Jun 13

Mord an Umut K.- Hechingen: Zweites Blutrache-Urteil mit Spannung erwartet

Ein gerahmtes Foto und Gedenksteine erinnern an der Hechinger Staig bis heute an Umut K. Der Deutschkurde aus Bisingen wurde am 1. Dezember 2016 wegen Drogengeschäften auf offener Straße erschossen. Er wurde nur 22 Jahre alt. Sein Bruder schwor Rache und steht dafür jetzt vor Gericht. © Foto: Andrea Spatzal

Am Freitag wird der Berufungsprozess um einen geplanten Rachefeldzug nach dem Mord an Umut K. fortgesetzt.

Am Freitag um 9 Uhr wird im Saal 168 im Landgericht Hechingen der Blutrache-Prozess fortgesetzt. Zwei junge Männer, 22 und 25 Jahre alt, sitzen auf der Anklagebank. Der Jüngere fast wie ein Unbeteiligter, der andere deutlich nervöser. Er hofft auf einen Freispruch. „Verabredung zum Mord“ wird den beiden vorgeworfen. Dafür wurden sie im März 2018 auch zu langen Haftstrafen verurteilt. Aber der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil kassiert und den Fall nach Hechingen zurück verwiesen. Damit musste der „Blutrache-Prozess“ jetzt komplett neu aufgerollt werden. Vier Verhandlungstage sind bereits abgearbeitet. Das zweite Urteil in dem Prozess, das mit Spannung erwartet wird, rückt langsam in greifbare Nähe.

Der Prozess geht zurück auf den Mord an Umut K. Der junge Deutschkurde wurde am 1. Dezember 2016 an der Hechinger Staig auf offener Straße erschossen. Ein Anschlag im Mafia-Stil. Umuts Mörder ist rechtskräftig verurteilt und sitzt hinter Gittern.

Die Bluttat hatte ein Nachspiel, das die Gerichte bis heute beschäftigt. Unmittelbar nach dem Mord begann nämlich einer der Brüder des Getöteten, damals 20 Jahre alt, zusammen mit einem zu der Zeit 23-jährigen Komplizen Rachepläne zu schmieden. Sie hatten sich vorgenommen, den Familien der Täter Todesangst einzujagen. Im Internet wollten sie sich Waffen besorgen. Konkret ging es um Schusswaffen und Handgranaten.

Mordpläne „sehr konkret“

Der lange Arm des Gesetzes kam den beiden selbsternannten Rächern rechtzeitig auf die Schliche. Den entscheidenden Hinweis auf die geplante Vendetta erhielten die Ermittler allerdings auf Umwegen: Im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf eine Moschee in Weil am Rhein im Frühjahr 2017 wurden die Telefonkontakte zwischen den beiden Angeklagten abgehört. An dieser Korrespondenz erkannte das Gericht die Ernsthaftigkeit der Rachepläne. Der Plan, den Mord an Umut K. zu rächen, sei sehr konkret gewesen, urteilte die 1. Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts im März 2018 und verhängte hohe Haftstrafen. Die Kammer gelangte damals auch zu der Ansicht, dass die Angeklagten von ihrem Vorhaben nicht etwa freiwillig oder gar aus Einsicht abgelassen haben, sondern einzig und allein aus Geldmangel.

Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Die Karlsruher Richter gaben dem Revisionsantrag des 25-jährigen Angeklagten statt. Dieser war von Anfang an der Ansicht, nichts Unrechtes getan zu haben, zu Unrecht beschuldigt worden zu sein. Er habe nur geblufft, Umuts Bruder eigentlich nur „abgezockt“. Mit den ersten mühsam zusammengekratzten Geldscheinen für den Waffenkauf habe er für Friseur und Klamotten verpulvert. Entsprechend kommt auch der Bundesgerichtshof zu dem Schluss, der Anschlag sei zu wenig konkret, lediglich in einem Planungsstadium gewesen.

Es ist jetzt Aufgabe der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Hechingen herauszuarbeiten, wie nah die beiden Angeklagten einer Blutrache tatsächlich gekommen sind. Bislang gleicht der Revisionsprozess über weite Strecken der ersten Verhandlung. Vor allem Polizeibeamte wurden in den Zeugenstand gerufen. Erneut wurde auch das psychiatrische Gutachten gehört, das beiden Männern schwere Störungen des Sozialverhaltens bescheinigte, hervorgerufen durch schwierige Biografien mit komplizierten Familienverhältnissen, Schulabbrüchen und frühem Kontakt mit Drogen, Alkohol und Kriminalität. Auch die Sicherheitsvorkehrungen vor dem Gerichtssaal sind genauso umfangreich wie bei der ersten Verhandlung. Polizisten kontrollieren jeden, der hinein will. Taschen und Telefone müssen abgegeben werden.

