Nov 22

Rendsburg: Flüchtlingsunterkunft wird wiedereröffnet – aber nur mit integrierter Polizeistation!

In den Gebäuden der früheren Feldwebel-Schmid-Kaserne sollen ab März 2019 wieder Flüchtlinge untergebracht werden.

Die Flüchtlingsunterkunft in der früheren Feldwebel-Schmid-Kaserne in Rendsburg soll im März 2019 wiedereröffnet werden. Vom kommenden Jahr an sollen nach Angaben des Innenministeriums zeitlich befristet bis zu 500 Asylbewerber in den Gebäuden untergebracht werden. Die Einrichtung werde dann im gesamten Jahr 2019 genutzt. Ziel des Innenministeriums sei aber, mit lediglich einer Unterkunft auszukommen – diese soll in Neumünster stehen, sagte Geerdts in Interview mit NDR 1 Welle Nord. „Auch Rendsburg wird – wie Boostedt – nur eine temporäre Lösung sein“, sagte Grote.

Ursprünglich hatte das Innenministerium geplant, die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster von 1.000 auf 1.500 Plätze zu erweitern. Dafür hätte allerdings von der Stadt ein Grundstück abgekauft werden müssen. Laut Neumünsters Oberbürgermeister Olaf Tauraus (CDU) gab es dafür aber in der Ratsversammlung keine Mehrheit, wie Geerdts sagte. Auch in der Bevölkerung Neumünsters regte sich Widerstand gegen eine große Einrichtung.

WLAN-Verbindung soll besser werden

Schon seit Wochen führten Land und Stadt Gespräche über die Wiedereröffnung der Unterkunft – die seit Mitte des Jahres leer steht. Nun sollen die Gebäude in wenigen Wochen wieder hergerichtet werden. „Diesen Standort können wir unproblematisch wieder in Betrieb nehmen, weil er komplett eingerichtet ist und es Betreuungsverträge gibt“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) NDR 1 Welle Nord. „Für mich ist es sehr wichtig, dass wir eine gute Betreuungsstruktur in der Einrichtung haben – für die Kindergarten- und Schulkinder“, sagte Rensburgs Bürgermeister Pierre Gilgenast (SPD).

Die Stadt Rendsburg hat zudem im Gegenzug verlangt, dass es in der Unterkunft auch eine Polizeistation gibt – diese Bedingung werde erfüllt, so Innenstaatssekretär Torsten Geerdts. „Auch die Betreuung durch einen Wohlfahrtsverband haben wir fest zugesagt“, sagte Geerdts NDR 1 Welle Nord. Zudem solle die WLAN-Versorgung ausgebaut werden, diese hatte in der Vergangenheit für Probleme gesorgt. So können die Geflüchteten laut Geerdts gut Kontakt zu ihren Familien halten.

Quelle: ndr

Nov 22

Serientäter: Algerier sprühte Reizgas in Kirche | Kiel

Tatort St. Johannes-Kirche in Kiel-Gaarden: Der Angeklagte will das 1961 eingeweihte Gebäude, in dem er im Oktober 2017 eine Besucherin bestahl und einen Zeugen mit Reizgas besprühte, nicht als Gotteshaus erkannt haben. Quelle: Thomas Geyer

Er stahl Smartphones aus Jacken-, Hosen oder Handtaschen und griff auf der Suche nach hochwertigen Handys auch mal in einen Kinderwagen. Jetzt wurde der drogenabhängige Serientäter von einem Schöffengericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Kiel. Der Vorwurf: Diebstahl mit Waffen, gefährliche Körperverletzung und Widerstand. Am schwersten fiel der Angriff des drogenabhängigen Asylbewerbers auf einen Zeugen ins Gewicht, der ihn nach einem Diebstahl in der St. Johannes-Kirche in Gaarden festhalten wollte. Dort hatte der 26-Jährige am Erntedank-Sonntag 2017 einer Besucherin das Smartphone aus der Handtasche gefischt. Als die Besitzerin den Diebstahl bemerkte, ließ er die Beute fallen und flüchtete in Richtung Ausgang.

