Feb 25

Nach Sex-Martyrium in Tulln: Sandra ist tot!

Was dieses Mädchen durchmachen musste, ist nicht in Worte zu fassen: Zwei Asylwerber sollen die damals 15-Jährige in Tulln vergewaltigt haben, DNA-Spuren wurden sichergestellt, Gewalteinwirkung dokumentiert. Gutachter erachteten die Schilderungen des Opfers als schlüssig – trotzdem wurde das Duo freigesprochen. Im Zweifel. Was bleibt, sind viele offene Fragen. Antworten wird Sandra nie darauf bekommen: Sie ist jetzt gestorben.

Sandra (Name geändert) klagte Samstagnachmittag über unerträgliche Kopfschmerzen, kam vorsorglich ins Krankenhaus und konnte es aus eigener Kraft nicht mehr verlassen. Die 17-Jährige erlag einer schweren Meningitis-Infektion (Hirnhautentzündung).

 

Urteil sorgte für landesweiten Schock
Das Leben des Mädchens stand unter keinem besonders guten Stern: Sie fühlte sich nie wohl in ihrem weiblichen Körperkorsett, vielmehr zu Frauen hingezogen. Ihr Schicksalstag sollte der 25. April 2017 werden: Sie, auf dem Heimweg vom Bahnhof Tulln. Ein Afghane und ein Somalier – beide damals 18 Jahre alt, aus einem nahen Flüchtlingsheim – sollen ihr gefolgt sein, sie niedergerissen und vergewaltigt haben.

DNA-Spuren wurden am Körper des Mädchens sichergestellt. Wie berichtet, erkannte das Opfer ihre Peiniger in den Männern auch wieder. Ihnen wurde der Prozess gemacht – dessen Ausgang vergangenen März für einen landesweiten Schock gesorgt hatte.

Freispruch im Zweifel
Ja, sie hatten „Spaß“ mit Sandra, daraus machte das Duo vor dem Richter keinen Hehl. Von dem Mädchen mitgebrachtes Marihuana sei im Spiel gewesen, der „Joint“-Konsumations-Ort von ihr auserwählt. Freispruch im Zweifel! Die Angeklagten gingen frei. Eine Abschiebung wurde angeordnet und der Afghane mit mehr als 6300 Euro für seine U-Haft entschädigt. Ob sich die Männer noch immer in Österreich aufhalten, ist unklar.

„Nach dem Urteil war Sandra depressiv“, so Anwalt Ewald Stadler. Ihren Alltag konnte sie nur mit Medikamentenkonsum bewältigen. Ihr Kampf ins Leben zurück war zäh – jetzt, zwei Jahre nach ihrem Martyrium, hat sie ihn verloren.

Quelle: Kronenzeitung

Feb 24

Pfaffenhofen: Asylanten- Sex-Attacke am Bahnhof

Symbolbild

Bislang nicht identifizierter Mann soll eine 48-Jährige zunächst geschubst sowie ihr dann an die Brust und in den Genitalbereich gegriffen haben. Polizei bittet um Hinweise.

Am Montagabend soll es am Bahnhof von Pfaffenhofen zu einem sexuell motivierten Übergriff auf eine 48-Jährige gekommen sein. Die örtliche Polizeiinspektion berichtet heute von dem Vorfall, der sich demnach zwischen 21 und 22 Uhr ereignet hat. Opfer der Sex-Attacke war eine Frau aus dem Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen. Der bislang nicht identifizierte Mann soll die 48-Jährige zunächst geschubst sowie ihr dann an die Brust und in den Genitalbereich gefasst haben. Die Ermittler bitten um Hinweise.

Wie es heißt, war die Frau gerade am Bahnhof auf dem Weg zu ihrem Auto, das sie nördlich vom Bahnhof-Gebäude abgestellt hatte. Etwa auf Höhe der überdachten Fahrrad-Unterstell-Möglichkeiten – auf dem Bahnhofs-Plateau – habe der unbekannte Mann die 48-Jährige dann zunächst von hinten geschubst. Als die Frau sich daraufhin umgedreht habe, fasste ihr der Mann nach Angaben der Polizei „unvermittelt an die Brust und in den Genitalbereich“. Vermutlich, weil die Frau dem Mann geistesgegenwärtig einen Tritt in dessen untere Körperhälfte verpasst habe, habe der Täter die Flucht ergriffen.

