Okt 17

Algerier nach Übergriff vor Gericht: Stach er zu, weil ihm die Religion nicht passte?

Der Angeklagte im Gerichtssaal.
Foto:Quandt

Hat er zugestochen, weil er die Religion seines ehemaligen Mitbewohners nicht mag? Vor dem Amtsgericht Hamburg hat am Dienstag der Prozess um eine Messerattacke auf einen christlichen Algerier durch einen Landsmann begonnen. Dem Angeklagten werden Bedrohung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. 

Farid L. (30, alle Namen geändert) soll am 13. Mai seinem ehemaligen Mitbewohner aus einem Flüchtlingsheim in Lemsahl-Mellingstedt Schnittwunden zugefügt haben, weil ihm die Religion von Luard A. (39) nicht passte. In Algerien werden konvertierte Christen verfolgt, Luard A. war aus diesem Grund nach Deutschland geflohen.

„Ich bin Moslem und kein Rassist“, so Farid L. vor Gericht. Während der Verhandlung starrt der schmächtige Angeklagte auf die Tischplatte, seine Kiefer mahlen. Er spricht davon, Opfer einer Verleumdung zu sein. Seine Frau sei selber Christin. Er habe kein Problem mit anderen Religionen, so der Angeklagte.

Der mutmaßliche Täter und sein Opfer sollen bereits im vergangenen Jahr im Flüchtlingsheim aneinander geraten sein. Als Farid L. eine Kreuzkette an Luard A.s Hals bemerkt habe, habe er ihn mit einer abgebrochenen Flasche bedroht. Kurz danach wurde Luard A. nach Schweden abgeschoben. Nach sechs Monaten kam er nach Hamburg zurück und traf am 13. Mai an der S-Bahnstation Poppenbüttel zufällig auf Farid L. Schon bevor sie in einen Bus einstiegen, gerieten sie wieder aneinander, so die Anklage.

Das Opfer und ein Zeuge sagen aus, dass Farid L. während der Fahrt  provoziert habe. Als beide an der Haltestelle „Fiersbarg“ ausstiegen, zückte L. ein Messer und verletzte ihn an Nase und Mund. „Hätten wir die beiden nicht auseinandergehalten, wäre Luard A. jetzt tot“, so der Zeuge.

Als die Richterin Luard A. fragt, ob er noch unter dem Angriff leide, sagt er leise: „Ich habe generell Angst, dass andere von meinem Glauben erfahren und mich angreifen.“ Das Urteil wird am 24. Oktober erwartet.

Quelle: mopo

Okt 17

Ließ ein Mann seine 17-jährige Freundin von einem Kumpel vergewaltigen?

In der Wohnung von Rafi Z. soll es zu dem Übergriff gekommen sein (Symbolfoto).

Hanau – Allein die Vorstellung macht sprachlos: Der 20-jähriger Siyabend C. soll seine damals minderjährige Freundin zum Sex mit einem Kumpel Rafi Z. (24) gezwungen haben – aus Geldgier!

Siyabend C. sowie der 24-jährige mutmaßliche Vergewaltiger stehen nun vor dem Landgericht Hanau, berichtet die „Bild“.

Die schreckliche Tat soll sich in der Wohnung des Kumpels abgespielt haben. Der 20-Jährige befahl der Anklage zufolge seiner Freundin sich bis auf die Unterhose auszuziehen, während Rafi Z. vorgab die Wohnung verlassen zu haben. Dann ging offenbar Siyabend C. aus dem Raum, während sein Kumpel zurückkehrte und die 17-Jährige vergewaltigt haben soll.

Der 20-Jährige schaute angeblich durch eine gläserne Tür zu.

Schon vor der Tat soll Siyabend C. seine Freundin immer wieder dazu aufgefordert haben, mit seinem Kumpel zu schlafen, drohte wohl damit seiner Freundin ansonsten „das Leben zur Hölle zu machen“. Nach Sicht der Anklage wollte er so an das Geld seines Kumpels kommen.

Zusätzlich habe er die 17-Jährige heimlich beim Sex gefilmt und ihr gedroht den Clip im Internet zu veröffentlichen, falls sie ihm nicht ihr iPhone geben würde!

