Jan 26

Sex-Übergriff nach Partynacht Opfer Natalie G.: „Ich dachte, ich würde sterben!“

Der Angeklagte Yohannes F. (31) im Foyer des Landgerichts.
Foto: Jan Stellmacher

Köln –

Es begann als harmloser Disco-Flirt, doch für die damals 23-jährige Zahnarzthelferin Natalie G. endete die Nacht in einem Alptraum. In der Vorweihnachtszeit des Jahres 2013 besuchte die junge Frau eine Freundin in Köln.

Zusammen mit zwei Bekannten der Kölnerin trafen sie sich zunächst zum Essen, tranken sich gemeinsam in Stimmung. Anschließend ging das Quartett ins „Petit Prince“ zum Feiern. Hier kam es zum heißen Flirt zwischen Natalie und Yohannes F. (31), einem der Bekannten ihrer Freundin.

Alle vier fuhren dann in die Wohnung der Kölnerin. Hier soll es laut Anklage in der Küche zur Vergewaltigung gekommen sein, während Natalies Freundin und der zweite Mann im Nebenzimmer schliefen.

Angeklagter soll Opfer befummelt haben

„Irgendwann hat er angefangen mich zu küssen“, so die mittlerweile 26-Jährige. Zunächst habe sie noch mitgemacht. „Als ich gemerkt habe, er will mehr habe ich gesagt, er soll das lassen.“

Doch er soll nicht von ihr abgelassen haben. Stattdessen soll er angefangen haben, sie zu befummeln. „Ich sagte immer wieder: No, please! Da wurde er immer aggresiver“, sagte die Zahnarzthelferin aus.

Natalie G.: Er hat mich mit einem Küchenmesser bedroht

„Als ich anfing um Hilfe zu schreien, hat er mir den Mund zugedrückt.“ Irgendwann habe er ein Messer aus einer Schublade geholt und gedroht: „Wenn du nicht aufhörst zu schreien, bringe ich dich um!“

Weil sie sich weiter wehrte und versuchte ihre Beine zusammen zu pressen, habe er mit einem Küchenmesser neben ihrem Gesicht mehrfach ins Kopfkissen gestochen. „Ich dachte, ich würde in der Küche sterben!“

Laut Anklage drang er dann mit den Fingern in sein Opfer ein. Yohannes F., der in Amsterdam lebt, schweigt bisher zu den Vorwürfen.

Angstzustände nach der Tat

Sein mutmaßliches Opfer, das ihn im Gerichtssaal wiedererkannte, gab an, seit der Tat unter Angstzuständen zu leiden. Sie habe ihr ganzes Leben geändert, trinke keinen Alkohol mehr und gehe kaum noch raus.

Da sie im Prozess angab, dass ihr etwas ähnliches schon einmal widerfahren sei, leitete die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen ein. Der Prozess wird fortgesetzt.

 

– Quelle:  ©2017

Jan 26

Polizei sucht Zeugen : Massenschlägerei in Schweriner Innenstadt

„Opfer oder Täter? Nach einer Schlägerei am Lobedanzgang stellten Polizeibeamte gestern die Personalien von zehn arabischstämmigen Männern fest.

Am Lobedanzgang haben sich 30 Zuwanderer geprügelt. Polizei kündigt verstärkte Streifen rund um den Marienplatz an.

Fliegende Fäuste, wilde Tritte und Stangen als Waffen: Am Donnerstag Nachmittag kam es am Lobedanzgang in der Nähe des Schlosspark-Centers zu einer wilden Massenschlägerei mit rund 30 Beteiligten. Nach Eintreffen der Polizei am Ort des Geschehens fanden die Beamten nur noch zehn Beteiligte arabischer Herkunft vor. Ob es sich bei den jungen Männern um Opfer oder Täter handelte, stand nach Polizeiangaben zunächst noch nicht fest. Nach Feststellung der Personalien wurden sieben Männer zur Vernehmung mit auf die Wache genommen.

Augenzeugenberichten zufolge soll die Auseinandersetzung gegen 15.30 Uhr begonnen haben. „Im Verlauf der Schlägerei ist ein Beteiligter nach einem Schlag gegen seinen Kopf zu Boden gegangen“, sagte Polizeisprecher Steffen Salow. Nach der notärztlichen Versorgung vor Ort sei der Mann anschließend ins Krankenhaus gebracht worden, insgesamt habe es drei Verletzte gegeben. „Ersten Erkenntnissen nach waren etliche Beteiligte nicht aus Schwerin, sondern sind in Hagenow und Umgebung gemeldet“, erklärte Salow. Ob sich die Schläger im Vorfeld zu einem Treffen verabredet hatten oder sich die Schlägerei spontan aus einer hitzigen Diskussion ergeben hatte, sei unklar. „Es ist beides denkbar. Aufgrund der mitgebrachten Stangen und Latten deutet aktuell aber einiges auf ein geplantes Treffen hin“, so der Polizeisprecher.