Der bislang nicht identifizierte Mann wird als ungefähr 25 Jahre alt und von schlanker Statur beschrieben. Er sei unrasiert gewesen und habe mit ausländischem Akzent gesprochen. Die Pfaffenhofener Polizeiinspektion ermittelt wegen sexueller Belästigung und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Etwaige Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall machen können oder im genannten Zeitraum einen Mann im näheren Umfeld gesehen haben, auf den die Beschreibung passt, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 0 zu melden.

Quelle: Pfaffenhofen Today

Feb 24

Menden: Marokkanischer Messer-Angreifer flüchtet nach Tat

Das Gericht muss klären, ob der Mendener schuldfähig ist.
Foto: David-Wolfgang Ebener

Menden/Arnsberg.   Ein 23-Jähriger soll seinen Kontrahenten auf der Fröndenberger Straße mit einem Messer angegriffen haben. Anklage wegen versuchten Totschlags.

Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Arnsberg , bei der ein 23-jähriger Marokkaner aus Menden wegen versuchten Totschlags angeklagt ist, wurde am zweiten Verhandlungstag nach drei Zeugenvernehmungen und zwei Beweisanträgen des Pflichtverteidigers Thomas Moormann aus Arnsberg auf den 26. Februar vertagt.

Streit auf der Fröndenberger Straße

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 17. März 2017 einen Landsmann, mit dem er seit längerer Zeit im Streit lebte und den er zufällig auf der Fröndenberger Straße getroffen hatte, mit einem Messer unvermittelt angegriffen zu haben. Er soll ihm mehrere Stiche in die rechte Schulter, in die Unterarme, und, was am ehesten den Totschlagversuch begründet, einen Stich in den Rücken versetzt haben, als das Opfer schon flüchtete.

Beherzte Passanten

Der Angeklagte soll erst von seinem Opfer abgelassen haben, als mehrere Pkw-Fahrer stehen blieben und Passanten zur Hilfe eilten. Der Vorsitzende Richter sprach den damals beherzt eingreifenden Männern seinen Respekt aus. Zwar habe nach dem Gutachten einer Gerichtsmedizinerin zu keinem Zeitpunkt eine akute Lebensgefahr bestanden. Eine abstrakte allerdings sei nicht auszuschließen gewesen. Hat der Angeschuldigte durch sein vorsätzliches Handeln aber eventuell den Tod des Opfers gewollt oder zumindest in Kauf genommen? Diese Frage versucht das Gericht zu klären und es kommt nach etlichen Zeugenvernehmungen den Anträgen des Verteidigers nach, eine von ihm benannten Zeugin zu hören, die möglicherweise aussagen werde, dass das Opfer vor dem Messerangriff seines Mandanten einen Stein aufgenommen und damit gegen den Angeklagten vorgegangen ist. Des Weiteren wurde beantragt, ein Gutachten erstellen zu lassen, ob verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit des 23-Jährigen vorliege.

Schwere seelische Störung

Nach Aussage des Verteidigers soll sein Mandant zur Tatzeit unter einer schweren seelischen Störung gelitten haben. Der mutmaßliche Täter ist nach seiner Messerattacke nach Schweden geflüchtet, dort untergetaucht und nach Erstellen eines internationalen Haftbefehls Ende Juni 2018 verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden. Bei seiner Festnahme in einem Hotel hatte er sich mit einem Aliasnamen ausgewiesen.

Quelle: wp

Feb 24

Hannover: Jugendlicher (18) stirbt nach Messer-Attacke

Ein Blutfleck auf dem Kopfsteinpflaster am TatortFoto: Hauke-Christian Dittrich / dpa

Tödlicher Streit in Hannover!

In der Innenstadt ist in der Nacht zu Samstag ein 18-Jähriger erstochen worden. Er erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen.

An der Staatsoper war es um 22.12 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Unbekannten und einer sechsköpfigen Gruppe junger Männer gekommen, wie ein Polizeisprecher BILD bestätigte.

Die Staatsoper in Hannover. Hier gerieten die Gruppen aneinander
Die Staatsoper in Hannover. Hier gerieten die Gruppen aneinanderFoto: Frank Tunnat

Die zwei unbekannten Männer stachen demnach plötzlich mit spitzen Gegenständen auf ihre Opfer ein. Die Gruppe habe noch versucht zu fliehen. Hinter der Oper ließen die Täter dann von den jungen Männern ab und flüchteten.

