Rendsburg | Ein Streit zwischen den Eltern eines Kronwerk-Schülers und dem Rendsburger Gymnasium droht vor Gericht zu enden. Anlass ist ein Kurzbesuch der Klasse des 13-Jährigen in der benachbarten Moschee im Frühsommer. Der Siebtklässler war dem Schulausflug im Juni aus weltanschaulichen Gründen ferngeblieben.
Seine Eltern gehören keiner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes. Niemand könne gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden, argumentieren sie.
Die Schulleitung des Gymnasiums Kronwerk hingegen – sie war für eine Stellungnahme am Montag nicht zu erreichen – verwies nach Angaben des Rechtsanwalts der Eltern auf die Schulpflicht. Der Kreis Dithmarschen als für Rendsburg zuständige Bußgeldstelle leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der Vater und die Mutter des 13-Jährigen wurden aufgefordert, jeweils 150 Euro Strafe zu zahlen. Sie legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Jetzt liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft in Itzehoe. Dort wird entschieden, ob und wann es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommt.
„Rein informative Schulveranstaltung“?
Ein Sprecher des Kreises Dithmarschen bestätigte, dass im Zusammenhang mit einem Fernbleiben vom Unterricht an einer Rendsburger Schule ein Ordnungswidrigkeitenverfahren laufe. „Es ist richtig, dass Bußgelder in Höhe von jeweils 150 Euro gegen Mutter und Vater erhoben worden sind“, so Björn Jörgensen. Zum religiösen Hintergrund machte er keine Angaben. In Anbetracht eines laufenden Verfahrens könne er keine weitergehenden Auskünfte erteilen.
Dafür meldete sich der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde in einer kurzen Stellungnahme zu Wort. „So wie mir der Fall geschildert wurde, hätte die Angelegenheit möglicherweise auch anders geklärt werden können“, sagte Dr. Rolf-Oliver Schwemer.
Unterdessen kursiert der „Rendsburger Schulschwänzer-Fall“ seit Wochenbeginn im Internet. Mit einer „Verteidigerschrift für die breite Öffentlichkeit“ macht Alexander Heumann, nach eigenen Angaben Fachanwalt für Familienrecht und Verteidiger der Eltern, auf die Position seiner Mandanten aufmerksam. Der Jurist beschreibt seine Argumentationslinie, sollte es zum Verfahren kommen. Primär werde es darauf ankommen, ob der Besuch einer Moschee zum Unterricht gehört habe oder nicht. Im Bußgeldbescheid aus dem August sei von einer „rein informativen Schulveranstaltung“ die Rede gewesen. Und in einem solchen Fall sei die Nichtteilnahme nicht ordnungswidrig, so Heumann. Die Eltern seien in einem möglichen Prozess deshalb freizusprechen. Die Erdkundeklasse des Siebtklässlers habe laut Lehrplan das Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ behandelt.
Anwalt der Eltern engagiert sich gegen Bau von Moscheen
Alexander Heumanns Firmenadresse ist Düsseldorf. Auf die Frage, wie der Kontakt in den hohen Norden eigentlich zustande gekommen sei, nannte der auf Erbrecht, Scheidung und Unterhalt spezialisierte Verteidiger die Bürgerbewegung „Pax Europa“. Ihr gehöre er an, über diesen Weg habe er die Eltern des 13-Jährigen kennengelernt. Der rechtskonservative Verein „Pax Europa“ will über eine von ihm behauptete „schleichende Islamisierung Europas“ aufklären.
Er engagiert sich vor allem gegen den Bau neuer Moscheen in Deutschland. Das Rendsburger Bethaus nennt der Düsseldorfer in einer Bildunterschrift seines 17-seitigen Pamphlets „den größten architektonischen Schandfleck in ganz Norddeutschland“. Die mehrfache Bitte unserer Zeitung, mit den Eltern des 13-Jährigen ein persönliches Gespräch zu führen, auch um die im Raum stehenden Behauptungen und Fakten zu überprüfen, lehnte Heumann ab. Der Vater „möchte nicht selbst mit der Presse sprechen“.
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Kein Bußgeld für verweigerten Moschee-Schulbesuch – Truth24 News – Tagesschau Real uncensored News
August 12, 2017 um 5:39 pm (UTC 2) Link zu diesem Kommentar
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