Apr 28

Cannstatter Wasen: Muslimmob attackiert gezielt Köpfe der Gäste auf Nachhauseweg

Symbolbild

Eine Horde Armutsflüchtlinge macht derzeit wieder Jagt auf Gäste des Frühlingsfestes „Cannstatter Wasen“, im Mob prügelten sie grundlos auf den Kopf eines Gastes ein, dieser wurde scheinbar massiv verletzt | Esslingen Köngen

Am frühen Samstagmorgen gegen 01:45 Uhr, befand sich eine kleinere Gruppe auf dem Nachhauseweg vom Cannstatter Wasen. Zwischen Wendlingen und Köngen wurde die Gruppe zunächst von zwei Armutsmigranten mit dunklem Teint verbal attackiert. Auf Höhe eines Schnellrestaurantes und einem Hotel verschärfte sich die Situation und die beiden Personen schlugen auf die Personengruppe ein. Zwei Gäste vom Hotel kamen der Personengruppe zu Hilfe.

Es kamen immer mehr Armutsasylanten und prügelten grundlos ein – der Wütende Mob war kaum zu stoppen – in einer dreier Gruppe wirkten sie auf den Schädel ein

Ein Gast wurde von den zwischenzeitlich drei Tätern mehrfach auf den Kopf geschlagen. Im Anschluss flüchteten die drei Täter in Richtung Nürtinger Straße. Näheres über die Verletzungen ist bislang nicht bekannt. Bei allen drei Tätern soll es sich um Täter mit leicht dunklem Teint handeln. Alle drei Personen hatten einen 3-Tagebart und waren dunkel bekleidet. Zwei der Personen waren ca. 175cm groß. Der dritte Täter war ein wenig kleiner. Sachdienliche Hinweise auf die Täter nimmt das Polizeirevier Nürtingen unter der Rufnummer 07022/9224-0 entgegen.

Quelle: Truth24.net

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Apr 28

Afrikaner belästigt Mädchen in Bus dann kommt es zu Gerangel | Reutlingen

Symbolbild

Der Armutsflüchtling aus Guinea begrapschte das Mädchen (17) einfach dreist am Po, da rastete der Begleiter des Mädchens aus | Sonnenbühl-Undingen

Ein 17-jähriges Mädchen wurde am Freitagabend gegen 22:30 Uhr in einem Linienbus in Undingen sexuell belästigt. An der Bushaltestelle in der Poststraße berührte ein 19-jähriger Asylbewerber aus Guinea, der sich ebenfalls im Bus befand, das Mädchen unsittlich am Hintern. Daraufhin kam es zwischen Begleitern des Mädchens und dem Täter und dessen Begleiter zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der aber niemand ernsthaft verletzt wurde. Beamte des Polizeireviers Pfullingen konnten die Kontrahenten vor Ort trennen und leiteten gegen den 19-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ein.

Quelle: Truth24.net

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Apr 28

Rivalisierende Armutsmigranten liefern sich Strassenschlacht bei Tübingen

Symbolbild

Sie trafen sich nachts auf einem Schulgelände und ließen es so richtig krachen. Recht und deutsches Gesetzt interessierte sie nicht | Bodelshausen, Tübingen

Eine handfeste Auseinandersetzung lieferten sich mehrere jugendliche Armutsmigranten im Bereich der Steinäckerschule in Bodelshausen am Freitagabend gegen 22 Uhr. Zunächst traf sich dort eine 15-köpfige Gruppe Jugendlicher, als eine zweite Gruppe mit mehreren Fahrzeugen eintraf und sofort aggressiv auf die bereits anwesenden Jugendlichen zuging. Nachdem diese sich in gebrochenem deutsch sprechend nach einer bestimmten Person erkundigt hatten und die erstgenannte Gruppe mehrfach aufgefordert wurde, die Örtlichkeit zu verlassen, flüchteten sie in mehrere Richtungen vom Schulgelände. Teilweise wurden sie zu Fuß und auch motorisiert verfolgt, sodass Anwohner auf die Situation aufmerksam wurden und die Polizei verständigten. Einige Kontrahenten trafen zwischenzeitlich aufeinander und gerieten körperlich aneinander. Einzelne trugen dadurch leichte Verletzungen oder Blessuren davon und mussten sich in Begleitung Ihrer Eltern in ärztliche Behandlung begeben. Bei einem der beteiligten Fahrzeuge soll es sich laut Zeugen um einen dreitürigen Kleinwagen, eventuell der Marke Suzuki, mattschwarz, mit auffallendem Heckspoiler und silbernen Speichenfelgen handeln. Bei einem weiteren gesuchten Fahrzeug soll es sich um einen Roller der Marke Peugeot handeln. Sachdienliche Angaben zu dem Vorfall, insbesondere zu dem bislang unbekannten Pkw, nimmt das Polizeirevier Rottenburg unter der Telefonnummer 07472/98010 entgegen.

