Aug 08

Asylbewerber (25) soll schwangere Ehefrau bewusstlos gewürgt haben

Dem 25-Jährigen wird versuchter Mord vorgeworfen. (Symbolbild)

Geretsried – Ein 25 Jahre alter Mann ist nach einer Attacke auf seine schwangere Ehefrau wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft genommen worden.

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, soll der afghanische Staatsangehörige seine schwangere Ehefrau am 29. Juli im gemeinsamen Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft in Geretsried (Bayern) attackiert haben.

Laut Polizei soll er seine Frau geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Sie hat sich inzwischen wieder von dem Angriff erholt.

Nach der Attacke war der Mann tagelang nicht auffindbar gewesen. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft und muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.

Quelle: Tag24

Aug 08

Eritreer sticht Mutter (23) in Pforzheimer Stadtgarten nieder – sie kämpft ums Überleben

Moslem im Jihad – Messermann

Der 27 Jährige Afrikaner stach mehrfach brutal auf die junge Frau ein – nun haben sie den Asylanten im Asylheim verhaftet

Bei der Klärung des am Montagabend im Pforzheimer Stadtgarten versuchten Tötungsdeliktes kann das Kriminalkommissariat Pforzheim einen schnellen Ermittlungserfolg verbuchen.

Wie berichtet, wurde am späten Montagabend eine 23-jährige Mutter durch mehrere Messerstiche im Pforzheimer Stadtgarten derart schwer verletzt, dass sie mit zunächst lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik eingeliefert werden musste. Die junge Frau ist inzwischen außer Lebensgefahr und konnte am Dienstag im Beisein eines Dolmetschers durch die Ermittler zu Sache befragt werden. Sie bestätigte die bereits umfangreichen Ermittlungen der Kriminalbeamten, wonach die eritreische Asylsuchende von dem von ihr getrennt lebenden Vater ihres Kindes mit dem Messer angegriffen worden sein soll. Demnach richtet sich der dringende Tatverdacht gegen den in Stuttgart lebenden, 27-jährigen Eritreer.

Der Armutsasylant konnte in der Nacht zum Mittwoch durch die Stuttgarter Polizei in einer dortigen Asylunterkunft festgenommen werden. Der 27-Jährige äußerte sich bislang noch nicht zur Sache. Die Ermittlungen, insbesondere zum Tatmotiv, dauern an, wobei dieses im Zusammenhang mit der Beziehung stehen dürfte. Gegen den dringend Tatverdächtigen wurde durch den zuständigen Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Pforzheim Haftbefehl erlassen. Er wurde im Laufe des Mittwochs dem Haftrichter vorgeführt.

Quelle: Truth24.net

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Aug 08

Flüchtlinge: „Die Stimmung in Boostedt kippt“

Hartmut König (59) ist Bürgermeister von Boostedt (Kreis Segeberg). Er fühlt sich vom Land alleingelassen. Quelle: Ulf Dahl

Der Bürgermeister von Boostedt, Hartmut König (CDU), spricht über wachsende Probleme im Zusammenhang mit der Landesunterkunft für Flüchtlinge: „Unsere Gemeinde wird mit einer Klientel von Flüchtlingen belastet, mit der sich ein großer Teil der Bevölkerung nicht mehr identifizieren kann.“

Boostedt/Kiel. Gegenüber KN-online klagt König über Krawall, rüpelhaftes Benehmen und Respektlosigkeit. Hauptgrund für die Entwicklung sei, dass es sich bei den rund 800 Bewohnern der Landesunterkunft (LUK) vorwiegend um junge Männer ohne Bleibeperspektive handele.

Auf dem Gelände der ehemaligen Rantzau-Kaserne leben derzeit rund 1200 Migranten, davon warten etwa 400 in der Erstaufnahme auf den Ausgang ihres Asylverfahrens. „Jeder, der Bleiberecht hat, wird relativ schnell weiterverteilt in andere Kommunen“, sagte König. In der Unterkunft seien somit überwiegend Flüchtlinge, die vor der Ausweisung oder Rückführung stehen. Diese hätten „keine Chance“ und würden in Boostedt „ihre Zeit absitzen“. „Auch wenn das Land es abstreitet: Ich habe das Gefühl, dass wir hier ein Ankerzentrum sind. Ein Ankerzentrum von hinten herum“, sagte König mit Blick auf die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), in den Bundesländern Zentren zu schaffen, um Abschiebungen zu beschleunigen. Schleswig-Holstein lehnt dies bisher ab.

Bürgermeister spricht von einer schwierigen Klientel

Die Boostedter hätten anfangs große Hilfsbereitschaft gezeigt, viele hätten sich ehrenamtlich für die Zuwanderer engagiert, sagte König. Das habe sich nun geändert. „Das Ehrenamt ist zusammengebrochen.“ Das Engagement werde „von den Flüchtlingen nicht gewürdigt“, so König. Die schwierige Klientel der LUK beschreibt er so: „Sie dürfen nicht arbeiten, wollen keinen Kontakt zur Bevölkerung, haben kein Interesse an Sprachunterricht und fallen in der Unterkunft durch Alkohol und Krawall auf.“ Die Polizei hat ihre Kräfte in der Asyl-Unterkunft auf 23 Beamte aufgestockt. Wiederholt war es dort zu handgreiflichen Auseinandersetzungen unter Bewohnern gekommen.