Zeugin nach Lettland geflohen

Und noch eines ist gleich geblieben: das Schweigen der beiden Angeklagten. Sie sagten bislang kein Wort. Über seine Anwälte ließ der 25-Jährige Einwände gegen seine Verhaftung vorbringen: Bei der Vernehmung habe er unter Medikamenteneinfluss gestanden und zweitens habe der Haftrichter in zu kurzer Zeit, also nach unzureichender Prüfung den Haftbefehl gegen ihn erlassen. Letzterer Einwand wurde am letzten Verhandlungstag am 23. Mai durch die Vorlage umfangreicher Ermittlungsprotokolle widerlegt.

Am selben Verhandlungstag hätte auch die frühere Freundin des 25-Jährigen aussagen sollen. Sie war zur Tatzeit von ihm schwanger. In seinem Schreiben an den Bundesgerichtshof mit der Bitte um Revision hatte sich der Angeklagte noch geläutert und ganz in seiner neuen Rolle als verantwortungsvoller Vater dargestellt. Aber wie sich jetzt herausstellte, ist die junge Frau mit ihrem Kind inzwischen nach Lettland ausgewandert – aus Angst vor dem Kindsvater, wie es hieß.

Die Zeugin soll nun über Telefon der Gerichtsverhandlung zugeschaltet werden. Ob die Liveschaltung am morgigen Verhandlungstag tatsächlich zustande kommt, hängt von der Bereitschaft der Zeugin und vom zuständigen Gericht in Lettland ab.

Quelle: swp

Jun 12

Mittenwald: Asylbewerber begrapschen Frauen – Mann greift ein und wird verletzt

Die Asylbewerber berührten die Frauen unsittlich.
© dpa / Jens Kalaene /symbolbild

Zwei junge Frauen wurden in Mittenwald von zwei Asylbewerbern sexuell belästigt. Ganz öffentlich in einer Disco begrapschten sie ihre Opfer.

Mittenwald – Es sollte einfach nur ein netter Party-Abend werden. Doch für zwei junge Frauen endete dieser alles andere als spaßig. Die beiden 22-Jährigen waren in der Nacht auf Pfingstsonntag gegen vier Uhr in der Früh in einer Mittenwalder Discothek von zwei Asylbewerbern sexuell belästigt worden. Die Männer – der eine 24, der andere 25 Jahre alt – tanzten die Frauen an und berührten sie mehrfach an den Geschlechtsorganen.

Mittenwald: Frauen von Asylbewerbern sexuell belästigt

Als das Personal der Gaststätte darauf aufmerksam wurde und gegen das Duo, das ursprünglich aus Eritrea stammt, einschritt, kam es laut Angaben der Polizeiinspektion Mittenwald zu einem Gerangel. Dabei wurde ein 34-jähriger Beschäftigter durch einen Fußtritt am Hals verletzt. Wie die Beamten weiter mitteilen, bedrohten die Männer, die beide in der Marktgemeinde wohnhaft sind, anschließend auch noch die Pächter der Gaststätte. Gegen die zwei Asylbewerber wird nun Strafanzeige erstattet.

Weitere sexuelle Übergriffe in der Region

Auch in München kam es kürzlich zu einer sexuellen Belästigung: Zwei Amerikaner waren dort zu Besuch. Als sie am Hauptbahnhof unterwegs waren, kam ein Mann plötzlich auf die 23-Jährige zu und fasst ihr an die Brust. In Murnau traf es eine Frau noch härter: Die 18-Jährige wurde von einem Mann sexuell angegangen. Er konnte noch am Tatort festgenommen werden. In Garmisch-Partenkirchen hat die Polizei kürzlich einen Mann festgenommen, der mehrere Frauen sexuell belästigt haben soll. Dabei blieb es nicht bei unanständigen Worten.

Quelle: Merkur

Jun 12

Von Asylwerbern vor U-Bahn gestoßen: Sechs Monate bedingt

Der 36-Jährige konnte sich noch selbst von den Gleisen retten

Drei junge Männer sind am Dienstag wegen schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Sie hatten am 17. Februar in der U-Bahn-Station Thaliastraße auf einen Passanten eingeprügelt, er fiel auf die Gleise.

