Dez 22

Islamisierung: Koblenz verbietet Burkinis in Schwimmbädern „aus hygienischen Gründen“

In Koblenzer Schwimmbädern sind künftig Burkinis verboten. Das hat der Stadtrat entschieden. Begründung: Man könne nicht sehen, ob die Trägerin offene Wunden oder ansteckenden Hautausschlag habe.

CDU und Freie Wähler hatten in der Sitzung am Freitagabend den entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Sprecher der Freien Wähler begründete, mit offenen Wunden dürfe man allerdings nicht ins Wasser. Der Antrag wurde lange diskutiert und schließlich mit einer knappen Mehrheit mit Stimmen von CDU, Freien Wählern und AfD beschlossen.

Spiegel: „Lächerlich und widersinnig“

Badeanzüge, lange Badeshorts und sogar Neoprenanzüge bleiben dagegen weiter ausdrücklich erlaubt. Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) nennt den Beschluss auch deshalb „völlig lächerlich und widersinnig.“

Schaufensterpuppe im Burkini: Badebekleidung für muslimische und jüdische Frauen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den ganzen Körper bedeckt. picture-alliance / dpa

Zudem sei der Beschluss völlig kontraproduktiv für die Integrationsbemühungen, „weil er im Grunde den populistischen Diskussionen auf den Leim geht und letzlich ein ideologiebasierter Beschluss ist, der Frauen ausgrenzt und der uns überhaupt nicht weiterbringen wird.“

Der Kreisvorsitzende und zugleich stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Koblenzer Stadtrat, Stephan Wefelscheid, teilt die laut gewordene Kritik an dem Burkiniverbot nicht. Er bleibt bei der Argumentation, Burkinis seien aus hygienischen Gründen zu verbieten. Damit geht er auch nicht auf die Kritik ein, der AfD nachzulaufen und mit Blick auf die Kommunalwahl nächstes Jahr Stimmen fangen zu wollen.

Zentralrat der Muslime übt Kritik

Kritik gab es auch vom Zentralrat der Muslime in Rheinland-Pfalz. Öffentliche Güter und Serviceleistungen sollten allen Bürgern offenstehen, „eben auch solchen Frauen“, sagte die Vorsitzende Malika Laabdallaoui dem SWR. Stadträte sollten die Interessen aller Bürger vertreten und damit auch die Interessen von Minderheiten „und nicht machtpolitische Gruppierungen anfüttern“.

Voerordnung in Stein gemeißelt

Die Bäderverordnung ist ein Verwaltungsakt – wie jeder Bußgeldbescheid oder eine Baugenehmigung auch. Das heißt: Die Entscheidung kann angefochten werden, allerdings nur von Betroffenen, also von Muslima. Nach SWR-Recherchen gehen alle Beteiligten davon aus, dass die Verordnung vor Gericht kommt.

Ausnahme schon jetzt da

Eine Ausnahme der neuen Bäderverordnung gibt es jetzt schon: Im Zusammenhang mit dem Schulschwimmen gibt es ein recht frisches Urteil aus diesem Jahr. Die besagt: Schulschwimmen ist eine Pflichtveranstaltung und da muss der Burkini für junge Muslima erlaubt sein.

 

 

Dez 22

SPD Linke und Grüne demonstrieren mit Moslems gegen Burkiniverbot in städtischen Bädern

In Koblenz sorgt weiter das vom Stadtrat beschlossene Burkini-Verbot in Schwimmbädern für Streit. Am Donnerstagabend gab es eine Demonstration gegen das Verbot.

Ein Bündnis mehrerer Organisationen hatte dazu aufgerufen. Es nahmen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrates der Muslime sowie von SPD, Linken und Grünen teil.

Sie plädierten für Vielfalt als wichtiges Merkmal einer modernen Gesellschaft. Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Stadtrat, Laura Martin Martorell, sagte, Frauen müssten frei selbst bestimmen können, was sie anziehen möchten, wenn sie zum Baden gehen. Die AfD diktiere die Agenda der CDU und dies sei eine sehr gefährliche Entwicklung in Koblenz.

Knappe Stadtratsmehrheit votierte für Verbot

Der Stadtrat hatte vergangene Woche mit der knappen Mehrheit von CDU, Freien Wählern und AfD für das Verbot gestimmt. Ein Sprecher der Freien Wähler hatte den von CDU und Freien Wählern eingebrachten Antrag damit begründet, dass bei einem Burkini man nicht sehen könne, ob die Trägerin offene Wunden oder ansteckenden Hautausschlag habe.

Der Burkini ist eine Ganzkörper-Badebekleidung für muslimische Frauen. Badeanzüge, lange Badeshorts und Neoprenanzüge bleiben dagegen in Koblenzer Bädern weiter ausdrücklich erlaubt.

Quelle: swr

Dez 22

Ex-SPD-Sprecher muss ins Gefängnis: Bülent Ciftik organisierte Scheinehen

Der frühere SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Bülent Ciftlik mit seinen Anwälten Gabriele Heinecke (links) und Florian Melloh beim Prozess im Mai 2017.
Fotos: dpa/Christian Charisius

Hamburg/Karlsruhe – Der ehemalige Sprecher der Hamburger SPD, Bülent Ciftlik, muss in Haft. Damit hat der Bundesgerichtshof eine Revision eines Urteils des Hamburger Landgerichts weitgehend verworfen.

Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Das Hamburger Landgericht hatte Ciftlik im Juni vergangenen Jahres unter anderem wegen Vermittlung einer Scheinehe und Anstiftung zur Falschaussage zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Auch das Strafmaß sei in Karlsruhe bestätigt worden.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer gelten sechs Monate aber bereits als verbüßt.

Der 46-jährige Sohn türkischer Einwanderer, der einst als SPD-Hoffnungsträger galt und als „Obama von Altona“ betitelt wurde, hatte nach Überzeugung des Gerichts eine Bekannte zur Scheinehe überredet.

Als der Fall bekannt wurde, hatte Ciftlik demnach alles versucht, um die Sache zu vertuschen.

