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Apr 11

Urteil | Vergewaltigungs-Prozess in Bamberg: Täter muss lange in Haft

Der Angeklagte (r.) neben seinem Verteidiger Oliver Teichmann Foto: Matthias Hoch

Das Landgericht Bamberg verurteilt einen Vergewaltiger, der auch in Kersbach ein junges Mädchen überfallen hat, um es nahe der Kapelle zu missbrauchen.

„Es ist die Horrorvorstellung vieler Menschen, dass jemand draußen herum läuft und Opfer vergewaltigt. Es handelt sich um berechtigte Ängste, wie sie dieser Fall auch schürte“, erklärte Richter Manfred Schmidt in seiner Urteilsverkündung am Landgericht Bamberg. Er sprach Rami F. der Vergewaltigung einer Schülerin in St. Afra (Landkreis Aichach-Friedberg) und der sexuellen Nötigung zweier junger Frauen in Kersbach und Schwabach für schuldig. Das Urteil lautete auf neun Jahre Haft sowie den Vorbehalt einer späteren Sicherungsverwahrung.

Die Vergewaltigung in St. Afra bezeichnete Schmidt als „besonders krassen Fall“ – vor allem auch für das Opfer. Der Schuldspruch beruhe, so der Richter, auf der umfangreichen Beweisaufnahme und dem Geständnis des Angeklagten zu Prozessbeginn, obwohl er zu Details seiner Taten schwieg.

Schmidt fasste zusammen: „In der Summe besteht für uns kein Zweifel, dass sich alle Delikte so zugetragen haben.“

Aggressionen im Gefängnis

Am letzten Prozesstag schilderten zuvor Justizbeamte als Zeugen, wie der Angeklagte in der U-Haft lebt. Demnach habe er sich in der Gemeinschaftsdusche selbst befriedigt und sei sehr aggressiv gewesen, als dies Wärter der JVA verbieten wollten. Im Januar dieses Jahres soll er in der Zelle randaliert haben. So heftig, dass ein Mitgefangener den Notruf drückte. Der Zeuge fügte an: „Schubweise hat er immer aggressive Anwandlungen.“

Ein weiterer Justizbeamter meinte zudem: „Er ist in manchen Phasen ungebührlich, sein Verhalten sozial unverträglich. Er kann zudem nur schwer eingeschätzt werden. Sein Verhalten ändere sich urplötzlich. Eine Ärztin wollte ihn in der Zelle untersuchen, als die Lage eskaliert ist.“ Drei Mann seien nötig gewesen, um F. in den Griff zu bekommen. Bei ihm wurde außerdem eine Rasierklinge während einer Kontrolle gefunden.

Laut Mithäftlingen soll F. auch versucht haben, aus Metallteilen ein Beil zu bauen.

Festnahme ohne Widerstand

Bei seiner Verhaftung nach der versuchten Vergewaltigung in Kersbach Ende Mai vergangenen Jahres habe F. keinerlei Gegenwehr geleistet. Der Polizist, der den Sex-Täter verhaftete, sagte aus: „Er sah mich zwar, machte jedoch keine Anstalten zu flüchten. Er drehte sich zu mir um und hat sich widerstandslos ergeben. Der Verdächtige selbst hatte Kratzer im Gesicht und seine Kleidung war mit Schmutz behaftet.“

Der Angeklagte habe damals ruhig gewirkt und sei nicht nervös gewesen. Zwei Rechtsmedizinerinnen erklärten die Spurenlage nach den Sexualdelikten.

Demnach wurde DNA auf Haut und Bekleidung der drei Opfer und des Täters gefunden. Diese war größtenteils einwandfrei zuzuordnen. Die Schlussfolgerung der Sachverständigen: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit handle sich bei dem Täter der drei angeklagten Delikte um den Angeklagten.

Der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz (56) schilderte Rami F. im Anschluss als einen sehr verschlossenen Mann, der nur wenig über sich preisgebe. Vor dem Psychologen soll der Angeklagte über das Leben in der JVA gejammert haben: „Mittlerweile will ich lieber frei in Syrien leben als in Deutschland, wo ich für all meine Taten bestraft werde.“

Keine psychiatrische Erkrankungen

Volz konstatierte vor Gericht: „Insgesamt hat sich nicht bestätigen lassen, dass es bei dem Angeklagten Hinweise auf psychiatrische Erkrankungen gibt. Allerdings bin ich der Auffassung, dass eine dissoziale Störung bei ihm vorliegt, die sich in herzlosem Unbeteiligtsein gegenüber anderen äußert sowie in fehlendem Unrechtsbewusstsein.“

Der Gutachter sei sich auch sicher, dass es sich nicht um Affekttaten bei den Übergriffen auf die drei Frauen gehandelt habe, da F. auch noch später Detailwissen hatte. Der Psychologe weiter: „Alle Taten folgen einem einheitlichen Prinzip oder ähnlichen Verhaltensweisen.“

Der Angeklagte habe an öffentlichen Orten die jungen Frauen abgepasst. Dann seien sie von hinten in einen Graben oder ein Gebüsch gezerrt worden. F. habe seine Opfer desweiteren eingeschüchtert oder geschlagen. Nur wenn die Frauen sich wehrten oder ihnen geholfen wurde, habe F. von ihnen abgelassen. Der Gutachter warnte vor der Gefährlichkeit des Angeklagten. Es handele sich seiner Meinung nach um eine Tat-Serie.

Die Sozialprognose für F. sehe negativ aus, so Volz. „Sie ist aus verschiedenen Gründen ungünstig. Weil wir nämlich einen Menschen haben, der wenig Kontakt zu anderen Menschen hat. Er wird wohl auch weiter Straftaten begehen.“

Quelle: InFranken

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