Der 36-Jährige konnte sich trotz Verletzungen noch selbst auf den Bahnsteig retten, ehe die U-Bahn einfuhr. Der Südamerikaner hatte sich den rechten Mittelfußknochen gebrochen sowie Prellungen am Kopf, an beiden Oberschenkeln und am rechten Ellbogen erlitten. Die drei Angeklagten, die sich allesamt schuldig bekannten, überreichten dem Anwalt des Geschädigten insgesamt 1.500 Euro Schmerzensgeld als Wiedergutmachung. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Grund für Prügelei weiter unklar

Warum es zu der Prügelei gekommen war, ist unklar. Die drei jungen Erwachsenen im Alter von 18, 19 und 20 Jahren, die von Nikolaus Rast vertreten wurden, gaben die Schläge und Tritte zu, wollten sonst jedoch keine Aussage machen. „Es tut mir sehr, sehr leid“, sagte der 19-jährige Erstangeklagte. Sie hätten sich bedroht gefühlt.

Die drei Rumänen waren zuvor feiern und hatten reichlich Alkohol getrunken. Auf dem Nachhauseweg am Sonntag gegen 4.00 Uhr trafen sie am U6-Bahnsteig Richtung Floridsdorf auf den ebenfalls alkoholisierten Südamerikaner. Zunächst dürfte es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, ehe die drei den 36-Jährigen mit Schlägen und Fußtritten, die sich auch gegen seinen Kopf richteten, traktierten. Zeugen verständigten schließlich die Polizei.

Quelle: orf

Jun 12

Die Unfähigkeit zur Freiheit: In Deutschland herrscht ein zunehmend repressives Klima

Ist bald Schluss mit spielerischer Kultur? Und wer soll sich die traurigen, weil überaus politisch korrekten Ausstellungen, Aktionen und Inszenierungen ansehen? (Bild: Goran Basic / NZZ)

Interventionen und administrative Lösungen aus politischen Interessen ersetzen in Deutschlands Hochschul- und Kulturszene zunehmend den demokratischen Diskurs. Über eine Renaissance des Totalitären.

In Deutschland liebt man es, sich auf die Lehren der Geschichte zu berufen, wenn man den «Anfängen» wehren will. Diejenigen, die sich auf der guten Seite wähnen, glauben daher, über dem Gesetz zu stehen und über die Freiheit anderer entscheiden zu dürfen. Symptomatisch dafür ist, die Demokratie einschränken zu wollen, um sie zu schützen.

Alle Mittel einzusetzen, scheint für die Überguten deshalb geboten zu sein, weil sie sich im Recht dünken. So hatte Louis Fürnberg bereits vor über einem halben Jahrhundert gedichtet: «Denn wer kämpft / Für das Recht, der hat immer recht / Gegen Lüge und Ausbeuterei. / Wer das Leben beleidigt, / Ist dumm oder schlecht. / Wer die Menschheit verteidigt, / Hat immer recht.» Haben diejenigen, die sich im Besitz der alleinigen Wahrheit und des Rechts dünken, bedacht, dass die Hybris des Totalitären Anfang ist?

Deutsche Medien erheben gegenwärtig die Jugend zu einer Art generationgewordenem Willen, der sich die Zukunft nicht von den Alten zerstören lassen möchte. Nun ist die Radikalisierung der Jugend zur Durchsetzung bestimmter politischer Interessen in der Geschichte nicht neu. Vom sogenannten Kinderkreuzzug des Mittelalters über Savonarolas Kinder-Garden in der Renaissance über die Langemarck-Generation im Ersten Weltkrieg bis in die Zeiten von Hitlerjugend oder dem kommunistischen Jugendverband FDJ in der DDR wurde Jugend in ihrer Begeisterungsfähigkeit missbraucht.

In den Archiven existieren noch die Bilder davon, als Studenten im Braunhemd in die Hörsäle einmarschierten und gegen jüdische Professoren lärmten, im Namen der Jugend die Liberalen zum Verstummen bringen wollten. Oder als nach 1949 die Blauhemden gegen die bürgerlichen Professoren Front machten. Genügend Bilder, Augenzeugenberichte und Aktenvermerke wurden aufbewahrt, genügend Reden mitgeschrieben, in denen dem Fortschritt gehuldigt und der freie Geist, die freie Lehre und Forschung, die Akzeptanz der Meinungsvielfalt mit dem Verweis bekämpft wurden, dass sie einer höheren Moral zu weichen hätten.

Und zur Geschichte der deutschen Universitäten gehören eben auch Heideggers Rektoratsrede oder die 2. Hochschulreform der Regierung der DDR, in der das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium eingeführt wurde und man die Bildungseinrichtungen gleichschaltete. Wer das nicht akzeptierte, wurde entweder wie Herbert Belter erschossen, zur Zwangsarbeit in Workuta verurteilt oder floh in den Westen.

