Mrz 25

Massenhaft Pistolen: Polizei-Fahndung nach türkischer Hochzeit

Wer kennt die Frau mit der Pistole?Foto: Polizei

Eine Hochzeitsgesellschaft in Siegburg (NRW), fröhliche Gesichter, festliche Kleidung. Dazwischen: Eine Frau mit Kopftuch und ein Mann im Anzug – beide mit Schusswaffen!

Die Fahndungsfotos wurden von den Behörden am Donnerstag veröffentlicht.

Auch dieser Mann hatte eine Waffe dabei
Auch dieser Mann hatte eine Waffe dabeiFoto: Polizei
Hochzeitsgäste schossen mit den Waffen in die Luft
Hochzeitsgäste schossen mit den Waffen in die LuftFoto: Polizei

Der Vorfall ereignete sich bereits am 29. April gegen 14.20 Uhr in Siegburg vor einem Mehrfamilienhaus. Wie auf den Fotos zu sehen, feuerten damals mehrere Personen während der Feierlichkeiten Schüsse ab.

Laut Polizei wurden auch sogenannte Bengalos gezündet.

Die Kriminalpolizei ermittelt gegen die Unbekannten wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Bei den Schusswaffen handelte es sich offensichtlich nicht um „scharfe Waffen“, sondern um Gas- oder Schreckschusspistolen, wie die Polizei mitteilte. Die Szenen wurden von Anwohnern aufgezeichnet.

Hinweise an die Polizei unter Tel.: 02241 541-3121.

Quelle: BILD

Mrz 25

Türkische Hochzeit: Gäste protzen mit Luxusautos und blockieren Autobahn für Foto-Shooting

Dieses Foto hat die Zivilstreife aus dem Auto heraus gemacht. Vorne mehrere Nobel-Karossen einer türkischen HochzeitsgesellschaftFoto: Polizei Düsseldorf

Ratingen/Köln (NRW) – Selbst für türkische Hochzeiten war DAS definitiv eine Spur zu verrückt – und brandgefährlich!

Einer Zivilstreife fielen bei Ratingen zwei Porsche und ein Audi R8 auf, die mit Warnblinklicht auf allen Fahrstreifen hin und her pendelten, den Verkehr hinter sich ausbremsten, dann hielten. Ein Wagen sei mit einem Blumenbouquet geschmückt gewesen.

Kein anderes Fahrzeug kam durch. Die Polizisten dachten zunächst an einen Notfall – bemerkten dann aber, wie ein Ford Mustang auf den Seitenstreifen wechselte, die auf der Autobahn stehenden Fahrzeuge überholte und sich davor setzte.

► Die Streife fuhr mit Blaulicht durch den stockenden Verkehr – und sah, wie ein Fahrer die Reifen qualmen ließ, während der Mustang-Fahrer versuchte, auf der „gesperrten“ Autobahn zu driften! Ein anderer Insasse machte davon Fotos, auch aus den anderen Luxus-Autos stiegen Insassen aus. Als die Polizisten bemerkt wurden, fuhren die Männer wieder an.

Zwei der Autos wurden kurz darauf angehalten. Der dreiste Mustang-Beifahrer gab an, „einen guten Anwalt“ zu kennen. Ein anderer Beteiligter stellte sich als der Hochzeitsfotograf vor. Alle hätten abgestritten, etwas falsch gemacht zu haben, oder behauptet, bereits mit ihren Anwälten telefoniert zu haben.

Jetzt wird gegen alle Beteiligte wegen Nötigung und Verkehrsgefährdung ermittelt. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter 0211 8700 zu melden.

Quelle: BILD

Mrz 25

Betäubungsloses Schächten: Moslem (51) für Blutbad auf der Weide bei Bamberg verurteilt

Vier Fälle einer quälerischen Schafmisshandlung kosten einen 51-Jährigen aus Fürth jetzt 1800 Euro Geldstrafe. Symbolbild: Skitterphoto/Pixabay

Vier Fälle einer quälerischen Tiermisshandlung kosten einen 51-Jährigen 1800 Euro. Vor dem Amtsgericht Bamberg gab der Mann zu, zwei Schafe ohne Betäubung geschlachtet zu haben. Durch das rituelle Schächten sollten die ausgebluteten Tiere „halal“ („rein“) werden.

