Apr 05

Tolles Essen und neue Zähne: Schleuser grüßt aus dem Knast | Dresden

Georgi L. (69) will in Bulgarien eine Farm voller Tiere haben. Jetzt muss er erstmal in den Knast.

Dresden – „Man kümmert sich hier gut um mich. Ich bekam die Zähne gemacht, Medizin und Essen sind ausgezeichnet“, schrieb Georgi L. (69) an seine Schwester. Aber der Bulgare sandte keine Grüße von der Kur, sondern aus der Haft in Görlitz. Dort sitzt der Magister für Wirtschaftswissenschaften, weil er sieben Iraker unter unmenschlichsten Bedingungen nach Deutschland schleuste.

Anfang November entdeckte ein Radfahrer den blauen Ford Höhe Dohnaer Straße in Dresden, von dessen Ladefläche Personen kletterten. Der Zeuge rief die Polizei. Die Beamten stellten Fahrer Georgi, griffen alle Flüchtlinge (12 bis 32 Jahre) auf.

„Im Transporter waren drei als Möbelkisten deklarierte Kisten, in denen die Personen transportiert worden waren“, so ein Polizist. Die Kisten maßen je 170 x 90 x 50 cm. Darin waren die Opfer fast 35 Stunden eingepfercht.

Georgi fuhr damit in Sofia los, hatte eine lange Panne, ohne dass die Menschen hätten aussteigen dürfen. Hin und wieder bekamen sie Kekse und Wasser. Ihre Notdurft verrichteten sie in den Kisten. Sie zahlten an die Schleuser pro Person mehr als 7000 Euro. Rufen und Klopfen hätte der Fahrer ignoriert.

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen im Amtsgericht Pirna. Bei der Polizei erklärte er damals, er habe von Personen im Transporter nichts gewusst, sollte nur Möbel ausliefern. Das glaubte ihm das Gericht nicht. Urteil: zwei Jahre und sechs Monate Haft. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

In diesem blauen Transporter wurden in Kisten sieben Iraker geschleust.
In diesem blauen Transporter wurden in Kisten sieben Iraker geschleust.
Daniel S. verweigerte zwar die Aussage, aber gegen ihn läuft derzeit auch ein Schleuserprozess. Auf seinem Handy fanden sich Fotos vom Tat-Transporter und von den "Transport-Kisten".
Daniel S. verweigerte zwar die Aussage, aber gegen ihn läuft derzeit auch ein Schleuserprozess. Auf seinem Handy fanden sich Fotos vom Tat-Transporter und von den „Transport-Kisten“.

Fotos: Peter Schulze, Bundespolizei

Quelle: Tag24

Apr 05

„Sea-Eye“ schleppt weiter: Keiner will illegale Armutsafrikaner aufnehmen- Deutschland nimmt sie ab!

Bootsmigranten

Die Bundesregierung betätigt sich wiedermal als Schlepperkomplize und nimmt 64 Schwarzafrikaner auf, darunter wieder viele potentielle Vergewaltiger und Mörder – alle anderen Länder lehnten ab

Deutschland will einige Migranten von dem blockierten deutschen Rettungsschiff »Alan Kurdi« aufnehmen. Allerdings fühle sich Deutschland nicht alleine für das Schicksal der 64 Bootsflüchtlinge zuständig, sagte Innenminister Horst Seehofer. Auch andere EU-Staaten müssten Menschen von dem Schiff aufnehmen. Die »Alan Kurdi« von der Sea-Eye hatte Mitte der Woche die Menschen vor der libyschen Küste gerettet. Seitdem sucht das Schiff einen sicheren Hafen. Italien und Malta wollen das Schiff nicht anlegen lassen.

Die analphabetischen Armutsafrikaner sind nicht nur HIV und Tuberkulosekrank, sondern oft hochkriminell – erst kürzlich kaperten sie ein Schiff und nahmen die Crew als Geisel um in Europa einreisen zu können

Die Seenotrettung ist als solche umstritten, denn deutsche Linke und Grüne Schleppaktivisten animieren immer wieder Armutsasylanten die Reise über das Mittelmeer anzutreten, darunter befinden sich viele Mörder und Vergewaltiger, in aller Regel sind es analphabetische ungebildete männliche Schwarzafrikaner die kommen. Kürzlich nahmen diese Armutsmigranten eine Schiffscrew als Geisel um die Aufnahme in Europa zu erzwingen.