Reizgas ins Gesicht gesprüht

Dem Tatzeugen, der ihn daran hindern wollte, sprühte der Taschendieb Reizgas ins Gesicht und schlug ihm mindestens drei Mal die Faust gegen den Kopf. Wie der Geschädigte vor Gericht aussagte, wurde er von dem großen, kräftigen Mann hochgehoben und mit einem Schulterwurf zu Boden geschleudert. Mit Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma lag der Verletzte zwei Tage in einer Klinik. Nach seinen Angaben ist die Sehkraft seines linken Auges bis heute eingeschränkt.

„Ich habe keinen Priester gesehen“

„Ich wusste nicht, dass es eine Kirche ist, ich habe keinen Priester gesehen“, teilte der arabisch sprechende Angeklagte vor Gericht über Dolmetscher mit. Auf die Frage, ob er dort Reizgas versprüht habe, nickte er stumm. Als Auflage für die dreijährige Bewährungszeit muss der Seriendieb 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und sich regelmäßigen Urinkontrollen zum Nachweis seiner Drogenfreiheit unterziehen.

Mann hat einen Asylantrag gestellt

Der Mann, den eine Tatzeugin aus Algerien für einen Landsmann hält, hat einen Asylantrag gestellt. Sein Leben in Kiel ohne Einkommen und festen Wohnsitz nannte er einen Alptraum. Damit der Mittwoch aus der U-Haft entlassene Mann im Visier der Behörden bleibt, soll er jetzt in eine Landesunterkunft in Neumünster oder Boostedt ziehen.

Nov 22

Flüchtlingsbürgen schulden Arbeitsagentur Millionen

Die Forderungen der Arbeitsagenturen gegenüber Flüchtlingsbürgen belaufen sich auf mindestens 21 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die WELT vorliegt.
Quelle: WELT/Lukas Axiopoulos

Tausende Verwandte und Unterstützer bürgten seit 2013 für Migranten, um sie nach Deutschland zu holen. Die Jobcenter haben offene Rechnungen in Millionenhöhe – treiben die Beträge aber meist nicht ein.

Mit besonderen Aufnahmeprogrammen haben in den vergangenen Jahren Tausende sogenannte Flüchtlingsbürgen Migranten nach Deutschland holen dürfen. Dazu unterschrieben sie Verpflichtungserklärungen – doch unterschätzten viele die Folgekosten und staunten, als sie von den Arbeitsagenturen hohe Rechnungen erhielten. Inzwischen belaufen sich die Forderungen der Arbeitsagenturen gegenüber den Flüchtlingsbürgen auf mindestens 21 Millionen Euro.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die WELT vorliegt. Diese Summe ist aber nur ein Teil der tatsächlich ausstehenden Beträge: Darin nicht enthalten sind die Beträge der 105 kommunalen Träger, die sich in Eigenverantwortung um die Leistungen der Grundsicherung kümmern. „Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse über den Umfang der Erstattungsforderungen vor“, heißt es in der Antwort.

Beglichen wurden von den Flüchtlingsbürgen nach Auskunft des Arbeitsministeriums inzwischen erst rund 670.000 Euro. Die geringe Zahlungsbereitschaft erklärt sich vor allem dadurch, dass die Arbeitsagenturen darauf verzichten, die ausstehenden Beträge einzutreiben. „Eine Vollstreckung aus diesen Erstattungsbescheiden findet derzeit nicht statt.“

Zwei Jahre nach dem Beginn des Bürgerkrieges in Syrien hatten 2013 alle Bundesländer bis auf Bayern besondere Landesaufnahmeprogramme eingerichtet. Seither haben Flüchtlingshelfer oder Angehörige für etwa 20.000 Menschen gebürgt, um sie legal aus Syrien, der Türkei und weiteren Nachbarstaaten zu holen.

Die meisten Helfer gingen wohl davon aus, dass die Bürgschaft schon bald nach der Einreise erlischt. Teils teilten die Landesregierungen den Flüchtlingsbürgen mit, dass die Verpflichtungserklärungen nur den Zeitraum bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abdecken sollten, obwohl den Ländern eine anderslautende Rechtsauffassung des Bundes bekannt war.

Nachdem der Bund mit dem Integrationsgesetz im Jahr 2016 regelte, dass Bürgen für einen Zeitraum von drei beziehungsweise fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten haben, bestätigte dies auch das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr; ausdrücklich auch für solche Fälle, in denen der Asylantrag anerkannt wurde, der Betroffene aber keine Arbeit findet.