Begriffe wie «Aktivist» oder «Intervention» lassen durchaus frösteln. Interventionen haben die deutschen Universitäten mehr als genug erlebt. Gerade in den letzten Jahren wurden in Deutschland Professoren von Studenten gemobbt und bedroht, weil sie in den Augen derer, die doch erst einmal lernen und sich die Urteilsfähigkeit erwerben sollten, angeblich rassistische, militaristische, menschenfeindliche, frauenfeindliche, heterodominante, homophobe, islamophobe, antifeministische Positionen vertreten.

In Frankfurt am Main versuchten Studenten eine Podiumsdiskussion an der Universität über das Kopftuch zu verhindern. Angegriffen wurde die Professorin, die diese Diskussion initiiert hat, die Forderung nach der Entlassung, nach einem Forschungsverbot für diese Professorin wurde erhoben.

Demonstrieren kann man immer: Eine Kundgebung vor der Goethe-Universität in Frankfurt anlässlich der Konferenz «Das islamische Kopftuch – Symbol der Würde oder der Unterdrückung». (Bild: Boris Roessler / dpa / Keystone)

Demonstrieren kann man immer: Eine Kundgebung vor der Goethe-Universität in Frankfurt anlässlich der Konferenz «Das islamische Kopftuch – Symbol der Würde oder der Unterdrückung». (Bild: Boris Roessler / dpa / Keystone)

Politische Hetzjagd

In Dresden besetzten am 29. Mai 2019 Studenten der Hochschule für Bildende Künste die Bibliothek, weil die Hochschulleitung der Forderung nicht nachkommt, die Bibliotheksleiterin zu entlassen, die als Parteilose auf der Liste der AfD für die Kommunalwahl kandidiert hatte. Damit pfeifen die Studenten auf das Grundgesetz, das für jeden Bürger das aktive und passive Wahlrecht garantiert. Man verteidigt zu Recht das Grundrecht auf Asyl, das allerdings nur politisch Verfolgten zusteht, und engagiert sich selbst für eine politische Hetzjagd, für eine politische Verfolgung.

Die eigene Moral stellt man höher als das Grundgesetz, und im Namen der eigenen politischen Überzeugungen nimmt man sich das Recht heraus, die bürgerliche Existenz des anderen zu vernichten.

Die «Dresdner Neuesten Nachrichten» zitierten die Besetzer: «Wir können uns nicht vorstellen, eine Bibliothek weiterhin zu benutzen, die von einer Kandidatin von der AfD-Liste geführt wird.» Man kennt den Ton der Forderung, aus anderen Zeiten, mit anderen Begründungen. Wie lautete doch die Überschrift in einem Artikel der Pionierzeitung der DDR 1967: «Kein Vertrauen zum parteilosen Direktor.» Fürnbergs Lied besass übrigens den Refrain: «So, aus leninschem Geist, / Wächst von Stalin geschweisst, / Die Partei, die Partei, die Partei!»

Wie wollen diese Studenten, die unfähig zur demokratischen Auseinandersetzung sind, sonst würden sie nicht administrative Massnahmen fordern, künstlerisch tätig sein, wo doch die Grundlage der Kunst die Freiheit ist? Der Akt der Bibliotheksbesetzung ist weder demokratisch noch im Sinne der bürgerlichen Freiheit, sondern schlicht und ergreifend: Gesinnungsterror.

An den Aktionstagen unter dem Hashtag #wessenfreiheit rufen eine Reihe von Kunsthochschulen, darunter die Universität der Künste Berlin oder die Akademie der bildenden Künste Wien, zu nicht weniger als zur Abschaffung der Freiheit der Kunst auf, wenn sie unterstellen, dass mit der Forderung nach Freiheit in der Kunst die «Facetten institutioneller und gesellschaftlicher Macht im System Kunst» verdeckt werden, und behaupten, dass «. . . die sogenannte Freiheit der Kunst zum Freibrief für eine Einschränkung der Freiheit von Frauen in der Kunst» geworden sei.

Betreutes Denken?

Man muss nur einmal Lenin oder Stalin lesen, um das Muster zu erkennen, um die Sprache zu verstehen, welche die Sprache von Zensoren ist. Die Freiheit wird zur «sogenannten Freiheit» und die «sogenannte Freiheit» zum Vehikel der «Einschränkung der Freiheit von Frauen in der Kunst» wie einst zum Vehikel der Unterdrückung der Proletarier. Bereits das Hashtag #wessenfreiheit stellt die Bewegung als illiberal bloss, denn die Frage allein impliziert schon, dass die einen frei und die anderen unfrei sein sollen. Doch das Wesen der Freiheit besteht in ihrer Universalität, darin, dass sie niemandem gehört und für alle gilt.

