ende Februar 2019 vorgesehen.

Quelle: Tag24

Nov 28

Vor Augen der Kinder getötet: Lebenslang für Mörder von Dreifach-Mutter

Milenko P. (L) und sein Anwalt Sasa Trninic Foto: Fredrik von Erichsen

Frankfurt – Ein Streit über Instagram-Kontakte zu anderen Männern soll der Auslöser gewesen sein: Vor den Augen der Kinder stach Milenko P. (41) seine Frau Violeta (31) tot. Das Landgericht verurteilte ihn wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft!

„Die Frau hatte keine Chance, sie war arg- und wehrlos“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Kaiser-Klan in seiner Urteilsbegründung.
Violeta (31) und ihr Mann Milenko P. (41). Laut Anklage tötete er sie, weil er sie verdächtigte, über Instagram Kontakt zu einem Mann zu haben

Violeta (31) und ihr Mann Milenko P. (41). Laut Anklage tötete er sie, weil er sie verdächtigte, über Instagram Kontakt zu einem Mann zu habenFoto: Privat

DER FALL

Violeta P. saugt in der Küche Staub. Zwei ihrer kleinen Töchter und ein Neffe sind im Wohnzimmer. Da stürmt Milenko P. laut Anklage in die Wohnung.

Beamte der Spurensicherung machen Bilder vom Tatort
Beamte der Spurensicherung machen Bilder vom TatortFoto: Jürgen Mahnke

Er hat sie vor Tagen im Streit verlassen, soll wegen angeblicher Instagram-Kontakte seiner Frau zu anderen Männern rasend gewesen sein.

 

Eine Nachbarin berichtete vor Gericht vom Martyrium der Frau.

Schon früher soll er Violeta P. misshandelt, Abhöreinrichtungen in der Wohnung installiert haben.

„Das hat dich nicht zu interessieren“, entgegnet sie ihm laut Anklage von Staatsanwalt Dr. Jens Dallmeyer (45) auf seine Vorwürfe. Da habe er zum Einhandmesser gegriffen.

25 Stichwunden werden bei der Obduktion gezählt. In Herz, Lunge, Niere. Dazu Abwehrverletzungen am linken Unterarm.

Quelle: BILD

Nov 28

Regierung will abgelehnte Nordafrikaner mit Job im Land behalten

Die geplante Neuregelung nimmt Nordafrikaner und Georgier „vom Erwerbsverbot für geduldete Ausländer, die Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates sind“, aus. Geduldete sind Ausreisepflichtige, deren Abschiebung mittelfristig nicht umgesetzt werden kann. Quelle: WELT/Kevin Knauer

Mit dem Gesetz zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten wollen Union und SPD gescheiterte Asylbewerber mit Beschäftigung von der Abschiebung ausnehmen. Kritik daran kommt vom Asylrechtler Kay Hailbronner.

Asylbewerber aus den drei nordafrikanischen Ländern Tunesien, Marokko und Algerien sowie aus Georgien werden fast nie anerkannt. Daher hatte das Bundeskabinett im Juli einen neuen Anlauf gewagt, diese Länder als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Bisher scheiterte dies an der Zustimmung der von den Grünen mitregierten Länder im Bundesrat. Mit dem neuen Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung Kritikern einer strengeren Migrationspolitik weit entgegen.

So soll bereits abgelehnten Asylbewerbern aus diesen Ländern, die zum Stichtag des Kabinettsbeschlusses im Juli schon eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen hatten, die Weiterbeschäftigung und Aufnahme weiterer Anstellungsverhältnisse ermöglicht werden. Das gilt auch für Auszubildende, die bis Juli einen Vertrag abgeschlossen hatten, wenn sie die Ausbildung in diesem Jahr noch antreten.

Das sorgte für Kritik vom Asylrechtler Kay Hailbronner, den der Innenausschuss am Montag zur Sachverständigenanhörung lud. „Der ‚Spurwechsel‘ bezieht sich damit erstmalig auf Personen, die offensichtlich zu asylfremden Gründen ins Bundesgebiet unerlaubt eingereist sind“, schrieb der Professor in seiner schriftlichen Stellungnahme. Mit „Spurwechseln“ wird die Vergabe von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen an abgelehnte Asylbewerber bezeichnet.