Eigentlich waren die Landesprogramme gar nicht darauf ausgerichtet, dass die Flüchtlinge einen Asylantrag stellen: Bei solchen legalen Flüchtlingsaufnahmen ist dies nicht nötig, weil schon vor der Einreise der Schutzgrund festgestellt wird. Dennoch stellten in der Folge einige von ihnen Anträge und wurden anerkannt.

Zwar ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung eindeutig formuliert, juristisch ist aber umstritten, ob die Ausländerbehörden ausreichend geprüft haben, ob die Bürgen auch zahlungskräftig genug sind. In Bonn hatten bereits zwei Bürgen erfolgreich gegen das Jobcenter vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Viele Bürgen berichten, dass sie zu Zeiten der größten Willkommenseuphorie nur ihren Personalausweis, die Kopie eines Einkommensnachweises und eine Viertelstunde für ein Gespräch im Ausländeramt benötigten, um zum Flüchtlingsbürgen zu werden und so einer Familie die legale Einreise per Visum zu ermöglichen. Dabei wurden die Anforderungen der unterschriebenen Verpflichtungserklärungen wohl oft nicht genau studiert.

Die Schriftstücke sehen vor, dass die Kosten für den Lebensunterhalt der aufgenommenen Personen zu tragen und sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten sind, die für den Lebensunterhalt des Flüchtlings aufgewendet werden.

Um die finanzielle Belastung der sich verpflichtenden Personen nicht unverhältnismäßig auszugestalten, wurde der Umfang der abzugebenden Verpflichtungserklärung begrenzt. Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung wurden von der Verpflichtungserklärung nach und nach ausgenommen.

Insgesamt ist die Zuwanderung über solche legalen Wege nach Deutschland gering. Seit dem Jahr 2013 wurden im Rahmen der UN-Umsiedlung sowie über humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder nur rund 60.000 Flüchtlinge aufgenommen.

Quelle: welt

Nov 22

Ahmadiyya-Gemeinde verklagt die Islamkritikerin Necla Kelek

Die Publizistin Necla Kelek, hier bei einem Auftritt am NZZ-Podium im Mai 2016. (Bild: Karin Hofer / NZZ)

Die Publizistin und Islamkritikerin Necla Kelek wird von der Ahmadiyya-Gemeinde unter anderem wegen eines Sektenvorwurfs verklagt. Ein offener Dialog zwischen Kritikern und Religionsgemeinschaften sähe anders aus.

Necla Kelek ist die streitbarste Islamkritikerin Deutschlands. In Büchern, in Artikeln, auch für diese Zeitung, und bei öffentlichen Auftritten macht die türkischstämmige Soziologin deutlich ihre Haltung klar: Der Islam habe ein massives Aufklärungsdefizit, er trenne nicht zwischen Politik und Religion. Kelek kritisiert auch die deutsche Gesellschaft, weil sie ihrer Ansicht nach fahrlässige Toleranz gegenüber religiösem Extremismus übe.

Die Islamschelte bringt der Publizistin nun einen Rechtsstreit ein: Die Ahmadiyya-Gemeinde hat eine Unterlassungsklage gegen Kelek eingereicht, der vorläufig geschätzte Streitwert beläuft sich auf 100 000 Euro.

«Fair für beide Seiten»

Die in Deutschland rund 40 000 Mitglieder umfassende Religionsgemeinschaft Ahmadiyya ist seit 1992 in der Bundesrepublik aktiv und seit 2012 als einzige islamische Gemeinde in Hessen und Hamburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Als Reformbewegung, die 1889 in Indien gegründet wurde, stehe man «für einen aufgeklärten und weltoffenen Islam». So heisst es in der von einer Frankfurter Anwaltskanzlei verfassten Klageschrift, die der NZZ vorliegt.

Mohammad Dawood Majoka, der Pressesprecher der Ahmadiyya-Gemeinschaft, dazu: «Als in unserer deutschen freiheitlichen Gesellschaft fest verankerte Reformmuslime stellen wir uns der kritischen Auseinandersetzung tagtäglich. Diese wichtige Auseinandersetzung muss aber nicht nur kritisch, sondern auch fair für beide Seiten stattfinden.» Kelek widerspricht: Die Ahmadiyya hätten sich zwar gegen den gewalttätigen Islamismus gewandt, verträten in ihrer Lehre jedoch einen weiterhin «unkritischen Umgang mit den autoritativen Schriften des Islam».