Bisher schweigen die Angeklagten. Der Prozess wird fortgesetzt.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Okt 17

Darum wurde der Geiselnehmer von Köln nicht abgeschoben

In diesem Haus wohnte der 55-jährige Syrer bis zuletzt.

Köln – Hätte der Geiselnehmer in Köln abgeschoben werden können? Er war bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Am Dienstagabend gab die Stadt Köln zu diesem Fall eine Stellungnahme ab. Eine Möglichkeit zur Abschiebung habe es nicht gegeben.

Bei der erschütternden Tat am Montag waren drei Menschen verletzt worden, offenbar hätte die Tat auch schlimmer enden können (TAG24 berichtete).

Am Dienstag wurde dann auch bestätigt, dass die am Tatort gefundenen Ausweispapiere dem Täter gehören und dieser damit identifiziert ist.

Bei dem Mann handelt es sich um einen 55-jährigen Syrer, der zuletzt in Köln-Ehrenfeld gewohnt hatte. Eingereist war der mutmaßliche Täter im März 2015. Sein Asylantrag wurde im April 2015 anerkannt. Dadurch erhielt der Mann eine erste, gesetzlich vorgesehene Aufenthaltserlaubnis bis Juli 2018.

Anfang 2018 wurde dann der Flüchtlingsstatus des Mannes erneut durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft. Aufgrund der Entscheidung der Bundesbehörde verlängerte die Stadt Köln die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bis Juni 2021.

Dabei war der Stadt Köln bekannt, dass sich der mutmaßliche Täter mehrmals strafbar gemacht. Dabei sei laut Stadt das Strafenregister zu berücksichtigen und das BAMF entscheide über die Flüchtlingseigenschaft. Nach Angaben der Stadt Köln hätte sie nur eine Ausweisung verfügen können, wenn der Mann zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden wäre. Der konkrete Fall liege aber weit unter dieser Grenze.

Einreiseantrag der syrischen Ehefrau wurde abgelehnt

Die Wohnung des mutmaßlichen Täters in Köln-Ehrenfeld wurde bereits durchsucht.
Die Wohnung des mutmaßlichen Täters in Köln-Ehrenfeld wurde bereits durchsucht.

Zudem sei eine Abschiebung auch bei vorliegenden Ausweisungsgründen nicht möglich gewesen, da der Flüchtling aufgrund der Situation in seinem Heimatland nicht hätte abgeschoben werden dürfen. In diesem Fall hätte der mutmaßliche Täter eine Duldung erhalten.

Die syrische Ehefrau des mutmaßlichen Täters hat 2016 ein Visum für die Einreise beantragt. Das Einreiseverfahren läuft seitdem.

Die Ausländerbehörde der Stadt Köln hat im November 2016 und im Juni 2018 ablehnende Stellungnahmen abgegeben, da gesetzliche Voraussetzungen (Lebensunterhaltssicherung und Teilnahme an Integrationskursen) nicht vorlagen.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Okt 16

Araber entblößt sein Glied in Fast-Food-Restaurant | Hauptbahnhof Essen

Fahndungsfoto, wer kennt dieses Sexschwein?

Bereits Am 10. August 2018 gegen 15:30 Uhr hat ein bislang unbekannter Migrant exhibitionistische Handlungen in einem Fast-Food-Restaurant im Essener Hauptbahnhof vorgenommen.

Der Mann betrat das Restaurant neben dem zur Fußgängerzone liegenden Haupteingang. Er stellte sich hinter zwei Mädchen, die an der Kasse anstanden. Er öffnete seine Hose und manipulierte an seinem Glied. Dann bestellte er selbst Essen und verließ das Geschäft. Wenig später kam er zurück und stellte sich erneut hinter einem Mädchen an. Auch hier fasste er sich ungeachtet der vielen Kunden an und verließ kurz darauf das Geschäft in Richtung Bahngleise. Das Mädchen (16) hatte die Tat allerdings bemerkt und alarmierte ihre Eltern. Zusammen meldeten sie den Vorfall der Polizei. Nun sucht die Polizei den Tatverdächtigen mit Fotos einer Überwachungskamera. Der Unbekannte ist etwa 180 cm groß, etwa 35 Jahre alt und hat eine schlanke Statur. Er hat dunkle, mittellange Haare und einen eher ungepflegten Bart. Er trug ein grünes T-Shirt, eine Jeanshose und möglicherweise hellbraune Wildlederschuhe. Außerdem trug er einen braunen Rucksack mit orangefarbenen Elementen.

