Apr 10

Islamische Rache für getöteten Bruder: Neuer Prozess um geplanten Mord

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv

Hechingen (dpa/lsw) – Wegen eines geplanten Mordes müssen sich zwei Männer erneut vor dem Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis) verantworten. Die 20 Jahre und 23 Jahre alten Beschuldigten sollen Rachepläne nach dem Mord am Bruder des Jüngeren geschmiedet haben. Das Landgericht hatte sie deshalb 2018 zu Haftstrafen verurteilt, doch der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf. Am Mittwoch begann der neue Prozess am Landgericht.

Umut K., der Bruder des 20-Jährigen, war 2016 in Hechingen aus einem fahrenden Auto heraus erschossen worden. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, Anschläge auf den inzwischen verurteilten Todesschützen und seine Familie geplant zu haben. Der 20-Jährige soll sich mit dem 23-Jährigen verabredet haben, Handgranaten und ein Gewehr zu besorgen. Die Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt.

Der Bundesgerichtshof wertete das Anschlagsvorhaben der beiden als nicht konkret genug. Weder habe ein Zeitpunkt für ein Tötungsdelikt festgestanden noch hätten sich die Mordabsichten gegen konkrete Personen gerichtet, hieß es in der Begründung. Auch Waffen und Geld dafür seien nicht vorhanden gewesen.

Die zwei Angeklagten sind mehrfach vorbestraft. Am Mittwoch schwiegen sie. Ihre Verteidiger lasen ihre Stellungnahmen aus dem Ursprungsverfahren vor. Den Bruder zu rächen, sei eine fixe Idee gewesen, mit dem es ihm besser gegangen sei, hatte der heute 20-Jährige damals mitgeteilt. Er habe die Idee wieder aufgegeben – das aber niemandem gesagt, um nicht als Feigling zu gelten.

Sein mutmaßlicher Komplize gab damals zu, sich nach Waffen umgehört zu haben. «Es war aber schnell klar, dass das wegen fehlender finanzieller Mittel niemals klappen würde», ließ er seinen Anwalt erneut mitteilen. In einem von der Polizei überwachten Telefonat hatte er den Mitangeklagten angehalten, Geld aufzutreiben, um «ein großes Ding» besorgen zu können.

Bis zum 8. Mai sind weitere drei Prozesstermine angesetzt.

Quelle: Badische Neue Nachrichten

Apr 10

Gesetzentwurf in Österreich: Weniger Anonymität für Internetnutzer

Internetnutzer, die Hasskommentare schreiben, sollen in Österreich künftig identifizierbar sein – einen Gesetzentwurf dazu hat die Regierung vorgelegt. Kritiker bemängeln, er ginge am Problem vorbei.

Medienminister Gernot Blümel von der Kanzlerpartei ÖVP erklärt die Logik hinter dem neuen Gesetzesvorhaben: „Der digitale Raum darf kein rechtfreier Raum sein. Wir müssen die Digitalisierung für die Menschen nutzbar machen und das unter Anerkennung der rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Dazu ist heute ein wesentlicher Schritt getan.“

Gemeint ist das so genannte „Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz“, das die rechtskonservative österreichische Regierung heute als Entwurf vorgelegt hat. Es zielt auf Beleidigungen und sogenannte Hasspostings im Internet ab und sieht vor, dass Betreiber von Internetseiten Namen und Adressen registrierter Nutzer künftig speichern müssen. Postings können dann zwar weiterhin unter Fantasienamen geschrieben werden – die Behörden sollen bei Bedarf aber auf die Identität der Nutzer zugreifen können. Unternehmen, die sich nicht daran halten, drohen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.

Wie sie Ihre Nutzer identifizieren, bleibe den Unternehmen überlassen, sagt Medienminister Blümel. „Wir haben absichtlich die Art und Weise dieser Authentifizierung offen gelassen, weil es in Kürze vielleicht billigere und bessere Möglichkeiten gibt. Aber in den Erläuterungen haben wir auch festgeschrieben, dass das zum Beispiel mittels Mobiltelefonnummer, SMS-Code und Bestätigung möglich sein soll.“

Vorbild Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Große Internationale Unternehmen wie Facebook und Twitter müssen künftig einen Verantwortlichen für ganz Österreich bestimmen, der sich um die Einhaltung der neuen Regelung kümmert und auch schnell reagieren muss. Dieses Konzept der sogenannten Zustellungsbevollmächtigten orientiert sich am Deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dass seit 2017 in Kraft ist. „Deswegen gehe ich davon aus, dass es auch bei uns funktioniert. Diese Unternehmen werden ja nicht strukturell Rechtsbruch begehen.“

Die Pläne hatte die rechtskonservative Regierung aus ÖVP und FPÖ bereits im vergangenen November vorgestellt. Hintergrund war der Fall der Grünenpolitikerin Siegrid Mauerer. Sie hatte äußerst obszöne und beleidigende Facebook-Nachrichten erhalten. Doch in diesem Fall verschickte der Nutzer die Beleidigungen unter seinem echten Namen.

