Im Jahr 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten. Der Bundesgerichtshof hält diese Regelung für problematisch und lässt diese daher prüfen. Kinderehen sind in Deutschland verboten – auch, wenn sie nach ausländischem Recht legal geschlossen werden. Der BGH sieht Probleme mit dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Nun soll das …