Es ist bezeichnend, wenn die #wessenfreiheit-Aufrufenden am 15. Juni zum diesjährigen Aktionstag zusammenkommen, um zu diskutieren, wie «Interventionen, künstlerische Kommentare, Neu-Lektüren» aussehen könnten zu «historischen, kanonischen Beständen rassistischen und/oder sexistischen Inhalts im Museum und für das Theater». Es geht also darum, zu bestimmen, was noch wie im Theater gespielt und im Museum angeschaut werden darf und was nicht. Betreute Kunst? Betreutes Denken?

Die Studenten sägen am Ast, auf dem sie sitzen. Wer soll sich die traurigen, weil überaus politisch korrekten Ausstellungen, Aktionen und Inszenierungen der «neuen Ingenieure der Seele», wie Stalins Chefaufseher Andrei Schdanow das nannte, noch anschauen wollen?

Hört auf, den Bürgern vorzuschreiben, was sie sehen oder was sie verstehen sollen, malt, schreibt, spielt und lasst die Zuschauer entscheiden, wie sie es empfinden und welche Schlüsse sie daraus ziehen. Jedes künstlerische Werk ist jedem Rezipienten zuzumuten, und es ist nur an künstlerischen und nicht an den ideologischen Kriterien eines sich totalisierenden Dekonstruktivismus zu messen.

Welche Absurdität diese neue Zensur hervorbringt, zeigt der Text einer Laura Hatting, die zum letzten «#wessenfreiheit»-Aktionstag in Leipzig «konzeptuelle Fragen zum besseren Verständnis der Arbeiten von Männern» zusammenstellte. Was da hochtrabend «konzeptuelle Fragen» genannt wurde, stellte in Wahrheit nur einen Leitfaden für neue Inquisitoren dar, wo «ein paar hilfreiche Fragen für Postpräsentationsgespräche mit Männern» aufgelistet werden, für den Fall, dass «der jeweilig präsentierende Mann während der Präsentation am eigentlichen Thema, nämlich seinem Mann-Sein» vorbeigeredet habe und es daher «dringend nötig» sei, «ihn eben auf die eigene männliche Position hinzuweisen».

Die Frage nach dem «Mann-sein» als eigentliches Thema kennt man mutatis mutandis aus dem Stalinismus, wo die eigentliche Frage die Frage des Klassenstandpunktes war und auf die dringend nötig hinzuweisen war und an der man nicht vorbeireden durfte.

Kunst ist Vielfalt

Wenn die Dresdner Kunststudenten zur Begründung für ihre Forderungen der AfD vorwerfen, gegen politische Kunst zu sein, da diese im Entwurf ihres Wahlprogramms tatsächlich fordert «Kultur darf kein Tummelplatz für soziokulturelle Klientelpolitik sein» und «Wir wenden uns gegen ein einseitig politisch orientiertes, erzieherisches Musik- und Sprechtheater, wie es derzeit auf sächsischen Bühnen praktiziert wird», dann haben sie mit der Forderung, dass die Bibliothekarin entweder ihren Job oder ihr kommunalpolitisches Engagement aufgibt, der AfD recht gegeben, dann demonstrieren sie Kunst als «soziokulturelle Klientelpolitik» – eine wahre Meisterleistung.

Es wäre ein Anfang, wenn man den notwendigen Meinungsstreit in der Demokratie als Streit der Meinungen akzeptieren würde und nicht auf repressive Mittel der Intervention und auf administrative Lösungen setzen würde. Es wäre ein Anfang, wenn man die bürgerlichen Freiheiten respektieren würde, anstatt sie auszuhebeln. Hilfreich wäre es zu verstehen, dass man aus der Geschichte keine Lehren ziehen kann, wohl aber schärft der Blick in die Geschichte die Fertigkeit, Mechanismen zu erkennen. So lässt sich immer wieder beobachten, wie in der Geschichte rationale Ordnungen und Vorstellungen ins Irrationale kippen. Deutschland ist besonders anfällig dafür, weil es einen fatalen Hang zur politischen Romantik hat. Dem ist zu wehren. Kunst soll die Vielfalt der Welt darstellen, nicht die Einfalt der Künstler.

Quelle: nzz

Jun 11

Versuchte Asylanten- Gruppenvergewaltigung: Opfer schlug Täter in die Flucht

 (Symbolbild) Bild: colourbox.de

Oberösterreich: Zwei Männer sollen in der Nacht auf Sonntag in Attnang-Puchheim (Bezirk Vöcklabruck) versucht haben, eine 31-Jährige zu vergewaltigen.

