Jun 24

Zählgemeinschaft in MV: CDU-AfD-Kooperation bringt AKK in Not


AKK
(Foto: picture alliance/dpa)

Für die CDU gibt es keine Zusammenarbeit mit der AfD. Das besagt ein Parteitagsbeschluss. Doch in einem kleinen Ort im Nordosten handhaben das einige Parteimitglieder anders. So sieht sich CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer zu mehreren Klarstellungen genötigt – und reichlich Kritik ausgesetzt.

Die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer schließt eine Zusammenarbeit mit der AfD aus, da ist es an der Basis schon passiert: In der rund 3000 Einwohner zählenden mecklenburgischen Kleinstadt Penzlin hat die CDU in der Stadtvertretung eine Zählgemeinschaft mit dem einzigen gewählten AfD-Vertreter gebildet. Nur wenig später bekräftigt CDU-Chefin Annegret Kramp Karrenbauer, dass es keine Zusammenarbeit von CDU und AfD geben werde. Ähnlich äußerte sich für seine Partei CSU-Chef Söder.

In Penzlin stellen CDU und AfD nun zusammen 4 der 15 Mitglieder der Stadtvertretung. Das brachte der Union mehr Sitze in Ausschüssen ein und auch der AfD-Vertreter ist nun im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Schul- und Kulturausschuss vertreten. Allein hätte ihm kein Sitz zugestanden, wie der „Nordkurier“ berichtete. Eine Zählgemeinschaft ist ein vorübergehender Zusammenschluss für eine Abstimmung, um einen rechnerischen Vorteil zu erreichen, ohne aber danach inhaltlich zusammenzuarbeiten.

„Der AfD-Mann hat bei der Kommunalwahl viele Stimmen bekommen, mehr als viele andere“, sagte der Vorsitzende der Zählgemeinschaft, Mario Röse. Ignoriere man ihn, schlösse man einen nicht kleinen Teil der Wähler aus. „Wir wollten ihn einbinden und sehen, was er leistet.“ Große Linien der Parteien seien das eine, in der Kommunalpolitik sehe es mitunter etwas anders aus. Die Bildung der Zählgemeinschaft mit dem AfD-Politiker sei aber auch in der CDU Penzlin umstritten gewesen, räumte er ein.

Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Generalsekretär Wolfgang Waldmüller bezeichnete die Zählgemeinschaft als unschön. „Wir sind vorher nicht gefragt worden. Wir hätten nicht dazu geraten“, sagte er in Schwerin. Um eine Zusammenarbeit handele es sich dabei aber nicht. Eine Zählgemeinschaft sei ein Zweckbündnis für einen Tag, an dem es um die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen gehe. „Es ist keine Koalition, es ist keine Fraktion.“

„Widerspricht Grundsätzen der CDU“

Erst am gestrigen Sonntag hatte CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer bei „Anne Will“ betont, es könne keine Zusammenarbeit von CDU und AfD geben. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sagte, eine Koalition oder eine vergleichbare Zusammenarbeit mit der AfD „widerspricht den Grundsätzen der CDU“.  „Jeder, der in der CDU für eine Annäherung oder gar Zusammenarbeit mit der AfD plädiert, muss wissen, dass er sich einer Partei annähert, die rechtsextremes Gedankengut, Antisemitismus und Rassismus in ihren eigenen Reihen bewusst duldet“, warnte er nach Beratungen der Spitzengremien seiner Partei in Berlin. „Die CDU lehnt jede Koalition und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD ab. Punkt.“

In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung der CDU-Spitze zum Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke heißt es, man bekräftige einen entsprechenden Beschluss des Parteitags von Ende 2018 in Hamburg. „Die CDU wird alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, diesen Beschluss durchzusetzen.“ Dies ist als Drohung mit Parteiausschlussverfahren zu verstehen. Ziemiak sagte, für Ausschlüsse aus der Partei seien in erster Linie die Kreisverbände zuständig.

Habeck fordert Eingreifen

Die Grünen sehen  AKK nun in der Pflicht, gegen die Zusammenarbeit in Penzlin vorzugehen. „Das kann nicht so sein, sonst hätte tatsächlich die CDU zum ersten Mal mit AfD-Stimmen sich politischen Einfluss verschafft“, sagte Grünen-Chef Robert Habeck in Berlin. Es sei zwar nur eine kleine Gemeinde, aber der „erste Bewährungstest“ für die CDU-Chefin in dieser Frage.

Parteivorsitzende könnten sich „nicht täglich und persönlich um jeden Ortsverein kümmern“, sagte Habeck. Aber nun müsse die Vorsitzende eingreifen. Er bekräftigte die Einschätzung, dass eine Zusammenarbeit von CDU und AfD auf Landesebene ein schwarz-grünes Bündnis im Bund erschwere. „Schlagartig“ würde sich die Distanz vergrößern, sagte er.