Die Schlägerei war nicht der erste Vorfall in der Innenstadt in dieser Woche. In der Marienplatzgalerie waren am Mittwochnachmittag mehrere Flüchtlinge aneinander geraten. Ein Mann soll einen anderen angegriffen haben, seine Freunde hätten den Attackierten dann verteidigt, berichtete die Polizei. Nach dem Streit waren die Männer geflüchtet. „Die Polizei sucht weiterhin fünf Beteiligte“, sagte Salow gestern. Durch Aussagen von Zeugen sei ein Beteiligter identifiziert worden, es handele sich um einen 21-jährigen Syrer, der in der Vergangenheit bereits bei der Polizei aktenkundig geworden sei.

Dass es einen Zusammenhang zwischen der Auseinandersetzung am Mittwoch und der Schlägerei gestern gibt, sei nicht ausgeschlossen, sagte Salow. „Wir müssen die Ermittlungen abwarten.“

Und wie soll es weitergehen rund um den Marienplatz? In den vergangenen Monaten war die Polizei fast rund um die Uhr mit einem Fahrzeug auf dem Platz, größere Vorfälle hatte es seitdem nicht mehr gegeben. Seit Jahresbeginn habe es deshalb keine ständige Präsenz mehr auf dem Marienplatz gegeben, sondern regelmäßige Patrouillen, so der Sprecher. Auf die jüngsten Vorfälle werde die Polizei aber reagieren: „Wir werden den Bereich am Marienplatz verstärkt bestreifen“, kündigte Salow an.

Polizei sucht Zeugen

Die Polizei konnte vor Ort bereits ein Video, welches ein Teil der Auseinandersetzung zeigt, von Zeugen entgegennehmen. Es ist davon auszugehen, dass unbeteiligte Passanten Video- bzw. Fotoaufnahmen angefertigt haben. Um das Tatgeschehen genau aufzuklären, bittet die Kriminalpolizei dieses Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Wenn technisch möglich, können diese Aufnahmen an folgende Adresse gesendet werden: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de. Als Alternative bietet die Polizei an, auf Wunsch direkt vor Ort die Daten zu transferieren, teilen Sie dies bitte per E-Mail mit. Andere sachdienliche Hinweise zur Auseinandersetzung können ebenfalls an die E-Mail-Adresse der Pressestelle geschickt werden.

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Jan 26

Eritreer machen Heimaturlaub

Plötzlich mit Pass. Jedes Jahr werden Tausende von Bewilligungen für Auslandreisen von Flüchtlingen erteilt (im Bild: Eritreer und Äthiopier am Flughafen). Bild: Keystone

Viele Eritreer fliegen regelmässig zurück in das Land, in dem sie «an Leib und Leben bedroht» sind. Die Flüchtlinge, die hier meist von Sozialhilfe leben, sind für das Land willkommene Devisenbeschaffer.

Die Szene spielte sich im Juli 2016 am Flughafen Zürich-Kloten ab. Es ist Ferien­zeit. Tausende von Menschen fliegen in ihren Sommerurlaub. Darunter sind zahlreiche Leute aus Eritrea, Männer, Frauen, ganze Familien. Sie haben Reiseausweise als Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene, die trotz abgelehntem Asylantrag in der Schweiz bleiben können. Die Kantone haben die Dokumente ausgestellt, nachdem die Eritreer ein Gesuch eingereicht haben und dies vom Bund geprüft worden ist.

Viele von ihnen fliegen nicht etwa nach Italien, Deutschland oder nach Schweden, wo es grosse Diaspora-­Gemeinden aus Eritrea gibt. Sie fliegen in ihre Heimat. Also in das Land, in dem sie gemäss der Flüchtlingspolitik von Bundesrätin Simonetta Sommaruga «an Leib und Leben bedroht» sind und darum nach einem abgewiesenen Asylantrag zurzeit keinesfalls zurück­geschafft werden können.

Die Reise führt jedoch nicht direkt nach Eritrea. Solche Flüge gibt es ab Zürich gar nicht, sondern, gemäss Recherchen der BaZ, über eine Zwischenstation, zum Beispiel via Istanbul. Von dort geht es in die sudanesische Hauptstadt Khartum oder nach Äthiopien in die Hauptstadt Addis Abeba. Das zeigen Boardingkarten der in Zürich einsteigenden Eritreer, die die BaZ gesehen hat. Es sind täglich bis zu fünfzig Personen, die so die Schweiz verlassen und in ein Nachbarland von Eritrea fliegen. Hin- und Rückflug via Istanbul kosten in der Hochsaison im Sommer rund 650 Franken. Derzeit sind sie für 599 Franken zu haben.

