Mrz 05

Raubüberfall: Brutale Angreifer überfallen 24-Jährigen in Bamberg


 

An der Marienbrücke suchte die Polizei am Freitag die Geldbörse. Foto: Iryna Zakoretska

Zwei Täter verprügeln einen Mann in Bamberg und rauben dessen Geldbeutel. Sie sitzen schon in Haft, als Taucher die Börse am Freitag im Kanal finden.

Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg gegen zwei 16 und 19 Jahre alte Männer. Diese sollen am frühen Mittwochmorgen im Bamberger Stadtgebiet auf einen 24-Jährigen eingeschlagen, ihn getreten und beraubt haben. Gegen sie erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Es handelt sich um Asylbewerber. Ihrem 18-jährigen Begleiter wird Unterschlagung vorgeworfen.

Gegen 2.45 Uhr war der 24-Jährige am Mittwochmorgen in der Innenstadt zu Fuß unterwegs, als ihn ein unbekannter Mann fragte, ob er von seiner E-Zigarette einen Zug machen dürfe. Nachdem der 24-Jährige einwilligte und dem Unbekannten seine E-Zigarette aushändigte, rannte der Mann damit davon. Der Geschädigte wurde daraufhin von zwei Begleitern des davon laufenden Täters zunächst beschwichtigt.

Doch wenig später schlugen sie im Bereich der Egelseestraße unvermittelt auf den 24-Jährigen ein und brachten ihn zu Boden. Anschließend raubten sie ihm die Geldbörse samt Bargeld und versetzten dem am Boden Liegenden mehrere Tritte gegen den Kopf. Das Duo flüchtete unerkannt, während das Opfer einen Passanten auf den Überfall aufmerksam machte, der die Polizei verständigte. Der Überfallene erlitt Verletzungen, die er im Krankenhaus behandeln lassen musste.

Fahndung schnell erfolgreich

Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den Flüchtigen mit mehreren Polizeistreifen brachte bereits kurze Zeit später Erfolg, als eine Streife aufgrund der Personenbeschreibung drei verdächtige Männer in der Nähe des Marienplatzes vorläufig festnahm. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Bamberg erhärtete sich schließlich der Tatverdacht gegen das Trio.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging am Donnerstag gegen die 16 und 19 Jahre alten Asylbewerber Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes. Mittlerweile sitzen sie in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten. Der 18-jährige Komplize muss sich wegen Unterschlagung strafrechtlich verantworten.

Taucher bei Marienbrücke im Einsatz

Am Freitagmorgen machten sich Taucher der Bereitschaftspolizei an der Marienbrücke auf die Suche nach einem wichtigen Beweismittel in diesem Fall: den geraubten Geldbeutel. Und tatsächlich wurden sie im Main-Donau-Kanal fündig. „Sie haben den Geldbeutel aus dem Wasser geholt – natürlich ohne Geld, aber mit Papieren“, berichtete Alexander Czech, Sprecher der Polizei Oberfranken, auf Nachfrage.

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Mrz 05

Nagelbombenanschlag: 13-Jähriger wieder zu Hause in Ludwigshafen


 

Weiträumig abgesperrt: das Ludwigshafener Rathaus-Center nach dem Fund einer Nagelbombe am 5. Dezember. Archivfoto: Kunz

Der Junge, der verdächtigt wird, einen Nagelbombenanschlag auf den Ludwigshafener Weihnachtsmarkt geplant zu haben, ist seit Montagabend wieder zu Hause bei seinen Eltern in Ludwigshafen.

Das Kind befand sich seit Dezember in einer sicheren Einrichtung. Wie die RHEINPFALZ aus Sicherheitskreisen weiter erfuhr, sollen die Eltern des mittlerweile 13-jährigen Deutsch-Irakers ihre Einwilligung für die weitere Unterbringung des Jungen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung zurückgezogen haben. Deswegen sei der entsprechende Beschluss eines Familiengerichts wieder aufgehoben worden.

Weil der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist und die Eltern weiterhin über ihn bestimmen können, kann dagegen derzeit niemand etwas tun.