Söder warnt vor Schaden für die Union

Auch CSU-Chef Markus Söder lehnte jede Form von Annäherung an AfD ab. Nicht mal einen Kaffeeplausch auf kommunaler Ebene dürfe es für Unionsvertreter mit AfD-Politikern geben, sagte er nach einer CSU-Vorstandssitzung. Das von der AfD vertretene Menschenbild schließe eine Zusammenarbeit aus. Es gebe keine Freiräume, keinen Spalt offen für eine Zusammenarbeit. Eine Zusammenarbeit wäre „von schwerem Schaden für die gesamte Union“, warnt er.

In der Frage der Zusammenarbeit mit ihrer Partei sieht AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel bei der CDU keine klare Linie. „Die CDU ist momentan – auch nach dieser Aktion von Kramp-Karrenbauer – für uns kein Maßstab. Damit spaltet Kramp-Karrenbauer auch die CDU“, sagte Weidel.

Weidel hatte kürzlich mit Blick auf den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten ihre Distanz zur „Daniel-Günther-CDU“ betont. Sie nahm unterdessen die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach gegen Kritik des früheren CDU-Generalsekretärs Peter Tauber in Schutz. Tauber hatte Steinbach, die heute Vorsitzende einer AfD-nahen Stiftung ist, wegen ihrer Äußerungen in sozialen Medien eine Mitschuld am Tod Lübckes zugewiesen.

Die AfD-Fraktionschefin sagte: „Taubers Auslassungen sind höchst strittig und Herr Tauber muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob das, was er gesagt hat – die Einschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit beispielsweise -, nicht verfassungsfeindlich ist.“ Tauber hatte dafür plädiert, Verfassungsfeinden bestimmte Grundrechte zu entziehen. Den Grünen warf Weidel vor, sie gingen mit einer „riesigen Angstkampagne“ zum Klimawandel auf Stimmenfang.

Quelle: n-tv.de, joh/dpa/AFP

Jun 24

Mord in Siegen: Darum soll Asylant Hami (15) das Messer gezückt haben

Nach Messerangriff in Siegen: 15-Jähriger wurde kurz nach der Tat gefasst

Nach den tödlichen Messerstichen von Siegen gehen die Behörden davon aus, dass sich der mutmaßliche Täter Hami (15, Name geändert) und sein Opfer (47) kannten. Nach RTL-Informationen gab es vermutlich einen Streit zwischen dem Sohn des Erwachsenen und dem Teenager. Angeblich ging es um einen Kopfhörer, der Mann habe Hami zurechtweisen wollen. Was Anwohner sagen, darunter Menschen, die Hami kennen – in unserem Video.

Mann stirbt an den schweren Verletzungen

Tatverdächtiger Siegen
Die Behörden gehen davon aus, dass sich Hami (15) und sein Opfer kannten.

Nach Angaben der Polizei stach der Teenager am Donnerstag gegen 17.30 Uhr an einer Bushaltestelle am Fischbacherberg mit einem Messer mehrfach in den Oberkörper des Mannes ein. Der 47-Jährige starb kurz nach der Tat an den Folgen der Verletzungen in einem Krankenhaus.

Der 15-Jährige sei nach der Tat zunächst geflohen und noch am Donnerstagabend vorläufig festgenommen worden, so ein Polizeisprecher,

Wie die Staatsanwaltschaft Siegen auf Nachfrage von RTL bestätigt, handelt es sich beim Opfer und beim tatverdächtigen 15-Jährigen um deutsche Staatsbürger. In welchem Verhältnis sie zueinander stehen, werde noch ermittelt. Offenbar kennen sich der Sohn des 47-Jährigen und Hami, bestätigt auch der Sprecher.

Anwohner: Der 47-Jährige sei an der Bushaltestelle in einen Streit geraten

Anwohner haben die Rettungskräfte offenbar alarmiert.
Anwohner haben die Rettungskräfte offenbar alarmiert.
© Nonstop

Ein Mann, der nur wenige Meter vom Tatort entfernt wohnt, soll die Tat beobachtet haben. „Hier waren zwei Jugendliche in Streit geraten. Ein Mann ist zum Streit hinzugekommen und griff in dem Streit mit ein“, zitiert die Lokalzeitung „Siegerlandkurier“ den Anwohner. Plötzlich habe einer der Jugendlichen ein Messer gezogen und mehrfach auf den 47-Jährigen eingestochen. Anwohner versuchten daraufhin Erste Hilfte zu leisten und alarmierten die Polizei, schreibt das Lokalblatt.

Messerattacke in Siegen: Mordkommission wurde eingerichtet

Die Polizei hat den Tatort kurz nach der Messerattacke abgesperrt.
Die Polizei hat den Tatort kurz nach der Messerattacke abgesperrt.
© Nonstop

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Tötungsdelikt. Die weiteren Ermittlungen werden seit Donnerstagabend von einer Mordkommission des Polizeipräsidiums Hagen und der Staatsanwaltschaft Siegen geführt.

Quelle: rtl

Jun 23

Armutsasylanten: Weinblätter-Diebe plündern Winzer-Rebstöcke

Eine Weinblätter-Bande bei der Arbeit. Säckeweise schleppt sie Weinblätter davonFoto: Elisabeth Born/FACEBOOK

Salzatal – Hitze und Wassermangel waren in den letzten Monaten die größten Feinde der Weinstöcke in Höhnstedt. Doch in den vergangenen Wochen kam ein neuer dazu: die Weinblätter-Diebe.

