Okt 06

„Bedarf ist da“ – wegen Flüchtlingen: VHS bietet Anti-Messerstecher-Kurs für Kinder

Wie sich bereits Jugendliche gegen Messer-Attacken wehren können, soll ein Kurs der VHS ihnen beibringen. © picture-alliance/ dpa / Ingo Wagner

An der VHS Südost gibt es einen Kurs, der Kinder ab elf Jahren auf Messer-Angriffe vorbereiten soll. Der Bedarf ist da, sagt der Coach, während die Polizei eher verwundert reagiert.

Neubiberg – Kugelschreiber, Wasserflasche, Pausenbox – so gut wie jeder Gegenstand hilft in höchster Not dabei, sich zu wehren, davon ist Gerhard Goller überzeugt. Und mit der richtigen Technik, sagt der 35-jährige Selbstverteidigungs-Trainer, sind sogar Kinder im Notfall auch ohne Hilfsmittel einem Angreifer mit einer Stichwaffe gewachsen. Deshalb lehrt Goller ab Februar des kommenden Jahres an vier Montagen „Selbstverteidigung gegen Messerangriffe – für Jugendliche ab elf Jahren“ im Neubiberger Zentrum Floriansanger, angeboten über die VHS München Südost.

Nicht nur deshalb. „Der Bedarf ist da“, sagt Goller über die Angst vor der Stich-Attacke. „Das ist ein sehr aktuelles Thema, von dem man immer wieder in den Medien hört.“ Der Selbstverteidigungslehrer lässt durchklingen, dass sein recht spezifisches Angebot mit der Furcht vor Übergriffen durch Migranten zu tun hat.

Nach der starken Flüchtlings-Zuwanderung 2015 habe sich maue Nachfrage über die vergangenen beiden Jahre in guten Zulauf zu seinen Messer-Abwehrkursen für Jugendliche entwickelt. „Vom Hörensagen“ hat Goller gehört, dass es auch im Münchner Raum zu Übergriffen mit Stichwaffen gekommen sei. Müssen die Eltern im Landkreis ihre Kinder nun auf ein solches Horror-Szenario vorbereiten?

Polizei ist über Kurs verwundert

Die Polizei reagiert zurückhaltend bis verwundert. Grundsätzlich seien Selbstverteidigungskurse eine gute Sache, sagt ein Sprecher des für den Landkreis und die Stadt München zuständigen Präsidiums. Bei Stich-Attacken auf Jugendliche sei aber „kein Schwerpunkt erkennbar“. Es gebe dafür gar keine eigene Statistik.

Die Zahl der gefährlichen Körperverletzungen insgesamt – darunter zählen neben Messerangriffen üblicherweise auch Angriffe in Überzahl, gegen den Kopf oder mit anderen Hieb- oder Stichwaffen – sei im Einzugsbereich des Präsidiums von 2013 bis 2017 um knapp zwölf Prozent zurückgegangen: von etwas über 3600 auf rund 3200 Taten. Die Taten werden erfasst, unabhängig davon, ob und falls ja wie schwer die Opfer verletzt werden. Der Anteil an Unter-18-Jährigen unter den Angegriffenen, 2017 waren es 461, 2013 noch 503, sank laut Polizei-Statistik sogar leicht überproportional.

Selbstverteidigungstrainer Gerhard Goller

Die Region München ist den Zahlen nach nicht gewalttätiger geworden, auch und erst recht nicht für Kinder und Jugendliche. Dennoch: „Jeder sollte in der Lage sein, sich zu wehren oder den Schaden zu begrenzen“, findet Verteidigungscoach Goller. Die Techniken seien bei Kindern und Erwachsenen identisch und hätten mit Kraft kaum etwas zu tun. „Es kommt auf Technik und Auffassungsgabe an“, also, in der entsprechenden Situation schnell das Richtige zu tun. Das habe Goller seiner Frau, 1,60 Meter groß, beigebracht. „Die kann mich wirklich kaltstellen“, sagt er.

Die Goldene Regel schlechthin laute aber: Weglaufen, so lange es noch geht. „Von so einem Kurs wird man nicht Bruce Lee persönlich“, stellt Goller klar. Ein Fehler könne gegen einen Messerangreifer das Leben kosten. Erst wenn weglaufen aussichtslos sei, gelte: Ran an den Angreifer, um eine Chance zu haben. „Nicht auf den Körper, sondern auf die Hand schlagen“, gibt Goller noch als Tipp.

