Seine krausen Locken wippen, wenn Can T. (59) den Kopf schüttelt. Am Freitag tat der Krankenpfleger das ziemlich oft. Das Landgericht verurteilte ihn nach wochenlangem Prozess nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs.
München – Nach Überzeugung des Gerichts hatte Can T. im Dezember 2016 eine Patientin im Klinikum rechts der Isar sexuell missbraucht. Dafür muss T. nun sieben Jahre lang ins Gefängnis. Zusätzlich belegte ihn das Landgericht mit einem Berufsverbot über fünf Jahre.
Ende Dezember 2016 hatte Can T. die Patientin (53) laut Urteil mit Infusionen betäubt, als sie zur Behandlung im Klinikum rechts der Isar war – und die Frau anschließend in einer Toilette auf dem Krankenhausflur missbraucht. Für die Tat forderte Staatsanwältin Elke Bönisch neun Jahre Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Sie argumentierte, dass die Patientin dem Pfleger vertraut habe. Verteidiger Vincent Burgert wollte dagegen einen Freispruch. Richterin Judith Engel sah es letztlich als erwiesen an, dass der Pfleger das Behandlungsverhältnis zu der Patientin schamlos ausgenutzt und so erst die Tat ermöglicht hatte. Das Opfer hielt sie für „absolut glaubwürdig“.
Etliche Patienten litten an Übelkeit
Als besonders schwer sei die Tat deshalb einzustufen, weil das verabreichte Medikament so stark war. Etliche Patienten leiden nach der Einnahme an Übelkeit. Wer ohnmächtig erbricht, könnte ersticken. Laut Staatsanwältin Bönisch habe aber „keine konkrete Lebensgefahr“ bestanden. Dennoch: Bis heute leidet die Frau an den Folgen der Tat, berichtete sie im Prozess. „Sie wird Probleme haben, sich jemals wieder in ärztliche Behandlung zu begeben“, sagte Bönisch. Can T. dagegen wird wohl nie wieder im Krankenhaus arbeiten dürfen. Nach der Tat hatte er sogar versucht, die Patientin für verrückt zu erklären, was ihm nicht gelang.
Wie beim Urteil bekannt wurde, hatte die Polizei nach seinem sexuellen Übergriff keine Spurensicherung in der Klinik angeordnet. Ein rechtsmedizinisches Gutachten konnte später nicht mehr eindeutig klären, ob es tatsächlich zum Geschlechtsverkehr gekommen war. Deshalb wurde die Tat nicht als Vergewaltigung verurteilt. Klar wurde nur, dass sein Samen auf ihrem Unterleib gefunden wurde, was rechtlich dann als sexueller Übergriff gewertet wurde.
Quelle: merkur