Feb 05

Hamburger Verein „Safe Night“ Jetzt gehen Bar- und Club-Betreiber gegen Grapscher vor

Ein Konzert im Bunker (Symbolbild)
Foto: Felix Wittich/HFR

 

Angegrapscht, ekelig angemacht, ungewollt geküsst – nach diversen sexuellen Übergriffen in den vergangenen Wochen fühlen sich viele Frauen beim Ausgehen nicht mehr sicher. Jetzt gehen Bar- und Club-Betreiber gemeinsam gegen Grapscher vor.

 

Wenn die Musik alles überdröhnt, die Club-Atmosphäre einen einhüllt und die tanzende Masse vibriert, merkt man kaum, was neben einem passiert. Genau diese Stimmung nutzen Grapscher.

Um das zu ändern und Club-Abende für Frauen sicherer zu machen, gibt es seit dieser Woche den Verein „Safe Night“. Mit dabei: das Uebel & Gefährlich auf St. Pauli, das Hafenklang und die Bar Golem in Altona-Altstadt, die Vereine „Kulturelles Neuland“ (St. Pauli) und Gängeviertel e.V. (Neustadt) und der Frauennotruf.

Stefanie Hochmuth vom Uebel & Gefährlich zur MOPO: „Uns liegt das Thema ,Wohlfühlen im Club‘ sehr am Herzen. Damit sich alle – und in allen Belangen – wohlfühlen, sind wir schon sehr lange an mehreren Stellen aktiv. Bisher passiert das allerdings eher intern.“

Nun soll es an die Öffentlichkeit. Erste Versuche fanden im Gängeviertel und in zwei Clubs statt: Gut gekennzeichnete Ansprechpartner waren in den Läden unterwegs, an Ständen konnten sich Interessierte mit Informationen versorgen.

Derzeit wird darüber beraten, Codewörter für Frauen einzusetzen, mit denen sie das Personal alarmieren können, und Sensibilisierungs-Workshops für die Angestellten.

„Eine gute Idee“, sagt Türsteher und Kiezkenner Viktor Hacker (51). „Wenn das Konzept vernünftig umgesetzt wird, könnte das ein wunderbares Zeichen setzen für ein neues Verantwortungsbewusstsein im nächtlichen Miteinander.“

Feb 05

Keine Zwischenfälle bei Demo gegen Kopftuchverbot in Wien

– (c) APA/HERBERT PFARRHOFER

2000 Menschen haben am Samstagnachmittag in Wien gegen das von der Regierung geplante Integrationspaket protestiert.

Islam-Vertreter haben am Samstagnachmittag in Wien gegen das von der Regierung geplante Integrationspaket protestiert. Die Demonstration wurde vom Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft, der Dokustelle Muslime und dem Jugendrat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (JIGGiÖ) organisiert. Laut Polizeiangaben gab es keine Zwischenfälle. Die Polizei schätzt die Anzahl der Teilnehmer auf 2000. Eine Sprecherin der Organisation sprach gegenüber der APA von 3600 Demonstranten.

Die Aktion startete gegen 13.30 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte und sollte dann über den Ring auf den Ballhausplatz und zum Minoritenplatz ziehen. Bei der Kundgebung gehe es nicht nur um das Kopftuchverbot, sondern auch um Menschen- und Minderheitsrechte, hieß es im Vorfeld. „Der Ausbau von Überwachungsmaßnahmen oder Beschränkungen des Demonstrationsrechtes betreffen nicht nur MuslimInnen, sondern uns alle“, erklärten die Organisatoren am Samstag in einer Aussendung. Bei der Demo waren dann auch etwa Schilder mit der Aufschrift „Nein zum Kopftuchverbot“ oder „I love my hijab“ zu sehen.

Unterstützt wurde die Kundgebung unter anderem von der Neuen Linkswende; ihre Teilnahme abgesagt hatte hingegen die Muslimische Jugend (MJÖ).

(APA)

Quelle

 

Feb 04

Stadt Essen: Bis zu 9400 Euro für Unterbringung von Flüchtlingen – pro Person

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise sollen Heimbetreiber die Notlage von Kommunen und Ländern ausgenutzt haben. Für die Unterbringung von Asylbewerbern wurden überhöhte Preise verlangt. Quelle: N24

Eine Kommune in Nordrhein-Westfalen zahlte Monat für Monat mehrere Tausend Euro pro Bett für die Unterbringung von Asylbewerbern. Nicht in einem Luxushotel, sondern in einer Leichtbauhalle. Das berichtet die „Bild“-Zeitung.