Der 35-Jährige gebürtige Oberpfälzer ist seit 2016 nebenberuflicher Selbstverteidigungslehrer und spezialisiert auf Kurse für Frauen, Kinder und Jugendliche. Wem der Anti-Messerstecher-Kurs zu speziell sein sollte, für den hat Goller auch noch einen allgemeinen Selbstverteidigungskurs für Jugendliche im Programm.

Quelle: Merkur

Okt 06

In Zürich müssen fast 90 Prozent der kriminellen Ausländer die Schweiz verlassen

Im Kanton Zürich kommt es in fast 90 Prozent der Fälle zur Ausschaffung krimineller Ausländer. (Symbolbild) KEYSTON

ZÜRICH – Eine Auswertung zeigt: In Zürich mussten bei 186 Schuldsprüchen für kriminelle Ausländer 164 Personen die Schweiz verlassen. Die Härtefallklausel kommt somit weniger oft als befürchtet zur Anwendung.

Seit Oktober 2016 müssen Ausländer nach der Verurteilung bei bestimmten Delikten des Landes verwiesen werden. Das verlangt die angenommene Ausschaffungs-Initiative. In Härtefällen kann aber davon abgesehen werden. Das weckte insbesondere bei der SVP die Befürchtung, dass kaum jemand das Land verlassen muss. Zwei SVP-Kantonsräte hatten sich in Zürich im Juni per Vorstoss beim Zürcher Regierungsrat nach konkreten Zahlen erkundigt, wie viele tatsächlich ausgeschafft würden.

164 Mal hiess es: Sie müssen gehen!

Nun zeigt sich: In 88 Prozent der Fälle vor den Zürcher Bezirksgerichten ist dieser Landesverweis erfolgt. An den verschiedenen Zürcher Bezirksgerichten – ohne das grosse Bezirksgericht der Stadt Zürich – sind seit Inkrafttreten der Ausschaffungspflicht vor knapp zwei Jahren 186 Verfahren durchgeführt worden, in denen eine ausländische Person wegen einer Straftat schuldig gesprochen wurde, die laut Gesetzesregel zur Ausschaffung führt.

In 164 Fällen sprachen die Richter einen Landesverweis aus. Das entspricht einer Quote von 88 Prozent. Die Quote ist gemäss Antwort des Regierungsrats bei allen Bezirksgerichten in etwa gleich hoch.

Landesverweise auch tatsächlich vollzogen

Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, sind beim Migrationsamt des Kantons Zürich bisher 174 rechtskräftige Strafurteile mit Landesverweisung eingegangen. Diese Zahl ist höher, da hier auch Urteile des in der vorher genannten Statistik nicht enthaltenen Bezirksgerichts Zürich gezählt wurden.

171 dieser Landesverweisungen wurden vollzogen. In drei Fällen konnte sie noch nicht erfolgen – bei zwei Personen fehlen gemäss Regierungsrat die Reisepapiere, bei der dritten ist die Kontrolle der fristgerechten Ausreise im Gang.

Im Sommer hatte die erste Ausschaffungsstatistik des Bundes für Verwirrung und Ärger in der Politik gesorgt. Denn die Zahlen des Bundes stimmten nicht mit jenen der Kantone überein.

Quelle: Blick

Okt 05

Haftreduktion und Kuscheljustiz: Zehn Jahre Haft für Siegaue-Vergewaltiger

Der Vergewaltiger einer jungen Camperin aus Freiburg ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht reduzierte damit ein erstes Urteil.

Das Bonner Landgericht hat am Freitag das Strafmaß für den 32 Jahre alten Angeklagten verkündet. Zehn Jahre muss er ins Gefängnis – und somit etwas kürzer, als in erster Instanz geurteilt worden war. Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er in Deutschland zum ersten Mal straffällig geworden war.

Eine andere Kammer des Gerichts hatte den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana für die Tat bereits zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch teilweise auf: Zwar bestehe an der Schuld des Mannes kein Zweifel, wohl aber an seiner Schuldfähigkeit.

Gutachten von forensischer Psychiaterin

Also beauftragte das Landgericht für den Revisionsprozess eine neue Gutachterin. Die renommierte forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh, die auch die Angeklagten im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter begutachtet hatte, kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Nichts spreche dafür, dass der 32-Jährige vermindert schuldfähig ist. Deshalb sei es aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern auch nicht notwendig, das bisherige Strafmaß zu mildern.

Sie forderten in ihren Plädoyers, den Angeklagten erneut zu elfeinhalb Jahren Haft zu verurteilen. Ein Gerichtssprecher betonte, dass es nicht automatisch so kommen müsse: „Die Kammer ist frei in ihrer Entscheidung und muss die Strafe völlig neu festsetzen.“

Opfer leiden unter Angstzuständen und Panikattacken

Der Ghanaer hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und forderte zunächst Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und verging sich an ihr.