Quelle: Truth24.net

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Apr 27

Arabischer Vergewaltiger stellt sich nach nur einem Fahndungstag | Berlin

Das arabische Sexferkel

Es ist wie so oft in Berlin: erst lässt sich die Polizei 5 Monate Zeit, um zu vertuschen, dass ein Araber wieder ein deutsches Mädchen vergewaltigt hat. Nach Veröffentlichung der Bilder stellt sich der Gesuchte dann sofort. Was hat das Sexferkel zwischenzeitlich alles verbrochen?

Die Polizei Berlin suchte erst jetzt nach einem mutmaßlichen arabischen Vergewaltiger. Der Armutsmigrant steht im dringenden Verdacht, am Sonntag, den 10. Dezember 2017, eine Jugendliche in Marzahn vergewaltigt zu haben.
Nach den bisherigen Ermittlungen stieg die Schülerin um kurz nach 18 Uhr an der Haltestelle Jan-Petersen-Straße aus einer Straßenbahn der Linie M8 und wurde von dem Mann, der sie zuvor schon in der Bahn anstarrte, bis zu einem nahegelegenen Häuserdurchgang verfolgt. Der Unbekannte soll ihr dann plötzlich den Mund zugehalten und sie begrapscht haben. Das Mädchen ging dabei zu Boden und es gelang ihr um Hilfe zu schreien. Daraufhin wurden Zeugen auf die Tat aufmerksam und der Araber flüchtete.

Nachdem die Polizei nun erstmals am Mittwoch mit Bildern fahndete, stellte sich der Gesuchte nur einen Tag später.

Es stellt sich die Frage, weshalb die Polizei Berlin immer wieder so lange wartet, es ist nicht der erste Fall. Mit dieser Art des Täterschutzes, zugunsten einer muslim- und  flüchtlingsfreundlichen Stimmung, nimmt der Staat billigend neue Opfer in Kauf.

Quelle: Truth24.net

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Apr 27

Bundestag: Debatte über Volksverhetzung

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages (imago / photothek)

Ein Antrag der AfD zur Änderung des Volksverhetzungs-Paragrafen hat im Bundestag zu einer kontroversen Debatte geführt.

Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass Volksverhetzung auch gegen Deutsche explizit strafbar wird. Der Abgeordnete Maier sagte, deutsche Personen würden trotz einer um sich greifenden „Deutschenfeindlichkeit“ nicht ausreichend gegen Hetze geschützt.

Redner der Union kritisierten, es gebe kein einziges Urteil, das auf einen mangelhaften Schutz deutscher Personen schließen lasse.

Der FDP-Parlamentarier Martens sprach von einem „Teutonen-Schutzparagrafen“. Bei den von der AfD angeführten Beispielen handele es sich nicht um Volksverhetzung, sondern um Beleidigung, die unabhängig von der Herkunft der Täter und Opfer strafbar sei.

Quelle: Deutschlandfunk

Apr 27

Hamburg: Baby- Enthaupter handelte womöglich nicht allein | Lockvogel abgetaucht?