Die Stadt Essen hat laut eines Vertrags zwischen 1900 und 9400 Euro pro Monat und pro Flüchtling an den Asylheimbetreiber European Homecare (EHC) gezahlt. Der Vertrag liegt der „Bild“-Zeitung vor, die für die Einsicht in die Unterlagen vor Gericht ziehen musste. Die Stadt Essen wehrte sich, die genauen Kosten öffentlich zu machen.

Der Vertrag wurde im August 2015 geschlossen. Es geht um Zeltdörfer und Unterkünfte in Leichtbauhallen mit Trennwänden. Allein für jedes Bett in einer Unterkunft für 344 Personen zahlte die Stadt monatlich 653 Euro, also insgesamt 244.000 Euro im Monat an das Essener Unternehmen EHC.


Betten in der auch von EHC betriebenen Flüchtlingsunterkunft in Essen für 500 Personen
Quelle: pa/dpa

Hinzu kam eine einmalige Pauschale für die Ausstattung und monatliche Kosten für Essen, Reinigung, Betreuung und Wachschutz in Höhe von mindestens 1144 Euro pro Flüchtling. Wurde die Halle weniger belegt, wurde es sogar teurer für den Steuerzahler. Der Vertrag zwischen Essen und EHC ist inzwischen ausgelaufen. Insgesamt betrieb das Unternehmen zehn Zeltdörfer mit bis zu 4800 Flüchtlingen in Essen.

Verärgert zeigte sich der Präsident des Bundes der Steuerzahler: „Auch in Notsituationen muss der Staat unser Geld zusammenhalten. Die Flüchtlingskrise ist kein Grund, Knebelverträge einzugehen“, sagt er der „Bild“-Zeitung.

Quelle

 

Feb 04

Geschlechtsteile vor 11-Jährigem ausgepackt! Polizei fahndet nach diesem Mann

Dieser Mann soll einen Jungen in Dresden belästigt haben.

Dresden – Am 31. August 2016 entblößte sich ein Mann vor einem 11-jährigen Jungen und nahm sexuelle Handlungen an sich vor. Nun sucht die Polizei mit einem Phantombild nach dem mutmaßlichen Belästiger.

Der Täter fuhr gegen 13.30 Uhr in Dresden-Tolkewitz am jungen Knaben mit dem Fahrrad vorbei. Dabei hantierte der Mann offensichtlich an seinem Geschlechtsteil herum.

Der Junge drehte sich daraufhin erschrocken um und fuhr mit dem Fahrrad davon.

Mit seiner Hilfe konnte eine Täterbeschreibung erstellt werden.

Der gesuchte Mann soll

  • etwa 30 Jahre alt
  • zwischen 1,75 und 1,80 Meter groß sein.

Beschrieben wurde er zudem als Südländer mit Dreitagebart, der auf einem schwarzen Fahrrad unterwegs gewesen sein soll.

Nun möchten die Beamten wissen:

Wer kennt den abgebildeten Mann?

Wer kann Angaben zu seinem Aufenthaltsort machen?

Hinweise nimmt die Dresdner Polizei unter der Rufnummer 0351 483 22 33 entgegen.

Quelle

Feb 03

Dreister Serien- Gesichtsablecker aus Syrien endlich geschnappt und in Haft | über 20 Opfer

Symbolbild Foto: Fugly.com

Ekelhaft, über 20 Frauen schlabberte ein Wirtschaftsflüchtling überfallsartig mit seiner Zunge kreuz und quer durch das Gesicht, und er lieferte eine unglaubliche Begründung, nun haben sie das Serienferkel endlich in Haft gesteckt – Wetzlar Hessen

Es fing schon vor einer ganzen Weile an, in der etablierten Presse wurde darüber bis heute nicht berichtet, der 44 jahrige arabische Wirtschaftsmigrant aus Syrien attackierte immer wieder Frauen, allerdings auf die schmierigste Art und Weise.
Als erste Tat haben wir einen Vorfall im Dezember in unsere Vergewaltigungskarte eingetragen, dabei hatte der dreiste Flegelflüchtling auf dem Parkplatz  der Volksbank Mittelhessen, Filiale Moritz-Hensoldt-Straße in Wetzlar zunächst den fürsorglichen Helfer gespielt und einer Frau mittels Handzeichen beim Einparken geholfen. Was dann geschah konnte wohl keiner voraussehen. Sie wollte sich gerade abschnallen und für die ihr entgegengebrachte Hilfe bedanken, da öffnete der Muslim ohne weitere Umschweife einfach die Fahrertür und leckte das Gesicht der armen Frau von oben bis unten mit seiner Schlabberzunge ab.

