Tumulte beim Prozess gegen einen Syrer: Der 23-Jährige warf mit einem Schuh nach dem Staatsanwalt und spuckte auf die Richterbank. Er wurde zu einer hohen Haftstrafe verurteilt.
Im Schwurgerichtssaal des Augsburger Landgerichts ist es am Dienstag abermals zu einem Tumult gekommen. Ein junger Syrer, gerade zu einer hohen Haftstrafe wegen einer Messer-Attacke verurteilt, sprang erregt auf, warf einen Schuh in Richtung des Staatsanwalts und spuckte mehrmals verächtlich auf die Richterbank. Mehrere Justizwachtmeister und ein Polizeibeamter mussten den tobenden Mann überwältigen und ihm Handschellen anlegen. Der 23 Jahre alte Angeklagte zeigte sich davon unbeeindruckt.
Mehrfach musste Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser ihre Ausführungen zum Urteil unterbrechen, da sie vom Angeklagten lautstark unterbrochen wurde. In dem Schwurgerichtssaal hatte sich vor einigen Monaten schon ein ähnlicher Zwischenfall abgespielt. Ein Asylbewerber aus Afrika, wegen versuchten Totschlags verurteilt, hatte während der Urteilsverkündung einen Stuhl auf die Richter geworfen.
In dem am Dienstag nach fünf Verhandlungstagen beendeten Prozess hatten nie Zweifel an der Schuld des Syrers bestanden. Auch, weil der seit 2015 vor dem Bürgerkrieg geflüchtete 23-Jährige gleich zu Beginn über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt hatte. Rätselhaft war nur sein Motiv, da er dazu schwieg. Die Anklage unterstellte religiöse Gründe.
Mit Küchenmesser auf schlafenden Landsmann eingestochen
Das Verbrechen war vorigen November in einer Asylunterkunft in Hurlach im oberbayerischen Landkreis Landsberg verübt worden. Der junge Syrer hatte morgens mit einem Küchenmesser auf seinen schlafenden Landsmann eingestochen und ihn am Hals lebensgefährlich verletzt. Es entspann sich ein beinahe tödlicher Zweikampf. Dem Überfallenen gelang es, das Messer an sich zu bringen und den Angreifer durch einen Stich in den Bauch schwer zu verletzen. Im Prozess schilderte der 38 Jahre alte Syrer, was ihm der Täter während des Kampfes zugerufen hatte: „Ich werde dich töten, dich enthaupten, du Schwein, du Druside.“ Der Zeuge gehört der Gemeinschaft der Drusen an, einer religiösen Minderheit in Syrien, die sich im 11. Jahrhundert von den Schiiten abgespalten hat. Mitbewohner, durch die Hilferufe alarmiert, beendeten den Kampf.
Staatsanwalt Michael Nißl rückte in seinem Plädoyer den Angeklagten in die Nähe radikaler Islamisten. Als Indiz wertete der Ankläger Videoaufnahmen. „Ein „Spaßvideo“, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger Werner Ruisinger dem Gericht ausrichten. Das Gericht überzeugte er damit nicht. Die 8. Strafkammer verurteilte den Syrer zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten. Mit dem Strafmaß lag sie über dem Staatsanwalt, der zwölf Jahre beantragt hatte.