Bei der Tatwaffe handle es sich „mit großer Wahrscheinlichkeit“ um ein Messer, hieß es.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen eines Tötungsdeliktes aufgenommen und sucht nun dringend nach Zeugen. Beide Täter sind etwa 1,70 Meter groß und schlank. Einer hatte kurze Haare und trug dunkle Kleidung. Sein Komplize hatte längere, schwarze Haare, die zum Seitenscheitel gekämmt waren. Er war mit einem roten Hemd und einer blauen Jeans bekleidet.

Zeugen werden gebeten, Kontakt zur Kripo unter der Rufnummer 0511 109-5555 aufzunehmen.

Quelle: BILD

Feb 24

Flüchtlinge oder Papiere weg: Jede zweite Abschiebung 2018 gescheitert

Teilweise mussten Rückführungen wegen des „aktiven passiven Widerstands“ der Abgeschobenen abgebrochen werden.
dpa

Rund 57.000 Migranten sollten im vergangenen Jahr aus Deutschland abgeschoben werden. Doch einem Bericht zufolge wird weniger als jede zweite Rückführung durchgeführt. Für Innenminister Seehofer ist das „nicht akzeptabel“.

Mehr als jede zweite Abschiebung ist nach einem Medienbericht im vergangenen Jahr gescheitert. Rund 57.000 Migranten und abgelehnte Asylbewerber hätten abgeschoben werden sollen, doch nur bei 26.114 gelang dies, berichtet die „Bild am Sonntag“.

Mehr als 7000 Mal sagten die Länder demnach mit der Bundespolizei vereinbarte Abschiebetermine am Tag des Flugs ab, etwa weil die Abzuschiebenden nicht auffindbar oder krank waren oder Papiere fehlten. 3220 Rückführungen mussten nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden, am häufigsten wegen „aktiv passiven Widerstands“ der Migranten.

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte der Zeitung, dies sei „nicht akzeptabel“. Er habe darüber auch mit Kanzlerin Angela Merkel gesprochen.

Seehofer plant ein sogenanntes „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das Abschiebungen erleichtern soll. Unter anderem soll damit die Vorbereitungshaft vor Abschiebungen für Gefährder, Terrorverdächtige und Identitätstäuscher ausgeweitet werden. Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, sind elektronische Fußfesseln, räumliche Beschränkungen und Meldepflichten geplant. Im April will Seehofer das Gesetz im Kabinett vorlegen.

Quelle: ntv

Feb 23

Vorbild für Deutschland: Schweiz prüft Entzug des Doppelpasses für IS- Rückkehrer

Voraussetzung, dass einem Jihad-Reisenden das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden kann, ist das Vorliegen eines zweiten Passes. (Bild: Christian Beutler / Keystone)

Kein Schweizer Pass für Jihad-Reisende. Bei einigen Doppelbürgern mit Verbindung zum IS wird der Entzug des Bürgerrechts geprüft.

Seit der amerikanische Präsident Donald Trump am vergangenen Wochenende die europäischen Staaten dazu aufgefordert hat, ihre jihadistischen Landsleute aus den kurdischen Gefangenenlagern im Nordosten Syriens zurückzunehmen, ist das seit Monaten schwelende Problem auch in der Schweizer Öffentlichkeit angekommen. Am Rande eines Interviews mit dem Westschweizer Radio hat sich Anfang Woche Justizministerin Karin Keller-Sutter dahingehend geäussert, dass sie es vorziehen würde, wenn den gefangenen IS-Kriegern vor Ort der Prozess gemacht würde. Die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und der Einsatzkräfte habe für sie absolute Priorität.