Ein ganz ähnlicher Fall ereignete sich auf dem Parkplatz des Wetzlarer Baumarktes BAUHAUS in der Philipsstraße, direkt gegenüber des Bahnhofes, hier meldete sich ebenfalls eine weitere Frau, die durch den selben Araber angefallen wurde. Die Masche war meist die Gleiche, erst einschleimen, dann ablecken. Manchmal aber packte der Wirtschaftsflüchtling einfach unvermittelt die Hände und zog die Frauen an sich heran, um dann seine Leckattacken durchzuführen.

„Gesichtsablecker – das ist ein alter arabischer Brauch aus der syrischen Heimat, um Frauen Zuneigung auszudrücken“

Man müsste in lautes Lachen verfallen, wäre es nicht so ernst wie ekelhaft für die betroffenen Frauen. Als arabischen Brauch, um Frauen seine Zuneigung auszudrücken, bezeichnete der Araber sein Verhalten. Seine Zuneigung hatte er jedoch nicht nur diesen beiden Opfern bekundet, sondern offenbar mindestens 18 weiteren Frauen.

Doch wir fragen uns, ist das gemeine Gesichtsablecken wirklich verbreitet unter Arabern? Wir haben immer wieder Fälle in denen dreistes Gesichtslecken vorkommt. Im Oktober berichteten wir über eine Vergewaltigung einer wehrlosen Omi, deren Gesicht mit dem Messer zerschnitten und danach durch einen vermeintlichen IS Terrorsoldat und Wirtschaftsflüchtling mit der Zunge abgeleckt wurde. Erst kürzlich hat ein irakischer Wirtschaftsmigrant in Schöppenstedt bei Wolfenbüttel die Hände von diversen Frauen, darunter die einer 79 jährigen Oma auf dem Friedhof abgeschlabbert. Hier erklärte der ertappte Araber (50), er habe seinen „Dank“ für die „Aufnahme in der Gemeinde“ zum Ausdruck bringen wollen.  An dreisten Ausreden scheint es den arabischen Wirtschaftsflüchtlingen ja offensichtlich nicht zu mangeln. Was solls, für die hiesige Polizei scheints´ zu reichen. Die ließ ihn zwar nicht gehen, ohne ihm im Gespräch noch eben schnell die nötigen Verhaltensregeln für ein Leben in Schöppenstedt an die Hand zu geben, dass an den Angaben hinsichtlich der humanitären Dankbarkeit aber etwas nicht stimmen kann, hätten die Ordnungshüter jedoch unschwer daran erkennen können, dass der Araber neben dem Händelecken offenbar noch die Handtasche der alten Dame klauen wollte. Doch auch hier hatte die Polizei eine Lösung parat, nach wohl längerer Überzeugungsarbeit seitens der Polizei, hat die Omi ihre Aussage scheinbar abgemildert und der Flegelflüchtling durfte ungestraft von dannen ziehen.
Ein weiterer Ekelfall des überfallsartigen Händeleckens ereignete sich gerade heute in Deggendorf (Bayern) auf Höhe des ehemaligen „Olympia-Centers“. Dort wurde eine Mutter mit Kleinkind im Kinderwagen von einem hinkenden, stark stinkenden, kleiwüchsigen arabischen Wirtschaftsflüchtling angefallen, der in einem der Hauseingänge lauerte. Der Muslim sprach sie zunächst in einer ihr unverständlichen Sprache an, danach nahm er ihre Hände und leckte diese mit seiner Zunge ab, als die Mutter flüchtete, soll er noch den Po begrabscht haben. Die Polizei Bayern fahndet nun nach dem Araber, aufgrund der Peinlichkeit des Falles aber nur in der Lokalpresse und im Radio.