Libysche Küstenwache bringt die Armutsmigranten zurück nach Afrika – NGOs wie Sea Eye hindern sie daran und importieren die illegalen Bootsmigranten nach Deutschland

Quelle: Truth24.net

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Apr 05

Baby stirbt nach illegaler Beschneidung in Italien

Genua – Erneut ist in Italien ein Baby nach einer Beschneidung zu Hause gestorben. Die Mutter und die Großmutter des wenige Wochen alten Jungens sowie ein weiterer Verdächtiger seien festgenommen worden, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa heute. Ihnen werde Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Die beiden nigerianischen Frauen hatten Ansa zufolge den Notarzt alarmiert. Die Rettungskräfte konnten beim Eintreffen aber nichts mehr für das Baby tun. Der Vorfall ereignete sich den Berichten zufolge in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in Genua. Sowohl Ende März als auch im Dezember waren in Italien Kinder infolge einer Beschneidung zu Hause gestorben.

Es müssten dringend Lösungen her, erklärte Ge­sund­heits­mi­nis­terin Giulia Grillo auf Twitter. Das Thema sei komplex und müsse mit den religiösen Autoritäten diskutiert werden.

Vor allem muslimische und jüdische Familien lassen ihre Kinder aus hygienischen und religiösen Gründen beschneiden. Nach dem Tod eines fünf Monate alten Babys im März hatte unter anderem Grillo an die Eltern appelliert, Beschneidungen nicht illegal vorzunehmen.

© dpa/aerzteblatt.de

Apr 04

Versuchte Vergewaltigung: Opfer erkennt Asylant eindeutig – trotzdem wird er freigesprochen

Im Prozess um eine versuchte Vergewaltigung in Dachau gab es nun ein Urteil. (Symbolbild)
© picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Im Prozess zu einer versuchten Vergewaltigung in Dachau im Sommer 2018 erkannte das Opfer den Angeklagten zu 100 Prozent wieder. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Update vom 3. April 2019, 16.13 Uhr: Das Landgericht München II hat einen 28-jährigen, abgelehnten Asylbewerber aus dem Kosovo vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen. Der Mann ohne festen Wohnsitz hatte seit August 2018 in U-Haft gesessen.

Versuchte Vergewaltigung in Dachau: 28-Jähriger freigesprochen

Dem Vorsitzenden Richter Martin Hoffman reichte aber die alleinige Wiedererkennung des Täters durch das Opfer für eine Verurteilung nicht aus. Laut Anklage soll der Mann in einer Julinacht 2018 eine 33-jährige Dachauerin zu Boden gerissen und versucht haben, sie zu vergewaltigen (siehe Erstmeldung unten).

Der Angeklagte, der sich illegal in Deutschland aufhält, bestritt die Tat jedoch und will sich in besagter Nacht bei einem Spezl in München aufgehalten haben. Tatsächlich wurden beim Opfer keinerlei DNA-Spuren gefunden. Und auch sonst gab es keine Tatzeugen.

Frau erkennt Verdächtigen auf Foto und vor Gericht: Freispruch

Die Frau allerdings hatte ihn aufgrund seines länglichen Muttermals an der linken Wange auf einem Foto wiedererkannt. Diese so genannte Lichtbildvorlage bei der Polizei soll allerdings etwas unglücklich abgelaufen sein, und zwar insofern, als dass der Frau nur ein Bild von einem Mann mit einem Muttermal gezeigt wurde und die Fotos auch in einer unüblichen Reihenfolge vorgelegt wurden. Außerdem gab es keine Dokumentation über den Ablauf der Lichtbildvorlage.

Obwohl die Frau den 28-Jährigen auf dem Bild wie auch im Gericht wiedererkannt haben will, genügte der Strafkammer diese einfache Wiedererkennung nicht für eine Verurteilung aus, die vor dem Bundesgerichtshof Bestand gehabt haben sollte.

Versuchte Vergewaltigung: Opfer erkennt  Verdächtigen vor Gericht – „Bin mir zu 100 Prozent sicher“

Update vom 27. März 2019, 18.46 Uhr: Eine 33 Jahre alte Dachauerin erlebte am 28. Juli 2018 gegen vier Uhr in der Nacht einen Albtraum. Ein junger Mann verfolgte sie, riss sie zu Boden und wollte sie vergewaltigen. Sie wehrte sich jedoch so heftig, dass der Angreifer von ihr abließ. Seit Dienstag steht nun ein 28 Jahre alter, abgelehnter kosovarischer Asylbewerber, der sich illegal in Deutschland aufhält, vor dem Landgericht München II. Er bestreitet die Tat jedoch.