Ein Kenner des Falls sagt: „Niemand hat sich Gedanken gemacht, wie es weitergeht, wenn die Eltern nicht mehr mitmachen.“ Dabei halten die Sicherheitsbehörden den Jugendlichen nach wie vor für gefährlich.

Nach RHEINPFALZ-Informationen wird der Junge, der über das Internet Kontakte zu radikalen islamistischen Kreisen hatte, nun von zivilen Einsatzkräften der Polizei überwacht. Was nun mit ihm passiert, blieb am Dienstag offen. Die rheinland-pfälzische Integrations- und Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) verwies am Dienstagabend darauf, dass sich zu diesem Fall nur der Generalbundesanwalt äußern dürfe.

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Mrz 05

Prozess in Bonn: Flüchtling setzte eigene Unterkunft in Brand – Fünf Jahre Haft


 

Das Landgericht in Bonn. FOTO: dpa, mg tmk

Bonn. Weil er seine Flüchtlingsunterkunft anzündete, ist ein Asylsuchender in Bonn zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte den Dachstuhl eines Mehrfamilienhauses in Mechernich, in dem er untergebracht war, angezündet.

Das bestätigte am Dienstag ein Sprecher des Landgerichts Bonn. Der Asylsuchende hatte in der Nacht zum 25. Juli 2016 im Dachstuhl des Mehrfamilienhauses in Mechernich im Kreis Euskirchen ein Stück Papier entzündet und damit ein Sofa entflammt. Dadurch fing der Dachstuhl Feuer und brannte vollständig aus. Die vier Bewohner, die sich in der Brandnacht in dem Haus aufhielten, konnten sich rechtzeitig retten. Der Schaden wurde auf 280.000 Euro geschätzt.

Der 31 Jahre alte Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Doch ein Obdachloser, der zur Tatzeit im Dachstuhl seine Wäsche aufgehängt hatte, war nach eigenen Angaben Zeuge der Brandstiftung. Er war zunächst selbst in Verdacht geraten, der Brandstifter zu sein.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den abgelehnten Asylbewerber vor der Tat aufgefordert, auszureisen. Da er jedoch keinen gültigen Pass besitzt und – laut Urteil – fälschlicherweise behauptet, Syrer zu sein, gibt es derzeit keine Möglichkeit, ihn abzuschieben.

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Mrz 04

Abgelehnter muslimischer Asylbewerber mit Mehrfachidentitäten ermordet Nicole M.


Nach diesem arabischen Frauenmörder wird dringend gefahndet

Es ist raus: er reiste illegal ein, betrog den Staat mehrfach, wurde straffällig, sein Asylantrag wurde abgelehnt. NRW duldete ihn  trotzdem. Nun ermordete der Araber Nicole M. (47). War es ein Sexualmord?

Ahmed Salim verwendete mehrere Identitäten, er war zumindest unter einer weiteren bekannt (Jamal Amilia). Sein Asylantrag wurde abgelehnt, der Status seines Aufenthaltes lautete „geduldet“. Der Muslim hat den Staat mehrfach betrogen, wurde straffällig. Nach alter IS Manier verfügte er über mehrere Identitäten. Das alles war der Regierung bekannt, trotzdem ließ sie ihn frei herumlaufen und finanzierte ihm sogar eine großzügige Wohnung in der Hohlstraße in Rheydt. Nun musste für dieses Staatsversagen eine unschludige Frau ihr Leben lassen, Nicole M. (47) aus Mönchengladbach.

Nach alter IS- Manier wurden mehrere Identitäten verwendet, NRW duldete den Mehrfachstraftäter, nun musste ein weiteres unschuldiges Opfer für dieses Staatsversagen mit dem Leben bezahlen – ist Ahmed alias Jamal Terror- Islamist?

In dieser Wohnung ermordete der Muslim das wehrlose Opfer brutal. Er soll laut ersten Obduktionsergebnissen massiv gegen Kopf und Hals eingewirkt haben, ob der dabei ein Messer verwendet hat oder nicht, wollte die Polizei bislang nicht mitteilen. Ebensowenig äußerte sie sich über einen möglichen sexuellen Hintergrund.

Massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Hals

Fakt ist jedoch, dass Nicole M. in der Wohnung des illegalen Asylbewerbers aufgefunden wurde. Dies spricht somit klar gegen einen Raubmord und deutet vielmehr auf eine Beziehungstat hin.

