Nov 11

Syrer lauert Frau auf und zieht vor Damenklo blank | Chemnitz

Die Polizei hat Ermittlungen gegen den Jugendlichen aufgenommen. (Symbolbild)

Polizei Chemnitz ermittelt gegen 15-jährigen Entblößer. Chemnitz – Auf diesen Anblick hätte eine 26-jährige Chemnitzerin sicher gern verzichtet: Vor einer Toilette stand plötzlich ein Nackter vor ihr

Wie die Polizei mitteilt, passierte der Vorfall in einem öffentlichen Gebäude in der Annaberger Straße. Ein zunächst unbekannter Jugendlicher hatte der jungen Frau aufgelauert, als diese auf der Toilette war. Als sie aus der Toilette kam, stand der Junge plötzlich „mit heruntergelassener Hose vor ihr und zeigte sein unbedecktes Geschlechtsteil“, so ein Polizeisprecher.

Die 26-Jährige schenkte der Aktion keine Beachtung und lief davon.

Die Polizei konnte schnell einen 15-jährigen Syrer als Verdächtigen ermitteln, der sich nun wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlungen verantworten muss.

Quelle: tag24

Nov 10

Ordnungsgeld und Ordnungshaftandrohung gegen Facebook

Das Landgericht Berlin hat darauf reagiert, dass der Konzern eine Nutzersperre trotz einer einstweiligen Verfügung nicht umgehend aufhob

Wie heute bekannt wurde hat das Landgericht Berlin dem Social-Media-Konzern Facebook am Mittwoch einen am 2. November erlassenen Ordnungsgeldbeschluss mit dem Aktenzeichen 6 O 209/18 zugestellt. Für den Fall, dass der Social-Media-Konzern die darin vom Gericht geforderten 10.000 Euro nicht zahlt, werden den Facebook-Geschäftsführern darin insgesamt zehn Tage Ordnungshaft angedroht.

Anlass für den Ordnungsgeldbeschluss war das Ignorieren eines gerichtliche Verbots, das der bekannte Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vorher für seinen Mandanten Gabor B. erwirkte. Der hatte sich juristischen Rat gesucht, weil es ihm unbillig erschien, dass Facebook ihn 30 Tage lang sperrte, weil er einen anderen Nutzer – Kevin M. – darauf aufmerksam gemacht hatte, dass dessen sexuell-politische strafbare Beleidigung einer dritten Nutzerin nicht gerechtfertigt war.

Das Landgericht Berlin folgte der Ansicht des Nutzers und verbot Facebook am 19. Juli 2018 über eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro, B. zu sperren oder seinen dafür zum Anlass genommenen Kommentar zu löschen. Die nun tatsächlich verhängten 10.000 Euro hält das Gericht trotz der Umsätze von Facebook seinen eigenen Angaben nach für ausreichend, um sicherzustellen, „dass die Antragsgegnerin durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird“.

Obwohl Facebook die einstweilige Verfügung vom 19. Juli bereits am 1. August rechtswirksam zugestellt wurde, hob der Konzern die Sperre nicht umgehend auf, sondern wartete bis zum Ablauf der 30 Tage am 8. August. Stattdessen legte das Unternehmen Rechtsmittel dagegen ein, dass das Landgericht mit Beschluß festgestellt hatte, dass die Anwaltskanzlei Freshfields in Berlin, statt der Konzernzentrale in Irland, die Zustellung entgegennehmen muss. Das Rechtsmittel hiergegen wurde als unzulässig verworfen.

Steinhöfel zufolge ist der jetzt bekannt gewordene Ordnungsgeldbeschluss deutschlandweit der erste wegen unzulässiger User-Sperre und „stärkt die Rechte der Nutzer deutlich“. Gabor B., für den er diesen Beschluss erwirkte, hat damit bereits das zweite Mal Rechtsgeschichte geschrieben: Eine für ihn Anfang 2018 erwirkte einstweilige Verfügung gegen Facebook war die erste, mit der ein Nutzer gerichtlich erfolgreich gegen ein unberechtigtes Löschen und Sperren vorging (vgl. Einstweilige Verfügung: Facebook darf legalen Kommentar weder löschen noch sperren). Weil der Konzern seine diesbezügliche Praxis nicht ändern wollte, erwirkte B. mit Hilfe seines Anwalts in den Monaten darauf noch zwei weitere einstweilige Verfügungen.