Der 51-Jährige gab zu, zwei Schafe ohne Betäubung geschlachtet zu haben. Durch das rituelle Schächten sollten die ausgebluteten Tiere „halal“ („rein“) werden: Vier Fälle einer quälerischen Tiermisshandlung kosten den Türken aus Fürth jetzt 1800 Euro Geldstrafe. Das ist das Ergebnis eines Verfahrens am Amtsgericht Bamberg. Vor Strafrichterin Magdalena Becker legte der Angeklagte ein Geständnis ab.

Kurz vor dem Opferfest

Es ist Ende August 2017 irgendwo auf einer Weide in oder um Bamberg. Genauer darf der Ort nicht geschildert werden, weil dies sonst Rückschlüsse auf den Angeklagten ermöglicht. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Opferfest, der höchsten islamischen Feierlichkeit. Mit drei anderen Männern treibt Ismael F. (Name geändert) eine Schafherde mit Stöcken vor sich her. Minutenlang geht das so. Wild fuchtelnd, dann auch auf mindestens eines der Tiere einschlagend.

Keine Betäubung, keine Genehmigung des Veterinäramtes

Dem Quartett, dem auch der Schwager und zwei Arbeitskollegen angehören, gelingt es, vier Schafe in die Enge zu treiben. Jedes der Tiere wird an den Klauen so zusammengebunden, dass sie wehrlos auf der Seite zu liegen kommen. Dann hat Ismael F. ein extrascharfes Messer zur Hand, um bei zweien der Schafe die Halsschlagadern zu öffnen, damit sie vollständig ausbluten. Seine Komplizen halten die Schafe dabei fest. Allerdings ohne die Opfertiere zuvor zu betäuben. Und ohne sich eine spezielle Genehmigung des Veterinäramtes besorgt zu haben, um nach islamischem Ritus schächten zu dürfen.

Das ist in Einzelfällen erlaubt, wenn eine sachkundige Person die Klinge führt, das Ganze in einem eigens registrierten Schlachtbetrieb stattfindet und vom zuständigen Amtstierarzt überwacht wird. Zwingende religiöse Gründe müssen dabei geltend gemacht werden. Alles Voraussetzungen, die an diesem Sonntagmittag unter freiem Himmel nicht erfüllt sind.

Stress und Todesangst für mindestens zwei Minuten – Richterin schockiert

Das Ausbluten jedes Tieres dauert laut Anklageschrift bei vollem Bewusstsein wenigstens zwei Minuten. Damit verstieß Ismael F. gegen das Tierschutzgesetz, indem er den vier Wirbeltieren länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen durch das unsachgemäße Einfangen und das nicht tiergerechte Fesseln zufügte. Besonders aber, indem er zwei Schafe während des mehrminütigen Todeskampfes massivem Stress und Todesangst aussetzte, wie Staatsanwältin Katja Grießl ausführte. Sie sprach von „brutaler Herangehensweise“.

Angeklagter wusste angeblich nicht, dass das Schächten verboten ist

Die Fotos vom Tatort schockierten nicht nur Richterin Becker. Ismael F. räumte die Taten ein, erklärte über seinen Rechtsanwalt Dzavdet Fetahi (Nürnberg) jedoch, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein. Er habe nicht gewusst, dass das Schächten verboten sei. Was ihm, der seit rund 35 Jahren in Deutschland lebt und ebenso viele Opferfeste hier gefeiert hat, die Staatsanwältin nicht recht glauben wollte. Am Ende des Prozesses wurde Ismael F., wie von der Anklagevertreterin gefordert, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.

Quelle: infranken

Mrz 24

Afghane (25) hält Mädchen (13) über eine Stunde fest und begrabscht sie | Murnau

Auf dem Parkdeck des Tengelmann Centers in Murnau geschah die Tat.© Lory

Schreckliches musste eine 13-Jährige in Murnau erleben: Ein Mann (25) hielt sie fest und bedrängte sie sexuell. Nun sucht die Polizei dringend ein bestimmtes Pärchen.