20 Jihadisten auf freiem Fuss

Die dezidierte Abwehrhaltung der neuen Bundesrätin mag überraschen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass sich unter den inzwischen weit über tausend Gefangenen keine Handvoll Personen mit Schweizer Pass befindet. Doch beim Entscheid, den der Sicherheitsausschuss des Bundesrats derzeit evaluiert, geht es nicht in erster Linie um diese wenigen Gefangenen. Viel mehr Sorgen bereiten den Sicherheitsbehörden jene Jihad-Reisenden mit Schweizer Pass, die sich im syrisch-irakischen Grenzgebiet noch immer auf freiem Fuss befinden. Als eine von diversen Massnahmen wird deshalb der Entzug des Schweizer Bürgerrechts bei Doppelbürgern diskutiert.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) schätzt die aktuelle Zahl der Schweizer Jihad-Reisenden im ehemaligen Gebiet der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) auf rund zwanzig. Aufgrund der politischen Instabilität, die in dieser Region vorherrsche, könne sich diese Zahl jedoch noch verändern, sagt NDB-Sprecherin Isabelle Graber auf Anfrage. Wie viele dieser zwanzig Jihad-Reisenden ausschliesslich den Schweizer Pass besitzen und wie viele von ihnen Doppelbürger sind, gibt der NDB nicht bekannt.

In der gesamtheitlichen Statistik der Jihad-Reisenden aus der Schweiz sehen die Zahlen wie folgt aus: Seit Beginn der Erfassung haben sich insgesamt 93 jihadistisch motivierte Reisende in ein Konfliktgebiet begeben. Exakt ein Drittel von ihnen, nämlich 31 Personen, verfügt über die Schweizer Staatsbürgerschaft. Von diesen wiederum besitzen – beziehungsweise besassen, einige sind gestorben – 18 Personen, also mehr als die Hälfte, einen zweiten Pass. Umgerechnet auf die aktuell zwanzig Schweizer Jihad-Reisenden, die sich weiterhin auf freiem Fuss befinden, wäre somit von etwa einem Dutzend Doppelbürgern auszugehen. Die Zahl ist jedoch nicht gesichert.

Fest steht hingegen, dass es Abklärungen gibt, einzelnen dieser Doppelbürger wenn möglich das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen. Laut Auskunft von Daniel Bach, dem Kommunikationschef im Staatssekretariat für Migration (SEM), ist ein solches Verfahren sistiert, ein anderes ist hängig, und einige wenige weitere würden derzeit geprüft. Angestossen werden die Verfahren von der Bundespolizei (Fedpol), die sich wiederum auf den Massnahmenkatalog der Task-Force Terrorist Traveller (Tetra) abstützt.

Der Entzug des Schweizer Bürgerrechts ist seit vergangenem Jahr in der Bürgerrechtsverordnung geregelt (Art. 30 BüV). Die verwaltungsrechtliche Massnahme ist für Personen vorgesehen, die in schwerwiegender Weise gegen die Interessen der Schweiz verstossen haben und damit die Sicherheit des Landes gefährden. In der Verordnung aufgeführt sind explizit schwere Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätiger Extremismus, Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen.

Beim sistierten Fall handelt es sich um einen schweizerisch-italienischen Doppelbürger aus Winterthur, der im Alter von 18 Jahren nach Syrien gereist ist und sich dort dem IS angeschlossen hat. Von sich reden gemacht hat er mit einem Foto, auf dem er zu sehen ist, wie er den Kopf eines Enthaupteten hält. Wenig später soll der Jihad-Reisende aus der Schweiz bei einem amerikanischen Raketenangriff ums Leben gekommen sein.

Härtere Gangart

Zum Verfahren, das am Laufen ist, und zu denjenigen, die derzeit geprüft werden, machen die Behörden keine Angaben. Es dürfte sich um Doppelbürger handeln, die sich noch im syrisch-irakischen Konfliktgebiet befinden. Um ihnen das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen, müssen hohe Anforderungen erfüllt sein. So muss im Prinzip ein rechtskräftiges Urteil vorliegen – es sei denn, der Betreffende befinde sich in einem Land, das nicht willens oder nicht in der Lage ist, ein strafrechtliches Verfahren durchzuführen.

Die Anstrengungen, jihadistischen Doppelbürgern das Bürgerrecht zu entziehen, reiht sich ein in eine härtere Gangart, die Ende 2015 von der Task-Force Tetra angestossen wurde. Dazu gehört auch die Wegweisung von Ausländern aufgrund der terroristischen Gefahr, die von ihnen ausgeht. In den vergangenen drei Jahren hat das Fedpol 19 solche Ausweisungen verfügt, von denen 14 vollzogen wurden.

