Feb 25

Ende einer Kinderehe – Stach Ehemann 14 Mal auf seine Frau ein?


Schon in Afghanistan soll Hadi N. gewalttätig gewesen sein
Foto: Mario Jüngling

Köln – Ihre Ehe begann, als sie 12 Jahre war. Da wurde Amina (Name geändert) in Afghanistan verheiratet.

Elf Jahre später hat ihr Ehemann (40) sie fast totgestochen – vor den Augen der eigenen Söhne (5/8).

So der Vorwurf gegen Hadi N.. Er muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht verantworten.

Das Paar lebte im Flüchtlingsheim in Ossendorf. Dort – so die Anklage – stach Hadi N. am 13. Juli auf die Ehefrau (heute 23) ein. Traf sie 14 Mal, an Bauch, Brust, Hals und Kopf. Motiv: Sie wollte sich trennen.

Schon in Afghanistan soll der Ehemann gewalttätig gewesen sein. 2015 kam das Paar nach Deutschland. Es gab oft Streit.

Hadi N. wollte nicht, dass die Frau einen Deutschkurs besucht, kontrollierte sie.

Quelle

Feb 25

Nach Übergriff auf junge Frauen – Sex-Täter an Bushaltestelle verhaftet


Einer der Sex-Gangster wird abgeführt
Foto: Frank Vacik

Zwickau – Wer soll solche Entscheidungen noch verstehen? Zwei Männer, die zwei Zwickauer Mädchen sexuell attackierten, einen Zeugen verletzten und auf dem Polizeirevier randalierten, durften einfach so nach Hause spazieren!

Die Tat abends um 18.30 Uhr: Zwei minderjährige Mädchen sind im Linienbus unterwegs durch Zwickau. Zwei angetrunkene Männer setzen sich zu ihnen. Polizeisprecherin Anett Münster (39): „An der Haltestelle Dr.-Friedrich-Ring wurden die Mädchen massiv sexuell bedrängt.“

Zwei Polizisten drücken einen der Angreifer zu Boden
Zwei Polizisten drücken einen der Angreifer zu BodenFoto: Frank Vacik

Details des Sex-Angriffs möchte sie nicht nennen.

Aber es ist so aggressiv, dass mehrere Fahrgäste den Notruf wählen.

Ein 16-jähriger Fahrgast geht dazwischen, er wird von den Tätern durch Schläge verletzt.

Die Polizei rast mit mehreren Streifenwagen heran, der Bus wird gestoppt. Die Beamten fassen die Sex-Täter: laut Polizei ein Asylbewerber (23) aus Eritrea (gemeldet in Zwickau) und ein Asylbewerber (31) aus Libyen (gemeldet in Leipzig).

Die Täter leisteten bei ihrer Festnahme massive Gegenwehr, randalierten im Auto und später auf dem Revier
Die Täter leisteten bei ihrer Festnahme massive Gegenwehr, randalierten im Auto und später auf dem RevierFoto: Frank Vacik

Beide sind der Polizei bekannt wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten, beide sind laut Polizei „alkoholisiert und renitent“. Sie wehren sich heftig bei ihrer Festnahme, randalieren sogar später auf dem Revier.

Noch am Abend telefoniert die Polizei mit der Staatsanwaltschaft. Ergebnis: Ein Haftbefehl wird gar nicht erst beantragt. Beide kommen frei.

„Keine Wiederholungsgefahr“, sieht die Staatsanwaltschaft bei den Tätern, die wiederholt Straftaten begingen und jetzt auf zwei Mädchen losgingen.

Der Überfall fand an der Bushaltestelle in der Nähe des Studentenwohnheims statt
Der Überfall fand an der Bushaltestelle in der Nähe des Studentenwohnheims statt, Foto: Frank Vacik

Quelle

Feb 25

Zwei Wochen nach Gewalttat in Berlin – Belohnung auf Brutalo-Vergewaltiger ausgesetzt


Die Polizei sucht nach Fatha Chinan (33), der verdächtigt wird, eine Frau vergewaltig zu haben
Foto: Polizei

 

Berlin – Noch immer wird der brutale Vergewaltiger von Berlin gesucht!

► Wer Hinweise auf den Gesuchten Fatah Chinan (33) geben kann, soll die Polizei kontaktieren. Der 33-Jährige soll am 9. Februar eine Frau vergewaltigt haben soll. Der Mann ist 1,68 Meter groß und von schlanker Statur.