Laut Urteil knackte er das Passwort des E-Mailkontos der Bekannten, verschickte in ihrem Namen gefälschte E-Mails und stiftete gleich mehrere Personen zu Falschaussagen an.

Bülent Ciftlik war die Hoffnung der Hamburger SPD (Archivfoto).
Bülent Ciftlik war die Hoffnung der Hamburger SPD (Archivfoto).

Quelle: tag24

Dez 21

Schlepperei: Sieben Flüchtlinge unter Schutz der Kirche in Sachsen-Anhalt

Der Altar in der evangelischen Heilig-Kreuz-Kirche.
Foto: dpa

Erfurt/Magdeburg – In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) verbringen in diesem Jahr 28 Flüchtlinge, darunter neun Kinder, das Weihnachtsfest in Pfarrämtern und Gotteshäusern. In Thüringen halten sich 21 Frauen, Männer und Kinder in den Kirchengemeinden auf, in Sachsen-Anhalt 7, wie die EKM auf Anfrage mitteilte.

Die Menschen aus Somalia, dem Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea, Nigeria, Tschetschenien und Aserbaidschan wollen unter dem Schutz der Kirche erreichen, dass Deutschland ihr Asylverfahren übernimmt und sie nicht in jene EU-Länder zurückgebracht werden, in denen sie auf ihrer Flucht zuerst ankamen.

Nach dem sogenannten Dublin-III-Abkommen sind die jeweiligen Ankunftsländer für das Asylverfahren zuständig. Die Aufnahme der Betroffenen in kirchliche Räume ist laut EKM dann das letzte Mittel, wenn alle rechtlichen Schritte ausgeschöpft seien. Die Entscheidung, ob Flüchtlinge beherbergt werden, treffen die jeweiligen Kirchengemeinden.

Quelle: mz web

Dez 21

Sexuelle Übergriffe durch mehrere Moslems auf dem Freimarkt

Der Angriff auf der erste Opfer kam unvermittelt. (dpa)

Auf dem Freimarkt hat es am Wochenende mehrfach sexuelle Übergriffe auf junge Mädchen und Frauen gegeben. In allen Fällen konnten die mutmaßlichen Täter vorläufig festgenommen werden.

Die Polizei Bremen ermittelt in gleich fünf Fällen wegen sexuellen Belästigungen. Die Taten haben sich am Wochenende im Umfeld des Freimarktes ereignet, in allen Fällen konnten die mutmaßlichen Täter durch die schnelle Reaktion von Zeugen, dem Einsatz des Sicherheitsdienstes und der Präsenz der Polizei vorläufig festgenommen werden. In ihrer Pressemitteilung nennt die Polizei auch die Herkunft der mutmaßlichen Täter. „Es handelt sich um außergewöhnliche Straftaten im öffentlichen Raum. Dies begründet aus unserer Sicht die Nennung der Nationalitäten“, erklärt Nils Matthiesen diesen Schritt. Die Wucht dieser Sexualstraftaten rechtfertige die Nennung.

Demnach beobachteten in der Nacht auf Sonnabend zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes kurz nach Mitternacht einen Mann, der einer Frau auf dem Freimarktgelände in den Schritt und an die Brust griff. Die Frau flüchtete, der 30 Jahre alte Mann aus Afghanistan konnte der Polizei übergeben und vorläufig festgenommen werden. Die Polizei bittet die noch unbekannte Frau und weitere Zeugen, sich unter Telefon 0421 / 362 3888 zu melden.

Während des Freimarktumzuges am Sonnabendvormittag griff ein 43 Jahre alter stark alkoholisierter türkischer Mann in der Langemarckstraße zwei 20 und 25-jährigen Frauen an die Brüste. Er wurde von Passanten weggezogen und der Polizei übergeben. Am selben Abend  bedrängte ein syrischer Jugendlicher am Autoscooter zwei 15-jährige Mädchen und fasste ihnen an die Brüste. Mehrere Schausteller griffen ein und übergaben ihn der Polizei. Dem  Jugendlichen wurde anschließend übel, er musste vorsorglich ins Krankenhaus eingeliefert werden. Seine Erziehungsberechtigten und auch die der beiden Mädchen wurden von der Polizei benachrichtigt.

Übergriffe auch in der Halle 7

In der Halle 7 umringten in der Nacht auf Sonntag drei pakistanische Männer zwei 37 und 41 Jahre alte Frauen und fassten sie mehrfach an. Die Frauen alarmierten den Sicherheitsdienst, der das Trio festhielt und der Polizei übergab. Die 21, 38 und 45 Jahre alten Männer wurden vorläufig festgenommen. Der 38-Jährige war laut Polizei stark alkoholisiert und aggressiv. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich und er musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

Am Sonntagnachmittag schließlich wurden zwei 20 und 33 Jahre alte Frauen in einem Festzelt von zwei 27 und 38 Jahre alten deutschen Männern unsittlich angefasst. Auch diese beiden  Verdächtigen konnten vor Ort gestellt werden.

Die Polizei Bremen ermittelt in allen Fällen wegen sexueller Belästigung und bittet weitere mögliche Geschädigte und Zeugen sich mit dem Kriminaldauerdienst unter 362 3888 in Verbindung zu setzen.

Zudem rät sie allen, die sich bedroht fühlen oder sogar körperlich bedrängt werden, durch lautes Schreien auf sich aufmerksam zu machen. Zudem sollte versucht werden, Unbeteiligte direkt und aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. In solchen Fällen sollte die Polizei über den Notruf 110 informiert oder der Sicherheitsdienst auf dem Freimarkt angesprochen werden. Die Opfer sollten anschließend vor Ort bleiben, um der Polizei den Sachverhalt zu erläutern.

Quelle: Weser Kurier

Dez 21

Unzulässigkeit der AfD-Flüchtlingsklage Karlsruhe und die formalen Zwänge

picture alliance/Michael Kappeler/dpa

Wenn das BVerfG Stellung nehmen will, dann tut es das auch. Dass es sich im Streit um die Flüchtlingspolitik hinter der Unzulässigkeit der AfD-Anträge versteckte, war feige und nicht sachdienlich, findet Christian Rath.

