Ein weiterer Angeklagter im Fall der Freiburger Gruppenvergewaltigung ist freigelassen worden. Der Tatverdacht bestehe jedoch weiter, teilte das Gericht mit. Der Mann muss sich nun zweimal pro Woche bei der Polizei melden.
Im Fall der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg ist ein weiterer Angeklagter freigelassen worden. Der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen wurde am Dienstag gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, wie das Landgericht Freiburg am Donnerstag mitteilte. Er muss sich demnach zweimal pro Woche bei der Polizei melden. Außerdem musste eine Kaution gezahlt werden.
Der Mann war seit November 2018 in Untersuchungshaft. Der Tatverdacht gegen ihn bestehe für die Kammer weiter, sagte ein Gerichtssprecher. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung. Insgesamt sind in dem Ende Juni begonnenen Prozess elf Männer wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Sie sind zwischen 19 und 31 Jahre alt. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge.
Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Bereits im Herbst waren drei Männer freigelassen worden, denen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird.
Der Prozess sollte zunächst bis Jahresende dauern und war dann bis zum 27. März verlängert worden. Am Donnerstag gab das Gericht sechs weitere Verhandlungstermine im März, April und Mai bekannt.