Die Tat

Fatah Chinan soll sich zunächst als Gast in dem Café aufgehalten haben, in dem die 48-Jährige als Bedienung arbeitet, ehe er unvermittelt und mit äußerster Brutalität das arglose Opfer mit einer Flasche angriff.

Laut Polizei griff er im weiteren tumultartig verlaufenden circa 25-minütigen Kampfgeschehen wiederholt zu verschiedenen Flaschen und setzte diese als Schlagwerkzeug ein. Trotz massiver Gegenwehr ließ er nicht ab.

Die 48-Jährige wurde lebensbedrohlich verletzt und musste zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

► Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort von Chinan machen?

► Wer kennt den Mann?

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat führen, hat die Staatsanwaltschaft Berlin eine Belohnung von bis zu 2000 Euro ausgelobt.

Hinweise nimmt das Landeskriminalamt in der Keithstraße 30 in Berlin-Tiergarten unter der Telefonnummer 030 4664 – 913 402, per Telefax an die Rufnummer 030 4664 – 913 499, per E-Mail an lka134@polizei.berlin.de oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Quelle

Feb 24

Karnevals-Chef erlässt Waffenverbot am Rosensonntag – Keine Knarren für Leipzigs Narren!


Sonntag startet der Faschingsumzug durch die Leipziger City. Einschränkungen gibt es kaum – nur Plastikwaffen sollten zu Hause bleiben
Foto: mauritius images

Leipzig – Damit die große Karnevalsparade am kommenden Rosensonntag friedlich und fröhlich bleibt, haben Leipzigs Narren mit Stadt und Polizei ein Sicherheitskonzept erarbeitet – und ein Verbot für „Scheinwaffen“ erlassen!

 

Bedeutet: Cowboys müssen ohne Pistolen-Attrappen feiern, Soldaten ohne Gewehre und Ritter ohne Schwerter.

Selbst für Polizisten ist es schwer zu erkennen, ob dies eine echte Waffen oder nur eine Attrappe ist, Foto: Rico Thumser

 

Steffen Hoffmann appelliert an die Leipziger, Scheinwaffen am Sonntag zu Hause zu lassen,
Foto: Anne Weinrich

 

„Keiner kann unterscheiden, ob es sich um echte oder Waffen aus Plastik handelt“, begründet Steffen Hoffmann (50), Chef des Förderkomitees Leipziger Karneval, die Maßnahme. „Bei Kindern mag es vielleicht noch gehen.

Aber die Erwachsenenkostüme sind inzwischen so perfekt – bei einer Lara Croft oder einem GI, wo Waffen dazu gehören, kann nicht mal die Polizei sehen, dass dies wirklich nur Attrappen sind.“

Das große Finale des Umzugs findet auf dem Marktplatz statt, Foto: Rico Thumser

 

Darüber hinaus gibt es jedoch in Leipzig im Vergleich zu anderen Städten weniger Einschränkungen. Während in Cottbus Container alle Zufahrten in die Innenstadt sperren und in Köln ab Sonntag 48 Stunden lang ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen verhängt wird, darf bei uns sogar der legendäre Bus des DHfK-Elferrates beim Umzug mitfahren. „Wir haben mit dem Team der DHfK gesprochen. Sie sind sensibilisiert“, sagt Hoffmann und hofft auf einen störungsfreien Umzug.

Quelle

Feb 24

In Wohnung missbraucht – Brutaler Sex-Angriff auf Rentnerin (79)


Dragutin S. soll zwei Frauen missbraucht haben.
Foto: RUEGA

Schockierende Anklage: Am 27. September 2016 soll Dragutin S. (39) versucht haben, eine 79-jährige Rentnerin in ihrer Wohnung zu vergewaltigen. Die Seniorin hatte ihn aus Mitleid auf der Straße angesprochen. Bereits drei Wochen zuvor, am  6. September,  hatte er laut Anklage eine weitere Frau sexuell genötigt, ebenfalls in deren Wohnung. Die Tänzerin konnte flüchten.

