Mrz 11

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kein Kopftuch auf Richterbank

Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hob mit einem entsprechenden Urteil eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf.

Kein Kopftuch auf der Richterbank: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern zulässig ist. Damit hoben die Richter eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).

Neutralitätspflicht der Gerichte

Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der „Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

Fall aus Augsburg

Die Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte 2016 in erster Instanz allerdings der Jurastudentin Recht gegeben. Die Augsburger Richter bemängelten, dass für solch einen weitreichenden Eingriff in die Religionsfreiheit eine einfache Behördenauflage nicht ausreiche, sondern ein Gesetz nötig sei.

Quelle: br

Mrz 11

Flüchtling nicht abgeschoben: Messer-Attentat wird Polit-Skandal

© APA/HERBERT PFARRHOFER

 Wien. Jafar S. kam 2015 als Flüchtling nach Österreich. Er tauchte unter und lebte als „U-Boot“ in Wien. Hier wurde er schnell kriminell: Dem Vernehmen nach wurde er wegen mehrerer Drogendelikte verurteilt. Und: S. soll auch wegen Körperverletzung angezeigt worden sein. Behördliche Termine habe er offenkundig nicht wahrgenommen.
Am Mittwochabend wurde Jafar S. wegen Verdachts auf vierfachen Mordeversuch festgenommen. Damit bahnt sich auch ein handfester Justizskandal an…

Flüchtling war in Praterstern-Szene zu Hause

Denn während der (angeblich am 1. 1. 1995 geborene) Migrant die Messer-Attacke auf vier Menschen zugab, sickerte aus dem Innenministerium durch: Der Verdächtige habe spätestens jetzt mit einem negativen Asylbescheid zu rechnen.

Warum erst jetzt …?

Makaber: Die Behörden wollten dem Flüchtling, der offenbar in der Praterstern-Szene zu Hause ist – und dort nach der Arzt-Familie auch seinen Drogendealer niederstach – den Abschiebebefehl heute (!) zustellen. Nach dem Blutbad, das Jafar S. angerichtet hat. Dafür wäre jahrelang Zeit gewesen.

Jetzt kommt er in Haft – oder in eine Anstalt

Die Strafe für den vierfachen Mordversuch wird der 23-Jährige in Österreich verbüßen – in Haft oder, im Fall einer psychischen Erkrankung, in einer Anstalt. Erst wenn er freikommt oder geheilt ist, wird der Afghane in seine Heimat abgeschoben.

Mrz 11

Religiöses Mobbing Wenn Gummibärchen in Berliner Schulen plötzlich zum Problem werden

Eine religiös bedeckte Lehrerin. Foto: imago/photothek

In der Debatte um eine Änderung des Berliner Neutralitätsgesetz mischen sich nun auch verstärkt Leiter von betroffenen Schulen ein. „Es gibt bereits heute viele Beispiele von religiösem Mobbing an Schulen“, sagte Hildegard Greif-Groß, Leiterin der Peter-Petersen-Grundschule in Neukölln.

Wäre es Lehrerinnen erlaubt, religiöse Symbole wie ein Kopftuch zu tragen, würden sich diese Konflikte noch verschärfen. Konkret berichtete die Schulleiterin davon, dass Schüler wegen eines Brotes mit Schweineschinken von strengmuslimischen Mitschülern zur Rede gestellt würden, weil der Koran das verbiete.

Hildegard Greif-Groß.

Hildegard Greif-Groß. Foto: BLZ/KLESMANN

„Selbst Gummibärchen werden als nicht sauber angesehen“, sagte sie. Denn dort sei tierische Gelatine von Rindern drin, die nicht „halal“ geschlachtet wurden. Schon Grundschülerinnen würden immer öfter von Familie und Mitschülern unter Druck gesetzt, ein Kopftuch aufzusetzen. „Da gibt der Opa dann 100 Euro dafür.“

Anlass für diese drastischen Worte war am Montag die Übergabe der Petition „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ an Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Ein linksliberales Bündnis hatte in kurzer Zeit 1500 Unterschriften gesammelt. Unterschrieben haben auch die Frauenrechtlerinnen Alice Schwarzer, Seyran Ates und Necla Kelek sowie die Publizistin Lea Rosh.