Im Sudan oder in Äthiopien besteigen die Eritreer schliesslich Busse, die sie in ein paar Tagen in ihre Heimat bringen. Ab Khartoum existieren auch Flüge, die nach rund einer Stunde in der eritreischen Hauptstadt Asmara landen. Vier von fünf Eritreern in der Schweiz beziehen Sozialhilfe. Diese ist offenbar so grosszügig bemessen, dass es vielen möglich ist, damit in ihre Heimat zu reisen.

Bislang sagte das Staatssekretariat für Migration (SEM) jeweils, weil es keine Direktflüge gebe, sei schwer festzustellen, wer über ein Nachbarland nach Eritrea reise. Es handle sich bloss um einige wenige Personen, die den Asylstatus so missbrauchen würden. Ende Mai 2016 schrieb das SEM der BaZ, dass man jährlich rund 20 Verdachtsfälle überprüfe, also weniger als halb so viel wie nach den neusten Hinweisen in der Hochsaison täglich allein ab Zürich-Kloten in den Sudan fliegen.

Einzelfälle? Massenphänomen?

Am Wochenende wurde schliesslich bekannt, dass 2016 nur sechs Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus erfolgreich durchgeführt wurden. 2015 waren es sieben Verfahren gewesen. Dies, obwohl jedes Jahr Tausende von Bewilligungen für Auslandsreisen erteilt werden. Zwischen 2010 und 2014 wurden gesamtschweizerisch 46’213 Gesuche für Auslandsreisen von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylbewerbern eingereicht und 45’080 davon (97,5 Prozent) auch bewilligt. Rund 15’000 davon stammen von Eritreern. Alles bloss Einzelfälle oder doch ein massenweise auftretendes Phänomen?

Die Erkenntnisse vom letzten Sommer landeten noch im Juli bei der SVP des Kantons Zürich und von dort über den Kantonsrat Claudio Schmid (SVP) auf dem Tisch des Zürcher SP-Regierungsrates und Sicherheitsdirektors Mario Fehr. Dieser informierte das kantonale Migrationsamt. Dessen Chef, Urs Betschart, ehemaliger stellvertretender Direktor des SEM, als es noch Bundesamt für Migration hiess, meldete sich in Bern und bat um weitere Abklärungen. Jedoch ohne Erfolg: Das SEM verwies einmal mehr auf die Schwierigkeiten, den Missbrauch nachzuweisen. Die Eritreer würden, so die Auskunft der Bundesbehörde gegenüber dem Zürcher Migrationsamt, neben den von der Schweiz ausgestellten Dokumenten die heimatlichen Reise­dokumente benutzen.

Das bedeutet im Klartext, dass zahlreiche Eritreer, die mehrheitlich ihren eritreischen Pass im Asylverfahren nicht vorweisen können, plötzlich wieder über Reisedokumente verfügen, wenn sie auf Heimaturlaub fahren, entweder weil sie ihn den Schweizer Behörden unterschlagen oder weil sie vom eritreischen Konsulat in Genf oder anderswo neue Papiere erhalten haben. Die NZZ am Sonntag deckte bereits vor drei Jahren auf, dass die eritreische Vertretung in der Schweiz bei der eritreischen Diaspora in Europa nicht nur Steuern für das Heimatland eintreibt, sondern auch gleich Reisen nach Eritrea organisiert. Flüchtlinge sind für das Land willkommene Devisenbeschaffer.

Offenbar ist aber auch das Staats­sekretariat für Migration abseits der offiziellen Stellungnahmen nicht zufrieden mit der Situation. Es unternimmt Anstrengungen, um dem Problem auf den Grund zu gehen. Es habe nämlich, so berichtete das SEM dem Zürcher Migrationsamt als Antwort auf die Hinweise weiter, seit 2014 einen Migrationsattaché in der sudanesischen Hauptstadt Khartum stationiert, also genau dort, wo die Eritreer auf Heimreise aus dem Flugzeug steigen. Dieser hat als eine Art Sonderermittler den Auftrag, die Passagierdaten bei den Airlines herauszufinden. Gemäss Auskunft des SEM an das Zürcher Migrationsamt waren die Fluggesellschaften allerdings nicht bereit, die Daten herauszugeben. Gemäss Sonnntagszeitung plant das SEM nun eine Gesetzesänderung, um Reisen auch in Nachbarländer der ursprünglichen Heimat auszudehnen.

Angaben genauer prüfen

Weil das SEM den Hinweisen vom Flughafen Zürich nicht weiter nach­gehen wollte, gelangten die brisanten Informationen schliesslich an die Geschäftsprüfungskommission des Parlamentes. Diese will die Angaben nun genauer prüfen und im Februar auch an einer Sitzung besprechen, wie der ­Zürcher SVP-Nationalrat Fredi Heer, Präsident der Kommission, auf Nachfrage bestätigte.