Es gibt wohl kaum einen Verfassungskonflikt, der Deutschland derzeit so spaltet wie die Vorwürfe gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Bei jeder Gelegenheit betont die Alternative für Deutschland (AfD), dass die Bundesregierung das Recht breche. Sie spricht von „Hochverrat“ und vom „Widerstandsrecht“. Dabei steht sie mit ihrer Fundamentalkritik nicht allein. Der amtierende Innenminister Horst Seehofer sprach im Februar 2016 von der „Herrschaft des Unrechts“. Sogar ehemalige Verfassungsrichter wie Udo di Fabio und Hans-Jürgen Papier kritisieren die Bundesregierung verfassungsrechtlich.

Horst Seehofer hatte in seiner Zeit als bayerischer Ministerpräsident eine Verfassungsklage Bayerns angedroht, dann aber nie eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat deshalb bisher noch nie zu diesen Fragen Stellung genommen.

Endlich eine Gelegenheit

Die Möglichkeit eröffnete sich jedoch, als im Mai 2018 die AfD-Fraktion im Bundestag eine Organklage erhob. Die AfD wollte erreichen, dass der Verzicht auf die Zurückweisung von Flüchtlingen an den deutschen Außengrenzen beanstandet wird. Die AfD machte dabei in Prozessstandschaft Rechte des Bundestags geltend. Der Bundestag hätte, so ihre Begründung, die Nicht-Zurückweisung per Gesetz beschließen müssen, weil sie eine Missachtung von § 18 Asylgesetz darstelle, der solche Zurückweisungen vorsehe. Außerdem sei die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung so wesentlich, dass hierfür ein Gesetz, etwa ein Migrationsverantwortungsgesetz, erforderlich wäre.

Am Dienstag hat der Zweite Senat des BVerfG diese Organklage der AfD-Fraktion für unzulässig erklärt. Die AfD habe das Organklageverfahren missbraucht, um die Rechtstreue der Bundesregierung überprüfen zu lassen. Es sei ihr nicht um Rechte des Bundestags gegangen, denn sie habe selbst eingeräumt, dass sie „am allerwenigsten“ einem Gesetz zur angeblich erforderlichen Legalisierung des illegalen Zustandes zustimmen würde.

Dabei nahm das Gericht zu den von der AfD inhaltlich aufgeworfenen Fragen in keiner Weise Stellung. Es ist deshalb weder der Vorwurf ausgeräumt, dass die Regierung seit Jahren das Recht breche noch dass sie den Bundestag dabei in verfassungswidriger Weise übergehe.

Die von der Mehrheit der Asylrechtler vertretene Gegenposition lautet, dass hier die EU-Dublin-III-Verordnung Vorrang habe. Danach müssten Antragssteller zunächst ins Land gelassen werden, um festzustellen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Die Bundesregierung hätte demnach rechtskonform gehandelt, als sie ab 2015 die Grenzen für Flüchtlinge nicht schloss. Ein legalisierende Gesetz des Bundestags wäre ebenfalls nicht erforderlich. Ob diese Sichtweise richtig ist, hat bisher noch kein Gericht autoritativ festgestellt.

Die Richter des BVerfG scheinen sich der Solidität der demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung in Deutschland sehr gewiss zu sein, um die Gelegenheit für eine derartige Klarstellung so einfach verstreichen zu lassen. Max Steinbeis hat den Unzulässigkeitsbeschluss im Verfassungsblog mit guten Argumenten kritisiert. Er fragte sich zu Recht, „ob wir das nicht noch bereuen werden“.

In sozialen Netzwerken wurde Steinbeis vorgeworfen, dass für Wünsche und Erwartungen an das oberste deutsche Gericht kein Raum sei, wenn eine Klage nun mal unzulässig sei.

So einfach ist es aber nicht. Zum einen ist die AfD-Klage nicht eindeutig unzulässig. Zum anderen finden die Richter, wenn sie wollen, stets einen Weg, verfassungsrechtliche Hinweise zu geben.

Unzulässigkeit fraglich

Wesentliches Argument für die Unzulässigkeit der AfD-Klage war, dass sie an der per Klage eingeforderten Gesetzgebung in Wirklichkeit gar nicht interessiert gewesen sei. Dieses Argument kann nicht überzeugen und entspricht jedenfalls nicht der bisherigen BVerfG-Rechtsprechung.

Wenn eine Fraktion in Prozessstandschaft Rechte des Bundestags wahrnimmt, dann geht es ihr typischerweise darum, ein Projekt zu verhindern oder zu hemmen. Sie macht die Rechte des Bundestags also nicht geltend, um als Fraktion mitgestalten zu können, sondern um den aus ihrer Sicht rechtswidrigen Zustand anzuprangern.

Bestes Beispiel: Die Grünen waren große Gegner der Nato-Nachrüstung. Sie erhoben 1983 eine Organklage, weil die Bundesregierung der Stationierung von US-Mittelstreckenraketen (Pershing-2-Raketen) ohne Gesetz zugestimmt hatte. Natürlich wollten die Grünen am allerwenigsten einem derartigen Gesetz zustimmen (sie hätten es sogar für verfassungswidrig gehalten). Es ging ihnen nur darum, das vermeintliche Unrecht der Regierung feststellen zu lassen. Dennoch war die Organklage zulässig (Urt. v. 18.12.1984, Az. 2 BvE 13/83, Rz 81).

Im AfD-Fall ist das BVerfG also argumentativ von seiner eigenen Linie abgewichen und scheint die Organklage in Prozesstandschaft nur noch der konstruktiv-mitwirkungsbereiten Opposition vorbehalten zu wollen. Eine so weitgehende Verengung des Zugangs zum Verfassungsgericht hätte aber zumindest kenntlich gemacht werden sollen. Oder anders gesagt: Unter Anwendung der Maßstäbe aus der Pershing-Rechtsprechung hätte die AfD-Klage nicht (so einfach) als unzulässig abgetan werden können.