Die von der Regierung geplante Neuregelung nehme die Nordafrikaner und Georgier „vom Erwerbsverbot für geduldete Ausländer, die Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates sind“, aus, so Hailbronner. Geduldete sind Ausreisepflichtige, deren Abschiebung mittelfristig nicht umgesetzt werden kann.

Zwar vermeide die Regelung durch die Beschränkung auf bereits Beschäftigte „neue Anreize für künftige Asylbewerber, sich des Asylverfahrens zur Umgehung des regulären Einreise- und Aufenthaltsrechts zu bedienen“. Im Hinblick auf „die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen geordneter Zuwanderung und humanitärer Aufnahme von Schutzbedürftigen“ sei es jedoch problematisch, „wenn Ausländer aus den betreffenden Staaten“, deren Asylantrag abgelehnt wurde, vom Arbeitsverbot ausgenommen werden. Damit wird „faktisch eine Einwanderung ermöglicht“, so der Leiter des Konstanzer Forschungszentrums für Ausländerrecht.

Zudem kritisierte Hailbronner, dass in dem Gesetzentwurf der Begriff der „Beschäftigung“ nicht ausreichend präzisiert werde. So könne möglicherweise schon eine geringfügige Beschäftigung zur Legalisierung führen. Auch der Abschluss eines Ausbildungsvertrags „erscheint im Hinblick auf Berichte über die Bestandsdauer von Ausbildungsverträgen und deren Erfolgschancen nicht ganz unproblematisch“.

Ob diese Einwände noch beherzigt werden, wird sich spätestens zeigen, wenn das Parlament über das Gesetz zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten entscheidet. Wann Bundestag und Bundesrat über die Ausweitung abstimmen, ist immer noch unklar, weil man abwarten möchte, bis ausreichend grün mitregierte Landesregierungen ihre Zustimmung vereinbart haben.

Miriam Marnich, die Vertreterin des Städte- und Gemeindebundes, bezeichnete in der Ausschusssitzung das Gesetz als längst überfällig, weil die Asylzuwanderung sich mit „zwischen 13.000 und 15.000“ Neuankömmlingen pro Monat „immer noch auf einem Niveau von mehreren Kleinstädten“ befinde. Sie hoffe, dass durch das Gesetz Asylbewerber aus dem Maghreb und Georgien nicht mehr „trotz fehlender Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt“ würden, die nach „kurzer Zeit keine Kosten mehr vom Bund erstattet“ bekämen. Allerdings nutze der Gesetzentwurf „uns wenig, wenn wir die bisherige Rückführungspraxis vollziehbar Ausreisepflichtiger nicht dringend verbessern und länderübergreifend einheitlich verfolgen“, sagte Marnich.

Peter Schmidt, der Leiter des Rückkehrmanagements in Nordrhein-Westfalen, klagte, sein Bundesland habe alleine 70.000 vollziehbar Ausreisepflichtige zu versorgen. In den meisten Fällen sei „die Rückführung nicht oder mit erheblicher Zeitverzögerung möglich“. NRW habe 2017 mit 35.000 Flüchtlingen, „mehr als das Vereinigte Königreich aufgenommen“.

Quelle: welt

Nov 27

Nach Rentnermord durch Afghane: MV-Gida demonstriert in Wittenburg

Den Mahnwachen folgte Montagabend in Wittenburg die erste Demonstration.

Mehr als 60 Demonstranten zogen Abend durch Teile Wittenburgs, angemeldet war die Demonstration von der MV-Gida. Anlass war der Mord an dem 85-jährigen Rentner in der vergangenen Woche. Verdächtigt wird ein afghanischen Asylbewerber. Die Demonstranten, die auch NPD-Fahnen trugen, wurden von einem starken Polizeiaufgebot begleitet.

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