Zusätzlich geht die Aufsicht über Bundesrat und Bundesverwaltung schon dem zu Beginn des Jahres bekannt gewordenen Bericht der EU-­Diplomaten nach, die ein ganz anderes, weniger dramatisches Bild über die Lage im Land zeichnen, als es der Bundesrat bei jeder Gelegenheit verbreitet. Dies hatte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates nach Einsicht in den Bericht der EU-Diplomaten letzte Woche gefordert. (Basler Zeitung)

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Jan 26

Kommunen appellieren an Merkel: Familiennachzug soll bis 2020 ausgesetzt werden

Die Kommunen in Deutschland wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auffordern, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem oder subsidiärem Schutz über März 2018 hinaus um weitere bis zu zwei Jahre auszusetzen.

„Wir müssen verhindern, dass die Kommunen durch den Familiennachzug überfordert werden“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der in Düsseldorf erscheinenden Mittwochsausgabe der „Rheinischen Post“.

„Deshalb wollen wir, dass das im März 2018 auslaufende Moratorium für den Familiennachzug für Flüchtlinge mit begrenztem Asylstatus noch einmal um ein, zwei Jahre verlängert wird“, sagte Landsberg. Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände wollen dieses Anliegen am heutigen Mittwoch bei einem Treffen mit Merkel (CDU) vorbringen. Den subsidiären Schutzstatus erhalten Migranten, die keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne sind, denen aber in ihrer Heimat „ernsthafter Schaden“ durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht. Dies gilt für die meisten Syrer. Berlin hatte den Familiennachzug für sie im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt.

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Jan 26

Türke (14) in Haft: Bub (13) mit Schere bedroht und vergewaltigt

 


Auf einem Bahnsteig, ähnlich diesem, in Herzogenburg (NÖ) kam es zu der Sex-Attacke auf den Buben. Foto: APA/WLB Schweinester, Christoph Matzl, thinkstockphotos.de

Schreckliche Szenen haben sich in Herzogenburg in Niederösterreich abgespielt: Zunächst belästigte ein 14- Jähriger eine 13 Jahre alte Schülerin. Das Mädchen konnte den Burschen er stammt aus der Türkei abwehren. Am nächsten Tag soll er dann jedoch erneut zugeschlagen haben: Opfer war diesmal ein 13 Jahre alter Bub, den der junge Verdächtige vergewaltigte.

Bei der ersten Attacke soll sich das Opfer, wie eine Polizeisprecherin gegenüber der „NÖN“ erklärte, so heftig gegen seinen Angreifer gewehrt haben, dass der Verdächtige von der 13- Jährigen „in letzter Sekunde abgelassen“ habe. Der 14- Jährige ergriff die Flucht.

Mit Schere bedroht, dann vergewaltigt

Doch nur einen Tag später kam es zu dem noch dramatischeren Angriff, diesmal auf einen 13 Jahre alten Buben am Bahnhof Herzogenburg. Der 14- Jährige soll den jüngeren Schulkollegen erst mit einer Schere bedroht haben, anschließend kam es zur Vergewaltigung. Das Opfer erstattete danach Anzeige.

Die Polizei spreche von einem „erschütternden Fall“, zitierte das Blatt. Der Verdächtige wurde festgenommen und war in der Einvernahme auch geständig. Jedoch sei „keine Spur von Reue“ zu erkennen gewesen, heißt es. Der 14- Jährige befindet sich mittlerweile in Haft.

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Jan 26

Deutsche Polizei warnt vor Terror-Attacken mit Chemikalien

Symbolbild – Stanislav Jenis

Die „Bild“ zitiert aus einem Papier des Bundeskriminalamts, wonach islamistisch motivierte Täter in der Lage seien, „Chemikalien zu beschaffen und einzusetzen“.

Die deutsche Regierung und das Bundeskriminalamt (BKA) warnen nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung vor der Gefahr von möglichen Terroranschlägen mit Chemikalien. Das berichtet das Blatt am Dienstag unter Berufung auf eine „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“ der deutschen Regierung.

Islamistisch motivierte Täter seien demnach bereit und auch in der Lage, „größere Mengen Chemikalien zu beschaffen und diese auch einzusetzen“, schreibt das BKA in dem Papier, das der Zeitung vorliegt. Als „realistische Option“ gelte ein etwa Chemie-Anschlag auf die Trinkwasserversorgung von Mehrfamilienhäusern oder Lebensmittel. Auch enthielten mögliche Anschläge gegen Einrichtungen oder Transporte der Chemie-Industrie „ein hohes Gefährdungspotenzial“.

Nach diesem Regierungsbericht dürfte eine „entschlossene und mit ausreichendem Fachwissen ausgestattete terroristische Gruppierung durchaus in der Lage sein, das in Deutschland zu Genüge vorhandene Potenzial an chemischen Gefahrstoffen im Rahmen eines Anschlags für ihre Ziele zu nutzen“.