Quelle: nzz

Feb 23

Es geht doch: Schweiz schiebt Gefährder ganz unkompliziert ohne Urteil ab

In den vergangenen drei Jahren, zwischen Anfang 2016 und Ende 2018, hat die Schweizer Bundespolizei (Fedpol) gegen insgesamt neunzehn ausländische Personen die Ausweisung verfügt. Symboldbild aus dem syrischen Raqqa. (Bild: Reuters)

Die Bundespolizei hat gegen insgesamt 19 Ausländer die Ausweisung wegen jihadistisch-terroristischer Bedrohung verfügt; 14 wurden tatsächlich ausgeschafft.

Zwar arbeiten die Bundespolizei (Fedpol) und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eng zusammen, was die Abwehr von terroristischer Bedrohung anbelangt. Trotzdem verwenden die beiden Bundesbehörden unterschiedliche Begriffe, wenn es um die Bezeichnung von Personen geht, von denen eine jihadistische Gefahr ausgeht. Während der NDB von Risikopersonen spricht, verwendet das Fedpol den in der Polizeiarbeit gebräuchlichen Ausdruck «Gefährder».

Gesetzesartikel «entdeckt»

Zuletzt bezifferte der NDB die Zahl der Risikopersonen Ende November 2018 auf rund 80. Das können sowohl Schweizer wie Ausländer sein. Neu sind die Zahlen, welche das Fedpol am Mittwoch auf Anfrage der NZZ bekanntgegeben hat: Demnach sind seit Anfang 2016 insgesamt 19 Ausweisungen von ausländischen Gefährdern verfügt worden. Sie alle stellten nach Einschätzung des Fedpol eine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit dar.

Die Ausweisungen stützen sich auf Artikel 68 im Ausländergesetz. Dieser Passus wurde erst 2016 «entdeckt», und zwar im Rahmen der Task Force namens Tetra (Terrorist Traveller). Damit eine Ausweisung gemäss Ausländergesetz verfügt werden kann, braucht es weder ein rechtskräftiges Urteil noch ein Strafverfahren. Vonnöten ist einzig die Einschätzung des Fedpol, das sich diesbezüglich mit dem NDB abspricht.

Alle 19 verfügten Ausweisungen seit 2016 erfolgten nach Angaben der Fedpol-Sprecherin Lulzana Musliu aufgrund einer jihadistisch-terroristischen Gefährdung. Nach dem einen Fall im Jahr 2016 erhöhte sich die Zahl 2017 auf 13 Fälle, im abgelaufenen Jahr wurden fünf Ausweisungen verfügt. Keine Angaben macht das Fedpol dazu, in welche Länder die 14 vollzogenen Ausweisungen erfolgt sind. Auch zu Alter oder Geschlecht der Betroffenen liegen keine Angaben vor.

Die Unausschaffbaren

Nicht vollzogen werden konnten über die drei Jahre hinweg insgesamt fünf Ausweisungen. Sie alle betreffen den Irak. Zum einen handelt es sich um drei Mitglieder der Schaffhauser IS-Zelle, unter ihnen Osamah M., der aufgrund einer Kriegsverletzung auf den Rollstuhl angewiesen ist. Er und seine Komplizen können nicht ausgewiesen werden, weil sie in ihrer Heimat an Leib und Leben gefährdet sind. Dasselbe gilt für zwei Iraker aus dem Kanton Basel-Stadt, unter ihnen der als «Apotheker» bekannte Ali J. Der Aufenthaltsstatus der fünf nicht ausschaffbaren Iraker ist derzeit unklar.

Keine einfache Antwort

Im Fokus stehen derzeit aber nicht ausländische Gefährder in der Schweiz, sondern mutmassliche Jihadisten mit Schweizer Pass, die im syrisch-irakischen Grenzgebiet von kurdischen Milizen gefangen gehalten werden. Zuletzt hat sich Bundesrätin Karin Keller-Sutter dahingehend geäussert, dass sie es vorziehe, wenn diese Leute vor Ort vor Gericht gestellt würden. Die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und der hiesigen Einsatzkräfte habe für sie Priorität.

Mit ihrer Aussage reiht sich die Schweizer Justizministerin weitgehend in den Chor ihrer europäischen Amtskollegen ein. Die Fragestellung, die am vergangenen Wochenende durch zwei Tweets von US-Präsident Donald Trump zusätzlich befeuert wurde, ist komplex. Eine einfache Antwort auf das emotional besetzte Thema liegt bis anhin nicht vor.

