Sechs Jugendliche sollen einen Obdachlosen auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet haben. Nur Hauptangeklagter bleibt in Haft.
Spektakuläre Wendung im Fall des angezündeten Obdachlosen vom U-Bahnhof Schönleinstraße: Das Gericht hob am Freitagmittag den Haftbefehl gegen die meisten Angeklagten auf. Zuvor hatte das Gericht mitgeteilt, dass statt einer Verurteilung wegen versuchten Mordes auch eine wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Betracht käme.
Lediglich der Hauptangeklagte bleibt in Haft.
Die sechs 16- bis 21-jährigen Flüchtlinge aus Syrien und Libyen sollen laut Anklage am 24. Dezember 2016 im U-Bahnhof Schönleinstraße die Habseligkeiten eines Obdachlosen angezündet haben, der auf einer Bank schlief. Dabei hätten sie billigend in Kauf genommen haben, dass der 37-jährige Obdachlose hätte Feuer fangen und verbrennen können. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen sei er unverletzt geblieben.
Ein siebter Angeklagter wurde bereits Mitte März wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Gegen den 17-Jährigen wurden zwei Wochen Jugendarrest verhängt, die mit der Untersuchungshaft bereits abgegolten waren. Der aus Syrien stammende Flüchtling sollte aber noch Freizeitarbeit leisten. Das Urteil war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden.
Der mutmaßliche Haupttäter Nour N. hatte im Prozess zugegeben, das Feuer gelegt zu haben. Angeblich habe er zuvor große Mengen Drogen – darunter Heroin – genommen und reichlich alkoholische Getränke konsumiert. Er will jedoch keineswegs in der Absicht gehandelt haben, den schlafenden Mann zu verletzen oder gar zu töten. Es habe sich „um einen Streich“ gehandelt, er habe den schlafenden Mann „nur durch Hitze aufschrecken“ wollen, so der 21-Jährige vor Gericht.
Der Fall hatte wegen seiner Brutalität bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Täter waren nach dem Geschehen in eine U-Bahn gestiegen und dort von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung konnten sie festgenommen werden.