Die wesentlichen Streitpunkte in dem am Donnerstag in Frankfurt beginnenden Prozess sind Äusserungen Keleks in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: Die Ahmadiyya-Gemeinde sei eine «Sekte», sie nutze ihren Status als Körperschaft, um eine «politische Agenda» zu verfolgen, und sei in ihrer religiösen Praxis «nicht transparent».

Verfolgte werden zu Verfolgern

Aus drei Gründen ist dieser Rechtsstreit von weitreichender Bedeutung: Erstens gelten die Ahmadiyya seit ihrem Verbot in Pakistan im Jahr 1974 als verfolgte Minderheit. Grund hierfür war ein religionsinterner Streit über die Frage, ob es nach Mohammed noch weitere Propheten gegeben habe. Dass ausgerechnet diese von Dogmatikern gegängelte Glaubensgemeinschaft nun mit juristischen Mitteln gegen eine Kritikerin vorgeht, anstatt vorerst den offenen Austausch zu suchen, ist schon bemerkenswert. «Wir finden jede Art der Islamkritik zulässig, sofern sie auf wahren Tatsachen beruht, mit sachlichen Argumenten geführt wird und dem Kritisierten dieselbe Möglichkeit und Plattform der Entgegnung geboten wird wie dem Kritiker», so Majoka. Ob Gerichtssaal und Interview einander als Plattformen für einen offenen Diskurs allerdings entsprechen, wäre zu diskutieren.

Zweitens bietet Ahmadiyya Islamunterricht an Schulen an. Auch im Hinblick auf das pädagogische Image wäre ein auf Austausch basierender Umgang mit Kritik wünschenswerter als der Versuch, auf dem Rechtsweg einen Maulkorb zu erteilen.

Drittens findet Ende November die Islamkonferenz in Berlin statt, das offizielle Forum der Bundesregierung für den Dialog mit Muslimen im Land. Die Ahmadiyya-Gemeinde ist auf Expansion angelegt, ihr 1989 beschlossener Hundert-Moscheen-Plan, also die Errichtung von einhundert Gotteshäusern in Deutschland, ist in der Umsetzung begriffen. Dies geht am besten mit Unterstützung der Politik. Sich bei der Konferenz als quasi liberale Gruppierung zu zeigen, ist deshalb essenziell. Das Label Sekte wäre geschäftsschädigend. Noch geschäftsschädigender aber wirkt ein Feldzug gegen eine einzelne Intellektuelle.

Quelle: neue züricher

Nov 21

Streit in Apoldaer Flüchtlingsheim: Mit Gabel in Hals gestochen

Symbolbild. Foto: Tino Zippel

Der Angeklagte gibt die Auseinandersetzung in einem Flüchtlingsheim in Apolda zu und korrigiert seine persönlichen Angaben vor Gericht.

Apolda. Im Prozess um schwere Körperverletzung in der Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Apolda haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am zweiten Prozesstag am Landgericht Erfurt Fakten geschaffen.

Dem Angeklagten Marouane Z. drohen nach Verfahrensabsprache zwischen drei Jahren und sechs Monaten bis zu vier Jahren Haft. Vorausgesetzt: Er gesteht einen Großteil der ihm vorgeworfenen Taten.

Das folgte auf dem Fuß. Anwalt Alexander Giehler erklärte für seinen Mandanten, dass dieser sowohl Widerstand gegen Polizeibeamte im Februar geleistet habe, diese als „Nazis“ sowie „Faschisten“ beschimpfte und sie anspuckte. Außerdem habe sein Mandant im April ein Opfer aus der Aufnahmeeinrichtung mit einer Gabel in den Hals gestochen – die zur Last gelegte schwere Körperverletzung.

„Ich bring dich um“, habe er seinem Opfer ebenfalls angedroht. Zwischen dem Angeklagten und seinem Widersacher sei es in der Einrichtung in Apolda immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen. Sie kamen, so formulierte es Giehler, „einfach nicht miteinander aus“. Der Fall gehört zu einer Reihe von Vorfällen in der Einrichtung, die seit einiger Zeit im Ausschuss für Justiz und Migration des Thüringer Landtags diskutiert werden und zur Jahresmitte öffentlich wurden.

