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Jul 31

Vier Männer schänden Flaschensammlerin (56): Lange Haftstrafen für Gruppen-Vergewaltiger

Samiel H. (2. v. l.) belastete die drei Mitangeklagten schwer. Jonas Denoz M. (r.) spricht von den Angeklagten am besten deutsch – er soll der Frau mit dem Tod gedroht habenFoto: Ralf Lehmann

Dessau-Roßlau – Haftstrafen für vier Vergewaltiger aus Eritrea: Die jungen Männer hatten eine Flaschensammlerin (56) in eine Falle gelockt und waren über sie hergefallen. Jetzt muss jeder sechs bis acht Jahre ins Gefängnis.

Das Verbrechen hatte im Sommer 2017 Entsetzen in Dessau-Roßlau ausgelöst. Im März 2018 begann vor dem Landgericht Dessau der Prozess gegen Jonas M. (18), Samiel H. (19), Sultan A. (21) und Yonas A. (20). Die vier Asylbewerber mussten sich wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

An der ehemaligen Berufsschule am Schlossplatz geschah das Verbrechen

An der ehemaligen Berufsschule am Schlossplatz geschah das VerbrechenFoto: Ralf Lehmann

Männer lockten die Frau in eine Falle

► Die Frau sammelte Pfandflaschen, um die Familienkasse aufzubessern. Sie traf auf die jungen Männer, die Bier tranken und ihr für später die leeren Flaschen versprachen. Doch als die Frau kurz vor Mitternacht zum Schlossplatz zurückkehrte, schleppten die Eritreer sie in einen Kellereingang. Einer drohte mit einem abgebrochenen Flaschenhals.

Staatsanwältin Sabine Monnet (55) schilderte zu Prozessbeginn: „Die Geschädigte wurde von allen vier Angeklagten vergewaltigt. Keiner benutzte ein Kondom.“

Zwei Wochen nach der Tat gelang die Festnahme der späteren Angeklagten. Alle vier wurden über DNA-Spuren am Tatort und an der Frau überführt.

Die Erste Große Jugendkammen unter der Vorsitzenden Richterin Siegrund Baumgarten (59) soll das Urteil über die vier Flüchtlinge sprechen

Die Erste Große Jugendkammen unter der Vorsitzenden Richterin Siegrund Baumgarten (59) soll das Urteil über die vier Flüchtlinge sprechen

Im Prozess sagte das Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Auch die Plädoyers wurden ohne Zuschauer im Gerichtssaal gehalten. Die meisten Angeklagten hatten im Laufe des Verfahrens Geständnisse abgelegt. Staatsanwältin Sabine Monnet forderte für die Angeklagten neun Jahre Haft.

Am Dienstag entschieden die Richter der Schwurkammer, dass die beiden jüngsten Angeklagten nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Sie müssen für sechs Jahre ins Gefängnis, die Älteren für sieben bzw. acht Jahre.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist damit zu rechnen, dass die Verteidiger, die Haftstrafen von drei bis fünf Jahren für ihre Angeklagten beantragten, das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen wollen.

Quelle: BILD

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