Mai 15

Bub (9) bedrohte Kinder mit Messer: „Meine Aufgabe ist, Menschen zu töten“

Hier soll sich am 17. April der Vorfall ereignet haben: Ein 9-jähriger Schüler soll mit einem Messer andere Schulkinder bedroht haben. Bild: rokl

Ein anonymes Schreiben besorgter Eltern mit dem Betreff „Bedrohung mit Messer in der Schule“ erreichte gestern die Redaktion der OÖN. Ein Schüler mit Migrationshintergrund habe andere Schüler mit einem Messer bedroht und gesagt, dass Gott ihm das befohlen habe, so die Angabe der anonymen Verfasser.

Diesen Vorfall, der sich Mitte April ereignete, bestätigt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf OÖN-Anfrage. Allerdings habe er sich nicht in der Schule, sondern auf einem Fußweg im Stadtgebiet von Ried abgespielt.

Laut Ebner habe der erst neunjährige Bub mit türkischen Wurzeln ein altes Küchenmesser auf dem Nachhauseweg von der Schule gefunden. „Er gibt auch zu, die etwas älteren Schüler damit bedroht zu haben. Er sei gehänselt worden, die Drohung habe er aber nicht ernst gemeint, sagte der Bub in der Vernehmung“, so Ebner.

Noch nicht strafmündig

Die Kinder soll der Neunjährige mit den Worten „Ich habe schon meinen Vater und meine Mutter getötet, meine Aufgabe ist es, Menschen zu töten“, bedroht haben. Eine Strafe droht dem Neunjährigen nicht. „Der Abschlussbericht ist kurz vor der Fertigstellung. Da der Bub nicht strafmündig ist, wird das Verfahren von uns eingestellt. Die Ermittlungen haben nicht ergeben, dass er von seinen Eltern zu dieser Tat angestiftet wurde. Die Jugendwohlfahrt erhält von uns den Abschlussbericht“, so Ebner.

Auch die Schule der bedrohten Kinder bestätigt den Vorfall auf OÖN-Anfrage. Direktorin Irene Horn sagt, dass sich die bedrohten Kinder aus der ersten NMS-Klasse einer Lehrerin anvertraut hätten und dieser das Messer, das sie nach dem Vorfall mitgenommen haben, übergeben hätten.

„Dürfen nichts verschweigen“

Diesen Vorfall dürfe man nicht unter den Teppich kehren: „Auch wenn der Bub noch unmündig ist, dürfen wir das nicht verschweigen. Ich habe den Vorfall zur Anzeige gebracht“, sagt die Direktorin. Sie kennt die Details des Vorfalls, denn einer der Schüler habe alles mit dem Handy gefilmt. „Es hat ausgesehen wie in einem Action-Film, der Bub hat offenbar zu viele solche Streifen gesehen“, sagt die Direktorin.

Dass der Bub bei der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendwohlfahrt) der BH Ried kein Unbekannter ist und als Problemkind gilt, konnte Bezirkshauptmann-Stellvertreter Gerhard Obermair nicht bestätigen. Er sagte, noch sei kein Bericht eingelangt, aber sobald die Erhebungen abgeschlossen seien, werde Kontakt mit den Eltern aufgenommen und die Situation hinterfragt und erkundet. „Danach wird entschieden, ob aus Sicht der Jugendwohlfahrt Betreuungen notwendig sind.“ Dass vom Neunjährigen „besondere Gefahr“ ausgehe, habe auch die Polizei nicht bestätigen können, sagt Gerhard Obermair im Gespräch mit den OÖNachrichten.

„Kein brutaler Rabauke“

Auch die Schulleitung jener Rieder Volksschule, die der Neunjährige besucht, zeigt sich betroffen vom Vorfall. Man beteuert aber, der Bub sei „kein brutaler Rabauke“. Wie diese absolut bedauerliche Situation zustande gekommen sei, könne man sich nicht erklären. Gespräche mit den Eltern des Buben hätten bereits stattgefunden, sagt die Schulleitung auf Anfrage.

Quelle: nachrichten.at

Mai 15

Nach Messerattacke auf Schwangere: Kind kommt gesund auf die Welt

Der Zustand der niedergestochenen Frau hat sich stabilisiert, ist aber weiterhin kritisch.

Bischofsheim – Nach einer Messerattacke auf eine schwangere Frau in Bischofsheim ist deren Kind gesund auf die Welt gekommen.