Gesichtsablecken und Händelecken ist unter  Muslimen weit verbreitet, denn sie sind psychosexuell meist völlig unterentwickelt. Wenn schon kein „Ficki Ficki“, dann doch wenigstens ein wenig „lecki lecki“ – auch in Köln ein Massenphänomen, die Frauen leiden bis heute

Ähnliche Szenen werden im Gedächtnis wach, denn diese Massenableckerei von Gesichts und Körperteilen ist ebenso in Köln zu Silvester 2015 vorgekommen. Hier gab es zahlreiche Gesichtslecker. Einer wurde vor Gericht gestellt, er hatte zunächst mit den Worten

„5000 Euro, ficki ficki drei Stunden, sonst tot“

versucht den männlichen Begleiter zum Verleih seiner Frau gegen Geld zu bewegen, im Prozess ließ er wissen, er habe sie rechtmäßig abkaufen wollen. Damit war die junge Frau allerdings nicht einverstanden, als sie sich wehrte, leckte ihr der dreiste Muslim mehrfach übers Gesicht. Als die 20-Jährige ihre schlimme Erfahrung beim Prozess schilderte, weinte sie. Viele der Frauen sind bis heute deutlich traumatisiert und trauen sich nicht mehr auf die Straße, insbesondere in Nordrhein Westfalen, wo nur noch wenig Einheimische in den Städten zuhause sind gestaltet sich das schwierig. Zu oft erinnern sich die betroffenen Frauen bei den Anblicken der dort zahlreich lebenden Araber und Muslime an die ekel- Vorfälle, die nicht nur in der Silvesternacht, sondern seit Jahren mehrfach täglich im gesamten Bundesland vorkommen. Im deutschsprachigen Raum gibt es mittlerweile hunderttausende Opfer sexueller Attacken und schlimmster Vergewaltigungen verübt seitens muslimischer Wirtschaftsmigranten aus dem mittleren Osten und Afrika. Keiner ist sicher, nicht die Urgroßmutter, nicht der Säugling, alles wird durch diese Männer angegangen.
Der psychosexuelle Entwicklungsstand vieler muslimischer Wirtschaftsmigranten entspricht meist dem eines Vorschulkindes. So gut wie keiner von Ihnen hat eine Frau im wirklichen Leben nackt gesehen, noch hätten sie aufgrund ihres oft sehr niedrigen sozioökonomischen Standes und der kaum vorhandenen Bildung in der Heimat jemals die Chance, eine Frau zu heiraten, deshalb und wegen der hohen Sozialleistungen, haben sie sich ja überhaupt erst nach Europa aufgemacht. In Deutschland stellt der geballte Intellekt, der Bildungsstand und die meist fehlende Fähigkeit sich auf Deutsch zu verständigen (die meisten Wirtschaftsflüchtlinge sind sogar Analphabeten) aber auch nicht unbedingt das dar, was die einheimische Frau als „die große Partie“ bezeichnen würde. Entsprechend ist die oft einzige Möglichkeit sexuellen Frust abzubauen und Sexualität zu erleben für viele dieser oftmals als “notgeil” zu bezeichnenden Wirtschaftsflüchtlinge, das gewaltsame herbeiführen von Sex, das maßlose Gegrapsche, sowie die Tätigkeit als Gesichtsablecker.

Quelle: Polizeimeldung, sowie Erstmeldung , Straftat in Schöppenstedt (Omi Hand abgeschlabbert und versuchter Handtaschenraub)

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Quelle: Rapefugees.net

Feb 02

Bleiberecht von Flüchtlingen: Schutzstatus-Entzug ist in Deutschland nur Ausnahme

Flüchtlinge, die nach drei Jahren in Deutschland als integriert gelten, haben einen Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt. Nur 240 von über 200.000 Flüchtlingen wurde 2016 der unbefristete Aufenthalt verwehrt. Quelle: N24/Kevin Knauer

Nur jedem tausendsten Flüchtling wird der Schutztitel entzogen. Obwohl die Aufnahme temporär ist, folgt nach drei Jahren der Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt. Die „Welt“ fragte nach, warum das so ist.

Wer einmal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Flüchtling anerkannt wurde, bleibt meist dauerhaft in Deutschland. Zwar werden Asyl und Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention zeitlich befristet auf drei Jahre erteilt. Aber nach Ablauf dieser Frist haben die Betroffenen einen Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt, die sogenannte Niederlassungserlaubnis.