Einige Tage später wurde der Mann festgenommen, DNA-Spuren überführten ihn eindeutig als Täter. Zu Beginn des Revisionsprozesses hatte der Richter persönliche Erklärungen der beiden Opfer verlesen. Darin berichteten sie von Angstzuständen und Panikattacken seit der Tat.

Kein Plädoyer der Verteidigung

„Meine Leichtigkeit war verschwunden“, schilderte die Studentin. „Ich fühlte mich wie eine alte ausgelaugte Frau.“ Der Angeklagte hielt sich im Gegensatz zum ersten Prozess dieses Mal weitgehend mit voreiligen Äußerungen zurück.

Der Angeklagte bestritt die Tat bis zum Schluss. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer darauf verzichtet, sich auf eine konkretes Strafmaß festzulegen.

Quelle: SWR

Okt 05

Benefizlauf der Ahmadiyya-Gemeinde wird zum Politikum

Rödermark – Der jüngste Wohltätigkeitslauf der islamischen Ahmadiyya-Gemeinde wird zum Politikum. In einer Pressemitteilung kritisieren die Freien Wähler (FWR), dass islamische Mädchen dabei nur bis zum Alter von 13 Jahren mitlaufen durften, während ältere Frauen ausgeschlossen gewesen seien. Bürgermeister Roland Kern hätte dies als Teilnehmer ansprechen müssen oder seine Teilnahme absagen sollen.

Die Freien Wähler beziehen sich bei ihrer Kritik auf einen Bericht in unserer Zeitung und mahnen in ihrer Mitteilung die „Achtung vor Gleichstellung der Geschlechter“ an. Ausdrücklich loben die Politiker, dass Ahmadiyya-Gemeinden deutschlandweit alljährlich einen Charity- Walk veranstalten und die Startgelder und Spenden ihrer Mitglieder für soziale Zwecke an lokale Vereine und Körperschaften verteilen. Leider habe für die FWR die jüngste Veranstaltung einen nicht erwünschten Beigeschmack. „Wie soll die viel beschworene Integration gelingen, wenn unsere ausländischen Mitbürger Hindernisse dafür aufbauen?“, fragt FWR-Pressesprecher Siegfried Kupczok. Er hat sich mit einem der Organisatoren des Charity-Walks in Verbindung gesetzt und die Vorbehalte der FWR dargelegt. Es sei argumentiert worden, dass es im Islam eine auf dem Koran basierende Regel gebe, die eine generelle Trennung von Aktivitäten von Männern und Frauen in der Öffentlichkeit vorschreibe. Die Frauen in der Ahmadiyya-Gemeinde seien absolut gleichberechtigt, würden aber bei sportlichen Aktivitäten unter sich bleiben wollen.

Kupczok: „Der Islam darf aber nicht über dem Grundgesetz stehen. Eine der wichtigen Grundsätze der Ahmadiyya-Gemeinden weltweit ist die vollständige Anerkennung der Gesetze des Gastlandes. Die FWR begrüßen diesen Grundsatz ausdrücklich, müssen aber fragen, ob er auch in diesem Fall angewendet wurde. Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes garantiert den Geschlechtern Gleichheit. Es darf und kann nicht sein, dass Frauen von öffentlichen Aktivitäten – welcher Art auch immer – ausgeschlossen werden.“

Die Freien Wähler meinen, dass Bürgermeister Roland Kern, der als Starter beim Charity-Walk agierte, auf die Veranstalter entsprechend hätte einwirken müssen. Zumindest hätte er zu diesem Thema angemessene Worte sagen oder sogar seine Teilnahme absagen sollen.

Ahmadiyya-Mitglied Stefan Härter war Mitorganisator des Laufs. Dabei waren mehr als 5000 Euro Spenden zusammengekommen. Auf Anfrage unserer Zeitung sagte er, es könne von einem Ausschluss der islamischen Frauen keine Rede sein. „Ich weiß nicht, wie diese Formulierung zustande kam. Allerdings sind Frauen über 14 Jahre bei dieser Veranstaltung nicht unsere Zielgruppe aufgrund der Geschlechtertrennung, die wir im Islam haben. Wir fühlen uns unwohl, wenn Frauen vor fremden Männern laufen und sie beklatscht werden.“

Diese „Meinung, wie es richtig wäre“, müssten ja aber nicht alle für sich annehmen. „Wenn eine unserer Damen mitlaufen möchte, kann sie das selbstverständlich tun. Das ist jedem selbst überlassen. Wir schließen keine aus.“ Bürgermeister Kern sagt, bei der Veranstaltung hätten Gemeindemitglieder selbst gesagt, die Teilnahme von Frauen sei an dem Termin leider noch „etwas unterbelichtet“. Man arbeite daran.