„Auch Facebook“, so Steinhöfel heute, „wird lernen müssen, dass gerichtliche Verbote einschränkungslos zu beachten sind. Da wir weitere vergleichbare Verfahren betreiben, dürfte dies nicht das letzte Ordnungsmittel sein, das gegen das Unternehmen verhängt wird.“ Der Rechtsanwalt prozessiert nicht nur in Berlin, sondern auch vor anderen deutschen Gerichten, an denen sich langsam eine Rechtsprechung zur Sperr- und Löschpraxis in Sozialen Medien allgemein und zum damit im Zusammenhang stehenden Social-Media-Zensurgesetz NetzDG entwickelt.

Als bedeutender Schritt gilt dabei ein am 18. Oktober gefälltes Urteil des Landgerichts Bamberg, in dessen Begründung sich die Richter ausführlich mit der Klärung zweier Fragen auseinandersetzten, die auch für viele andere Fälle relevant sind: Mit der Frage, ob der Social-Media-Konzern ein faktisches Monopol hat, und mit der Definition des Begriffs „Hassrede“ (vgl. Facebooks Quasi-Monopol schränkt Definitionsmöglichkeiten von „Hassrede“ ein).

Die Bundesregierung, die das NetzDG verantwortet, verlautbarte unlängst in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Abgeordneten Joana Cotar, sie kommentiere zwar weder „einzelne Löschentscheidungen sozialer Netzwerke“ noch Sachverhalte, die „Gegenstand eines Gerichtsverfahrens“ sind, prüfe aber gerade, „ob darüber hinaus die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns besteht“. Dazu habe sie am 28. September „mit den beteiligten Kreisen“ einen „Zukunftsdialog soziale Netzwerke“ angestoßen. Welche Kreise es für beteiligt hält, ließ das Justizministerium sowohl in seiner Antwort als auch auf Nachfrage von Telepolis offen (vgl. Bundesregierung prüft Maßnahmen gegen unberechtigtes Löschen und Sperren).

Quelle: heise

Nov 10

Zusammenarbeit mit Ditib geplatzt: Deradikalisierungsprojekt in Sehitlik-Moschee gescheitert

Eine Mitarbeiterin eines Deradikalisierungsprojektes für muslimische Jugendliche wird in der Berliner Sehitlik-Moschee bedrängt und anschließend hinausgeworfen. Es ist das Ende des bundesweit letzten Projekts in diesem Bereich, an dem Ditib beteiligt war. Von Jo Goll und Torsten Mandalka

Auch Wochen nach dem Vorfall ist Pinar Cetin immer noch fassungslos. Im Gespräch wirkt die 36-jährige studierte Politologin zwar konzentriert, doch manchmal gerät sie ins Stocken und sucht nach Worten. „Es ist ein sehr verletzendes Gefühl, weil ich 13 Jahre in dieser Moschee ehrenamtlich tätig war und so viele schöne Erinnerungen an diese Zeit habe“, sagt sie dann und erzählt von den besseren Tagen in der Sehitlik-Moschee am Columbiadamm. Etwa als der damalige Bundespräsident Joachim Gauck oder Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière in der einstigen Vorzeigemoschee zu Gast waren.

Eklat in der Moschee

Doch die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Sehitlik-Moschee kam jetzt zu einem abrupten Ende. Am 27. September empfängt Pinar Cetin eine Schulklasse aus dem hessischen Bensheim in der Moschee. Die Schüler sind auf Einladung des Auswärtigen Amtes da, um etwas über das Deradikalisierungsprojekt Bahira zu hören, in dem die Moschee-Gemeinde mit dem Verein Violence Prevention Network (VPN) zusammenarbeitet.