Kopftuch, Kruzifix und Kippa

Ziel ist es, das Berliner Neutralitätsgesetz beizubehalten – es verbietet Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten das Tragen religiöser Symbole wie Kopftuch, Kruzifix oder Kippa. Das gut zwölf Jahre alte Gesetz steht unter erheblichem Druck, seit das Landesarbeitsgericht Lehrerinnen, die wegen ihres Kopftuches an Grundschulen abgelehnt worden waren, eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen hatte. Auch hatte sich das Bundesverfassungsgericht zuletzt gegen ein „pauschales Kopftuchverbot“ ausgesprochen.

In Berlin dürfen indes Lehrerinnen an Berufsschulen aber Kopftuch tragen. Auch Vertreter der Linken sowie die Landesdelegiertenkonferenz der Grünen hatten sich für eine Überarbeitung des Neutralitätsgesetzes ausgesprochen.

„Wir sind keinesfalls islamophob, wir wollen nur die Religion aus den Schulen heraushalten“, sagte Anwalt Walter Otte, einer der Hauptinitiatoren der Initiative pro Neutralitätsgesetz. Er leitet den Arbeitskreis Säkulare Grüne Berlin.

Gang nach Karlsruhe möglich

Schulleiterin Greif-Groß warnte vor einer „Ghettoisierung von Schulen“ in Brennpunkt-Kiezen wie Neukölln-Nord, Wedding und anderswo, sollte die Religion dort eine größere Rolle spielen. „Es darf nicht sein, dass wir dann in bestimmten Gegenden eine arabische, eine türkische und eine europäische Schule haben“, sagte die 62-Jährige.

Schon heute erhalte sie als Leiterin einer in Neukölln besonders beliebten Schule Anrufe von besorgten Eltern, deren Kinder an anderen Schulen gemobbt würden und die nun um Aufnahme an der Petersen-Schule bitten. Betroffen seien oft auch Kurden oder Aleviten. Greif-Groß betonte, dass sie seit 38 Jahren an ihrer Schule sei. Früher habe dort kaum jemand Kopftuch getragen. Früher arbeiteten die Mütter in Fabriken, heute aber werde den Mädchen viel weniger erlaubt.

Mitte März wird erneut die Klage einer Lehrerin, die ihr Kopftuch in der Schule tragen will, vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Drei weitere sind anhängig. Bildungssenatorin Scheeres erweckte am Montag den Eindruck, dass ein erster Entwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes es Lehrerinnen ermöglicht hätte, auch nachträglich noch ein Kopftuch aufzusetzen. Das dementierte aber ein Sprecher von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) umgehend.

Quelle: Berliner Zeitung

Mrz 11

Irakische Familie wird abgeschoben und reist gleich wieder ein

Weil eine irakische Familie trotz Einreiseverbot nach Deutschland fuhr, wurde sie gleich wieder abgeschoben.

Frankfurt (Oder) – Eine irakische Familie wurde im Januar nach Polen abgeschoben. Am Freitag versuchte sie, wieder nach Deutschland einzureisen.

Gegen 4.30 Uhr stoppten Bundespolizisten in Frankfurt Oder einen aus Polen kommenden lettischen Reisebus. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten unter anderem ein irakisches Ehepaar mit seinen vier Kindern.

Wie die Bundespolizei berichtetet, stellten sie dabei fest, dass die Familie bereits im letzten Jahr schon nach Deutschland eingereist waren und einen Asylantrag gestellt hatte, welcher aber abgelehnt wurde.

Daraufhin wurden sie im Januar nach Litauen abgeschoben, inclusive eines Einreiseverbots nach Deutschland.

Da sie unerlaubt einreisten, wurde die Familie wieder nach Polen abgeschoben.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Mrz 11

Messerangriff in Wien – „aus Aggression“

Symbolbild

Zwei Messerattacken innerhalb von etwa 30 Minuten, vier Schwerstverletzte, der Täter in Polizeigewahrsam: Die beiden Bluttaten, die sich am Mittwochabend im Wiener Bezirk Leopoldstadt abgespielt haben, sorgen österreichweit für großes Entsetzen.