Land: „Wir sind in einem regelmäßigen Austausch“

Vom Land fühle er sich „alleingelassen“, klagt Bürgermeister König. „Ich erwarte, dass man unsere Belange wahrnimmt, ernstnimmt und uns unterstützt.“ Das Innenministerium verwies auf Anfrage darauf, dass man sich „im regelmäßigen Austausch“ mit König befinde, um die Situation zu entspannen. Vereinbart habe man, den Standort Boostedt bis November 2024 zu erhalten, die Kapazität aber ab Dezember 2019 auf 500 Personen (in Ausnahmefällen 700) zu reduzieren. König drängt jedoch darauf, neben Boostedt und Neumünster eine dritte Landesunterkunft zu errichten.

Quelle: kn

Gruppenvergewaltigung Kleinkind (4) durch arabische Asylanten in Erstaufnahme Boostedt | 8 Jähriger musste zusehen

Aug 08

Asylbewerberunterkunft in Wallgau Hotel: Jetzt wird ein Lärmschutz nötig

Seit 2016 leben im Hotel Pax Asylbewerber.
© Joho

Unterschiedliche Tagesrhythmen sorgen für Ärger. Sie sind laut. Für den Geschmack der Nachbarn und Gäste zu laut. Das Verhalten der Bewohner der Wallgauer Asylbewerberunterkunft zwingt die Gemeinde zum Handeln.

Wallgau– Hansjörg Zahler (CSU) nimmt die Sache ernst. Schon oft sind Wallgaus Bürgermeister Klagen zu Ohren gekommen. Vor allem von Urlaubern. „Drei massive Beschwerdeschreiben“ landeten zuletzt im Rathaus, sagt er in der Gemeinderatssitzung. Es sei sogar schon vorgekommen, dass Feriengäste in der Nachbarschaft der Asylbewerberunterkunft, dem ehemaligen Hotel Pax, wegen der Lärmbelästigung wieder ausgezogen sind. Eine Situation, die ein Ort, der vom Tourismus lebt, nur schwer verkraftet. Jetzt versucht die Gemeinde, eine Lösung zu finden.

Der Bürgermeister selbst hat die Probe aufs Exempel gemacht, sich in der Nachbarschaft hingesetzt und sich selbst überzeugt. Sein Fazit: Die Flüchtlinge sind deutlich zu hören. „Ich kann verstehen, dass das nervt“, sagt er. Ihm zufolge liegt das Problem schlichtweg darin begründet, dass die rund 30 Migranten – davon etwa 20 mit so genanntem Aufenthaltstitel – andere Lebensgewohnheiten pflegen. „In der Nacht geht’s in der Küche zu wie auf dem Basar.“ Das Gespräch hat man mit ihnen schon gesucht. „Es geht dann mal wieder gut“, sagt Zahler aus Erfahrung. Dann aber würden sie wieder in alte Muster zurückfallen.

Jetzt reagiert die Kommune. „Die Gemeinde steht hinter den Bürgern“, betont der Rathauschef. Eine Idee, das Problem in den Griff zu bekommen, wurde allerdings verworfen: eine provisorische Lärmschutzwand mit Schaltafeln zu errichten. Für Zahler eine denkbar schlechte Option. „Wenn wir anfangen, die Unterkunft zu brandmarken, ist das eine Katastrophe.“ Ein völlig falsches Signal seiner Ansicht nach.

Als bessere Variante erachtet er, ein Vorhäuschen aufzubauen, das den Lärm abfängt. Die „zimmereifachliche Lösung“, die schönere. Mit rund 8000 bis 10 000 Euro wird das Vorhaben voraussichtlich zu Buche schlagen. Ausgaben, die den Gemeinde-Etat allerdings nicht belasten. „Das Landratsamt zieht mit“, berichtet Zahler in der Sitzung. Die Behörde übernimmt ihm zufolge die Kosten.

So schnell wie möglich soll die Lärmschutz-Vorrichtung aufgestellt werden. Ausgeschrieben ist der Auftrag bereits. Die Angebote, meint der Bürgermeister, müssten bald im Landratsamt eingehen.

Quelle: merkur

Aug 08

15-jähriger Syrer wieder auf freiem Fuß- Trotz Drogendelikten, Drohungen und Angriff auf Polizisten

Der 15-jährige Syrer ist auf Weisung der Staatsanwaltschaft wieder freigelassen worden. Foto/Archiv: Ralf Hirschberger/dpa

Erst fiel er wegen Drogendelikten auf, dann bedrohte er eine Gruppe Menschen auf der Freundschaftsinsel mit einer abgebrochenen Flasche und griff Polizisten im Hauptbahnhof an. Nun ist der 15-Jährige wieder auf freiem Fuß.

Potsdam – Obwohl er wahrscheinlich zwei schwere Straftaten innerhalb weniger Tage begangen hat, ist ein 15-jähriger Syrer wieder auf freiem Fuß. Ihm wird vorgeworfen, Ende Juli an einer Schlägerei auf der Freundschaftsinsel beteiligt gewesen zu sein. Bei dieser soll er unter anderem mit einer abgebrochenen Flasche auf andere Personen zugegangen sein.

Nicht einmal eine Woche später soll ein Jugendlicher aus Syrien dann auf dem Vorplatz des Potsdamer Hauptbahnhofs zwei Bundespolizisten attackiert haben. Nach Polizeiangaben hatte der 15-Jährige den Beamten dabei zunächst ein Funkgerät weggenommen und zerstört. Er lief aus dem Bahnhof und kehrte kurz darauf mit Pflastersteinen zurück, bewarf die Beamten mit einer Flasche und zückte anschließend eine Messerklinge. Die Polizisten mussten Verstärkung anfordern und mit dem Einsatz ihrer Schusswaffe drohen.