„Der Zustand der Frau selbst hat sich stabilisiert, ist aber immer noch kritisch“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Darmstadt am Dienstag. Der mutmaßliche Täter sollte noch am selben Tag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die Tat hat er gestanden, zu dem Motiv machte der 23-Jährige jedoch keine Angaben. Er und sein 38 Jahre altes Opfer lebten in derselben Flüchtlingsunterkunft in Bischofsheim, beide stammen aus Afghanistan.

Am Montagmittag hatte er sie mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt. Dann ergriff er die Flucht, er konnte jedoch kurz darauf festgenommen werden.

Die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht. Zunächst waren die Ermittler von einer Verwandtschaft zwischen Täter und Opfer ausgegangen, dies bestätigte sich jedoch nicht.

Fotos: Wiesbaden112

 

Quelle: Tag24

Mai 15

Friedenspreis für Merkel – Lob für „unpopuläre“ Grenzöffnung

Zwei Päpste haben sie schon, ebenso der Dalai Lama und nun auch Angela Merkel: Die Bundeskanzlerin wurde in Italien mit der „Lampe des Friedens“ ausgezeichnet. Ausdrücklich gelobt wurde Merkels Flüchtlingspolitik.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat dazu aufgefordert, die Europäischen Union weiterzuentwickeln, um weltweit Konflikte besser zu bekämpfen. „Frieden gibt es nicht umsonst, Frieden verlangt Arbeit“, sagte Merkel im italienischen Assisi. Dort wurde sie mit der „Lampe des Friedens“ ausgezeichnet.

Verliehen wird der Preis vom Orden der Franziskaner, ausgezeichnet werden sollten Merkels europapolitische Verdienste. Der Preis würdige aber auch ihre Entscheidung, während der Flüchtlingskrise von 2015 die Grenzen zu öffnen, sagte der Kustos des Franziskanerkonvents von Assisi, Mauro Gambetti.

An der Zeremonie in der Basilika San Francesco in Umbrien nahm auch Merkels Ehemann Joachim Sauer teil. Die Laudatio hielt Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos. Er selbst war Ende 2016 für den Friedensvertrag zwischen der kolumbianischen Regierung und den Farc-Rebellen mit der Lampe des Friedens ausgezeichnet worden.

Merkel, die „ruhige Supermacht“

Merkel habe „mit richtigen, aber nicht immer populären Entscheidungen“ im Geist der Solidarität gehandelt, sagte Santos im Hinblick auf die Öffnung der Grenzen für syrische Flüchtlinge, die auf dem Höhepunkt der Krise aus der Türkei über Griechenland nach Deutschland strömten. Die Bundeskanzlerin handle im Bewusstsein, dass die Ausübung von Macht dazu dienen müsse, „im Geist der Solidarität und des Altruismus Chancen für die Schwächsten zu schaffen“, betonte Santos. Er bat Merkel anschließend um Unterstützung für den kolumbianischen Friedensprozess.

Auch Italiens scheidender Ministerpräsident Paolo Gentiloni fand in einem Grußwort lobende Worte für die Bundeskanzlerin. Merkel sei eine „ruhige Supermacht“, so der Italiener.

Unter Verweis auf den Weg der EU in den vergangenen Jahrzehnten mahnte Gentiloni, es gelte, die Errungenschaften zu verteidigen, und den Jugendlichen, die diese Entwicklung nicht persönlich miterlebt hätten, Antworten zu geben.

Merkel selbst fand in ihrer Dankesrede nicht nur versöhnliche Worte. Frieden zu schaffen sei die „vornehmste Aufgabe der Politik“, sagte die Bundeskanzlerin im Hinblick auf die Lage in Syrien, die russische Annexion der Krim und den US-Ausstieg aus dem Atomabkommen mit dem Iran. Die Annexion der Krim etwa nannte sie einen „tiefen Einschnitt“. Dass die europäische Integration ein Friedensprojekt sei, sei vielen heute nicht immer bewusst, hieß es weiter. Wenn man sich die wechselvolle Geschichte des Kontinents vor Augen halte, werde dies aber klar, betonte sie auch im Hinblick auf die Flüchtlingskrise.

Als Voraussetzung für die Lösung von Konflikten nannte die Bundeskanzlerin Akzeptanz von Vielfalt. Dafür sei Respekt erforderlich. „Den können wir nur gewinnen, wenn wir bereit sind, über den Tellerrand hinwegzuschauen“, mahnte die Kanzlerin.

Die Lampe des Friedens der Franziskaner wurde erstmals 1981 an den polnischen Gewerkschaftsführer Lech Walesa verliehen. Bei Besuchen in Assisi erhielten zudem die Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. sowie Persönlichkeiten wie Mutter Teresa, der Dalai Lama, Palästinenserpräsident Jassir Arafat und der israelische Präsident Schimon Peres die Auszeichnung.

