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Aug 28

Landgericht verurteilt zwei Männer zu Haftstrafen wegen bandenmäßigen Menschenhandels

Die beiden Männer wurden am Donnerstag zu Haft verurteilt – aber kamen erstmal frei, Foto: dpa

Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, Urkundenfälschung: Zu Haftstrafen hat das Landgericht Freiburg zwei Männer verurteilt, die Prostituierte aus Osteuropa vermittelten. Nach dem Urteil durften sie erst mal nach Hause.

Es war ein Mammutprozess mit 30 Verhandlungstagen, der am Donnerstag zu Ende ging. Die beiden Angeklagten, 38 und 31 Jahre alt, sitzen seit rund 20 Monaten in Untersuchungshaft. Das Verfahren habe die „erhebliche kriminelle Energie einer professionellen Organisation“ zutage gefördert, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Besonders perfide sei, dass das Duo die Frauen aus der Ukraine und Moldawien von Anfang an in die Illegalität gedrängt habe, zum Beispiel durch Einschleusen und gefälschte Papiere. Die Angeklagten hätten einen hohen Aufwand betrieben, damit sich die Frauen strafbar und dadurch abhängig machten.

Die Männer brachten Frauen dazu, illegal einzureisen

Für das Landgericht ist das Duo ein Teil eines Systems. Kopf der Bande sei ein Kasache gewesen, der in Freiburg lebte. Er selbst hatte sich als „Kern des Business“ bezeichnet und wurde im vergangenen März nach einem Geständnis im Rahmen eines Deals zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der 38-Jährige aus Freiburg und der 31-Jährige aus der Nähe von Spaichingen hätten tatkräftig mitgeholfen. Sie hätten die jungen Frauen veranlasst, illegal einzureisen, und gefälschte Visa organisiert. Sie hätten die Frauen zum Teil an der Grenze abgeholt, ihnen die Originalpapiere abgenommen und falsche Dokumente überlassen. Sie hätten Geld entgegen genommen und transferiert.

Während der Ältere der beiden Angeklagten eine Art Buchhalter gewesen sei, war der Jüngere nach Ansicht des Gerichts für die Verteilung auf die verschiedenen Bordelle zuständig. Aufgeflogen ist die Bande bei Polizeikontrollen Ende 2015. Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter den Frauen, die zumeist in ihren Heimatländern bereits als Prostituierte tätig waren, viel zu hohe Verdienstmöglichkeiten in Aussicht gestellt hatten. Angekommen in Deutschland, mussten sie zwischen 1000 und 1500 Euro pro Monat abliefern. Und noch einmal 75 Euro pro Tag an die Bordellbetreiber. Dem stand eine Investition der Band von einmalig 700 bis 1000 Euro für Transport und Dokumente gegenüber.

Keine Gewalt – aber Kontrolle

Die Gruppe, so Richter Wiemann, habe die Frauen nicht mit Gewalt gezwungen, aber sehr wohl gedrängt und kontrolliert. Anders als die Verteidiger im Prozess sieht das Gericht den Tatbestand des Menschenhandels erfüllt. Die Bande habe die Hilflosigkeit der Frauen ausgenutzt, die so gut wie kein Deutsch sprachen. Deren Arbeit in den Bordellen habe mit Schulden und deren Rückzahlung begonnen. Sie hatten keine Kontakte nach außen und überhaupt keine Ortskenntnis.

Zugunsten der Angeklagten legte das Gericht die lange U-Haft und die lange Verfahrensdauer aus. Außerdem hätten die Frauen gewusst, auf was sie sich einlassen. Einige reisten sogar aus und wieder ein. „Sie haben sich freiwillig in die Abhängigkeit begeben.“ Die Angeklagten hätten keine physische Gewalt angewendet. Die Frauen seien sogar Beziehungen zu ihnen eingegangen.

Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Einschleusens von Ausländern und Urkundenfälschung wurde der 38-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt, der Jüngere zu drei Jahren. Die Haftbefehle setzte das Gericht außer Vollzug. Das heißt: Die beiden Männer sind auf freiem Fuß, müssen ihre Pässe abgeben und sich dreimal pro Woche bei der Polizei in Freiburg beziehungsweise in Spaichingen melden. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass sie Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen werden. Anwalt Kristian Frank wollte dazu noch keine Prognose abgeben. Die Mandanten hätten eine Woche Bedenkzeit. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dauert es noch Monate, bis sie die Haftstrafe antreten müssen. Die U-Haft wird angerechnet.

Quelle: Badische Zeitung

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