Eines der Opfer – ein Zahnarzt – kämpft im Krankenhaus nach wie vor um sein Leben, drei weitere erlitten schwere Verletzungen, befinden sich mittlerweile aber nicht mehr in akuter Gefahr. Der 23-Jährige hat bei der Polizei am Donnerstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der junge Afghane sei, wie er selbst über sein Motiv sagte, einfach in einer „schlechten, aggressiven Stimmung“ gewesen.

Wie aus dem Nichts hatte ein bewaffneter Mann am Abend gegen 19.45 Uhr vor einem japanischen Lokal in der Praterstraße beim Aufgang der U1-Station Nestroyplatz eine österreichische Familie, die das Restaurant gerade verlassen hatte, mit einem Messer attackiert. Der Täter fügte den drei Opfern lebensgefährliche Verletzungen zu und ergriff danach die Flucht in Richtung Praterstraße.

Blutüberströmt sanken ein 67-jähriger Zahnarzt aus Wien, seine 56 Jahre alte Ehefrau und die 17 Jahre alte Tochter des Paares zu Boden, Zeugen der schockierenden Szenen alarmierten die Einsatzkräfte. Der Vater hatte bei dem Vorfall derart schwere Verletzungen erlitten, dass er noch an Ort und Stelle reanimiert werden musste. Er wurde ebenso wie seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter nach der Erstversorgung ins Krankenhaus eingeliefert.

67-Jähriger in Lebensgefahr

Laut Informationen der „Krone“ kämpft der 67-Jährige im Spital um sein Leben, hatte bei der Tat einen Nierenstich erlitten, liegt im künstlichen Tiefschlaf. Weniger kritisch ist es zum Glück um den Gesundheitszustand der 56-Jährigen und der 17-Jährigen bestellt. Wie es am Donnerstagvormittag seitens des Wiener Krankenanstaltenverbunds gegenüber krone.at hieß, konnte die Lebensgefahr bei beiden Frauen mittlerweile gebannt werden.

Nur rund 30 Minuten nach dem ersten Messerangriff kam es vor einem Imbisslokal am Wiener Praterstern zur nächsten Bluttat. Opfer war diesmal ein 20 Jahre alter Tschetschene, der ebenfalls Verletzungen, zugefügt durch ein Messer, erlitt. Er befand sich zunächst ebenfalls in Lebensgefahr, wurde ins Spital gebracht und versorgt. Auch der 20-Jährige befand sich am Donnerstag bereits außer Lebensgefahr.

Blutspur hinterlassen

Unmittelbar nach der ersten Tat leitete die Polizei mit Unterstützung der WEGA eine sofortige Fahndung nach dem Flüchtigen ein, die Umgebung rund um den Tatort wurde akribisch abgesucht, mehrere Hauseingänge in der Nähe wurden bewacht und Zeugen der Bluttat befragt. Kurz nach dem zweiten Angriff ging der Polizei bereits ein Verdächtiger ins Netz: ein 23 Jahre alter Afghane, der laut „Krone“-Informationen Verletzungen an der Hand aufwies. Bei sich hatte der Mann zwei Messer, sie wurden sichergestellt und werden untersucht.

Beamte mit Diensthunden kehrten am Donnerstag noch einmal zurück an den Tatort und konnten tatsächlich eine Blutspur entdecken. Diese führt zu einem Treppelweg am Donaukanal, nun wird abgeklärt, ob das Blut von dem festgenommenen Afghanen stammt.

Täter lebte als U-Boot in Wien

Doch wer ist der Angreifer, der mutmaßlich vier Menschen innerhalb kürzester Zeit mit einem Messer attackierte und lebensgefährlich verletzte, beim ersten Angriff laut Zeugen „laut schrie“ und offenbar völlig willkürlich auf Passanten losging? Wie es aus Exekutivkreisen gegenüber krone.at hieß, dürfte der 23-Jährige als „U-Boot“ in Wien gelebt haben. Zudem habe er mehrere behördliche Termine nicht wahrgenommen.