Polizei bestätigte: Es handelt sich in beiden Fällen um denselben Tatverdächtigen

Ein Polizeisprecher bestätigte den PNN jetzt auf Anfrage, dass es sich bei beiden Taten um denselben Tatverdächtigen handelt. Er ist als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen und wohnt in Potsdam. Laut einem internen Polizeivermerk, der den PNN vorliegt, ist er zudem bereits wegen Drogendelikten polizeibekannt. Nach der Tat am Hauptbahnhof war er vorläufig festgenommen worden. Anschließend wurde er vernommen, die Polizei fertigte Fotos und nahm die Fingerabdrücke des Tatverdächtigen auf. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft wurde er danach wieder freigelassen. Er wurde dann dem Jugendamt übergeben.

Quelle: pnn

Aug 08

Flüchtlinge im Jugendgefängnis: In der U-Haft wird der Kopf klar

Seit 2015 sitzen in den Jugendgefängnissen auch immer mehr Flüchtlinge. Ihre oft traumatischen Erfahrungen stellen die Sozialarbeiter und Psychologen vor Probleme – nicht nur organisatorisch.

Auf dem linken Oberarm sind zwei Herzen mit Sinuskurven tätowiert. „Das bedeutet, dass mein Herz noch schlägt“, sagt der syrische Flüchtling. Hinter ihm liegt ein weiter Weg. Damaskus, Libanon, Izmir, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn, Freiburg, Heidelberg, Schwetzingen – Jugendgefängnis Adelsheim im Odenwald. Ende September 2015 kam der Syrer in Deutschland an. Jetzt sitzt er in der JVA-Mensa.

Im Mai 2017 verhaftete ihn die Polizei, ein paar Wochen später verurteilte eine Jugendkammer ihn zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. „Trinken. Drogen. Ich war nicht so richtig in meinem Kopf“, sagt er. Immer mal wieder habe er Smartphones gestohlen, dann sei er erwischt worden. Verurteilt ist er nicht allein wegen Raub. Ob er noch andere Straftaten begangen habe? Der Häftling spricht plötzlich sehr leise. Die Frage ist ihm unangenehm. „Nein, nein.“ Die Sozialarbeiterin schaut ungläubig. Von einer Belästigung eines Mädchens will er nichts mehr wissen. „Wenn man in U-Haft ist, wacht man auf, dann wird der Kopf klar“, sagt er verlegen.

Keine Familie und kein soziales Umfeld

Seit Herbst 2015 müssen sich Vollzugsbeamte, Gefängnispsychologen und Sozialarbeiter in den deutschen Jugendvollzugsanstalten mit einer neuen Klientel beschäftigen: geflüchteten jungen Männern, die kaum Deutsch sprechen, häufig sogar Analphabeten sind und nach ihrer Haftentlassung oftmals noch schlechtere Perspektiven haben als Häftlinge ohne Fluchtgeschichte, weil sie draußen keine Familie, kein soziales Umfeld und fast immer einen ungeklärten Aufenthaltsstatus haben. Zwei Drittel aller Häftlinge im Jugendstrafvollzug in Adelsheim entstammen Einwandererfamilien. 23 Prozent sind junge Flüchtlinge, sie kommen aus Marokko, Algerien, Gambia oder Syrien. In einigen deutschen Gefängnissen verdoppelte sich die Zahl der Häftlinge ohne deutsche Staatsbürgerschaft seit Beginn der Flüchtlingskrise. Katja Fritsche, die Leiterin der Justizvollzugsanstalt in Adelsheim, sagt: „Flüchtlinge werden wegen der Fluchtgefahr schneller in U-Haft genommen. Die Haftdauer ist bei den klassischen Delikten aber kürzer. Das widerspricht dem öffentlichen Bild, dass mit den Flüchtlingen hier Monster zu uns gekommen sind. Es gibt mehr Untersuchungshaftfälle. Einen überproportional hohen Anteil an Mördern gibt es unter den Flüchtlingen im Jugendvollzug bei uns nicht.“

Die Flüchtlinge sind aufwendiger zu betreuen, doch die Jugendkriminalitätsstatistik der Haftanstalt hat dieser neue Häftlingstypus nicht grundstürzend verändert: Die meisten Flüchtlinge sind wegen Unterschlagung oder Diebstahl inhaftiert, dann folgen Körperverletzungsdelikte und Raub – vor allem von Smartphones, dem wichtigsten Statussymbol. 22 Prozent sitzen wegen Körperverletzungsdelikten. Bei den Flüchtlingen sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Ausländerrecht geringfügig höher als bei den anderen Insassen. Der Anteil der wegen Sexualdelikten Verurteilten in Adelsheim liegt – trotz Flüchtlingskrise – weiterhin bei sechs Prozent, bei den wegen Tötungsdelikten Verurteilten schwankt er zwischen 1,4 und drei Prozent. Schon Haftstrafen von zwei Jahren können ein Ausweisungsgrund sein, in Adelsheim liegen die Haftstrafen bei zwei Dritteln aller Häftlinge aber unter einem Jahr.