Update, 22. März, 16.55 Uhr: Über eine Stunde – sie muss sich für das Mädchen wie eine Ewigkeit angefühlt haben. So lange hat ein 25-jähriger Mann die 13-Jähriger festgehalten. Immer wieder hat sie versucht, zu gehen. Immer wieder packte er sie am Arm, hielt sie zurück. Begrapschte sie, „berührte sie unsittlich“, wie es die Polizei formuliert. Die einzig gute Nachricht: Der Tatverdächtige ist festgenommen. Bereits am Donnerstag, 14. März, zwischen 17 und 18.15 Uhr hat sich der sexuelle Übergriff in Murnau ereignet. Auf dem oberen Parkdeck des Tengelmann-Centers bedrängte der Mann, ein afghanischer Staatsangehöriger, das Mädchen aus dem Landkreis. Schließlich konnte sie sich losreißen. Wohl war sie mit ihrer Mutter unterwegs, sagt Simon Irger, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, auf Nachfrage. Vermutlich kauften sie getrennt voneinander ein. Als die Tochter nicht auftauchte, suchte ihre Mama nach ihr – und entdeckte sie auf dem Parkplatz. Erst daraufhin konnte das Mädchen Irger zufolge davonlaufen.

Es bleiben viele Fragen. Zum Beispiel, was genau auf dem Parkplatz passiert ist. Wie es überhaupt zu dem Vorfall kam. Auch genaue Informationen zum möglichen Täter gibt Irger nicht preis. Nur, dass er als Regaleinräumer beschäftigt war und nicht im Landkreis wohnt. Wie lange der Afghane in Deutschland lebt, sagt Irger ebenfalls nicht. Grundsätzlich gehe es darum, Ermittlungen nicht zu gefährden und mögliche Zeugen nicht zu beeinflussen. Sie sollen unvoreingenommen erzählen, was sie auf dem Parkplatz beobachtet haben. Hier sucht die Polizei nach bestimmten Zeugen. Möglicherweise habe ein Pärchen in einem roten Kleinwagen den Mann und das Mädchen zwar bemerkt, habe den sexuellen Übergriff aber nicht als solchen wahrgenommen. Es soll sich nun melden. Ermittlungen der Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen führten zu dem 25-Jährigen. Am Mittwoch nahmen Beamte ihn vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft München II hat Haftbefehl gegen ihn erwirkt. Am Freitag wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Murnau – Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd berichtet: Am Donnerstag, 14. März, zwischen ca. 17 Uhr und 18.15 Uhr kam es zu einem sexuellen Übergriff in Murnau auf dem oberen Parkdeck des sogenannten „Tengelmann Centers“ in Murnau. Dabei bedrängte ein 25-jähriger Regaleinräumer ein 13-jähriges Mädchen und hielt das Mädchen auch längere Zeit am Tatort fest. Die 13-Jährige konnte sich schließlich losreißen und entfernen.

Die Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II daraufhin die Ermittlungen und konnte einen 25-jährigen afghanischen Staatsangehörigen als Tatverdächtigen ermitteln. Der Mann wurde am 20.03.2019 vorläufig festgenommen.

Murnau: Mann bedrängt Mädchen sexuell – Polizei sucht bestimmte Zeugen

Durch die sachleitende Staatsanwaltschaft München II wurde Haftbefehl gegen den 25-Jährigen erwirkt. Der Mann wurde heute nach der Vorführung beim zuständigen Haftrichter in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Bei den Ermittlungen wurde bekannt, dass die Tathandlung auf dem Parkdeck des Einkaufsmarktes stattfand und diese möglicherweise von einem Pärchen in einem roten Kleinwagen zwar bemerkt wurde, aber nicht als Übergriff wahrgenommen wurde.

Die Kripo Garmisch bittet in diesem Zusammenhang das Pärchen in dem roten Kleinwagen oder etwaige andere Zeugen des Tatgeschehens sich bei der Polizei zu melden. Hinweise werden von der Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen unter der Telefonnummer 08821/917-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.