(APA/dpa)

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Jan 25

Prozess am Landgericht Landshut Hochzeitsfeier geschwänzt – Buben missbraucht

Foto: Grießer

Statt mit einer Gruppe von Landsleuten zu einer Hochzeitsfeier zu fahren, nutzte ein zuletzt in Bodenkirchen untergebrachter 32-jähriger eritreischer Asylbewerber die Gelegenheit, den neunjährigen Sohn einer Landsfrau sexuell zu missbrauchen. Dafür handelte er sich vor dem Jugendschöffengericht beim Amtsgericht 18 Monate Haft ein.

 

Eine Gruppe eritreischer Asylbewerber, darunter auch die Mutter des Neunjährigen mit ihren drei weiteren Kindern, fuhr am Nachmittag des 30. Juli letzten Jahres mit einem Bus zum Landshuter Bahnhof, wo man per Zug zu einer Hochzeitsfeier fahren wollte. Am Bahnhof allerdings verabschiedete sich der 32-Jährige überraschend von der Gruppe, wollte angeblich nach Bodenkirchen zurückfahren.

 

Stattdessen, so die von Staatsanwältin Barbara Keimel vertretene Anklage, kehrte er zur Unterkunft in Kumhausen zurück und traf dort im so genannten Familienzimmer auf den Neunjährigen, der sich dort vom vorausgegangenen Fußballtraining ausruhte. Er missbrauchte daraufhin den Jungen sexuell. Die verbalen und körperlichen Proteste des Buben ignorierte er, ließ aber von dem Neunjährigen ab, als ihm der erklärte, dass er auf die Toilette müsse. Als die Mutter von der Hochzeitsfeier zurückkehrte, informierte der Junge sie über den Vorfall, die Polizei wurde verständigt. Bereits zum Prozessauftakt gab es für den 32-Jährige eine Standpauke von Jugendrichter Kolb: Seine Einlassung, er könne sich an nichts mehr erinnern, sei völlig unglaubwürdig. Müsse der Neunjährige deshalb eine Aussage machen, werde sich das erheblich im Strafmaß auswirken. Der Jugendrichter direkt an den Eritreer gewandt: „Wenn Sie glauben, damit aus der Nummer rauszukommen, werden Sie sich nach dem Prozess wünschen, doch eine Erinnerung gehabt zu haben.” Schon zum Wohle des Buben, so der Richter, solle er ein Geständnis abliefern, das dann auch strafmildernd berücksichtigt werden könne. Im übrigen sei er Gast in diesem Land, wolle Asyl: „Was passiert in Ihrer Heimat, wenn man das Gastrecht verletzt? Entweder halten sie sich an unsere Regeln oder gehen dorthin zurück, wo sie hergekommen sind.”

 

Nach längerer Rücksprache mit seinen Verteidiger Torstein Grunert räumte der 32-Jährige, seit 2014 im Land, dann tatsächlich die Anklagevorwürfe umfassend ein, machte aber geltend, dass er die zwei Tage vor der Tat schon erheblich alkoholisiert und bekifft gewesen sei. Damit, so sein Verteidiger, sei von eingeschränktem Erinnerungs- und Steuerungsvermögen zur Tatzeit auszugehen. Seinen Alkoholkonsum erklärte der Eritreer damit, dass er seine „Probleme”, u.a. eine Hepatitis-Erkrankung, quasi betäubt habe.

 

Staatsanwältin Keimel wertete das Geständnis, mit dem dem Buben die Aussage erspart geblieben sei, zwar strafmildernd, verwies andererseits aber auf die gravierenden psychischen Folgen für den Neunjährigen, der nach wie vor in ärztlicher Behandlung sei und an Angstzuständen leide. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die angesichts einer alles andere als positiven Sozialprognose nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Nebenklägervertreter Maximilian Kaiser schloss sich weitgehend an, machte aber deutlich, dass das pauschale Geständnis eher ein „Teilschweigen” sei, das einen faden Nachgeschmack hinterlasse; denn tatsächlich seien die sexuellen Handlungen erheblich massiver gewesen als sie die Anklage schildere.

 

Verteidiger Grunert führte neben dem Geständnis auch strafmildernd an, dass sein Mandant auf den verbalen Widerstand hin von dem Buben abgelassen habe und zumindest alkoholisch enthemmt gewesen sei. Außerdem habe die Verurteilung für den 32-Jährigen, für den eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten angemessen sei, erhebliche (Asylverfahrens-)Konsequenzen. Ohne sein Geständnis, so Jugendrichter Kolb in der Urteilsbegründung, hätte der 32-Jährige mit einem Jahr mehr rechnen müssen. Nach den Zeugenaussagen habe man ausschließen können, dass er zur Tatzeit bekifft gewesen sei, allerdings habe man ihm eine alkoholische Enthemmung nicht widerlegen können. Für seine Tat und das Nachtatverhalten, mit dem er versucht habe, sich feige hinter Alkohol und Drogen zu verstecken, gebe es keinen Funken Verständnis. Für eine Bewährungsstrafe fehlten vor allem die „besonderen Umstände” in der Person: „Nur Saufen und Kiffen bringen es nicht.”