Generell seien Frauen mitgerannt. Er selbst sei von Frauen überholt worden. Auch habe es Pokale für Frauen gegeben. „Was soll ich da hinkommen und die Leute kritisieren, wenn sie das selbst tun?“ Die Dinge fortzuentwickeln funktioniere „nicht mit einer Rüge des Bürgermeisters. Schon gar nicht öffentlich“. Etwas zu verändern, gehe vielmehr ausschließlich über die Beteiligung an der Sache „und indem man sich anders verhält“. (bp)

Quelle: OP Online

Okt 05

Einwanderungsgesetz vermischt Asyl und Arbeitsmigration

Die Bundesregierung verspricht sich vom geplanten Fachkräfte-Einwanderungsgesetz Schubkraft für das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Die Regeln für den Zuzug sind klar umrissen.
Quelle: Reuters

Das Einwanderungsgesetz der Regierung weitet die Migration auch in Branchen aus, in denen kein Fachkräftemangel herrscht. Sogar die Vorrangprüfung zugunsten Einheimischer fällt weg. Abgelehnte Asylbewerber können Abschiebungen leichter vermeiden.

Das geplante Einwanderungsgesetz der Bundesregierung geht weit über sein Ziel hinaus, den Fachkräftemangel zu lindern: Es erleichtert generell die legale Zuwanderung für nicht europäische Fachkräfte. Und zwar nicht nur in den Branchen, in denen es einen Mangel gibt.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist seit Langem in ihren halbjährlichen Engpassanalysen den von einigen Unternehmerverbänden und Politikern erweckten Eindruck zurück, es mangele in Deutschland generell an Fachkräften. Ihre aktuelle Untersuchung aus dem Juli fasst die BA so zusammen: „Es zeigt sich nach der Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Fachkräftemangel in einzelnen technischen Berufsfeldern, in Bauberufen sowie in Gesundheits- und Pflegeberufen.“ In den meisten dieser derzeit 33 Engpassberufe habe die Nachfrage nach Personal deutlich angezogen, „von einem generellen Fachkräftemangel in Deutschland kann aber weiterhin nicht gesprochen werden“.

Demnach waren Mitte 2018 zwar 330.000 Stellen für Fachkräfte, also Personen mit Berufsausbildung, ausgeschrieben. Allerdings kamen auf jede dieser offenen Stellen fast drei arbeitslose Fachkräfte in Deutschland. Nicht aufgeführt in der BA-Analyse sind die Millionen gut ausgebildeten Arbeitslosenaus anderen EU-Staaten, die heute schon unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben.

Trotz dieser großen Zahl an arbeitslosen Fachkräften im eigenen Land und in der EU hat die Bundesregierung laut ihren kürzlich vorgestellten Eckpunkten für das Einwanderungsgesetz beschlossen: Die sogenannte Arbeitsmarkt-Vorrangprüfung entfällt grundsätzlich für alle Fachkräfte weltweit. Es wird also künftig nicht mehr vor der Jobzusage geprüft, ob ein arbeitsloser Deutscher oder ein anderer EU-Bürger einen Arbeitsplatz haben möchte. Nur in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit wird es dem Eckpunktepapier zufolge „die Möglichkeit geben“, die Vorrangprüfung wieder einzuführen.

In den vergangenen Jahren wurde diese Vorrangprüfung schon für Akademiker und solche Fachkräfte abgeschafft, die in Mangelberufen arbeiten; also jenen Sparten, in denen die BA einen Fachkräftemangel festgestellt hat. Auch für Asylbewerber wurde die Vorrangprüfung in den meisten Arbeitsamtsbezirken ausgesetzt.

Wenn die von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte in Gesetzesform vom Bundestag verabschiedet werden – was wahrscheinlich noch in diesem Jahr passiert –, darf jeder Mensch weltweit, der eine Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifizierung hat, eine Arbeitsstelle in Deutschland antreten. Die Arbeitsagentur muss dann nur noch prüfen, ob der geplante Arbeitsvertrag branchenüblich ist.

Der zweite Punkt, an dem die Regierung über ihr Ziel der Linderung des Fachkräftemangels hinausschießt: Künftig dürfen Arbeitsmigranten mit Ausbildung schon einreisen, bevor sie einen Arbeitgeber gefunden haben. So wie heute schon Akademiker können sie dann eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate erhalten, um sich hier erst auf die Suche nach einem Arbeitgeber zu machen. Wohlbemerkt gilt dies für alle Migranten mit Ausbildung – nicht nur für solche mit einer Qualifikation in einem Mangelberuf. Bedingung soll allerdings sein, dass sie geringfügige Deutschkenntnisse vorweisen und keine Sozialleistungen beantragen dürfen. Letzteres soll dadurch sichergestellt werden, dass sie vor der Einreise die Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen müssen.