Quelle: Merkur

Mrz 24

Türke verletzt Mann in Rosenheimer Bordell mit Messer

Mit zwei Küchenmessern bewaffnet hat ein unzufriedener Kunde in einem Rosenheimer Bordell auf einen 46-Jährigen eingestochen. Der Angreifer verletzte den 46-jährigen Bekannten des Betreibers mit Stichen und Schnitten, wie die Polizei mitteilte.

Wie die Polizei berichtet, hatte der Türke vor dem Angriff das Bordell besucht. Weil er mit den Leistungen „nicht zufrieden“ gewesen sei, habe er das Etablissement verlassen und gedroht, die Anwesenden umzubringen.

Sohn verhütet Schlimmeres

Er fuhr nach Hause und kehrte mit zwei Küchenmessern zurück ins Bordell, sein 19-jähriger Sohn folgte ihm besorgt. Dort griff er einen Bekannten des Betreibers mit einem Messer an und fügte dem 46-Jährigen Schnitt- und Stichverletzungen zu, die aber nicht lebensgefährlich waren. Das Opfer, der Sohn und der Betreiber konnten den Angreifer gemeinsam überwältigen. Die inzwischen alarmierte Polizei nahm ihn fest.

Quelle: BR

Mrz 24

Polizisten bei Migranten- Flashmob in Frankfurt verletzt

Im Einkaufszentrum „MyZeil“ musste die Polizei die aufgedrehten Jugendlichen unter Kontrolle bringen
Foto: Paula Deme/Twitter

Frankfurt – Es war gerade etwas Ruhe eingekehrt in Frankfurt, die angekündigten und überwiegend friedlich verlaufenden Demonstrationen lösten sich am Samstag langsam auf, als es plötzlich auf der Einkaufsstraße Zeil rundging.

Ab 18 Uhr versammelten sich Kids zu einem Flashmob, pöbelten über die Einkaufsstraße. Nach unbestätigten Berichten soll ein Influencer (21) zu der Versammlung eingeladen haben, 600 Anhänger folgten seinem Aufruf.

Die Polizei rückte auf die Zeil aus, ein Jugendlicher (17) schlug einem Beamten ins Gesicht – Festnahme. Die Meute reagierte mit Steinwürfen, zwei Polizisten wurden dabei verletzt.

Gegen 20 Uhr war der Einsatz beendet. Mit den Demos hatte der Flashmob nichts zu tun.

Qulle:BILD

Mrz 23

Zur Belohnung eine Wohnung: Neubau für Asylbewerber ist fertig

Ludwig Egenhofer, Leiter des Amtes für Migration und Integration im Landratsamt Konstanz (Bildmitte) während der Einführung am Tag der offenen Tür in der neuen Flüchlingsunterkunft in Radolfzell. Bild:Gerald Jarausch

Zur Belohnung eine Wohnung: In einem Neubau in der Kasernenstraße können nach Fasnacht 56 Asylbewerber einziehen. Bei der Belegung spielte es auch eine Rolle, ob sich die Interessenten in die Gesellschaft einfügen wollen und sich an die Regeln halten.

Mit einem Tag der offenen Tür hat das Landratsamt Konstanz die neuen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Nordwesten von Radolfzell ihrer Nutzung übergeben. In dem Neubau, der in direkter Nachbarschaft zu den bereits bestehenden Unterkünften im Bereich des ehemaligen Offizierskasinos der früheren Kaserne innerhalb von neun Monaten entstanden ist, finden künftig 56 Personen Platz. Diese verteilen sich in dem dreigeschossigen Gebäude auf acht Wohnungen mit jeweils 78 Quadratmetern Wohnfläche. Damit entspricht das Gebäude genau dem Schlüssel, der für solche Zwecke festgelegt ist.