Versuchte Vergewaltigung in Dachau: 28-Jähriger verfolgt Frau auf Nachhauseweg

Er sei zur Tatzeit gar nicht in Dachau gewesen, sondern vermutlich bei einem Spezl in München. Laut Anklage folgte der Angeklagte der Frau, die auf dem Weg zu ihrem Freund war. Als sie ihn ansprach und sagte, sie fände es „gruselig“, wenn er ihr die ganze Zeit folge, äußert er lediglich „jaja“ und folgte ihr weiter. Plötzlich soll er sie unvermittelt von hinten zu Boden gerissen, sich auf sie gelegt und ihr an die Brüste gegriffen haben. Die Frau wehrte sich mit einem Schlüssel, mit dem sie zuschlug, und trat mit den Füßen um sich. Im Gerangel versuchte der 28-Jährige auch, der 33-Jährigen zwischen die Beine zu greifen. Als er ihr drei Finger in den Mund steckte, biss sie fest zu. Schließlich ergriff der Mann die Flucht. In einem Zeugenaufruf wurde anschließend die Beschreibung des Mannes veröffentlicht. Ein Zeuge meldete sich bei der Polizei und gab den wertvollen Hinweis: Er sagte, dass in einer Bäckerei am S-Bahnhof in Dachau eine Person sitzt, auf die die Beschreibung des Täters passt. Die Polizei nahm die Person fest, wobei der Mann falsche Dokumente mitführte.

Prozess beginnt: „Ich bin mir zu 100 Prozent sicher“

Weitere Ermittlungen brachten jedoch schnell die wirkliche Identität des 28-Jährigen ans Licht. Die Frau erkannte den Mann bei einer Lichtbildvorlage wieder. Die Verteidiger kritisierten im Prozess, dass diese Vorlage nicht den gültigen Standards entsprochen hätte. Wie auch immer – die Frau identifizierte den Angeklagten auch gestern vor Gericht eindeutig. „Ich bin mir zu 100 Prozent sicher“, sagte sie zu den Richtern. Der Prozess dauert an.

Nina Gut

Update vom 14. August 2018, 16.04 Uhr: Zeuge erkennt mutmaßlichen Täter in Bäckerei

Dachau – Ein Zeuge hat sich am vergangenen Freitag bei der Polizei gemeldet mit dem wertvollen Hinweis: Er sagte, dass in einer Bäckerei am S-Bahnhof in Dachau eine Person sitzt, auf die die Beschreibung des Täters der versuchten Vergewaltigung passt. Die Beschreibung des Mannes war in einem Zeugenaufruf in der Presse veröffentlicht worden. So wurde ein 27-jähriger kosovarische Staatsangehörige als dringend tatverdächtig festgenommen, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Dienstag in ihrer Pressebericht mitteilte.

Vor drei Wochen erlebte eine 33-Jährige Dachauerin den Albtraum: Sie war am 28. Juli gegen 4 Uhr auf dem Heimweg in der Brucker Straße, als sie feststellte, dass ihr ein Mann folgte. Als die 33-Jährige den Verfolger zur Rede stellte, eskalierte die Situation: Der Unbekannte riss sie zu Boden, legte sich auf sie, berührte sie unsittlich und versuchte sie zu küssen. Durch heftige Gegenwehr konnte die junge Frau den Täter aber noch in die Flucht schlagen – er verschwand in Richtung Webling.

27-jähriger Tatverdächtiger festgenommen: Passant erkennt Mann in Bäckerei in Dachau

Die Polizei konnte den Mann trotz einer schnell eingeleiteten Fahndung aber nicht mehr finden. In einem Zeugenaufruf veröffentlichte die Polizei eine Täterbeschreibung. Ein Zeuge merkte sich diese offenbar besonders gut: Er sah einen Mann in einer Bäckerei am S-Bahnhof, auf die die Beschreibung passen würde.

Beamte der Polizeiinspektion Dachau nahmen daraufhin den 27-jährigen Tatverdächtigen vorläufig fest und brachten ihn zur Polizeidienststelle. Dort stellten die Beamten fest, dass der Festgenommene falsche Ausweisdokumente mitführte. Weitere Ermittlungen brachten jedoch schnell die wirkliche Identität des 27-Jährigen ans Licht.

Demnach handelt es sich um einen abgelehnten kosovarischen Asylbewerber, der sich derzeit illegal in Deutschland aufhält. „Er hat sein Asylverfahren in Zwickau durchlaufen“, sagte Jürgen Weigert vom PPO Oberbayern Nord. Der Mann sei schon vor zwei Jahren zur Ausreise verpflichtet worden. „Nun muss unter anderem überprüft werden, wo er sich in der Zwischenzeit aufgehalten hat, ob er Freunde in Dachau hat“, so Weigert.

Nachdem das 33-jährige Opfer der versuchten Vergewaltigung den Festgenommenen anhand einer Wahllichtbildvorlage als mutmaßlichen Täter identifizierte, wurde seitens der Staatsanwaltschaft München II ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragt. Der 27-jährige Tatverdächtige, der die Tat bestreitet und sich nicht weiter zur Sache äußerte, wurde am Samstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft gegen den Mann anordnete.