Sigrid Mauerer hatte dennoch keine rechtliche Handhabe, gegen den Nutzer vorzugehen, weil Beleidigungen in Österreich nur dann strafbar sind, wenn sie vor Publikum geschehen und eben nicht in im Rahmen einer privaten Nachricht. Experten weisen unter anderem deshalb darauf hin, dass die nun vorgestellte Identifizierungspflicht mit Blick auf Beleidigungen im Internet wenig effizient und unverhältnismäßig sei.

„Der Justiz mehr Mittel geben“

Ingrid Brodnig ist Journalistin und Digitalexpertin und hat auch an Expertenrunden zum Thema im hiesigen Bundeskanzleramt teilgenommen. Sie formuliert das so: „In den vorliegenden Fällen war nicht die Anonymität das Problem, sondern die Rechtslage, dass Paragrafen fehlten, um eine richtig schlimme Wortmeldung verfolgen zu können oder gut verfolgen zu können.“

Brodnig weist darauf hin, dass es auch heute schon möglich sei, Internetnutzer zu identifizieren – etwa über die sogenannte IP-Adresse. Diese werden von Internetprovidern in der Regel für drei Monate gespeichert. Die Justiz komme oft nicht hinterher. „Da wäre es sinnvoller, eigene Staatsanwälte abzustellen, die Hasskriminalität im Internet erforschen und dagegen ermitteln und rascher agieren. Ich glaube, da musste man nicht allen Bürgern einen Teil ihrer Rechte nehmen, sondern der Justiz mehr Mittel geben.“

Das neue Gesetz soll ab 2020 für alle Plattformen gelten, die entweder 100.000 und mehr User oder 500.000 Euro Umsatz haben. Damit würde es für Facebook, Twitter und Instagram gelten, aber auch für die Onlineangebote des ORF und österreichischer Tageszeitungen. Nicht betroffen wären kleinere Medien, unter anderem die rechte Plattform unzensuriert.at, die der regierenden FPÖ nahe steht.

Quelle: tagesschau

Apr 10

Integration an Schulen: 370 Schüler – Ein Kind mit Muttersprache Deutsch

Den Unterricht in der Klasse 4c der Jens-Nydahl-Grundschule in Berlin bestreiten sie zu zweit: Lehrerin Okka Tismer und ihr Kollege Oliver Posener
Quelle: Martin U. K. Lengemann/WELT

Der Klassenraum der 4c sieht nach Bullerbü aus und nicht nach Brennpunktschule: Gebastelte Weltkugeln hängen von der Decke, an der Wand klebt ein Plakat: „Starke Kinder ABC“ – „A wie achtsam, C wie cool, L wie lustig.“ Die Kinder knobeln über Rechenaufgaben, 10.35 Uhr, dritte Stunde, Matheunterricht. Gleich sollen die Gruppen ihre Ergebnisse vortragen. Viele Schüler haben noch nicht viel geschafft.

Denn die 4c der Jens-Nydahl-Grundschule im Berliner Ortsteil Kreuzberg setzt sich so zusammen: 20 Kinder, sechs Mal Lernschwäche, 19 Mal Deutsch als Zweitsprache. Nur Sabrina (Name geändert, d. Red.), ein zurückhaltendes Mädchen, hat deutschsprachige Eltern. Als einziges Kind an der ganzen Schule.

Apr 09

Vergewaltigung Schülerin in Augsburg: Polizei nimmt 19-jährigen Afghanen fest

Die Kriminalpolizei hat in Augsburger einen 19 Jahre alten Schüler festgenommen. Der Vorwurf: Vergewaltigung und Körperverletzung.

Die Kriminalpolizei hat in Augsburger einen 19 Jahre alten Schüler festgenommen. Der Vorwurf: Vergewaltigung und Körperverletzung. Das Opfer war 17.