Das Opfer lag zwei Wochen ermordet in der Wohnung des abgelehnten Asylbewerbers herum, das spricht klar für eine Beziehungstat oder einen Sexualmord. Die Polizei hält das jedoch hinter dem Berg.

Die Leiche der Nicole M. lag knapp zwei Wochen in der Wohnung des mutmaßlichen Mörders herum. Es werden weitere Untersuchungen ausgewertet, insbesondere DNA Spuren sollen weitere Aufschlüsse bringen.

Muslime führen die Kriminalstatistik in fast allen Feldern ganz vorne an, insbesondere bei Mord, Totschlag und Vergewaltigungsdelikten, diese werden zum Großteil durch diesen nur kleinen Bevölkerungsteil verübt

Muslime insbesondere Asylanten sind um ein vielfaches krimineller, sie ermorden, töten und vergewaltigen immer wieder Menschen. Die Regierung hatte durch Verbreitung sogenannter „Fake News“ versucht, die Statistik umzudeuten, was allerdings vor wenigen Wochen aufgeflogen ist.

Quelle: Truth24.net

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Mrz 04

Polizei nimmt Terrorverdächtigen im Raum Nürnberg fest


Die Polizei hat einen 33-Jährigen festgenommen, er soll den IS unterstützt haben. Foto: Khalid Mohammed/AP/dpa

Die Polizei hat im Großraum Nürnberg-Fürth einen 33 Jahre alten mutmaßlichen islamistischen Terror-Helfer festgenommen. Der Mann soll die Terrormiliz „Junud al-Sham“ (Soldaten Syriens) unterstützt haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag mitteilte.

Der 33-Jährige aus Bosnien-Herzegowina soll der Terrormiliz mehrere Fahrzeuge geliefert haben. Zudem soll er in Syrien gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks soll es sich bei dem Mann um einen bekannten Salafisten-Prediger handeln.

Der 33-Jährige wurde bereits am Dienstag festgenommen und am Mittwoch einem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts München vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.

Bereits Anfang Februar hatten Ermittler in Burgthann bei Nürnberg einen 31-Jährigen gefasst, der nach Angaben der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft in Syrien eine Waffenausbildung erhalten und Wachdienste für die gleiche Terrormiliz geleistet haben soll.

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Mrz 04

Brand in Flüchtlingsunterkunft in Liederbach


Foto: Matthias Knapp
Nach einem Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Liederbach werden die Bewohner aus dem Gebäude evakuiert

In einer Flüchtlingsunterkunft in Liederbach hat es am frühen Sonntagmorgen gebrannt.

Liederbach.  In der Asylbewerberunterkunft des Main-Taunus-Kreises in Liederbach ist es am Sonntagmorgen zu einem Feuer gekommen. Verletzt wurde nach ersten Angaben des Sprechers des Kreises, Johannes Latsch, niemand. Die Feuerwehr evakuierte 94 Menschen aus dem Haus. Bei der anschließenden Durchsuchung des Hauses fanden die Einsatzkräfte keine weiteren Menschen mehr dort.

Bilderstrecke Liederbach: Feuer macht Flüchtlingsunterkunft unbewohnbar

Nach einem Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Liederbach werden die Bewohner aus dem Gebäude evakuiert.Nach einem Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Liederbach werden die Bewohner aus dem Gebäude evakuiert.

Wie hoch der Sachschaden ist, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Aufgrund der erheblichen Beschädigungen durch das Feuer ist die Unterkunft im Moment nicht mehr weiter bewohnbar. Die Bewohner der Unterkunft wurden kurzfristig anderweitig untergebracht.

Nach Angaben eines Polizeisprechers sei das Feuer gegen 6.45 Uhr ausgebrochen. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte schlugen Flammen aus einem Fenster im ersten Obergeschoss. Dort könnte das Feuer auch ausgebrochen sein.

Nach Angaben der Polizei soll es bereits im Verlauf der Nacht eine Auseinandersetzung im Haus gegeben haben. Daraus hätten sich erste Anhaltspunkte auf einen möglichen Verursacher des Brandes ergeben. Ein Bewohner der Unterkunft sei vorläufig festgenommen worden, die Kriminalpolizei ermittelt.