Versuchte Vergewaltigung in Dachau: Zusammenhang mit weiterem Fall wird geprüft

Ob der 27-Jährige auch verdächtig ist im Fall des sexuellen Übergriffs, bei dem am Sonntag, 5. August, in Dachau eine 38-jährige Frau angegriffen wurde, werde laut Weigert nun überprüft. Gegen 3.15 Uhr war die Bürokauffrau zu Fuß auf dem Nachhauseweg, als sie in der Ludwig-Thoma-Straße unvermittelt von hinten gepackt und zu Boden gerissen wurde. Der Täter versuchte mit Gewalt, sexuelle Handlungen an der 38-Jährigen zu vollziehen. Auch in diesem Fall leistete das Opfer laut Polizei heftige Gegenwehr, darum ließ der Mann vorzeitig von der Frau ab und flüchtete zu Fuß. „Wir haben noch keinen konkrekten Ansatzpunkt,“, so Weigert. Zusammenhänge auch zu anderen Fällen zu überprüfen, die Daten des Handys des Verdächtigen auszuwerten, werde die Aufgabe der Kiminalpolizei in den nächsten Tagen und Wochen sein.

Erstmeldung: Mann verfolgt 33-Jährige in Dachau und reißt sie zu Boden

Dachau – Nur durch heftige Gegenwehr konnte eine 33-Jährige am frühen Samstagmorgen in Dachau einer Vergewaltigung entgehen. Die Frau befand sich gegen 4 Uhr in der Brucker Straße auf dem Heimweg, als sie feststellte, dass ihr ein Mann folgte.

Als die 33-Jährige den Verfolger zur Rede stellte, eskalierte die Situation: Der Unbekannte riss sie zu Boden, legte sich auf sie, berührte sie unsittlich und versuchte sie zu küssen. Durch heftige Gegenwehr konnte die junge Frau den Täter aber noch in die Flucht schlagen – er verschwand in Richtung Webling. Die Polizei konnte den Mann trotz einer schnell eingeleiteten Fahndung aber nicht mehr finden.

Nun suchen die Ermittler den Täter wegen versuchter Vergewaltigung.

Folgende Beschreibung liegt von den Mann vor: Männlich, ca. 175 cm groß, rund 35 Jahre alt, sehr schlank, kurz rasierte Haare, Muttermal an der linken Backe, nordafrikanisches Aussehen, bekleidet mit weißem T-Shirt und beiger Hose.

Hinweise nimmt die Kripo Fürstenfeldbruck unter der Telefonnummer 08141 / 6120 entgegen.

Quelle: merkur

Apr 04

Wenn die Großfamilie die Genesung gefährdet

Ein Integrationsbeauftragter soll im Saarbrücker Caritas-Klinikum etwa interkulturelle Konflikte vermeiden helfen. FOTO: Iris Maurer

Saarbrücken. Kulturelle Konflikte im Krankenhaus beilegen – das ist das neue Arbeitsfeld des Integrationsbeauftragten im Caritas-Klinikum auf dem Saarbrücker Rastpfuhl.

Eine Patientin lehnt aus kulturellen Gründen einen männlichen Arzt ab. Ein Patient weigert sich aus religiösen Gründen, in einem Zimmer zu liegen, in dem ein Kreuz hängt. Und wieder ein anderer Patient sorgt für Unruhe auf der Station, weil er – wie in seinem Kulturkreis nicht unüblich – während der Besuchszeit die gesamte Großfamilie empfängt.

Es sind drei typische Szenen im Alltag eines Krankenhauses. Murat Ersoy kennt solche Momente. Auch am Caritas-Klinikum auf dem Saarbrücker Rastpfuhl, wo Ersoy arbeitet, gibt es solche Szenen immer wieder. Der Mediziner weiß: In solchen Situationen entstehen oft Konflikte. Dann sind Mitarbeiter gefragt, die das Ganze mit den Patienten sensibel besprechen können.

 Der Integrationsbeauftragte des Caritas-Klinikums auf dem Saarbrücker Rastpfuhl, Murat Ersoy

Der Integrationsbeauftragte des Caritas-Klinikums auf dem Saarbrücker Rastpfuhl, Murat Ersoy FOTO: tau

Konflikte lösen – oder noch besser: Ein Umfeld schaffen, in dem es zu solchen Konflikten gar nicht erst kommt – das ist das Ziel von Murat Ersoy. Deshalb hat er seit März eine neue Funktion: Er ist Integrationsbeauftragter der Caritas-Klinik. 20 Stunden pro Woche hat der 37-Jährige für seine neue Aufgabe von der Krankenhausleitung bekommen.

Er hat nichts gegen Besuche von Großfamilien, und er weiß, warum in einigen Kulturkreisen Frauen nicht von Männern behandelt werden wollen. Nur: „Für die Genesung ist so etwas nicht förderlich“, sagt er. „Wir müssen offen und ehrlich sein und direkt ansprechen, dass es Regeln gibt, die einzuhalten sind. Denn die Gesundheit steht im Vordergrund.“ Wichtig sei aber zugleich, die Patienten zu verstehen und ihre Sorgen, Ängste und Probleme zu kennen.