Dass die AfD bei dieser Klage ein Zulässigkeits-Problem hat, kommt allerdings nicht überraschend. Jedoch gingen Beobachter (und auch die Fraktion selbst) von einem anderen Problem aus. Denn eigentlich müssen Organklagen binnen sechs Monaten nach dem gerügten Ereignis eingelegt werden. Die große Flüchtlingswelle war jedoch schon 2015, da war die AfD noch gar nicht im Bundestag. Sie konnte die Organklage deshalb erst 2018 einlegen. Allerdings argumentierte sie, der rechtswidrige Zustand an den Grenzen halte ja weiter an, deshalb sei auch die Sechs-Monats-Frist nicht abgelaufen, sondern habe erst mit dem Einzug der AfD in den Bundestag begonnen. Ob die Richter dieses Argument akzeptiert hätten, ließen sie ausdrücklich offen (Rz 28). Man muss das wohl so werten, dass sie das Argument nicht für abwegig hielten. Damit ist aber auch der Hinweis abgeschnitten, dass die AfD-Klage auch bei Beachtung des Pershing-Maßstabs unzulässig gewesen wäre.

Zulässigkeit ist relativ

Doch selbst wenn die Richter eine Organklage für unzulässig halten, hindert es sie nicht daran, zur Begründetheit Stellung zu nehmen. Man mag das für unsystematisch halten, aber wenn das Verfassungsgericht Wichtiges zu entscheiden hat, dann findet es einen Weg.

Frappierendes Beispiel: Im Mai 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht über eine Organklage der Grünen gegen den Bundeswehreinsatz beim G-8-Gipfel in Heiligendamm. Die Grünen reklamierten, dass die Bundeswehr auch bei Inlandseinsätzen eine Parlamentsarmee sei und monierten, dass hier eine vorherige Zustimmung des Bundestags gefehlt habe. Der Zweite Senat des BVerfG merkte an, die Grünen könnten sich hier nicht auf Rechte des Bundestags berufen. Der Organstreit sei „keine objektive Beanstandungsklage“. Der Senat verzichtete jedoch einfach auf die Subsumtion zur Zulässigkeit und lehnte die Klage dann ab, weil sie „jedenfalls offensichtlich unbegründet“ sei . (Beschl. V. 04.05.2010, Az. 2 BvE 5/07). Der Trick liegt auf der Hand: Die Karlsruher Richter wollten etwas zur Begründetheit sagen, also wurde die Zulässigkeitsprüfung einfach nicht ernst genommen. Auch hier ging es um die Organklage einer Fraktion. Es ist der passende Parallelfall zur AfD-Organklage.

Dass Zulässigkeit relativ ist, hat das BVerfG auch in seinem Wunsiedel-Urteil von 2009 gezeigt. Hier ging es um die Prüfung einer Neufassung des Volksverhetzungs-Paragraphen § 130 Strafgesetzbuch. Leider starb eine Woche vor der anberaumten Urteilsverkündung der Verfassungsbeschwerdeführer. Damit war die Verfassungsbeschwerde eigentlich unzulässig geworden. Doch der Erste Senat hatte sich, um die Norm zu halten, einiges überlegt, das er unbedingt verkünden wollte. Also erklärte er, dass er wegen der „allgemeinen verfassungsrechtlichen Bedeutung“ des Falles nun trotz Versterbens des Beschwerdeführers verkünden werde. (Beschl. v. 04.11.2009, Az. 1 BvR 2150/08, Rz 44).

Wenn die Richter Bedarf an einem Fall haben, zu dem sie etwas sagen können, scheuen sie nicht einmal den Griff zu Verfassungsbeschwerden, die mangels Substanz offensichtlich ins Allgemeine Register gehören. So geschehen im März 2017 im Vorfeld des Besuchs des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim. Ein Bürger aus der Eifel, der eindeutig nicht in eigenen Grundrechten verletzt war, hatte einen empörten Brief an das BVerfG geschrieben. Dies nahm eine Kammer des Zweiten Senats zum Anlass, der Bundesregierung zu erklären, dass türkische Minister keinen Anspruch auf Einreise nach Deutschland haben. Als Staatsorgane könnten sie sich nicht auf Grundrechte berufen (Beschl. V. 08.03.2018, 0Az. 2 BvR 483/17). Auf diesem unkonventionellen Wege nahm Karlsruhe zu einer tagespolitischen Frage Stellung, die im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums gerade lebhaft diskutiert wurde. Zugleich zeigten die Richter, dass man auch bei der Begründung, warum eine Klage unzulässig ist, viel mitteilen kann.

Auch im Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof EuGH) haben die Richter schon zu sehr unkonventionellen Äußerungsformen gegriffen. So hatte der EuGH 2013 in seinem Akerberg Fransson-Urteil (v 26.02.2013, Az. C-617/10) den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta deutlich ausgeweitet. Das BVerfG war besorgt um die eigene Bedeutung und nahm alsbald ein beliebiges Urteil (zur Anti-Terror-Datei) zum Anlass, eine überhaupt nicht naheliegende Vorlage an den EuGH zu prüfen. Dabei wurde dem EuGH „im Sinne eines kooperativen Miteinanders“ mitgeteilt, dass man mit seinem Urteil überhaupt nicht einverstanden sei und dieses nur akzeptieren werde, wenn ihm minimale Bedeutung zukommt (Urt. v. 24.04.2013, Az. 1 BvR 1215/07, Rz 91).

Die Richter hätten auch eine Postkarte oder ein Flugblatt schreiben können. Aber Verfassungsrichter sprechen eben durch ihre Urteile. Und wo Redebedarf besteht, da finden sie auch einen Weg.