Sprachlich und wirtschaftlich gut Integrierte können ihn direkt in Anspruch nehmen, weniger gut Integrierte nach weiteren zwei Jahren – vorausgesetzt, sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt oder überwiegend von Transferleistungen abhängig.

Dieser Ablauf macht also aus Flüchtlingen mit zeitlich befristetem Aufenthalt Einwanderer, die dauerhaft bleiben. Ein Szenario, das der Einschätzung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zuwiderläuft, dass die meisten Flüchtlinge irgendwann in ihre Heimat zurückkehren.

Besagter Ablauf kann von staatlicher Seite nur unterbrochen werden, wenn der Schutzstatus binnen der ersten drei Jahre widerrufen oder zurückgenommen wird. Das war aber im Jahr 2016 nur 240 Mal der Fall, wie aus der Asylgeschäftsstatistik hervorgeht. Dem gegenüber stehen 256.136 Migranten, die im vergangenen Jahr den vollen Flüchtlingsschutz erhielten.

„Wer keinen Aufenthaltsstatus hat, muss rückgeführt werden“


Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht sich beim Deutschen Beamtenbund in Köln für eine konsequentere Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus. Für die Umsetzung sei die gesamte Bundesregierung gefordert. Quelle: Die Welt

Doch warum wird nur etwa einem von 1000 Flüchtlingen der Schutzstatus entzogen? Auf Anfrage der „Welt“ teilte das BAMF mit, dass zwar „die Überprüfung von Asyl und Flüchtlingseigenschaft spätestens nach Ablauf von drei Jahren Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, das heißt eines unbefristeten Aufenthaltstitels“ ist. Allerdings seien bei dieser Überprüfung „Widerrufe die Ausnahme, da eine grundlegende Sachlagenänderung in der kurzen Zeitspanne von drei Jahren eher selten ist“.

Nur 2207 „Prüffälle“ im Jahr 2016

Zudem kommt es seit Sommer 2015 nur noch zu sehr wenigen Prüfverfahren, die über einen automatischen statistischen Vermerk hinausgehen. Zuvor war laut BAMF bei der gesetzlich vorgeschriebenen Regelüberprüfung in jedem Einzelfall eine Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde erforderlich.

Seit dem 1. August 2015 kann die Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis aber viel schneller erteilen. Voraussetzung ist, dass das Bundesamt nicht spätestens binnen drei Jahren und einem Monat nach der Anerkennung mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen. Grundlage für diese Regelung ist eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes.

Letztere habe „eine erhebliche Straffung der Regelüberprüfung“ ermöglicht, sodass „nur noch bei einem Teil der anerkannten Flüchtlinge eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Anerkennungsgründen und deren möglichen Entfall erforderlich“ sei, teilte das BAMF mit. Lediglich diese Fälle würden dann noch statistisch erfasst. Insgesamt habe es 2016 „2207 Prüffälle“ gegeben.

Darin sind nicht nur Entscheidungen zum Flüchtlingsschutz, sondern auch zum subsidiären- und Abschiebeschutz enthalten. Laut der Asylgeschäftsstatistik des BAMF gingen die meisten Entscheidungen – nämlich 1812 – zugunsten des Schutzberechtigten aus. Nur 395 Mal wurde der Schutzstatus entzogen – darunter die 240 Fälle, in denen die Betroffenen den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention inklusive Asyl verloren. Bei den übrigen Fällen handelt es sich um den Entzug des Subsidiär- und Abschiebeschutzes.

Wann entfällt der Grund für Flüchtlingsschutz?

Wegen der besonders vielen Schutzberechtigten in Deutschland ist es von Bedeutung, dass der volle Flüchtlingsschutz zwar auf drei Jahre befristet gewährt wird – aber rechtlich auch innerhalb dieser Frist entzogen werden kann, wenn die Grundlage dafür nicht mehr besteht. Dies ist beispielsweise bei manchen Irakern der Fall, weil der Großteil ihres Heimatlandes inzwischen von der Herrschaft islamistischer Terrormilizen wie dem IS befreit wurde.