An die Tänzerin kann Dragutin S. sich gut erinnern, behauptet, er habe die Frau im Park kennengelernt. Sie habe ihn mit zu sich genommen und er habe sie  „mit ihrem Einverständnis“ ausgezogen. Dass sie plötzlich aus der Wohnung gerannt sei, kann er sich kaum erklären: „Vielleicht weil ich ein Geräusch mit meiner Zahnprothese gemacht habe. Oder weil sie die frischen Wunden an meinen Ellenbogen gesehen hat.“

Im Fall der Rentnerin sei sein „Kopf  schwarz“: „Das ist eine große Schande.“ Er kehrte nach der Sex-Attacke sogar in die Wohnung der Seniorin zurück, weil er sein Bier vergessen hatte, wurde vor Ort verhaftet.

Schon zwei Mal wurde der vorbestrafte Serbe aus Deutschland abgeschoben. Im September 2015 ließ er nach eigenen Angaben seinen Vor- und Nachnamen ändern, heißt nun wie sein Urgroßvater (der Richter: „Das geht in Serbien? Das ist mir neu“). Er reiste mit dem neuen Namen erneut ein, beantragte Asyl.

Quelle

Feb 24

Flüchtlinge: 23 Millionen Euro für Kasernen-Umbau jetzt bewilligt


 

Bislang waren die Flüchtlinge in Zelten untergebracht; jetzt werden die Kasernen-Blocks dafür umgebaut.
© Dahm

 

SOEST – Nach monatelangem Warten sind jetzt die Finanzmittel für den Ausbau der Kanaal-van-Wessem-Kaserne vom NRW-Finanzministerium freigegeben worden. Das bestätigte am Mittwoch die Arnsberger Bezirksregierung. Mit den rund 23 Millionen Euro soll die Einrichtung zu einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes für 500 Flüchtlinge (plus 1 000 Reserveplätzen) ausgebaut werden (der Anzeiger berichtete).

Sobald die nötigen Absprachen zwischen Land und Bund, dem Eigentümer der Immobilie, getroffen sind, kann die Stadt mit der Ausführungsplanung, den Ausschreibungen und der Auftragsvergabe beginnen.

Ein erster Bauabschnitt mit der Sanierung des Verwaltungsgebäudes, zweier Wohnblöcke für insgesamt 500 Personen und der Kantine soll Ende 2017 abgeschlossen werden. Damit könnte die ZUE ihren Betrieb starten.

Die restlichen Blöcke sollen in der ersten Jahreshälfte 2018 hergerichtet sein. – kim

SOEST – Binnen Jahresfrist hat sich die Zahl der in Soester Übergangsheimen lebenden Flüchtlinge halbiert. Die Stadt hat deshalb die ersten beiden Wohncontainer an der Waldstraße inzwischen abbauen können und überlegt sich in den kommenden Wochen, was mit den sonstigen Reserven passieren soll. Meinhard Esser, Abteilungsleiter für Jugend und Soziales, hat jetzt im Hauptausschuss den Politikern einen Bericht über die „entspanntere Situation“ geliefert.

Zum Vergleich: Noch im Januar 2016 hielten sich in Soest 341 Asylsuchende auf, die von der Stadt Leistungen bezogen. Ende des Jahres war die Zahl auf 176 geschmolzen.

Esser listete auch auf, was aus den Menschen geworden ist. Von den 40, die allein im Dezember „abgegangen“ sind, hat knapp die Hälfte (19) ein Bleiberecht bekommen und bezieht nunmehr Sozialhilfe. 17 Flüchtlinge sind schlichtweg untergetaucht. Die restlichen vier sind umgezogen oder auch aus ähnlichen Gründen aus der Statistik genommen worden.

Mitte Januar diesen Jahres lebten 127 Flüchtlinge in den zentralen Unterkünften an der Waldstraße, am Ostenhellweg und am Teinenkamp. darunter 100 Männer. Von ihnen sind 74 alleinstehend. Über ein Drittel ist noch keine 35 Jahre alt.

Im Rentenalter befinden sich mal gerade zwei Personen.

Seit Herbst 2015 konnten 298 Flüchtlinge in private oder städtische Wohnungen vermittelt werden. Zurzeit bemüht sich die Stadtverwaltung um Wohnungen für 62 weitere Flüchtlinge, die aus Syrien, Iran, Irak, Somalia und Eritrea gekommen und als Asylbewerber anerkannt worden sind.