Seit 12 Jahren rückläufige Zahlen

Wolfgang Stelly ist der hauseigene Soziologe und Kriminologe in Adelsheim, er kennt die Statistik und hat sich seit Beginn der Flüchtlingskrise einen Überblick verschafft, wie sich die Gefängnisklientel verändert hat. Wegen des Rückgangs von Gewalterfahrungen in der deutschen Gesellschaft und aus demographischen Gründen ist der Zugang in den Jugendstrafvollzug allgemein seit zwölf Jahren rückläufig. 2015 erreichte man mit 451 Neuzugängen in den Justizvollzugsanstalten sogar einen neuen Tiefststand – dann kam die Flüchtlingskrise, und 2016 mussten hundert Häftlinge zusätzlich aufgenommen werden.

Die Justizvollzugsanstalt Adelsheim wurde zu Beginn der siebziger Jahre in einen alten Steinbruch gebaut. Die Hafthäuser, Werkstätten, Versorgungsgebäude und die Krankenabteilung sind wie Baracken über eine Hangfläche verteilt. Manches Gebäude erinnert eher an eine Maschinenfabrik. Aus fast allen Gebäuden und von fast allen Plätzen aus schauen die Häftlinge ins Tal und in den Odenwald hinab, sehen den Kirchturm der Kleinstadt. Sie sollen immer das Leben in Freiheit als anspornendes Lebensziel vor Augen haben.

„Im Vollzug der Jugendstrafe sollen die jungen Gefangenen dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, heißt es im baden-württembergischen Justizvollzugsgesetz. Der Auftrag des Jugendstrafvollzugs ist Erziehung. Im Vordergrund steht nicht die Resozialisierung, sondern erst mal das Ankommen in der Gesellschaft. Generalprävention zur Abschreckung von Straftätern spielt im Jugendstrafrecht so gut wie keine Rolle.

Keine Menschen zweiter Klasse

Für Sozialarbeiter, Justizvollzugsbeamte und die Meister in den Werkstätten ist es gar nicht so einfach, diesen erzieherischen Auftrag zu erfüllen. Der Wille der Gefängnisleitung ist da, aber die Möglichkeiten sind begrenzt. „Man kann nicht sagen, die werden ohnehin abgeschoben. Wir packen sie nicht in Watte, wir verharmlosen oder beschönigen nichts, aber wir behandeln sie nicht wie Menschen zweiter Klasse“, sagt Katja Fritsche. Die Entwurzelung, die Bindungslosigkeit, die Perspektivlosigkeit, das mangelnde Vertrauen in den Staat, das fehlende Unrechtsbewusstsein, der Verlust der Heimat tragen dazu bei, dass die geflüchteten Jugendlichen zu Straftätern werden. Sie sind aber auch der Grund dafür, dass eine Sozialisierung viel schwerer ist als bei deutschen Straftätern im Jugendalter. „Ich kann diesen Häftlingen wegen der Sprachbarriere nur in einem sehr eingeschränkten Umfang eine Verhaltens- oder tiefenpsychologische Therapie anbieten.“ Manch ein Flüchtling brauchte dringend eine Suchttherapie, auch um die Chancen des Rückfalls zu minimieren, aber weil die Mehrzahl keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, zahlen das die Krankenkassen nicht. Leider sei in den meisten Fällen, erzählt die JVA-Leiterin, auch nur die Unterbringung im „geschlossenen Regelvollzug“ möglich. Das heißt, für die Häftlinge gibt es feste Schließzeiten der Zelle, sie haben keine Entscheidungsgewalt über ihren Tag. Die Unterbringung in Wohngruppen scheitere auch wieder an den mangelnden Sprachkenntnissen.

Dennoch wird für die Häftlinge im Vollzug viel getan, um sie auf einen normalen Lebensweg zu bringen: Damit eine Verständigung halbwegs möglich wird, bietet die JVA in den ersten drei Haftmonaten Sprachkurse an, fünf Schulstunden pro Tag. Erst danach sollen die Flüchtlinge in den Werkstätten der JVA regelmäßig arbeiten. Es gibt auch ein spezielles, arabischsprachiges Anti-Gewalt-Training. Zur besseren Verständigung im Alltag stellte Katja Fritsche einen arabischsprachigen Sprachmittler ein. Zusätzlich setzt die JVA Video-Dolmetscher eines privaten Dienstleisters ein, denn einen Mandinka-Übersetzer kann die Anstalt für zwei oder drei Häftlinge aus Westafrika nicht einstellen. Die Häftlinge können auch Rat bei ehrenamtlichen islamischen Seelsorgern suchen, eine Möglichkeit, die sie aus Syrien oder Afghanistan gar nicht kennen, die sie in ihrer Verzweiflung in der Fremde aber gern annehmen. „Anders als deutsche Häftlinge im Jugendvollzug, die aus einer übersättigten Gesellschaft kommen, sind Häftlinge, die eine Flucht hinter sich haben, auch bei uns noch sehr stark mit dem Überleben beschäftigt. Deshalb wollen sie arbeiten, viele sind sehr fleißig, vor allem die aus Gambia“, sagt die JVA-Leiterin.

