Das Landgericht Görlitz hat heute einen Syrer wegen versuchter Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der 42-Jährige soll außerdem 3.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Die Richter sahen keine Zweifel daran, dass der Mann in einem Treppenflur eines Mehrfamilienhauses in Görlitz versucht hatte, eine Bewohnerin zu vergewaltigen. Einen Hausbewohner, der dem Opfer zur Hilfe geeilt war, hatte er mit einem Messer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sechs Jahre Gefängnis gefordert. Dagegen verlangte der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorsitzende Richter Hauke Hinrichs bezeichnete die Aussagen der beiden Zeugen – also der Frau und des Hausbewohners – als glaubwürdig. Die Version, die Beiden hätten ein Komplott geschlossen, um den Angeklagten fertigzumachen, hielt er dagegen für abwegig. Die Reaktion des herbeigeeilten Hausbewohners – eines Kickboxers -, der den Syrer gewaltsam von der Frau trennte, sah das Gericht als Akt der Notwehr. Das sei verhältnismäßig gewesen.
Verteidiger Robert Ziolkowski hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Nach der Urteilsverkündung sagte er uns, dass ihn das Gericht in seinem Plädoyer falsch verstanden habe. Er sprach von einem Irrtum.
Der Angeklagte selbst machte Erinnerungslücken geltend. Er behauptete, dass ihm zuvor jemand eine Tablette in den Mund gesteckt habe. Außerdem sei er angetrunken gewesen. Auch darauf ging der Vorsitzende Richter ein. Das begründe keinen Aussetzer. Dabei bezog sich der Richter auf die Aussagen eines Gutachters.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert und damit zwei Jahre mehr als das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will Revision einlegen.