Das Caritas-Klinikum verfügt derzeit über 1650 Mitarbeiter. Ersoy selbst kam 2016 aus dem Schwarzwald ins Saarland, um als Logopäde am Multilingualen Sprachtherapeutischen Institut, das der Klinik angegliedert ist, zu arbeiten. Dass er den Posten des Integrationsbeauftragten übernommen hat, sieht die kaufmännische Direktorin der Klinik, Margret Reiter, positiv. Mit ihr hat Ersoy das Konzept besprochen, sie war schnell überzeugt.

Ersoy ist der Ansicht: Das Thema Interkulturalität muss an Krankenhäusern eine stärkere Rolle spielen. Er kennt die Entwicklung und die Zahlen: 23 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Dazu kommt: Bei der am stärksten wachsenden Bevölkerungsgruppe in Deutschland handelt es sich um ältere Migranten. In vielen Krankenhäusern – auch am Rastpfuhl – beträgt der Anteil der Patienten mit Migrationshintergrund 30 bis 50 Prozent. Und es gibt immer mehr Krankenhausmitarbeiter, die aus anderen Ländern stammen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Integrationsbeauftragten gehört jetzt der Aufbau eines Dolmetschernetzes. Das Problem bisher ist, dass in der Regel Patientenangehörige als Dolmetscher fungieren. So besteht die Gefahr, dass sie etwas verschweigen. „Aus ethischen, medizinischen und wirtschaftlichen Gründen birgt das Risiken“, sagt Ersoy. Für „hochsensible medizinische Übersetzungen“ brauche es professionelle Mitarbeiter, stellt er klar.

Außerdem will er Klinikmitarbeiter interkulturell schulen. Fortbildungen sollen für das Thema sensibilisieren und Hintergrundwissen zu Verhaltensweisen von Patienten vermitteln, um zum Beispiel auf Ablehnung oder psychische Schwierigkeiten besser reagieren zu können. Es geht unter anderem um Patienten, die zur dritten Gastarbeitergeneration gehören oder als Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland kamen. Ersoy will nicht alles umkrempeln, sondern Potenzial, das schon vorhanden ist, nutzen. Deshalb sollen auch eigene Mitarbeiter die Schulungen leiten. „Wir haben Mitarbeiter, die Serbisch, Kroatisch, Bosnisch, Russisch, Italienisch, Französisch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Kurdisch sprechen – das ist eine sehr gute Grundlage“, sagt Ersoy, der selbst auch Türkisch und Englisch spricht. Zudem will er den Kontakt zu Migrantenorganisationen verstärken. „So wissen wir dann, was die Menschen bewegt.“

Darüber hinaus plant der neue Beauftragte Angebote an Patienten mit Migrationshintergrund, etwa Broschüren und Infoveranstaltungen, die das Klinik-Leitbild vermitteln sollen: Was vertritt die Klinik? Welche Regeln hat sie? Was ist ihr wichtig?

Große Defizite sieht Ersoy in der Ausbildung des Personals. Beim Thema Interkulturalität gebe es noch viel Nachholbedarf. Im medizinischen Studium spiele das Thema kaum keine Rolle. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung sei das „erschreckend“.

Quelle: Saarbrücker zeitung

Apr 04

Düsseldorf: Frauenmörder Ali S. muss lebenslang ins Gefängnis

Ali S. im Gerichtssaal, sein Gesicht durch seine graue Kapuze verborgenFoto: Michael Gstettenbauer

Düsseldorf – Anna S. (†36) wollte nicht seine Freundin werden – deshalb hat sie Ali S. (44) heimtückisch mit einem Rambo-Messer getötet. Jetzt wurde der Iraner vom Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt!

Die Tat stelle die „Grundsätze menschlichen Zusammenlebens“ in Frage, so der Richter. Verteidiger Stefan Tierel hatte die Tat indes als Totschlag eingestuft, zehn Jahre Haft oder Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt.

Anna S. (†36) wollte keine Beziehung mit Ali S. eingehen – ihr Todesurteil
Anna S. (†36) wollte keine Beziehung mit Ali S. eingehen – ihr TodesurteilFoto: Privat

Staatsanwalt Matthias Ridder sagte am Donnerstag: „Sie wollte nicht seine Freundin sein und musste deswegen sterben.“ Die Tat sei lange geplant gewesen. Der Kiosk-Verkäufer kannte die Frau, die in der Nähe wohnte, als Kundin. Der 44-Jährige leide nicht wie behauptet an Schizophrenie, sondern simuliere eine psychische Erkrankung, wie er das auch schon früher getan und zugegeben habe. „Der Angeklagte fährt auf dem Psycho-Ticket und versucht, sich damit Vorteile zu verschaffen.“

Der Iraner hatte gestanden, die Frau im August 2018 in der Düsseldorfer Innenstadt erstochen zu haben. Zuvor hatte er ihr Geschenke und Komplimente gemacht – sie hatte sich seine Annäherungsversuche aber ausdrücklich verbeten.

