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Aug 06

Afghane belästigt sieben Mädchen in der Tram


Nach der Mittagszeit hatte ein junger Afghane Mädchen belästigt. Deshalb stand er nun vor Gericht.
Bild: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Ein junger Mann, der sich vor Kindern in der Straßenbahn in Augsburg entblößte, kommt nach sieben Monaten Haft wieder frei. Künftig wird er betreut.

Diesmal hat alles geklappt: Der in Haft sitzende Angeklagte, ein junger Afghane, hat neue Batterien für sein Hörgerät bekommen. Und das Gefängnis in Gablingen hat ihm sogar noch zwei Ersatzbatterien mitgegeben – für alle Fälle. Auch die Verständigung zwischen allen am Prozess Beteiligten mit dem 21-Jährigen funktioniert – diesmal spricht der Dolmetscher die persische Sprache Dari. Vor einem Monat war die Verhandlung, wie berichtet, geplatzt: Das Hörgerät des schwerhörigen jungen Mannes hatte nicht funktioniert und der Übersetzer nur kurdisch gesprochen, was der Afghane ohnehin nicht verstanden hätte.

Die Kinder waren zwischen zehn und zwölf Jahre alt

Auf den ersten Blick ist der Prozess vor dem Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler ein Fall, wie er nicht selten verhandelt wird. Der zur Tatzeit 20-Jährige hatte in vier Fällen in der Mittagszeit nach Schulschluss in den Tramlinien 1 und 3 insgesamt sieben Mädchen im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren sexuell belästigt, indem er sich zu ihnen gesetzt und sein Geschlechtsteil entblößt und sich befriedigte. Der juristische Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern.

Aufgrund von Videoaufnahmen hatte ihn ein Polizist, der privat unterwegs war, im Dezember 2017 am Königsplatz erkannt und festgenommen. Der anerkannte Flüchtling kam in Untersuchungshaft – sieben Monate lang. Eine Absprache zwischen seinem Verteidiger Michael Bauer, der Staatsanwältin Hannah Witzigmann und dem Gericht stellt ihm jetzt bei einem Geständnis eine Jugendstrafe auf Bewährung in Aussicht. Seine persönliche Erscheinung, sein Verhalten und die Einschätzungen der Jugendgerichtshilfe und der Haftanstalt freilich ergeben bei aller Wertigkeit der angeklagten Straftat ein eher trauriges Bild. Als „wahnsinnig schwierig“ bezeichnet die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe die Kontaktaufnahme mit dem jungen Mann im Gefängnis mit Hilfe eines Dolmetschers.

Junger Afghane legte ein Geständnis ab

Ohne seine Eltern war der Angeklagte schon als kleines Kind zu seiner Tante in den Iran gekommen, hatte dort Plastikmüll aufgesammelt, war von einem Mann so geschlagen worden, dass ihm das Trommelfell eines Ohres platzte. Er hat weder Schreiben noch Lesen gelernt, ist trotz aller Bemühung offenbar intellektuell nicht in der Lage, deutsch zu lernen. Im Knast, wo er sich nur mit Landsleuten austauschen konnte, genieße er noch „Welpenschutz“, sagt die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe. Was bedeutet: Bislang ist der junge zurückgebliebene Mann noch von den anderen Gefangenen akzeptiert. Er sei ruhig, kooperativ, haftempfindlich, leide unter der Sprachbarriere.

Über seinen Verteidiger räumt er alle ihm zur Last gelegten Vorfälle ein, bedankt sich am Ende noch persönlich beim Gericht, das ihn wie beantragt zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Haftbefehl wird aufgehoben, der Afghane ist wieder frei. Das Gericht rechnet ihm hoch an, dass er mit einem Geständnis den sieben Mädchen eine belastende Aussage im Prozess erspart hat. Richter Kugler spricht in der Urteilsbegründung von einer „erschreckenden Kindheit“, die der junge Mann erlebt habe. Weil er, so das Gericht, allein nicht in der Lage sei, sein Leben in Freiheit zu meistern, ordnet es in den Bewährungsauflagen Hilfen an. Der Flüchtling bekommt einen Bewährungshelfer und einen sozialpädagogischen Betreuer zur Seite. Und von allen Beteiligten mit Nachdruck den Rat mit auf dem Weg gegeben, künftig Gesetz und Lebensumstände in seinem Gastland zu respektieren.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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