Das alles ist natürlich nicht zwingend und man muss das nicht so machen. Es sei nur erwähnt, um der Vorstellung entgegenzutreten, dass der Zweite Senat durch die Zwänge des Verfassungsprozessrechts an einem verfassungs- und staatspolitisch sinnvollen Umgang mit diesem Konflikt gehindert wäre. Die Richter geben ständig Beispiele, dass sie mit prozessualen Regeln flexibel umgehen. Sie müssen sich dies auch vorhalten lassen, wenn sie sich hinter angeblichen formalen Zwängen verstecken

Quelle: lto

Dez 21

Morde an Studentinnen in Marokko: Polizei hält Horror-Video für echt

Maren Ueland aus Norwegen ist in Marokko ermordet worden.
© AFP / HO

Marokko: Die Polizei hat nach dem Mord an zwei skandinavischen Rucksack-Touristinnen drei weitere Tatverdächtige festgenommen. Ein Video schockiert – inzwischen wird von einem Terrorakt ausgegangen.

12.03 Uhr:

Ein Video, das mutmaßlich die Ermordung einer skandinavischen Touristin in Marokko zeigt, ist nach Meinung der norwegischen Polizei höchstwahrscheinlich echt. Zwar sei die technische Analyse noch nicht vollständig abgeschlossen, teilten die Ermittler in Oslo am Freitag mit. Aber es gebe kein Anzeichen dafür, „dass das Video nicht authentisch ist“, hieß es. Die Verifikation in Zusammenarbeit mit den dänischen Behörden dauerte noch an.

Das rund eine Minute lange Video war in den sozialen Medien aufgetaucht. Es zeigt, wie zwei Personen einer offenbar jungen Frau mit einem langen Messer den Kopf abtrennen. Eine Person erklärt dabei, es handele sich um Rache für Angriffe auf die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in dem Ort Hadschin im Osten Syriens. Dort gehen Truppen unter Führung der Kurdenmiliz YPG gegen die Extremisten vor. Die internationale Anti-IS-Koalition unterstützt die Operation.

Marokko: Morde an Studentinnen – Polizei untersucht weiteres Video

Update 21.12.2018, 10.38 Uhr: Nach dem Mord an zwei skandinavischen Touristinnen in Marokko verdichten sich die Hinweise auf einen Terrorakt. Die marokkanischen Ermittler untersuchten die Echtheit von Videos, in denen die vier festgenommenen Verdächtigen IS-Chef Abu Bakr al-Bagdadi einen Treueeid leisten, teilte die Staatsanwaltschaft am späten Donnerstagabend mit. Die Videos wurden demnach in der Woche vor dem Verbrechen an den Studentinnen aufgenommen.

Die Ermittler untersuchen zudem ein weiteres Video, das ebenfalls im Internet aufgetaucht war. Darin ist zu sehen, wie einer offenbar jungen Frau mit einem Messer der Kopf abgeschnitten wird. Ob es tatsächlich mit dem Mord in Verbindung steht, ist noch unklar.

In der Bekennerbotschaft erklärt einer der vier Männer: „Wir sagen dem Kalifen der Muslime (Al-Bagdadi), dass du im Maghreb Soldaten hast, deren Zahl nur Gott kennt. Sie sind entschlossen, die Sache Gottes aufrechtzuerhalten und die Ehre der Muslime zu verteidigen.“

In der Botschaft nehmen die vier Männer Bezug auf die ostsyrische Stadt Hadschin. In der Region kämpfen Truppen unter Führung der Kurdenmiliz YPG gegen IS-Anhänger. Die von den USA angeführte internationale Koalition unterstützt die Offensive aus der Luft.

Marokko, Imlil: Das vom marokkanischen Nachrichtensender 2M zur Verfügung gestellte Foto zeigt Forensiker, die die Gegend um ein Zelt in einer abgelegenen Gegend im Atlasgebirge untersuchen. Am Fuß des bei Wanderern beliebten Berges Toubkal waren die Leichen zweier junger Frauen aus Skandinavien gefunden worden.
Marokko, Imlil: Das vom marokkanischen Nachrichtensender 2M zur Verfügung gestellte Foto zeigt Forensiker, die die Gegend um ein Zelt in einer abgelegenen Gegend im Atlasgebirge untersuchen. Am Fuß des bei Wanderern beliebten Berges Toubkal waren die Leichen zweier junger Frauen aus Skandinavien gefunden worden.

Norwegens Ministerpräsidentin Erna Solberg sagte: „Das ist ein brutaler und sinnloser Angriff auf unschuldige Menschen, dem wir mit Abscheu und Verurteilung gegenüberstehen.“ Und weiter: „Eine Ferienreise wurde zu einem Alptraum. Zwei junge Menschen wurden auf bestialische Weise ermordet.“

Erstmeldung 20.12.2018: Marokko: Morde an Studentinnen geben Rätsel auf – Video soll grausame Szene zeigen

Rabat – Nach dem Mord an zwei skandinavischen Touristinnen in Marokko hat die Polizei drei weitere Tatverdächtige festgenommen. Das meldete die marokkanische Nachrichtenagentur MAP am Donnerstag unter Berufung auf die zentrale Ermittlungsbehörde des Landes. Bereits vor zwei Tagen war in Marrakesch ein erster Verdächtiger festgenommen worden. Bei dem Mord an den Studentinnen handelt es sich den Ermittlern zufolge möglicherweise um einen Terrorakt – in einigen Medien wird über einen IS-Zusammenhang berichtet.

Die beiden Studentinnen aus Norwegen und Dänemark waren am Montag am Fuß des bei Wanderern beliebten Berges Toubkal gefunden worden. Offenbar wurden die beiden Frauen grausam ermordet. Laut Innenministerium wurden die Opfer am Montag entdeckt, mit Spuren von Messerstichen und „Anzeichen von Gewalt am Hals“. Eine der beiden jungen Frauen sei laut Polizei sogar enthauptet worden.

Marokko: Morde an Studentinnen geben Rätsel auf – Horror-Video deutet auf Terrorakt hin

Ermittler untersuchen ein Video, das in den sozialen Medien aufgetaucht ist. In dem rund eine Minute langen Film ist zu sehen, wie zwei Personen einer offenbar jungen Frau mit einem langen Messer den Kopf abschneiden.

Ob das Video tatsächlich mit dem Mord an den beiden Touristinnen in Verbindung steht, war zunächst unklar.

