Thüringen24-Recherchen belegen, wie einfach ein Flüchtling ohne größere Probleme Urlaub in seinem Herkunftsland machen kann. Syrer reiste über Weihnachten von Jena in seine Heimatstadt Aleppo in Syrien. Andere Flüchtlinge halten Hamid M. für Assad-Spion – Verfassungsschutz verneint
Hat der Staat noch die Kontrolle? Kritiker von Kanzlerin Angela Merkels Regierung sind nicht davon überzeugt. Ein aktueller Fall aus Jena könnte ihnen zum Teil recht geben. Von dort ist ein anerkannter Flüchtling im Dezember nach Syrien ausgereist. Ein paar Tage später erschienen in den sozialen Netzwerken Bilder des 32-Jährigen, die ihn in der Altstadt von Aleppo zeigen. Kurz zuvor eroberte die syrischen Armee mit der Unterstützung von Russland den Ostteil der Stadt.
Weihnachten zwischen den Trümmern der Heimatstadt
In Siegerpose zeigt sich Hamid M.* vor den Trümmern seiner weitestgehend zerstörten Heimatstadt. Es ist ein Besuch bei Familie und Freunden, die nicht nach Europa geflüchtet sind, sondern in sicheren Teilen Syriens geblieben sind. Sie alle sind – wie auch Hamid M. selbst – Christen und Anhänger des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland erwartete ihn bereits der Thüringer Verfassungsschutz.
Warum kam der junge Mann im Oktober 2015 überhaupt nach Deutschland? Warum verließ er die Bundesrepublik über Weihnachten? Und wie kommt er mit den hiesigen Exil-Syrern klar, die gegen Assad sind? Thüringen24-Redakteur Jan-Henrik Wiebe hat den 32-Jährigen nach seiner Rückkehr nach Jena aufgespürt und getroffen.
Verfassungsschutz vermutet Assad-Spione unter den Flüchtlingen
Die Geschichte beginnt im Dezember, als sich ein Syrer bei Thüringen24 meldet und von einem Landsmann berichtet, der in Aleppo Urlaub mache. Er befürchtete, dass dieser „für Assad und in Deutschland ein Spion des Regimes“ sei. Stimmt diese Geschichte? Reicht der Arm des syrischen Geheimdienstes bis nach Jena in Thüringen?
Der Verfassungsschutz (VS) des Freistaates gab im Dezember auf Anfrage von Thüringen24 bekannt, dass „Aufklärungsbemühungen syrischer Nachrichtendienste den Verfassungsschutzbehörden bekannt“ sind. „Dass sie sich auch gegen Flüchtlinge in Thüringen richten können, ist nicht auszuschließen“, sagt eine Sprecherin des VS.
In seinem alten Leben in Aleppo, vor der Flucht, arbeitete M. nicht für den Staat, sondern in einer Bank im IT-Bereich, machte einen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften. Neben seiner Muttersprache Arabisch spricht er sehr gut Englisch, Französisch auf gutem Niveau und Deutsch auf B2-Level.
Thüringen24-Redakteur trifft Syrien-Urlauber in Jena
In der Gegensprechanlage ertönt ein vorsichtiges „Ja?“. Es ist Hamid M., der nun auch schon den Türsummer betätigt. Im Gang steht der 32-Jährige, wie er auf den Fotos aussieht. Dunkle schwarze Haare, ein wenig Bart und ein freundliches Lächeln. Er ist sehr überrascht, dass er Besuch bekommt wegen seines Urlaubs in Syrien.
Auf dem Flur will M. nicht über das Thema reden, bittet darum, in sein Zimmer zu kommen. Die kleine Einraumwohnung macht einen aufgeräumten Eindruck. Viele Dinge besitzt der Geflüchtete nicht. Über dem Bett hängt eine Fotocollage von Freunden und Familie, darunter die rot-weiß-schwarze Flagge von Syrien.