Gegenüber der Polizei legte er im Laufe der Einvernahme ein umfassendes Geständnis ab: Er sei nach eigenen Angaben in einer „schlechten, aggressiven Stimmung“ gewesen, berichtete die Polizei am Donnerstagnachmittag. Er sei auf seine gesamte Lebenssituation wütend gewesen und habe deshalb die Familie attackiert.

Auch zum Motiv für die zweite Tat gibt es eine Aussage: Beim 20-jährigen Opfer habe es sich um einen Bekannten gehandelt – der Täter habe den 20-Jährigen für die eigene, vergangene Drogensucht verantwortlich gemacht und deshalb auch diesen mit einem Messer angegriffen.

Quelle: Kronen Zeitung

Mrz 10

Messerstecher gesucht! 19-Jähriger nach Disco-Besuch schwer verletzt

Einer der Täter soll ein Messer oder einen messerähnlichen Gegenstand zum Einsatz gebracht haben (Symbolbild).

Gießen – Sie wollten lediglich gemeinsam Feiern gehen. Für einen 19-Jährigen und seinen 20-jährigen Bekannten endete der Disco-Besuch jedoch schmerzhaft. Die Polizei sucht nun nach zwei Tätern.

Die beiden jungen Männer hatten eine Diskothek in der Gießener Schanzenstraße besucht und verließen diese gegen 3.20 Uhr am Samstagmorgen, wie ein Sprecher der Polizei berichtete. In unmittelbarer Nähe des Etablissements wurden die beiden von zwei unbekannten Personen angesprochen. Auch Beleidigungen sollen sie ausgesprochen haben.

Unmittelbar darauf wurden die beiden ohnehin sehr aggressiv auftretenden Täter handgreiflich. Zunächst soll nur einer der beiden wild auf das 19 Jahre alter Opfer eingeschlagen haben, das aufgrund dessen zu Boden ging. Von da an droschen sogar beide Angreifer auf ihn ein, während einer von ihnen offenbar ein Messer oder einen ähnlichen Gegenstand einsetzte.

Mit diesem wurde der 19-Jährige sehr schwer am Hals und an der Schulter verletzt, berichteten die ermittelnden Beamten weiter. Sein Bekannter kam mit leichten Verletzungen davon. Als schließlich ein Augenzeuge in die Nähe des Tatortes kam, flüchteten die beiden Täter in Richtung Oswaldsgarten.

Die Kripo leitete umgehend die Ermittlungen ein und sucht nun nach zwei wahrscheinlich nordafrikanischen, beziehungsweise arabischen Männern, von denen eine „sehr auffällige lockige Haare, ähnlich einer Afrolook-Frisur“ tragen solle. Die zweite Person sei zwischen 1,75 und 1,80 Metern groß und schlank. Seine Haare seien kurz und dunkel gewesen sein. Bekleidet war er wohl mit einem grauen Kapuzenpullover und einer schwarzen Weste.

Sachdienliche Zeugenaussagen, die bei der Ergreifung der Täter behilflich sein könnten, nimmt die Kripo Gießen unter der Rufnummer 0641/70060 entgegen.

Fotos: 123RF

Quelle: Tag24

Mrz 10

Bürgermeister ruft wegen Problemen mit Flüchtlingen um Hilfe

Zwei Polizisten gehen in der ehemaligen Kaserne zu einer Unterkunft, in der neue Asylbewerber untergebracht sind. (Archivbild)

Stuttgart – Der Bürgermeister von Sigmaringen hat eine ganze Reihe von Briefen geschrieben, um auf Probleme mit Flüchtlingen in seiner Stadt hinzuweisen. Nun reagiert das Innenministerium.

Nach den Hilferufen des Bürgermeisters von Sigmaringen, Thomas Schärer (CDU), wegen auffälliger Asylbewerber in der Stadt hat das Innenministerium ein Sicherheitskonzept vorgelegt.

Eine bereits existierende Einsatzgruppe mit acht Beamten werde dauerhaft für Einsätze in Sigmaringen bereitgestellt, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Freitag in Stuttgart mit.