Nahezu täglich streifen ausländische Bürger durch unsere Weinberge und zupfen säckeweise Blätter von den Reben“, berichtet die Ex-Weinkönigin Elisabeth Born (33). Sie und weitere Saale-Unstrut-Winzer vertreiben ihre Weine unter der Marke „51 Grad“.

Elisabeth Born war 2010 Weinkönigin
Elisabeth Born war 2010 WeinköniginFoto: picture alliance/dpa

„Das Problem trat schon im Vorjahr auf, doch jetzt ist es ein echtes Problem. Voll besetzte Autos rollen in die Weinhänge und dann laufen diese Leute durch Weinberge und Privatgrundstücke, um vor allem junge Weinblätter abzupflücken“, so Born zu BILD.

Die fehlenden Blätter sind für die Trauben eine Katastrophe: Denn sie sind für biochemische Prozesse nötig, bei denen Sonnenenergie mittels Chlorophyll in Traubenzucker verwandelt wird. Born: „Das schadet den Reben und uns Winzern natürlich enorm. Denn die Trauben werden nicht süß.“

Die Winzer gehen davon aus, dass die Diebe die Blätter zur Zubereitung von kulinarischen Spezialitäten verwenden. Elisabeth Born: „Das sind so riesige Mengen, das ist zu viel für den Privatgebrauch. Die werden sicherlich an Gastronomen verkauft.“

Und das ist gefährlich! Denn die Blätter sind mit Pflanzenschutzmitteln gespritzt. Noch in dieser Woche soll Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden, um die Blätter-Banden endlich zu stoppen. Born: „Wir haben Fotos von Tätern gemacht und hoffen, dass die Polizei endlich einschreitet.“

Quelle: BILD

Jun 23

Aus Berliner Ausländerbehörde gestohlen: Bundespolizei-Report enthüllt Handel mit Blanko-Dokumenten

In Polizei-Westen gekleidete Polizisten.

Bei Kontrollen haben Beamte der Bundespolizei Ausländer, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten und ausreisepflichtig sind, mit illegal erworbenen Aufenthaltstiteln festgestellt. Bei diesen Papieren handelt es sich um Dokumente, die zuvor aus der Berliner Ausländerbehörde gestohlen wurden.

Das geht aus einem Bericht („Informationsstreuung zum Modus operandi „Waschtitel“) der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung vor, der der „Bild am Sonntag“ vorliegt.

Im Herbst 2017 und Frühjahr 2019 waren Unbekannte in die Behörde eingebrochen und hatten Blankodokumente und Siegel gestohlen. Laut Bericht handelt es sich um circa 20.000 abhandengekommene Dokumente, darunter Niederlassungserlaubnisse, Aufenthaltserlaubnisse, Blanko-Reisepässe. Die Beamten schreiben in dem Bericht, der BamS vorliegt: „Diese gestohlenen Blanko-Aufenthaltstitel werden durch bislang unbekannte Täter bedarfsgerecht und unautorisiert ausgestellt sowie gewinnbringend verkauft.“

„Wird um bundesweite Sensibilisierung gebeten“

Laut Bericht enthüllten die Ermittler der Bundespolizei außerdem eine Masche der Käufer, um diese illegal erworbenen Aufenthaltstitel zu „waschen“: Die Titel werden in den Reisepass geklebt, dieser anschließend beschädigt und bei der jeweiligen Botschaft ein neues Reisedokument beantragt. Der Ausländer vereinbart einen Termin bei einem Berliner Bürgeramt. Er legt alle Dokumente vor und bittet, seinen Aufenthaltstitel in den neuen Pass zu übertragen.

Das Problem: Die Mitarbeiter des Bürgeramts können nicht auf Datenbanken zugreifen, in denen die Seriennummern der gestohlenen Aufenthaltstitel eingetragen sind. Der Beamte überträgt also den Titel in den neuen Pass, das gesamte Dokument ist jetzt „gewaschen“, also amtlich von einer deutschen Behörde ausgestellt. Der Bundespolizei-Report spricht von „scheinlegalisiert“. Deshalb warnen die Beamten ihre Kollegen im Bundesgebiet: „Hiermit wird um bundesweite Sensibilisierung gebeten.“

Jun 23

Türkisches Gemetzel- wie im Blutrausch: „Von 20 Stichen waren 15 tödlich“

In Coburg hat ein Mann die Mutter seiner fünf Kinder brutal niedergestochen. 15 von 20 Messerstichen verliefen tödlich. Symbolfoto: unsplash.com/wu yi

Das Landgericht Coburg versucht zu klären, warum Gülcin K. sterben musste. Das ist für alle Beteiligten sehr belastend.

Er hat seine von ihm getrennt lebende Frau und die Mutter seiner fünf Kinder mit 20 Messerstichen regelrecht niedergemetzelt. Das ergab der dritte Verhandlungstag im Messerstecher-Prozess. Ein 35-jähriger türkischer Staatsbürger muss sich vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichtes Coburg wegen Totschlags verantworten. Bereits am zweiten Verhandlungstag waren die Emotionen hoch gekocht.

