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Nov 26

Vergewaltiger in die Türkei abgeschoben – zur Abschreckung | Türkei verweigert Rücknahme!

Der Vergewaltiger soll in die Türkei abgeschoben werden (Symbolbild).
Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Koblenz.  „Ausweisung eines Ausländers wegen schwerer Sexualstraftat“, so lautet die Überschrift einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, die dieser Tage viel zitiert wird.

Anlässlich wiederholter Berichte über Vergewaltigungen durch Ausländer und Flüchtlinge, wird die Diskussion über die Rückführung straffällig gewordener Migranten in Deutschland immer lauter geführt.

Das OVG Koblenz hat nun entschieden, dass die Abschiebung eines 26-jährigen Türken wegen einer Sexualstraftat rechtmäßig ist. Die Richter verstehen das Urteil auch als eine klare Warnung an andere Migranten.

Angeklagter hatte 16-Jährige vergewaltigt

2012 hatte der 26-Jährige, der seit 19 Jahren in Deutschland lebt, ein 16-jähriges Mädchen zusammen mit zwei weiteren Tätern in einem Wormser Parkhaus vergewaltigt. Die Männer waren dabei so brutal vorgegangen und hatten das Mädchen am Unterleib so schwer verletzt, dass es operiert werden musste und eine weitere Operation nach 18 Monaten erforderlich war. Die Täter ließen ihr Opfer blutend und nackt in der Kälte liegen.

Der Mann wurde festgenommen und verurteilt. Sechs Jahre Jugendstrafe verbüßte er im Gefängnis. Nun, da er wieder auf freiem Fuß ist, klagte er gegen einen Abschiebeschluss des Rhein-Lahn-Kreises gegen ihn – und verlor.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte stattdessen die Abschiebung aus „generalpräventiven Gründen“. Die Vergewaltigung sei Ausdruck „einer durch ein frauenverachtendes Weltbild geprägten Einstellung“. Daher sei die Abschiebung rechtmäßig. „Die Schwere der vom Kläger begangenen Tat und vor allem die Motivation für diese ließen die Ausweisung als erforderlich erscheinen, um andere Ausländer in vergleichbarer Situation von ähnlichen Delikten abzuhalten“, stellte das Gericht zudem klar.

Mädchen wurde wegen Wertevorstellung zum Opfer

Unter „generalpräventiven Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung“ versteht das Gericht den Umstand, dass die Täter das Opfer kannten und das Mädchen allein wegen ihrer Werte- und Moralvorstellung verachteten.

Die 16-Jährige hat wie die Täter einen türkischen bzw. kurdischen Migrationshintergrund. „Sie hat allerdings westliche Wertvorstellungen angenommen. Sie hat sich nach westlicher Mode gekleidet und geschminkt und sei ohne Begleitung ausgegangen. Allein das hat sie nach dem Welt- und Frauenbild der Täter bereits als zu verachtende ‚Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibt‘ qualifiziert“, stellen die Richter fest. Deshalb hätten die Männer die Jugendliche als Opfer gewählt.

Diese Einstellung zeuge von einem archaischen Frauenverständnis, welches mit dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Verständnis von der Rolle der Geschlechter nicht in Einklang zu bringen sei. Es sei Aufgabe des Staates zu verhindern, dass eine solche, nicht an der Gleichberechtigung von Mann und Frau ausgerichtete Vorstellung Ausländer, die sich „nicht an den Wertvorstellungen des Grundgesetzes orientierten“, zu Straftaten führe.

Vor diesem Hintergrund sei die Ausweisung des Klägers zur Verhinderung schwerer Straftaten erforderlich, indem einer Vielzahl von jungen Männern verdeutlicht werde, dass der deutsche Staat nicht nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bestrafe, sondern auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen ergreife.

Türkei will 26-Jährigen nicht aufnehmen

Doch offensichtlich will die Türkei den 26-Jährigen nicht aufnehmen. Übereinstimmenden Berichten zufolge zweifeln die Behörden in Ankara daran, dass der Mann die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Dabei sei er nachweislich das Kind einer dort lebenden Türkin und besitze auch nur die türkische und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, so die Stadt Worms.

Der SWR berichtet, dass die Stadt Worms nun einen neuen Pass für den Mann in Auftrag gegeben hat. Zum einen, weil damit tatsächlich nachgewiesen werden könne, dass der Mann Türke ist. Zum anderen, damit er ein offizielles Rückreisedokument besitze, mit dem er in die Türkei fliegen könne. Sobald der neue türkische Pass da sei, müsse die Türkei den Mann auch aufnehmen. Das würden entsprechende internationale Vereinbarungen so vorsehen, so die Stadt Worms.

Quelle: morgenpost

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