Schärer hatte die Landes- und Bundespolitik auf Sicherheitsprobleme hingewiesen. In Sigmaringen befindet sich eine Erstaufnahmestelle des Landes mit derzeit knapp 400 Flüchtlingen in der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne.

Zudem sind in einer Gemeinschaftsunterkunft Flüchtlinge untergebracht. Am Bahnhof in Sigmaringen waren nach Auskunft des Bürgermeisters wiederholt Flüchtlinge mit Alkoholexzessen und Pöbeleien aufgefallen.

Strobl kündigte an, dass mit Beginn der wärmeren Jahreszeit verdeckte Kräfte des Landeskriminalamtes in Sigmaringen unterwegs sein werden. Ausländische Täter, die mehrfach auffallen, sollen einem Sonderstab im Innenministerium gemeldet werden. Ihnen droht Abschiebung. Zudem sei geplant, noch im Laufe dieses Jahres eine Polizeiwache auf dem Gelände der Erstaufnahmestelle einzurichten.

Strobl räumte ein, dass die Straftaten in Sigmaringen im Jahr 2017 deutlich angestiegen seien. Das betreffe vor allem Diebstahlsdelikte, Körperverletzungen, die Rauschgiftkriminalität und das Schwarzfahren.

Bürgermeister Schärer sagte, mit dem neuen Konzept werde das Sicherheitsgefühl der Sigmaringer deutlich gestärkt. Es sende auch ein klares Signal an die auffälligen Menschen. Die allermeisten Flüchtlinge wollten sich integrieren – eine kleine Gruppe mache in der Stadt mit den rund 17.000 Einwohnern Probleme.

Fotos: DPA

Mrz 10

Verwaltungsgericht kritisiert: Es wird zu wenig abgeschoben

Aus Sicht des Gerichts könnten abgelehnte Asylbewerber beispielsweise aus dem Iran oder Irak abgeschoben werden.

Düsseldorf – Die Spitze des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hat die deutsche Abschiebepraxis kritisiert. Der Staat müsse konsequenter handeln. Kein gutes Haar ließen die Juristen auch am Fall des Mädchens Bivsi.

Der große Aufwand im Asylrecht ist nur sinnvoll, wenn die Urteile auch umgesetzt werden, sagen Verwaltungsrichter in Düsseldorf.

„Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, sagte Gerichts-Vizepräsidentin Gabriele Verstegen am Freitag. „Der Staat muss rechtsstaatliche Entscheidungen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen“, ergänzte Gerichtspräsident Andreas Heusch.

Dass auch die Eltern des Mädchens Bivsi wieder hätten einreisen dürfen, sei „ein Schlag ins Gesicht aller Ausländer, die sich rechtskonform verhalten“.

Bivsis Eltern hätten „getrickst, betrogen und getäuscht, den Staat jahrelang vorgeführt“, sagte Heusch. Das Bleiberecht könne nicht davon abhängen, „wie mediengerecht das Anliegen präsentiert“ werde.

Bivsi war am 29. Mai vergangenen Jahres mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden, nachdem der Asylantrag der Familie in allen Instanzen gescheitert war. Die 15-Jährige und ihre Eltern waren nach erfolgreichem Protest auch von Politikern im vergangenen August mit einem Schüleraustausch-Visum wieder eingereist. Die Eltern dürfen Bivsi aus humanitären Gründen für die Dauer der Ausbildung begleiten.

2017: Rekordeingang von Asyklagen in NRW

Für die Dauer ihres Verfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgenehmigung (Symbolbild).
Für die Dauer ihres Verfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgenehmigung (Symbolbild).

Es werde faktisch niemand in den Iran und den Irak abgeschoben, obwohl es im Irak durch das Zurückdrängen des IS durchaus sichere Regionen wie den Nordirak gebe, kritisierten die Richter weiter.

Die nordafrikanischen Staaten nähmen ebenfalls kaum eigene Staatsbürger aus Deutschland zurück. „Spanien macht das deutlich besser und hat entsprechende Rückführungsabkommen geschlossen“, hieß es.