Weil die Landes-Unterkunft in der Van-Wessem-Kaserne seit Wochen leer steht, muss die Stadt Soest nun wieder mit neuen Zuweisungen für ihre städtischen Unterkünfte rechnen. Mit der Bezirksregierung in Arnsberg ist vereinbart, dass im ersten Quartal diesen Jahres 40 Asylsuchende nach Soest kommen könnten. Doch von den zehn für Januar erwarteten „Neuen“ ist nur einer erschienen, so Esser. – hs

Quelle

Feb 24

Kinderpornos verteilt und mit Mord gedroht



Der Beschuldigte aus Neukirchen soll Kinderpornos verteilt und mehrere Personen bedroht haben. (Symbolfoto) (Foto: djedzura/Panthermedia)

Afghanischer Asylwerber steht in Wels vor Gericht. Er soll Kinderpornos weitergegeben haben.

WELS/NEUKIRCHEN. Am vergangenen Montag fand am Landesgericht Wels eine Verhandlung über einen afghanischen Asylwerber aus Neukirchen/Altmünster (Bezirk Gmunden) statt. Diesem werden die Vergehen der pornografischen Darstellung von Minderjährigen, der gefährlichen Drohung und der Nötigung vorgeworfen. Er soll über Facebook pornografische Darstellungen Minderjähriger, welche er im Internet heruntergeladen hat, weitergegeben haben. Zudem soll er im Streit mit anderen Asylwerbern mehrmals andere Personen bedroht haben. Die Nötigung stellt sich laut Gerlinde Hellebrand, Richterin am Landesgericht, durch die Drohung dar, eine bestimmte Person umzubringen, sollte sie noch einmal mit seinem Sohn sprechen. Weil ein neuer Zeuge benötigt wird, wurde die Verhandlung auf Ende Februar oder Anfang März verschoben. Sollte der Mann nach Paragraph 207a (Vergehen der pornografischen Darstellung von Minderjährigen) verurteilt werden, drohen ihm bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Auf den Paragraphen 105 (Nötigung) steht ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

Quelle

Feb 24

Verdächtiger in Haft: Flüchtling (17) missbrauchte Kinder in Asylheim


Foto: Martin Jöchl (Symbolbild, gestellte Szene)

Schwerer Vorwurf gegen einen erst 17 Jahre alten Flüchtling aus dem Jemen: Der junge Mann soll in einer Asylunterkunft in Niederösterreich sechs Buben im Alter von sieben bis zehn Jahren sexuell missbraucht haben. Der 17- Jährige wurde festgenommen.

Zu den Übergriffen in der Unterkunft in der ehemaligen Custozza- Kaserne in Neulengbach sei es zumindest seit Jahresbeginn gekommen. „In diesem Heim werden Familien und Jugendliche untergebracht“, weiß Polizeisprecher Johann Baumschlager.

Ein Vater eines betroffenen Buben alarmierte den Betreiber des Heims, dieser setzte wiederum die Polizei in Kenntnis. Im Zuge der Ermittlungen wurden weitere Opfer bekannt. Der 17- Jährige, der unbegleitet nach Österreich gekommen war, wurde daraufhin am 9. Februar festgenommen, er bestreitet jedoch sämtliche Vorwürfe.

„Bislang sind sechs Opfer bekannt, es handelt sich dabei um Buben aus Afghanistan“, so Baumschlager gegenüber krone.at. Die Polizei schließt jedoch nicht aus, dass es noch weitere Opfer geben könnte. Der Tatverdächtige wurde in die Justizanstalt St. Pölten gebracht.

Quelle

Feb 24

Italien: Christen ins Meer geworfen, 18 Jahre Haft


Symbolbild

Bei der Überfahrt übers Mittelmeer hatten sechs Täter aus religiösem Hass zwölf betende Christen ins Meer geworfen. Andere Flüchtlinge traten als Zeugen auf.

 

Weil sie bei einer Überfahrt eines Flüchtlingsbootes im Mittelmeer zwölf christliche Flüchtlinge ins Meer geworfen hatten, sind sechs Migranten von einem Schwurgericht in Palermo am Montag zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Religiöser Hass wurde von den Richtern als erschwerender Umstand berücksichtigt.

Weitere acht Angeklagte wurden freigesprochen, ein weiterer wurde wegen Schlepperei zu vier Jahren Haft verurteilt, berichteten italienische Medien. An Bord des Bootes soll im April 2015 ein Streit aus religiösen Gründen ausgebrochen sein. Muslimische Migranten sollen die christliche Flüchtlinge aus Nigeria und Ghana geschlagen und über Bord geworfen haben.