Die Kriminalpolizei hat in Augsburg einen 19-jährigen Schüler festgenommen. Nach Angaben der Beamten wurde er am Montag mit einem Haftbefehl wegen einer schon länger zurückliegenden Sexualstraftat aus seiner Unterkunft geholt. Der junge Mann sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Tat soll sich bereits im September 2018 ereignet haben und kam laut einer Mitteilung der Polizei im Rahmen von anderen Ermittlungen ans Tageslicht. Demnach soll der junge Mann damals ein 17-jähriges Mädchen aus dem Raum München sexuell missbraucht haben. Sie war damals zusammen mit einer Freundin in Augsburg und hatte eine Übernachtungsmöglichkeit gesucht. Nach Auskunft der Polizei soll der 19-Jährige „offenbar die Trunkenheit der 17-Jährigen“ ausgenutzt haben.

Junge Frau wehrte sich

Nachdem sie alkoholbedingt auf seinem Bett eingeschlafen sei, habe er sie zunächst betatscht. Die junge Frau wachte auf. Ein Polizeisprecher schildert den weiteren Ablauf: „Als die Geschädigte mitbekam, dass die Berührungen – auch unter der Kleidung, insbesondere im Intimbereich – intensiver wurden, wehrte sie sich und konnte so weitergehende, massivere sexuelle Übergriffe verhindern.“ Sie habe Schmerzen im Unterleib gehabt. Der Vorfall wurde zunächst nicht bei der Polizei angezeigt. Er kam erst zu einem späteren Zeitpunkt bei kriminalpolizeilichen Vernehmungen zur Sprache.

Der 19-jährige Afghane wurde noch am Montag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg vorgeführt. Er setzte nach Polizeiangaben den Haftbefehl wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Vollzug. Der Heranwachsende sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Augsburger Allgemeine

Apr 09

Sechs Jahre Haft für Vergewaltigung durch Araber in Ingolstadt

Foto:Lino Mirgeler/Archiv

Landgericht hat an der Täterschaft eines jungen Arabers nicht die geringsten Zweifel

Ingolstadt (DK) Es war eine besonders brutale Vergewaltigung , bei der das Opfer nach eigener Aussage Todesängste ausgestanden hatte. Am Freitag hat die 1.Strafkammer des Landgerichts dem nach ihrer Überzeugung eindeutig feststehenden Täter die Quittung präsentiert: Der angeblich aus Palästina stammende Mann soll für sechs Jahre ins Gefängnis und seinem Opfer ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro plus Zinsen zahlen.

Der schlimme Vorfall vom 1. Juli vorigen Jahres hat das Gericht über drei Verhandlungstage hinweg beschäftigt (DK berichtete). Das Opfer war unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden und hatte dabei, so Vorsitzender Jochen Bösl in der Urteilsbegründung, einen sehr glaubwürdigen Eindruck gemacht. Die inzwischen 22-jährige Frau hatte seinerzeit noch mit ihrer Familie die Flüchtlingsunterkunft „P 3“ an der hinteren Manchinger Straße bewohnt. Auf dem Heimweg von einer Gartenparty war sie vom Täter zunächst bedrängt und dann unter Schlägen hinter einer Firmenmauer zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden. Für die Kammer gab es in der Zusammenschau von Opferangaben und Indizien nicht den leisesten Zweifel an der Täterschaft des 26- oder sogar schon 31-jährigen Arabers (es gibt unterschiedliche Angaben zum Geburtsdatum).

Der Mann war selber als Flüchtling nach Deutschland gekommen, ist jedoch als Asylbewerber nicht anerkannt. Gegen ihn war bereits vor der Tat ein Abschiebeverfahren angelaufen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich zutiefst überzeugt von seiner Täterschaft gezeigt und Anfang der Woche beim Plädoyer sogar acht Jahre Haft gefordert. Dass die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte, war mit Zweifeln an einer für den Täter äußerst belastenden DNA-Analyse und an der Aussagekraft einiger anderer Indizien begründet worden. Das Gericht hat aber in der Gesamtsicht aller Fakten den genau umgekehrten Schluss gezogen. Alles, so Vorsitzender Bösel, passe da „wunderbar zusammen“. Zunächst mal war das vom Angeklagten genannte Alibi geplatzt: Mitbewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Schrobenhausen, wo der Mann zuletzt gewohnt hatte, konnten sich als Zeugen nicht daran erinnern, ihn in der Tatnacht dort gesehen zu haben. Ein Wachmann konnte nur aussagen, den Araber tags zuvor und am Abend des Tattages gesehen zu haben – da lag die Vergewaltigung in Ingolstadt aber schon rund 20 Stunden zurück. Eine beim Angeklagten gefundene Zugfahrkarte (Fahrradkarte) stammte hingegen von einer Fahrt von Ingolstadt nach Schrobenhausen wenige Stunden nach der Tat.

