Mai 11

Migrationspolitik – Wie viel Naivität darf sich ein Land leisten?

Mehr als Tausend Einwanderer sollen in Bremerhaven Sozialleistungen erschlichen haben / picture alliance

Erst die missglückte Abschiebung in Ellwangen, jetzt die Aufdeckung des Betrugs deutscher Sozialsysteme. In der Migrationspolitik stellt sich Deutschland dümmer an als es ist. Gleichzeitig laufen die Ankündigungen der Politik ins Leere

Gelegenheit macht Diebe, weiß der Volksmund. Nur die politisch Verantwortlichen wissen es offenbar nicht. Aktuelles Beispiel: Organisierte Banden aus Südosteuropa betrügen die deutsche Kindergeldkasse um jährlich mindestens 100 Millionen Euro, indem sie mit gefälschten Dokumenten für „Phantomkinder“ Ansprüche vortäuschen lassen.

Bei einer Überprüfung in Wuppertal und Düsseldorf seien von 100 Kindergeldberechtigten aus Rumänien und Bulgarien, die jeweils für drei und mehr Kinder Leistungen bezogen, in 40 Fällen die Angaben falsch gewesen, berichtet Karsten Blank, der bundesweite Leiter der Familienkasse. „Allein bei dieser Stichprobe lag die Betrugssumme bei 400.000 Euro.“ Denn für vier Kinder gibt es monatlich 813 Euro. Doch sei der „organisierte Sozialleistungsmissbrauch nicht auf diese beiden Länder beschränkt. Wir erleben ihn auch aus der Türkei oder aus den Maghreb-Staaten“, berichtet Blank.

Offene Tür für den Betrug

Verwunderlich ist die Verwunderung darüber. Denn diese „neue Form der Kriminalität“ ist mit der Osterweiterung der EU aufgekommen und seither auch bekannt. Versuche, Leistungen an die Lebenshaltung der Herkunftsländer zu koppeln, wie sie jetzt auch die Regierung in Österreich ankündigt, sind bislang am Widerstand der Brüsseler Sozialkommissarin Marianne Thyssen gescheitert. Die belgische Christdemokratin wittert Diskriminierung, wenn Familienleistungen nach Nationalität gestaffelt werden – obwohl die EU bei den Gehältern ihrer Beamten genau so verfährt.

Brüssel ist es auch, das dem Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen Tür und Tor öffnet: Weil die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Kommission oberste Priorität hat, ist es für organisierte Banden ein Leichtes, Migranten – vornehmlich wieder aus Südosteuropa – in Deutschland zum Schein anzustellen, um ihnen alsbald zu kündigen. Als Arbeitslose oder (Schein-)Selbstständige haben sie dann dieselben Ansprüche wie jemand, der nach 35 Jahren Beitragszahlung auf die frühere Arbeitslosenhilfe angewiesen ist. Der Schaden geht auch hier in die Millionen.

Besonders attraktives Zielland

Im Netz kursieren Leitfäden, wie man mit Minijobs Zahlungen als „Aufstocker“ erhält, von denen es mittlerweile rund 400 000 gibt. Dabei haben Union und SPD bereits 2014 beschlossen, „Sozialmissbrauch durch Armutsmigration“ mit verschärfte Kontrollen zu unterbinden. Doch die laufen offenbar ins Leere. „Uns sind oft die Hände gebunden, weil der Datenabgleich nicht möglich ist oder wir gefälschte Dokumente akzeptieren müssen“, sagt ein dafür zuständiger Beamter, der anonym bleiben will. „Sonst gilt man ja schnell als Rassist.“

Gerade in den Job-Centern sorgt die Gewährung von Hartz IV für viel Frust. Von den 4,3 Millionen „erwerbsfähigen Leistungsberechtigen“ haben 2,1 Millionen einen Migrationshintergrund. Das sind 48 Prozent und entspricht einem Anstieg um 69 Prozent seit 2010. Was vor allem daran liegt, dass dieses System von „Fordern und Fördern“ für Flüchtlinge keine Abschreckung ist. Im Gegenteil: Die großzügigen Hilfen machen Deutschland als Zielland besonders attraktiv. Von den rund 1,5 Millionen Schutzsuchenden, die seit 2015 ins Land gekommen sind, bezogen Ende 2017 knapp 960.000 Hartz IV. Davon kamen 560 000 aus Syrien, die entgegen den Erwartungen nur schwer in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren sind. 320.000 Bezieher sind Kinder aus dem Nahen Osten.

Anziehungskraft der deutschen Sozialsysteme

Die immer wieder aufflammende Armutsdebatte führt also in die Irre: Wer massenhaft mittellose Hilfsbedürftige ins Land lässt, darf sich über die steigende Zahl armer Antragsteller nicht wundern. Magnetisch wirkt das deutsche Sozialsystem auf Flüchtlinge, weil sie langfristig Anspruch auf dieselben Leistungen wie Einheimische haben, die nach vielen Jahren als Steuer- und Beitragszahler in Not geraten sind. Selbst abgelehnte Asylbewerber bekommen Unterhalt und Wohnungsmiete gestellt. Das ist besonders für Familien attraktiv, weshalb ein großzügig gewährter Familiennachzug auch aus finanzieller Sicht problematisch ist.

Ein Paar mit zwei Kindern müsste brutto 2540 Euro im Monat verdienen, um über die Regelbedarfssätze von Hartz IV zu kommen. Also 16,71 Euro in der Stunde – und damit das Doppelte des Mindestlohnes. Mit drei Kindern sind es 3.300 Euro oder 21,70 Euro Stundenlohn bei einer 38-Stunden-Woche. Das schaffen die wenigsten, zumal kaum zehn Prozent der Schutzsuchenden überhaupt einen regulären Job gefunden haben. Das wiederum erklärt, warum sich abgelehnte Asylbewerber so hartnäckig gegen Abschiebungen wehren.