Auf die Frage eines Journalisten, wie das geschehen solle, antwortete Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD): Es gebe unterschiedliche Möglichkeiten – entweder könne der Migrant selbst ausreichendes Vermögen nachweisen, oder jemand anders müsse für ihn bürgen. Er selbst habe sich schon einmal an einer solchen Bürgschaft beteiligt, erzählte Heil: Als in den frühen 2000er-Jahren eine Schülerin aus einem Balkanstaat abgeschoben werden sollte, habe er dies mit Bekannten verhindert. Er habe einen Verein mitgegründet, der für die Unterhaltssicherheit gebürgt habe, bis das Mädchen ihr Abitur abgeschlossen hatte.

Schon im schwarz-roten Koalitionsvertrag deutete sich im Februar das Abrücken der Union von ihrer früheren Position an. Bis dahin hatte sie immer darauf beharrt, dass Arbeitsmigranten – abgesehen von besonders gefragten Berufsgruppen – vor der Einreise einen Arbeitgeber gefunden haben mussten. Im Vertrag wurde bereits schwächer formuliert, dass es weiterhin „maßgeblich“ sein solle, dass ein zuwanderungswilliger Nichteuropäer in der Regel einen Arbeitsplatz vor der Einreise nachweisen muss.

Arbeitskräften aus Engpassberufen, also jenen, in denen die BA einen Fachkräftemangel feststellt, will die Bundesregierung jetzt zudem „bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen auch ohne formalen Abschluss einen Arbeitsmarktzugang ermöglichen, wenn sie einen Arbeitsplatz haben“, wie es in den Eckpunkten heißt.

Besonders problematisch an dem Beschluss der Bundesregierung ist die weitere Vermischung von Asyl und Arbeitsmigration: Die vorige schwarz-rote Koalition hatte 2016 erstmals abgelehnten Asylbewerbern einen gesetzlichen Anspruch auf Duldung für die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren ermöglicht. Inklusive einem anschließendem Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre, um im erlernten Beruf zu arbeiten.

Die Regierung weitet diese sogenannte 3+2-Regelung nun aus: So werden in die missbrauchsanfällige Regelung künftig auch „Ausbildungen in Helferberufen einbezogen“. So könnten abgelehnte Asylbewerber schon durch die Aufnahme einer einjährigen Helferausbildung der Abschiebung entgehen. Das betrifft etwa Pflege- und Bauhelfer oder Auszubildende zur Kurierfachkraft.

Im Anschluss an diese Regelung gelten dann die allgemeinen Bestimmungen der Arbeitsmigration: Wer nicht straffällig wird und weiter in Lohn und Brot steht, erhält eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Nach insgesamt fünf Jahren Berufstätigkeit kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden und nach insgesamt acht Jahren die Staatsbürgerschaft.

Zudem sollen mit dem neuen Gesetz auch Geduldete ohne jede Ausbildung einen „verlässlichen Status“ erhalten, wenn sie durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und „gut integriert“ sind. Abgelehnter Asylantrag hin oder her.

Quelle: welt

Okt 05

Italien will rituelles Schächten verbieten

Lega-Chef Matteo Salvini
Bild: AFP, stock.adobe.com, krone.at-Grafik

In Italien soll die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung verboten werden: Die Rechtsaußen-Partei Lega hat unter der Federführung von Innenminister Matteo Salvini zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt, die die bisherigen Ausnahmen aufheben sollen. „Es ist  eine Frage des Respekts vor dem Tier als fühlendem Wesen“, hieß es dazu. Italien würde damit anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Polen oder der Schweiz folgen, in denen die rituelle Schlachtung bereits verboten ist.

Sowohl Juden als auch Muslime sehen Schächten als wichtigen Teil der Religionsausübung, Verfechter von Tierschutzrechten empfinden dieses Ritual allerdings als unnötig grausam. Nun will die rechtspopulistische Lega die Ausnahmen aufheben, die bisher erlaubt haben, Tiere ohne Betäubung die Kehle aufzuschneiden und ausbluten zu lassen, wie es die beiden Religionen vorsehen.