Daten aus seinem Handy deuteten auf einen Aufenthalt am Ingolstädter Hauptbahnhof ebenfalls relativ kurz nach der Vergewaltigung hin, die nach Angaben des Opfers zwischen 2 und 3 Uhr in der Frühe stattgefunden hatte. Am schwersten wogen allerdings gleich sechs eindeutige DNA-Spuren des Täters am Körper des Opfers, die kurz nach dem Vorfall gesichert worden waren. Eine Verwechslung oder sonstige Fehlanalyse dieser Spuren sei faktisch nicht möglich gewesen, entkräftete das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung Zweifel der Verteidigerin an diesen Spuren, die nach allen gängigen Rechenmodellen mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit auf den Angeklagten deuten. Die Analyse hatte beim Abgleich zu einem Treffer in einer polizeilichen Datenbank geführt, wo der Araber wegen eines früheren (kleineren) Delikts in Deutschland bereits erfasst war. Die Stützung eines Urteils allein auf ein DNA-Gutachten, das machte Vorsitzender Bösl deutlich, ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zwar nicht zulässig, doch im Kontext mehrerer anderer belastender Indizien könne ein solcher wissenschaftlicher Nachweis sehr wohl als schwer belastender Faktor gewichtet werden. Bösl zusammenfassend sehr klar: „Der Angeklagte war der Täter – aus, vorbei und Schluss, und das weiß er auch selber.“

Gegenüber seiner Anwältin hatte sich der junge Mann vor dem Prozess angeblich noch mit großen Worten zum Tatgeschehen geäußert. Er finde es „schrecklich, dass in Deutschland auf offener Straße Frauen vergewaltigt werden können“, soll er da gesagt haben. Angesichts der Feststellungen des Gerichts wirkt das nun ebenso bizarr wie der Umstand, dass sich der Täter angeblich nach der Vergewaltigung bei der Frau förmlich entschuldigt und sich mit einem Kuss verabschiedet haben soll. Ob das Urteil in Kürze rechtskräftig wird oder der Weg einer Revision beim BGH beschritten wird, war direkt nach der Verkündung noch nicht klar. Sollte der Mann bald von der U-Haft in Strafhaft wandern, wird sicher auch das Abschiebeverfahren wieder aufgenommen. Ob das Opfer vom zugesprochenen Schmerzensgeld jemals etwas sehen wird, ist angesichts dieser Umstände recht unsicher.

Quelle: Donaukurier

Apr 09

Zwei Türken vor Gericht: Zwölf Jahre Haft für Totschlag an 15-jährigem | Bremen

Einer der Angeklagten steht im Gerichtssaal vor den Richtern (Archivbild). Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Bremen Wegen der Tötung eines 15-jährigen syrischen Flüchtlings hat das Landgericht Bremen drei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt.

Zwei 37 und 26 Jahre alte Türken müssen wegen Totschlags für jeweils zwölf Jahre hinter Gitter. Ein zur Tatzeit 16-jähriger Deutsch-Armenier erhielt am Montag eine Jugendstrafe von sechs Jahren.

Die beiden Brüder und ihr heute 18-jähriger Neffe hatten ihr Opfer in Bremen in der Silvesternacht 2016/2017 so brutal geschlagen und getreten, dass der 15-Jährige wenige Tage später in einer Klinik starb.

Quelle: rp

Apr 09

Totschlag auf Limmerstraße: Thai-Boxer Muharrem C. gibt Schläge zu

DER ANGEKLAGTE: Muharrem C. verbirgt sein Gesicht vor den Kameras. Der Thai-Boxer hat einen Fußgänger erschlagen. Quelle: Dröse

Das Verbrechen löste bundesweite Empörung aus. Ein Radfahrer tötet einen Fußgänger, weil er ihm vor die Räder gelaufen ist. Der Prozess begann mit einem Geständnis. Noch bleiben Fragen offen.