Merkel versprach ihren Laudatoren, den Preis auf ihrem Schreibtisch aufzustellen. Die Friedenslampe ist eine Nachbildung der gläsernen Öllampe, die beständig am Grab des heiligen Franz von Assisi(1181/82–1226) brennt.

Deutschland, für Flüchtlinge ein „komisches Land“

Im Anschluss an die Verleihung gab es noch eine Diskussion zwischen Merkel und Santos mit Franziskanernovizen und Jugendlichen aus aller Welt. Auch dort warnte die Bundeskanzlerin vor Populismus. „Lassen Sie sich nicht verführen“, sagte sie. Einfache Lösungen für komplexe Probleme gebe es nicht. Es gebe nicht den Italiener, den Deutschen und den Griechen. „Sobald wir in Stereotype verfallen, zerstören wir Europa.“

Auch Integration von Flüchtlingen sei „keine Einbahnstraße“. Diese müssten vieles lernen und seien „in den allermeisten Fällen“ dazu bereit, sagte Merkel.

Die Menschen in den Zielländern müssten sich jedoch auch in die Lage von Flüchtlingen versetzen. Für viele von ihnen stelle sich Deutschland gewiss als „sehr komisches Land“ dar, solange niemand ihnen erkläre, warum Dinge dort auf eine bestimmte Weise getan würden.

Quelle: welt

 

Mai 15

Messerstecherei in Asyl-Heim! Mann geht auf Mitbewohner los

Der 33-Jährige soll einen anderen Asylbewerber mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt haben. (Symbolbild)

Aichach – In der Aichacher Asylunterkunft ist am Sonntag ein Streit unter Asylbewerbern eskaliert. Dabei wurde ein Mann mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt. Nun wurde Haftbefehl gegen einen 33-jährigen Nigerianer erlassen.

Wie die Polizei am Montag mitteilte, wird dem Mann versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Der Mann soll sich am Sonntag mit einem 35-Jährigen gestritten und diesen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.

Auslöser für die Attacke war ein vorangegangener Streit zwischen den 30 und 31 Jahre alten Lebenspartnerinnen der Männer über die Zubereitung von Speisen.

Als sich die Männer einmischten, eskalierte die Auseinandersetzung.

Quelle: Tag24

Mai 15

Journalistin Dunja Hayali erhält Bundesverdienstkreuz

Die Journalistin Dunja Hayali wird für ihr Engagement gegen Rassismus mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet. Quelle: dpa

Sie engagiert sich ehrenamtlich gegen Fremdenfeindlichkeit und zeigt als Betroffene, dass man nicht wegschauen sollte. Nun wird die Journalistin Dunja Hayali für ihren Einsatz mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Berlin

Die TV-Moderatorin Dunja Hayali erhält für ihr Engagement gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Hayali sei nicht nur als kritische Journalistin aktiv, sondern engagiere sich auch ehrenamtlich, heißt ess in der Begründung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Zeigt, dass Rassismus nicht hingenommen werden darf

Immer wieder mache sie öffentlich, wie sie in sozialen Medien wegen ihrer Herkunft und ihres Engagements beleidigt und bedroht werde. „Als Betroffene zeigt sie damit eindringlich, dass Hass in der politischen Auseinandersetzung nicht tatenlos hingenommen werden muss.“ Hayali ist als Tochter irakischer Eltern in Deutschland geboren.

Ordensverleihung am Dienstag, 22. Mai

Anlass der Ordensverleihung am Dienstag nächster Woche (22. Mai) ist der Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes. Die zwölf Frauen und zwölf Männer, die ausgezeichnet werden, engagierten sich in vielfältiger Weise für die freiheitliche Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Gewalt, heißt es weiter.

Verdienstorden auch für Schriftstellerin Juli Zeh

Der jüngste Ordensträger ist 20, der älteste 90 Jahre alt. Neben Hayali (43) werden unter anderen der Autor und TV-Journalist Peter Merseburger (90), der frühere FAZ-Herausgeber Günther Nonnenmacher (69) und die Schriftstellerin Juli Zeh (43) ausgezeichnet.

Quelle: ostsee zeitung

Mai 15

Nach Erdogan-Fotos: Mehrheit für Ausschluss von Özil und Gündogan aus Nationalelf

Mesut Özil (l.) und Ilkay Gündogan im Trikot der Deutschen Nationalmannschaft imago/MIS

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen hat sich bei einer repräsentativen Umfrage für FOCUS Online für den Ausschluss von Mesut Özil und Ilkay Gündogan aus der deutschen Nationalelf ausgesprochen. Die beiden Fußballer-Spieler hatten sich in London auf Einladung des umstrittenen türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan mit ihm fotografieren lassen.