Die martialischen Ankündigungen, jetzt aber endlich energisch abzuschieben, bleiben ebenso folgenlos wie das Versprechen, „Sozialmissbrauch“ wirksam zu bekämpfen. Tatsächlich ins Ausland oder in ihre Heimat gebracht werden im ganzen Jahr kaum mehr als in einem Monat neu nach Deutschland kommen. Wir sind nach wie vor das Hauptzielland, das mit gut 50 Prozent auch Spitzenreiter bei den positiven Asylbescheiden ist. Auch 2017 hat Deutschland laut Europäischer Statistikbehörde allein mehr Schutzsuchende aufgenommen (524.184) als die restlichen 27 EU-Staaten zusammen (435.070). In Italien waren es gerade mal 78.000.

Braucht es die Ankerzentren?

Und obwohl 187.000 Flüchtlinge nach den Dublin-Regeln wieder in die sichern Nachbarstaaten hätten zurückgeschickt werden müssen, waren es bis Ende Dezember gerade mal 4873 „vollzogene Überstellungen“. Im gleichen Zeitraum haben unsere Nachbarn 8.754 Flüchtlinge nach Deutschland abgeschoben – also dem Land, das schon heute die Hauptlast trägt. Doch die SPD hat in den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich verhindert, dass selbst Menschen, die offensichtlich Dublin-Fälle sind, an der Grenze in ihre sicheren Herkunftsländer zurückgeschickt werden können. „Dürfte die Bundespolizei jeden Ausländer ohne Einreiseberechtigung rechtskonform an unseren Binnengrenzen zurückweisen, bräuchten wir keine Ankerzentren“, klagt Ernst Walter, Chef der Bundespolizeigewerkschaft.

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung, insbesondere das Kanzleramt, untersagt die Anwendung von Verfassungsartikel 16a, Absatz 2: Auf das politische Asylrecht kann sich „nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem sicheren Drittland einreist“. Auch der Flüchtling aus dem westafrikanischen Togo in Ellwangen, für dessen Festnahme mehrere Hundertschaften der Polizei nötig waren, hat daher gute Chancen, erneut den deutschen Asylprozess zu durchlaufen – wenn seine Verteidiger die Abschiebung nicht noch vor dem Bundesgericht verhindern. Die Kritik von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ist daher so falsch nicht. Dobrindt sieht in Deutschland eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ am Werk. Immerhin werden die Verwaltungsgerichte derzeit mit 320.000 Ablehnungsklagen überschwemmt.

Zu Blindheit verdonnert

Über den Betrug mit Ausweisdokumenten wird ebenso großzügig hinweggesehen, wie über Falschaussagen bei den Alters- und Herkunftsangaben. Bis heute liegen dem Bundesamt für Migration bei mindestens der Hälfte der Flüchtlinge keine verlässlichen Daten vor. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und FDP hat das Europäische Parlament jetzt sogar beschlossen, dass Alterstests bei jungen Migranten nicht gegen deren Willen erzwungen werden dürfen. „Wir werden zur Blindheit verdonnert“, klagt ein Asyl-Bearbeiter, der ebenfalls nicht namentlich genannt werden will.

Die Folge: 81 Prozent der Bundesbürger halten den Staat bei Abschiebungen für überfordert, haben die Meinungsforscher von Emnid ermittelt. Für Forsa-Chef Manfred Güllner ist die der Hauptgrund, dass „der AfD unter den Oppositionsparteien die höchste Kompetenz zugemessen wird , um mit den Problemen in Deutschland fertig zu werden.“ Denn viele Bürger spüren, dass „die Einwanderungswelle unser Asylrecht überfordert“, wie es der Staatsrechtler Rupert Scholz ausdrückt. Der ehemalige Verteidigungsminister fordert deutliche Einschränkungen der Rechtswege,  um den Kontrollverlust und das Vertrauen der Bürger in den Staat zurückzugewinnen. Den vielen Worten müssten endlich Taten folgen. Daran hapert es bislang.

Quelle: Cicero

Mai 11

Karl Lagerfeld „hasst“ Angela Merkel – Kritik an Flüchtlingspolitik der Kanzlerin

Modeschöpfer Karl Lagerfeld „hasst“ Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik und droht mit der Rückgabe seiner deutschen Staatsangehörigkeit.

Merkel habe laut Lagerfeld mit ihrer Entscheidung, „eine Million Zuwanderer“ in Deutschland aufzunehmen, der AfD bei den Wahlen im vergangenen Jahr den Weg in den Bundestag geebnet, kritisierte Lagerfeld in der französischen Zeitschrift „Le Point“.

Nun säßen „100 dieser Neonazis im Parlament“, weil Merkel die deutsche Geschichte „vergessen“ habe.

Die Bundeskanzlerin habe bei ihrer Flüchtlingspolitik ein „gutes Bild“ abgeben wollen, sagte er.

Als „Pastoren-Tochter“ ertrage Merkel die Verbrechen der Nazis nicht. „Das Paradoxe daran ist, dass Merkel das Böse an die Macht befördert, während sie es reparieren will.“

Lagerfeld droht, deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben

„Wenn das weitergeht, gebe ich die deutsche Staatsangehörigkeit auf“, sagte der seit 1952 in Paris lebende Lagerfeld. Allerdings wolle er auch kein Franzose werden. Er möge Nationen nicht und fühle sich als Kosmopolit – und „hanseatisch“, fügte der in Hamburg geborene Chanel-Chefdesigner hinzu.

Bereits im November hatte sich Lagerfeld im französischen Fernsehsender C8 ablehnend über die Zuwanderung von Muslimen geäußert.

Nach dem Mord von Nazi-Deutschland an Millionen Juden könne die Bundesregierung heute nicht „Millionen der schlimmsten Feinde“ der Juden ins Land holen. Die Äußerung sorgte auch für Kritik. Bislang hatte Lagerfeld aber nicht bekundet, seinen deutschen Pass zurückgeben zu wollen.