Deswegen fragte die „Welt“ das BAMF, ob unter den insgesamt wenigen Widerrufen relativ viele innerhalb der Dreijahresfristen vorkommen. Darauf antwortete die Behörde: „Der deutlich überwiegende Teil von Widerrufen betrifft Personen, bei denen nach Ablauf von mehreren Jahren individuelle Umstände die Aufrechterhaltung des asylrechtlichen Schutzes nicht mehr rechtfertigen. So kann zum Beispiel der einem unbegleiteten Minderjährigen zuerkannte Schutz nicht per se im Erwachsenenalter aufrechterhalten werden.“

Darüber hinaus weist das BAMF darauf hin, dass zwar der volle Flüchtlingsschutz unverzüglich zu widerrufen sei, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Etwa, wenn es Gründe gäbe, die den Flüchtlingsstatus ausschließen – wie staatsgefährdende Straftaten oder „wenn erkannt wird, dass die Anerkennung durch Täuschung – zum Beispiel hinsichtlich der Staatsangehörigkeit – erwirkt wurde.“

Terrorunterstützer haben kein Recht auf Asyl in Europa


EU-Länder müssen Terrorunterstützern kein Asyl gewähren, das hat das EuGH beschlossen. Geklagt hatte ein Marokkaner, der in seiner Heimat als Dschihadist eingestuft würde und Verfolgung zu befürchten hätte. Quelle: N24

Das Bundesamt betont aber: Das bedeute nicht, „dass diesem Personenkreis jeglicher Schutz verwehrt wird“. Vielmehr sei „bei unveränderter Verfolgungsgefahr im Herkunftsland ein Abschiebungsverbot“ zu prüfen. Dies habe dann allerdings zur Folge, dass der „Anspruch auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel nach Ablauf von drei Jahren entfällt“. Die Anzahl solcher Fälle dürfte sich laut der Behörde im „niedrigen zweistelligen Bereich bewegen“.

Ein zentraler Unterschied zur Flüchtlingskrise der 90er

Im Zuge der Asylkrise hatte die Bundesregierung die Anforderungen an den Erhalt der Niederlassungserlaubnis deutlich erhöht. Zuvor war dieser Anspruch nach drei Jahren unbedingt – auf Integrationsbemühungen kam es nicht an. Auf Grundlage des Integrationsgesetzes aus dem Frühjahr 2016 bekommen diesen unbefristeten Aufenthaltstitel nur noch solche Flüchtlinge schon nach drei Jahren, die das fortgeschrittene C1-Sprachniveau erreicht haben und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Und auch nach fünf Jahren ist der Rechtsanspruch auf Niederlassungserlaubnis kein Selbstläufer. Dann müssen zumindest grundlegende Sprachkenntnisse (Niveau A2) und die Sicherung des Lebensunterhalts zu mehr als 50 Prozent nachgewiesen werden. Ausnahmen gelten für Kranke, Alte und abhängige Familienangehörige.

Trotz dieser Gesetzesverschärfung gewährt Deutschland die dauerhafte Niederlassung schneller als die meisten anderen europäische Staaten. Das unbefristete Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge ist weder völker- noch europarechtlich geboten. Es wurde auch beim letzten großen Flüchtlingszuzug vor der aktuellen Krise nicht so großzügig gewährt. Infolge der Jugoslawien-Kriege kamen Anfang der 90er-Jahre Hunderttausende Schutzsuchende nach Deutschland. Doch die Mehrheit verließ die Bundesrepublik wieder, nachdem sich die Lage in der Heimat gebessert hatte.

Anders als heute kamen damals die meisten Flüchtlinge im Rahmen von Aufnahmekontingenten. Deutschland gewährte also den Bürgerkriegsflüchtlingen über ein kollektives Verfahren Schutz und sicherte ihnen keinen individuellen Rechtsanspruch zu. Letzterer muss nämlich über Widerrufverfahren im Einzelfall überprüft und gegebenenfalls widerrufen werden – was aktuell selten geschieht.

Quelle

Feb 01

Taxler fiel auf dem Beifahrersitz über sein Opfer her

STUDENTIN (28) IN DER 089-BAR TOTAL BETRUNKEN

Isa E. (37) gestern bei der Berufungsverhandlung. Er ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen angeklagt Foto: Markus Hannich

München – Unfassbar! Der Münchner Taxifahrer Isa E. (37) soll die Notlage einer völlig betrunkenen Studentin (28) aus Spanien ausgenutzt haben. Der Deutsch-Türke soll sich über das hilflose Mädchen hergemacht haben.

Gestern Prozess!