Nach knapp fünf Minuten wird Pinar Cetin von führenden Ditib-Funktionären – darunter der Kultur-Attaché der Türkischen Botschaft Ahmet Fuat Candir und der Imam der Moschee – umringt und lautstark der Moschee verwiesen. Man hält ihr vor, unzulässig eine Moscheeführung durchgeführt zu haben und ein falsches Islam-Bild zu vermitteln. „Ich habe mehrfach gesagt, dass wir keine Moscheeführung gemacht haben und ich nur über das Projekt Bahira berichten wollte“, erzählt Pinar Cetin. „Doch das hat nichts gebracht. Es ist richtig laut geworden und es war sehr unangenehm. Auch den Schülern, die größtenteils noch nie in einer Moschee waren, wird das in sehr negativer Erinnerung bleiben.“ Pinar Cetin bleibt nichts anderes übrig, als die Moschee mit den Schülern zu verlassen. Das Gespräch habe sie dann im gegenüberliegenden Park, der Hasenheide fortgesetzt, berichtet die dreifache Mutter weiter.

Schlechtes Klima seit Putschversuch in der Türkei

VPN als Trägerverein des Projekts hat unmittelbar nach dem Vorfall die Zusammenarbeit mit der Ditib-Moschee aufgekündigt. Der Leiter Thomas Mücke sagte dem rbb, fünf Männer hätten sich vor seiner Mitarbeiterin aufgebaut und diese beleidigt. „Das ist inakzeptabel. Wir mussten als Träger des Projekts sofort reagieren und die Zusammenarbeit beenden“, so Mücke weiter.

Nach dem Putsch-Versuch 2016 und dem folgenden politischen Wandel in der Türkei hatte sich bereits abgezeichnet, dass sich in der als liberal und offen bekannten Moschee einiges ändern wird. Das Klima in der einstigen Vorzeige-Moschee wurde immer rauer, der Einfluss des aus der Türkei gesteuerten Moschee-Dachverbandes Ditib immer stärker. „Nach Ende 2016 mit Beginn 2017 hat sich schon abgezeichnet, dass wir da nicht so die gewünschten Gäste sind“, erzählt Cetin rückblickend. „Ich habe den Eindruck“, berichtet auch Thomas Mücke, „dass Ditib sich aus der Öffnung zur Gesellschaft verabschiedet hat und dass sie versuchen, sich zu isolieren und sich nur noch auf ihre eigene Community zu konzentrieren und auch dort versuchen, ihren Einfluss aufrecht zu erhalten.“

Bitteres Ende einer erfolgreichen Kooperation

Die Beratungsstelle Bahira wurde seit 2015 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesfamilienministerium und vom Berliner Senat mit rund 160.000 Euro jährlich gefördert. Das Kooperationsprojekt von Violence Prevention Network und der Sehitlik-Moschee wendet sich an muslimische Jugendliche, die in den islamistisch geprägten Extremismus abzugleiten drohen. Jahrelang hat Pinar Cetin versucht, in diesem Moscheeverein junge, radikalisierte Muslime zu überzeugen, dass sie auf dem falschen Weg sind. Als Mitarbeiterin von VPN hat sie mit jungen Muslimen diskutiert – oder einfach nur zugehört. Und so manchen vor Dummheiten bewahrt.

„Wir hatten mit unserem Projekt sehr viele Erfolgserlebnisse, weil wir viele junge Menschen gewinnen konnten. Wir haben eine tolle Jugendarbeit dort aufgebaut. Es sind viele engagierte, junge, muslimische Jugendliche, die wir für das Thema Extremismus und Radikalisierung sensibilisieren konnten“, berichtet die Politologin etwas wehmütig. Doch daran hat Ankara mittlerweile offenbar kein Interesse mehr.