Hamid M.: Ausländerbehörde erlaubte Ausreise nach Syrien
Im Oktober 2015 holte sein Cousin ihn über ein Familiennachzugprogramm nach Thüringen, erzählt der Syrer. Die Reise war im Gegensatz zu den meisten Flüchtlingen sehr komfortabel. Statt gefährlicher Bootsfahrt über das Mittelmeer durfte er den Flieger nehmen. Seitdem wohnt der 32-Jährige in Jena, lernt Deutsch und hofft auf eine Anstellung. Bisher vergeblich. Zwar hat er bereits ein B2-Niveau erreicht, bei dem Sprecher auch Fachdiskussionen verstehen sollten, doch den Arbeitgebern reiche das nicht, so der Flüchtling.
Über ein Jahr hatte er seine Eltern und seine Großmutter nicht gesehen. Im Dezember 2016 war es dann soweit. Ähnlich wie jeder Hartz-IV-Empfänger hat der Syrer Anspruch auf drei Wochen Urlaub im Jahr. Vor Antritt der Reise in seine Heimat erzählte M. der Agentur für Arbeit in Jena von seinen Plänen. Das Amt genehmigte ihm die drei Wochen Jahresurlaub im Dezember. Ebenfalls genehmigt wurde sein Urlaubsanspruch für 2017 ab dem 1. Januar 2017, so die Schilderung von M. Auch die Ausländerbehörde hätte – so erzählt es der Syrer – keine Probleme mit seinen Plänen gehabt, die M. selbst finanzierte.
Reise nach Aleppo über staubige Straßen
Von Jena ging es nach München, von dort mit dem Flieger weiter nach Beirut, der Hauptstadt vom Libanon. Ins benachbarte Syrien konnte Hamid M. nicht sofort aufbrechen. „In der Nacht ist die Route nach Aleppo nicht sicher. Ich musste bis zum nächsten Morgen warten“, erzählt der 32-Jährige, während er auf dem frisch gemachten Bett sitzt. Das Gebiet sei noch immer nicht zu 100 Prozent sicher, meint der Syrer. Die Reise über eine enge staubige Straße war tagsüber nicht gefährlich, dafür aber sehr anstrengend.
Im Januar kehrt der Syrer zurück nach Deutschland
„Ich bin stolz auf mein Land und liebe es“, sagt Hamid M. und hofft auf einen baldigen Frieden. Zumindest in seiner Heimatstadt sei mit der Befreiung durch syrische und russische Soldaten wieder Frieden eingekehrt. Das Weihnachtsfest fiel deswegen um so ausgelassener im Kreise seiner Familie und Freunde aus. „Ich wollte nur meine Eltern sehen und mit ihnen Weihnachten feiern“, erklärt der Christ, warum er in die zu großen Teilen zerstörte Stadt zurückgekehrt ist. Mit Freunden, die aus anderen europäischen Ländern über Weihnachten nach Aleppo zurückgekehrt oder in der Stadt geblieben sind, streift er durch die Ruinen, macht Selfies vor der beschädigten Zitadelle und zerstörten Straßenzügen.
Bleiben wollte der junge Syrer aber nicht in Aleppo. Zu instabil sei noch die Versorgung mit Wasser und Elektrizität. Im Januar kehrt Hamid M. deshalb nach Jena zurück. Er nimmt wieder die verschlungene Straße von Aleppo nach Beirut, für die er 14 Stunden braucht, setzt sich in den Flieger und landet einige Stunden später wieder auf deutschem Boden.
Migrationsministerium: Für Reisen ins Heimatland droht Aberkennung des Flüchtlingsstatus
Darf ein Flüchtling Urlaub in Aleppo machen? Das fragte Thüringen24 das thüringische Migrationsministerium. Die Antwort: „Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens müssen sie sich in dem entsprechenden Bundesland aufhalten, danach können sie sich grundsätzlich innerhalb Deutschland frei bewegen. Auslandsreisen sind während des Asylverfahrens nicht gestattet.“ Ist ein Flüchtling aber erst mal anerkannt, darf er sich theoretisch in Deutschland und Europa frei bewegen. „Eine Reise in das Herkunftsland ist allerdings problematisch. Die Flüchtlingstitel wurden den betreffenden Personen zuerkannt, weil sie in ihrer Heimat Verfolgung befürchten müssen. Reisen die anerkannten Flüchtlinge in ihr Herkunftsland, droht ihnen die Aberkennung des Flüchtlingsstatus“, heißt es von einem Sprecher des Migrationsministeriums.
