Hessens Landessozialgericht hat konkretisiert, welche medizinischen Leistungen Asylbewerbern zustehen. Konkret ging es um die Behandlung eines Mannes mit Hepatitis C. Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland haben Anspruch auf eine kostenintensive medizinische Therapie, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Das hat das Hessische Landessozialgericht Darmstadt entschieden. Dies gelte zumindest dann, wenn es sich nicht bloß …