Der Gesuchte (rechts) sowie symbolhafte Fotomontage

Der Babyschlachter aus dem Niger plante und führte seine afrikanische Schandtat womöglich nicht ohne Mithilfe und Mitwissen des Zeugen „Moses“ aus, dieser ist seither abgetaucht, jetzt wird nach ihm gefahndet

Wir haben zuvor bereits den massiven Vertuschungsfall aufgedeckt und entlarvt, dass der illegale Armutsflüchtling Mourtala Madou das kleine Baby am Jungfernstieg nicht nur hinterhältig ermordet hat, sondern, dass der abgelehnte Asylbewerber dem Kind mit seinem Messer einfach den Kopf abgeschnitten hat. Zudem hatte er die deutsche Mutter ermordet, sie hinterlässt 4 Waisenkinder.

Die Behörden und die Medien vertuschten dieses Enthaupungs- Detail in einer groß angelegten Vertuschungskampagne, bei der die Polizei und das Gericht nicht davor zurückgeschreckt sind, bei Zeugen und Hinweisgebern repressive Hausdurchsuchungen durchzuführen und damit geltendes Recht in totalitärer Manier zu beugen. Zwischenzeitlich haben wir einen Durchsuchungsbeschluss veröffentlicht, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass der Afrikanische Schlachter das Kind kaltblütig enthauptet hat.

Doch ein weiterer Schlimmer Verdacht ist nun aufgekommen.

Zur Tatzeit ist die getötete 34-Jährige in Begleitung eines weiteren Schwarzafrikaners gewesen, der Zeuge der Tat wurde und sich danach vom Tatort entfernte. Möglicherweise hat der Afrikaner aber auch die Mutter an den Tatort gelockt und dem Babymörder bei seiner Schandtat geholfen.

Hat der Zeuge „Moses“ die Mutter zum Tatort gelockt und damit die brutale Babyköpfung überhaupt erst ermöglicht?

Ein Komplize des Babyschlachters? – lockte er die deutsche Mutter an den Tatort?

Im Rahmen ihrer Ermittlungen ist es den Beamten der Mordkommission bislang nicht gelungen, diesen Begleiter zu identifizieren. Auch hat der Mann sich nicht selbstständig bei der Polizei gemeldet.

Nach den bisherigen Erkenntnissen soll es sich nach Angaben der Polizei bei ihm angeblich um den damaligen Freund der Getöteten Sandra P. handeln. Er soll „Moses“ heißen bzw. sich so nennen. Allerdings hat die Polizei keinerlei Ahnung, wer der Mann überhaupt sein soll. Ebenso verdächtig ist das sofortige Verschwinden vom Unfallort, weshalb hat der Mann seiner angeblichen Freundin nicht geholfen sondern ist geflüchtet? Wieso ist er nun abgetaucht?

Der Verdacht der Mittäterschaft besteht kriminalistisch und drängt sich auf, dies könnte aus ermittlungstaktischen Gründen allerdings seitens der Behörden verschwiegen werden, solch ein Vorgehen ist nicht unüblich.

Die Polizei hat keinen blassen Schimmer wer der Mann ist – kein Wunder es kommen wöchentlich tausende illegale Afrikaner nach Deutschland – ohne jegliche Identität – Pässe werden bei Grenzübertritt zerrissen – die Kirche und der Staat füttern diese Mörder trotzdem durch

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg inzwischen einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erwirkt.

Zeugen, die Hinweise zur Person und dem Aufenthaltsort des Mannes geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder einer Polizeidienststelle zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Afrikaner schneidet Baby den Kopf ab und keiner in Deutschland berichtet darüber

Apr 27

Arabische Familie fährt schwarz: Mann schlägt Bahnkontrolleurin bei Kontrolle

Symbolbild: Credits: Youtube

Regionalbahn Frankfurt/ Kassel: Als die arabische Familie kontrolliert wird, schlägt der dreiste Armutsflüchtling einfach die Schaffnerin

Baunatal-Guntershausen (Landkreis Kassel) (ots) – Die 53-jährige Zugbegleiterin einer Regionalbahn (RB 24416 von Frankfurt/Main nach Kassel) wurde gestern Abend (25.4.), gegen 18.30 Uhr, Opfer einer gewalttätigen arabischen Attacke.