Im Fall Maroune Z. musste das Gericht auch die vorliegenden persönlichen Daten korrigieren. Sowohl sein Name als auch das Alter waren falsch. Außerdem die Herkunft. Nachdem er bei seiner Einreise nach Deutschland angegeben hatte, Libyer zu sein, stellte sich gestern nun heraus, dass er Tunesier ist. Damit konnte auch seine dreijährige Dienstzeit in der libyschen Armee nicht stimmen.

Das, so gab es der Angeklagte unumwunden zu, habe er wegen seines Asylantrages angegeben – und wohl die Hoffnung auf einen positiven Ausgang damit verbunden. Das abschließende Urteil wird Mittwoch erwartet.

Quelle: Thüringer Allgemeine

Nov 21

Türke schießt auf Freund seiner Tochter, weil er etwas gegen Beziehung hat

Der Mann muss sich vor dem Landgericht Kassel verantworten. (Symbolbild)

Kassel/Sontra – Wegen Schüssen auf den Freund seiner Tochter steht ein 44-Jähriger vom Mittwoch (9 Uhr) an vor dem Landgericht Kassel.

Er ist wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Der türkische Staatsbürger aus Göttingen soll im Februar im nordhessischen Sontra einen damals 24-jährigen Kurden schwer verletzt haben.

Laut Staatsanwaltschaft war der Vater nicht mit der Beziehung seiner Tochter zu dem Mann einverstanden.

Nach der Tat auf einem Parkplatz war das Opfer trotz zweier Pistolentreffer in den Bauch noch 200 Meter weit geflohen, bevor es zusammenbrach.

Bis Ende Dezember sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt.

Update, 14 Uhr: Vor dem Landgericht steht seit Mittwoch ein 44-jähriger Vater aus Göttingen. Der Deutsche mit türkischen Wurzeln soll im Februar den kurdischen Freund seiner Tochter kurz vor der geplanten Hochzeit angeschossen haben.

Das Opfer überlebte schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und gefährliche Körperverletzung vor. Zum Prozessauftakt schwieg er.

Laut Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte die Ehe „um jeden Preis verhindern“. Der Vater habe das damals 24-jährige Opfer im Februar aus einem Gebetsraum in Sontra (Werra-Meißner-Kreis) geholt und auf einem Parkplatz mit einer Pistole und einer Luftdruckwaffe bedroht. Dann drückte er mehrfach ab.

Das Opfer brach nach einer kurzen Flucht schwer verletzt zusammen. Der Angeklagte wurde später in Nordrhein-Westfalen festgenommen.

Zu dem Prozess kamen viele Zuschauer aus dem Umfeld der Prozessbeteiligten. Deshalb war die Polizei mit Einsatzkräften vor Ort. „Es gibt aber keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung des Prozesses“, sagte ein Sprecher.

Bis Ende Dezember sind noch sechs Verhandlungstage angesetzt.

Laut Staatsanwaltschaft war der Vater nicht mit der Beziehung seiner Tochter zu dem Mann einverstanden. (Symbolbild)
Laut Staatsanwaltschaft war der Vater nicht mit der Beziehung seiner Tochter zu dem Mann einverstanden. (Symbolbild)

Fotos: DPA

Quelle: tag24

Nov 21

Rektorin: „Wir sind arabisiert“ – Nur 1 von 103 Kindern spricht zu Hause deutsch

Eine der fünf ersten Klassen an der Schule in der Köllnischen Heide. Im Schnitt haben sie 20 SchülerFoto: Christian Lohse

Berliner Schulleiterin über ihre ersten Klassen. Berlin – Ein Blick ins Zimmer einer ersten Klasse in Berlin. Auf den Holzstühlchen sitzt kein Kind, bei dem zu Hause deutsch gesprochen wird.

Bei 15 ist es Arabisch, bei zweien Türkisch, bei je einem Spanisch, Kroatisch und Thailändisch.

Eine Ausnahme?

Nicht im Berliner Bezirk-Neukölln (knapp 330 000 Einwohner).

An ihre „Schule an der Köllnischen Heide“ kamen im Sommer 103 Erstklässler – darunter ein einziges Kind mit deutschen Eltern. An zwei weiteren Schulen im Viertel finden sich unter 109 ABC-Schützen ganze zwei Kinder, bei denen Deutsch Mutter- und Familiensprache ist.