Die Unterkunft in der Straße Alt Oberliederbach ist eine der größten im Main-Taunus-Kreis, sie bietet für rund 150 Menschen Platz.

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Mrz 04

Polizei geht von Familiendrama aus: 52-jährige Frau in Scheeßel getötet


© Mediengruppe Kreiszeitung / Röhrs, Am Tatort wurden am Donnerstag die Spuren gesichert.

Scheeßel – Bei einem Familiendrama am Vareler Weg in Scheeßel ist Donnerstag eine 52-jährige Frau ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Rotenburg sowie die Staatsanwaltschaft in Verden gemeinsam mitteilen, sei die Mutter einer irakischstämmigen Familie in deren Wohnung tot aufgefunden worden.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 42-jährige Vater der Familie seine Frau erstochen haben. Beamte der Rotenburger Polizei haben den Tatverdächtigen widerstandslos festgenommen. Er wird zur Tat befragt.

Der Vareler Weg ist am späten Vormittag zwischen Hinrich-Meyer-Straße und Seidorfer Straße komplett gesperrt – der Kreuzungsbereich direkt am Tatort ebenso. Autos müssen wenden. Ermittler der Polizei in weißen Anzügen suchen und sichern Spuren vor dem Haus, in dem die Flüchtlingsfamilie mit ihren Kindern seit Ende des vergangenen Jahres lebt. Sie war nach Informationen dieser Zeitung 2015 nach Deutschland und schließlich nach Scheeßel gekommen.

Wachsame Polizisten sichern den Tatort

Ab und zu wagen sich kleine Schülergruppen aus der nahegelegenen Eichenschule an die Polizeiabsperrung heran, recken ihre Hälse und versuchen, einen Blick auf die Ermittler der Spurensicherung zu erhaschen. Die wachsamen Polizisten schicken sie weg. Die Beamten sichern Hinweise auf dem Bürgersteig. Auch im Garten rund um das Haus sind sie unterwegs.

Polizei und Staatsanwaltschaft halten sich deutlich zurück, geben auch am späten Nachmittag nur spärliche Informationen heraus. Zum Tatablauf und zu den Hintergründen des tödlichen Familiendramas machen sie keine Angaben. Die Kinder der Familie befänden sich zurzeit in der Obhut der Polizei und des Jugendamtes beim Landkreis. Um wie viele Kinder es sich handelt und wie alt sie sind, wollen die zuständigen Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht sagen.

„Die Ermittlungen dauern an“, heißt es im letzten Satz ihrer gemeinsamen Pressemitteilung. Auf Nachfrage teilt Staatsanwalt Lutz Gaebel mit, dass keine Mordkommission eingerichtet werde, aber dennoch eine Vielzahl von Polizisten mit dem Fall beschäftigt sei. Auf jeden Fall werde die Leiche der 52-Jährigen am Donnerstag oder am Freitag obduziert. Ob der Familienvater die Tat gestanden hat, bleibt offen.

Frau in Scheeßel getötet: Ermittlungen laufen

Der Tatort in Scheeßel: Nachdem eine Frau am Vareler Weg getötet wurde, wurden die Ermittlungen aufgenommen.Der Tatort in Scheeßel: Nachdem eine Frau am Vareler Weg getötet wurde, wurden die Ermittlungen aufgenommen.Der Tatort in Scheeßel: Nachdem eine Frau am Vareler Weg getötet wurde, wurden die Ermittlungen aufgenommen.Der Tatort in Scheeßel: Nachdem eine Frau am Vareler Weg getötet wurde, wurden die Ermittlungen aufgenommen.

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Mrz 04

Flüchtling nach Vergewaltigungsversuch in Saalfeld vor Gericht


Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.

Der 33-Jährige legt zum Prozessauftakt am Landgericht Gera ein Geständnis ab.

Gera. Vor dem Landgericht Gera hat am Donnerstag ein Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung begonnen. Einem 33-jährigen Flüchtling wird vorgeworfen, nach dem Bierfest in Saalfeld am 4. September 2016 eine Frau überfallen zu haben.