In einigen deutschen Justizvollzugsanstalten, etwa in Bayern, berichten die Gefängnisleiter von der Bildung schwer beherrschbarer Subkulturen, die durch die neue Klientel entstanden seien. In der Regel versuchen JVA-Leiter, wenn sie denn genug freie Zellen haben, dies durch eine geschickte Belegung zu verhindern und problematische Gruppen zu trennen. Oft sind die Anstalten aber so überbelegt, dass das nicht möglich ist. Katja Fritsche hat diese Probleme nicht erlebt: „Ja, es gibt Konflikte, aber es bilden sich immer wieder unterschiedliche Koalitionen. Dass sich Gangs bilden oder Subkulturen, beobachten wir im Jugendvollzug nicht.“

Der syrische Flüchtling mit dem Tattoo muss noch anderthalb Jahre in Adelsheim bleiben, dann beginnt die Vorbereitung auf die Entlassung. Über sein Asylverfahren hat das Bamf noch nicht entschieden. Ob er wieder in die Flüchtlingsunterkunft in Schwetzingen zurückgeht, entscheiden der Landkreis und das Regierungspräsidium. Draußen wartet niemand auf die Flüchtlinge, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben. Zurück in ihre Herkunftsländer wollen sie nicht. Denn in Algerien, Syrien oder Marokko werden Rückkehrer als Verlierer angesehen, weil schon der Aufenthalt in Europa mit persönlichem Wohlstand und Erfolg gleichgesetzt wird. Der junge Syrer arbeitet fünf Tage in der Küche der Vollzugsanstalt, er kocht ein arabisches Hackfleischgericht, das nicht nur bei den arabischstämmigen Häftlingen gut ankommt. „Vielleicht kann ich eine Ausbildung zum Koch machen“, sagt er.

Weniger Hilfe als für deutsche Häftlinge

Etwa die Hälfte der Häftlinge im Jugendstrafvollzug wird nach der Entlassung rückfällig. Ob er es einmal schafft, hängt davon ab, ob er, falls er eine Lehrstelle bekommen sollte, dort dann regelmäßig zur Arbeit kommt oder ob er sich nachts auf der Mannheimer Neckarwiese wieder mit Kumpels trifft. Weil die meisten Flüchtlinge, wenn sie aus der Haft entlassen werden, keine Bewährungsauflage haben, sondern nur zu einer „Endstrafe“ verurteilt sind, bekommen sie draußen weniger Hilfe als deutsche Häftlinge, obwohl sie eigentlich eine intensivere Betreuung brauchten. Die freiwillige Hilfe von Jugendprojekten nehmen sie ganz selten in Anspruch.

Die meisten aus dem Jugendvollzug entlassenen Flüchtlinge werden von den Städten oder Landkreisen in die Sammelunterkünfte zurückgeschickt, in denen sie vor der Festnahme gewohnt haben. Schnell geraten sie wieder in den Kreislauf von Perspektivlosigkeit, Drogenkonsum und Beschaffungskriminalität.

Auf dem Schreibtisch der Anstaltsleiterin liegt ein Buch zur Biologie des menschlichen Verhaltens mit dem Titel „Gewalt und Mitgefühl“. Der Vollzug müsse sich immer an die Veränderung der Gesellschaft anpassen, meint sie, aber „wir machen mit diesem Häftlingstypus keine signifikant anderen Erfahrungen als vor der Flüchtlingskrise.“ Dann erinnert sie daran, dass Anfang der neunziger Jahre 20 Prozent der Häftlinge im Jugendvollzug Russlanddeutsche waren. Damals befürchteten viele, dass sich diese Entwicklung verstetigen würde, dass die häufig gewalttätigen Jungs aus Kasachstan Dauergäste in Adelsheim werden könnten. Das bewahrheitete sich nicht. Heute machen Russlanddeutsche nur fünf Prozent der Jugendstrafgefangenen aus.

Quelle: FAS

Aug 08

Große Mehrheit der Deutschen gegen Staatsbesuch von Erdogan


Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will im Herbst zu einem Staatsbesuch nach Deutschland kommen. Die Reise Erdogans nach Berlin sei voraussichtlich Ende September geplant, meldete „Bild“ unter Berufung auf Regierungskreise. Quelle: WELT

Nur knapp ein Viertel der Deutschen befürwortet den offiziellen Staatsbesuch des türkischen Präsidenten in Deutschland.

  • 69 Prozent sprechen sich gegen Recep Tayyip Erdogans Besuch aus.
  • Einig sind sich in dem Thema sogar AfD- und Grünen-Wähler.

Im Herbst möchte der türkische Präsident Erdogan nach Deutschland kommen – und will laut einem Bericht der „Bild“ das ganz große Protokoll. Dazu gehören unter anderem ein Empfang durch den Bundespräsidenten mit militärischen Ehren und ein Staatsbankett. Außerdem plane er bei seiner ersten Deutschlandvisite nach Übernahme des Präsidentenamtes auch, in einer Veranstaltung zu türkischen Landsleuten sprechen.

In der Opposition war die Empörung groß. Grünen-Politiker Cem Özdemir beispielsweise fordert, Erdogan dürfe nicht wie ein demokratischer Staatschef empfangen werden. Bundesaußenminister Heiko Maas verteidigte den Staatsbesuch aber gegen die Kritik aus der Opposition. Bisher steht aber weder ein konkreter Termin fest, noch ist geklärt, ob es wirklich ein Staatsbesuch mit allen protokollarischen Elementen wie Staatsbankett und Empfang mit militärischen Ehren wird. Das Bundespräsidialamt erklärte am Montag lediglich: „Es gibt seit längerer Zeit eine Einladung an den türkischen Staatspräsidenten, Deutschland zu besuchen. Ein Termin für den Besuch steht noch nicht fest.“

Auf Maas‘ Seite sind nur wenige Deutsche: Eine große Mehrheit der Bevölkerung, 69 Prozent, spricht sich gegen einen offiziellen Staatsbesuch des türkischen Präsidenten aus. Knapp über 50 Prozent lehnen diesen komplett ab, 19 Prozent votierten mit „eher nein“. Das ist das Ergebnis des WELT-Trends, einer repräsentativen Umfrage, die exklusiv vom Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag von WELT erhoben wurde. Nur 23,9 Prozent der Befragten befürworten einen offiziellen Staatsbesuch – davon stimmten nur knapp über 10 Prozent mit „Ja, auf jeden Fall“.