Die Frage des Meinungsforschungs-Unternehmens Civey lautete: „Sollten Gündogan und Özil nach ihrem Treffen mit Präsident Erdogan weiter für die deutsche Nationalmannschaft spielen?“ 58 Prozent antworteten darauf mit „Nein, auf keinen Fall“, 22 Prozent mit „Eher nein“. Nur 7,2 Prozent antworten „Ja, auf jeden Fall“, 7,1 Prozent mit „Eher ja“, 5,2 Prozent hingegen mit „Unentschieden“.

Der Fototermin in einem Londoner Hotel hatte in Sport und Politik zu massiver Kritik geführt, da Erdogan wegen der Vorwürfe zahlreiche Menschenrechtsverletzungen heftig umstritten. Die Anschuldigungen betreffen vor allem die Art und Weise, wie Erdogan die Ermittlungen zur Urheberschaft des gescheiterten Putschversuchs gegen ihn im Juli 2016 als Vorwand nutzt, politisch unliebsame Gegner mundtot zu machen.

Civey

Erst Mitte April hat das von Erdogans AKP dominierte Parlament zum siebten Mal die Verlängerung des Ausnahmezustandes beschlossen. Erdogan kann daher weiter per Dekret regieren. Mehr als 50.000 Menschen sind inhaftiert, über 150.000 Staatsbedienstete wurden suspendiert oder entlassen. Im vergangenen Jahr setzte er ein Verfassungsreferendum durch, das die Gewaltenteilung in der Türkei aufhebt und die Stellung des Staatspräsidenten weiter stärkt.

Nachdem Erdogan vor kurzem die geplante Parlamentswahl von November 2019 auf den 24. Juni 2018 vorgezogen hat, begann in der Türkei von einem Tag auf den anderen der Wahlkampf. Cem Özdemir, langjähriger Vorsitzender der Grünen, warf den beiden Fußballern vor, sie hätten sich von Erdogan für ein Wahlkampfmanöver „missbrauchen lassen“.

Informationen zur Methodik

Das Meinungsforschungsinstitut Civey berücksichtigte für das Gesamtergebnis die Antworten von 5.057 bevölkerungsrepräsentativ ausgewählten Befragten vom 15. Mai 2018. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 2,5 Prozent. Das Ergebnis ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Alle berücksichtigten Befragten haben sich bei Civey registriert und wurden durch soziodemographische Angaben verifiziert. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie in den Civey-FAQs oder im Civey-Whitepaper .

Quelle: focus

Mai 14

Nach Protest von Muslimen: Brauerei bricht Kronkorken-Aktion zur Fußball-WM ab

Die Diskussion habe extreme Formen angenommen (Symbolbild)

Wegen eines heftigen Streits um Kronkorken mit der Flagge von Saudi-Arabien hat die Mannheimer Privatbrauerei Eichbaum eine Aktion zur Fußball-Weltmeisterschaft beendet. Das Unternehmen hatte die Fahnen der 32 WM-Teilnehmer auf Kronkorken gedruckt – und erntete nach eigenen Angaben Protest von Muslimen.

Diese hätten kritisiert, dass die Fahne von Saudi-Arabien – auf der ein religiöses Glaubensbekenntnis stehe – im Zusammenhang mit Alkohol gezeigt werde. Die Brauerei entschuldigte sich zunächst per Facebook, dort brach aber dann eine massive Debatte verschiedener Lager los.

„Die Diskussion um die saudi-arabischen Kronkorken nahm Formen an, die den Rahmen der freien Meinungsäußerung überschritten“, teilte die Brauerei am Freitag mit. „Auf Anraten der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und des zuständigen Staatsschutzes ist es unser Anliegen, weiteren möglichen Beleidigungen vorzubeugen. Darüber hinaus haben wir entschieden, die weitere Produktion mit den Länderkorken einzustellen.“

Mitarbeiter seien dabei, Paletten im Handel zu sichten und die betroffenen Flaschen auszusortieren, hieß es. Zuvor hatte die Zeitung „Mannheimer Morgen“ über den Fall berichtet.