Die Ermittlerin des Kriminalkommissariats 12 bittet Zeugen, die Hinweise zur Identität des Tatverdächtigen geben können, sich bei der Polizei zu melden. Auch die beiden Mädchen an der Kasse werden gebeten, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizei unter 0201/829-0 entgegen.

Quelle: Truth24.net

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Okt 16

Brisanter Entscheid: Doppelbürger muss österreichischen Pass abgeben

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger bestätigt. Dieser am Montag veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich klarstellt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.

Der betroffene Mann hatte gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen. Dieses wiederum hatte davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt.

Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulates in Salzburg. Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche „antraglose“ Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte.

Fehlende Mitwirkung als Indiz
Der VwGH schloss sich nun dieser Sichtweise an. Die Beweiswürdigung des Landesverwaltungsgerichtes sei schlüssig und nachvollziehbar gewesen, heißt es in dem Beschluss des Höchstgerichts. Trotz wiederholter Aufforderungen der Behörde und des Landesverwaltungsgerichts zur Vorlage diverser Unterlagen, vor allem eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister, habe der Betroffene nicht nachvollziehbar begründet, weshalb ihm die Vorlage nicht möglich gewesen sei. Diese fehlende Mitwirkung hatte schon das Landesverwaltungsgericht dazu bewogen, davon auszugehen, dass der Mann aufgrund eines Antrags seinerseits die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben habe.

Ob der Mann jetzt das Land verlassen muss, steht auf einem anderen Blatt Papier. Er kann etwa die österreichische Staatsbürgerschaft neu beantragen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Beim VwGH liegen übrigens derzeit keine weiteren gleichgearteten Fälle, allerdings dürften bereits einige in der „Pipeline“ sein.

FPÖ deckte Skandal auf
Die FPÖ hatte im März 2017 die Causa Doppelstaatsbürgerschaften mit einem brisanten Datenstick überhaupt erst ins Rollen gebracht. Darauf befanden sich rund 100.000 Namen von Türken, die in Österreich leben und beide Staatsbürgerschaften angenommen haben sollen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache forderte dann im August des Vorjahres, etwa 20.000 „Scheinstaatsbürgern“ den österreichischen Pass abzunehmen. Experten schätzen, dass sich sogar rund 30.000 Doppelstaatsbürger hierzulande befinden.

Am Montag betonte Strache indes, dass die Bundesregierung die im Regierungsprogramm vorgesehene Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler umsetzen werde. Auch, wenn es „keinen großen Jubel“ gebe, werde man dies „im Einvernehmen mit Italien“ realisieren. Die italienische Regierung stand dem Vorhaben bisher ablehnend gegenüber. Zuletzt meldete sich etwa Innenminister Matteo Salvini diesbezüglich zu Wort. Österreich entscheide, wer die Staatsbürgerschaft bekomme – wie Italien ja auch Kroatien und Slowenien nicht gefragt habe, als es den Italienern dort seine Staatsbürgerschaft gegeben habe, argumentierte Strache.

Quelle: Kronenzeitung

Okt 16

Bluttat im Viersener Casinogarten: Mord-Anklage gegen bulgarischen Ex der erstochenen Iulia (15)

Iulia wurde am 11. Juni mitten am Tag in Viersen erstochen

Viersen (NRW) – Nachdem seine Freundin Iulia (15) sich von ihm trennte, soll Matyu K. (17) sie in den Viersener Casinogarten gelockt und erstochen haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den 17-Jährigen wegen Mordes angeklagt.

Matyu K. soll seine Ex-Freundin erstochen haben

Matyu K. soll seine Ex-Freundin erstochen haben

▶︎ Demnach hatte sich Iulia vor der Tat von dem gebürtigen Bulgaren getrennt. Am 11. Juni soll er dann in dem Park mit einem Messer mehrfach auf sie eingestochen haben. Da er das Mädchen unter einem Vorwand zum Tatort lockte, ist für die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben.