Quelle: web.de

Mai 11

Anwalt von Flüchtling aus Togo klagt mit neuem Eilantrag gegen Abschiebung

Togolese sitzt in Abschiebehaft – Anwalt klagt. Medienbericht: Bundespolizei müsste Togoer aus Ellwangen nach Abschiebung wieder einreisen lassen

Donnerstag, 10. Mai, 08.01 Uhr: Nach einer Abschiebung nach Italien wird die Bundespolizei den Togoer von Ellwangen anstandslos wieder einreisen lassen müssen. Die Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ die derzeit geltende Regel, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten“ sei.

Zwar dürfe ein nach Italien abgeschobener Drittstaatsangehöriger eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen. Doch gilt nach Informationen der Redaktion für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015, von einer Einreiseverweigerung bis auf weiteres aus humanitären Gründen abzusehen. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.

Der 23jährige Togoer wehrt sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Abschiebung nach Italien. Seine Festnahme hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil sie zunächst von 150 bis 200 Mitbewohnern der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen verhindert worden war.

Anwalt hat Klage gegen Abschiebung beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht

Mittwoch, 9. Mai, 17.22 Uhr: Der Anwalt von Yussif O. hat gegen die Abschiebungsanordnung von Yussif O. geklagt und einen entsprechenden Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt. „Wir gehen davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof bis Freitag über den Antrag entscheiden wird“, sagte Anwalt Engin Sanli FOCUS Online.

„Richter wissen nicht, was rechtens ist“: Anwalt kündigt Klage bei Verwaltungsgerichtshof an

Dienstag, 8. Mai 2018, 19.15 Uhr: Yussif O.‘s Anwalt hat angkündigt, Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen die geplante Abschiebung seines Mandanten nach Italien einzulegen. Grund: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat es heute angelehnt, den Beschluss auf Abweisung eines Eilantrages zu revidieren, sagte Sanli FOCUS Online. Mit dem Eilantrag hatte Sanli vergangenen September seinen Mandanten vor der drohenden Abschiebung bewahren wollen, nachdem das Verwaltungsgericht kurz zuvor den Asylantrag abgelehnt hatte.

„Das Gericht widerspricht sich gleich mehrfach in der Begründung der Ablehnung“, so Sanli. Zum Beispiel, was die Verlängerung der Frist für die Abschiebung betreffe. Laut Dublin-Regeln müssen abgelehnte Asylbewerber, die ihren Antrag in einem anderen EU-Land stellten als jenem, in dem sie in die EU eingereist sind, binnen sechs Monaten abgeschoben werden. Verstreicht diese Frist, ist fortan das Land für den Asylantrag zuständig, dass die fristgerechte Abschiebung versäumt hat.

Die Stuttgarter Richter begründen die Verlängerung von sechs auf nunmehr „höchstens 18 Monate“ jetzt mit dem „Umstand“, dass eine „Vielzahl von Mitbewohnern“ in dem Flüchtlingsheim in Ellwangen den 23-jährigen Togolesen am 30. April durch „massives Einwirken“ aus dem Gewahrsam der Polizei wieder freigepresst habe. „Das Gericht vergisst dabei völlig, dass mein Mandant überhaupt nichts mit dieser Aktion zu tun hat. Er hat sich weder gegen die Ingewahrsamnahme durch die Polizei gewehrt noch irgendjemanden im Flüchtlingsheim zur einer Befreiungsaktion oder sonstigem aufgerufen“, erklärt Sanli.

Ebenso widersprüchlich sei, wie das Verwaltungsgericht nun versuche, den Beginn für die Abschiebefrist zu interpretieren. „Offenbar wissen die Stuttgarter Richter in diesem Fall selbst nicht, was rechtens ist und was nicht. Daher werde ich nun Beschwerde beim Landes-Verwaltungsgerichtshofs einlegen – und nötigenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.“

Flüchtlingsgruppe will Mahnwache abhalten

16.45 Uhr: Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen haben Aktivisten für diesen Mittwoch Protestaktionen angekündigt. Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (Lea) würden ab Mittag auf dem Marktplatz von Ellwangen eine Mahnwache abhalten, am Abend sei eine Demonstration vor der Unterkunft geplant, teilte die in Freiburg ansässige Gruppe Aktion Bleiberecht“ am Dienstag mit. Viele Flüchtlinge seien tief verunsichert, hieß es in einer Mitteilung der Gruppe.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Abschiebung des kürzlich in Ellwangen festgenommenen Flüchtlings nach Italien derweil für zulässig erklärt. Man habe den Eilantrag des Mannes gegen die geplante Abschiebung abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Anwalt des Togolesen droht Land Baden-Württemberg mit Verfassungsklage

Sonntag, 6. Mai, 11.02 Uhr: Der Anwalt des Togolesen aus Ellwangen droht dem Land Baden-Württemberg mit Verfassungsklage. Der Grund: Anwalt Engin Sanli hat nach eigenen Angaben nach wie vor nicht den Bescheid des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus November 2017 bekommen, mit dem das Gericht eine Eilantrag des Asylbewerbers gegen die Abschiebung zurückgewiesen hat. „Wir haben den Bescheid nicht bekommen und trotzdem soll er abgeschoben werden. Das ist eine Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren“, sagte er FOCUS Online. Sollte am Montag eine Beschwerde gegen die geplante Abschiebung des Mannes vor dem Verwaltungsgericht aus Zeitgründen keinen Erfolg versprechen, werde er vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Hintergrund zu dem rechtlichen Streit

Anwalt Sanli sagte FOCUS Online, eine Abschiebung seines Mandanten sei auch aus rein praktischen Gründen so bald gar nicht möglich. „Er hat keinen Pass und das Konsulat braucht dafür noch einige Tage.“

Innenministerium widerspricht Anwalt: Togolese darf abgeschoben werden

23.15 Uhr: Das baden-württembergische Innenministerium hat die Darstellung von Engin Sanli, Anwalt des Togolesen, zurückgewiesen, die Abschiebung dürfe aus rechtlichen Gründen nicht stattfinden. „Der Inhaftierte sitzt aufgrund eines richterlichen Beschlusses in Haft, ein Haftrichter hat die Abschiebehaft für rechtmäßig befunden. Dies geschieht nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen“, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage von FOCUS Online.