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Jan 25

Regensburg: Regierung unterstützt Betriebe, wenn sie Flüchtlinge einstellen

Foto: Regierung der Oberpfalz

Betriebe sollen sich auf anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive konzentrieren, meint die Regierung der Oberpfalz. Und gibt Tipps, wie man Flüchtlinge einstellt.

Regierungspräsident Axel Bartelt hatte zum „Runden Tisch“ zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in den Großen Spiegelsaal der Regierung der Oberpfalz eingeladen. Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz, Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK-Regensburg für die Oberpfalz/Kelheim, Hermann Brandl, Geschäftsführer der vbw Bezirksgruppe Oberpfalz, Gabriele Anderlik, Leiterin der Agentur für Arbeit Regensburg, Thomas Würdinger, Leiter der Agentur für Arbeit Weiden und Joachim Ossmann, Leiter der Arbeitsagentur Schwandorf, sowie die Vertreter aller Ausländerbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte der Oberpfalz kamen in der Regierung zusammen, um sich zu diesem Thema auszutauschen. Einen „Runden Tisch“ zu diesem Thema gab es bereits vor wenigen Wochen im Bayerischen Innenministerium mit Innenminister Joachim Hermann und Vertretern der Kammern auf Landesebene. Der Innenminister hatte dort angekündigt „Runde Tische“ zu diesen Themen in allen Regierungsbezirken durchzuführen.

Ziel des Gesprächs war, Rechts- und Planungssicherheit für Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe durch die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs zu schaffen.

Regierungspräsident Axel Bartel dankte der Handwerkkammer und den Wirtschaftsverbänden für ihren großen Einsatz bei der Ausbildung und Weiterqualifizierung von Flüchtlingen in der Oberpfalz. Die Berufsausbildungsmöglichkeiten eines Asylbewerbers oder Geduldeten hängen jedoch stets von seiner konkreten aufenthaltsrechtlichen Situation ab, die dem ausbildungswilligen Betrieb oftmals nicht oder nur teilweise bekannt ist. Der Regierungspräsident bot den Wirtschaftsverbänden für die Zukunft an, in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung der Oberpfalz eine Clearingstelle einzurichten, an die sich die Betriebe wenden können, bevor sie einem Asylbewerber einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag anbieten. Auch bei den Ausländerbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte möchte der Regierungspräsident sogenannte Clearingstellen anregen, soweit dort entsprechende Auskunftsstellen noch nicht bestehen. Ansprechpartner für Unternehmen zum Arbeitsmigrationsrecht gibt es dort bereits. „Ein Anruf bei der Clearingstelle, bevor man einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit einem Flüchtling schließt, kann später Frustration und Ärger ersparen“, so der Regierungspräsident. Man könne dort zwar zu den Einzelfällen keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, weil man beispielsweise den Ausgang möglicher laufender Klageverfahren vor Gericht nicht vorhersehen könne, aber man könne eine „Grobauskunft“ erteilen, wie hoch die Bleibeperspektiven einzelner Personen sind.

Konsens herrschte bei allen Beteiligten, dass zukünftig bei der Förderung und Qualifizierung der Nachwuchskräfte der Schwerpunkt auf Personen aus Ländern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit gelegt werden soll. Dies sind derzeit die Länder Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia. Hier bestehen während des laufenden Asylverfahrens auch regelmäßig keine rechtlichen Hürden für Ausbildungs- oder Beschäftigungserlaubnisse. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Asylbewerber dürfen ohnehin arbeiten. Im Jahr 2016 hat das Bundesamt allein in Bayern 59.153 Asylbewerber als Schutzberechtigte anerkannt. Hier steht ein großes Potential an vorwiegend jungen Leuten für die bayerische Wirtschaft für die Berufsausbildung zur Verfügung.

Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Ghana und Senegal) haben dagegen in aller Regel keine Chancen auf eine Ausbildungs- oder Beschäftigungserlaubnis.

Auch haben sogenannte „Geduldete“ (derzeit rund 9.000 in Bayern) zumeist keine gute Bleibeperspektive, weil sie nach Ablehnung ihres Asylantrags verpflichtet sind, Deutschland wieder zu verlassen. Will ein Ausländer eine Berufsausbildung aufnehmen, erst nachdem der Asylantrag abgelehnt worden ist, geht die Aufenthaltsbeendigung grundsätzlich vor. Für Personen, die ihre Ausbildungsverhältnisse vor den Vollzugshinweisen des Bayerischen Innenministeriums zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten vom 1.09.2016 bereits begonnen haben gilt, dass die Berufsausbildung auch zu Ende geführt werden kann, wenn dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (wie z.B. Identitätstäuschung). Sie sollen ihre Ausbildung fortsetzen können und fallen bei einer Ablehnung des Asylantrags grundsätzlich unter die sogenannte „Drei-plus-Zwei-Regelung“ (d.h. sie dürfen regelmäßig auch nach der Ausbildung noch mindestens zwei Jahre hier bleiben).