Die Frau war in der Nacht auf Sonntag alleine auf der Kirchenstraße zu Fuß unterwegs. Zuvor hatte sie das „Pfingstspektakel“ in Attnang-Puchheim besucht und sich gegen drei Uhr auf den Heimweg gemacht.

Vor der Pfarrkirche „Zum heiligen Geist“ kam es zu dem Vorfall: Plötzlich hielt sie ein Unbekannter von hinten fest und hinderte sie am Weitergehen. Im selben Moment überholte sie ein zweiter Mann und versperrte ihr von vorne den Weg. Laut Polizei öffnete er gewaltsam die Jeans der Frau.

Das Opfer wehrte sich heftig: Es versetzte dem vor ihr stehenden Täter einen Fußtritt und dem Mann, der sie festhielt einen Stoß mit dem Ellbogen. So konnte sich die 31-Jährige losreißen und flüchten. Auch das Duo ergriff die Flucht in Richtung B1.

Den Mann, der vor ihr stand, beschrieb die Frau später bei der Polizei als „südländischen Typen“. Eine nähere Täterbeschreibung lag vorerst nicht vor. Die Polizeiinspektion Attnang-Puchheim bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 059133 4163.

Quelle: Nachrichten.at

Jun 11

Landgericht Hannover: Türke (41) wegen zweiter Vergewaltigung eines Kindes (14) verurteilt

Unter Drogeneinfluss wird sein Wunsch nach Sex maßlos. Zum zweiten Mal wurde Levent Y. (41) wegen eines Sexualverbrechens verurteilt. Er hatte die beste Freundin (14) seiner Tochter vergewaltigt.

HANNOVER

Zum zweiten Mal in seinem Leben wird Levent Y. (41) in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Zum zweiten Mal in seinem Leben wurde der Angeklagte am Mittwoch wegen eines schweren Sexualdelikts verurteilt. Richterin Monika Thiele sprach eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Y. aus. Er hatte Anfang März 2018 in Hannover die beste Freundin (damals 14 Jahre alt) seiner Tochter vergewaltigt.

Aussage des Opfer glaubhaft

Am Mittwoch legte Levent Y. ein spätes Geständnis ab. Er sei der Meinung, dass sich das Opfer nicht gewehrt habe. Aber seine Erinnerung sei wegen seines Kokain-Konsums nicht mehr so gut. Mit dieser Aussage ersparte er seiner Tochter und dem Opfer eine weitere Aussage. Als die Tochter von dem Geständnis erfuhr, war sie völlig aufgelöst. Sie weinte und beugte den Oberkörper, als drücke sie eine schwere Last zu Boden.

Sicher wäre Y. auch ohne das Geständnis verurteilt worden, allerdings wäre die Strafe dann höher ausgefallen. Denn eine Psychologin stufte die Aussage des Opfers als sehr glaubhaft ein. Ihre Aussagen bei Polizei, vor dem Richter und in der Begutachtung seien konstant gewesen, so die Psychologin.

Levent Y. wurde bereits 2004 ebenfalls im Landgericht Hannover wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. Er hatte Ende 2002 versucht, eine 16-Jährige am Ihme-Ufer im Gebüsch zu vergewaltigen. Das Ganze war eine Zufallsbekanntschaft. Er bekam zweieinhalb Jahre Haft und musste zum Drogenentzug in die geschlossene Klinik. Auch die Tat im März 2018 geschah eher zufällig. Die 14-Jährige wollte eigentlich zu ihrer besten Freundin, und traf dann auf ihren Peiniger.

Neigung zu sexueller Gewalt

Nun attestierte ihm ein psychiatrischer Gutachter wieder eine Alkohol- und Kokainabhängigkeit. „Unter Drogen neigt er zu sexueller Gewalt“, so der Sachverständige. Deshalb sei die Unterbringung sinnvoll – auch wegen der Wiederholungsgefahr. Das Opfer hatte berichtet, dass Levent Y. während der Tat einen hochroten Kopf und Artikulationsprobleme gehabt habe. Für den Gutachter ein klares Indiz, dass der Mann zur Tatzeit in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Das Opfer leidet noch unter depressiven Verstimmungen und einem Waschzwang. Die Familie ist aus Hannover weggezogen. Und mit der Freundschaft zwischen den beiden Familie ist es auch vorbei.