Bei der Fahrscheinkontrolle, kurz vor Erreichen des Bahnhofs Baunatal/Guntershausen, schlug ein bislang Unbekannter Armutsmigrant der Bahnmitarbeiterin mit der Hand auf den Unterarm. Anschließend riss er der Schaffnerin den zuvor vorgezeigten und offensichtlich ungültigen Fahrschein aus der Hand.

Beim anschließenden Halt im Bahnhof Guntershausen flüchtete der Mann. Der Araber war in Begleitung einer Frau mit Kinderwagen und Baby.

Täterbeschreibung: Der arabisch aussehende Schläger war etwa 190 cm groß, schlank und trug eine schwarze Hose. Seine deutlich kleinere Begleiterin, mit kräftiger Figur, trug ein gestreiftes T-Shirt.

Zeugen gesucht

Zwei bislang unbekannte Frauen, die das Tatgeschehen beobachteten, sind jedoch vor Eintreffen der Bundespolizei aus dem Zug gestiegen. Eine der Zeuginnen führte ebenfalls einen Kinderwagen mit.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Die beiden Zeuginnen und Personen, die Angaben zu dem Fall machen können, werden gebeten, sich unter der kostenfreien Tel.-Nr. 0800 6 888 000 bzw. unter der Tel.-Nr. 0561/81616 – 0 zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Apr 27

Zwei weitere Fälle: Auch sie kamen mit geringeren Strafen davon

Zwei weitere Fälle, in denen die Strafe gemildert wurdeFoto: dpa, Mario Jüngling

Nicht nur Adel S. (28) kam mit milderer Strafe davon. Lesen Sie zwei weitere Fälle.

Nur zwei Jahre und vier Monate für Missbrauch

Jama B. (damals 22)

Jama B. (damals 22)Foto: dpa

In einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein) hatte Jama B. (22) im März 2016 einen irakischen Jungen (4) sexuell missbraucht. Das Landgericht Kiel entschied: zwei Jahre und vier Monate Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren.

Die Begründung des Richters für die vergleichsweise geringe Strafe: B. war betrunken, ist jung und spricht außerdem kein Deutsch.

Keine Höchststrafe für Siegauen-Vergewaltiger

Eric X. (31)

Eric X. (31)Foto: Mario Jüngling

Eric X. (31) attackierte im April 2017 ein campendes Pärchen in der Sieg­aue bei Bonn (NRW), vergewaltigte die Frau (23) vor den Augen ihres Freundes (27). Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe von 15 Jahren für den Flüchtling aus Ghana. Doch das Gericht entschied: Elfeinhalb Jahre.

Urteilsbegründung: X. habe keine Sprachkenntnisse, gelte als Ausländer als besonders „haftempfindlich“.

Quelle: BILD

Apr 27

„Haftempfindlich“, weil er kein Deutsch kann! – Richter verkürzt Gefängnisstrafe für Intensivtäter

Adel S. (28) in Handschellen vor Gericht. Im Prozess wurde seine Haftstrafe um ein Jahr verkürzt

Wie das Skandal-Urteil zustande kam +++ Was der abgelehnte Asylbewerber alles auf dem Kerbholz hat

Zwickau (Sachsen) – Adel S. (28) lebte ohne Erlaubnis in Deutschland, beging in sieben Monaten sechs Straftaten. Trotz Bewährung raubte er Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Opfer für mit einem Messer für immer das Gesicht.

Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer „Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56) am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte. Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zweieinhalb Jahre Haft – und die Begründung von Richter Rupert Geußer (55), die sprachlos macht! Doch warum entschied der Richter so?

Strafrabatt wegen „Haftempfindlichkeit“

Rupert Geußer

Richter Rupert GeußerFoto: Frank Vacik

Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete Geußer mit der Sprachbarriere im Gefängnis. Der gebürtige Algerier Adel S. spricht kaum ein Wort Deutsch, vor Gericht konnte er nur mit einem Dolmetscher die Fragen des Richters beantworten. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe, als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zudem.