In einem Münchner Taxi soll Isa E. eine Frau vergewaltigt haben
Foto: Moment Open/Getty Images

Rückblick: Samstagabend, 17 Oktober 2015, in der 089-Bar trank die junge Frau viel zu viel Cuba Libre (Cola mit Rum) und Bier. Sie musste sich mehrfach übergeben, kauerte hilflos vor dem Toilettenbereich auf einer Bank. Die Türsteher brachten sie laut Anklage vor die Tür, riefen ein Taxi.

Die Frau musste gestützt werden. Ein Gast der Bar sah in ihre Geldbörse und nannte dem Taxifahrer ihre Heimatadresse in Kirchheim (Lkr. München).

Dort angekommen, sah der Taxler im Portemonnaie der Schlafenden nach, fand nur 10 Euro. „Darüber verärgert“ soll er laut Staatsanwalt „ihre Notlage ausgenutzt“ haben.

Er zog ihr die Hose aus und „vollzog mit ihr auf dem Beifahrersitz liegend den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss“, so der Staatsanwalt. Danach wurde das Opfer wach und flüchtete in seine Wohnung.

Isa E. wurde in erster Instanz bereits zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Gestern tischte der Taxifahrer eine neue Version auf: Die Studentin sei gar nicht so betrunken gewesen. „Weil sie kein Geld hatte, schlug ich ihr Sex vor.“ Sie habe eingewilligt. Jetzt sagt er: „Es war ein Fehler, ich habe sie ausgenutzt“.

Verteidiger Stephan Lucas (44) zu BILD: „Dass sie geschlafen hat, ist nach unserer Sicht nicht nachweisbar.“ Er geht allenfalls von einer sexuellen Nötigung aus. Ein Gutachten soll das jetzt klären. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle

Feb 01

Wirtschaftsflüchtling attackiert Kind sexuell – Wer kennt diesen Kinderschänder? – Bornheim

Phantombild

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieser mutmaßliche Araber attackierte ein kleines Mädchen (13) sexuell, die Polizei bittet um Ihre Mithilfe

Am 03.01.2017 zwischen 17:20 Uhr und 17:30 Uhr war ein 13-jähriges Mädchen auf der Königstraße in Bornheim unterwegs, als sie unvermittelt von dem bislang unbekannten Wirtschaftsflüchtling attackiert wurde: Das Kind war von einer Bushaltestelle auf der Königstraße zu Fuß unterwegs, als sie auf ihrem weiteren Weg im Bereich der Uhlandstraße von dem mutmaßlichen Araber von hinten überfallen wurde.

Der Wirtschaftsmigrant überfällt das Kind mitten am Tag von hinten auf der Straße

Der mutmaßliche Muslim berührte das Mädchen gegen ihren Willen an mehreren Stellen, unter anderem im Bereich des Gesäßes. Erst als das Kind um Hilfe schrie und die Straßenseite wechselte, ließ der Mann von ihr ab.

Die bisherigen Ermittlungen führten noch nicht zur Festnahme des Täters. Daher veröffentlichen die Ermittler nunmehr auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses ein Phantombild des mutmaßlichen Täters, zu dem zusätzlich folgende Beschreibungsmerkmale vorliegen:

  • 19 – 21 Jahre alt
  • ca. 170 cm groß
  • dunkler Teint
  • sehr gepflegtes Aussehen
  • schmale, auffällig gepflegte Augenbrauen
  • schwarze Haare
  • kantiges Gesicht
  • schmale Lippen
  • braune Augen

Truth24: Arabisches / Orientalisches aussehen, Wirtschaftsflüchtling

Menschen die den Araber kennen oder wiedererkennen sollen sich unter der Rufnummer 0228-150 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

 

Feb 01

Einreisestopp – Es gibt durchaus Gründe für das Trump-Dekret


Proteste gegen das Einreise-Verbot von Donald Trump am Flughafen von LA. Bürger von sieben muslimischen Ländern dürfen 90 Tage nicht einreisen Quelle: AFP/GETTY IMAGES NORTH AMERICA

In Deutschland ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man Amerika kritisiert. Noch sicherer ist man, wenn sich die Kritik gegen den neuen US-Präsidenten Donald Trump richtet. Er bietet ja auch viele Angriffsflächen. Doch was bringt diese Kritik wirklich? Und wer gibt sich die Mühe, sein Handeln jenseits von Polemik und Moralisieren zu verstehen? Deshalb muss man es ja noch lange nicht akzeptieren.