Quelle: Focus

Mai 14

Schwester mit Kampfmesser getötet – Details der Anklage

© APA/ Neubauer, privat

Wie ÖSTERREICH berichtet, passierte die Bluttat im Kreise einer afghanischen Zuwandererfamilie in einem Hinterhof im 10. Bezirk, wohin der in U-Haft sitzende Hikmatullah (für den die Unschuldsvermutung gilt) seine Schwester gedrängt hatte. Was für einen eiskalt geplanten Ehrenmord spricht, ist der Umstand, dass der Beschuldigte an dem gar nicht so kalten Septembermorgen Handschuhe und eine zweite Schicht an Kleidungsstücken trug. Und ein Kampfmesser mit sich führte, das er vergraben und kurz vor der Tat ausgegraben hatte – immerhin war ein Waffenverbot über ihn verhängt gewesen. Also hatte er mit der Waffe etwas ganz Spezielles vorgehabt – nämlich seine Schwester zu töten, die gegen den Willen der Eltern von zu Hause ausgezogen war und einen Lover hatte.

Verantworten muss sich Hikmatullah als Erwachsener: Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Mann im Tatzeitraum 21 Jahre und drei Monate alt war. Und nicht 19, wie er beteuert. Sein Anwalt Niki Rast hat gegen die Anklage – vor allem wegen der Alters­frage – Einspruch erhoben.

Quelle: oe24

Mai 14

Razzia: Waffen bei Berliner Islamisten entdeckt

Kriegsgerät: Von der Polizei beschlagnahmte Schnellfeuergewehre. Foto: dpa/Polizei Berlin

Bei einer Razzia im Umfeld eines mutmaßlichen Islamisten haben Polizisten in der Nacht zum Mittwoch vier Orte in Berlin durchsucht. Bei dem Großeinsatz in den Bezirken Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf beschlagnahmten die Beamten Revolver, Waffenteile und zwei Sturmgewehre AK47 sowie mehrere Hundert Schuss scharfer Munition. In einer Shisha-Bar in Kreuzberg nahmen die Beamten Ömer A. fest, einen 40-jährigen Deutschen türkischer Herkunft.

Er stehe im Verdacht, dem islamistischen Umfeld anzugehören, erklärten Generalstaatsanwaltschaft und Polizei. Es habe die Besorgnis bestanden, dass die Waffen für Anschläge genutzt werden könnten. Das Drogendezernat des Berliner Landeskriminalamtes war auf seine Spur gekommen. Am 28. Juni hatten die Fahnder in Charlottenburg einen Rauschgiftdealer festgenommen.

As-Sahaba-Moschee in der Weddinger Torfstraße

Der 27-Jährige hatte Marihuana, Amphetamin in zweistelliger Liter- und Kilogrammzahl, Tausende Ecstasy-Tabletten und hundert Gramm Kokain gehortet. Die Polizisten fanden bei ihm auch acht scharfe Schusswaffen, darunter ein Sturmgewehr und eine Schrotflinte. Der Dealer kam in Untersuchungshaft und wurde dort weiter vernommen, weil die Ermittler wissen wollten, wo er seine Waffen her hatte.

 


Zu den Fund gehören auch mehrere Kisten Munition.
Foto: Polizei Berlin

Die weiteren Ermittlungen ergaben dann Hinweise auf den 40-jährigen Ömer A. Die Fahnder begannen, den 40-Jährigen und sein Umfeld verdeckt zu observieren. Sie stellten zwar fest, dass er nicht mit Drogen handelte, jedoch über scharfe Schusswaffen verfügte. Und Ömer A. besuchte regelmäßig eine radikale Moschee. Nach Informationen der Berliner Zeitung handelt es sich um die As-Sahaba-Moschee in der Weddinger Torfstraße.

Aggressivität und Waffenbesitz

Die Moschee ist dem Verfassungsschutz seit Jahren als Treffpunkt der salafistischen Szene bekannt. Dort finden nach Angaben der Behörde regelmäßig „Islam-Seminare“ statt, in denen salafistische Ideologie vermittelt wird. In letzter Zeit stellten die Fahnder bei Ömer A. eine „gesteigerte Gewaltbereitschaft“ fest. Sie habe sich nicht auf eventuell geplante islamistische Anschläge bezogen, hieß es bei der Polizei.

Er habe sein direktes Umfeld bedroht. Laut einem Polizeisprecher gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass der 40-Jährige oder jemand aus seinem Umfeld einen Anschlag plante. Seine Besuche einer Salafisten-Moschee, seine Aggressivität und sein Waffenbesitz veranlassten die Generalstaatsanwaltschaft schließlich, gegen den 40-Jährigen vorzugehen. Die Fahnder durchsuchten seine zwei Wohnungen, sein Büro sowie die Wohnung seiner Ex-Frau.