Flüchtlinge sagten gegen Täter aus

Die Ermittlungen gingen auf Aussagen anderer Flüchtlinge zurück, die ebenfalls in dem Boot gesessen seien. Diese berichteten, dass muslimische Bootsflüchtlinge einen minderjährigen christlichen Migranten ins Meer geworfen hatten, weil dieser laut zu Jesus gebetet hatte.

„Sie waren wie verrückt. Sie verlangten, dass wir uns alle an Allah wenden. Wer sich weigerte, wurde ins Wasser geworfen“, berichtete ein Überlebender laut italienischen Medien. Den Berichten zufolge konnten die Überlebenden sich nur retten, weil sie sich gemeinsam zur Wehr setzten und Menschenketten bildeten, um nicht ins Wasser zu fallen.

Quelle

Feb 23

OVG NRW zu Asylklagen: Nur sub­si­diärer Schutz für Syrer


 

 

© angelmaxmixam – Fotolia.com

Syrischen Flüchtlingen droht bei der Rückkehr in ihr Heimatland keine Verletzung grundlegender Menschenrechte durch die dortige Regierung, entschied das OVG NRW. Das Gericht bestätigt damit die Auffassung des BAMF.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfahlen hat entschieden, dass einem 48-jährigen syrischen Familienvater aus Aleppo nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist (Urt. v. 21.02.2017, Az. 14 A 2316/16.A). Es sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber allein wegen ihres Asylantrags, ihres Aufenthalts in Deutschland oder wegen illegalen Verlassens ihres Heimatlands vom syrischen Staat als politische Gegner verfolgt würden.

Der Kläger floh im September 2015 aus dem seinerzeit belagerten Aleppo über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland und beantragte dort Asyl. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährte ihm subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Asylgesetz, versagte aber die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Ein Familiennachzug ist damit nicht möglich, eine Abschiebung nach Syrien aber auch nicht. Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hatte noch im Sinne des Syrers entschieden und ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.

Das OVG hat das erstinstanzliche Urteil nun aber geändert und die Klage abgewiesen. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfordere, dass dem 48-jährigen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte drohe. Entgegen der Annahme des VG könne das aber nicht festgestellt werden.

OVG: Regime würde Realitätsblindheit unterstellt

Das OVG änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Noch im Jahr 2012 ging das Gericht für jeden zurückkehrenden Asylbewerber von der Gefahr aus, unter Folter zu seinen Kenntnissen über die Exilszene verhört zu werden. Das könne unter den heutigen Bedingungen nicht länger angenommen werden und würde ohnehin nur zum bereits gewährten subsidiären Schutz führen, entschied der Senat nun. Es gebe keine Erkenntnisse, dass zurückkehrende Asylbewerber wegen ihres Asylantrags und Aufenthalts hier und eventuell noch wegen illegalen Verlassens Syriens vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden.

Dies sei auch angesichts Millionen syrischer Flüchtlinge und der mehreren hunderttausend syrischen Asylbewerber in Europa auszuschließen. Wer annehme, dass das syrische Regime nicht erkennen würde, dass die Masse der Flüchtlinge vor dem Krieg fliehe, unterstelle diesem ohne greifbaren Anhalt Realitätsblindheit, so das Gericht in seiner Mitteilung. Schließlich könne eine Gefahr asylrechtlich relevanter Verfolgung auch nicht aus den Umständen gefolgert werden, dass der Kläger Sunnit sei, aus einer umkämpften Stadt stamme und materielle Verluste durch Kriegshandlungen seitens des syrischen Staats erlitten habe.

Die Frage nach der Flüchtlingseigenschaft ist bundesweit streitig und wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Während die ersten Instanzen dazu tendieren, den Syrern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, entscheiden nun immer mehr Gerichte im Sinne des BAMF. So hat z.B. auch das OVG Schleswig-Holstein die Entscheidungspraxis des Amts bestätigt.

Das Urteil hat Signalwirkung: Beim OVG NRW sind zurzeit weitere 38 Verfahren syrischer Asylbewerber anhängig, in einem Fall ist die Berufung zugelassen worden. Bei den sieben Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 12.000 Syrien-Verfahren anhängig.

Quelle

Ältere Beiträge «

» Neuere Beiträge

Close