Sanli hatte zuvor   gegenüber FOCUS Online erklärt, dass ein aufgrund des Dublin-Verfahrens abgelehnter Asylbewerber wie sein Mandant Yousif O. binnen sechs Monaten hätte abgeschoben werden müssen. Geschehe dies nicht, sei nach Ablauf der Frist das Land für das Asylverfahren zuständig, aus dem er hätte abgeschoben werden sollen. Der 23-Jährige Youssif O. war über Italien nach Europa gelangt und im vergangenen August nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag war am 18. September abgelehnt worden, er hätte demzufolge spätestens am 18. März 2018 abgeschoben werden müssen.

Das Innenministerium erklärte jedoch, dass dieser Grund nicht zähle. „Das Bamf hat die Dublin-Frist verlängert, ein Versäumnis liegt daher nicht vor“, erklärte Sprecherin Nadia El Almi. Obwohl die Klage Sanlis gegen die Ablehnung des Asylantrages noch immer nicht entschieden ist, habe dies „keine aufschiebende Wirkung“.

Zum anderen hatte Sanli seinerzeit einen Eilantrag als einstweiligen Rechtsschutz für seinen Mandanten beantragt. Dadurch wollte er verhindern, dass der Togolese abgeschoben wird. Der wichtigste Grund: Die aus seiner Sicht unmenschlichen Bedingungen in den Asylunterkünften in Italien. Das zuständige Gericht hatte jedoch erklärt, dass der Eilantrag abgewiesen worden und diese Abweisung dem Anwalt auch zugestellt worden sei. Sanli bestreitet dies jedoch und erklärte gegenüber FOCUS Online, dass er dies auch an Eides statt bestätigen werde. Auch in diesem Fall hätte die Abschiebung nicht stattfinden dürfen. Ob die Abweisung des Eilantrages allerdings tatsächlich dem Anwalt zugestellt wurde, konnte das Innenministerium weder bestätigen noch dementieren.

Quelle: Focus

Mai 11

Grüne erklärt, warum Dobrindt-Angriff auf „Anti-Abschiebe-Industrie“ gefährlich ist

Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grünen) spricht bei der Debatte über den Schutz und die Aussetzung von Abschiebungen von Flüchtlingen aus Afghanistan im Deutschen Bundestag

Nach den Vorfällen um eine gescheiterte Abschiebung in Ellwangen hat CSU-Spitzenmann Dobrindt Anwälte und Helfer, die Migranten vor Gericht vertreten, kritisiert. Sie sind für ihn Teil einer „aggressiven Anti-Abschiebe-Industrie“. Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, erklärt im FOCUS-Online-Interview, warum sie diese Aussage für so gefährlich hält.

FOCUS Online: Nach dem massiven Widerstand gegen seine Abholung in Ellwangen hat nun ein Gericht entschieden: Der Togoer darf abgeschoben werden. Die Diskussion nach den Vorfällen reißt trotzdem nicht ab. Wie beobachten Sie die Vorfälle?

Luise Amtsberg: Gewalt anzuwenden oder Polizisten unter Druck zu setzen geht nicht. Das muss klar festgehalten werden. Das kann auch nicht mit einer emotionalen Situation erklärt werden. Dafür gibt es auch klare Gesetze, wie damit umzugehen ist. Gewalt gegen Polizeibeamte geht nicht.

Gleichzeitig ist aber festzuhalten: Die Politik ist in der Verantwortung, dass wir unsere Beamten nicht in solch schwierige Situationen bringen. Die Schuld allein den Flüchtlingen in die Schuhe zu schieben, die sich möglicherweise falsch verhalten haben, hilft nicht – vor allem, wenn man möglicherweise vorher schon gewusst hat, dass man kritische Situationen für die Beamten hätte verhindern können. Beamte müssen bei ihren Einsätzen wirklich sicher sein. Uns muss klar sein, dass der ganze Umstand, dass wir nachts und unangekündigt abschieben, dazu führen kann, dass Menschen durchdrehen. Eine Abschiebung ins Heimatland – ob rechtsstaatlich sauber oder nicht – ist für alle Menschen eine Belastung, weil es gegen ihren Willen passiert. Und da müssen wir bereit sein, uns auch auf die emotionale Seite der Menschen einzulassen. Aber die Abschieberestriktionen bringen eher die Beamten in Bedrängnis, als dass sie am Ende zu einem sauberen Verfahren führen.

Die Situation der Beamten wurde in der Debatte danach nicht in den Blick genommen. Das finde ich kritikwürdig. Jetzt auf die Flüchtlinge zu schimpfen, ist das eine. Aber das hilft der Polizei nicht.

„Bild, das durch solche Ereignisse gezeichnet wird, ist ein bedrohliches“

FOCUS Online: Die Diskussion über die Vorfälle zieht sich jetzt nun schon über eine Woche. Glauben Sie, dass Ereignisse wie in Ellwangen die Gesellschaft in irgendeiner Form verändern?

Amtsberg: Das Bild, das durch solche Ereignisse gezeichnet wird, ist ein bedrohliches. Natürlich hat so ein Ereignis das Potenzial, die Gesellschaft zu spalten und diejenigen, die ohnehin kritisch sind in der Flüchtlingspolitik, in ihrer Haltung zu bestätigen. Es wird aber ignoriert, dass sich der Großteil der Flüchtlinge einer Abschiebung nicht widersetzt oder friedlich in diesem Land lebt.

