Dessau – Im Vergewaltigungsprozess gegen vier Eritreer hat das Landgericht Dessau am Dienstag lange Haftstrafen verhängt: Die Männer müssen wegen einer besonders schweren Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zwischen sechs und acht Jahre in Haft. Zwei Angeklagte wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Sie bekamen die sechs Jahre.
Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu neun Jahre Haft gefordert, die Verteidiger zwischen drei und fünf Jahre. Ein Verteidiger hatte für seinen Mandaten einen Freispruch beantragt. Dieser hatte als einziger kein Geständnis abgelegt.
Die Gruppenvergewaltigung hatte sich im August vorigen Jahres hinter einer leerstehenden Schule am Dessauer Schloßplatz zugetragen. Das spätere 56-jährige Opfer hatte mit den vier jungen Männern zunächst geredet. Die versprachen der Frau die leeren Bierflaschen, wenn sie später wiederkomme. Als die Frau gegen 23 Uhr zurückkehrte, wurde sie geschlagen und vergewaltigt. Die Geschädigte trug bei dem Tatgeschehen erhebliche Verletzungen davon und musste mehrere Tage stationär behandelt werden.
Die Angeklagten waren in Dessau-Roßlau, Ellwangen und Wismar festgenommen worden
Zwei Wochen nach der Tat gelang die Festnahme der Tatverdächtigen, von allen hatten sich DNA-Spuren am Tatort und am Opfer gefunden. Die Angeklagten waren im September 2017 in Dessau-Roßlau, Ellwangen und Wismar festgenommen worden und befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Drei von ihnen haben sich im Verlauf der Hauptverhandlung weitgehend geständig eingelassen. Der Behauptung des vierten Angeklagten, am Tatgeschehen nicht beteiligt gewesen zu sein, ist das Gericht aufgrund der Angaben der Geschädigten, der übrigen Angeklagten und einer DNA-Spur an der Bekleidung der Geschädigten nicht gefolgt.
Für einen der Angeklagten hatten Altersbestimmungsgutachten, denen das Gericht gefolgt ist, ergeben, dass er anders als behauptet zur Tatzeit nicht 18 Jahre, sondern mindestens 22 Jahre alt war.
Richterin Siegrun Baumgarten hat Urteil mit Generalprävention abgelehnt
Die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten betonte in ihrer mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich, die Kammer habe so genannte generalpräventive Aspekte abgelehnt und deshalb nicht nach höheren Strafen verhängt.
In ihrem – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – gehaltenen Plädoyer hat die Staatsanwältin am Montag nach Angaben mehrerer Sitzungsteilnehmer gefordert, von Dessau müsse ein Signal ausgehen, weil die Straftaten von Ausländern die politisch Rechten stärkten. Baumgarten wies am Dienstag darauf hin, dass der Aspekt der Generalprävention aus ihrer Sicht nicht greife, weil sie keine „gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher Straftaten feststellen könnte“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.