Der dritte Verhandlungstag in dem Messerstecher-Prozess war für die Familie der Verstorbenen unerträglich: Als der Rechtsmediziner Professor Peter Betz das Sektionsergebnis vortrug, hielt es die Mutter des Opfers nicht mehr aus, sie brach unter Tränen fast zusammen. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot wandte sich an die Frau mit den Worten: „Sie müssen sich das hier nicht antun.“ Daraufhin verließ die Frau laut schluchzend und von Freunden gestützt den Saal. Der Vater, der als Nebenkläger von Rechtsanwältin Kristina vom Imhoff vertreten wird, rang sichtlich um Fassung. Nur der Angeklagte selbst verfolgte die Schilderungen des Rechtsmediziners scheinbar völlig unberührt. Es muss laut Gutachten ein Gemetzel gewesen sein, verübt wie im Blutrausch.

20 Messerstiche, davon 15 tödlich

„Von den 20 Stichen waren 15 tödlich“, so der Rechtsmediziner. Mehrere Stiche hatten die 35-Jährige demnach mit voller Wucht in den Rücken, in das Gesäß, in den Bauch, in die Brust, in die Schultern und in den Rumpf getroffen, dabei wurden Rippen gebrochen und Organe verletzt und durchtrennt. Zusätzlich habe die Verstorbene auch zahlreiche Gewalteinwirkungen an den unteren und oberen Extremitäten aufgewiesen, so der Gutachter. Die Frau muss sich demnach heftig gewehrt haben, bevor sie bewusstlos wurde und verblutete. „Sie hat minutenlang gerungen“, so der Rechtsmediziner.

Laut dem Angeklagten soll die Frau ihn zuerst mit dem Messer angegriffen haben, deshalb habe er auch leichtere Schnittverletzungen gehabt, so lautete seine Version. Der Rechtsmediziner hielt es aber für wahrscheinlicher, dass sich der Angeklagte die Schnitte beim Zustechen selbst zugefügt habe, nämlich indem er mit dem Messer abgerutscht sei. Nach der Messerattacke hatte sich der 35-Jährige bei der Polizei selbst angezeigt. Was in der Wohnung im Stadtteil Wüstenahorn in jener Novembernacht genau passiert ist und was letztendlich die Bluttat ausgelöst hat, versucht das Gericht herausfinden.

Streit um Geld und um die Kinder

Wie in der Verhandlung bisher deutlich wurde, war die Beziehung der Eheleute von Beginn an konfliktgeladen; es gab Streit um Geld und um die Erziehung der Kinder. Auch am dritten Verhandlungstag berichteten Zeugen von lautstarken Streitigkeiten, ein Polizeibeamter sprach von 18 Einsätzen wegen häuslicher Gewalt gegen die Frau. Mehrere Zeugen bestätigten, dass Gülcin K. Angst vor dem Vater ihrer Kinder gehabt hätte. Er sei demnach sehr eifersüchtig gewesen und habe der Frau Beziehungen zu anderen Männern unterstellt. Der Angeklagte soll seine Frau auch nach der Trennung verfolgt und beobachtet haben.

Die Kinder bedeuteten ihr alles

Der Frau stand nach der Trennung von ihrem Mann eine Betreuerin zur Seite, die nun ausführlich aussagte. Demnach habe die 35-Jährige unheimlich darunter gelitten, dass sie ihre Kinder nicht mehr bei sich hatte. Diese waren nach der Trennung der Eltern in ein Heim gekommen, da die Mutter wohl unter psychosomatischen Problemen gelitten habe. „Es war ihr großes Drama, dass ihre Kinder weg waren. Sie war davon krank in der Seele“, so die Betreuerin. Demnach habe die Verstorbene ihren Fokus nur noch auf ihre Kinder gerichtet und „irre Angst“ um deren Wohl gehabt. „Sie hat ja nichts mehr gegessen und getrunken“, sagte die Zeugin. Die 35-Jährige sei eine Mutter mit Leib und Seele gewesen und im Umgang mit ihren Kindern äußerst liebevoll. „Die Kinder haben sich bei Besuchen sehr auf die Mutter gefreut, es war ein sehr inniges Verhältnis“, so die Betreuerin.

Es braucht einen weiteren Verhandlungstag

Der Prozess geht recht schleppend voran und das nicht zuletzt wegen des Rechtsanwaltes Oskar Steiger. Dieser stellte das Gericht mit seinen Fragen zeitweise auf eine Geduldsprobe, da er vieles doppelt und dreifach hinterfragte. Richter Christoph Gillot konnte sich deshalb die folgende Bemerkung nicht verkneifen: „Ich möchte das Fragerecht zwar nicht einschränken, aber ich appelliere an die alte Erfahrung, dass alte Zitronen keinen Saft mehr geben.“ Es muss nun ein weiterer Verhandlungstag anberaumt werden.

Am 8. Juli um 9 Uhr wird die Verhandlung mit den Plädoyers fortgesetzt. Dann wird voraussichtlich auch das Urteil fallen.