Deshalb sage ich auch vor allem in Richtung CSU, dass sie die gesellschaftliche Gefahr hinter ihrer Politik sehen müssen. Damit meine ich nicht, dass man solche Ereignisse kleinreden oder negieren sollte, aber wir sind ein Rechtsstaat und haben Gesetze. Und wenn so etwas passiert, wird aufgeklärt und auch bestraft. Keine Gesellschaft kann von sich sagen, dass sie in einem komplett friedlichen Umfeld lebt – das gilt auch für Flüchtlinge. Da gibt es immer schwarze Schafe. Aber bei Ellwangen muss man genau schauen, was die Situation eskaliert hat und was da noch für andere Dimensionen hinter liegen.

„Bewusster Versuch zu spalten“

FOCUS Online: Alexander Dobrindt hat die Debatte am Wochenende nochmal angeheizt, indem er von einer „aggressiven Anti-Abschiebe-Industrie“ sprach, die die Bemühungen des Rechtsstaats sabotieren. Was entgegnen Sie Dobrindt?

Amtsberg: Dobrindts Aussage ist der bewusste Versuch, zu spalten. Er versucht, diejenigen, die sich in diesem Land für Geflüchtete einsetzen, zu diskreditieren, und gegen diejenigen, die finden, dass das Boot voll ist, auszuspielen. Das ist gefährlich. Es gibt Menschen, die rechtlichen Schutz haben und für immer in diesem Land bleiben werden. Und es ist gut, dass unsere Zivilgesellschaft so engagiert ist.

FOCUS Online: Gerade an den Flüchtlingsräten übt Dobrindt ja auch Kritik.

Amtsberg: Sie sind Stimme der Geflüchteten als Lobby für diejenigen, die ihre Meinung nicht durch Wahlrecht kundtun können. Das sind explizite Unterstützungsstrukturen, die sehr wichtig sind. Dafür können wir als Politiker auch dankbar sein, weil auch Defizite im Gesetz und behördliches Versagen durch diese Menschen stärker entdeckt und aufgeklärt werden. Daran müssen wir doch ein Interesse haben. Es geht ja nicht darum, Dinge, die falsch laufen, zu kaschieren. Sondern es geht darum, eine gute Infrastruktur und ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Da sind die Flüchtlingsräte ein wichtiger Bestandteil, uns auch den Spiegel vorzuhalten. Wer das kaputt macht, macht zivilgesellschaftliches Engagement – und damit einen wichtigen Bestandteil unserer Demokratie – kaputt.

„Ankerzentren sind nicht händelbar“

FOCUS Online: Vor allem die CSU propagiert im Zuge der Vorfälle von Ellwangen nun wieder ihren Plan, bundesweit Ankerzentren einzuführen. Können Sie Ankerzentren irgendetwas positives abgewinnen?

Amtsberg: Eigentlich hätte die CSU jetzt diese absurde Idee von Ankerzentren fallen lassen müssen. In den meisten Erstaufnahmeeinrichtungen läuft das Verfahren und das Zusammenleben der Menschen gewaltfrei ab. Es gibt zwar immer mal wieder Vorfälle, aber so ist das, wenn viele Menschen auf einem Haufen leben. Was aber ganz klar zeigt, dass Ankerzentren nicht händelbar sind, ist, wenn die Bundespolizei sagt: Diese Art von Ausübung unseres Auftrags können wir nicht gewährleisten. Das ist ein Pulverfass. Das ist nicht zu händeln. Da brauchen wir nicht Ellwangen für, sondern einfach nur die Bundespolizei, die weiß, wovon sie redet. Wenn die sagen, sie wollen keine Lageraufseher werden und reduziert werden auf eine solche Aufgabe, weil das gefährlich ist, so viele Menschen dort einzusperren, dann hat das für mich viel Gewicht. Denn niemand kann es besser wissen als die Bundespolizei.

Der Anspruch, schnelle Verfahren zu gewährleisten, den teilen wir als Grüne. Allerdings gibt es diesen Versuch seit 20 Jahren, und immer wieder kommt man auf diese Großlager, die aber nichts bringen.

FOCUS Online: Wie kann man Asylverfahren denn Ihrer Meinung nach beschleunigen?

Amtsberg: Wir brauchen mehr und vor allem geschulteres Personal. In dem Zusammenhang ist das Bamf natürlich ein zentraler Akteur. Doch die Unwägbarkeiten mit dieser Behörde wurden jetzt über Jahre laufen lassen. Die Bundesregierung betreibt seit Jahren eine völlig ideologisch getriebene Politik. Und deshalb kommen wir in der Sache kein Stück weiter.

Bundestag

Wolfgang Kumm/dpa Luise Amtsberg (Bündnis90/Grüne) spricht im Bundestag während der Debatte um Einführung umfassender Grenzkontrollen

„Seehofer wird es nicht schaffen, eine bundesdeutsche Lösung zu finden“

FOCUS Online: Für wie realistisch halten Sie es denn, dass es Seehofer gelingt, seine Ankerzentren tatsächlich bundesweit durchzusetzen?

Amtsberg: Es ist auf jeden Fall ein bayerisches Projekt – so wie es damals auch die Transitzentren waren. Aber wir sehen jetzt schon, dass es Länder gibt, die nicht mitmachen wollten. So sagt Schleswig-Holstein beispielsweise klar: Für uns kommt es nicht in Frage, die Flüchtlinge alle auf einen Ort zu konzentrieren. Wir wollen die Menschen lieber auf mehrere Erstaufnahmen verteilen. Ich glaube, es bleibt ein Seehofer-Projekt. Strategisch kann ich mir vorstellen, dass es ihm gelingen kann, eine positive Geschichte am Beispiel von Bayern zu erzählen. Möglicherweise ziehen dann noch ein oder zwei Länder mit. Aber er wird es nicht schaffen, dafür eine bundesdeutsche Lösung zu finden, weil er den Rückhalt in den Ländern nicht bekommen wird. Klar ist ohnehin: Seine Idee hat eine Überlebenszeit bis zur Landtagswahl in Bayern. Und es gibt ja auch noch ein paar andere Themen.