Geldwäsche mit Briefkastenfirmen

Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft stellten sie 20 bis 30 Kisten Munition sicher. Ömer A. sollte noch am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden. Der 40-Jährige ist bereits vorbestraft. Im März dieses Jahres verhängte ein Gericht gegen ihn eine Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. In der Verhandlung gab er an, er sei von Beruf „Verkäufer“.

Die Ermittler versuchen jetzt unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse des Festgenommenen zu ergründen. Er hatte offenbar ein Geflecht von Briefkastenfirmen – darunter Immobilien- und Baufirmen. Es besteht der Verdacht, dass sie für Geldwäsche aus kriminellen Geschäften genutzt wurden.

Eines der vier von der Polizei aufgesuchten Objekte im Bezirk Reinickendorf ist ein heruntergekommenes Wohnhaus am Ritterlandweg; an diese Adresse wird die Post für Ömner A. geschickt. Die Bewohner haben ihn dort nie gesehen. Zwar hat er dort einen Briefkasten und eine spartanisch eingerichtete Wohnung. Doch diese wurde von ihm nie genutzt.

Mai 14

Neues Polizeigesetz in NRW : „An der Grenze zum Unrechtsstaat“

Ein hessischer Polizist beim Training mit dem Taser (Archiv).

Mit einem überarbeiteten Polizeigesetz will die NRW-Landesregierung den Ordnungshütern neue Rechte verschaffen. Das stößt auf heftige Kritik von Opposition, Datenschützern – und Fußballfans.

Die NRW-Regierung will im Wettbewerb der Bundesländer an der Spitze mitmischen – allem voran beim Thema Sicherheit. Im Wahlkampf hatte die CDU dem Thema Priorität eingeräumt, nun versucht sich das Innenministerium unter Herbert Reul (CDU) an einem Polizeigesetz, mit dem NRW eines der härtesten Sicherheitsgesetze in Deutschland hätte. Mehr Befugnisse hätten Polizisten dann vielleicht noch in Bayern, wo die CSU ebenfalls ein neues Polizeigesetz durchsetzen will.

Reul setzt dabei vor allem auf Gefahrenabwehr. In einem überarbeiteten Gesetzesentwurf sollen die Bezeichnungen „drohende Gefahr“ und „drohende terroristische Gefahr“ eingeführt werden. Diese neuen Begriffe bilden zum Teil die Grundlage für weiterreichende Kontroll- und Überwachungsbefugnisse für Polizeibeamte in NRW.

Was wären die Veränderungen durch das neue Polizeigesetz?

  • Die Polizei dürfte künftig verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen durchführen. Dabei dürften auch Fahrzeuge und deren Inhalt kontrolliert und durchsucht werden. Die Maßnahme ist aus anderen Bundesländern als Schleierfahndung bekannt.
  • Öffentliche Plätze dürften häufiger und verstärkt mit Videokameras beobachtet werden, und zwar schon dann, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass dort Straftaten vorbereitet oder begangen werden könnten. Bislang mussten dafür am fraglichen Ort in der Vergangenheit bereits häufig Straftaten begangen worden sein.
  • Präventiv und ohne Wissen der betroffenen Personen dürften Telefonate und mobile Kommunikation (zum Beispiel SMS oder WhatsApp-Nachrichten) mitgehört und mitgelesen werden. Dafür dürften die Beamten auch in die Systeme der mobilen Endgeräte eingreifen und eine als „Bundestrojaner“ bekannte Software installieren. Dafür notwendige Zugänge müssen die Mobilfunkanbieter den Ermittlern gewähren. Allerdings ist in der bundesweit geltenden Strafprozessordnung bereits festgelegt, wann solche Schritte erlaubt sind, mindestens auf Bundesebene (Bundespolizei/Bundeskriminalamt) ist diese Befugnis bereits zum Einsatz gekommen..
  • Ebenfalls präventiv und für bis zu drei Monate dürften Aufenthalts- und Kontaktverbote zu anderen Personen ausgesprochen werden.
  • Der Aufenthaltsort von Verdächtigen dürfte elektronisch überwacht werden (beispielsweise durch die sogenannte Fußfessel).
  • Verdächtige dürften statt bislang maximal 48 Stunden künftig länger in Gewahrsam genommen werden: eine Woche lang (etwa bei Verstoß von Hooligans gegen Platzverweise), zehn Tage lang (bei häuslicher Gewalt) oder sogar 28 Tage lang (bei drohender terroristischer Gefahr).
  • Müssen Kontrollen zur Identitätsfestellung bislang nach zwölf Stunden abgeschlossen sein, könnten Kontrollierte künftig bis zu sieben Tage festgehalten werden.
  • Außerdem dürften Polizisten künftig Distanz-Elektroimpulsgeräte, besser bekannt als „Taser“, tragen und einsetzen.