„Jeder Person stehen genau sieben Quadratmeter Fläche zu“, führte dazu Ludwig Egenhofer, Leiter des Amtes für Migration und Integration im Landratsamt Konstanz, aus. Hinzu kommen Gemeinschaftsräume. Die Belegung der Wohnungen, die allerdings erst nach der Fasnacht stattfinden, ist bereits komplett geplant. Familien aus Syrien, Afghanistan, dem Iran sowie Gruppen aus Nigeria, Irak und Syrien werden dort einziehen.

Helle, freundliche Räume: In einem Zimmer dieser Art finden drei Personen Platz. Pro Kopf stehen jedem Bewohner rechnerisch sieben Quadratmeter zur Verfügung.
Helle, freundliche Räume: In einem Zimmer dieser Art finden drei Personen Platz. Pro Kopf stehen jedem Bewohner rechnerisch sieben Quadratmeter zur Verfügung. | Bild: Gerald Jarausch

Dabei versteht man die Unterbringung in dem Neubau auch ein wenig als eine Belohnung, wie die Leiterin der Unterkünfte, Martina Misol, gegenüber dem SÜDKURIER sagte: „Hier kommen erst einmal nur Leute rein, die sich bereits bewährt haben. Das ist auch ein bisschen als Belohnung zu verstehen für diejenigen, die sich anpassen wollen und sich an unsere Regeln halten.“ Zwei behindertengerechte Wohnungen im Erdgeschoss werden zunächst nicht belegt, bis ein entsprechender Fall vorliegt, der in Frage kommt, führte Ludwig Egenhofer aus.

Die Wohnungen in dem Neubau stellen eine neue Qualität in der Unterkunft von Flüchtlingen dar. Für den Bau hat der Landkreis Konstanz 2,6 Millionen Euro bewilligt, die laut Architekt Rolf Zimmermann ausreichen werden. Das Gebäude in Massivbauweise wird über zwei offene Treppenhäuser und Laubengänge erschlossen. Weil man aus Kostengründen auf ein Kellergeschoss verzichtet hat, sind die Technikräume, eine Waschküche und ein Kinderwagenraum im Erdgeschoss untergebracht.

Trotz Einfachheit eine positive Ausstrahlung

Auch optisch macht der Neubau etwas her: „Ziel war es, trotz der Einfachheit eine positive Ausstrahlung zu geben. Dazu tragen kleine überschaubare Wohneinheiten, eine klare Grundrissgestaltung, viel Licht und eine angenehme Farbgebung bei“, führte Ludwig Egenhofer weiter aus. Damit ist das Gebäude theoretisch in Zukunft auch für eine andere Nutzung denkbar. Die Architekten haben mit einer Gesamtkonzeption des Grundstücks den Neubau so ausgelegt, dass die verbliebenen Behelfsbauten aus der Zeit der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren nach und nach durch weitere Gebäude ähnlich den Neubau ersetzt werden können. „So könnte eine harmonische Gesamtanlage entstehen, in deren Mittelpunkt das Casinogebäude steht“, sagte Rolf Zimmermann.

Der Neubau in der Kasernenstraße von der Südseite aus gesehen. Auf dem Grundstück könnten weitere ähnliche Gebäude entstehen.
Der Neubau in der Kasernenstraße von der Südseite aus gesehen. Auf dem Grundstück könnten weitere ähnliche Gebäude entstehen. | Bild: Gerald Jarausch

Der Tag der offenen Tür wurde von zahlreichen Nachbarn besucht, die drei Musterwohnungen besichtigten. Dabei erhielten sie von Ludwig Egenhofer ein ausdrückliches Lob für das gute Miteinander: „Das ist nicht selbstverständlich“, befand er. Zur Feier des Tages pflanzten Landrat Frank Hämmerle und Oberbürgermeister Martin Staab im Garten des Geländes gemeinsam einen Baum.

 

Mrz 23

Rechtsextreme in Hessen drohen mit Mord an Migranten

„Die Bedrohung von rechtsaußen hat jetzt eine neue Dimension erreicht“, so Bündnis gegen rechts. © Imago

Zwei linke Institutionen in Mainz und Wiesbaden erhalten anonyme Drohschreiben.