FOCUS Online: Zum Beispiel den Familiennachzug. Am Mittwoch hat das Kabinett eine Neuregelung beschlossen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August 1000 Flüchtlinge pro Monat nachziehen dürfen. In der Anfangsphase – für fünf Monate – soll ein nicht ausgeschöpftes Kontingent auf den Folgemonat übertragen werden können.

Amtsberg: Da sind irre viele Leute, die seit über zwei Jahren darauf hoffen, dass sie ihre Familien nachholen dürfen. Wenn sie Glück haben, werden sie jetzt Teil des Kontingents, wenn sie noch mehr Glück haben, als eine der ersten des Kontingents. Ansonsten müssen sie noch mal mehrere Jahre warten. Das ist völlig verrückte Politik. Grundrechte lassen sich nicht über ein Kontingent regeln. Die Diskussion ist enthemmt und unethisch in meinen Augen. Wir reden nur über restriktivere Abschieberegeln, Massenzentren, über Ausschluss von Grundrechten, aber über die Integrationspolitik reden wir nicht. Die Qualität von Sprachkursen und die Fragen von Arbeitsmarktzugängen werden nicht diskutiert. Das sollten wir eigentlich doch schon seit Jahren tun.

Quelle: Focus

 

Mai 10

SPD will Familiennachzug für Gefährder – dieser Partei ist nicht mehr zu helfen!

Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD-Chefin Andrea Nahles und die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, beim Außerordentlichen Parteitag der SPD

Die älteste Volkspartei Deutschlands erreichte jüngst in einer Umfrage nur halb so viel Zustimmung wie CDU und CSU – das ist bedauerlich für das Parteiensystem in Deutschland und sicher kein Grund zur Häme. Seit Jahren zerbrechen sich kluge Menschen – längst nicht nur aus dem SPD-Umfeld – den Kopf darüber, wie man der Partei wieder auf die Füße helfen kann.

Aber aktuell fragt man sich: Ist das eigentlich noch sinnvoll? Der Anlass: Die SPD-Justizministerin Katarina Barley soll sich dafür eingesetzt haben, dass auch „geläuterte“ Gefährder unter den Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz das Recht auf Familiennachzug bekommen sollen – zumindest in Ausnahmefällen. Die entsprechende Vorlage hat das Kabinett am Mittwochmorgen beschlossen.

Der SPD-Vorstoß stößt auch Wohlmeinende vor den Kopf. Was bitte sind „geläuterte“ Gefährder? Gefährder nennen unsere Sicherheitsbehörden solche Extremisten, denen sie schwere Straftaten bis hin zum Anschlag zutrauen. Jemand, der „glaubhaft von einem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand“ nimmt, ist kein geläuterter Gefährder, sondern gar kein Gefährder mehr.

Im Koalitionsvertrag stand etwas anderes – warum hält man sich nicht daran?

Wie man außerdem verhindern will, dass Gefährder, um in den Genuss des Familiennachzugs zu kommen, sich zum Schein von ihren Überzeugungen distanzieren, hat uns noch kein SPD-Politiker verraten. Hinzukommt, dass Gefährder im Koalitionsvertrag ausdrücklich vom Familiennachzug ausgenommen waren. Eine gute Erklärung dafür, warum diese Übereinkunft plötzlich nichts mehr wert sein soll, haben bisher weder SPD noch Union geliefert.

Aber einmal abgesehen von der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Beschluss: Versteht eigentlich niemand in der SPD, welches verheerende Signal die GroKo damit aussendet? Familiennachzug für Gefährder – das muss auf viele Bürger wirken, als sei der SPD ihre Sicherheit nicht so wichtig. Drastischer formuliert: Sich gerade jetzt für so etwas einzusetzen, ist innenpolitischer Selbstmord.

Die Entscheidung torpediert auch Versuche der Partei, sich stärker in der Inneren Sicherheit zu positionieren, wie es in Niedersachsen Innenminister Boris Pistorius vormacht. Wenn das tatsächlich niemand in der Parteiführung versteht, ist der SPD nicht mehr zu helfen.

Quelle: Focus

Mai 10

Studentenwohnheim für männliche Muslime geplant – Frauen und Christen verboten

Symbolbild

Wenn eine deutsche Stadt und ein islamischer Verein gemeinsame Sache machen: Die Stadt überlässt den radikal- Muslimen das frühere Arbeitsamt, damit ab sofort noch mehr muslimische Männer kostenlos auf deutsche Staatskosten studieren – und dabei völlig abgeschottet unter sich bleiben können | Stolberg

Nicht, dass die muslimischen Armutsmigranten das Arbeitsamt nicht schon längst kennen würden, wo sie schon lange Sozial- und Ersatzleistungen bezogen haben, nun möchten sie das alte Gebäude ganz für sich nutzen.

In Stolberg soll nämlich ein Studentenwohnheim für Muslime entstehen. Rund 750.000 Euro will der Bauherr, der in Köln ansässige „Verband der islamischen Kulturzentren“, dafür in das frühere Arbeitsamt und spätere China-Restaurant investieren. Der Verein erhält selbstverständlich sämtliche üblichen steuerlichen Vergünstigungen der Stadt.

28 männliche muslimische Studenten sollen nach Auskunft des Vereins in das Studentenwohnheim einziehen. Für Frauen, Atheisten und Christen ist der Zugang verboten. Ein Wohnheim für Frauen sei auch in Zukunft nicht geplant.

Kritik aus der Bevölkerung – sie ist ohnehin schon genervt von dem bunten Stadtbild und dem ausufernden muslimischen Verdrängungsgebahren

Ab Herbst soll das Haus laut angaben des WDR, das man eigens für diesen Zweck gekauft habe, umgebaut werden. Die Stolberger Innenstadt sei wegen der guten Verkehrsanbindung an die Aachener Universitäten ideal für ein Studentenwohnheim, so der islamistische Verband.