Jarasch: „Fixierung auf Verbände war ein Fehler“

Integrationspolitiker wie Bettina Jarasch von Bündnis 90/Die Grünen sind alarmiert und weisen darauf hin, dass „die Einflussnahme der Türkei und der türkischen AKP-Regierung auf die hiesigen Ditib-Moscheen immer stärker und  auch immer problematischer wird.“ Prinzipiell, so Jarasch weiter, vertrage sich das aber nicht mit unserer Vorstellung von Religionsfreiheit.

Jarasch rät dazu, in der muslimischen Community nach neuen, aufgeschlossenen Kooperationspartnern zu suchen. „Die Fixierung auf die Verbände war ein Fehler, denn sie sind keine religiösen, sondern politische Organisationen.“ Es gebe viele junge Muslime, die hier geboren und aufgewachsen seien und einen europäischen Islam leben wollten. Dies seien die richtigen Partner für die Zukunft, sagt Jarasch.

Suche nach neuem Partner schwierig

Die Suche nach neuen, aufgeschlossenen Kooperationspartnern hat laut Thomas Mücke längst begonnen und erste Ansätze gebe es bereits. Doch das ist schwer, denn die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Mehr als 900 Moscheen sind bundesweit im größten türkischen Moschee-Dachverband Ditib organisiert – der Einfluss Ankaras auf die hiesigen Moscheevereine ist also nach wie vor sehr groß.

Das Bundesfamilienministerium teilte dem rbb mit, dass bereits seit Ende 2017 keine Projekte der Ditib in alleiniger Trägerschaft mehr gefördert werden. Die an der Finanzierung von Bahira beteiligten Senatsverwaltungen kündigten auf rbb-Anfrage an, das VPN-Projekt dennoch weiter unterstützen zu wollen. Allerdings müsse sich der Trägerverein VPN nun nach neuen Kooperationspartnern umschauen, hieß es. Der Dachverband Ditib reagierte auf eine rbb-Anfrage nicht.

Quelle: rbb

Nov 10

Oma-Betrüger Mehmet packt aus: So zocke ich hunderte Senioren ab

Mehmet A. (28) beim ProzessauftaktFoto: Verena Hornung

Bremen – Geständnisse im Prozess gegen Betrüger, die als angebliche Polizisten Senioren um ihr Erspartes brachten: Mehmet A. (28) und Mohamad El G. (30) gaben die angeklagten Taten zu.

Drei davon scheiterten, einer Rentnerin schwatzten sie Goldbarren im Wert von 60 000 Euro ab. Dann packten sie richtig aus, verrieten Hintermänner, Kanäle und Tricks der rund 20 Callcenter in der Türkei.

Mehmet A.: „Die Center haben Lizenzen für einen zentralen Server. Ist der platt, gibt‘s 90 Prozent weniger Opfer.“ Prozess wird fortgesetzt. as

Quelle: BILD

Nov 10

Vergewaltigungsattacke: Messermigrant zerrt Studentin ins Gebüsch, zerboxt Gesicht und sticht in Schulter

Symbolbild

Mitten in Stuttgart kam es wieder zu einer der vielen Vergewaltigungsattacken durch Moslems und Afrikaner, die das ganze Land wie eine Epidemie überziehen. Das Mädchen war gerade mal 20 und wollte nur von der Universitätsbibliothek nach Hause!

Ein unbekannter Armutsasylant hat am Freitagabend (09.11.2018) versucht, eine junge Frau brutal zu vergewaltigen. Die 20-jährige Studentin befand sich gegen 20.15 Uhr auf dem Weg von der Universitätsbibliothek zum Stuttgarter Hauptbahnhof. Im Akademiegarten wurde sie von hinten überfallartig angegangen und in ein Gebüsch gezerrt. Dort schlug der Täter der Frau mit der Faust ins Gesicht, zog ihr unter Vorhalt eines Messers die Hose aus und wollte den Geschlechtsverkehr durchführen.

Auf dem Heimweg von der „Bib“ überfiel sie der dreiste Armutsasylant von hinten, schlug irh dieFaust ins Gesicht, zog ihr unter Vorhalt eines Messers die Hose aus und wollte sie vergewaltigen. Dann zerschneidet er die Schulter!

