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Mrz 16

Probleme mit minderjährigen Flüchtlingen: Jung, straffällig, unbelehrbar

Kleine Gruppe, große Probleme: Unbegleitete minderjährige Ausländer werden in und um Mannheim immer wieder straffällig. Der Staat ist mit ihnen offenbar überfordert.

Schifferkinderheim Mannheim

Hier sind unter anderem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht

Sie stehlen Handtaschen aus Rollatoren, klauen Fahrräder, respektieren keinerlei Autorität: Eine kleine Gruppe Minderjähriger, die ohne Familie nach Deutschland geflüchtet sind und nun in Mannheim-Seckenheim leben – im Schifferkinderheim. Dort und in der Nachbargemeinde Edingen-Neckarhausen treiben sie ihr Unwesen. Unter den Augen der Nachbarn, die immer wieder die Polizei rufen.

Respektlos und gewaltbereit

Zwei 14 und 16–jährige Seriendiebe zum Beispiel sind der Polizei längst bekannt. Es handelt sich um Straßenkinder aus Tunesien und Marokko. Einer wurde bereits in eine andere Einrichtung nach Dresden geschickt – einen Tag später war er wieder in Mannheim. Auch mit dem Jugendrichter hat er schon Bekanntschaft gemacht. Beeindrucken lässt er sich davon laut Heimleiter Ralph Waibel nicht. „Solche Kinder lassen sich durch nichts und niemanden einbinden“, sagt er. Respektlosigkeit gepaart mit hoher Gewaltbereitschaft – eine schlimme Mischung.

Hoch motiviert, aber hilflos

Pädagogik und Justiz sind mit solchen Jugendlichen offenbar überfordert. Straftaten von Jugendlichen egal welcher Herkunft werden natürlich grundsätzlich verfolgt und geahndet. Die Polizei erlebt Waibel als hoch motiviert und jederzeit einsatzbereit, ähnlich wie das Jugendamt, aber auch sie stößt an rechtliche Grenzen. Wenn einer immer weiter klaut, „sind wir hilflos“, meint er. Und doch stehen den Unruhestiftern in Mannheim etwa 250 unbescholtene unbegleitete Minderjährige gegenüber.

Mit 18 greift das Erwachsenen-Strafrecht

Mannheims Sozialdezernentin Ulrike Freundlieb beschreibt die Jugendlichen so: „Diese Kinder haben gelernt, dass sie ihr Überleben sichern, indem sie Regeln brechen“. Straffällig gewordene Jugendliche versuche man „so eng wie möglich zu führen“. Wenn sie dann volljährig werden, gilt das Erwachsenen-Strafrecht, und dann sehe „die Welt wieder ganz anders aus“.

Quelle

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