Quelle: neuepresse

Jun 11

Er wollte sie im Schlaf vergewaltigen: Ärztin beißt Afrikaner Zunge ab

In einem Krankenhaus behandelten plastische Chirurgen die verletze Zunge des Mannes. Foto: Facebook

Bloemfontein (Südafrika) – Das war wohl Selbstverteidigung mit Biss: Eine südafrikanische Ärztin (24) wehrte einen Sexualtäter ab, der sie vergewaltigen wollte: Sie biss ihm einen Teil der Zunge ab!

Der ungewöhnliche Fall

Unter dem Vorwand, ein Patient zu sein, hatte sich der Mann (32) frühmorgens um 2 Uhr Zugang zu dem Krankenhaus Pelonomi Tertiary Hospital in Bloemfontein verschafft. Dann ging er zum Bereitschaftsraum, wo die Ärztin schlief.

Mail online“.

Schreiend und geschockt rannte der Angreifer aus dem Zimmer, hinterließ dabei eine große Blutspur.

Kurz darauf trafen Polizisten im Krankenhaus ein, alarmierten benachbarte Kliniken: Sie sollen nach einem Mann Ausschau halten, der wegen einer schlimmen Mundverletzung dringend ärztlich behandelt werden müsse.

Wenig später verständigten Ärzte des National Hospital die Polizei: Ein Mann mit einer solchen Verletzung habe bei ihnen Hilfe gesucht.

Der 32-Jährige wurde zunächst notdürftig medizinisch versorgt, dann brachten die Beamten ihn zu dem Tatort im ersten Krankenhaus. Dort bestätigte die Ärztin, dass er tatsächlich der Angreifer war und schilderte der Polizei genau, was passiert war.

Anschließend wurde der Mann in eine Klink für plastische Chirurgie gebracht, wo er operiert wurde. Sobald er das Krankenhaus verlassen kann, soll ihm der Prozess gemacht werden.

Hohe Zahl von Vergewaltigungen

Nach offiziellen Angaben der südafrikanischen Behörden wurden in den Jahren 2017/2018 rund 40 000 Frauen Opfer von Vergewaltigung – doch die Dunkelziffer soll viel höher sein, da nur einer von vier Angriffen angezeigt wird. Statistisch gesehen werden 40 Prozent der Frauen in Südafrika in ihrem Leben Opfer einer Vergewaltigung.

Quelle: BILD

Jun 10

Brutale Gruppenvergewaltigung durch 3 Afrikanische Asylanten in Düsseldorf – schon wieder!

Asylanten attackieren eine Frau, in symbolhafter Fotomontage

Eine Frau lockte eine Wuppertalerin von der öffentlichen Toilette in den Hofgarten, dort warteten die Rasta- Afrikaner und vergewaltigten die arme Frau, danach klauten sie noch schnell die Handtasche!

Am Samstag in den frühen Morgenstunden verließ eine 51-Jährige eine Diskothek an der Bolker Straße und begab sich zu einer öffentlichen Toilette. Dort wurde sie von einer unbekannten Mittäterin angesprochen. Gemeinsam suchten die beiden zwischen 4 und 5 den Hofgarten auf. Plötzlich erschienen zwei bis drei junge afrikanische Armutsasylanten, die die Wuppertalerin brutal  vergewaltigten. Dabei klauten die Asylanten ihrem Opfer auch noch die Handtasche! In welchen Zusammenhang die Frau aus der Altstadt mit den Geschehnissen steht ist noch unklar, womöglich handelte es sich um eine Mittäterin. Die Geschädigte selbst begab sich im Anschluss zu einem nahegelegenen Hotel an der Inselstraße, bat um Hilfe und ließ von den Mitarbeitern die Polizei verständigen.

Armutsasylanten aus Afrika und Moslems sind für den Großteil aller Überfalls- und Gruppenvergewaltigungen verantwortlich, das beweist die Statistik – jeden Tag ereignen sich Fälle im neuen Merkel- Buntland

Die Düsseldorfer Kriminalpolizei ermittelt nun in einem Vergewaltigungsdelikt zum Nachteil einer 51-jährigen Frau, die aus Wuppertal stammt. Die Polizei sucht dringend Zeugen.

Die Geschädigte kann die Täter lediglich wie folgt beschreiben: Etwa 24 bis 26 Jahre alt, circa 1,70 Meter bis 1,85 Meter groß, nordafrikanisches Aussehen. Einer hat krauses schwarzes Haar. Hinweise zur Täterbekleidung liegen nicht vor.

Hinweise werden erbeten an das Kriminalkommissariat 12 unter Rufnummer 0211-8700.