Quelle: Infranken

Jun 22

Nach Autobahnkontrolle wurde rumänischer Vergewaltiger geschnappt

Autokontrollen bringen oft mehr ans Tageslicht.
Bild: APA/Lukas Hutter

Erfolg für Polizisten der Autobahnpolizei Haid: Bei einer Kontrolle erwischten die Beamten einen Rumänen (37), der eine polnische ID-Karte eingesteckt hatte festnehmen. Als nach genauer Überprüfung die wahre Identität des Mannes feststand, war klar: Es handelt sich um einen gesuchten Vergewaltiger.

Bei fremden polizeilichen Kontrollen am Mittwoch um 13.20 Uhr auf der A1 in Ansfelden ging der Autobahnpolizei Haid ein gesuchter, mutmaßlicher Vergewaltiger ins Netz. Der Rumäne zeigte den Beamten eine gefälschte ID-Karte, diese wurden aufgrund der Verfälschungsmerkmale stutzig, kontrollierten das Dokument auf der Dienststelle genau. Weil sie sich nicht täuschen ließen, konnten die Polizisten die wahre Identität des Mannes aufklären. Es handelte sich um einen 37-jährigen Rumänen, gegen den eine Festnahmeanordnung der StA Salzburg wegen des Verdachtes einer Vergewaltigung besteht. Er wurde in die Justizanstalt Linz eingeliefert.

Quelle: Kronenzeitung

Jun 22

Asyl-Urteil: Bei Todesrisiko von 1:800 müssen Flüchtlinge zurück in Heimat

Christoph Mayr, Flüchtlingsankunft in Bayern. Göran Schattauer/dpa/AdobeStock/iStock/Composing: Sascha Weingartz

Christoph Mayr hat mit einem höchst umstrittenen Urteil die deutsche Abschiebepraxis geprägt wie kaum ein zweiter Richter: 2010 entschied er, dass Deutschland einem Flüchtling keinen Schutz gewähren muss, wenn die Anschlagsgefahr in seiner Heimat „nur“ bei 1:800 liegt. Mit FOCUS Online spricht Mayr erstmals öffentlich über das Urteil, auf das sich viele Verwaltungsgerichte bis heute berufen.

Flüchtlingshelfer kritisieren es als zynisch und inhuman, Herr Mayr nennt es pragmatisch und alternativlos.

Die Rede ist von einem der wichtigsten deutschen Gerichtsurteile zum Asylrecht. Es stammt aus dem Jahr 2010 und wird von vielen Verwaltungsgerichten bis heute zitiert, wenn sie die Abschiebung von Flüchtlingen für rechtens erklären.

Erstmals „Gefahrendichte“ für einzelnen Flüchtling berechnet

In dem mittlerweile neun Jahre alten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde erstmals für einen einzelnen Flüchtling die sogenannte „Gefahrendichte“ berechnet. Darunter versteht man das individuelle Risiko, in der Heimat Opfer einer willkürlichen Gewalttat zu werden, etwa durch militärische Kämpfe.

Im konkreten Fall – es ging um einen abgelehnten Asylbewerber aus dem Irak – erklärte das Gericht, „die Wahrscheinlichkeit, durch einen Terroranschlag verletzt oder getötet zu werden“ läge in der Herkunftsregion des Klägers bei „0,12 Prozent oder etwa 1:800 pro Jahr“.

„Keine erhebliche individuelle Gefahr“ für Leib oder Leben

Aus dieser statistischen Berechnung ergebe sich „keine erhebliche individuelle Gefahr“ für Leib oder Leben des Klägers, befand das in München sitzende Gericht. Deshalb könne man ihm keinen Schutz gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Auffassung 2011.

1:800 also. So groß darf laut Gericht das Tötungs- und Verletzungsrisiko für einen Menschen durchaus sein, um ihn aus Deutschland in seine Heimat abzuschieben.

1:800 – ist das ein hohes oder eher ein geringes Risiko? Wie kommen Richter auf ein solches Zahlenverhältnis, das sich in der deutschen Asyl-Rechtsprechung als eine Art „akzeptable Grenze“ durchgesetzt hat? Welche Gründe haben zu der Entscheidung geführt? Wie kann man mit dem Taschenrechner über Leben oder Tod urteilen, über ein Menschenschicksal?

Vorsitzender Richter erklärt, wie das Urteil zustande kam

FOCUS Online hat mit dem Vorsitzenden Richter gesprochen, der das Asyl-Urteil im Januar 2010 gemeinsam mit zwei Kollegen gefällt hat. Bis heute hat sich Christoph Mayr nicht zur Entstehungsgeschichte und den Hintergründen der wegweisenden „1:800-Entscheidung“ geäußert.

Jetzt erklärt der 66 Jahre alte promovierte Jurist, der seit August 2018 in Pension ist und im Umland von München wohnt, erstmals, wie der Fall mit dem Aktenzeichen 13a B 08.30285 gelöst wurde.

Christoph Mayr, bis August 2018 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.

Göran Schattauer / FOL Christoph Mayr, bis August 2018 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.

Ein sonniger Vormittag im Münchner Hofgarten. Christoph Mayr, Jeans, Polo-Shirt, leichte Brille, sitzt auf einer verwitterten Holzbank. Sein rollendes „R“ verrät, er stammt aus dem Fränkischen, aus Nürnberg. Er  sagt „net“ und „a weng“ anstatt nicht und wenig.