Rachid Afatti, Ouziad Younes and Ejjoud Abdessamad (v.l.n.r.): Haben sie die beiden Studentinnen ermordet?
Rachid Afatti, Ouziad Younes and Ejjoud Abdessamad (v.l.n.r.): Haben sie die beiden Studentinnen ermordet?

„Alptraum“: Norwegischer Ministerpräsident schockiert nach Marokko

„Eine Ferienreise wurde zu einem Alptraum“, sagte Dänemarks Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen am Donnerstag. „Zwei junge Menschen wurden auf bestialische Weise ermordet.“ Norwegens Ministerpräsidentin Erna Solberg sagte: „Das ist ein brutaler und sinnloser Angriff auf unschuldige Menschen, dem wir mit Abscheu und Verurteilung gegenüberstehen.“ Und weiter: „Es zeigt sich, dass es immer noch dunkle Mächte gibt, die mit Gewalt uns und unsere Lebensweise bekämpfen“, sagte Rasmussen. „Das macht mich wütend, aber bestärkt mich auch, dass wir niemals nachgeben und aufgeben dürfen.“

Auch der marokkanische Ministerpräsident Saadeddine el-Othmani verurteilte die Tat. „Das ist ein Stich in den Rücken Marokkos und der Marokkaner“, sagte er am Donnerstag. Sein Land habe bisher viel im Kampf gegen den Terrorismus erreicht.

Die beiden Studentinnen werden von Angehörigen als erfahrene Outdoor-Sportlerinnen beschrieben, die niemals übermütig handelten. „Regel Nummer eins war für sie immer Sicherheit“, sagte die Mutter von Maren Ueland dem norwegischen Sender NRK.

Marokko: Auswärtiges Amt warnt vor bestimmten Routen

Der Fall ruft Bestürzung hervor, auch weil Marokko als relativ sicheres Reiseland gilt. Das Atlasgebirge ist beliebt bei Touristen. Das Auswärtige Amt in Berlin warnt für das Land vor Touren abseits befestigter Straßen ohne lokale Führer. Explizite Reisewarnungen gelten jedoch ausschließlich für die Grenzregionen zu Algerien, Mauretanien und das umkämpfte Gebiet Westsahara.

Die marokkanische Staatsanwaltschaft hat vier Männer in Verdacht, die eine Verbindung zu einer Terrorgruppe haben sollen. Der am Dienstag festgenommene Mann gehöre einer Extremistengruppe an, hieß es.

Merkel fordert Anerkennung Marokkos als sicheren Herkunftsstaat

Auch interessant in diesem Zusammenhang: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat zuletzt in der Migrationsdebatte erneut die Anerkennung Marokkos als sicheren Herkunftsstaat verlangt. Marokko sei im vergangenen Jahr Herkunftsland von sehr vielen illegalen Migranten gewesen, sagte Merkel am Montag am Rande der Konferenz zur Annahme des UN-Migrationspakts in Marrakesch.

Sie habe sich bei einem Gespräch mit dem marokkanischen Ministerpräsidenten Saad Eddine El Othmani am Vorabend für die Zusammenarbeit bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber bedankt. Die Rückführung habe sich in den vergangenen Jahren stark verbessert, sagte Merkel. Aus diesem Grund sei es „hohe Zeit, dass wir seitens Deutschlands Marokko zu einem sicheren Herkunftsland erklären, damit gerade die illegale Migration zwischen Marokko und der Europäischen Union noch besser bekämpft werden kann“.

Vor allem bei den Grünen gibt es erhebliche Vorbehalte gegen eine solche Anerkennung Marokkos, die Rückführungen wesentlich erleichtern würde.

Quelle: merkur

Dez 20

Potsdamer Seenotretter droht lange Gefängnisstrafe | Gericht in Italien

Der Potsdamer Sascha Girke (M.) war Einsatzleiter der Seenotrettungsmission der „Iuventa“.Foto: Selena Magnolia/ Solidarity at Sea

Ein Notfallsanitäter aus Potsdam soll sich in Italien wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung verantworten. Ihm droht eine lange Haftstrafe und eine empfindliche Geldstrafe.

Potsdam – Sascha Girke ist übernächtigt, wütend und hat Angst. Dem 39 Jahre alten Potsdamer drohen bis zu 20 Jahre Haft wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung. Der gelernte Rettungsassistent war bis Mitte 2017 Einsatzleiter bei einer Seenotrettungsmission, die im Mittelmeer tausende Flüchtlinge rettete. Dafür müssen sich er und andere Helfer vermutlich im kommenden Jahr vor einem italienischen Gericht nun verantworten.

Retter sollten kriminalisiert werden

Vor wenigen Wochen war Girke bereits bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft vorgeladen. Dort wurde ihm die Anklage der italienischen Behörde ausgehändigt, wie er jetzt den PNN erzählte. Die Vorwürfe gehen auf sein Engagement bei diversen Hilfseinsätzen zur Bergung von Flüchtlingen zurück. Unter anderem war er 2016 und 2017 auf dem Rettungsschiff „Iuventa“ der Berliner Hilfsorganisation „Jugend Rettet“ im Einsatz, die nach seinen Worten mehr als 14.000 Menschen aus Seenot rettete – bis die italienische Polizei das Schiff, ein mittels Spenden umgebauter Fischkutter, im August 2017 auf Lampedusa durchsuchte und beschlagnahmte. „Dabei haben wir nie etwas Unrechtes getan, sondern uns immer mit der italienischen Rettungsleitstelle koordiniert“, sagte Girke. Als das Schiff beschlagnahmt wurde, hätten die Ermittler sogar noch von illegalem Waffenbesitz und angeblicher Zusammenarbeit mit organisierten Schleuserbanden gesprochen. „Wir sollen kriminalisiert werden“, befürchtet Girke. Dabei habe man sich stets an internationales Seerecht gehalten und nie mit Schleppern zusammengearbeitet.