Im Viersener Park Casinogarten erinnern am Tatort noch immer Blumen und Kerzen an das getötete Mädchen

Im Viersener Park Casinogarten erinnern am Tatort noch immer Blumen und Kerzen an das getötete Mädchen

Die erste große Jugendkammer am Landgericht in Mönchengladbach entscheidet jetzt, ob die Anklage zugelassen wird und ein Prozess beginnt. Falls es so kommt, wird er unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, weil Matyu K. zum Tatzeitpunkt minderjährig war.

Quelle: BILD

Okt 16

9 Jahre Haft! Ex-Freundin und ‚Nebenbuhler‘ mit Döner-Messer niedergestochen

Mit einem im Imbiss geklauten Döner-Messer ging der Täter auf die beiden los und verletzte sie schwer. (Symbolbild)

Neubrandenburg – Weil er einen vermeintlichen Nebenbuhler und seine Ex-Freundin niedergestochen hat, muss ein 29-Jähriger neun Jahre in Haft. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den Asylbewerber aus der Türkei am Montag des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Er hatte vor Gericht zugegeben, seinen Landsmann (31) und die 38 Jahre alte Deutsche am 18. Mai vor dem „Stadtringtreff“ mit einem Messer mit rund 20 Zentimeter langer Klinge niedergestochen zu haben (TAG24 berichtete).

Zunächst stach er dem 31-jährigen in den Hals und verletzte ihn schwer. Nachdem sein Opfer nach einigen Metern bewusstlos zusammengebrochen war, knöpfte er sich die Frau vor.

Er rammte seiner Ex das Messer in den Rücken, was sie nur dank einer schnellen Not-OP im Klinikum Neubrandenburg überlebte.

Die Tat geschah am späten Abend gegen 22.45 Uhr vor vielen Zeugen am Dönerstand am Rathaus Neubrandenburg. Als Grund gab er Eifersucht an.

Der Mann habe in seinem kulturell geprägten Denken aus der Heimat einen Nebenbuhler beseitigen wollen, obwohl die Geschädigten gar keine engere Beziehung hatten, sagte Richter Jochen Unterlöhner.

Die Frau hatte sich nach drei Monaten Beziehung zu dem Verurteilten schon Anfang 2018 von ihm getrennt.

Die Polizei fasste den Mann, der in Zossen bei Berlin gemeldet war, nach kurzer Flucht (TAG24 berichtete).

Fotos: DPA (Bildmontage)

 

Quelle: Tag24

Okt 16

Brutaler Baby-Mörder erhält extrem lange Strafe für tote Tuana (†2)

Das Gericht in Wuppertal verurteilte den Babymörder.

Wuppertal – Für den brutalen Mord an einem zweijährigen Mädchen hat das Wuppertaler Landgericht einen 19-Jährigen zu einer ungewöhnlich langen Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Mutter der kleinen Tuana muss für drei Jahre und sechs Monate in den Erwachsenenvollzug ins Gefängnis.

Sie habe teilnahmslos verfolgt, wie ihr Lebensgefährte das Kind gequält und malträtiert habe, warf der Vorsitzende Richter der Mutter am Freitag vor.

Beim Strafmaß für den 19-jährigen folgte das Gericht dem Wunsch der Staatsanwaltschaft, wegen der Grausamkeit der Tat und der besonderen Schwere der Schuld über die eigentliche Höchststrafe von zehn Jahren im Jugendstrafrecht hinauszugehen.

Der angeklagte Italiener habe Spaß an den Qualen des Kindes gehabt, sagte der Vorsitzende.

Er habe die zweijährige Tuana gebissen, verbrüht und am Ende durch Strangulieren getötet.

Vor Gericht hatten der 19-Jährige und seine deutsche Lebensgefährtin sich gegenseitig beschuldigt. Das Gericht glaubte dem Angeklagten aber nicht, dass ihn seine Partnerin zu den Taten genötigt haben könnte. Die Misshandlungen hätten erst begonnen, als der Angeklagte bei der Frau eingezogen sei, sagte der Vorsitzende.