Quelle: Truth24.net

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Jun 10

2.500 Ausländer kommen trotz Ausreisegeld zurück und beantragen erneut Asyl

Ein Übergangswohnheim für Asylbewerber in Bremen: Die FDP kritisiert das Ausreisegeld heftig. (Quelle: imago images)

Mit Geld will die Bundesregierung Asylbewerbern die Rückkehr in die Heimat schmackhaft machen. Doch einige kommen trotzdem zurück – vor allem aus einer Region.

Mehr als 100.000 abgelehnte Asylbewerber haben seit 2014 Geld dafür bekommen, dass sie Deutschland wieder verlassen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, kehrten mehr als zwei Prozent von ihnen später wieder nach Deutschland zurück und stellten erneut einen Asylantrag. „2.506 Personen von 102.761 abgelehnten Asylbewerbern, die freiwillig ausgereist waren, haben nach ihrer Wiedereinreise in den Jahren 2017 bis 2019 einen Asylfolgeantrag gestellt“, heißt es in der Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die meisten abgelehnten Asylbewerber, die im vergangenen Jahr von dem Bund-Länder-Programm zur Reintegration im Heimatland profitierten, stammten aus Ost- und Südosteuropa. Am häufigsten nahmen Albaner (1.345) und Serben (1.088) die Förderung in Anspruch. Auch zahlreiche Menschen aus Georgien, Russland, Nordmazedonien und dem Irak entschieden sich für die Rückkehrhilfe. Kaum genutzt wurde die Förderung dagegen von abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan und der Türkei.

Das Geld muss zurückgezahlt werden

Jeder Ausländer kann grundsätzlich nur einmal Geld aus dem Förderprogramm erhalten. Wer die Förderung in Anspruch nimmt und hinterher trotzdem wieder einreist, muss das Geld zurückzahlen. Zwischen Anfang 2017 und Ende April 2019 wurden laut Bundesinnenministerium Fördermittel in Höhe von rund 83.000 Euro zurückgezahlt. Im Jahr 2018 wurden für das Förderprogramm knapp 9,5 Millionen Euro aufgewendet.

„Jährlich gut 1.000 Asylfolgeanträge von abgelehnten Asylbewerbern mit Rückkehrförderung sprechen eine deutliche Sprache“, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Das Rückkehrprogramm schaffe offensichtlich „falsche Anreize“.

Quelle: t-online

Jun 10

Zensur und Klarnamenpflicht: Kramp-Karrenbauer gegen Anonymität

CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer. (imago images / photothek)

Die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer hat ihre Forderungen nach Regeln für den Umgang in sozialen Netzwerken bekräftigt und damit erneut eine Debatte ausgelöst.

Ein „dramatisches Beispiel“ sei für sie der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke (CDU), sagte Kramp-Karrenbauer der „Bild am Sonntag“. Sie sei fassungslos, dass Lübckes Familie damit leben müsse, dass dessen Tod im Netz mit Hass, Häme und unverhohlener Freude kommentiert werde. Dies sei „ein Anschlag auf die Grundregeln des Zusammenlebens“, so die CDU-Chefin. Es müsse darüber geredet werden, ob im Netz alles erlaubt sein dürfe oder ob nicht eine strengere Netiquette nötig sei. „Ich möchte wissen, wer hinter solchen Kommentaren steckt“, sagte Kramp-Karrenbauer. Der Digital-Journalist Mario Sixtus twitterte dazu, es handele sich um die „Forderung nach einer Identifikationspflicht im Internet, oder kann man das noch anders interpretieren?“

Beer (FDP): Anonymität wichtig für Minderheiten

Anders als die CDU-Chefin sprach sich die stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Beer, „im Zweifel pro Meinungsfreiheit“ aus. „Wir brauchen das Recht, uns auch anonym im Netz (und auch in der Öffentlichkeit) bewegen zu dürfen“, twitterte sie. Zudem sei die Möglichkeit, sich anonym im Netz zu äußern, für Minderheiten und politisch Verfolgte wichtig. Auch der frühere Bundesinnenminister de Maizière (CDU) will keine neuen Regeln für den Umgang im Netz. Er sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, er wünsche sich aber eine Debatte über Umgangsformen und ethische Grenzen in den sozialen Netzwerken.

De Maizière forderte, darüber zu reden, „was die Wucht und die Reichweite von Influencern mit dem demokratischen Prozess macht“. Auslöser für die Diskussion über Standards in der politischen Auseinandersetzung im Internet war ein Video des Youtubers Rezo, in dem er kurz vor der Europawahl unter anderem die CDU kritisiert hatte. Kramp-Karrenbauer räumte ein, auf das Video falsch reagiert zu haben. Der größte Fehler sei gewesen, vier Tage für eine Reaktion gebraucht zu haben.

Quelle: DLF

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