Als sich die junge Frau heftig zur Wehr setzte, fügte ihr der Täter leichte Schnittverletzungen an der Schulter zu. Aufgrund der unverminderten Gegenwehr ging er flüchtig. Die Geschädigte konnte den Täter folgendermaßen beschreiben: Vermutlich Südländer, 20 – 25 Jahre alt, etwa 180 – 190 cm groß, schlanke Gestalt, Dreitagebart, dunkelhaarig. Bekleidet mit dunkler Jogginghose und dunkler Kapuzenjacke. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 mit der Kriminalpolizei in Verbindung zu setzen.

Quelle: Truth24.net

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Nov 09

Gruppenvergewaltigung im Weingut: Rumänische Wanderarbeiter schänden junge Frau!

Nach der ersten Tat soll einer der Angeklagten erneut übergriffig geworden sein. (Symbolbild)

Wertheim: Zwei Angeklagte sollen Opfer nicht geholfen haben. Mosbach – Zwei rumänische Saisonarbeiter sollen sich in Wertheim (Baden-Württemberg) an einer jungen Frau vergangen haben!

Insgesamt stehen deshalb vier Männer (23 bis 38) ab dem 19. November vor dem Landgericht Mosbach. Laut Anklage wohnte das Quartett in einem Wohncontainer in einem Weingut bei Wertheim.

Dort sollen zwei der Angeklagten am 20. Mai dieses Jahres eine Bekannte (23) mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen. Die beiden anderen Angeklagten hätten auf Bitten der Frau, ihr zu helfen, nicht reagiert, sondern stattdessen den Wohncontainer verlassen und die Tür von außen abgeschlossen.

Zudem habe später einer der Rumänen das Opfer nochmals alleine gezwungen, sexuelle Handlungen durch ihn zu dulden.

Die Männer sitzen seit dem 29. Mai in U-Haft, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Für den Prozess wurden insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: tag24

 

Nov 09

Asyltourist bedrängt Studentin und tritt ihr grundlos in den Bauch | Bielefeld

Symbolbild

Am Dienstag sprach ein Armutsflüchtling zwei Frauen in der Universitätsstraße an und verletzte eine der beiden Bielefelderinnen mit einem Fußtritt.

Gegen 23:30 Uhr verließen zwei 22-jährige Bielefelderinnen die Straßenbahn an der Haltestelle Bültmannshof und begaben sich in Richtung der Universität. Als sie auf der Universitätsstraße nahe der Kreuzung zur Voltmannstraße waren, kam ihnen ein dunkel gekleideter, unbekannter Migrant entgegen.

Er beschimpfte sie bereits von weitem auf Englisch und stellte sich ihnen in den Weg.

Als die Frauen versuchten, an dem Mann vorbeizugehen, trat er eine der Frauen in den Bauch. Daraufhin rannten die Frauen davon. Der Täter nahm die Verfolgung auf, brach sie aber nach einer Weile ab. Die Bielefelderinnen beschreiben den Mann als 1,70 m groß. Er ist zwischen 20 und 30 Jahre alt, hat ein südländisches Aussehen. Er hat kurze, dunkle Haare und trug eine dunkle Sonnenbrille, eine khakifarbene Jacke sowie eine Cargo Hose. Hat jemand die Tat gesehen? Zeugenhinweise nimmt das Kriminalkommissariat 14 unter der 0521-5450 entgegen.

Quelle: Truth24.net

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Nov 09

Claudia Roth fordert eine Ausweitung des Asylrechts


Bundestags-Vizepräsidentin und frühere Grünen-Vorsitzende Roth fordert eine Erweiterung des Asylrechts: „Wir müssen die Kriterien für das Recht auf Asyl ausbauen. Beispielsweise ist der Klimawandel mittlerweile eine Fluchtursache.“
Quelle: WELT / Kevin Knauer

Vor dem Parteitag der Grünen hat Claudia Roth eine Ausweitung des Asylrechts etwa für Klimaflüchtlinge gefordert.

  • Die EU müsse mit einer Initiative zur Aufnahme bedrohter Menschen vorangehen, erklärte Roth in einem Zeitungsinterview.