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Quelle: Infografik WELT

Analysiert man die Daten nach der Wahlabsicht der Befragten, fällt auf, dass die Ablehnung des Staatsbesuches über die Parteigrenzen hinweg vorhanden ist, dabei jedoch am schwächsten bei der SPD (58,4 Prozent) und am stärksten bei der AfD (81,3 Prozent) ausgeprägt ist.

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Quelle: Infografik WELT/Quelle: Civey-Umfrage für WELT

Von den Union-Wählern stimmten 23,3 Prozent für und 69,3 gegen einen Besuch. Die Wähler der FDP und Linken sind sich relativ einig. 31,9 beziehungsweise 29,9 Prozent sprachen sich jeweils für den Erdogan-Besuch aus. Die meisten unentschlossenen Bürger versammelten die Grünen. 9,8 Prozent ihrer Anhänger waren unentschlossen.

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Quelle: Infografik WELT/Civey-Umfrage für WELT

Doch es gibt auch geographische Unterschiede. Auf die größte Ablehnung stößt der Besuch des türkischen Staatspräsidenten in dünn besiedelten und ländlichen Regionen (72,5 Prozent), wohingegen sich in Ballungsräumen und Städten immerhin 32,2 Prozent für den Erdogan-Besuch aussprechen.

Quelle: WELT

Aug 07

Die schwarze Axt

Die nigerianischen Banden haben sich als «fünfte Mafia» etabliert. Im Bild: Flüchtlingsproteste in Castel Volturno im Jahr 2008. Bild: Keystone

Im Schutze der unkontrollierten Massenmigration konnten sich neben islamischen Gotteskriegern auch kriminelle Kartelle in Europa festsetzen.

Dass die allermeisten der afrikanischen und asiatischen Neuankömmlinge in Europa keine Kriegsflüchtlinge sind, sondern Wirtschaftsmigranten im weitesten Sinne, hat sich schon länger herumgesprochen. Und dass sich unter diesen nicht nur dankbare, anpassungswillige und arbeitsfreudige Fachkräfte befinden, weiss man, wenn man den notorisch überproportional hohen Anteil Sozialhilfe beziehender Migranten zur Kenntnis nimmt. Oder spätestens seit arabische Jungmänner in der Kölner Silvesternacht hordenmässig Frauen sexuell überfallen haben.

Auch sind es nicht die wirklich Armen, die nach Europa kommen, sondern Angehörige des in den letzten Jahren auch in Afrika gewachsenen Mittelstands. Nur diese können sich die paar Tausend Dollar leisten, um die Schlepper und Transporteure zu bezahlen. Und im Schutze der unkontrollierten Massenmigration konnten sich neben islamischen Gotteskriegern auch kriminelle Kartelle in Europa festsetzen.

Fest in nigerianischer Hand ist der heruntergekommene Badeort Castel Volturno bei Neapel. 30’000 Einwohner, davon 20’000 Migranten.

Vor Kurzem berichtete der italienische Giornale von einem blutigen Kampf rivalisierender nigerianischer Gangs in Ferrara. Während dreier Tage seien mit Äxten, Macheten und Pistolen bewaffnete Nigerianer immer wieder aufeinander losgegangen und hätten die Stadt mit den weltberühmten Renaissancebauten in eine Kriegszone verwandelt. Fest in nigerianischer Hand sei auch der heruntergekommene Badeort Castel Volturno bei Neapel, berichtete im Februar der französische L’Obs. 30’000 Einwohner, davon 20’000 Migranten.

Viele junge, teils minderjährige Nigerianerinnen arbeiten als Billig-Prostituierte ihre Schlepperschulden ab; die nigerianischen Banden kontrollieren den Kokain-Handel und haben sich neben den eingeborenen Syndikaten als «fünfte Mafia» etabliert. Die nigerianische Mafia, auch «Schwarze Axt» genannt, gegründet von Ex-Militärs, sei die «mitleidloseste Mafia weltweit», urteilt der Kriminologe Alessandro Meluzzo.

In ganz Europa haben sich rechtsfreie, feindlich okkupierte No-Go-Zonen gebildet. Die Brüsseler Bürokraten haben die nationalen Grenzen geschliffen, ohne eine funktionierende Alternative zu entwickeln. Europa kann sich aus diesem Desaster nur retten, wenn die einzelnen Länder wieder die Souveränität über ihre Grenzen und ihre Migrationspolitik erobern.

Quelle: Basler Zeitung

Aug 07

Angriff auf das Kirchenasyl? Diakon prangert neue Abschiebe-Frist für Flüchtlinge an

Die Fälle von Kirchenasyl sind im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. dpa/Axel Heimken/Illustration

Für viele Flüchtlinge, denen die Abschiebung droht, ist es das letzte Mittel: das Kirchenasyl. Darunter sind viele, denen eine Rückführung in einen Dublin-Staat droht – also in das Land, das die Flüchtlinge zuerst betreten haben. In diesen Fällen greift die sogenannte „Rückführungsfrist“.