Die Botschaft basiert auf einer simplen und grausamen Logik: Wenn ihr weiter Migranten helft, werden wir Migranten töten. Diese Drohung ist die Quintessenz eines Briefs, der bei je einer linken Einrichtung in Wiesbaden und Mainz Ende Februar zeitgleich eingegangen ist. Das Besondere ist, dass der Brief nicht die Adressaten mit dem Tod bedroht sondern den Tod von Migranten ankündigt, sollte sich die Zivilgesellschaft weiter um sie kümmern. „Wir drücken ab, aber ihr spannt den Hahn“, heißt es in dem anonymen Schreiben.

Das Wiesbadener Bündnis gegen rechts machte am Donnerstag die Drohung öffentlich, nachdem sie nach eigenen Angaben in der vergangenen Woche bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anzeige erstattet und den Brief übergeben hatte. „Die Bedrohung von rechtsaußen hat jetzt eine neue Dimension erreicht“, sagt der Notarzt Michael Wilk vom Bündnis gegen rechts. „Die Verfasser möchten die Adressaten und alle Menschen zu Mittätern machen. Weite Teile der Zivilgesellschaft werden in Haftung genommen.“

Angesprochen sind Bürger in ganz Deutschland. Neben den Grünen-Politikern Claudia Roth und Anton Hofreiter greifen die Verfasser alle Ehrenamtlichen an, die Asylbewerbern helfen, Hauseigentümer, die ihre Wohnung an Ausländer vermieten, und Menschen mit ausländischen Partnern. Dabei ist von Jagd, Bombenterror und Erschießungen die Rede. „An oberster Stelle der Abschussliste“ stünden die Antifa und die SPD, Grüne und Linke.

„Nicht einschüchtern lassen“

Die dem Bündnis angehörenden Gruppen, zu denen der Flüchtlingsrat, die Linken, die Grünen und die Naturfreundejugend sowie Kultureinrichtungen zählen, wollen sich nicht einschüchtern lassen. „Wir werden uns vor die Geflohenen stellen und weitermachen“, sagte Wilk. Bislang gebe es keine Hinweise darauf, dass ein ähnlicher Brief auch an andere Institutionen oder Personen gegangen sei, sagte Mathias Päßler vom Bündnis gegen rechts. Dieses habe mit der Bekanntgabe gezögert, weil es unschlüssig gewesen sei, ob die Veröffentlichung den Rechten nur eine Bühne liefere. Anders als die Mainzer Institution sei sie der Auffassung, dass die Öffentlichkeit Bescheid wissen müsse. „Wir gehen nicht von einer unmittelbaren Bedrohung aus, das ist zunächst ein verbaler Einschüchterungsversuch“, sagt Wilk, der den Brief aber als Beleg dafür sieht, dass die rechte Szene wachse und sich radikalisiere.

Die Rechtsextremen würden nun versuchen, in linke Kreise einzubrechen, wie die AfD in die Parlamente Einzug gehalten habe, so Wilk. Das Drohschreiben stehe im Zusammenhang mit den Morddrohungen an eine Frankfurter Rechtsanwältin und den Brandstiftungen in Frankfurter linksalternativen Kulturzentren. „All diese Briefe sind Pamphlete voller Gewalt, Rassismus und Menschenverachtung. Selbst aus den Reihen der Polizei waren Beamte beteiligt oder haben gegen muslimische und jüdische Gläubige gehetzt“, so Wilk. Aufwind würden die Rechtsextremen bekommen unter anderem von den Entscheidungen der Politik, weniger Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen oder mehr abzuschieben.

Das Bündnis wendet sich in der Hoffnung an die Öffentlichkeit, mehr Menschen für den Kampf gegen rechts zu gewinnen. Im Oktober hatte das Bündnis eine Demonstration gegen eine Versammlung der AfD-Bundesparteispitze im Wiesbadener Kurhaus organisiert. Damals waren 2000 Personen dem Aufruf gefolgt. Weitere Demonstrationen gegen die Gelbwesten-Bewegung und die rechtspopulistische Gruppe Hand in Hand besuchten einige Hundert Personen. Wilk: „Einen solchen Angriff können wir nur gemeinsam abwehren, mit einer breiten Basis und parteiübergreifend.“ Laut Staatsanwaltschaft ist bei ihr keine Anzeige eingegangen.