Quelle: BILD

Apr 03

Am U-Bahnhof Schönleinstraße: Obdachloser durch Araber niedergestochen

Berlin –Es sind Bilder, die sprachlos machen. Ein Mann liegt auf einem Bahnsteig und wird von einem weiteren Mann immer wieder attackiert. Was auf den Bildern nur schwer zu erkennen, aber von der Polizei bestätigt ist: Der Angreifer schlägt nicht nur mit den Fäusten zu. Er hat ein Messer in der Hand. Die Ermittler werden später von „mehreren Stichen am Gesäß, Arm und Oberschenkel“ sprechen. Passiert ist das Ganze am helllichten Tag im U-Bahnhof Schönleinstraße.

Am 20. Februar 2019 gegen 12.20 Uhr gerät ein 29-jähriger Obdachloser auf dem U-Bahnhof mit zwei ihm völlig unbekannten Männern in Streit, der Grund für die Auseinandersetzung ist noch unklar. Auf dem schockierenden Video, das der Berliner Zeitung vorliegt, ist zu sehen und zu hören, wie die zwei dunkel gekleideten Gestalten herumschreien und den 29-Jährigen (trägt eine Wollmütze sowie einen Rucksack) zunächst auf arabisch beschimpfen.

Mutige Zeugen helfen dem Niedergestochenen

Dann geht einer der Aggressoren plötzlich zum Angriff über: Er rennt auf sein Opfer zu und attackiert es. Während der ganzen Szenerie im Bild zu sehen: Ein kräftiger Berliner mit beiger Hose, der mutig und unerschrocken versucht, die Kontrahenten zu trennen und sich dann schützend vor den angegriffenen 29-Jährigen stellt. Er ist es auch, der plötzlich laut ruft: „Alter, pack das Messer weg!“ Und dann aus Leibeskräften noch einmal brüllt: „Pack das Messer weg!!!“ Doch vergeblich. Der Messerstecher jagt dem panisch fliehenden  Obdachlosen hinterher. Und sticht ihn dann eiskalt und ohne zu zögern nieder.

Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Erst als weitere Zeugen dazwischen gehen, lassen der Messerstecher und sein Komplize von dem schwer verletzten 29-Jährigen ab. Der schleppt sich noch einige Meter weiter, zieht dabei eine Blutspur hinter sich her und bleibt schließlich völlig erschöpft und apathisch auf dem Bahnsteig sitzen. Alarmierte Rettungskräfte bringen den Mann in ein Krankenhaus, wo der Obdachlose versorgt wird. Die ebenfalls alarmierte Polizei kann den Messerstecher, einen 28-Jährigen mit Migrationshintergrund, wenig später festnehmen. Gegen ihn läuft nun ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Polizei prüft nun, inwiefern das für die Ermittler neue Video weitere Erkenntnisse liefern könnte.

Quelle: Berliner Zeitung

Apr 03

Sankt Augustin: Kenianer (19) soll Elma C. vergewaltigt und erstickt haben

SANKT AUGUSTIN. Ein 19-Jähriger soll am 1. Dezember vergangenen Jahres die 17-Jährige Elma aus Unkel im Obdachlosenheim in Menden getötet haben. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Mordes erhoben.

Verzweifelt suchten Angehörige und ein Großaufgebot der Polizei Anfang Dezember nach der 17-jährigen Elma C. aus Unkel. Bis es am Abend des 2. Dezember grausame Gewissheit wurde: Die Schülerin war tot. Polizeibeamte fanden sie in einem Heim für Obdachlose und Flüchtlinge in Sankt Augustin-Menden im Zimmer eines 19-jährigen Bewohners. Nun hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 19-Jährigen zum Jugendschwurgericht des Bonner Landgerichts erhoben. Und dessen Sprecher, Tobias Gülich, teilte am Mittwoch mit: „Die Anklage wirft ihm Mord zur Verdeckung, Vergewaltigung und Körperverletzung vor.“

Elma C. verpasste Zug nach Unkel

Der Anklage nach geschah Folgendes: Am Nachmittag des 30. November fuhr Elma C. nach Bonn, wo sie sich gegen Abend mit einem guten Freund traf und mit dem 20-Jährigen schließlich auf einer Bank am Rhein saß. Nach einer Weile trafen dort auch der Angeklagte mit einem 18-jährigen Freund ein. Die beiden hatten laut Anklage bereits reichlich Alkohol konsumiert. Die nächsten Stunden verbrachten die vier jungen Leute miteinander, bis Elmas Bekannter sich gegen 23 Uhr verabschiedete. Das Mädchen blieb laut Anklage noch, ging mit den beiden Freunden noch etwas essen und trinken und begleitete sie in eine Shisha Bar-in der Innenstadt. Dann war es plötzlich drei Uhr morgens, und Elma C. hatte, so die Ermittler, ihren letzten Zug nach Hause verpasst. Sie fragte ihre beiden Begleiter, ob einer ihr für die Nacht Obdach gewähren könne, bis sie morgens mit der ersten Bahn zurück nach Unkel fahre. Der Angeklagte bot ihr an, bei ihm übernachten zu können.