„Wir sind hier an der Front“

„Wir sind hier an der Front“, sagt Schulleiterin Busse:

Schulleiterin Astrid-Sabine Busse (r., 61) mit Erzieherin Simone Klautzsch (51) – hier arbeitet man im Doppelpack in der Klasse

Schulleiterin Astrid-Sabine Busse (r., 61) mit Erzieherin Simone Klautzsch (51) – hier arbeitet man im Doppelpack in der Klasse

Die Sozialstruktur der Umgebung sorgt ebenfalls dafür, dass Integration an den Neuköllner Schulen ein Fremdwort bleibt. Trotz der vielen Sozialwohnungen war die Bevölkerungsstruktur gemischt. Doch durch die sogenannte Fehlbelegungsabgabe mussten Mieter Strafe zahlen, wenn ihr Einkommen so groß wurde, dass sie kein Anrecht mehr auf eine Sozialwohnung hatten.

Die Folge: Besserverdienende zogen weg, übrig blieben Familien mit ausländischen Wurzeln, in denen oft überhaupt niemand mehr arbeitet.

Die Schüler kommen aus einer 70er-Jahre-Siedlung, in der früher Mittelstand zu Hause war. Bis die Fehlbelegungsabgabe besserverdienende Mieter aus den Sozialwohnungen vertrieb. Jetzt gibt‘s dort fast keine berufstätigen Eltern mehr.

Die Schule ist dagegen immer da. Und die Probleme sind unübersehbar.

„Schämen Sie sich nicht, dass Sie kein Essensgeld für Ihr Kind zahlen?“

Der Mann droht, sie werde schon sehen, was passiert. Wenn er wolle, könne er sofort 500 Euro auf den Tisch legen.

Eine Zeichnung in der Schule in verschiedenen Sprachen

Eine Zeichnung in der Schule in verschiedenen Sprachen

Teams aus Klassenlehrer, Erzieher, Sozialarbeiter machen bei allen Hausbesuche.

Busse: „Viele Kinder haben kein eigenes Bett, geschweige denn einen Arbeitsplatz. Die großen Geschwister spielen am Computer, sehen Fernsehen. Dabei braucht ein kleines Kind Ruhe, um das Gelernte zu verarbeiten. Es gibt keine Tagesstruktur. Selbst die gemeinsamen Mahlzeiten sind weggebrochen.“

Der Neuköllner Einschulungs-Atlas sagt: Im Umfeld der Schule haben zwar 88 % der Kids eine Kita besucht, dennoch haben 70 % Sprachdefizite. Immerhin: An der Schule von Astrid-Sabine Busse zahlt die Stadt jetzt 180 Wochenstunden Extra-Sprachbildung.

Die Umgebung der Schule ist sehr gepflegt – darauf legt die Schulleiterin wert

Die Umgebung der Schule ist sehr gepflegt – darauf legt die Schulleiterin wert

Doch die Probleme sind noch viel weitreichender. Viele Kinder sind nach Busses Beobachtung überhaupt nicht erzogen. Deshalb üben die neuen Schüler bei ihr erst einmal das Umgangs-ABC: Dann lernen die Kleinen Dinge, die ihnen bisher unbekannt waren, etwa: Wenn man jemandem begegnet, dann grüßt man.

Quelle: BILD

Nov 21

Bundestag veröffentlicht Petition gegen UN-Migrationspakt

Mitglieder der Meißener AfD demonstrieren vor dem sächsischen Landtag gegen den UN-Migrationspakt Foto: picture alliance/Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

BERLIN. Der Petitionsausschuß des Bundestages hat am Mittwoch beschlossen, eine Petition gegen den UN-Migrationspakt zu veröffentlichen. Für einen entsprechenden Antrag der AfD stimmten in einer nichtöffentlichen Sitzung die Ausschußmitglieder von Union, SPD, AfD und FDP gegen Grüne und Linkspartei.

Bei der Petition soll es sich um die eines Petenten aus Bayern handeln. Sie wird quasi stellvertretend für andere in Kürze auf der Onlineseite des Ausschusses hochgeladen. Dort können angemeldete Nutzer mitdiskutieren und die Petition unterzeichnen.

Mittlerweile fast 60 Petitionen eingereicht

Insgesamt wurden bisher 56 Petitionen gegen den Pakt eingereicht. Sie alle werden im Ausschuß behandelt und alle Petenten erhalten eine Antwort.