„Wir wollen einen einheitlichen Vollzug bei der Erteilung von Ausbildungs- und Arbeitserlaubnissen in der Oberpfalz erreichen“, betonte der Regierungspräsident Axel Bartelt. So soll für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, in Zukunft regelmäßig keine Ausbildungserlaubnis erteilt werden. „Auch eine Straffälligkeit während des Asylverfahrens wirkt sich negativ auf eine Ausbildungs- und Berufserlaubnis aus“, erklärte Gerhard Baierl, Sachgebietsleiter für Ausländerrecht an der Regierung der Oberpfalz.

Ein weiterer wichtiger Faktor für eine positive Entscheidung über eine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis sei eine geklärte Identität und die aktive Mitwirkung abgelehnter Asylbewerber bei der Identitätsaufklärung und Passbeschaffung. Beim Gespräch mit den Fachleuten der Ausländerbehörden der Kreisverwaltungsbehörden stellte sich heraus, dass ein sehr hoher Anteil der Asylbewerber in der Oberpfalz keinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen konnte um die Identität tatsächlich nachzuweisen. „Wer bei der Identitätsklärung selbst nicht aktiv mitwirkt oder sie bewusst verschleiert, um eine Abschiebung zu vereiteln, hat keine Chancen, wenn es darum geht, eine Ausbildungs- oder Arbeitserlaubnis zu bekommen“, betonte Gerhard Baierl von der Regierung der Oberpfalz.

Die Teilnehmer des „Runden Tisches“ wollen zum Thema Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge auch weiterhin im Gespräch bleiben und diesen bei Bedarf auch fortsetzen.

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Jan 25

Hungarian Police Recruit High School Students as ‘Border Hunters’

Due to the increased pressure of migrants on the Hungarian-Serbian border, the Hungarian government has taken to secondary schools to train students to become “border hunters”.

 

The initiative, headed by the Hungarian police force, was announced in a press release on the force’s website. The announcement claims that police visited two different high schools, Református Líceum and Török Ignác Gimnázium, in the town of Godollo which lies around 18 miles outside of the Hungarian capital of Budapest.

The visit was described as an “information session” for those students who wished to become “border hunters” and help the police watch over the Serbian border in the south of the country. Police say that several of the students took application forms with them following the presentation.

Police also say they will continue to travel around to high schools, city events, and police departments across Hungary to provide information on how people can join the border patrol.

Around 500 border guards, also known as “border hunters” or határvadászok, patrol the Serbian border which has been the main source of border crossings of migrants travelling the Balkan route to reach Western Europe.

The Hungarian government closed the border in late 2015, but despite the closure and building a border fence and other fortifications, thousands of migrants still attempt to cross from Serbia into Hungary.

In the Serbian border town of Horgos, it is estimated that over a thousand migrants have pitched a makeshift camp and many have attempted to cross the border fence into Hungary on a continual basis. Serbian state broadcaster RTS accused the Hungarians of rounding up migrants who have attempted to get into the country and routinely dumping them back into Serbia.

György Bakondi, the chief security advisor to the Hungarian Prime Minister Viktor Orbán, said Monday, “Last year’s figures show, although to a lesser extent than in 2015, the Hungarian-Serbian border is still under permanent pressure”.

He went on to add, “There have been 1,142 attempts to illegally enter the country along the Hungarian-Serbian stretch of the border so far this year, which is at least the same order of magnitude as last year, despite the cold weather and the fact that countries to the south are implementing more intensive protection.”

Bakondi has also called out Hungarian pro-migrant NGOs for adding to the pressure by encouraging migrants to come to Hungary.

Hungarian politician, and vice president of Prime Minister Orbán’s Fidesz party,  Szilárd Németh said that he would like to see NGOs affiliated with left-wing billionaire Geroge Soros “cleaned out of here” and blamed the NGOs for “the spread of political correctness and global capital overcoming national governments”.

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Jan 25

Prozess in Augsburg: 13-Jährige in Zwangsehe missbraucht

In Augsburg wurde der Fall einer Zwangsehe verhandelt. Der Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes.
Foto: Johannes Eisele, dpa (Symbolbild)

Im Jahr 2003 wurde eine Zwangsehe nach islamischem Ritus geschlossen. Jetzt muss sich Iraker wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten.

Mitten in Deutschland ist im Jahre 2003 ein gerade mal 13 Jahre altes irakisches Mädchen aus Augsburg von seinem Vater an den damals 32-jährigen Cousin verkuppelt worden. Gegen seinen Willen wurde das Kind in einer Moschee in Nürnberg nach islamischem Ritus zwangsverheiratet. Vier Monate später gab der Ehemann die Kinderbraut wieder den Eltern zurück, weil sie seinen sexuellen Bedürfnissen nicht wie gewünscht nachkam. Jetzt, fast 14 Jahre später, ist der Iraker von seiner Vergangenheit eingeholt worden. Weil er damals mit dem Mädchen, das noch keine 14 Jahre alt war, den Geschlechtsverkehr, einmal sogar gewaltsam ausübte, stand er nun vor Gericht. Der Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes.

