Paukenschlag-Urteil in St. Pölten: Im Prozess um das Drama von Tulln, bei dem ein erst 15 Jahre altes Mädchen vergewaltigt wurde, sind die beiden angeklagten Asylwerber – ein Afghane sowie ein Somalier – am Dienstagabend freigesprochen worden! Zwei Schöffen stimmten nach der Verhandlung für schuldig, die anderen beiden aber für nicht schuldig. „Der Schöffensenat hat im Zweifel für die Angeklagten entschieden“, sagte der vorsitzende Richter. Die Angeklagten hatten sich ebenfalls zuvor nicht schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, hielt der vorsitzende Richter fest. Zwei Mitglieder des Senats seien demnach für einen Freispruch und zwei für einen Schuldspruch gewesen. In den Aussagen bei den fünf Befragungen der 15-Jährigen habe man Widersprüche in Details sowie zum Gesamtgeschehen erkannt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die beiden zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen wurden daraufhin enthaftet.
Opfer kontradiktorisch einvernommen
Der Prozess in St. Pölten hatte am Dienstagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Das 15 Jahre alter Opfer Sandra (Name von der Redaktion geändert) musste den Angeklagten nicht gegenübertreten – bereits im Vorjahr hatte die Jugendliche eine kontradiktorische Einvernahme gemacht.
Verdächtige nicht geständig
Und die mutmaßlichen Täter? Zwei von ihnen konnten im Zuge der Ermittlungen aufgrund von DNA-Untersuchungen ausgeforscht und festgenommen werden, von ihrem Komplizen fehlt jedoch nach wie vor jede Spur. Von Vergewaltigung wollen die Beschuldigten bis heute nichts wissen.
Opfer „glaubwürdig“
Die 15-Jährige habe eine schwierige Kindheit gehabt, es gebe laut Gutachtern keine Hinweise auf „Fremdsuggestion“, wie es hieß – das Mädchen sage also die Wahrheit, so die Staatsanwältin. Es habe bei mehreren Einvernahmen die Geschichte im Kern gleich erzählt, auch wenn es sich an manche Details nicht mehr erinnern könne. Zudem habe die Polizei Handys der Angeklagten und der 15-Jährigen sowie die Angaben der Örtlichkeiten des Tatgeschehens überprüft. Der Anwalt des Opfers hatte zudem Schmerzensgeld-Ansprüche in Höhe von 15.400 Euro geltend gemacht. Seine Mandantin ist noch immer in Psychotherapie, hat Schwierigkeiten in Jobs, vor allem mit männlichen Kollegen.