Der Mann aus Afrika hatte eine Frau brutal vergewaltigt. DNA-Spuren überführten ihn schließlich. Im Prozess trat er mit dreisten Behauptungen die Flucht nach vorne an. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten nun abgelehnt.
Rechtskräftig geworden ist das Urteil des Oldenburger Landgerichtes gegen einen Asylbewerber aus Afrika, der am 24. Juli vorigen Jahres am Oldenburger Wendehafen an der Doktorsklappe eine 50-jährige Frau auf das Brutalste vergewaltigt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte Anfang dieser Woche Richter Michael Herrmann, Pressesprecher des Landgerichtes.
Wie berichtet, hatte die 4. Große Strafkammer der Justizbehörde unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm den 38-Jährigen im März diesen Jahres zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren zunächst geschwiegen. Doch als ihn am Tatort vorgefundene DNA-Spuren eindeutig überführten, trat er eine für das Opfer schmerzhafte Flucht nach vorne an.
Die Frau habe den Sex gewollt, behauptete er dreist. Er habe sich gewehrt und dann nur einige Sexpraktiken zugelassen.
Vor dem „einvernehmlichen“ Beischlaf habe man zusammen eine Flasche Rotwein getrunken, wollte der Angeklagte seine These von einem einverständlichen Sex untermauern. Der Angeklagte meinte sogar, die 50-Jährige würde sich nur schämen, mit ihm freiwilligen Sex gehabt zu haben. Deswegen belaste sie ihn zu Unrecht, so der 38-Jährige. Den Feststellungen zufolge war das Opfer vor der Tat voller Lebensfreude gewesen, nun aber sah man eine gebrochene Frau.
Das war unter anderem auch ein Grund dafür, dass die Vorsitzende Richterin Judith Blohm ein Machtwort sprach. Es gebe überhaupt keine Zweifel daran, dass der Angeklagte die Frau vergewaltigt habe. Die 50-Jährige habe einen absolut glaubwürdigen Eindruck gemacht. Sie sei das Opfer, der Angeklagte der Täter. Die obersten Richter des Bundesgerichtshofes sahen das jetzt genauso. Deswegen wurde die Revision des Angeklagten auch verworfen. Für den 38-Jährigen bedeutet das Urteil seine Abschiebung. Ab drei Jahren Haft ist die Abschiebung von Asylbewerbern zwingend.