Die ganze Welt diskutiert gerade über das Trump-Dekret, Menschen aus sieben muslimischen Staaten die Einreise in die USA zu verweigern. Kann man ihn deshalb mit Hitler vergleichen? Sind Muslime tatsächlich die neuen Juden? Vielleicht ist es sinnvoll zu analysieren, wie es zu dieser Entscheidung kam.

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Feb 01

Studentin von Afghanen vergewaltigt: 6 Jahre Haft – Am Praterstern

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Zu recht hohen Haftstrafen sind am Dienstagvormittag in Wien drei Burschen aus Afghanistan wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Das Trio zum Tatzeitpunkt 16 und 17 Jahre, mittlerweile 16 und 18 Jahre alt war bei der grausigen Tat am Praterstern mit äußerster Brutalität gegen sein 21- jähriges Opfer vorgegangen.

Die jungen Männer schlugen den Kopf der Türkin mehrmals gegen eine WC- Muschel, zwei der Angreifer vergingen sich danach an ihr, während der dritte die junge Frau festhielt.

Zwei Burschen erhielten je sechs Jahre Haft, einer fasste fünf Jahre aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Zur Sexattacke war es im April des Vorjahres am Praterstern gekommen. Die 21- Jährige ging dort auf die Toilette und dürfte dabei von den späteren Tätern bereits beobachtet worden sein. Die drei jungen Afghanen folgten der jungen Frau in den Waschraum nach und überfielen sie.

Die Angreifer würgten ihr wehrloses Opfer und schlugen den Kopf der Studentin mehrmals gegen die Toilettenmuschel, ehe sich zwei der Beschuldigten an der jungen Türkin vergingen. Der dritte Täter hielt sie dabei fest, ein Gutachten entlastete den 16- Jährigen am Dienstag von dem Vorwurf, sich ebenfalls an der 21- Jährigen vergangen zu haben.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER
Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Opfer geht es „noch immer nicht gut“

Das Opfer leidet bis heute an den seelischen Folgen der Vergewaltigung, berichtete die Privatbeteiligtenvertreterin der 21- Jährigen. Sie unterstrich noch einmal, dass es ihrer Mandantin, die mittlerweile in ihre Heimat zurückgekehrt ist, noch immer nicht gut geht. Sie leide darunter, dass sich die Täter nicht reumütig und aufrichtig entschuldigt hätten. Zudem habe sie nur eine einzige Vertrauensperson, die noch dazu in Österreich lebt, mit der sie sich über WhatsApp austauschen könne. In der Türkei hingegen sei es eine „Schande“, darüber (die Vergewaltigung, Anm.) zu sprechen.

Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussplädoyer darauf, dass das Trio seinem Opfer gezielt aufgelauert habe und besonders brutal vorgegangen sei und die Burschen daher auch entsprechend zu bestrafen seien. Die Verteidiger der jungen Afghanen verwiesen teilweise auf die Herkunft der Burschen. Frauen würden „dort einen anderen Stellenwert haben“. Dies sei keine Entschuldigung oder Rechtfertigung, aber es könne „bei der Ausführung der Tat eine Rolle gespielt haben“.

Studentin von Afghanen vergewaltigt: 6 Jahre Haft (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER) Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

„Weiß nicht, wie ich das wiedergutmachen kann“

Den Prozess selbst verfolgten die drei Angeklagten mit ausdrucksloser Miene, die beträchtlichen Schmerzensgeldansprüche erkannten sie teilweise aber an. Der Älteste schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an, während die beiden Jüngeren sich bei der 21- Jährigen entschuldigten. „Ich weiß nicht, wie ich das wiedergutmachen kann“, sagte der 16- Jährige. „Ich glaube, das geht nicht“, so Richter Norbert Gerstberger.

Für das Trio setzte es schlussendlich recht hohe Haftstrafen: Die beiden 18- Jährigen wurden zu sechs Jahren Haft verurteilt, der 16 Jahre alte Bursch fasste fünf Jahre Haft aus. Man sei aufgrund der Schwere der Tat mit der Strafe im oberen Bereich geblieben, begründete Gerstberger das Urteil. Für Jugendliche beträgt der Strafrahmen bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Das Trio akzeptierte die Strafen, die Staatsanwältin gab jedoch keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

Quelle

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