Ein 27-Jähriger soll unter anderem versucht haben, eine 17-Jährige in Kersbach zu missbrauchen. Jetzt hat sich der Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert.
In Handschellen kommt Rami F. in den Verhandlungssaal des Landgerichts Bamberg. Der kleine, eher schmächtige Mann soll ein brutaler Sex-Verbrecher sein. Zwei Frauen – eine in der Nähe von Schwabach, die andere bei Kersbach – soll er versucht haben zu vergewaltigen. Eine minderjährige Schülerin habe er laut Staatsanwalt Christian Schorr am Bahnhaltepunkt St. Afra (Landkreis Aichach-Friedberg) vergewaltigt. Dabei hatte er dem Mädchen angedroht, es umzubringen, wenn es sich wehre.
Der Mann räumt zu Beginn der Verhandlung über einen Dolmetscher ein: „Die Anklage ist richtig. Ja, alles stimmt so.“ Der Tunesier ist bei den Behörden im In- und Ausland kein unbeschriebenes Blatt, wie der Prozess offenbart. So hatte er Behörden über seine Herkunft angelogen. F. behauptete, aus Syrien zu stammen, weil er sich so bessere Chancen auf Asyl erhoffte. „Ich wollte Asyl beantragen, damit ich Sozialleistungen bekomme.“ Sechs Jahre hatte er in Italien gelebt, reiste weiter in die Bundesrepublik und versuchte dazwischen auch in Österreich und der Schweiz, als Flüchtling anerkannt zu werden.
Wegen illegaler Einreise erhielt F. einen Strafbefehl von 60 Tagen Haft in der Schweiz und auch in Deutschland saß der Mann wegen Diebstahls bereits 30 Tage im Gefängnis. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Manfred Schmidt, warum er die Frauen überfallen habe, erklärt der Angeklagte: „Ich war noch nie mit einer Frau zusammen oder lebte mit einer Frau zusammen. Ich hatte auch noch nie eine Freundin.“
Ein Gutachter wollte von F. wissen, ob er vor seinen Taten sexuell erregt gewesen sei. Der Tunesier antwortet: „Ja. Ich bin ein heißblütiger Mensch.“ Zudem gehörten Alkohol und Drogen zum Alltag von Rami F.: „Ich trank Becks oder Bavaria – drei bis vier Flaschen am Tag. Außerdem habe ich gehascht.“
Angeklagter jammert
Gegenüber den Richtern kommt F. ins Jammern. Vor allem, nachdem Richter Schmidt ihm die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach seiner zu erwartenden Haftstrafe in Aussicht stellte.
Das Landgericht geht demnach von einer hohen Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit aus. Der Angeklagte kleinlaut: „Ich möchte meine Gefängnisstrafe nicht in Deutschland verbüßen. Ich will zurück nach Tunesien.“ Doch diesen Wunsch wird ihm wohl der Richter nicht erfüllen. Dem Angeklagten drohen nämlich bis zu 15 Jahre Haft. Und im Fall der Verurteilung muss er einen Großteil seiner Strafe hier absitzen, bevor er abgeschoben werden könnte. Das Urteil soll Anfang April fallen.