Das kleine Mädchen hatte das Martyrium im vergangenen Januar in Solingen erlitten. Praktisch kein Teil des Kinderkörpers sei frei von Verletzungen gewesen, hatte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt berichtet.

Unter anderem hatte der Angeklagte die Kleine laut Anklage fünf Minuten unter eine Dusche mit kochend heißem Wasser gestellt. Ihre Haut war großflächig verbrüht. Dem Kind sei ungeheure Gewalt angetan worden.

Fotos: DPA

 

Quelle: Tag24

Okt 15

Köln: Terror IS Syrer goss Benzin über die Geisel, dann griff das SEK zu

Schon Gasflaschen an Frau geklebt ++ Ausweisdokument weist auf 55-jährigen Syrer hin ++ BILD-Infos: Mann soll behauptet haben, zu ISIS zu gehören ++ Er forderte freien Abzug und Freilassung einer Tunesierin

Köln – Der SEK-Zugriff am Kölner Hauptbahnhof hat wohl noch viel Schlimmeres verhindert! Ein Angreifer hatte in einer Apotheke eine Frau als Geisel genommen. Als er Benzin über sie goss und anzünden wollte, stürmten die Einsatzkräfte los!

Die Geisel wurde dabei leicht verletzt und massiv vom Angreifer bedroht – die Beamte des SEK schossen auf den Mann, mehrere Kugeln trafen ihn. Reanimation, Not-OP! Der Täter hatte auch eine Waffe dabei, hielt diese beim Zugriff in der Hand. Ob sie scharf war oder ob es sich um eine Schreckschusspistole handelt – unklar.

Die Einsatzkräfte waren mit einem Großaufgebot im Einsatz

Die Einsatzkräfte waren mit einem Großaufgebot im Einsatz

► Am Tatort wurden blaue Camping-Gaskartuschen und Brandbeschleuniger gefunden, von denen einige mit Klebeband verbunden gewesen sind, teilte Einsatzleiter Klaus Rüschenschmidt auf einer Pressekonferenz mit. Zum Teil klebten die Kartuschen bereits an der Geisel!

► Es wurde ein Ausweisdokument gefunden, das auf einen 55 Jahren alten Syrer ausgestellt ist. Demnach hat diese Person ein Aufenthaltsrecht bis Mitte 2021, war seit 2016 in Deutschland. Noch kann der Ausweis nicht eindeutig dem Geiselnehmer zugeordnet.

Am Nachmittag wurde die Apotheke im Bahnhof gestürmt

Am Nachmittag wurde die Apotheke im Bahnhof gestürmt

► Die Person, zu welcher der Ausweis gehört, fiel in der Vergangenheit u.a. wegen Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Hausfriedensbruch auf.

► Der Täter behauptete gegenüber der Polizei, Mitglied der Terror-Miliz ISIS zu sein. Im Zusammenhang mit Terrorismus fiel der Mann bisher aber nicht auf. Aber: Es wurde ein sogenannter Prüffall Islamismus eröffnet.

► Der Geiselnehmer verlangte den freien Abzug und die Freilassung einer Tunesierin aus dem Gefängnis.

► Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Verfahren wegen versuchten Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung gegen den Mann eingeleitet.

Mädchen (14) erlitt Brandverletzungen

Vor der Geiselnahme hatte der Täter einen Molotowcocktail in eine McDonald’s-Filiale im Hauptbahnhof geworfen. Dabei erlitt eine 14-Jährige durch die entstandenen Flammen Brandverletzungen an Gesäß und Oberschenkel. Sie kam in eine Klinik.

Als die Sprinkleranlage auslöste, flüchtete der Täter und verschanzte sich mit der Geisel im hinteren Teil der Apotheke. Dort wurden auch der Brandbeschleuniger und die Gasflaschen gefunden.

Insgesamt wurden vier Menschen verletzt: die 14-Jährige, der Täter, dessen Geisel und eine weitere Person, die eine Rauchgasvergiftung erlitt.

