Ein in Bückeburg lebender Asylbewerber soll ein 13 Jahre altes Mädchen zum Sex gezwungen haben. Vor Gericht beteuert der 27-Jährige seine Unschuld. Er gibt zu, mit ihr geschlafen zu haben, jedoch ohne zu wissen, dass sie erst 13 sei. Das Urteil soll Mitte Oktober fallen.
Bückeburg. „Ich dachte, sie sei 18 oder 19. Sie sah erwachsen aus“, sagte der Mann zum Prozessauftakt vor dem Landgericht. Beide hatten sich zuvor mehrfach getroffen.
Nach eigener Darstellung wollte der 27-Jährige lediglich Deutsch mit dem Mädchen sprechen, um die Sprache zu lernen. „Eine Beziehung wollte ich nicht, denn ich bin ein verheirateter Mann.“ Angeblich hat das Mädchen die Initiative ergriffen. „Der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich“, erklärte Verteidiger Michael Einars für seinen Mandanten. Auch das wäre allerdings strafbar. „Ich bin auch nur ein Mensch“, meinte der Angeklagte.
„Nein, das möchte ich nicht“
Das Mädchen sagte anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Zuvor hatte das Gericht deren Mutter vernommen, eine 42-Jährige aus Bückeburg. „Meine Tochter hat erzählt, dass er sie festgehalten und die Tür abgeschlossen hat“, so die Mutter. „Er hat sie gezwungen.“ Die Schülerin soll vorher gesagt haben: „Nein, das möchte ich nicht.“
Tatort war laut Anklage das Zimmer einer Freundin des Mädchens in Bückeburg. Der Angeklagte will erst nach jenem 15. Juli 2017 von der Mutter erfahren haben, wie alt deren Tochter wirklich war – und zwar per Brief. Die Mutter bestreitet das. „Ich wüsste nicht, dass ich ihm geschrieben habe“, sagte sie.
Trotz des Altersunterschiedes könnten die beiden auf einige Menschen wie ein Paar gewirkt haben. Möglicherweise hat das Mädchen für den gut aussehenden Mann geschwärmt. „Sie fand ihn toll“, erinnerte sich die Mutter. Ein Bückeburger, der sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, hat beobachtet, dass beide Händchen hielten. Auf ihn machten die zwei „den Eindruck eines ganz normalen Paares“.
Es gibt Gesetze
Am Rande eines Projektes, das der Ehrenamtliche betreut, hatten sich der Asylbewerber und das Mädchen kennengelernt. „Sie kam mir sehr jung vor“, berichtete der Zeuge. Daraufhin habe er die 13-Jährige nach ihrem Alter gefragt und den Flüchtling in einem Gespräch „aufgeklärt, dass es bei uns Gesetze gibt und er sich strafbar macht“. Vor Gericht sagte der Angeklagte dazu: „Ich habe das nicht verstanden.“ Auch die 13-Jährige selbst soll den Flüchtling jedoch über ihr Alter aufgeklärt haben.
Dem Angeklagten muss die Tat nachgewiesen werden. Staatsanwältin Karin Dubben wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor. Der 27-Jährige habe „den Beischlaf vollzogen“ und „Gewalt angewendet“. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Richter Norbert Kütemeyer, Vorsitzender der 1. Großen Jugendkammer, hat zwei Sitzungstage anberaumt. Mitte Oktober soll das Urteil verkündet werden.