Viele Anwohner sehen die Pläne allerdings kritisch. Auch der stellvertretende Bürgermeister von Stolberg, Patrick Haas, äußerte nun Bedenken unter anderem, weil Frauen ausgegrenzt würden. Verhindern möchte man das seltsame Gebahren aber nicht.

Quelle: Truth24.net

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Mai 10

Kabinett billigt Seehofers Pläne für Familiennachzug

Demonstration für Familiennachzug in Berlin im Januar: Asylverbände üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Quelle: snapshot/imago)

Von August an will die Bundesregierung den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder aufnehmen. Asylverbände kritisieren den Gesetzentwurf.

Nach langem Streit zwischen den Koalitionsparteien hat das Bundeskabinett die Neuregelung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen. Das verlautet aus Regierungskreisen. Die Kabinettsvorlage von Innenminister Horst Seehofer (CSU) schreibt eine Obergrenze von monatlich 1.000 Angehörigen von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten fest.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den seit 2016 ausgesetzten Familiennachzug von Anfang August an wieder in stark eingeschränktem Umfang zuzulassen. Bislang haben etwa 26.000 Angehörige Terminanfragen an Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet, um ihre entsprechenden Visa-Anträge einzureichen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf eine ihr vorliegende Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage.

„Familienleben nicht kontingentierbar“

Umstritten ist, wie viele Angehörige der 2015 und 2016 nach Deutschland Geflüchteten insgesamt nachkommen könnten. Der Migrationsforscher Herbert Brücker rechnet in einer Studie für das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit einer Zahl zwischen 100.000 und 180.000 Menschen. Konservative Politiker hatten mit der Zahl von etwa einer Million weiterer Flüchtlinge gegen den Familiennachzug argumentiert. Diese Zahl hält Brücker für weit übertrieben.

Kritik an der Neuregelung kam von Flüchtlings- und Hilfsorganisationen. Das internationale Kinderhilfswerk Terre des Hommes sieht das Wohl der betroffenen Kinder verletzt. Vorstandssprecher Albert Recknagel warnte, die Trennung von Familien werde so zementiert. „Familienleben ist aber nicht kontingentierbar – auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren Familien zusammenleben können.“

Komplizierte Entscheidungen befürchtet

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sieht weitreichende Einschnitte für Flüchtlinge und Angehörige. „Aus dem Grundrecht auf Familie wird ein Gnadenrecht des Staates“, kritisierte Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Caritas-Präsident Peter Neher befürchtet komplizierte Entscheidungsprozesse zu Lasten der Flüchtlinge: „Wir sind in Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern und sich ihr Leid durch die inhumanen Familientrennungen noch verschlimmert.“

Quelle: T-online

Mai 10

Syrer vergewaltigt Münchnerin (24) im Schlaf – niemand hatte sie gewarnt!

Symbolbild, Credits: youtube

Die junge Münchnerin ist nicht über die von muslimischen und afikanischen Armutsflüchtlingen ausgehende Vergewaltigungsgefahr gewarnt worden – das rächte sich noch in der Nacht zum Sonntag bitter

Es ist hinlänglich bekannt, dass Armutsflüchtlinge aus Afrika, Asien und Osteuropa mehrheitlich für schwere Gruppen und Überfallsvergealtigungen in Deutschland verantwortlich sind, dies ist bereits 2017 aufgeflogen, doch die deutsche Regierung verschweigt die große Vergewaltigungswelle noch immer. Die anhaltende Araberflut über die fortwährend völlig unkontrollierten offenen Grenzen, über die Monat für Monat tausende Sexualstraftäter und andere Verbrecher ohne jegliche Indentität einreisen (Pässe werden bei 80% der Afrikaner einfach zerrissen), sowie die breit angelegte Verniedlichungs- und Vertuschungspolitik der deutschen Regierung, rächen sich an tausenden vergewaltigten Frauen. Insbesondere Bayern ist betroffen.

Am Sonntag, 06.05.2018, gegen 05.00 Uhr, ging eine 24-jährige Münchnerin nach einer Nacht in einer Münchner Diskothek mit einem 28-jährigen syrischen Armutsflüchtling in ein Hotel in München-Zamdorf.

Der arabische Armutsflüchtling fiel brutal im Schlaf über die junge Frau her – trotz massiver Gegenwehr vergewaltigte sie das Sexschwein

Nachdem die 24-Jährige eingeschlafen war, wollte der 28-Jährige Armutsmigrant mit ihr sexuelle Handlungen vollziehen. Aufgrund dessen wachte die junge Frau wieder auf und machte ihm deutlich, dass sie das nicht möchte. Trotz ihres verbalen als auch körperlichen Widerstandes führte er brutal den Geschlechtsverkehr an ihr durch.

Die 24-Jährige konnte ihn schließlich in die Hotellobby zerren, von wo die Polizei verständigt wurde.

Der Täter wurde vorläufig festgenommen und in die Haftanstalt eingeliefert. Er wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Quelle: Truth24.net

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Mai 10

Ellwangens Flüchtlinge demonstrieren gegen die Polizei

Die Bilder aus Ellwangen am 30. April haben deutschlandweit für Aufsehen gesorgt: Als die Polizei in die Flüchtlingsunterkunft einrückte, um den 23-jährigen Yussif O. zur Abschiebung abzuholen, verhinderten rund 150 Heimbewohner den Abtransport des Togoers. Um zu deeskalieren, hatte sich die kleine Polizeieinheit zurückgezogen und Yussif O. in der Flüchtlingsunterkunft zurückgelassen.

Die Aalener Polizei warf den Flüchtlingen anschließend vor, die Abschiebung des Togoers, der sich bereits mit Handschellen im Auto befunden haben soll, mit Gewalt verhindert zu haben. So hätten mehrere Heimbewohner mit ihren Fäusten auf die Dächer von zwei Streifenwagen geschlagen, wobei ein Fahrzeug beschädigt worden sei.