Was sagt die Landesregierung?

Innenminister Reul verteidigt die geplanten Gesetzesänderungen vehement: „Wenn wir terroristische Gefährder erwischen wollen, während sie planen, müssen wir frühzeitig wissen, was die vorhaben.“ Deshalb sei eine Überwachung der Kommunikationskanäle genauso unerlässlich wie die Ausweitung der präventiven Kontrollen und Ingewahrsamnahmen.

„Wenn ich die Wahl habe, einen mit einer falschen Nachricht vielleicht einen Tag zu lange im Gefängnis zu haben, oder zu verhindern, dass eine Bombe hochgeht und 100 Menschen tot sind, dann entscheide ich mich dafür, das Leben der Menschen zu sichern“, sagte Reul in einer Debatte im NRW-Landtag Ende April. Sein Ziel ist es, das Gesetz noch vor Beginn der Sommerpause am 16. Juli zu verabschieden, dann würden die Änderungen ab Herbst in Kraft treten.

Was sagt die Opposition?

„Die Einschränkung unserer Bürger- und Freiheitsrechte wird teilweise mit verfassungswidrigen Regelungen bezahlt“, sagt Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Grünen. Besonders kritisch sei die Ausweitung der Haftzeit auf bis zu vier Wochen ohne Verurteilung und auf Grundlage von Prognosen. Damit werde die geltende Rechtsnorm „Im Zweifel für den Angeklagten“ quasi außer Kraft gesetzt.

Um eine Überprüfung des Gesetzentwurfs durch den Verfassungsgerichtshof in Münster zu veranlassen, bräuchten die Grünen im Landtag die Stimmen der SPD. Dort sieht man die geplanten Gesetzesänderungen ebenfalls kritisch und fordert eine Entschärfung des Gesetzes. „Mit der Einführung des Begriffs der ‚drohenden Gefahr‘ ist jeder Bürger in NRW betroffen. Die Polizei soll schon eingreifen dürfen, wenn irgendwann etwas möglicherweise mal gefährlich werden kann“, sagt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Sollte der Begriff „drohende Gefahr“ weiter Bestand haben, droht Ganzke mit einer Verfassungsklage. Zuvor will die SPD jedoch eine große Anhörung am 7. Juni abwarten. Für die Sitzung hat die Fraktion drei Sachverständige eingeladen, die Juristen sollen die Verfassungskonformität des Gesetzes bewerten.

Der AfD indes geht der Entwurf nicht weit genug. Sie hatte bereits im November einen eigenen Vorschlag eingebracht und darin unter anderem einen Freiheitsentzug von bis zu drei Monaten gefordert. Der Entwurf wurde von den übrigen Parteien abgelehnt.

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Was sagen die Kritiker?

Gegen die Pläne der Regierung formiert sich auch aus der Bevölkerung und von Datenschützern Widerstand. Die Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block übt scharfe Kritik: „Die Maßnahmen und heimlichen Eingriffe richten sich in aller Regel gegen eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen“, sagt Bock auf Anfrage unserer Redaktion. Gegen die geplante Ausweitung der Videoüberwachung habe sie „durchgreifende datenschutzrechtliche Bedenken“, die Überwachung der Telekommunikation nennt sie einen „schweren Eingriff ins Grundgesetz“.

Block kritisiert, dass die Polizei durch das neue Gesetz zunehmend die Arbeit der Nachrichtendienste übernehme. „Es droht ein Paradigmenwechsel hin zu einer Polizei, die auch außerhalb ihrer kriminalpolizeilichen Aufgaben zunehmend mit repressiven Befugnissen ausgestattet ist“, sagt Bock. Sie vermisst eine Bestandsaufnahme des bislang gültigen Gesetzes und der Polizeiarbeit, um zu beurteilen, „ob die bereits bestehenden Eingriffsbefugnisse vielleicht auch nur unzureichend genutzt wurden.“ So sei aktuell nicht einzuschätzen, ob die Änderungen nicht eher von „symbolischer Bedeutung“ statt „eine wirksame Bekämpfung von Kriminalität“ sind.

