Halle (Saale) –Einen schwierigen Fall hat seit Freitag das Landgericht Halle zu klären. Dort hat der Prozess gegen einen 19-jährigen Flüchtling aus Eritrea begonnen, der eine Frau vergewaltigt und eine andere verletzt haben soll. Außergewöhnlich ist, dass die Taten in einer geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie in Halle-Neustadt stattgefunden haben sollen, da der Beschuldigte und seine mutmaßlichen Opfer geistig nicht gesund sein sollen.
Der 19-Jährige ist nach MZ-Informationen als Flüchtling nach Deutschland gekommen und aufgrund einer Anordnung einer städtischen Behörde in eine geschlossene Abteilung eingewiesen worden. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft am Abend des 6. April dieses Jahres das Zimmer einer Mitpatientin betreten, sich in ihr Bett gelegt und sie, als sie in ihr Zimmer zurückkam, vergewaltigt haben. Erst ein Krankenpfleger, der ins Zimmer gekommen sei, habe ihn von der Frau, die Mitte 50 ist, weggezogen.
Zigarette auf der Hand einer anderen Patientin ausgedrückt?
Gut eine Woche später soll der 19-Jährige in einem Raucherzimmer eine Zigarette auf der Hand einer anderen Patientin ausgedrückt haben. Er soll ihr dabei außerdem gesagt haben, dass er sie liebe und Sex mit ihr wolle.
Die Beweisaufnahme könnte kompliziert werden, da das erste mutmaßliche Opfer inzwischen gestorben ist. Das habe, so die Staatsanwaltschaft, jedoch nichts mit der Tat zu tun. Die Richter müssen sich nun auf Zeugenaussagen und Protokolle der Polizei stützen. Der Pfleger, der den Vergewaltiger von der Frau weggezogen haben soll, schilderte am Freitag, wie er die Situation erlebt hatte. Demnach sei er von einer anderen Patientin, der Mitbewohnerin des mutmaßlichen Opfers, alarmiert worden.
Der Beschuldigte, der an einer Psychose und Schizophrenie leidet, wirkte am ersten Verhandlungstag abwesend. Nicht einmal sein genaues Geburtsdatum konnte er nennen. Zu den Vorwürfe sagte er, ein Arzt habe ihn aufgefordert, das Zimmer zu betreten und Sex mit der Frau zu haben. Die Frage der Richterin, warum ein Arzt so etwas zu ihm sagen sollte, konnte er nicht beantworten. Im Falle einer Verurteilung würde der Beschuldigte in die Psychiatrie nach Uchtspringe eingewiesen, wo er derzeit schon lebt.