Ziel: Gleichgewicht zwischen Traditionen und europäischen Werten
Wie auch in den meisten anderen europäischen Ländern schreibt die Gesetzeslage in Italien vor, dass Tiere nicht leiden dürfen, wenn sie für Fleischkonsum getötet werden. Im Sinne der Religionsfreiheit wurden aber bisher Ausnahmen zugelassen. Mit den neuen Regelungen solle ein Gleichgewicht zwischen kulturellen Traditionen und europäischen Normen und Werten gefunden werden, berichtet die italienische Tageszeitung „Il Giornale“.

In den neuen Gesetzesentwürfen wird es noch eine neue Verpflichtung geben: Auf Fleischprodukten muss demnach künftig auch die Art der Schlachtung angegeben werden. So sei ausreichend Transparenz beim Verbraucher sichergestellt.

 

Diskussionen über Schächten auch in anderen Ländern Europas
Erst heuer hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Auflagen für das rituelle Schlachten ohne Betäubung keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit darstellen. Anlass war eine Vorschrift in Belgien, die eine Ausnahmeregelung aufgehoben hatte: Seitdem dürfen rituelle Schlachtungen nur noch in zertifizierten Schlachthäusern durchgeführt werden. Davor waren diese während des islamischen Opferfestes auch an anderen, kurzzeitig zugelassenen Orten erlaubt. Auch in Niederösterreich wurde über eine Eindämmung von Schächtungen diskutiert, nach einem medialen Aufruhr wurde die geplante neue Regelung allerdings großteils wieder verworfen.

Quelle: Kronenzeitung

Okt 05

Erst uriniert dann zwei Polizisten bespuckt: Somalier benimmt sich in München voll daneben

42-Jähriger Schwarzafrikaner uriniert im Hauptbahnhof München und als DB-Sicherheitspersonal und Bundespolizei dazukommen bespuckt er diese. Symbolbild.

Hauptbahnhof München. Der Afrikaner urinierte dreist mitten im Bahnhof, als die Polizeibeamten ihr zur Rede stellten, spuckte er wie wild auf die Beamten

Ein 42-Jähriger, der im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes am Dienstagmorgen den 2. Oktober urinierte, bespuckte erst DB-Sicherheitsmitarbeiter, dann auch einen Bundespolizisten.

Kurz nach 9 Uhr ertappten Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit einen 42-jährigen Somalier, der im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes urinierte. Unmittelbar nach der Ansprache bespuckte der bereits 2003 in die Bundesrepublik Eingereiste, der wie fast alle illegalen Armutsasylanten aus der Zeit mittlerweile über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt, einen 20-jährigen der Sicherheitsstreife. Er traf ihn an Schulter und Wange.

Unters Auge und auf die Wange gespuckt – voll ekelhaft! Natürlich durfte er sofort wieder die Wache verlassen – gekuschelt wie in Deutschland wird sonst in keiner Justiz

Bei der Verbringung zur Wache spuckte der Somalier weiter um sich und traf dabei einen 29-jährigen Bundespolizisten am Auge. Zudem widersetzte er sich der Mitnahme durch Tritte gegen die Beamten. Gegen den Wohnsitzlosen wird wegen Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Er konnte nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen die Wache sofort wieder freien Fußes verlassen.

Immer wieder spuckende und urinierende Armutsasylanten die an öffentlichen Plätzen Probleme machen – Polizei ist machtlos

Quelle: Truth24.net

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Okt 04

Messerangriff in der Ausländerbehörde Neuruppin

Mit mehr als zehn Beamten rückte die Polizei am Donnerstag in Neuruppin zur Ausländerbehörde aus. Quelle: Tilo Wallrodt

Ein Asylbewerber aus Kamerun hat am Donnerstagmorgen einen größeren Polizeieinsatz in Neuruppin ausgelöst. Der 31-Jährige bedrohte Mitarbeiter der Ausländerbehörde mit einem Messer.

Neuruppin. Zu einer Messerattacke gegen drei Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Neuruppin ist es am Donnerstagvormittag gekommen. Laut Dörte Röhrs, Sprecherin der Neuruppiner Polizei, hatte der 31-jährige Mann aus Kamerun, der seit etwa vier Jahren in Deutschland lebt, am Morgen einen Termin bei der Behörde in der Heinrich-Rau-Straße.

Über das Fenster geflüchtet

Dabei soll er von einer Sachbearbeiterin gefordert haben, dass ihm eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird. Das habe die 49-Jährige abgelehnt. Daraufhin habe der Mann ein Messer gezogen und die Frau bedroht, so die Sprecherin. Zugleich soll der Kameruner die Bürotür versperrt haben. Aus Sicherheitsgründen befanden sich in dem Zimmer drei Mitarbeiter, zwei konnten jedoch über ein Fenster des im Erdgeschoss befindlichen Büros flüchten, die 49-Jährige und eine 56-jährige Kollegin. Die dritte Mitarbeiterin, eine 55-Jährige, blieb dort. Der Kameruner verweigerte es ihr, das Zimmer zu verlassen.