Von den rund tausend Gefangenen in den kurdischen Lagern stammen weniger als eine Handvoll aus der Schweiz – der Anteil bewegt sich also im Promillebereich. Den Schweizer Sicherheitsbehörden ist es zuzutrauen, diese überschaubare Zahl von potenziellen Rückkehrern bewältigen zu können, zumal sich darunter auch ein Kleinkind befinden soll.

Gleichzeitig liegt es auf der Hand, dass die Schweiz nicht mit einer eigenmächtigen Lösung vorprescht und damit die europäischen Partner düpiert. Denn das wahre Problem besteht nicht hierzulande, sondern in Deutschland, Belgien, Frankreich oder Grossbritannien: Diese Länder erwarten insgesamt mehrere hundert IS-Kämpfer aus kurdischen Gefangenenlagern. Es ist deshalb ratsam abzuwarten, was in Berlin, Paris, London oder Brüssel diesbezüglich entschieden wird. In Bern beugt sich der Sicherheitsausschuss des Bundesrats über das Thema, in das die drei Departemente von Ignazio Cassis (EDA), Karin Keller-Sutter (EJPD) und Viola Amherd (VBS) eingebunden sind.

Immerhin verfügt die Schweizer Justiz bereits über Erfahrung mit Anhängern der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), die ins syrisch-irakische Kalifat reisen wollten oder vorübergehend dort lebten. Neben den bisherigen Fällen, die am Bundesstrafgericht in Bellinzona beurteilt wurden, steht kommende Woche das Urteil zweier Geschwister aus Winterthur an, die als Teenager nach Syrien gereist waren.

Mehr Instrumente für die Polizei

Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) besteht seit Ende 2017 eine Art runder Tisch aller beteiligten Institutionen. Diese leisten an der Basis Präventionsarbeit und bemühen sich gleichzeitig um die Reintegration und Deradikalisierung von Jihadisten. Als nächster Schritt ist eine Verschärfung der polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) geplant.

Mit der Gesetzesvorlage, die demnächst dem Bundesrat unterbreitet werden soll, erhält die Polizei zusätzliche Instrumente für den Kampf gegen den Jihadismus. Im Raum steht auch ein Vorschlag der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Gefährder präventiv in Haft nehmen zu können.

Quelle: nzz

Feb 23

Asylindustrie: Vertragsärzte und Anwälte sollen Abschiebehäftlingen Daueraufenthalt erschleichen

Abschiebehäftlinge sollen Gelegenheit bekommen, sich rechtlich zu wehren (Symbolbild).
© Michael Schick

Der neue Beirat zur Überwachungen der Haftbedingungen entwickelt ein Konzept.

Der unabhängige Beirat zur Überwachung der Haftbedingungen in der hessischen Abschiebehaftanstalt in Darmstadt hat sich über den jüngsten Hungerstreik in der Einrichtung überrascht gezeigt. Das Gremium, das erst vergangene Woche seine Arbeit aufgenommen hat, hatte nach Angaben der städtischen Vertreterin Nicole Frölich (Grüne) dazu keine Informationen erhalten. Das Bündnis „Community for All“ hatte der Presse von einem mehr als 20 Tage dauernden Hungerstreik zweier Männer berichtet.

Frölich sagte der FR, es gebe immer wieder Leute, die unregelmäßig essen würden. So hatte auch das für den Anstaltsbetrieb zuständige Polizeipräsidium Südhessen Berichte über einen Ägypter und einen Algerier im Hungerstreik zurückgewiesen. Am Donnerstag äußerte Polizeisprecherin Andrea Löb auf Anfrage der FR, dass der ägyptische Staatsbürger in der gesamten Zeit unregelmäßig Nahrung in Form von Suppen und Obst sowie täglich stark gesüßten Tee zu sich genommen habe. Seit vorgestern esse er normal. Der Algerier war vergangenen Freitag abgeschoben worden.

