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Okt 08

Schule verbietet muslimischen Schülern „provozierendes Beten“

An einem Gymnasium in Wuppertal sollen zwei Schüler in „provozierender Weise“ gebetet haben. Lehrer und Schüler haben sich laut Schulleitung bedrängt gefühlt. Man reagierte mit einem Schreiben.

Die Schulleitung eines Wuppertaler Gymnasiums fordert die Lehrer auf, sichtbares Beten muslimischer Schüler zu unterbinden. Muslime reagierten entsetzt, die AfD findet das Verbot „sinnvoll“.

In einer schriftlichen Mitteilung, die an die Öffentlichkeit gelangt ist, fordert die Schulleitung eines Gymnasiums in Wuppertal Lehrer auf, öffentlich sichtbares Beten der muslimischen Schüler zu unterbinden.

„In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen“, heißt es in der kurzen Mitteilung, über die zuerst der „Der Westen“ berichtete. Dies sei nicht gestattet.

Die Lehrer werden aufgefordert, „die Namen der Betreffenden festzustellen“ und die Fälle der Schulleitung zu „melden“. Die Schüler seien auf das Verbot „freundlich“ hinzuweisen.

Die in den sozialen Netzen veröffentlichte Anweisung an die Lehrer sorgte für Aufruhr. „Eine Schule, die sich mit dem Siegel ‚Schule ohne Rassismus‘ schmückt, verteilt solche Schreiben?“, fragt ein Facebook-Nutzer. Das Siegel gehöre der Schule aberkannt, fordert er. Ein offenbar muslimischer Nutzer fragt: „Wie war das noch mal mit der Religionsfreiheit? Artikel 4 GG?“

Die AfD Wuppertal spricht auf ihrer Facebook-Seite hingegen von einer „sinnvollen Initiative der Schulleitung“ und an anderer Stelle: „.. diese offen demonstrierte Integrationsunwilligkeit (der betenden Schüler, Anm. d. Red.) ist ein weiterer Beweis für eine krachend gescheiterte Migrationspolitik der Altparteien.“

An anderer Stelle schreibt ein Facebook-Nutzer: „Ich finde den Brief super. So was gehört nicht in eine Schule. Privat kann ja jeder tun und lassen, was er will.“ Und ein anderer ist der Meinung: „Uns wird verboten, Kreuze in den Klassenzimmern aufzuhängen, aber man kann erlauben, dass sie in den Schule ihre Teppiche ausrollen?“

Beten auf „provozierende Art“

Die Schulleitung darf sich nicht zu der Anweisung äußern und verweist auf die Bezirksregierung. Diese unterstützt die Sicht der Schule: „Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern“, sagt Sprecherin Dagmar Groß der „Welt“.

Mit dieser Maßnahme sollte eine Lösung gefunden werden, „da mehrere Lehrer und auch Schüler sich durch das Verhalten der Mitschüler bedrängt fühlten“, sagt die Sprecherin. Die Schulleiterin habe dazu die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts. „Daher müssen zum Beispiel auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen.“ Mit „Beten auf provozierende Art“ sei gemeint, dass andere Schülern oder Lehrer sich gestört oder bedrängt fühlten.

Auf der anderen Seite halte die Bezirksregierung allerdings die in dem Schreiben getroffene „Wortwahl für unglücklich“, sagt Groß. Es könnte ein falscher Eindruck entstehen. Das Beten sei möglich, „wenn es den Schulbetrieb nicht beeinträchtigt“, beeilt sie sich in Reaktion auf die Aufregung zu betonen.

Herausforderung für Schüler

Tatsächlich häufen sich die Fälle, in denen sich Schulen mit den Gebetsforderungen muslimischer Schüler auseinandersetzen müssen. 2011 zog ein Gymnasiast aus Berlin-Wedding vor Gericht, weil er an seiner Schule freitags nicht öffentlich beten durfte. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte seine Klage ab mit dem Hinweis, dass die Rituale den Schulfrieden stören würden. Der Schüler müsse die Einschränkungen der Glaubensfreiheit hinnehmen. Die Richter verwiesen damals jedoch auf eine Einzelfallentscheidung.

Auch an der Gesamtschule Friedenstal in Herford (Nordrhein-Westfalen) gab es Diskussionen, weil ein muslimischer Oberstufenschüler jeden Freitag den Unterricht zum Beten verlassen wollte. Besonders die jesidischen Mitschüler fühlten sich davon unter Druck gesetzt. Dem Schüler der elften Klasse wurde schließlich von der Schulleitung mit Hinweis auf den Schulfrieden untersagt, die Klasse für das Gebet zu verlassen.

In diesem Fall war das Verhalten der Familie allerdings laut der „Neuen Westfälischen“-Zeitung bereits mehrfach im Kollegium besprochen worden, da sie der radikal-islamischen Szene zugerechnet wird. Bei der Mutter handelt es sich um eine deutsche Konvertitin, der Vater stammt aus dem Kosovo, lebt aber schon 28 Jahre in Deutschland. Er soll sich geweigert haben, Frauen, darunter offenbar auch den Lehrerinnen seines Sohnes, die Hand zu geben. Außerdem forderte er von der Schule, sie möge einen extra Gebetsraum zur Verfügung stellen, was die Schule allerdings ablehnte.

Quelle: Welt

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