Das größte Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens hat im vergangenen Jahr einen Rekordeingang von Asylklagen verzeichnet. 19.300 Klagen und Eilanträge seien eingegangen, eine Steigerung von noch einmal 41 Prozent nach 141 Prozent im Jahr zuvor.

Bei der Zahl der Schutzsuchenden hätten Menschen aus Afghanistan am Gericht jene aus Syrien an der Spitze abgelöst. Die Erfolgsquote der Afghanen liege bei 30 Prozent. Obwohl es auch in Afghanistan relativ sichere Regionen gebe, würden dorthin praktisch nur Straftäter abgeschoben, kritisierte das Gericht.

Kritisch äußerten sich die Richter auch zum Kirchenasyl und dem Werben staatlicher Psychiatrien mit Slogans wie «Fühlen sie sich von Abschiebung bedroht?» Bei den Richtern sei der Eindruck entstanden, Aufenthalte im Kirchenasyl oder in der Psychiatrie würden gezielt eingesetzt, um Fristen ins Leere laufen zu lassen.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Mrz 10

Sie wollten nach Deutschland: Polizei entdeckt 22 Flüchtlinge in Lieferwagen

Mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten in Prag sollen für mehr Sicherheit sorgen.

Prag – Die tschechische Polizei hat eine internationale Schleuserbande ausgehoben. 22 Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und der Türkei seien am Prager Stadtrand in einem Lieferwagen entdeckt worden, teilte ein Polizeisprecher am Freitag mit.

Unter ihnen seien vier Kinder und eine hochschwangere Frau, die nun ärztlich behandelt werde. Ziel der Flüchtlinge sei Deutschland gewesen.

Drei mutmaßliche Schleuser aus der Türkei seien festgenommen worden. Ihnen drohe im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler sollen sie in der Vergangenheit bereits auf sechs Fahrten rund hundert Menschen nach Deutschland gebracht haben. Von jeder Person sollen sie zwischen 2000 und 8000 Euro genommen haben.

Die tschechische Polizei beobachtete die Gruppe über zwei Monate lang und arbeitete dabei mit Ermittlern in Deutschland und der Slowakei zusammen. Die Flüchtlinge wurden in dem letzten Fall von Rumänien über Ungarn und die Slowakei in einem Lastwagen bis nach Tschechien transportiert, wo sie in den Lieferwagen umstiegen. Einige hatten demnach bereits in einem EU-Land Asyl beantragt und sollen dorthin zurückgebracht werden.

Tschechien gilt nicht als eines der Haupttransitländer für Migranten auf ihrem Weg nach Westeuropa. Im vorigen Jahr griff die Polizei nach eigenen Angaben nur 172 Flüchtlinge auf.

Fotos: Petr David Josek/AP/dpa

Quelle: Tag24

Mrz 09

Er tötete seine hochschwangere Ehefrau: Lebenslange Haft für Ghulam R.

In der Wohnung erstach Ghulam R. seine hochschwangere Ehefrau.

Leipzig – Am Landgericht Leipzig wurde am Donnerstagmittag Ghulam R. (39) zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Mann hatte im August des vergangenen Jahres so lange auf seine Frau (†34) eingestochen, bis sie starb. Mahin war damals hochschwanger gewesen. Der rasende Ehemann hatte der 34-Jährigen eine Affäre vorgeworfen und sie bezichtigt, dass das ungeborene Kind nicht seine Tochter sei.

Nach der Tat stürzte sich Ghulam R. aus dem Fenster der Schutzwohnung im dritten Stock, die Mahin bereits Wochen vor der schrecklichen Tat zugewiesen worden war. Bei dem Sturz brach sich der Täter die Hüfte und die Knöchel.

Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch zu lebenslanger Haft, verzichtete aber auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte. „Sie haben zwei Leben ausgelöscht aus blindem Hass und Eifersucht“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf in der Urteilsbegründung.

Der Verteidiger des Täters, Rainer Wittner, hatte auf Totschlag plädiert.

Ghulam R. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ghulam R. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch zu lebenslanger Haft verurteilt.

Fotos: Ralf Seegers, Alexander Bischoff

Quelle: Tag24

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