Jener Afghane, der Ende März im Vergewaltigungs-Prozess in St. Pölten freigesprochen worden war, suchte letzte Woche wieder um Grundversorgung an.
Nach dem hauchdünnen Freispruch für einen Afghanen und einen Somalier im Vergewaltigungs-Prozess in St. Pölten Ende März („Heute“ berichtete), tauchte der Afghane wieder auf der Bezirkshauptmannschaft Tulln auf und suchte um Wiederaufnahme der Grundversorgung an.
Asyl-Landesrat sagt „Nein“ zu Wiederaufnahme
Beim Afghanen (19) handelt es sich um einen sogenannten Dublin 2-Fall, der Somalier hat nur subsidiären Schutz. Gottfried Waldhäusl (FP) auf „Heute“-Nachfrage: „Es stimmt, er hat wieder angesucht auf der Bezirkshauptmannschaft Tulln. Ich habe verfügt, dass er nicht wieder in die Grundversorgung kommt“, so der Asyllandesrat.
Und: Auch beim Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl wurde der Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen – das heißt: sie könnten in der Theorie sofort abgeschoben werden.