Hannover

Der spektakuläre Prozess um den Tod eines Fußgängers (40) begann am Dienstag mit einer Überraschung. Muharrem C. (28) betrat als freier Mann den Gerichtssaal H 2 im Landgericht. Der Haftbefehl sei vergangene Woche außer Vollzug gesetzt worden, weil weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr bestehe, erklärte Gerichtssprecher Hans-Christian Rümke. Anwalt Fritz Willig, er vertritt die Eltern des Todesopfers, meinte dazu nur: „Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar.“

Muharrem C. ist wegen Totschlags angeklagt. Im Gericht gestand er, den Fußgänger am 8. Oktober 2018 in der Limmerstraße (Linden) erschlagen zu haben. „Ich hatte nie die Absicht zu töten“, sagte er. Um genau diese Frage kreist der Prozess. Denn der Angeklagte ist Thai-Boxer, für seine Kampfschule warb er sogar in einem Video. Ein Zeuge (27) meinte: „Ich habe noch nie solche Schläge mit einer solchen Präzision und Wucht gesehen.“ Der Angeklagte habe beidhändig geschlagen.

Täter und Opfer gerieten durch Zufall aneinander

Täter und Opfer kannten sich nicht. Der 40-Jährige war dem Angeklagten vor das Rad gelaufen. Er hat in sein Handy geschaut. Die Männer gerieten in Streit; der Angeklagte beleidigte seinen Kontrahenten als „Hurensohn“. Der Zeuge ging dazwischen. Die Situation beruhigte sich nur kurzfristig.

Dann habe der Kampfsportler bemerkt, dass sein Kopfhörer bei dem Gerangel kaputt gegangen sei. Er lief hinter seinem Kontrahenten her. Zu diesem Zeitpunkt sei die Aggressivität nur noch vom Angeklagten ausgegangen. Vor einem Gemüseladen habe der Angeklagte dann seinem Kontrahenten etwa vier Mal mit den Fäusten ins Gesicht zu Boden geprügelt. Als der 40-Jährige wieder aufstehen wollte, habe Muharrem C. von oben wieder zugeschlagen, erklärte der Zeuge. Der junge Mann musste seine Aussage wegen eines Weinkrampfs unterbrechen, so sehr quälte ihn die Erinnerung an den 8. Oktober 2018. Das Opfer fiel ins Koma und erlag drei Tage später seinen Hirnverletzungen.

Angeklagter mit kahl rasiertem Schädel

Der Angeklagte kam ganz in schwarz gekleidet in den Gerichtssaal. Mit seinem kahl rasierten Schädel, dem Vollbart und seinem schwarzen Kapuzenpulli wirkt er wie ein Türsteher. Sein Leben sei von Drogensucht geprägt, sagt er. „Mit 17 Jahren habe ich angefangen, Kokain zu schnupfen“, heißt es in einer Erklärung des Angeklagten. Zum „Runterkommen“ habe er regelmäßig gekifft. Zur Tatzeit habe er 300 bis 350 Euro in der Woche für Rauschgift ausgegeben – bei einem Monatsverdienst von etwa 2000 Euro. Seine Ehe habe wegen seines Konsum gekriselt. Im August habe er zudem jeden Tag mit dem Anruf aus der Medizinischen Hochschule gerechnet: Seine Frau hatte eine Frühgeburt, beim Baby ging es um Leben und Tod.

Und so fuhr Muharrem C. an jenem Herbsttag durch Linden auf dem Weg zur Sparkasse. Er wollte Geld abheben, um Kokain zu kaufen. Doch er hatte die Euroscheck-Karte vergessen und war sehr verärgert darüber. In diesem Zustand lief ihm der 40-Jährige vor das Rad. Zeugen schilderten, dass der Angeklagte während der Tat nicht „mehr zugänglich“ oder „blind vor Wut“ gewesen sei. „Ich kann mich heute selber nicht mehr verstehen“, meinte der Kampfsportler zu Prozessbeginn.

Verminderte Schuldfähigkeit?

War der Mann während des Verbrechens vermindert schuldfähig? Auch darum geht es im Prozess. Im seinem Blut fanden sich nur Reste von Cannabis. Eine Droge, die eher ruhig als aggressiv macht. Hat der Angeklagte seine Drogensucht übertrieben? Er arbeitete seit 2012 ohne Beanstandung als Sattler in einem Kfz-Zulieferbetrieb.

Quelle: neuepresse

Apr 08

Afrikanische Asylanten vergewaltigen Frau auf Treppenstufen einer Kirche in Hagen

Die 2. große Jugendstrafkammer des Landgerichts verhandelt das angeklagte Sexualverbrechen hinter verschlossenen Türen.
Foto: Michael Kleinrensing

Hagen. Auf der Anklagebank sitzen zwei junge Männer, die zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche waren. Einer hat die grauenvolle Tat schon gestanden.

