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Feb 18

Gruppenvergewaltigung: Syrer verleiht deutsches Mädchen (17) an Iraker gegen Geld

© Michael Sieber (Archiv)

Zwei Angeklagte müssen wegen der Vergewaltigung einer 17-jährigen Solingerin ins Gefängnis. Laut Urteil des Wuppertaler Landgerichts verkaufte oder verschenkte der Jüngere (23) seine Freundin an den Älteren (39).

Der 39-Jährige habe sich an dem Opfer vergangen, während der 23-Jährige in derselben Wohnung war. Der ältere Mann muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft, der jüngere ein halbes Jahr kürzer, weil er keine sexuellen Handlungen ausgeführt habe. Auch dieser Angeklagte habe den Übergriff gewollt, stellte der vorsitzende Richter klar: „Er betrachtete die 17-Jährige als seinen Besitz. Es war eine abscheuliche Tat.“

Die Männer schwiegen vor Gericht. Laut Urteil lag bei dem Geschehen Ende September 2018 in der Wohnung des 39-Jährigen in Mitte ein dolchartiges Messer griffbereit. Die Richter folgten in dieser wie in allen Einzelheiten der heute volljährigen Frau. Fazit des Gerichts: „Wozu sollte das Messer sonst gedient haben, als die Geschädigte einzuschüchtern?“ Diese habe sich gewehrt, als der 39-Jährige sie ins Schlafzimmer drängte und Gewalt anwendete. Er habe aufgehört, so dass sie mit dem Jüngeren die Wohnung verlassen habe. Sie zeigte die Tat zwei Tage später an.

Laut Zeugen fand die Polizei den 39-Jährigen, weil die Frau das Haus beschreiben konnte, dessen Lage sie grob kannte. Der Mann habe sofort bestätigt, dass das Paar bei ihm gewesen war. Laut Polizei lag das Messer noch auf einem Tisch.

Wird das Urteil rechtskräftig, müssen Täter mit Ausweisung rechnen

Anhand von Aussagen des Opfers ist das Gericht überzeugt, dass es vier Tage vor dem Übergriff Streit zwischen dem Paar gab. Der junge Mann habe sich aufgeregt, weil seine Freundin mit männlichen Bekannten sprach. Er habe gedroht: „Du wirst sehen, was Du davon hast.“ Bei dem Treffen am Tattag soll er seiner Freundin erklärt haben, er müsse Deutschland bald verlassen. Der Ältere werde für sie sorgen, wenn sie mit ihm schlafe.

Als ungewiss wertete das Gericht, ob der Ältere dem Jüngeren zehn Euro gezahlt hat. Wird das Urteil rechtskräftig, müssen beide Täter mit einer Ausweisung rechnen. Das Gericht hat das im Urteil berücksichtigt. Der 23-Jährige ist Syrer, der 39-Jährige Iraker.

Quelle: Solinger Tageblatt

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