Am Nachmittag erfolgte der Zugriff. Die Einsatzkräfte hatten Kontakt zum Täter aufgenommen

Am Nachmittag erfolgte der Zugriff. Die Einsatzkräfte hatten Kontakt zum Täter aufgenommen

Vor dem Bahnhof sammelten sich Einsatzkräfte

Vor dem Bahnhof sammelten sich Einsatzkräfte

Polizeibeamte mit Sturmgewehren am Hauptbahnhof

Polizeibeamte mit Sturmgewehren am Hauptbahnhof

Auch ein Spezialeinsatzkommando war vor Ort

Auch ein Spezialeinsatzkommando war vor Ort

Der Bahnhof wurde nach Beginn des Einsatzes gegen 12.45 Uhr großräumig abgesperrt und geräumt. Erst mehrere Stunden nach dem Ende der Geiselnahme wurde der gesperrte Hauptbahnhof wieder freigegeben. Das twitterte die Deutsche Bahn am Montagabend. „Gleise 1 bis 9 wieder befahrbar“, hieß es weiter. Es komme aber weiterhin zu Verspätungen.

Zahlreiche Reisende mussten den Bahnhof verlassen

Zahlreiche Reisende mussten den Bahnhof verlassen

Quelle: BILD

 

Okt 15

Gesunder Ausländeranteil wird verurteilt: Kita in Reichen-Viertel wirbt mit wenig Ausländern

Eine Hamburger Kita steht in der Kritik, weil sie mit wenig Migrantenkindern geworben haben soll (Symbolbild).

Hamburg – Die Kita Rabenhorst im wohlhabenden Hamburger Stadtteil Wellingsbüttel steht in der Kritik. Im Konzept hatte sie betont, dass es dort kaum Kinder mit Migrationshintergrund gebe.

In dem 30-seitigen Dokument steht unter anderem ein kurzes Kapitel über das Einzugsgebiet der Klientel.

Darin wird sich mit der wohlhabenden Oberschicht geschmückt.

Anwälte, Ärzte, Berater, Makler, Unternehmer und vor allem weitere Selbstständige würden ihre Kinder in die Obhut der Kita Rabenhorst geben.

Auch auf die Wohnverhältnisse wird konkret eingegangen. „Viele Familien leben in eigenen Häusern, Reihenhäusern oder Villen“, steht in dem Dokument.

So weit, so abgehoben. Dann folgte ein inzwischen gestrichener Satz, wie die Mopo berichtet: „Von den Familien mit Migrationshintergrund nehmen nur wenige unsere Betreuung in Anspruch.“

Die Kita setzt also auf Besserverdiener und schmückt sich damit, dass es dort nur wenige Kinder mit ausländischen Wurzeln gibt.

Dazu passt die Bildsprache. Das Kapitel wird mit dem Foto vom hellblonden und blauäugigen Finn sowie zwei weiteren blonden Kindern im Hintergrund bebildert. Überhaupt sind auf den Fotos im gesamten Konzept hauptsächlich blonde Kinder zu sehen.

Alles reiner Zufall oder doch Absicht? Immerhin liegt der Ausländeranteil in Wellingsbüttel mit 5,9 Prozent deutlich unter dem Hamburger Schnitt (16,7 %) und das Einkommen der Menschen (88.606 Euro) ist mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt (39.054 Euro).

Beim städtischen Kita-Träger, der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas, gibt man sich laut Mopo überrascht und spricht von einem Missverständnis.

Die Mopo zitiert Elbkinder-Sprecherin Katrin Geyer: „Die Kita wollte die Sozialstruktur des Stadtteils beschreiben, hat dafür aber tatsächlich eine missverständliche Formulierung gewählt.“

Die kritisierte Textstelle wurde inzwischen gestrichen, da sie weder mit den Grundsätzen der Kita noch des Trägers vereinbar sei.

Gestützt wird das auch im Kita-Konzept mit der im Kapitel pädagogische Ansätze genannten Offenheit für Migranten.

„Unser Kitalltag ist durch einen Inklusionsgedanken geprägt, der offen ist für Mädchen und Jungen, klein und groß, stark und schwach, krank und gesund, dick und dünn. Ganz gleich, ob deutscher Herkunft oder aus Familien mit Migrationshintergrund“, steht dort.

Bleibt zu hoffen, dass das nicht bloß eine Phrase ist, sondern in der Kita Rabenhorst auch so gelebt wird.

Quelle: Tag24

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