Den Ermittlungen zufolge nahmen sie zu dritt den Nachtbus Richtung Siegburg. Gegen 3.30 Uhr stieg Elma C. mit dem 19-Jährigen in Sankt Augustin-Menden am Bahnhof aus und ging mit ihm zu der städtischen Einrichtung. Dort wohnte er, nachdem seine Eltern ihn rausgeworfen hatten.

Doch als sie in seinem Zimmer angekommen waren, missbrauchte er laut Anklage das Vertrauen des Mädchens und machte Annäherungsversuche. Als sie diese jedoch abwehrte, soll er mit Gewalt auf sie losgegangen sein. Wie es in der Anklage heißt, schlug er ihr gegen Gesicht und Kopf, würgte und vergewaltigte sie. Als sie anschließend laut Anklage erklärte, sie werde zur Polizei gehen, soll er sie erstickt haben, um eine Anzeige zu verhindern. Vormittags soll er dann das Heim verlassen, Mülltüten gekauft, am späten Abend auch einen Einkaufswagen gestohlen und mit in die Einrichtung genommen haben. Die Kleidung und persönlichen Gegenstände des Mädchens packte er in eine Tüte, die er schließlich in Meindorf am Pappelsee abstellte. Elmas Handy warf er in den See.

Am Sonntag gegen 14.45 Uhr fanden Spaziergänger die Tüte und ein Großaufgebot der Polizei suchte auch mit Hilfe von Hubschraubern und Drohnen nach dem Mädchen. In der Zwischenzeit hatte auch Elmas Schwester, die die Schülerin am 1. Dezember als vermisst gemeldet hatte, laut Anklage eine Suche in sozialen Netzwerken gestartet. Der Anklage zufolge trug sie mit ihren Hinweisen dazu bei, dass die Polizei den 19-Jährigen als Elmas letzte Kontaktperson ermittelte. Vor dem Heim warteten die Kriminalbeamten am Sonntagabend auf den 19-Jährigen, der schließlich gestand, dass das Mädchen tot in seinem Zimmer lag.

Während er laut Anklage zunächst behauptete, sie habe bei ihm übernachtet und sei morgens plötzlich tot gewesen, gab er später zu, sie getötet zu haben. Allerdings behauptet er, es sei einvernehmlich zum Sex gekommen. Als sie ihn danach beleidigt habe, sei es zu Gewalt gekommen, und er habe sie ungewollt umgebracht. Das aber nimmt ihm die Staatsanwaltschaft angesichts der Beweislage nicht ab und hält seine Version für eine reine Schutzbehauptung.

Der 19-Jährige, der als Kleinkind mit seiner Mutter und seinen Geschwistern nach Deutschland kam, hat sowohl die deutsche als auch die kenianische Staatsbürgerschaft. Er stand schon wegen sexueller Taten im Fokus von Ermittlungen, die jedoch eingestellt wurden. Bisher hat er nur einmal als 15-Jähriger Sozialstunden wegen Diebstahls leisten müssen. Das Jugendschwurgericht hat das Verfahren noch nicht eröffnet und den Prozess somit auch noch nicht terminiert.

Quelle: General Anzeiger

Apr 03

Landgericht Ulm: Lebenslange Haft für Rache-Mord durch Albaner

Ein Urteil im Fall des Mordes vom Erbacher See ist gefallen. Der zweite mutmaßliche Täter ist noch nicht gefasst.
(Foto: Stefan Puchner/dpa)

  • Im Prozess um den Mordfall an einem Anglersee bei Ulm ist ein Urteil gefallen: Der angeklagte 47-Jährige muss lebenslang in Haft.

  • Gemeinsam mit einem Komplizen soll der in Baden-Württemberg lebende Albaner einen 19-jährigen, ebenfalls aus Albanien stammenden Mann erschlagen haben.

  • Das Motiv war laut Strafkammer Blutrache.

 

Im April 2017 wurde ein 19-jähriger Albaner in der Nähe von Ulm am Ufer eines Sees erschlagen, seine Leiche in dem Gewässer versenkt. Das Motiv des Täters und seines bislang flüchtigen, mutmaßlichen Komplizen: Blutrache. Zu diesem Schluss kam die Strafkammer des Ulmer Landgerichts. Die beiden ebenfalls aus Albanien stammenden Täter haben demnach den Tod eines Mannes vergelten wollen, der im Jahr 2000 in Albanien erschossen worden war, siebzehn Jahre zuvor. Diese Tat habe eine ganze Kette von „Blutrache“-Morden ausgelöst.