Inzwischen hatten die zwei geflüchteten Frauen über den Wachschutz die Polizei alarmiert, die gegen 8.50 Uhr mit zwei Mannschaftswagen sowie einigen Bereitschaftspolizisten anrückten, die zufälligerweise in der Nähe waren. Erst als der Mann die vorbeifahrenden Polizeifahrzeuge sah, verließ er das Büro und wollte flüchten. Vor der Bürotür befanden sich aber bereits Beamte der Bereitschaftspolizei, die ihn sofort überwältigten und vorläufig festnehmen konnten.

Die drei Frauen erlitten einen Schock

Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand, betonte Polizeisprecherin Röhrs. Allerdings erlitten die drei Frauen der Behörde einen Schock und wurden behandelt.

Die Polizei ermittelt nun wegen Bedrohung und Freiheitsberaubung gegen den Kameruner. Ob ein Haftbefehl erlassen wird, muss die Staatsanwaltschaft Neuruppin entscheiden. Zeit dafür sei bis zum Ende des nächsten Tage nach der Tat.

Laut Polizeisprecherin Röhrs wird die Polizei häufiger mal zu Behörden gerufen, wie etwa dem Arbeitsamt, dem Jobcenter oder der Ausländerbehörde. Dass jedoch jemand mit einem Küchenmesser erscheine und Mitarbeiter einsperre, sei eine absolute Ausnahme.

Quelle: maz

Okt 04

Keine Anklage gegen Killer- Kurde: Der Mord an Rokstan (20) wurde einfach vergessen

Rokstan M. († 20) war in Syrien von Soldaten vergewaltigt worden. Seither galt sie für ihre Familie als „beschmutzt“. Foto: privat

Vor drei Jahren ist Hasso M. (55) untergetaucht. Vor der Flucht aus Dessau (Sachsen-Anhalt) soll der Mann seine Tochter Rokstan (20) erwürgt haben. Auf Anweisung seiner Frau. Ein Mord, für den sich heute niemand mehr interessiert.

„Es gibt bislang keine Anklage gegen den Vater des Opfers“, bestätigt ein Justizsprecher gegenüber BILD.

Offiziell existiert ein internationaler Haftbefehl. Allerdings wird der mordverdächtige Vater, ein Kurde, im syrischen Kriegsgebiet vermutet. Zielfahnder aus Sachsen-Anhalt sind dort nicht im Einsatz. Das Risiko ist zu groß.

Drei Jahre nach dem Verbrechen an der Dolmetscherin aus Syrien im Oktober 2015 stehen damit die Chancen schlecht, dass der Schuldige zur Verantwortung gezogen wird.

Tat und Umstände sind genau dokumentiert

Rokstan M. vertraute sich vor ihrem Tod Freunden an. Für ein Buchprojekt gab die zierliche junge Frau ein ausführliches Interview. Rokstan schilderte so vier Wochen vor ihrem Tod: „Meine Mutter will, dass ich sterbe … Sie hat mehrfach versucht, mich zu töten.“

Hintergrund: In Syrien war Rokstan im Alter von 17 Jahren von drei Soldaten vergewaltigt worden. Damit galt sie als „beschmutzt“.

Vater Hasso M. (52) tauchte nach dem Ehrenmord unter. Das BKA ermittelte, dass er nach Syrien geflohen ist

Vater Hasso M. (52) tauchte nach dem Ehrenmord unter. Das BKA ermittelte, dass er nach Syrien geflohen ist

In ihrer neuen Heimat in Sachsen-Anhalt weigerte sich Rokstan, nach den Regeln und Traditionen ihrer Eltern zu leben. Als sie sich mit einem Mann anfreundete und schwanger wurde, bedeutete das ihr Todesurteil.

Rokstans Leiche wurde schließlich im Kleingarten der Familie entdeckt. Auf dem Grundstück fanden die Ermittler eine Erdgrube, in der die Familie die Leiche verschwinden lassen wollte.