Rechtsberatung und Facharzt

Bei Besuchen vor Ort, zu denen die Beiratsmitglieder jederzeit befugt seien, habe man den Eindruck erhalten, dass Polizei als auch Anstaltsleitung „sehr bemüht“ seien, sagte Frölich. „Die Abschiebehaft ist kein geheimer Ort, wo Dinge passieren, die nicht nach draußen dringen dürfen.“

Dennoch stellt sich die Frage, wie der Beirat aus Vertretern von Stadt, Kirche und Rechtsanwaltschaft arbeiten will, um auf solche Berichte einzugehen. Laut Frölich wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Die Frage sei, wie man darauf hinwirken könne, dass die Haftbedingungen human sind. Auch sollen die Insassen Gelegenheit bekommen Rechtsmittel einzulegen. Dafür soll eine unabhängige Rechtsberatung eingerichtet werden. Eine unabhängige Haftberatung durch Mitarbeiter der Jugendhilfe gebe es, so Löb. Dabei würden die Untergebrachten über den aktuellen Status beraten sowie bei der Organisation der Ankunft in den jeweiligen Zielorten unterstützt. In Zusammenhang mit dem Ausbau der Abschiebungshafteinrichtung werde überlegt, einen Psychologen anzustellen.

Zudem werde geprüft, „ob ein Facharzt unter vertraglicher Bindung gewonnen werden kann, der bei Bedarf psychische Erkrankungen diagnostiziert“, so Löb.

Der jüngst abgeschobene Algerier soll laut dem Bündnis eine paranoide Psychose haben, die in der Haft nicht ausreichend beachtet worden sei und für die er in Algerien vermutlich keine Behandlung erhalten werde.

Quelle: fr

Feb 23

Amris Freund stellte in Asylheim Hinrichtungen mit Kindern nach – Er hatte Vielfach- Idetitäten

Terroranschlag am Breitscheidplatz in Berlin, 2016.
© dpa / Bernd von Jutrczenka

Nach einem Bericht über einen abgeschobenen mutmaßlichen Tathelfer des Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri gibt es einen schlimmen Verdacht gegen die deutsche Regierung. Amris Freund soll außerdem IS-Hinrichtungen nachgestellt haben – mit Kindern.

  • Der Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri könnte einen Komplizen gehabt haben: Bilal Ben Ammar.
  • Ein Video soll zeigen, wie ein Unbekannter – eventuell Ammar – Amri geholfen habe, zu flüchten.
  • Bilal Ben Ammar wurde mittlerweile von der deutschen Regierung abgeschoben – nun gibt es einen düsteren Verdacht.
  • Der Untersuchungsausschuss will Ammar nun als Zeugen vernehmen.

Bilal Ben Ammar (28), der nach Tunesien abgeschobene Islamist und Freund des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri, hat sich in Deutschland unter verschiedenen Namen als Asylbewerber registrieren lassen und zahlreiche Straftaten verübt. Das geht aus dem Schreiben eines Beamten des Bundesinnenministeriums an eine Kollegin vom 16. Januar 2017 hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In der E-Mail an die damalige Staatssekretärin und heutige US-Botschafterin in Washington, Emily Haber, geht es darum, dass Ben Ammar möglichst bald abgeschoben werden sollte.

Der Beamte zitiert darin Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke, indem er schreibt: „Das Verhetzungspotential (ein Begriff von Herrn Engelke, den ich sehr treffend finde) in dem Sachverhalt ist wieder enorm, allein schon wegen seiner 12 Aliasse“. Einer Namensliste zufolge nannte sich der Tunesier Ben Ammar unter anderem Fathi Mheni, Abu Bakir Muawed und Ahmad Hassan. Er gab sich mal als Marokkaner, mal als Ägypter und dann wieder als Libyer aus.

Ben Ammar war nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 2014 zusammen mit anderen Tunesiern per Boot nach Italien und dann über die Schweiz nach Deutschland gekommen. Ben Ammar stellte unter anderem in Chemnitz einen Asylantrag. Er traf seinen Bekannten Anis Amri am 18. Dezember 2016, einen Tag bevor Amri in Berlin einen Lastwagen kaperte, damit über den Breitscheidplatz raste und zwölf Menschen tötete. Amri konnte nach dem Attentat nach Italien fliehen, wo er vier Tage später von der Polizei erschossen wurde.

Amris Freund stellte in Asylbewerberheim IS-Hinrichtungen nach

Der enge Freund des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri hat in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft mit Kindern Hinrichtungen durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) nachgestellt. Das geht aus einem Vermerk des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor, den die Deutsche Presse-Agentur einsehen konnte.