Quelle: fr

Mrz 23

Bad Aibling: Messer- Afghane vergewaltigt Frau– 6 Jahre Haft für 22-Jährigen

dpa © picture alliance/dpa

Traunstein/Bad Aibling – Wegen zweifacher Vergewaltigung, eine davon eine „besonders schwere“ unter Einsatz eines Messers, und wegen Körperverletzungsdelikten an seiner früheren Freundin verhängte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gestern gegen einen laut Gutachten zumindest 22 Jahre alten Afghanen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Tatorte waren ein Hotel in Nürnberg und die Wohnung des Opfers in Bad Aibling.

Staatsanwalt Dr. Martin Freudling hatte den Sachverhalt der Anklage im Plädoyer als bestätigt gesehen und neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Die Opferanwältin, Manuela Denneborg aus Rosenheim, hatte sich angeschlossen. Eine Freiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren mit Bewährung hatte der Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, beantragt. Der Anwalt hatte argumentiert, sein Mandant habe nicht erkennen können, dass die Frau keinen Geschlechtsverkehr wollte. Somit habe er lediglich eine vorsätzliche und eine gefährliche Körperverletzung sowie eine Nötigung begangen.

Der Asylbewerber und das spätere Opfer hatten sich über einen Helferkreis kennengelernt. Sie war seine Betreuerin. Die Beziehung endete einige Monate später im Mai 2018 nach einem Streit in einem Hotel in Nürnberg. Der Mann, der zunächst mit der Trennung einverstanden gewesen war, wollte das Aus dann doch nicht akzeptieren. Er forderte einen letztmaligen Geschlechtsverkehr, was die 38-Jährige aber ablehnte. Daraufhin tat er ihr in dem Hotelzimmer sexuelle Gewalt an. In der Folge stalkte der Angeklagte das Opfer massiv, verfolgte es mit Anrufen und Mails.

Die zweite Tat ereignete sich im Juni 2018 in Bad Aibling. Zuvor hatte sich das frühere Paar bei einem Treffen nochmals unterhalten. Die 38-Jährige erklärte deutlich, sie wolle keinerlei Kontakt mehr haben. Weil der Mann das nicht einsehen wollte, informierte die Nebenklägerin sogar die Polizeiinspektion Bad Aibling. Bei der Rückkehr zu ihrer Wohnung wartete der Angeklagte bereits an der Haustür. Die Frau wollte den Notruf wählen. Da nahm ihr der Ex-Freund das Handy ab.

Er hielt ihr ein Messer an den Hals und forderte, mit ihm irgendwo hinzufahren – um Sex zu haben. Schließlich spiegelte sie ihm vor, sie wolle dazu lieber in ihre Wohnung gehen. Mit Drohungen, dem Messer in der Hand und später neben dem Bett zwang der Angeklagte die 38-Jährige, ihm zu Willen zu sein.

Der Angeklagte pochte in dem Prozess auf sein Recht zu schweigen. In einem Gespräch mit einem psychiatrischen Sachverständigen hatte er abgestritten, Gewalt angewendet zu haben. Die 38-Jährige hingegen belastete den Afghanen im Sinn der Anklageschrift.

Die Zweite Strafkammer schenkte den Angaben der Geschädigten Glauben. Im Urteil hob Vorsitzender Richter Erich Fuchs heraus, die Folgen für die Geschädigte seien nicht allzu gravierend. Das Geschehen habe aus einer Beziehungstat resultiert. Der Asylbewerber habe andererseits das Recht der Nebenklägerin auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.