Er soll versucht haben, sie zu vergewaltigen. Als er ihr einen Finger in den Mund schob, biss das 18-jährige Opfer den Mann und nutzte die Chance zur Flucht.

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Tat ein und berief sich auf übermäßigen Alkoholkonsum. Seine Angaben waren jedoch wenig glaubwürdig: Er will 13 kleine Flaschen Bier, zudem ein Liter Fassbier und mehrere Schnaps getrunken haben.

Für den Prozess hatte das Gericht drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Geständnis kommt das Verfahren aber voraussichtlich schon am Freitag zum Abschluss.

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Mrz 04

Sexueller Übergriff auf 13 jährige in Könnern, Landesregierung antwortet


Hier wurde eine 13-jährige am 14. November 2016 Opfer einer sexuellen Straftat. Laut Polizeiangaben handelte es sich dabei um einen Asylbewerber aus Afrika. Eine Abschiebung erfolgte bisher nicht, der Beschuldigte befindet sich seit dem 31. Dezember 2016 in der Untersuchungshaft.

Am 14. November 2016 kam es auf dem Bahnhof in Könnern zu einer sexuellen Beleidigung bei einer 13-jähriger. Laut Polizei Angaben handelte es sich hierbei um einen 28-jährigen Asylbewerber aus Afrika, der am späten Nachmittag körperlichen Kontakt zum Opfer suchte, welche aber flüchtete. Die Identität des Mannes konnte durch die Beamten festgestellt werden. Nun liegt eine Antwort der Landesregierung, erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport vor, welche auf Anfrage von der Abgeordneten Sarah Sauermann (AfD) gestellt wurde.

 

1. Die Sprecherin der Kreisverwaltung antwortete zunächst es sei durch „die Ausländerbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten eine Ordnungsverfügung zur räumlichen Beschränkung mit Sofortvollzug erlassen worden“. Was bedeutet dies konkret und wie ist der aktuelle Ermittlungsstand?

Im Zusammenhang mit den Straftaten, die dem Beschuldigten in Könnern zur Last gelegt werden, fertigte die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt drei Strafanzeigen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

  • eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) zum Nachteil eines zwölfjährigen Mädchens; Anzeigenaufnahme am 10. November 2016
  • eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung gemäß § 185 StGB zum Nachteil der Trainerin/Kursleiterin des geschädigten Mädchens zur Anzeige gemäß § 240 StGB, Anzeigenaufnahme am 10. November 2016
  • eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung auf sexueller Grundlage gemäß § 185 StGB zum Nachteil eines 13-jährigen Mädchens; Anzeigenaufnahme am 14. November 2016.

Die zuständige Ausländerbehörde des Salzlandkreises wurde gemäß dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) am 15. November 2016 über die Einleitung der Ermittlungsverfahren informiert. Diese ordnete daraufhin gegen den Beschuldigten eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts auf das Stadtgebiet Bernburg an. Somit war dem Beschuldigten nur der Aufenthalt in dem von der Ausländerbehörde benannten Bereich erlaubt. Wiederholte Verstöße gegen eine räumliche Beschränkung können gemäß Aufenthaltsgesetz strafbewehrt sein.

Die oben genannten polizeilichen Ermittlungsverfahren wurden zusammengeführt und im Revierkriminaldienst des Polizeireviers Salzlandkreis bearbeitet. Mittlerweile erfolgte die Abgabe an die sachleitende Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, die am 16. Januar 2017 beim Amtsgericht Dessau-Roßlau Anklage erhoben hat.

 

2. Wie und wann ist der Asylantrag des Asylbewerbers gestellt und beschieden worden? Wenn positiv beschieden: Hat die Straftat Einfluss auf seinen Aufenthaltsstatus? Wenn negativ beschieden: Ist eine Abschiebung angesetzt worden und gab es bereits vor der Tat den Versuch der Abschiebung?

Der Beschuldigte ist am 1. Mai 2016 in das Bundesgebiet eingereist. Am 6. Juli 2016 wurde ein Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Außenstelle Halberstadt, gestellt. Da bereits eine Registrierung in Italien erfolgte, lehnte das BAMF den Asylantrag mit Bescheid vom 27. Juli 2016 als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung nach Italien im Rahmen des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dublin-Übereinkommen) an.