  • Zudem setzt sie sich dafür ein, eine umstrittene Asyl-Formulierung aus dem Europaprogramm der Grünen zu streichen.

Vor dem Grünen-Parteitag in Leipzig fordert die frühere Vorsitzende Claudia Roth, das Asylrecht zu erweitern. „Wir müssen die Kriterien für das Recht auf Asyl ausbauen. Beispielsweise ist der Klimawandel mittlerweile eine Fluchtursache“, sagte die Bundestagsvizepräsidentin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die EU müsse als eine Hauptverursacherin der Klimakrise mit einer Initiative zur Aufnahme bedrohter Menschen vorangehen.

Unterstützung bekam sie von Grüne-Jugend-Chefin Ricarda Lang. Erstes Ziel müsse sein, dass durch eine „radikale Klimapolitik“ Menschen am besten erst gar nicht in die Lage gebracht werden sollten, ihre Heimat zu verlassen. Für Inselstaaten wie Kiribati reiche das aber nicht mehr aus, sie würden bald unbewohnbar. „Diese Menschen müssen die Chance zur frühzeitigen und würdevollen Migration erhalten“, sagte sie.

Auf dem dreitägigen Parteitag in Leipzig küren die Grünen ein halbes Jahr vor der Europawahl ihre Kandidaten und verabschieden ihr Wahlprogramm. Es ist der erste Parteitag für das Führungsduo Robert Habeck und Annalena Baerbock, die beiden sind erst seit Ende Januar Grünen-Chefs.

Innerparteilichen Zwist könnte es wegen einer Passage zum Thema Migration im Entwurf für das Europawahlprogramm geben. Dort heißt es: „Das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar. Auch wenn nicht alle, die kommen, bleiben können.“ Gleich fünf Änderungsanträge wollen ihn streichen, darunter einer von Ex-Parteichefin Roth.

Dazu schreibt sie, es wäre „bedauerlich, wenn nun auch wir den Eindruck erweckten, man müsste sich für sein Festhalten am individuellen Grundrecht auf Asyl … mit einem Bekenntnis zu rückführungspolitischer Härte rechtfertigen“.

Habecks Absage an Sachsens CDU

Grünen-Chef Habeck sieht seine Partei inzwischen auch in den ostdeutschen Bundesländern im Aufwind – und eine neue Umfrage bestärkt seine These. „Als Partei wachsen wir auch im Osten“, sagte Habeck der „Freien Presse“. Er mahnte, im Ton gegenüber den Menschen in den ostdeutschen Ländern nahbar und nicht von oben herab zu sein.

Ein Jahr vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen sieht er eine mögliche Koalition mit der CDU in Sachsen skeptisch. In anderen Bundesländern hätten die Grünen zwar bereits gezeigt, dass sie grundsätzlich „keine Berührungsängste“ gegenüber der Union hegten.

Allerdings seien „die Töne der sächsischen CDU in den letzten Monaten mehr als bedenklich“ gewesen, sagte der Grünen-Chef weiter. Sollte Sachsens CDU versuchen, sich der AfD zuzuwenden, sehe er keine Chance für eine Zusammenarbeit.

Quelle: welt

Nov 09

Bundestag zensiert Petitionen der Bürger zum UNO-Migrationspakt

International wird heftig über den UN-Plan zur Zuwanderung diskutiert. Nur im Deutschen Bundestag nicht. Hier wird die Debatte als Gefahr für den „interkulturellen Dialog“ bezeichnet und unterbunden, kritisiert Gunnar Schupelius.

Im Bundestag gibt es einen Petitionsausschuss. Dorthin können alle Bürger einen Aufruf senden, der ihre Meinung wiedergibt. Der Aufruf wird dann auf der Seite des Bundestages veröffentlicht. Wer sich ihm anschließen will, kann im Internet unterzeichnen. So soll allen Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, sich in die Politik einzumischen.