Strafschärfend wirke, dass er mehrere Straftatbestände verwirklicht habe. Fuchs: „Er hat ihren Willen ignoriert, ihr massiv Angst eingejagt, um seine sexuellen Wünsche zu befriedigen.“ Die Kammer habe auf eine Strafe weit über Antrag des Verteidigers erkannt. Wegen des engen räumlichen, zeitlichen und persönlichen Zusammenhangs sei eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren erforderlich. Monika Kretzmer-Diepold

Quelle: Oberbayerisches Volksblatt

Mrz 23

Nach brutaler Gruppenvergewaltigung in Hofeinfahrt: Somalier müssen lange ins Gefängnis

Kurz nach der Tat wurde rund um den Tatort in der Gabelsbergerstraße nach Hinweisen und Spuren gesucht.
© privat

Rosenheim – Die Tat erschütterte die Region. Eine junge Frau wurde im August 2018 auf dem Nachhauseweg in einer Hofeinfahrt von zwei Männern vergewaltigt. Das Landgericht Traunstein verurteilte die Täter nun zu langen Haftstrafen.

Rosenheim und die Region wurden im August 2018 von einer Vergewaltigung erschüttert. Wie das Polizeipräsidium damals in einer Pressemitteilung bekannt gab, befand sich eine junge Rosenheimerin am frühen Morgen des 3. Augustes 2018 auf dem Nachhauseweg von einem Barbesuch in der Samerstraße. Auf Höhe des Hallenbades begegnete sie zwei dunkelhäutigen Männern, die sie fortan begleiteten. Nach rund einem Kilometer (Höhe Gabelsbergerstraße) fielen die Männer plötzlich über sie her, zerrten die Frau in eine Hofeinfahrt, entkleideten sie und vergewaltigten sie schließlich gemeinschaftlich. Obwohl sich die junge Frau wehrte, hatte sie keine Chance. Nach der Tat flüchteten die Täter.

Täter schnell gefasst

Nicht einmal 72 Stunden nach der Tat waren die mutmaßlichen Täter gefasst worden. Sie wurden kurz nach ihrer Festnahme auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des Tatvorwurfs der gemeinschaftlichen Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ Haftbefehle. Die beiden damals 27 und 30 Jahre alten Männer kamen in Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft. Beide haben die somalische Staatsangehörigkeit und wohnten in der Region als Asylbewerber.

Täter müssen lange hinter Gitter

Am 7. März 2019 fand der Prozess gegen die beiden Somalier am Landgericht Traunstein statt. Sie gehen wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung für 7,5 beziehungsweise acht Jahre ins Gefängnis. Oberstaatsanwalt Gunter Scharbert betonte bereits kurz nach der Festnahme der Männer, dass er sich dafür einsetze, dass das Verfahren zeitnah und mit einem angemessenen Ergebnis abgeschlossen werde. „Derartige Sexualstraftaten sind im höchsten Maße persönlichkeits- und sozialschädlich und verletzen nachhaltig die körperliche und seelische Integrität der Opfer“, so Scharbert.

Wie Christian Sattelberger, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am Landgericht Traunstein im Gespräch mit unserer Redaktion mitteilte, war einer der beiden Täter geständig. Sein älterer Freund bestritt die Taten bis zum Schluss. Da ihn sei  Landsmann aber eindeutig belastete, muss er für acht Jahre hinter Gitter.

Vergewaltigungsfälle in Rosenheim

Am 23. Juli 2017 wurde am Mangfalldamm in Rosenheim eine 21-Jährige vergewaltigt. Die junge Frau befand sich auf dem Heimweg von der Innenstadt und benutzte dabei die Unterführung am Bahnhof zur Klepperstraße, als sie ein unbekannter Mann unvermittelt von hinten angriff und noch vor der Hochfellnstraße in ein angrenzendes Waldstück zerrte. Dort vergewaltigte er die 21-Jährige und flüchtete.

Am 6. November wurde eine 17-Jährige aus dem Landkreis Rosenheim gegen 18 Uhr im Bereich der Loretowiese von einem unbekannten Mann von hinten angegriffen und in ein Gebüsch gezerrt. Die junge Frau leistete erheblichen Widerstand und entkam ihrem etwa 50 Jahre alten Peiniger. Die Frau konnte ihn schließlich mit einer Narbe unter dem rechten Auge und einer auffälligen Tätowierung am Hals beschreiben. Ein Phantombild wurde angefertigt.

Quelle: chiemgau24.de

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