Lebenslange Haft lautet nun das Urteil für einen 47-Jährigen aus Göppingen. Das Gericht folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Das Urteil gegen den aus Albanien stammenden Mann ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Staatsanwaltschaft lockte er gemeinsam mit dem bislang nicht gefassten Mittäter das 19-jährige Opfer im April 2017 an den Erbacher See unweit von Ulm. Dort wurde es mit mindestens acht Schlägen auf den Hinterkopf getötet, ausgeführt mit einem Zimmermannshammer, im Zuge einer archaischen Blutrache. Die Spurensicherung konnten später die Tatwaffe bergen. Sie passt laut Gerichtsmedizin eindeutig zu den Verletzungen, die das Opfer erlitt.

Mord vor 19 Jahren löst Blutrache aus

Das Opfer, der 19-jährige Xhoi M. war der Neffe des Mannes gewesen, der vor 19 Jahren in Albanien einen Mann erschossen habe. Dass dem jungen Mann nach den Regeln des alten albanischen Gewohnheitsrechts „Kanun“ ein Rachemord drohte, sobald er volljährig sein würde, war seiner Familie offenbar bewusst. Deswegen war er zusammen mit seiner Mutter und einem jüngeren Bruder nach Deutschland geflohen und in Nordrhein-Westfalen gelebt haben. Auf den Aufenthaltsort des 19-Jährigen sollen seine späteren Mörder durch Facebook-Postings aufmerksam geworden sein.

Nach der Tat wurde die „Soko See“ mit den Ermittlungen betraut. Die US-amerikanische Sicherheitsbehörde FBI war behilflich und lieferte Daten, aus denen sich ein Bewegungsprofil des Angeklagten ableiten ließ, wie die Schwäbische Zeitung berichtet. Die „akribische Beweisführung“ durch die Ermittler habe die zentrale Tatbeteiligung des 47-jährigen Angeklagten aus Göppingen überzeugend nachgewiesen, erklärte der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan bei der Urteilsverkündung.

Die Verteidigung hatte argumentiert, ihr Mandant habe lediglich „Handlangerdienste“ für den eigentlichen Mörder geleistet – einen als „Don“ bezeichneten Profikiller. Richter Gugenhan erklärte hingegen, es sei unerheblich, ob der Angeklagte oder der andere Mann die tödlichen Hammerschläge ausgeführt habe. Beide hätten in klarer Mordabsicht gehandelt.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Selbstjustiz des Kanun. Sie soll in den Bergen des nördlichen Albanien entstanden sein. Jahrhundertelang haben sich patriarchalisch-katholisch geprägte Familien dort nach dem Leitmotiv „Blut für Blut“ gerichtet, sagt Herbert Schedler, Albanien-Experte des Osteuropa-Hilfswerks der katholischen Kirche. Verboten und Aufklärungskampagnen zum Trotz werde Blutrache bis heute praktiziert, wenngleich weit seltener als einst.

Quelle: SZ

Apr 03

17-Jähriger droht Mitbewohner in Flüchtlingsheim mit Messer

Die Polizei wurde innerhalb weniger Stunden zweimal wegen Randale in der Flüchtlingsunterkunft in Möhnesee-Echtrop alarmiert.
Foto: Christoph Reichwein

Echtrop.   Ein 17-Jähriger hat in einer Flüchtlingsunterkunft in Möhnesee randaliert und seine Mitbewohner bedroht. Gleich zweimal rückte die Polizei aus.

17-Jähriger droht Mitbewohner in Flüchtlingsheim mit Messer
Gleich zwei Polizeieinsätze hat es in der Nacht zu Mittwoch in der zentralen Unterbringungseinrichtung in Echtrop gegeben. Ein 17 Jahre alter Bewohner hatte für Unruhe gesorgt.
Um 23.06 Uhr wurde die Polizei zum ersten Mal durch den Sicherheitsdienst gerufen. Es war zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 17-Jährigen und einem 23-jährigen Mann gekommen. Man habe sich um fünf Euro gestritten. Im Laufe des Streits zog der 17-Jährige ein Messer und bedrohte den 23-Jährigen. Mehrere Zeugen waren dazwischen gegangen und hatten die Streithähne auseinander gebracht.
Um 2.30 Uhr rief der Sicherheitsdienst erneut die Polizei. Der 17-Jährige randalierte in der Einrichtung. Der Sicherheitsdienst musste den Jugendlichen zu Boden bringen. Die eintreffenden Beamten nahmen ihm zur Verhinderung von Straftaten und zur Ausnüchterung mit ins Polizeigewahrsam. Hier musste er den Rest der Nacht verbringen.

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