Im Vorfeld hatte es Kritik an der Nichtveröffentlichung von Petitionen gegen die UN-Vereinbarung gegeben. Dafür verantwortlich war der Ausschußdienst, ein Gremium aus Beamten und Mitarbeitern des Bundestages. Der Ausschußdienst hatte seine Entscheidung unter Verweis auf Richtlinien und politische Erwägungen begründet. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um ein vorläufiges Votum. Ausschlaggebend ist die Entscheidung der gewählten Abgeordneten.

Für den AfD-Obmann im Petitionsausschuß, Johannes Huber, ist die Abstimmung ein „Sieg für die Demokratie“. Es sei notwendig, „daß über diese wesentliche Entscheidung der Bundesregierung das Parlament öffentlich debattiert und die Bürger mitdiskutieren können“, sagte der Abgeordnete der JUNGEN FREIHEIT.

Er wertet es auch als Erfolg seiner Partei, die den entsprechenden Druck ausgeübt habe. Mit der Entscheidung am Mittwoch hat erstmals ein Antrag der AfD im Bundestag eine Mehrheit erhalten.

Bis Anfang November waren rund 20 Petitionen zu der Vereinbarung eingereicht worden, die aber alle nicht auf der Internetseite des Bundestags veröffentlicht wurden. Dazu gehörte unter anderem eine der früheren CDU-Politikerin und DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld sowie die eines Mitarbeiters des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hebner. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marian Wendt (CDU), hatte daraufhin Vorwürfen widersprochen, der Ausschuß versuche, die Petitionen zu blockieren.

Quelle: Jungefreiheit

Nov 20

Asylbewerber randaliert, weil die Küche gesperrt ist

Die Schongauer Polizei musste in einer Asylunterkunft in Altenstadt einschreiten.
Bild: Ute Krogull (Symbolfoto)

Der Mann tritt in Altenstadt eine Türe ein und rangelt mit der Security. Dann kommt die Polizei.

Wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung ermittelt die Polizei gegen einen Asylbewerber, der am Sonntagvormittag in einer Unterkunft in Altenstadt randaliert hat.

Wie die Polizei meldet, ärgerte sich der Mann aus Nigeria, weil die Küche der Unterkunft aufgrund anstehender Reinigungsarbeiten gesperrt war. Dies versetzte ihn so in Rage, dass er eine Toilettentüre eintrat und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bedrohte.

Ein zweites Mal randaliert

Einige Stunden später kam es erneut zu einer Streitigkeit zwischen dem Asylbewerber und der Security. Grund dafür war die weiterhin gesperrte Küche. Es kam zu einem Gerangel, in dessen Verlauf die Securitymitarbeiter leicht verletzt wurden. Der Nigerianer wurde daraufhin von der Polizei in Gewahrsam genommen.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Nov 20

Flüchtling erstach mutmaßlich ehrenamtlichen Helfer – jetzt steht er vor Gericht

deepblue4you via Getty Images

Er soll sechsmal auf ihn eingestochen haben. Am Dienstag wird in Münster der Prozess gegen den 18-jährigen Afghanen Seyed M. eröffnet. Bei einem Streit um ein Mädchen soll er einen Flüchtlingshelfer erstochen haben. 

Der Tod des 20-jährigen Flüchtlingshelfers José M. beschäftigt die Jugendstrafkammer des Landgerichts Münsters. Auf der Anklagebank sitzt der 18-jährige Afghane Seyed M. Am Dienstag wurde sein Prozess eröffnet, berichtet die “Bild”-Zeitung.

Der Fall: Am Pfingstmontag soll Seyed M. den 20-Jährigen mit einem Messer getötet haben.

Treffen im Stadtpark

Laut der Anklage habe der Afghane einem Mädchen nachgestellt, José M., der sich in der Flüchtlingshilfe engagierte, habe sich mit ihm in einem Stadtpark in der nordrhein-westfälischen Stadt Ochtrup getroffen und ihn deswegen zur Rede stellen und gar prügeln wollen, berichtet die “Bild”.

Während der Prügelei habe Seyed M. ein Messer gezogen und – nach eigenen Angaben in Notwehr – auf José M. eingestochen, nachdem er zuvor eine Flasche auf dessen Kopf zerschlug.

Seyed M. soll insgesamt sechs Mal auf den Studenten José M. eingestochen haben. Der 20-Jährige erlag noch am Tatort seinen Verletzungen und starb.

Quelle: Huffington Post

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