Bilal Ben Ammar, der als enger Vertrauter Amris beschrieben wird, hielt die Szene am 13. September 2016 in der Unterkunft in der Berliner Motardstraße in einem Video fest. Es zeigt den Angaben zufolge einen syrischen Jugendlichen, der an Händen und Füßen gefesselt auf dem Boden liegt und von einem Kleinkind mit einem Plastikschwert geschlagen wird. Ben Ammar verglich dies mit der Folterung von Muslimen in Burma und forderte das Kleinkind auf, zuzuschlagen. Die Ermittler notierten: „Danach forderte Ben Ammar das Kind auf, angsteinflößend zu brüllen und zeigte, wie man einen „gefangenen Kriminellen des Assad-Regimes“ befragt, bis dieser seine Verbrechen gesteht.“ Zuletzt habe er an dem Jugendlichen eine Enthauptung imitiert.

Frühere Bewohner der Unterkunft sagten dem Vermerk zufolge aus, er habe sich als Islamist zu erkennen gegeben. Im Kontakt mit der Heimleitung und den Sozialarbeitern habe sich Ben Ammar aber „kooperativ verhalten“ und sei nicht aufgefallen.

Amri-Attentat: Bericht enthüllt schlimmen Verdacht gegen deutsche Regierung

Berlin – Der genannte Vorgang sei „in höchstem Maße irritierend“, sagte die Obfrau ihrer Partei im Untersuchungsausschuss des Bundestag zu dem Anschlag am Freitag im ARD-„Morgenmagazin“.

Mihalic bestätigte, dass die Regierung einen „engen Vertrauten“ Amris abgeschoben habe. Es sei „gesichert“, dass dieser bis kurz vor dem Anschlag mit diesem in einer „engen Verbindung“ gestanden habe. Der Mann sei abgeschoben worden, „bevor er richtig zu dem Fall befragt werden konnte“. Der Untersuchungsausschuss wolle nun den wichtigen Zeugen befragen.

Quelle: Merkur

Feb 22

Asylanten- Bluttat erschüttert Oldenburg: Fatemeh B. (28) aus Eifersucht getötet?

Tötete Ziad S. (22) die schöne Iranerin Fatemeh B. (28)?Foto: Privat, Thomas Knoop

Oldenburg in Holstein – Zum Valentinstag schenkte er ihr noch Rosen. Doch ihr Herz hatte er offenbar verloren. Wurde Ziad S. darum zum Mörder?

Am Donnerstag hat Oldenburg in Holstein Abschied von Fatemeh B. genommen. Die Leiche der 28-Jährigen war am Sonnabend in der Feldmark entdeckt worden. Der mutmaßliche Täter: Ziad S. (22), ein Flüchtling aus dem Irak, der in Oldenburg eine Pommesbude betrieb.

In der kleinen Ostsee-Stadt herrschen seitdem Wut, Trauer und Entsetzen.

„Yasi“, wie die zierliche Iranerin genannt wurde, lebte hier seit drei Jahren. Ihre beste Freundin: Mitbewohnerin Mina S. (37). Sie war am Vorabend des Dramas nach Hamburg gefahren und kann nicht fassen, was dann passierte: „Wir waren wie Schwestern. Es tut so weh, dass sie nicht mehr da ist.“

Mina S. (37) trauert um ihre beste Freundin
Mina S. (37) trauert um ihre beste FreundinFoto: Thomas Knoop

WAS IST BEKANNT?

► Am Sonnabendmorgen ist Fatemeh mit Ziad S. zusammen.

► Gegen 12 Uhr findet ein Spaziergänger ihre Leiche in einer riesigen Blutlache.

► Am Sonntag veröffentlicht die Polizei Bilder ihrer auffälligen Tattoos. Kurz darauf melden sich Bekannte: „Das ist Yasi!“

► Abends um 21.29 Uhr klicken Handschellen. Die Mordkommission nimmt S. fest. Tags darauf ergeht Haftbefehl.

Staatsanwältin Ulla Hingst: „Der Verdächtige hat sich weder gegenüber der Polizei noch gegenüber dem Richter eingelassen.“

Auch Yasis beste Freundin steht vor einem Rätsel: „Er war immer so höflich.“ Allerdings, so berichten andere Bekannte, auch rasend eifersüchtig…

Am Donnerstag erinnerte Pastor Andreas Gruben (50) an Fatemeh B.: „Ihre Freunde hier waren für sie wie eine Familie. Sie besuchte als Christin häufig unsere Gottesdienste. Sie wollte ohne Angst leben, in Freiheit. Und nun das.“

Quelle: BILD

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