Es ist ein Vergewaltigungsfall, der aus dem Rahmen fällt: Tatort sollen die Treppenstufen einer Hagener Kirche sein.

Die 2. große Jugendstrafkammer des Landgerichts verhandelt das angeklagte Sexualverbrechen hinter verschlossenen Türen. Denn die beiden heute 19-jährigen Männer, die dort auf der Anklagebank sitzen, waren zum Tatzeitpunkt (am 28. Mai 2017) noch Jugendliche, nämlich 16 und 17 Jahre alt. Insofern muss das Strafverfahren – das ist gesetzlich so vorgeschrieben – deshalb in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt werden.

Zum Sachverhalt wurde bisher bekannt, dass die beiden Angeklagten, wie auch das mutmaßliche Opfer (eine 19-Jährige), in derselben Jugendhilfeeinrichtung wohnen.

Dolmetscher spricht falschen Dialekt

Den Tatabend verbrachten alle drei gemeinsam in der Innenstadt, wo sie nach 22 Uhr in einem Park in Nähe des Fichte-Gymnasiums (Bergstraße) noch reichlich Alkohol tranken.

Auf den Treppenstufen eines Gotteshauses soll es später zur gemeinschaftlichen Vergewaltigung der jungen Frau gekommen sein. „Bislang weiß man aber noch nicht, um welche Kirche es sich handelt“, erklärte Gerichtssprecher Bernhard Kuchler.

Der damals 17-Jährige Angeklagte habe bereits ein Geständnis abgelegt – ihm war vom Gericht ein Strafmaß zwischen 21 und 27 Monaten Haft in Aussicht gestellt worden.

Weil einer der Angeklagten einen afrikanischen Dialekt spricht, den der geladene Dolmetscher nicht verstand, hatte sich der Verhandlungsauftakt um Stunden verzögert: Ein anderer Übersetzer musste anreisen.

Quelle: WP

Apr 08

Ficki Ficki Attacke in Berlin: Frau an Bushaltestelle angegriffen – Videofahndung!

Mit Überwachungsbildern und einem Video sucht die Polizei Berlin nach zwei Männern, die eine Frau in Berlin-Wilhelmstadt angegriffen und sexuell belästigt haben sollen.

Die beiden Gesuchten sollen die Frau am 12. August 2018, zusammen mit einem Dritten, an der Bushaltestelle Alt-Pichelsdorf attackiert haben. Sie hielten die Frau fest, schlugen sie und flohen Richtung Südpark, als der Bus ankam. Am Tag danach erkannte das Opfer zwei der drei Gesuchten im Bus 136 wieder, als sie an der Haltestelle Weißenburger Straße eingestiegen waren.

Einer der gesuchten Männer
Einer der gesuchten MännerFoto: Polizei Berlin
Auch dieser Mann wird gesucht
Auch dieser Mann wird gesuchtFoto: Polizei Berlin

Jetzt bittet die Polizei um Mithilfe:

▶︎ Wer kennt die abgebildeten Männer und kann Angaben zu deren Identität und/oder Aufenthaltsort machen?

▶︎ Wer hat die Tat beobachtet und sich bislang noch nicht bei der Polizei als Zeuge gemeldet?

▶︎ Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise nimmt das Landeskriminalamt unter der Rufnummer (030) 4664-913402 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Warum wird oft erst so spät öffentlich nach Tätern gesucht?

Dass eine Fahndung erst Monate nach der Tat stattfindet, ist nicht ungewöhnlich, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei kürzlich nach einer Fahndung zu BILD.

„Es müssen erst alle Ermittlungsansätze wie Zeugenbefragung und Auswertung der Videoaufzeichnung ausgeschöpft sein, bevor wir mit Bildern der Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit gehen. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Persönlichkeitsrechte, auch die des Täters, müssen gewahrt werden.“

Außerdem sagte die Polizeisprecherin: „Wenn alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind, besorgen sich die Ermittler einen richterlichen Beschluss und gehen mit den Fahndungsbildern an die Öffentlichkeit.“

Quelle: BILD

 

Apr 08

Schwangere ermordet: Festnahme des Kiril C. nach Mord an 25-Jähriger

Nach dem Fund einer Leiche in Bad Nauheim fahndet die Polizei nach einem 24-jährigen Mann. Nach Angaben der Gießener Staatsanwaltschaft steht Kiril C. im Verdacht, seine 25 Jahre alte Ehefrau in der Nacht zum Montag in der gemeinsamen Wohnung getötet zu haben.

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