Die Bestandskraft trat am 9. August 2016 ein. Die von der Ausländerbehörde des Salzlandkreises eingeleiteten Schritte zur Abschiebung nach Italien führten am 20. Dezember 2016 zur Terminierung einer durch die Bundespolizei begleiteten Rückführung auf den 16. Januar 2017. Die Ausländerbehörde des Salzlandkreises ersuchte die betroffenen Staatsanwaltschaften gemäß § 72 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes um ihr Einvernehmen zur Abschiebung. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erteilte dieses Einvernehmen nicht, weil zunächst die anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren abgeschlossen werden sollten. Daraufhin wurde der Rückführungstermin am 13. Januar 2017 durch die Ausländerbehörde des Salzlandkreises storniert. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 31. Dezember 2016 in der Untersuchungshaft.

 

3. Sind weitere Straftaten bekannt, an denen die Tatverdächtigen mutmaßlich beteiligt gewesen waren? Wenn ja, welche?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass bei den in der Antwort auf Frage 1 genannten Straftaten über den Beschuldigten hinaus weitere Tatverdächtige gehandelt haben. Gegen diesen hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau neben der bereits in Frage 1 genannten Anklage eine weitere Anklage wegen sexueller Handlungen an einer Person unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB beim Amtsgericht Dessau-Roßlau erhoben. In dieser Sache wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Daneben führt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung unter Gewaltanwendung nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB. Bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg ist ein Verfahren wegen Diebstahls und Unterschlagung anhängig. Wegen Bedrohung hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Strafbefehlsantrag beim Amtsgericht Bernburg gestellt. Bei der Staatsanwaltschaft Halle ist ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte anhängig. Die Zweigstelle Halberstadt der Staatsanwaltschaft Magdeburg hat in einem weiteren Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Anklage beim Amtsgericht Quedlinburg erhoben. Bei der Zweigstelle Halberstadt der Staatsanwaltschaft Magdeburg war ferner eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld (Körperverletzung) zu verzeichnen.

 

4. Inwiefern finden diese Fälle in der Kriminalstatistik Berücksichtigung?

Die in der Antwort auf Frage 1 genannten Strafanzeigen sind wie folgt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt erfasst:

  • sonstige Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 und Abs. 4 StGB am 10. November 2016 in Könnern
  • Beleidigung ohne sexuelle Grundlage gemäß § 185 StGB am 10. November 2016 in Könnern
  • Beleidigung auf sexueller Grundlage gemäß § 185 StGB am 14. November 2016 in Könnern.

Der Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zum Verfahren gemäß § 240 StGB erfolgte im Jahr 2017. Damit verbunden ist die Registrierung in der PKS für das Berichtsjahr 2017. Die polizeilichen Ermittlungen zu den beiden Verfahren gemäß § 185 StGB wurden bereits im Jahr 2016 abgeschlossen. Somit finden diese Fälle Eingang in die PKS für das Jahr 2016.

Quelle

 

Mrz 04

Schwarzafrikaner onaniert im Zug – mehr als 189 Straftaten und er ist wieder frei


Symbolbild

Weil ein 22-Jähriger Asylant sich am 23.02.2017 im Zug selbstbefriedigte, erstatte eine 27-jährige Zugbegleiterin der Deutschen Bahn AG Strafanzeige beim Bundespolizeirevier Fulda.

Der Mann fiel nicht nur deswegen auf. Für die Reise im ICE von Frankfurt/Main Richtung Kassel besaß er zudem auch keine gültige Fahrkarte sowie keine ausreichenden Barmittel.

Bei der Bundespolizei kein Unbekannter

In Fulda musste der 22-jährige Asylbewerber aus Eritrea den Zug zur Prüfung seiner Identität verlassen. Dabei stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann bereits 189 Strafanzeigen wegen Erschleichen von Leistungen und über 40 Diebstähle auf seinem Straftatenkonto hat. Hinzu kommen weitere Taten wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Sofort wieder auf freien Fuß gesetzt

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann ein erneutes Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und exhibitionistischer Handlungen eingeleitet.

Der 22-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Fulda wieder frei.

Quelle: Truth24.net

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