Mayr: „Es ging immer um Menschen, um Schicksale“

„A weng“ wehmütig sei er schon, gibt der schmale, durchtrainierte Ruheständler zu, der offenkundig noch sehr an seinem früheren Job hängt. Nur ein paar hundert Meter von hier, in der Ludwigstraße, hat er viele Jahre gearbeitet, als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Senat 13a, zuständig für Asylverfahren.

Mayr und seine Kollegen kamen immer dann zum Zug, wenn Asylbewerber vor Verwaltungsgerichten verloren hatten und in Revision gegangen waren. Etwa 2000 Asyl-Fälle hat Mayr im Lauf seiner Karriere entschieden. Man kann sagen, dass er ein sehr erfahrener Jurist ist. Und einer, der es sich nicht leicht gemacht hat mit seinen Entscheidungen. „Es ging immer um Menschen“, sagt er, „um Schicksale“. Da habe man jeden einzelnen Fall „intensiv prüfen und alles genau abwägen“ müssen.

Kläger aus Irak berief sich auf angeblich große Terror-Gefahr

Das gilt auch für die Klage, die 2010 zu dem „1:800-Urteil“ führte. Der Flüchtling aus dem Irak wollte Deutschland unter keinen Umständen wieder verlassen. Er begründete dies mit der angeblich hohen Gefahr, in der Heimat durch einen terroristischen Angriff getötet zu werden.

Christoph Mayr erinnert sich: „Wir standen damals vor der Frage, wie man eine solche Gefahr realistisch einschätzt, wie man das Todes- oder Verletzungsrisiko bemessen kann.“ Im Gesetz stand lediglich, dass Flüchtlinge den sogenannten subsidiären Schutz bekommen und nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen im Herkunftsland „ernsthafte individuelle Gefahr für Leib oder Leben infolge willkürlicher Gewalt“ drohe.

Aber was heißt das konkret?

Kein deutsches Gericht hatte sich an Thema herangewagt

Richter Mayr und seine Mitstreiter am Verwaltungsgerichtshof mussten bewerten, wie gefährdet ein einzelner Flüchtling wirklich war. Eine schwierige Entscheidung, an die sich zuvor kein deutsches Gericht herangewagt hatte.

„Wir kamen zu der Auffassung, dass die Gefahrendichte eigentlich nur zu ermitteln ist, wenn man geeignete Zahlen aus der Herkunftsregion des Asylbewerbers hat“, sagt Mayr. „Wie viele Menschen leben in dem Gebiet und wie viele erleiden durch Kampfhandlungen Schaden?“

Das Gericht besorgte sich die entsprechenden Informationen von der britischen Nichtregierungsorganisation Body Count, die im Irak zivile Todesopfer militärischer Gewaltaktionen zählt. Weil Body Count nur die Getöteten auflistet, nicht aber die Verletzten, mussten die Richter deren Zahl schätzen. Sie gingen davon aus, dass auf einen Toten durchschnittlich drei Verwundete kamen.

„Eigentlich eine simple Rechnung. Wie eine Schulaufgabe“

Ex-Richter Mayr: „Als wir die Zahlen hatten, war uns klar: Wir mussten ein Verhältnis ermitteln.“ Also griffen die Juristen zum Taschenrechner. Die Aufgabe hieß: Wenn von 2,8 Millionen Einwohnern der Provinz Ninive mit der Hauptstadt Mossul (dort kam der Kläger her) in einem Jahr rund 3400 durch Gewalt sterben oder verletzt werden – wie hoch ist dann das Risiko für einen einzelnen dort lebenden Menschen? „Eigentlich eine simple Rechnung“, meint Mayr. „Wie eine Schulaufgabe.“

Das Ergebnis: Die Gefahr liegt bei 0,12 Prozent oder – anders ausgedrückt: Die Wahrscheinlichkeit, Opfer von militärischer Gewalt zu werden beträgt rund 1:800.

Risiko für die Bevölkerung lag bei weit unter einem Prozent

„Als uns das Ergebnis vorlag, haben wir uns gefragt: Wenn in einem Jahr jeder 800. Mensch getötet oder verletzt wird – ist es dann wirklich so, dass jedem Einwohner automatisch eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben droht?“, sagt Christoph Mayr. Die Antwort fiel eindeutig aus: Nein. „Wenn das Risiko für die Bevölkerung bei weit unter einem Prozent liegt, also im Promillebereich, dann ist die Grenze aus unserer Sicht jedenfalls noch nicht erreicht“, so Mayr.

Aber wann wäre die Grenze erreicht? Bei zwei Prozent? Fünf? Zehn?

Der Richter a. D. erklärt: „Wir haben uns bewusst nicht festgelegt, wo die Schwelle liegt. Man kann es – wenn überhaupt – nur sehr schwer sagen.“ Hätte sich in dem 2010 zu beurteilenden Fall herausgestellt, dass die Grundgefährlichkeit bei 1:100 liegt, „dann wäre unsere Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen“, so Mayr.