Staat weiß kaum, ob Flüchtlinge aus der EU ausreisen
In einer kleinen Anfrage wollte der Thüringer Landtagsabgeordnete Stefan Möller (AfD) im September vergangenen Jahres wissen, wie viele Flüchtlinge aus Thüringen in ihre Herkunftsländer ausreisen, um dort Urlaub zu machen. Die Antwort von Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) ist ernüchternd. Thüringen hat keinerlei Daten darüber, ob und wie viele Flüchtlinge in ihre Heimat zurückreisen. „Ausländer, die im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, […], sind nicht verpflichtet, Reise(Urlaubs)anträge bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Den Ausländerbehörden des Freistaats Thüringen liegen daher hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor“, heißt es vom Ministerium. Nur zwei solcher Fälle sind den Behörden des Freistaates bekannt.
Theoretisch ist es also möglich, dass Flüchtlinge ungehindert über Wochen gar den IS oder andere Terror-Organisationen aufsuchen, um dann wieder zurückzukehren. Wasser auf die Mühlen der rechtsextremen Hetzer, die seit langem Stimmung gegen alle Geflüchteten machen. Dabei könnte der Staat leicht gegensteuern, indem er zum Beispiel Reisen dokumentiert und Aufenthalte in den Herkunftsländern genau prüft und gegebenenfalls verbietet.
Verfassungsschutz interessierte sich für Syrien-Reise
Lediglich das Arbeitsamt registriert, wenn ein arbeitssuchender anerkannter Flüchtling reisen will oder sich nicht mehr meldet. Auch hier werden keine Statistiken zu Reisen von Flüchtlingen geführt.
Der Verfassungsschutz wurde allerdings auf den Syrien-Urlauber aufmerksam. Andere Flüchtlinge hatten die Bilder, die Hamid M. auf Facebook postete, bemerkt. Ihr Verdacht: Der 32-Jährige spioniert für das Assad-Regime. Gegenüber Thüringen24 berichtet der 32-Jährige, dass das Thüringer Amt für Verfassungsschutz ihn, als er noch in Syrien war, per E-Mail kontaktierte. Als M. zurückkehrte, traf er dann den Verfassungsschutz in einem Jenaer Café und erzählte von seiner Reise. Aus VS-Kreisen erfuhr Thüringen24, dass der Thüringer Geheimdienst den Urlauber für unschuldig hält und er nicht für Assad spioniert. Eine offizielle Stellungnahme wollte der VS aber nicht abgeben.
Kaum Freunde unter anderen Flüchtlingen
„Ich habe gut mit dem Regime gelebt“, gibt M. ganz offen zu. Die Korruption sei zwar belastend gewesen, aber immer noch besser als die islamistischen Terroristen, wie er die Opposition gegen Assad bezeichnet. Er hat Angst vor ihnen. Sie würden, wenn er in ihre Hände gerate, ihm als Christ den Kopf abschneiden, ist er sich sicher. Viele Freunde hat der 32-Jährige in der neuen Heimat unter den Syrern nicht gefunden. „Die meisten denken anders als ich“, sagt er. Selbst ein guter Freund wisse nicht, dass er für das Assad-Regime sei. Politische Diskussionen seien zwecklos, da beide Lager zu stark verfeindet seien.
Hamid M. will Deutschland etwas zurückgeben
Deutschland ist jedoch auch nicht das gelobte Land, für das er es gehalten hatte. Statt einem erhofften Job und geregelten Leben, wie vor dem Krieg, steckt Hamid M. nun in der Arbeitslosigkeit fest. Zu viel Bürokratie, beklagt er sich und lacht. Auch die deutsche Sprache sei viel schwerer zu erlernen als erwartet. Trotzdem will er dem Land, das ihn so bereitwillig aufgenommen und unterstützt hat, etwas zurückgeben. Zumindest in diesem Punkt hat er eine Gemeinsamkeit mit seinen geflüchteten Landsleuten.
* Name von der Redaktion geändert.