Der Richter verhörte den Intensivtäter auch nach seiner Vergangenheit. Nach eigener Aussage kam S. von Algerien nach Spanien, lebte sechs Jahre dort mit einer Freundin und seinem Kind. „In Spanien gab es nix, hatte keine Arbeit. Man sagte mir, hier in Deutschland gebe es Arbeit. Doch ich fand keine“, sagte der Angeklagte über seinen Dolmetscher aus. „Die Situation war nicht gut. Ich fing mit Crystal an. Danach landete ich im Gefängnis.“

Als er 2015 nach Deutschland kam, habe er zwei Monate lang Geld vom Staat bekommen, bevor er ins sächsische Plauen zu einer Freundin abtauchte. Dort habe er von seiner Schwester aus Dubai Geld geschickt bekommen, 6000 Euro – auf einen anderen Namen.

Quelle: BILD

Apr 26

Richter kürzt Haftstrafe für Intensivtäter: Wie kann so einer „haftempfindlich“ sein?

Adel S. (28) in Handschellen vor Gericht. Er stellte 2015 einen Antrag auf Asyl, der wurde 2017 abgelehnt. S. war seitdem illegal in Deutschland

Chemnitz – Dieses Urteil des Zwickauer Landgerichts macht sprachlos!

Der Algerier Adel S. (28) beging in sieben Monaten sechs Straftaten, kassierte dafür dreieinhalb Jahre Haft. Jetzt ging er in Berufung und bekam einen Strafrabatt – mit dem unfassbaren Satz des Richters: „Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“

► Hintergrund: Der abgelehnte Asylbewerber lebte seit 2015 im sächsischen Plauen, wurde Ende 2015 zum ersten Mal wegen Diebstahls (Strafe: 140 Euro) auffällig. Er klaute weiter, bevorzugt Mobiltelefone. Anfang 2016 folgte ein weiteres Urteil wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen in mehreren Fällen. Strafe: sieben Monate Knast auf Bewährung.

Opfer Jihad A. (26)

Mit einem Messer schnitt Adel S. eine zehn Zentimeter lange Wunde ins Gesicht von Jihad A. (26). Er bleibt für immer entstelltFoto: Frank Vacik

► Vor 14 Monaten zerschnitt er einem Bekannten mit einem Messer das Gesicht, als der ihn nach einem gestohlenen Handy fragte. Richter Stephan Zantke (56) vom Zwickauer Amtsgericht verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Haft und sagte: „Wir haben genügend deutsche Straftäter, da brauchen wir keine ausländischen.“

Adel S. ging in Berufung. Richter Rupert Geußer (55) reduzierte nun die Strafe auf zweieinhalb Jahre Haft. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer in seinem Urteil.

Richter Rupert Geußer

Richter Rupert Geußer (55) sprach in zweiter Instanz ein milderes Urteil

Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete er gegenüber BILD mit der „Sprachbarriere“ im Gefängnis. Der Algerier spricht kaum Deutsch.

Und Was ist „Haftempfindlichkeit“?

Sie beschreibt den Einfluss, den die Haft auf den Täter hat. Bei der Strafzumessung kann sie zur Lockerung des Vollzugs oder zu einem geringeren Strafmaß führen. Gründe dafür können unter anderem Alter und Gesundheitszustand sein. Bei Adel S. spielte die sogenannte Ausländereigenschaft eine Rolle.

In einem Kommentar zum Gesetz (§ 46 Strafgesetzbuch) heißt es dazu: „Die Ausländereigenschaft begründet idR auch keine besondere Strafempfindlichkeit. Nur besondere Umstände, die näher darzulegen sind, z. B. Verständigungsprobleme (fernliegend bei langjährigem Aufenthalt, regelmäßiger Berufstätigkeit), abweichende Lebensgewohnheiten, erschwerte familiäre Kontakte, können zu einer anderen Beurteilung führen.“

► Heißt im Klartext: Für Ausländer ist die Haft besonders schlimm, wenn sie kein Deutsch sprechen, in Deutschland keine Familie haben und mit der Kultur nicht vertraut sind.

Der Jurist und Politiker Alexander Hoffmann (43, CSU) hält das Urteil für falsch: „Wer ohne Deutschkenntnisse Straftaten begehen kann, der kann auch ohne Deutschkenntnisse im Gefängnis einsitzen!“ Nach der Haft droht Adel S. die Abschiebung.

Quelle: BILD

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