Unterstützung von Freunden

Mehrere Journalisten haben bereits Reportagen über die „Iuventa“-Crew geschrieben. Er selbst nahm ab 2015 an solchen Missionen teil, erst auf der griechischen Insel Lesbos, dann vor Libyen. Seinen Job in Potsdam hatte er da längst gekündigt. „Diese Arbeit hat mich gepackt, diese unmittelbare Hilfe.“ Und so konnte Girke, der lange Jahre unter anderem bei dem linken Potsdamer Szeneverein Utopia aktiv war, seine politischen Überzeugungen gegen die Abschottungspolitik Europas praktisch umsetzen. „Wir haben mit wenigen Mitteln viel erreichen können.“

Für ihn bedeutete das aber auch: Loslassen. Keine Wohnung, kein Auto, möglichst niedrige laufende Kosten. „Meine Familie und mein Freundeskreis haben mich zum Glück unterstützt.“ Die Hilfe habe sich gelohnt. Zum Beispiel habe die „Iuventa“ im Juni 2016 mit Schlauchbooten, Rettungswesten und anderen Hilfsmitteln an einem Tag mehr als 1000 Menschen über Wasser halten und beitragen können. Die Geretteten kamen später mithilfe der Küstenwache in sichere Häfen.

Foto eines verdeckten Ermittlers als Beweis

Von den Rettungseinsätzen hat Girke viele Filme und Fotos. Zu sehen sind zum Beispiel Menschen, die in Behelfsbooten mit improvisierten Motoren über das Mittelmeer fahren. „Manchmal ist dann Benzin ausgelaufen.“ Stundenlang hätten dann die Geflüchteten in einer Mischung aus Benzin und Salzwasser gestanden, was zu Verätzungen geführt habe. „Wir haben sie dann medizinisch versorgt.“

Doch dann kam der August 2017, als die Behörden das Schiff „vorsorglich“ aus dem Verkehr zogen, wie es damals hieß. Konkret wirft die italienische Justiz den Rettern vor, Boote zurück an Schlepper zu übergeben, anstatt sie zu zerstören. Unter anderem soll das ein Foto belegen, das ein verdeckter Ermittler an Bord eines anderen Rettungsschiffs aufgenommen hatte.

Das Bild sei aber in einem gänzlich anderen Zusammenhang entstanden, so die Position der Helfer. Man sei während eines Einsatzes gezwungen worden, das Holzboot aus Sicherheitsgründen aus dem Weg zu räumen. Ein Recherchebüro an der Universität London habe den Fall anhand von Fotos, Videos, Geotags und Logbüchern des Schiffs untersucht und rekonstruiert, sagte Girke – „die Fakten sprechen für uns“.

Noch keine umfassende Akteneinsicht

Dennoch hat Girke große Sorgen, wenn er an die Anklage denkt. Denn bisher sind die Helfer mit ihren Argumenten nicht durchgedrungen. So hatte ein italienisches Kassationsgericht erst im April entschieden, dass die „Iuventa“ beschlagnahmt bleibe. Und angesichts der neuen rechtslastigen italienischen Regierung fürchtet der Potsdamer nun einen „politischen Strafprozess“ vor dem nun zuständigen Gericht im sizilianischen Trapani. Genaueres ist noch unklar, eine umfassende Akteneinsicht habe man noch nicht nehmen können. Bekannt sei allerdings schon, dass das Schiff vor der Beschlagnahmung mindestens drei Monate lang verwanzt war, ferner Telefone der Helfer abgehört wurden. „Das macht einem alles Angst.“ Sollte die Anklage wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung in eine Verurteilung münden, drohen Girke bis zu 20 Jahre Haft und eine Geldbuße von 15.000 Euro pro nach Italien gebrachter Person.

Der Potsdamer Seenotretter und etwa zehn Mitstreiter bereiten nun ihre Verteidigung vor, Tag und Nacht. Dabei gehe es nicht nur um die lückenlose Aufarbeitung der Geschehnisse, sondern dazu gehöre auch die Spendenakquise. Denn die Gerichtskosten in Italien seien hoch, schon allein Kopien der Akten seien teuer. „Unsere Anwälte rechnen mit einer sechstelligen Gesamtsumme“, sagt Girke. Um das alles zu stemmen, gibt es inzwischen eine Internetseite namens „Solidarity at Sea“, auf der zu Spenden für die „Iuventa“-Crew aufgerufen wird.

Freude über Beschluss in Potsdam

Girke betonte, dass auch andere Helfer sich inzwischen gegen ähnliche Vorwürfe verteidigen müssten und nicht mehr auf Rettungsmission seien. „Daher steigt die Todesrate im Mittelmeer und das hätte man verhindern können.“

 

Umso mehr habe er sich gefreut, dass die Potsdamer Stadtverordneten jüngst mit knapper Mehrheit den Beschluss fällten, dass Potsdam zusätzliche Flüchtlinge begrüßen und die Patenschaft für eine Seenotrettungsmission übernehmen soll – was so ähnlich schon 25 andere Kommunen in Deutschland beschlossen haben. Das helfe den Menschen, die unter der italienischen Regierung nicht einmal mehr anlanden dürften. „Jetzt muss der Beschluss in Potsdam aber auch umgesetzt werden.“

Quelle: pnn

 

Dez 20

In Deutschland geborener Straftäter darf abgeschoben werden | Europäischer Gerichtshof urteilt

Justitia dpa/David-Wolfgang Ebener Ein Gerichtsurteil zeigt, dass die familiäre Bindung für den Anspruch auf eine Pflege zu Hause rund um die Uhr eine wichtige Rolle spielt.

Die Bundesrepublik darf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge einen in Deutschland geborenen verurteilten Straftäter in die Türkei abschieben. Angesichts der Schwere seiner Drogendelikte und seiner mangelnden Integration in Deutschland sei eine Abschiebung des türkischen Staatsbürgers rechtens, argumentierten die Straßburger Richter in dem Urteil vom Donnerstag (Beschwerdenummer 18706/16).

Der in Speyer geborene Mann hatte sich gegen seine Abschiebung vor dem Gericht gewehrt. Er hat eine Tochter mit einer Deutschen und sieht durch seine drohende Ausweisung sein Recht auf Privat- und Familienleben verletzt. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht: Der Eingriff in sein Familienleben sei nötig im Interesse der öffentlichen Sicherheit.