Doch gegen diese Darstellung wehren sich die Flüchtlinge nun mit einer Mahnwache und einer Demo, die ab 18 Uhr auf dem Marktplatz von Ellwangen stattfinden soll. „Unser Protest war bestimmt, aber zu jedem Zeitpunkt friedlich“, heißt es in einer Pressemitteilung der Flüchtlinge zur Demo, die von der Freiburger „Aktion Bleiberecht“ mitorganisiert wurde. Vorwürfe, jemand sei gegen die Polizei mit Gewalt vorgegangen, seien „falsch“ und hätten sich auch „nicht bestätigt“.

Ebenso falsch sei die Darstellung der Polizei, dass sich Yussif O. bereits im Polizeiauto befunden habe. „Der Togoer stand neben uns in Handschellen“, heißt es weiter in der Presseerklärung. Die Polizei habe während des Protests einem Security-Mitarbeiter der Landeserstaufnahmeeinrichtung die Schlüssel für die Handschellen gegeben und sich dann entfernt. Unwahr sei auch, dass Yussif O. „abtauchte“, wie anschließend behauptet worden sei, so die Erklärung.

„Wir sind sehr, sehr verärgert wegen der Behauptungen der Polizei“

„Wir sind sehr, sehr verärgert wegen dieser Behauptungen der Polizei, vor allem wegen der angeblichen Gewalt, denn das stimmt einfach nicht“, sagte Isaiah, ein 24-jähriger Flüchtling aus Nigeria, der an der Demonstration mit teilnimmt, FOCUS Online am Telefon.

Isaiah, der ebenfalls über Italien nach Deutschland kam und dessen Asylantrag im Gegensatz zu Yussif O. noch läuft, wehrt sich vor allem gegen die Darstellung der Polizei in Bezug auf die Razzia, die in der Nacht auf den 4. Mai in der Flüchtlingsunterkunft stattgefunden hatte. „Obwohl mein Verfahren noch läuft, hatte ich wie andere Mitbewohner große Angst, dass nun auch ich abgeschoben werden sollte“, sagte der 24-Jährige.

„Polizei ist den Beweis der Gewalt von Flüchtlingen schuldig“

Die Behauptung der Polizei, die Flüchtlinge hätten Gewalt gegen die Polizisten angewandt, sei schlicht „falsch“, so der Nigerianer. „In meinem Zimmer haben sie die Tür gegen fünf Uhr früh eingeschlagen. Sie kamen rein, haben mit Taschenlampen geleuchtet, wir mussten unsere Hände hinter den Kopf halten. Dann wurden die Hände hinter dem Rücken gefesselt.“

Fotos hätten von der Aktion kaum gemacht werden können, berichtet Isaiah weiter. „Das ging nicht, weil die Polizei uns die Handys sofort abgenommen hat – und auch Geld, das wir dabei hatten.“ Doch hätten die Flüchtlinge kein Problem, zu beweisen, dass die Polizei Gewalt gegen sie selbst angewandt hätte, sagt er: „Es reicht, sich die Verletzten anzusehen. Die Polizei hingegen ist den Beweis schuldig, dass wir Gewalt gegen sie angewandt hätten.“

„Polizeieinsatz politisch motiviert und inszeniert“

Behauptungen, die Flüchtlinge hätten Waffen und gefährliche Gegenstände in der Unterkunft, hätten sich als „haltlos“ erwiesen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Wer auch immer diesen Polizeieinsatz zu verantworten hat – er war politisch motiviert und inszeniert.“

Quelle: Focus

Mai 10

Armutsmigrant fällt brutal über 12- Jährige her – Sexferkel endlich in Haft | Stuttgart

Symbolbild

Das Sexferkel stößt das Mädchen die Böschung hinunter und versucht sie im Gebüsch zu schänden. Neckartenzlingen bei Esslingen

Wegen des dringenden Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizei Esslingen gegen einen 25-jährigen Mann aus Sri Lanka. Ihm wird zur Last gelegt, am Samstagabend versucht zu haben, eine zwölfjährige Joggerin am Neckarufer sexuell zu missbrauchen. Der Tatverdächtige befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.

Noch unklar war zunächst der genaue Hergang eines Vorfalls, der sich am Samstagabend, gegen 20.10 Uhr, am Neckarufer im Bereich des Sportplatzes ereignet hat. Ein 12-jähriges Mädchen, das dort beim Joggen war, traf auf dem am Neckar entlang führenden Feldweg auf einen 25-jährigen Armutsflüchtling. Nach Angaben des Mädchens soll der Migrant es unvermittelt eine Böschung in Richtung Neckar hinuntergestoßen haben. Nach einem Gerangel konnte das Mädchen sich befreien, die Böschung hochklettern und um Hilfe rufen. Mehrere Passantinnen nahmen sich des Mädchens an. Weitere Zeugen konnten den alkoholisierten 25-Jährigen Armutsasylanten bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Der pädophile Armutsflüchtling und Mehrfachstraftäter wurde zunächst auf freien Fuß gesetzt – nun wurde er endlich im Asylantenheim festgenommen und sitzt im Knast

Der Tatverdächtige bestritt jegliche sexuelle Motivation, weshalb er aufgrund der Gesamtumstände zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste.

Durch die Ermittlungen der Kriminalpolizei konnte der Verdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs gegen den 25-Jährigen aber zwischenzeitlich erhärtet werden. Insbesondere durch die Tatrekonstruktion und die Angaben der Zeugen ergaben sich Widersprüche zu den Schilderungen des Beschuldigten, so dass das Amtsgericht Nürtingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erließ.

Die Ermittler konnten den Beschuldigten am Morgen des heutigen Tages in seiner Unterkunft festnehmen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Nürtingen vorführen, der den Haftbefehl in Vollzug setzte.

Der 25-Jährige ist bereits wegen Körperverletzung und Ladendiebstahl polizeilich bekannt. 

Quelle: Truth24.net

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