Opferbilanz im deutschen Straßenverkehr diente als Maßstab

Um ein Gefühl für Risiko-Abwägungen zu bekommen, hätte sich der Münchner Senat intensiv mit Statistiken befasst, sagt der damalige Vorsitzende Richter gegenüber FOCUS Online. „Wir haben zum Beispiel die Opferbilanz im deutschen Straßenverkehr ausgewertet.“

Im Jahr 2008 starben rund 4500 Menschen auf deutschen Straßen, etwa 410.000 wurden verletzt. „Gemessen an der Gesamtbevölkerung von 82 Millionen lag die Zahl der Opfer damit bei etwa 0,5 Prozent“, so Mayr.

Natürlich sei jeder Fall für die Betroffenen und deren Angehörige schlimm. „Aber die Situation ist keineswegs so gefährlich, dass man jederzeit damit rechnen müsste, Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden“, so Mayr. Und das damalige Risiko im Irak sei „noch wesentlich geringer“ als 0,5 Prozent gewesen, stellt er klar. Auch davon habe sich der Senat leiten lassen.

„Ich kenne bis heute kein besseres Bewertungsschema“

Mathematisch mag das ja alles stimmen, unter statistischen Gesichtspunkten nachvollziehbar sein. Aber ist es nicht makaber, Tote zu zählen, um über die Zukunft von geflüchteten Menschen zu entscheiden?

„Mag sein, dass es für viele Leute befremdlich klingt“, sagt Mayr nach kurzem Überlegen. „Aber ich kenne bis heute kein besseres Bewertungsschema. Es gibt meines Wissens nach keinen gerechteren, für alle Menschen gültigen Maßstab als statistische Berechnungen.“ Der Gesetzgeber verlange, dass Deutschland vielen Flüchtlingen erst ab einer bestimmten Gefahrenstufe Schutz gewähre. „Diesen Willen haben wir umgesetzt.“

Richter: Argumentation weder zynisch noch diskriminierend

Er selbst finde das Urteil noch heute „absolut richtig“ und stehe wie seine beiden Ex-Kollegen dazu. Mayr: „Wir haben uns das damals alles sehr gut überlegt.“ Der frühere Richter betont, dass er trotz teils heftiger Kritik von Flüchtlingsorganisationen und Menschenrechtlern ein reines Gewissen habe. „Den Vorwurf, unsere Argumentation sei zynisch oder diskriminierend, weise ich zurück.“

Für ihn ist das Urteil nicht nur juristisch einwandfrei. „Ich halte es auch für moralisch vertretbar.“ Was aus dem Kläger geworden ist, weiß Mayr nicht.

Quelle: Focus

Jun 21

Tatort Tschechien: Afrikanischer Mädchen- Vergewaltiger ist Armutsasylant aus Sachsen

Tatverdächtig: Asylbewerber Abdallah D. (29)Foto: Monika Gordkova

Leitmeritz (Tschechien) – Der verhaftete 29-Jährige, der eine 16-Jährige in Tschechien vergewaltigt haben soll, ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Deutschland.

Abdallah D. (29) stammt vermutlich aus Libyen, seine genaue Herkunft ist unklar. Er saß 46 Tage in Sachsen in Haft, weil er zwei Geldstrafen nicht zahlte.

Staatsanwalt Jürgen Schmidt (44) zu BILD: „Der Mann ist wegen Schwarzfahrten und versuchter Nötigung vorbestraft. Im August 2017 beschwerte er sich erfolglos im Sozialamt über seine Unterkunft. Er verlangte einen Pass, um sofort nach Amerika auszureisen können. Als dies der Mitarbeiter ablehnte, drohte er laut: ‚Ich werde Dich töten‘.“

Am vergangenen Dienstag war er in Dresden aus der Haft entlassen worden. Warum er anschließend nach Tschechien reiste, ist unklar. Dorthin überstellt wurde er nicht. Patricia Vernhold (42) vom Innenministerium: „Er ist zwar ausreisepflichtig, konnte aber aufgrund fehlender Passersatzpapiere bislang nicht in seine Heimat abgeschoben werden.“

Quelle: BILD

Jun 21

Monheim (NRW): Marokkanerin (30) sticht 18-Jährige auf Spielplatz nieder

Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung (Symbolfoto)Foto: picture alliance / Daniel Bockwo

Monheim (NRW) – Ein Streit auf einem Spielplatz ist in Monheim völlig eskaliert. Eine Frau (30) stach laut Polizei eine junge Frau (18) nieder, die Behörden ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Vorgeschichte ist laut den Ermittlern kompliziert: So hatte sich auf dem Spielplatz offenbar zunächst die minderjährigen Schwestern der beiden Frauen gestritten. Die 18-Jährige ging dazwischen, dann löste sich die Situation zunächst auf.

Gegen 20 Uhr tauchte dann die 30-Jährige bei der 18-Jährigen auf. „Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung“ habe dann die ältere Frau der jüngeren Frau mit einem Messer in die Seite gestochen, so die Polizei.

Die 18-Jährige sei dadurch schwer verletzt worden. Lebensgefahr habe aber nicht bestanden. Sie wurde notoperiert.

