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Aug 12

Kein Bußgeld für verweigerten Moschee-Schulbesuch

Eltern hatten ihrem Sohn den Schulausflug verboten – dennoch müssen sie kein Bußgeld zahlen. Vorerst zumindest.

Meldorf | „Wir sind nicht zuständig“, erklärte Richterin Anne Winkler am Meldorfer Amtsgericht. Sie stellte deshalb das Verfahren gegen die Eltern ein, die ihrem Sohn – einem Rendsburger Gymnasiasten – im Juni 2016 die Teilnahme an einem Moschee-Besuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts untersagt hatten. Hintergrund sind Unklarheiten bei der Zusammenarbeit der Kreise. Dithmarschen und der Kreis Rendsburg-Eckernförde könnten sich zwar über Aufgabenverteilungen etwa bei Ordnungswidrigkeiten abstimmen, aber nicht per Verwaltungsvertrag auch den Gerichtsort festlegen, an dem im Streitfall verhandelt wird, meint Winkler. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders und kündigte an, gegen die Einstellung Beschwerde einzulegen.

Die Schulbehörde hatte das Fernbleiben vom Moschee-Besuch als Verstoß gegen die Schulpflicht eingestuft und ein Bußgeld von 150 Euro pro Elternteil verhängt. Es habe sich nicht um Religionsunterricht gehandelt, von dem man sich befreien kann, sondern um eine „informative Schulveranstaltung“ im Fach Geographie – vergleichbar einem Museumsbesuch im Fach Geschichte.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Alexander Heumann, der den Vater vertrat, zeigte sich über den Prozessausgang nicht unzufrieden, hätte sich jedoch „eine grundsätzliche Klärung des Gleichbehandlungsgebotes gewünscht“. Es sei großes Unrecht, wenn atheistische, christliche oder jüdische Schüler gezwungen würden, islamische Moscheen zu besuchen. Sein Mandant habe grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Islam und dem Umbau Deutschlands in eine „multikulturelle Wertegesellschaft“, so der Anwalt, der der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pax Europa“ angehört.

Die Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaften und keiner Partei angehören, hätten aus weltanschaulichen Gründen und aus Sorge vor religiöser Indoktrination den Besuch der umstrittenen Millî-Görüs-Moschee abgelehnt und gebeten, ihren Sohn währenddessen in einer Parallelklasse zu unterrichten. Zugleich sprach Heumann von „einem behördlichen Willkürakt“ weil muslimische Klassenkameradinnen, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, „wegen der Integration mit Samthandschuhen angefasst werden, während bei dem Sohn meines Mandanten mit voller Härte durchgegriffen wurde“. Dabei habe dieser zuvor nie unentschuldigt gefehlt.

Den Vorwurf des Vaters, hier sei Religionsunterricht – getarnt als Geographie-Ausflug – durch die Hintertür eingeführt worden, wollte das Gericht aus formalen Gründen nicht aufgreifen. Womöglich klärt nun das Oberlandesgericht Schleswig die Zuständigkeiten, sodass sich ein Amtsgericht dann erneut mit dem Bußgeldbescheid befassen muss.

Quelle: shz

Schüler fehlt bei Besuch in Moschee – Eltern sollen Strafe zahlen | Rendsburg

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