Die „Strafverteidiger-Vereinigung NRW“ nennt den Gesetzesentwurf „reinen Populismus“. Im Gespräch mit unserer Redaktion sagt ihr Vorsitzender Frank Nobis: „Das Gesetz ist auch für den normalen Bürger richtig gefährlich, es kann gegen jeden verwendet werden, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ist.“ Die Vereinigung kritisiert vor allem die lange Zeit der Ingewahrsamnahme ohne Urteil oder konkrete Beschuldigung. „Und es ist keinerlei Entschädigung vorgesehen für diejenigen, die zu Unrecht verdächtigt, überprüft oder in Gewahrsam genommen wurden“, sagt Nobis.

Dabei helfe es auch nicht, dass ein Großteil der Maßnahmen erst durch Richter angeordnet oder überprüft und genehmigt werden muss. „Gerade an Wochenenden haben diensthabende Richter gar nicht die Zeit, jeden einzelnen Fall angemessen zu prüfen, da wird schon heute häufig nur noch unterschrieben“, sagt Nobis, der laut eigener Aussage mit Landtagsabgeordneten im Austausch steht und eine Klage gegen das Gesetz empfiehlt. Er sagt: „Wir stehen mit diesem Gesetz an der Grenze zum Unrechtsstaat.“

Ähnlich äußert sich Sig Zelt, Sprecher von „Pro Fans“, dem größten Bündnis von Fußballanhängern in Deutschland. „Die Verschärfung stellt einen enormen Eingriff in unsere Grundrechte dar. Wenn sowas in der Türkei passiert, ist der Aufschrei groß“, sagt Zelt. Das Verhältnis zwischen der Polizei und vielen Fans, insbesondere den Ultras, gilt schon heute als angespannt.

„Wir haben besondere Erfahrungen mit falschen Verdächtigungen durch die Polizei gemacht und sind entsprechend alarmiert, wenn über Haftstrafen auf Verdacht debattiert wird“, sagt Zelt. Er zweifelt die Notwendigkeit schärferer Gesetz grundsätzlich an: „Wir haben eine gewisse terroristische Gefahr, mit der wird alles begründet. Dass gleichzeitig die Zahl der Straftaten kontinuierlich zurückgeht, wird einfach ignoriert.“ Für Fußballfans sieht Zelt ausschließlich negative Folgen: „Es werden sich immer mehr gemäßigte Personen zurückziehen, um sich nicht zu gefährden. Diese Menschen bräuchten wir aber in den Fanszenen, um radikale Strömungen zu verhindern.“

Was sagt die Polizei?

Michael Mertens, neuer Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in NRW, sieht in den Plänen der Landesregierung „mehr Möglichkeiten für die Polizei“ und bewertet sie deshalb „grundlegend positiv“. Allerdings fordert Mertens, der in NRW rund 40.000 Beamte vertritt, vor allem bundesweit gültige Regeln für die Polizei. „Wenn sich Länder einen Wettlauf um Gesetzesanpassungen liefern, ohne dass dabei einheitliche Regelungen für unsere Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden, kann ich das nicht befürworten.“ So unterschieden sich die erlaubte Dauer von Ingewahrsamnahmen genauso wie die Rechte für Video- oder Telekommunikationsüberwachung, das erschwere die Arbeit bei länderübergreifenden Einsätzen.

Klar sei, dass durch die neuen Möglichkeiten auch zusätzliches Personal nötig werde. „Technik kann Menschen nicht ersetzen, im Gegenteil: Wo immer Technik bei unseren Ermittlungen zum Einsatz kommt, braucht es Beamte, die diese Technik bedienen und ihre Erkenntnisse auswerten“, sagt Mertens im Gespräch mit unserer Redaktion. Konkrete Zahlen, wie viele zusätzliche Beamte durch das neue Gesetz benötigt würden, konnte der GdP-Chef jedoch nicht nennen.

Eine klare Vorstellung hat Mertens allerdings von der Einführung des sogenannten Tasers. „Wir wollen, dass er künftig in jedem Streifenwagen mitgeführt wird, aber nicht zur Standardausrüstung für jeden Beamten gehört.“ Er selbst habe das Gerät anfänglich abgelehnt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe aber jegliche Vorurteile abbauen können. „Der Taser ist die perfekte Ergänzung zur bisherigen Bewaffnung. Er wirkt effizienter und gezielter als Pfefferspray und verhältnismäßiger als die Schusswaffe.“

An die Adresse der Kritiker sagt Mertens: „Man muss der Polizei Vertrauen schenken, dass sie mit ihren Befugnissen gut und richtig umgeht.“ Dazu gehöre auch, „dass man als unbescholtener Bürger es auch mal ertragen muss, kontrolliert zu werden.“ Mertens spüre eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für die Arbeit der Polizei und die strengeren Gesetzesvorschriften.

Quelle: RP

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