Beispiel: Deutschland stellt im Rahmen der Dublin-III-Verordnung einen Antrag an Griechenland, einen Flüchtling zurückzunehmen. Ab dem Tag, an dem Griechenland den Antrag akzeptiert, beginnt die „Rückführungsfrist“. Diese beträgt sechs Monate, in der die Behörden die Person nach Griechenland bringen müssen. Nach Ablauf dieser Frist geht die Zuständigkeit vom Dublin-Staat auf Deutschland über. Um dieses halbe Jahr zu überbrücken und der Abschiebung zu entgehen, begaben sich 2017 bundesweit über 870 Menschen in das Kirchenasyl.

Gewährt eine Kirchengemeinde einem Flüchtling Kirchenasyl, muss sie gemäß einer Vereinbarung zwischen Innenministerium und der katholischen und evangelischen Kirche aus dem Jahr 2015 ein begründetes Dossier an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) senden. In diesem wird geschildert, warum der Flüchtling nicht in den Dublin-Staat zurückkehren kann. Erkennt die Behörde einen Härtefall, wird die Person in der Regel nicht abgeschoben.

Bei einem negativen Bescheid des Dossiers war es jedoch bisher gängige Praxis, dass der Betroffene einfach so lange im Kirchenasyl blieb, bis die sechs Monate um waren. Damit waren die Dossierverfahren de facto ausgehebelt, die Menschen wurden nicht abgeschoben – entweder wegen eines positiven Dossiers oder durch den Ablauf der Frist.

Im Juni hat die Innenministerkonferenz beschlossen, das Verfahren zu ändern. Menschen, die das Kirchenasyl trotz eines negativen Dossierbescheids nicht verlassen, galten bislang nicht als „flüchtig“ – seit 1. August schon. „Flüchtig“ bedeutet: Bei Menschen, die sich der Rückführung in den zuständigen Dublin-Staat entziehen, wird die Frist, in der eine Abschiebung möglich ist, von sechs auf 18 Monate verlängert. Auf Anfrage von FOCUS Online teilt das Bamf mit: „Bund und Länder respektieren die Tradition des Kirchenasyls, halten jedoch zum Erhalt des Dossierverfahrens eine Änderung der bisherigen Praxis für erforderlich.“

Geitner: „Attacke auf das Kirchenasyl“

Doch dadurch werde „das Kirchenasyl attackiert“, sagt David Geitner, Diakon in Ottensoos bei Nürnberg, im Gespräch mit FOCUS Online. Dabei sei diese neue Regelung juristisch überhaupt nicht haltbar, erklärt er, und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. Mai dieses Jahres.

Die Richter urteilten, dass „die Sachlage […] bei einer sich im Kirchenasyl befindlichen Person, deren Aufenthalt bekannt ist, nicht mit jener vergleichbar [ist], die bei einer flüchtigen Person vorliegt“. Das bedeutet aus Sicht von Diakon Geitner: Eine Person im Kirchenasyl ist nicht flüchtig. Daraus ergebe sich eigentlich, dass auch die Frist, in der abgeschoben werden darf, nicht ohne weiteres von sechs auf 18 Monate verlängert werden kann, so Diakon Geitner.

Starke Belastung für die Flüchtlinge

Für die Menschen im Kirchenasyl sei die Verdreifachung der Frist eine starke Belastung, sagt Geitner. Er bemerke bei den beiden syrischen Flüchtlingen, die in seiner Gemeinde Schutz gefunden haben, eine Veränderung: „Sie ziehen sich immer mehr zurück, sind verschlossen und hadern damit, dass sie noch mal ein Jahr warten müssen.“ Menschen im Kirchenasyl dürfen nicht in die Öffentlichkeit, da sie dort von den Behörden aufgegriffen werden könnten. Sie sind eingesperrt, wenn auch ohne Schloss und Riegel.

Das Bamf sieht sich trotz des anderslautenden Gerichtsurteils im Recht und verweist seinerseits auf „Urteile und Beschlüsse zahlreicher Verwaltungsgerichte“. Diese besagen laut der Behörde, dass Menschen, die trotz eines abgelehnten Asylantrags im Kirchenasyl bleiben, flüchtig seien.

Bamf sieht Häufigkeit des Kirchenasyls als Problem

Aus der Antwort des Bamf auf die FOCUS-Online-Anfrage geht hervor, dass das Flüchtlingsamt die Häufigkeit der Fälle von Kirchenasyl als Problem sieht: Das Kirchenasyl solle eigentlich nur „in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten“ angewendet werden. Aus Sicht des Flüchtlingsamts ist dies offensichtlich nicht der Fall.

Bei der Vereinbarung zwischen Kirche und Innenministerium habe außerdem Einvernehmen dazu geherrscht, dass das Kirchenasyl nicht der systematischen Kritik am Dublin-System dienen dürfe. „Auch stellt das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut dar, sondern wird als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert.“ Ein unverhältnismäßiger Gebrauch gefährde diese Tradition, so das Bamf in einer schriftlichen Stellungnahme.

Bamf: zu viele Fälle von Kirchenasyl?