Das Problem von zwangsverheirateten Kindern, vor allem Mädchen, ist durch die Flüchtlingskrise wieder offenkundig geworden. So sind im Ausländerzentralregister allein 361 Kinder unter 14 Jahren als verheiratet eingetragen. In vielen muslimisch geprägten Ländern werden solche Kinder-Ehen toleriert. Der Fall, den ein Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Hillebrand jetzt abzuurteilen hatte, war aus vielerlei Gründen äußerst ungewöhnlich.

Am 13. Geburtstag verheiratet

Die irakische Familie war mit ihrer Tochter damals von Rostock nach München gezogen. Weil das Leben in der Landeshauptstadt zu teuer war, bot der Cousin des Mädchens an, die Familie könne in seine Wohnung nach Augsburg ziehen. Dies geschah auch. Der damals 32-jährige Iraker hatte in dieser Zeit nach einer Braut Ausschau gehalten. Der Vater soll nun dem Verwandten seine eigene Tochter als Ehefrau angeboten haben.

Dem gefiel dieser Vorschlag offenbar. So kam es, dass das Mädchen an seinem 13. Geburtstag Anfang 2003 gegen den Willen in einer Moschee in Nürnberg von einem Imam zwangsverheiratet wurde. Bereits wenige Tage später nahm der Iraker sein vermeintliches Recht als Ehemann wahr und vollzog mit seiner Kindfrau den Geschlechtsverkehr. Einmal soll er das schreiende Kind sogar vergewaltigt haben. Vier Monate nach der islamischen Eheschließung brachte der Iraker seine Frau wieder zu ihren Eltern zurück. Er könne sie nicht brauchen, sie wolle keinen Sex, soll er gesagt haben.

Nach der gescheiterten Zwangsehe trennten sich die Wege: Der Iraker zog nach Bielefeld, heiratete später erneut, wurde zweimal Vater. Die Familie des Mädchens verließ ebenfalls Augsburg in Richtung Norden. Vor mehr als einem Jahr wurden die Ereignisse aus dem Jahre 2003 wieder aktuell.

Die damalige Kinderbraut und ihre Mutter waren in ein Frauenhaus gezogen, nachdem sie vom Vater verprügelt worden waren. Dort erzählten sie ihre Lebensgeschichte – auch die Geschichte der Zwangsheirat und des sexuellen Missbrauchs. Die Kripo begann, was eigentlich nicht Absicht der inzwischen 26 Jahre alten Frau war, zu ermitteln. Denn es lag ein so genanntes Offizialdelikt vor.

Bereits vor dem Prozesstermin hatten die Anwältin des Opfers, Mandana Mauss, und der Verteidiger des Angeklagten, der aus dem Höxter Mordprozess bekannte Anwalt Carsten Ernst, an einer für beide Seiten akzeptablen Lösung gearbeitet. Mandana Mauss: „Meine Mandantin hat kein Interesse an einer Strafverfolgung. Sie kann inzwischen mit dem Erlebten umgehen. Es wäre aber fatal gewesen, wenn sie hätte im Prozess aussagen müssen. Sie wäre retraumatisiert worden“. So kam es noch während der Verhandlung zu einem Täter-Opfer-Ausgleich.

Mann bezahlt Schmerzensgeld

Der Iraker holte ein Kuvert mit einem Bündel Geldscheinen aus der Tasche und übergab an Anwältin Mauss 2000 Euro Anzahlung auf ein Schmerzensgeld von insgesamt 10000 Euro. Der Angeklagte bekannte sich zu seiner Schuld, räumte alle Vorwürfe ein. Das Geständnis ersparte dem Opfer die Aussage. Weil dies bereits im Vorfeld angekündigt worden war, hatte das Gericht auf Zeugen verzichtet. Die entscheidende Frage war am Ende: Muss der Angeklagte ins Gefängnis? Ja, sagte Staatsanwalt Benjamin Rüdiger, verwies auf die Mindeststrafe von zwei Jahren für jedes Einzeldelikt.

Angeklagt waren drei Fälle – die Spitze des Eisbergs. Der Ankläger wollte den Iraker für drei Jahre und vier Monate hinter Gittern sehen. Anwalt Carsten Ernst sagte, eine Vollzugsstrafe, also Gefängnis, sei 13 Jahre nach den Ereignissen nicht mehr nötig. Täter und Opfer hätten längst ein neues Leben begonnen, sein Mandant sei nicht mehr straffällig geworden. Eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sei angemessen.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Verteidigung. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, ist noch unklar.

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