Konstanz naa Das Landgericht Konstanz hat einen 22-jährigen Mann wegen Vergewaltigung einer 19-Jährigen in einer Überlinger Flüchtlingsunterkunft zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde unter Auflagen für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Damit kam der inzwischen anerkannte Asylbewerber aus Eritrea am Freitag nach fünf Monaten Untersuchungshaft wieder frei.
Nach einer traumatischen Flucht aus Eritrea wähnte sich die 19-jährige Asylbewerberin in Überlingen endlich in Sicherheit. Dort hatte sie in einer Flüchtlingsunterkunft einen jungen Landsmann kennengerlernt, der um sie warb. Er sprach von Heirat, davor aber war Sex tabu. Darauf schwor er. Und er hielt sich auch daran. „Bis dieser verfluchte Tag kam“, sagte der 22-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Konstanz.
Mindestens eine Flasche Wein
Er habe schon öfter mit der 19-Jährigen zusammen gekocht und gegessen. So auch an diesem Dezemberabend im vorigen Jahr. Er sei aber ziemlich gestresst gewesen, berichtete er vor Gericht. Denn am nächsten Tag musste er wegen seines Asylantrags zur alles entscheidenden Anhörung nach Sigmaringen. In der Aufregung trank er an jenem Abend mindestens eine Flasche Wein. Auf diese Weise enthemmt, vergaß er sein Versprechen, bedrängte seine Freundin und warf sie auf sein Bett. Er versuchte sie und sich auszuziehen, doch die junge Frau wehrte sich mit aller Kraft. Trotzdem gelang es ihm, ihr sexuelle Gewalt anzutun, wie sie der Gesetzgeber unter dem Begriff der Vergewaltigung zusammenfasst. Dabei würgte er sie so stark, dass sie noch am nächsten Tag Schluckbeschwerden hatte.
Grafik: Zahl der tatverdächtigen Flüchtlinge nimmt zu
Schließlich konnte die 19-Jährige ihn wegstoßen und aus dem Zimmer fliehen. Sie lief in den Waschmaschinenraum, wobei er sie verfolgte und ihr eine Ohrfeige gab. Anschließend soll er sie noch bedroht haben. Als sie sich in Begleitung einer Nachbarin in ihrem Zimmer eingeschlossen hatte, hämmerte er noch an ihr Fenster, bis sie den Vorhang zuzog.
„Sie ist ein ganz großartiger Mensch“
Am Freitag bereute der 22-Jährige zutiefst, was er der jungen Frau angetan hatte. Zusammen mit ihrer Anwältin saß sie ihm im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts gegenüber. „Sie ist ein ganz großartiger Mensch“, sagte er, und entschuldigte sich aufrichtig bei ihr. Er habe sie geliebt und davon geträumt, nach seinen schrecklichen Erlebnissen auf der Flucht mit ihr in Sicherheit und „ohne Angst“ eine Familie gründen zu können. Die junge Frau erklärte, sie habe den gewalttätigen Übergriff des 22-Jährigen gut überstanden. Seine Entschuldigung nahm sie an.
Aufgrund seiner intelligent anmutenden Einlassung hatte das Gericht den Eindruck, dass er sich in der Untersuchungshaft ernsthaft mit der Tat auseinandergesetzt hat. Weil sich dieser Fall so deutlich von anderen Vergewaltigungsdelikten unterschied, blieb man am Freitag unter der Mindeststrafe von zwei Jahren. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch das Gericht stellten dem 22-Jährigen eine günstige Sozialprognose, so dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Als Auflage muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und sich einem Bewährungshelfer unterstellen.