Abschiebung rechtens, denn Mann sei mangelhaft integriert

Der Mann wurde 1980 in Neustadt an der Weinstraße geboren und bekam 1996 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. In den Jahren darauf wurde er mehrfach wegen Drogendelikten verurteilt, unter anderem zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Seit 2002 ordneten deutsche Gerichte mehrmals die Abschiebung des Mannes an, doch er wehrte sich erfolgreich dagegen. Erst 2015, als das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde abgelehnt hatte, versuchten die Behörden, den Mann abzuschieben – scheiterten jedoch an fehlenden Papieren.

Der Mann sei mangelhaft in Deutschland integriert, obwohl er von Geburt an hier lebe, argumentierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter unterstrichen zudem, dass Staaten bei der Entscheidung, welche Ausländer auf ihrem Staatsgebiet leben dürfen, eine große Eigenständigkeit genießen. Insgesamt gebe es bedeutsame und ausreichende Gründe für seine Abschiebung.

Quelle: focus

Dez 20

Floh der Vater der ermordeten 16-Jährigen in die Türkei? | Aschaffenburg

Gesucht: Hashem Nassan

Die Liebe zu einem älteren Landsmann kam der 16-jährigen Mezgin in ihrer neuen Heimat Unterfranken teuer zu stehen: Zuerst bezog das syrische Flüchtlingsmädchen aus Aleppo Prügel vom Vater, dann sollte sie heiraten, weil sie nicht mehr Jungfrau war.

Am Ende wurde sie ermordet. Immer deutlicher wird ein abgrundtiefes Drama im Fall der Aschaffenburger Schülerin Mezgin Nassan aus Syrien sichtbar.

Skelett der Vermissten lag monatelang unentdeckt im Wald

Spaziergänger hatten am 9. Dezember – nicht weit vom Wohnort des seit 19 Monaten verschwundenen Mädchens – im Wald ein Skelett gefunden. Ermittlungen der Kripo Aschaffenburg und der Rechtsmedizin in Würzburg ergaben: Es waren die sterblichen Überreste der 16-jährigen Schülerin Mezgin Nassan. Die war Anfang Mai 2017 vermisst gemeldet worden. Mehrfach war auch im Main mit Tauchern nach der 16-Jährigen gesucht worden – ohne Ergebnis. Über Einzelheiten der Obduktion schweigen die Ermittler, aber nach dem Leichenfund ermittelt die Kripo jetzt wegen Mordes.

Eine Schlüsselrolle spielt in dem Fall ihr Vater Hashem Nassan. Mit ihm und einem Stiefbruder war Mezgin 2015 aus dem Bürgerkriegsland hierher geflohen, um Schutz zu finden. Der 44-Jährige ist untergetaucht, wird wegen des Verdacht des Mordes an seiner Tochter mit internationalem Haftbefehl gesucht – auch wegen eines weiteren versuchten Tötungsdeliktes vier Wochen später an ihrem syrischen Freund. Mit den Ermittlungen vertraute Insider deuteten dieser Redaktion bereits vor Tagen an: Fahnder vermuteten den Vater in der Türkei.

Video des tanzenden Vaters in Istanbul

Dies bestätigt Mezgins Mutter Hevin im Flüchtlingsheim in Goldbach bei Aschaffenburg jetzt gegenüber „Bild“. Sie behauptet: Er verstecke sich in Istanbul: „Er schickte mir ein Video. Es zeigt, wie er dort tanzt“. Ihr Mann, der auch ihr gegenüber handgreiflich geworden sein soll, ist inzwischen von ihr geschieden. Dennoch glaubt sie nicht, dass er seine 16-jährige Tochter umgebracht hat: „Er hat sie manchmal geschlagen, aber er würde unsere Tochter nie töten“, sagt Hevin.

Mit dem neuen Freund seiner Tochter, dem 23-jährigen Landsmann Shekho R., war der Vater offenbar gar nicht einverstanden. Laut der Mutter soll Mezgins Stiefbruder ihm gedroht haben: Er enthülle dem Vater die Beziehung, wenn ihm der Freund kein Schweigegeld zahle. Stattdessen soll er Prügel bezogen haben. Auf Anfrage sagt Polizeisprecher Michael Zimmer dazu: Über relevante Einzelheiten des Falles werde man sich aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht äußern.

Bei der Fahndung nach Hashem Nassan will die Polizei von Zeugen auch wissen: Wer hat diesen blauen Peugeot am Floßhafen … Foto: Polizei

Dann erfuhr der Vater aber offenbar doch von der Beziehung. Das Mädchen sollte Shekho heiraten. Doch die Mutter sagt: Die beiden bekamen Krach, Mezgin habe die Verlobung abgesagt – nur einen Tag, bevor sie am 4. Mai 2017 nach Schulschluss gegen 11 Uhr verschwand. Mit ihr verschwand ihr auffälliger Rucksack, nach dem die Ermittlungskommission (Eko) „Rucksack“ zur Klärung des Mordes benannt ist.

Vater wollte den Freund seiner Tochter erstechen 

Möglicherweise wollte sich der Vater vier Wochen später Freund Shekho „kaufen“. Gut eine Stunde nach Mitternacht trafen sich die beiden – offenkundig nicht nur zum Reden – in der Nacht zum Freitag 2. Juni 2017 am Aschaffenburger Floßhafen, wie Polizeisprecher Michael Zimmer bestätigt. Der Vater stach zu, traf den jüngeren Mann in den Hals und floh.

Der 23-Jährige wurde von Anwohnern gefunden und vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht. „Die nach der Tat unverzüglich eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen blieben bis jetzt ohne Ergebnis“, sagt der Polizeisprecher. Seine Kollegen fahnden mit Hochdruck nach dem Verdächtigen. „Inwiefern die Tat etwas mit dem damaligen Verschwinden der 16-Jährigen zu tun haben, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen der zehnköpfigen Ermittlungskommission.“

Quelle: Mainpost

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