Roda M. (46), Rokstans Mutter, lebt weiter unbescholten in Dessau. Auch gegen sie gibt es keine Anklage. BILD-Reportern erklärt die Frau knapp: „Wir wollen in Ruhe gelassen werden. Wir trauern.“

In diesem Garten in einer Dessauer Kleingartenanlage versteckte Rokstans Familie vor drei Jahren die Leiche der jungen Kurdin

In diesem Garten in einer Dessauer Kleingartenanlage versteckte Rokstans Familie vor drei Jahren die Leiche der jungen Kurdin

Quelle: BILD

Okt 04

Gruppenvergewaltigung zu Silvester: Wiener OLG bestätigt Strafen gegen Araber

Archivbild: Einer der Angeklagten in der Hauptverhandlung – APA

Die Strafen für die acht Männer, die in der Silversternacht auf den 1. Jänner 2016 in Wien eine junge Deutsche vergewaltigt haben, wurden vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Die erste Instanz hatte neun bis 13 Jahre Haft verhängt.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die erstinstanzlichen Schuldsprüche im Fall einer Gruppenvergewaltigung bestätigt. Eine junge Deutsche war in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 von der Innenstadt in eine Wohnung verschleppt und dort von acht Männern missbraucht worden. Die aus dem Irak stammenden Täter hatten dafür Haftstrafen von bis zu 13 Jahren ausgefasst.

Die Schuldsprüche waren bereits rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Nichtigkeitsbeschwerden der Männer im vergangenen Mai in nichtöffentlicher Sitzung verworfen. Die Entscheidung über die Strafberufungen wurde dem OLG Wien zugewiesen.

Die erste Instanz hatte in diesem Aufsehen erregenden Fall zwei Mal 13 Jahre, einmal zwölf Jahre, drei mal elf und jeweils ein Mal zehn und neun Jahre Haft verhängt. Die damals 28 Jahre alte Frau war nach Wien gekommen, um hier mit einer Freundin den Jahreswechsel zu feiern. Sie fiel mehreren Männern in die Hände, die ihre Alkoholisierung ausnutzten und die wehrlose Frau in eine Wohnung in der Leopoldstadt brachten, wo sich der Reihe nach acht Männer an ihr vergingen.

Die Verteidiger-Riege der acht aus dem Irak stammenden und miteinander verwandten Männern appellierte an den Berufungssenat, die Strafen zu mildern. Das Erstgericht habe „ein übertriebenes Rache- und Strafbedürfnis“ und  habe sich von „einer gewissen Aggression in der Öffentlichkeit“ leiten lassen.

„Wie eine Trophäe herumgereicht“

Dem trat zunächst Oberstaatsanwältin Eva Salfelner entgegen: „Hier gibt es keinen Raum, die Sanktionen zu reduzieren.“ Sie bescheinigte den Tätern – der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Schuldsprüche bereits im vergangenen Mai bestätigt – „Charakterlosigkeit und völlige Empathielosigkeit“. Sie hätten das Opfer „erbeutet und wie eine Trophäe herumgereicht“.

Das OLG sah keinen Grund, die Strafen herabzusetzen. Es handle sich um ein „abscheuliches Verbrechen“, eine „große Gruppe von Männern“ hätte eine wehrlose Frau an einem öffentlichen Ort „einfach mitgenommen“ und diese dann der Reihe nach missbraucht, führte die Senats-Vorsitzende Natalia Frohner aus. Da bedürfe es bei einer Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren „Signalstrafen“. „Bei einem derart abscheulichen Verbrechen muss man sich in die oberen Regionen des Strafrahmen begeben.“

Die bisherige Unbescholtenheit der Männer sei nicht als Milderungsgrund zu berücksichtigen, da sich die Iraker „erst sehr kurz“ – zwischen einem Monat und eineinhalb Jahren – in Österreich befunden hätten. Die Männer hätten ihrem Opfer eine schwere Körperverletzung – bei der Frau entwickelte sich eine posttraumatische Belastungsstörung – zugefügt und diese besonders erniedrigt. Durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr war die Betroffene auch der Furcht vor einer Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten und einer Schwangerschaft ausgesetzt.

In zumindest einer schriftlichen Berufung wurde darauf verwiesen, die Männer würden aus einem anderen Kulturkreis stammen und ein anderes Frauenbild haben. Dem trat die vorsitzende Richterin entschieden entgegen: „In unserem Land herrscht ein Frauenbild, in dem Frauen gleichberechtigt sind.“ Das müsse man „den Herrschaften zur Kenntnis bringen“, stellte Frohner fest.

Zeitung musste Entschädigung zahlen

Der Fall sorgte auch insofern für Schlagzeilen, als eine Tageszeitung wenige Tage vor der Verhandlung in reißerischer Aufmachung identifizierend über das Schicksal der Frau berichtet und damit eine Retraumatisierung der Betroffenen bewirkt hatte. Sie bekam für diese mediale Entgleisung vom Wiener OLG die höchstmögliche medienrechtliche Entschädigung von insgesamt 40.000 Euro zugesprochen.

Quelle: Die Presse

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