Kurz nach dem Angriff habe die 30-Jährige dann bei der Polizei angerufen und alles gestanden. Sie sei vorläufig festgenommen und dann wieder freigelassen worden. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung laufen weiter. Opfer und Täterin sind beide Deutsche mit marokkanischen Wurzeln.

Quelle: BILD

Jun 20

Immer mehr Todesdrohungen gegen Kommunalpolitiker

Der Politiker Walter Lübcke wurde auf der Terrasse seines Hauses mutmaßlich von Neonazi Stephan Ernst ermordetFoto: Sean Gallup / Getty Images

Die Spitzenpolitiker und Minister werden oft von der Polizei bewacht, doch bei Kommunalpolitikern ist das selten der Fall. Bei dem Mord an dem Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke mit – laut Bundesanwaltschaft – rechtsextremen Motiv war das dramatisch.

Der Deutsche Städtetag schlägt nach dem Attentat auf Walter Lübcke Alarm, ist besorgt um andere Politiker in den Städten und Gemeinden.

►„Leider sind gerade auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den letzten Jahren stärker Drohungen und Anfeindungen ausgesetzt“, sagte der Städtetagspräsident, Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Todesliste mit Politiker-Namen

In Mecklenburg-Vorpommern soll in der Neonazi-Szene sogar einen ominöse „Todesliste“ kursieren, auf der 29 Politiker-Namen stehen! Demnach wollten Rechtsextreme der Gruppe „Nordkreuz“ diese Politiker am „Tag X“ festnehmen und töten. Dafür horteten sie Waffen und Munition.

Obwohl die Gruppe bei einer Razzia aufflog – ihr gehörten auch Polizisten, SEK-Männer und ein Ex-LKA-Beamter an – sind die Ermittler weiterhin alarmiert.

Die Informationen über die „Todesliste“ haben die Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern nach BILD-Informationen inzwischen an den Generalbundesanwalt weitergeleitet. Dort werden sie geprüft.

Extremismus-Forscher gehen davon aus, dass manche Neonazi-Gruppen inzwischen in den Untergrund abgetaucht sind.

▶︎ Der Extremismus-Forscher Professor Hajo Funke (FU Berlin) zu BILD: „Combat 18 ist im Untergrund. Die Mitglieder vor Ort kennen sich in der Regel; darüberhinaus agieren sie über das Internet und Soziale Medien – viel mehr als früher. Die Strukturen von Combat 18 sind hochkriminell und von einer Ideologie gekennzeichnet, die absolute terroristische Gewalt – wie einen Mord – will. “

Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke (CDU) war in der Nacht zum 2. Juni mit einer Schussverletzung am Kopf auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha entdeckt worden. Der 65-Jährige starb wenig später im Krankenhaus.

Die Bundesanwaltschaft geht von einem politischen Attentat mit rechtsextremem Hintergrund aus. Unter dringendem Tatverdacht sitzt der 45-jährige, vorbestrafte Stephan Ernst in Untersuchungshaft. Wegen der Bedeutung des Falls hat am Montag der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen.

Es herrscht „Alarmstufe Rot“

Innenminister Horst Seehofer (CSU) sprach in einer Pressekonferenz am Dienstag mit Blick auf den Mordfall Lübcke von einer „neuen Qualität“ von Gewalt, die man „sehr, sehr ernst“ nehmen müsse. Kommunalpolitiker seien offensichtlich akut bedroht. „Schutzmaßnahmen sind angebracht“, warnte Seehofer.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine zentrale Meldestellen für angefeindete Mandatsträger von der „eine zentrale Verfolgung in Gang gesetzt werden“, sagte Geschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Und: „Wer sich für die Allgemeinheit einsetzt und damit Verantwortung für unser Land und die Demokratie übernimmt, sollte auch besonders geschützt werden“, sagte Landsberg.

Der Extremismus-Experte Hajo Funke sagte zu BILD: Nach dem Mord an Lübcke herrsche „Alarmstufe Rot, denn die Gefahr von Nachahmer ist hoch. Rechte Terroristen können sich jetzt ermutigt fühlen, ebenfalls zuzuschlagen. Deshalb müssen alle Politiker und Personen, die bedroht werden, unter Polizeischutz gestellt werden“, sagte er.

Und: „In den kommenden Monaten wird es noch gefährlicher, es ist Gefahr in Verzug. Wenn wir nicht aufpassen, dann ist das der Anfang des Zeitalter des neuen rechten Terrors,“ warnt der Extremismus Forscher.

Krisen-Gipfel in Berlin

Der Innenausschuss im Bundestag berät am kommenden Mittwoch in einer Sondersitzung über den Mordfall Walter Lübcke.

Grüne, Linke, FDP im Bundestag hatten auf die Sitzung gedrungen. Auch Union und SPD forderten das und baten um die Teilnahme des Generalbundesanwalts. Er hatte die Ermittlungen wegen des mutmaßlich rechtsextremen Motivs des Tatverdächtigen übernommen. Außerdem sollen Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes sowie der hessischen Ermittlungsbehörden Rede und Antwort stehen. Auch der AfD-Innenpolitiker Martin Hess hatte sich für eine Sondersitzung ausgesprochen.

Quelle: BILD

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