Eine Auswertung der Kirchenasylfälle der letzten Jahre habe ergeben, dass eine Änderung notwendig sei, „damit Sinn und Zweck des vereinbarten Abkommens erreicht werden“. Im Klartext: Das Bamf kritisiert, dass das Kirchenasyl zu viele Abschiebungen in Dublin-Staaten verhindert hat. Durch die neue Frist von 18 Monaten versucht das Bamf offenbar, die Fälle zu reduzieren, in denen Flüchtlinge die Zeit einfach aussitzen, in der sie nicht abgeschoben werden können.

Wenn sich die Kirchengemeinden an die von Kirchen und Innenministerium vereinbarten Vorgaben hielten, unter anderem an die fristgerechte Einreichung des Dossiers, gelte jedoch immer noch die sechsmonatige Frist, so das Bamf.

Neue Regelung dürfte gar nicht angewendet werden

Diakon Geitner widerspricht: Bei den beiden Syrern, die er im Kirchenasyl betreut, habe man sich an alle Vorgaben gehalten, trotzdem gelten die 18 Monate. „Es gibt keine andere Lösung für die beiden. Sie wollen und können nicht zurück nach Italien, sie haben Familie in Deutschland. Und nach Syrien können sie auf gar keinen Fall zurück – das Kirchenasyl ist die einzige Möglichkeit“, sagt er.

Erstaunlich an diesem speziellen Fall ist die Tatsache, dass die ab 1. August gültige Regelung zur Frist für Abschiebungen in diesem Fall überhaupt angewendet wird: Die Flüchtlinge sitzen schon seit Februar im Kirchenasyl, sie dürften von der neuen Praxis also eigentlich überhaupt nicht betroffen sein, erklärt Geitner. „Vorauseilender Gehorsam“, sagt er. Anders könne er es sich nicht erklären, dass die beiden Syrer in Ottensoos 18 Monate lang abgeschoben werden können.

Die beiden Syrer wollen nun gegen diese Entscheidung klagen, so der Diakon, aber: Das Bamf stelle sich quer. „Wir warten seit vier Wochen auf den Bescheid vom Bamf, dass die Frist verlängert wurde.“ Mündlich habe das Flüchtlingsamt gegenüber einem Anwalt zwar erklärt, dass die 18 Monate gelten würden, ein entsprechendes Schreiben fehle jedoch. „Und ohne etwas Schriftliches können wir nicht vor Gericht gehen“, sagt Geitner und lacht freudlos auf. „Galgenhumor“, sagt er. „Anders hält man das ja nicht mehr aus.“

Quelle: Focus

Aug 07

Ladeninhaberin verweigert „Asylanten“ mit Zettel den Zutritt


Diesen Zettel hing eine Ladenbesitzerin im bayerischen Töging aus.
Foto: Toni Brandl Alt-Neuöttinger Anzeiger/Passauer Neue Presse

In Bayern hat eine Ladenbesitzerin ein Schild aufgehängt, auf dem sie „Asylanten“ für unerwünscht erklärt hat. Die Polizei ermittelt.

Töging.  Töging ist ein beschauliches bayerisches Städtchen an der Grenze zu Österreich. 9000 Einwohner leben in dem Ort, in dem es für gewöhnlich eher gemächlich zugeht. Doch seit ein paar Wochen ist es vorbei mit der bayerischen Gemütlichkeit. Der Ort ist in aller Munde. Schuld daran ist ein Zettel, den eine Besitzerin an der Tür ihres Esoterikladens geklebt hat.

Darauf heißt es: „Achtung! Collectiv-Maßnahme: Wir wünschen keine Asylanten als Kundschaft in unserem Ladenlokal!“. Besitzerin Birgit Bachhammer habe sich zu diesem Schritt gezwungen gesehen, weil es in ihrem Laden „12 Planeten“ vermehrt zu Diebstählen gekommen sei. Insgesamt sei ihr ein Schaden von 400 Euro entstanden, wie die „Passauer Neue Presse“ zunächst berichtete.

Ladenbesitzerin hält sich nicht für rassistisch

Sie sei sich „sehr sicher“, dass dafür „Asylanten“ verantwortlich gewesen seien, wie sie jetzt im Interview im „Frühstücksfernsehen“ von Sat.1 sagt. Der Entschluss, den Zettel aufzuhängen, sei an einem Tag gefallen, an dem ihr etliche Waren geklaut worden seien und nur Flüchtlinge ihren Laden besucht hätten. Sie seien körperlich auf sie zugegangen, hätten Drohgebärden von sich gegeben.

Sie sei keine Rassistin, sagt sie. „Das ist mein Geschäft, irgendwie musste ich dieses Problem für mich regeln. Ich habe Angst gehabt, mein Mann hatte Angst gehabt.“ Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass sie durch den Zettel, der Flüchtlinge als Diebe pauschalisiert, heftige Reaktionen aus dem Ort auf sich zieht, sagt sie.

Anzeige wegen Volksverhetzung

Viele Bewohner aus Töging schildern gegenüber Sat.1, dass sie empört über den Zettel seien. „Es ist nicht der richtige Weg, so dagegen vorzugehen“, sagte unter anderem eine Frau.

Auf Ladenbesitzer Bachhammer werden womöglich weitere Konsequenzen zukommen. Bei der Antidiskriminierungsstelle in Berlin sei eine Anzeige eingegangen, berichtet Sat.1. Auch die Polizei hat Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgenommen. Der Zettel wurde mittlerweile abgehängt.

Quelle: morgenpost

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