In diesem Herbst wurden dem Bundestag 19 Petitionen zu einem Thema zugesandt. Aber keine von ihnen wird veröffentlicht. Darüber entschied das Sekretariat des Petitionsausschusses. Die 19 Petitionen wenden sich gegen den Migrationspakt der UNO, der im Dezember verabschiedet werden soll. Darin verpflichten sich die Länder, Migranten aufzunehmen und zu fördern. Die Bundesregierung will auch zustimmen.

Nun kommt es hin und wieder vor, dass eine Petition nicht veröffentlicht wird. Zum Beispiel, wenn der Inhalt sachlich nicht richtig ist oder einer Volksverhetzung gleich kommt. Einige der 19 Petitionen musste man aus sachlichen Gründen tatsächlich ablehnen, die meisten aber nicht. Einer der Texte liegt der B.Z. vor. „Jede Migrationspolitik bedarf einer demokratischen Legitimation“ heißt es dort. Der Bundestag möge über den Migrationspakt abstimmen.

Aber sogar dieser Text wurde abgelehnt. Zur Begründung schrieb der Bundestag, Petitionen dieser Art seien geeignet, „den interkulturellen Dialog zu belasten“. Die bloße Diskussion über Zuwanderung wird also als gefährliche Störung bezeichnet.

Am Mittwoch bekräftigte der Petitionsausschuss mit Mehrheit diese Zensur. Die AfD hatte beantragt, eine der Petitionen zu veröffentlichen.

Die anderen Parteien lehnten ab. Auch die CDU, obwohl sich in deren Reihen ebenfalls Widerstand gegen den Migrationspakt regt.

So fürchtet der CDU-Politiker Alexander Mitsch, der Pakt könne sich „zum Trojanischen Pferd hinsichtlich der Förderung massenhafter, ungesteuerter und illegaler Einwanderung nach Westeuropa und speziell nach Deutschland entwickeln“.

Die Bundesregierung behauptet, der Pakt enthalte keinerlei Verpflichtungen für Deutschland. Doch auf den 32 Seiten des Vertragstextes finden sich insgesamt 157 mal die Begriffe „Pflicht“, „Gewährleistung“ und „Sicherstellung“.

Zum Beispiel verpflichten sich die Unterzeichner, Migration positiv darzustellen, als „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ (Ziffer 8). Es wird in diesem Sinne eine „hochwertige Berichterstattung“ gefordert.

„Irreführende Erzählungen, die negative Vorstellungen von Migranten hervorrufen“, sollen „ausgeräumt“ werden. In dieser Weise soll auf Medien, Lehrer und Werbeagenturen Einfluss genommen werden.

Der Migrationspakt wurde von den USA boykottiert. Australien, Polen, Ungarn, Österreich, Tschechien, Kroatien und Dänemark sind bereits abgesprungen. Überall wird heftig diskutiert. Nur im Deutschen Bundestag nicht. Hier wird die Debatte als Gefahr für den „interkulturellen Dialog“ dargestellt und unterbunden.

Quelle: bz berlin

Nov 08

Flüchtlinge: Streit in Asylunterkunft endet in Messerstecherei!

Der ältere Asylbewerber stach plötzlich zu. (Symbolbild)

In einer Unterbringung für Asylbewerber in Vilsheim im Landkreis Landshut kam es zu einer Messerstecherei

Vilsheim (Bayern) – In einer Asylunterkunft in Vilsheim im Landkreis Landshut ist am Dienstag ein Streit eskaliert.

Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, gerieten zwei Syrer „aus nichtigem Anlass in Streit“.

Der 37-jährige Asylbewerber drohte dem ein Jahr jüngeren Landsmann, ihn umzubringen. Anschließend stach er dem 36-Jährigen mit einem Messer in die Brust.

Das Opfer erlitt eine Schnittwunde und wurde in einer Klinik behandelt. Laut Polizei besteht keine Lebensgefahr.

Der Angreifer wurde verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Landshut erließ einen Haftbefehl gegen den Mann. Gegen ihn wird nun wegen versuchten Totschlags ermittelt.

Quelle: Tag24

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